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Hallo an alle,
wir sind seit gestern stolze Besitzer eines WoMos. Aber absolute Neulinge. Haben zwar schon welche gemietet, aber das ist jetzt ganz was neues. Nun meine Frage: Da wir nicht sehr viel Zuladen können ( großes Auto, viele Personen) interessiert mich, ob WoMos auf der Autobahn beliebte Kunden für die Waage der Autobahnpolizei sind. Wie genau muß das sein? Katrin Hallo Katrin und alle Anderen...
Meine Erfahrung letzten Sommer. Wir waren unterwegs aus dem Süden über Kufstein nach Deutschland fahrend. Dort kurz vor der Grenze hatten wir dann eine Kontrolle, wo einmal das Biggerl geprüft wurde. Am Durchweg, sind wir über große Waagen gefahren, wo Fahrzeug und Anhänger gemeseen wurden. Ich denke mal, die Kennen ungefähr die Fahrzeuge und bei erheblichem Übergewicht, hätten die uns schon rausgeholt. Wir haben einen Ford Trasit/Rimor 3,5to und haben ein Leergewicht von 2,5to. Also summa summarum 1000 kg Zuladung, uns reicht das auf jedenfall. Bei dieser Fahrt sind wir vor Abreise vorsichtshalber mal auf die Waage gefahren, das geht ganz gut bei der Baywa (Landwirtschaftlicher Laden), dort hatten wir noch 50 kg offen, so wie wir mit Sack und Pack im Mobil gesessen sind. Sonst habe ich da noch keine Erfahrungen, habe auch bisher TeuTeuTeu keine Geichtskontrollen gesehen oder gehabt... :wink: Hallo Katrin!
Wir selbst sind in Deutschland auf Autobahnen noch nicht gewogen worden, es gab aber wohl schon in der Urlaubszeit so Aktionen wo geziehlt WoMos / WoWa von der Polizei gewogen wurden. Das grössere Problem für überladene Fahrzeuge stellen in unseren Augen die Grenzübergänge dar. Sowohl z.B. in A wie auch in der CH wirkt sich der Unterschied <3,5 oder >3,5 auf die Bemautung der Fahrzeuge aus. Auch ist an den meisten Grenzübergängen eine Fahrzeugwaage (für den LKW-Verkehr) vorhanden. Wir sind an der Grenze D-CH in Bargen (bei Schaffhausen) schon öfters gewogen worden, allerdings immer ohne Probleme. Klar, hinterhergehakt ist immer leicht, aber vom Prinzip habt ihr die Sch... jetzt schon gekauft, bzw. ist Euch verkauft worden. :( Müsst Ihr halt bei der Zuladung extrem sparen und immer ohne Wasser fahren oder so. :? Auch wir würden Euch empfehlen in jedem Fall das tatsächliche Gewicht Eures WoMos (sowohl "leer" als auch urlaubsfertig beladen) regelmässig zu überprüfen. Neben den angesprochenen Lagerhäusern bieten auch manche TÜVs diesen Service, wenn nicht, fahrt Ihr zum Entsorgungsbetrieb oder zum Schrotthändler (nur um auf die Waage zum fahren!! :D ). topolino Matthias Da fällt mir noch was ein.
Wenn Du mehr mitnehmen möchtest, dann pack das in einen Anhänger rein und Du hast locker mal zusätzlich 500-750 kg zusätzlich dabei. Richtig schenll fahrt Ihr mit einem großen Wohnmobil eh nicht und die 100ter Zulassung sollte auch kein Problem sein.
hallo wird gerne genommen, ist aber zumindestens fuer AT nicht richtig die bemautung ergibt sich aus dem hoechstzulaessigem gesamtgewicht laut fahrzeugbrief, und NICHT nach dem tatsaechlichen gewicht wenn du also mit einer 3,5t zulassung und der vorschriiftsmaessigen mautvignette am highway gewogen wirst und ueber 4tonnen rauskommt.... dann hast du vermutlich eine menge probleme, aber die maut gehoert nicht dazu lg g Nicht umsonst fahren die meisten Österreicher mit nem Anhänger, scheint also sinnvoll zu sein.
Hallo , prüft vor allem , ob das zugesagte Leergewicht Eures WOMOs stimmt ! Generell ist das Fahren mit einem überladenen Fahrzeug strafbewehrt. Verursacht Ihr einen Unfall und wird dabei eine Überladung festgestellt,beginnen die Probleme erst richtig,denn dann erlischt möglicherweise die Zulassung .Z.B. ist es dann möglich, das die Versicherung den bezahlten Schaden bei Euch einzuklagen versucht usw.Hochgefährlich das Ganze. Ich würde nie mit einem überladenen Fahrzeug starten. Vielleicht ist eine Auflastung möglich ? Zunehmend werden WOMOs in Deutschland,der Schweiz und in Österreich gewogen. lg peter Was mich an eurer Frage erschreckt ist, dass ihr um das Problem (geringe Zuladung) scheinbar schon vor Kauf gewusst habt und jetzt schaut, wo euch die Ordnungskräfte möglicherweise erwischen könnten. Sorry, aber das grenzt ja schon an Vorsatz.
Aber zu eurer eigentlichen Frage zurück. M.E. nimmt die Kontrolle der Fahrzeuggewichte zu. Dies liegt auch an der immer besser werdenden Technik. So habe ich letztens irgenwo gelesen, das die Schweizer die Fahrzeuge im fließenden Verkehr wiegen und bei konkretem Verdacht dann rausziehen. Dies wäre in D technsich auch möglich. So habe ich letztens im Fernsehen einen Bericht gesehen (Willi wills wissen) in dem Themen rund um die Autobahn behandelt wurden. Hierbei führte ein Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung aus, dass mit den Induktionsschleifen für die automatischen Verkehrsregelungsanlagen auch das Fahrzeuggewicht gemessen wird.
Womöglich auch nich mit Kindern an Bord? Stellt man anläßlich eines Unfalls (unabhängig von der Schuldfrage) bei Euch eine Überladung fest, könnt ihr damit rechnen, in Regreß genommen zu werden. Ich würde die Gewichte genau einhalten. Es geht hier um Leben. Ich versuche, einen Karmann Colorado zu wandeln, weil auf der Hinterachse 400 kg zu viel Last sind. Resultat: zwei Reifenplatzer in Frankreich, nacheinander. Wenn man meint, man könne das in Kauf nehmen und seiner Familie sowie den anderen Verkehrsteilnehmer zumuten, mag man so fahren...
Wichtig ist, dass die Technik und die Traglast der Reifen auf jeden Fall das Gewicht überhaupt tragen können. Das war und ist bei dem Karmann nicht der Fall. Übrigens: Verkäufer versucht, sich mit Verjährung davon zumachen. Mal sehen, ob ihm das gelingt. Ich grinse und wunder mich ....
aus allen Ecken wir über die "Überladenen LKW" geschimpft. aber wer weiß den überhaupt was Überladen für einen LKW ist: ab 5% Überladeung gibt es bei LKW Punkte in Flensburg!!!!! das sind bei einem 3500kg Womo 175kg, und der LKW ist meist techisch für Lasten weit über die ZGG ausgelegt!!!! Ein Womofahrer bis 7500kg bekommt erst ab einer Überladung von 15% Punkte, ok, dann aber gleich 3! das sind bei einem 3500kg Womo 525 kg, bis zu diesem Gewicht ist die Starfe nur 30 Euro, obwohl die technische Seite bei weitem weiter überlastet ist als bei LKW!!!!!! Also wer sich, seine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer mit Absicht dauerhaft in erhöhte Gefahr bringt, ich weiß nicht ob der überhaupt zum Führen eines KFZ tauglich ist? hallo
deshalb hab ich gestern auf der cmt in den sauren apfel gebissen und mir bei sawiko endlich die auflastung meines alkofahrwerks auf 3750 kg geleistet . kostet regulär 1750 € . und auf der messe gabs knapp 15% messerabatt. wir fahren bisher voll beladen auch knapp über dem limit also mit ca 3600 kg . dann war aber keine reserve mehr für ne 2te batterie ,ein vorzelt oder mal nen roller mitzunehmen ..das soll sich jetzt ändern . und das wackelige fahrverhalten beim lkw überholen ist dann hoffentlich auch passe .. die sicherheit ist mir auf jeden fall wichtiger wie die paar mark maut die ich jetzt mehr zahle muss . klaus Hallo Katrin,
woher weißt du denn, dass du nur sehr wenig zuladen kannst? Hast du die Daten aus den Fahrzeugpapieren? Ich würde dir vorschlagen zunächst einmal selbst das Gewicht zu überpüfen. Ganz gut kann man dies, ohne weitere Repressalien zu fürchten, auf der örtlichen Deponie. Dort werden die Müllfahrzeuge im Ein- und Ausgang gewogen und gegen eine kleine Spende in die Kaffeekasse kannst du i.d.R. dein reisefertiges Mobil mal fix über die Waage fahren lassen. Auch solltet ihr euch überlegen, ob ihr vielleicht an anderer Stelle etwas an Gewicht einsparen könnt. Ich hab mir gerade erst die Mühe gemacht und ein paar Anfängertipps zusammen gestellt. Eine Übersicht zur Beladung gehört auch dazu, schau mal hier: --> Link Björn Hallo,
Frankreich setzt bereits Messeinrichtungen ein die Gewicht und Geschwindigkeit im fahren registrieren und sofort an einem Kontrollpunkt fern übertragen.... Hier ein Auszug aus einer Messung : --> Link zur info, gary32 Guude!
Als wir 1998 unser erstes WoMo gekauft haben, haben wir uns über das Gewicht überhaupt keine Gedanken gemacht, obwohl mir das Thema aus WwoWaZeiten gegenwärtig war. Aber so ein WoMo hat ja ein ganz anderes Fahrgestell :D :D :D Also auf der ersten Fahrt 2 Erw. 1 Kleinkind, 100 l Wasser, jede Menge Gepäck, Fahrer über 75 Kg usw. Nach ca. 1,5 Jahren war da ein Artikel in pm wegen des Gewichtes. Dadurch aufgeschreckt habe ich das Fahrzeug mal wiegen lassen und bin erschrocken. 3.300 kg. ohne Fahrer und nicht alle Tanks voll! ZGG 3.400 kg. Das war für mich dann schon der reinste Horror! Ach ja, das Fahrzeug: Bürstner 572 I. Daher kann ich nur raten, lasst eure Fahrzeuge wiegen. CU Wolf
Achtung: Es gibt im Fahrzeugschein ein sogenanntes Zuggesamtgewicht. Das kann bedeuten das der Anhänger für Nüsse ist. MEin Pkw wiegt leer 1350 kg, Tank voll, Verbandskasten und Fahrer laut Papiere. Ich darf auch 1300 kg gebremst anhängen. Aber mein Zuggesamtgewicht ist 2750 kg. Tatsächlich wog mein Pkw vollgetankt ohne Fahrer 1400 kg. Klima und Zubehör machten dies mögl. Wer rechnen kann weiß jetzt bescheid. Wenn ich jetzt 1300 kg hinten dran hänge, darf der Fahrer noch 50 kg wiegen und gut ist es. Alle Wohnwagenverkäufer machten mich darauf nicht aufmerksam. Im Gegenteil sie erzählten mir noch das 10% überladen nur 10 € kosten würden und ich auch die Stützlast (75kg) auch noch oben drauf legen darf....... So sieht es bei vielen Fahrzeugen aus. Wenn ich ca. 350 kg in meinen Pkw laden würde dann darf ich nur noch 1000 kg anhängen. Hallo Frank,
du hast recht, doch 750kginklusive Anhänger gehen eigentlich immer und das sind immerhin 600kg weiteres Gepäck!!!!!! Bei meinem Wohnmobil ist das ZugGG 5200kg, ZGG = 3500Kg Anh. geb. 1700, passt also Ja aber es war ja nur ein Hinweis von mir.
In der Regel haben Fahrzeuge mit geringer Zuladung auch ein geringeres Zuggesamtgewicht. Chassi, Bremsen und Motorleistung beschränken in der Regel die Zuladung und auch das Zuggesamtgewicht. Da beißt sich der Hund selbst in den Schwanz. hallo Katrin&Erik, ... schreibt doch einfach mal, welches Wunschmobil mit welchem zulGG den nun bei Euch vor der Türe steht ... dann gibt es vielleicht ja ganz konkrete Hinweise wie z.B. zur "Auflastung" ... He ihr Beiden last euch nicht verrückt machen, fahre seit 1990 überladen durch die Lande, noch nie gewogen wurden, sind immer so um die 350 kg mehr über 3,5 Tonnen, allerdings hab ich die Achslasten nie überschritten :!: Wenn ihr allerdings die Achslasten überschreitet, dann Prost Mahlzeit und stellt euch dann dumm und wandelt das Teil :!: Hallo,
also 50kg lasse ich mir gefallen, aber mit 350kg würde ich kein Auge mehr zubekommen. Abgesehen von Kaskoverweigerung, Haftpflichtrückforderung könnt Ihr Euren Kram dann irgendwo einlagern. Weiterfahren ist dann so nicht :roll: In CH und AT gibt es keine 5 % Überladung, bei uns übrigens auch nicht ! Ist Wohlwollen der Polizei ! Das soll Urlaub sein :roll: :roll: Die Wahrscheinlichkeit mit Promille erwischt zu werden, ist auch sehr gering. Wer fährt denn ruhigen Gewissens jahrelang besoffen :?: :eek: Ein Anhänger ist ja wohl auch keine Lösung, kann mir gleich einen WOWA zulegen. Es gibt aber eine ganz einfache Lösung - auflasten :D Das bißchen erhöhte Maut steht ja wohl in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Anhängers. Überholverbot kann man ignorieren, wenn man nicht einen 10m langen hat :D Ein ruhiges Gewissen ist nicht nur ein gutes Ruhekissen ! Dietmar
hallo Waldtroll-Werner, du fähsrt also permanent 10% überladen ??? ... klär mich und alle hier auf: worin besteht denn der Unterschied in der Bewertung der Ordnungshüter, ob nun "Achslasten" oder das "zlGG" überschritten wird ... soweit ich den Text lt. Bußgeldkatalog richtig verstehe, wird beides doch gleich bewertet ..." >>> Tabelle 3 ... Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen <<< ... den aktuell, ab 01.02.09 gültigen BGK habe ich just hier eingestellt: --> Link
Hallo Solche Postings und solch ein unverantwortliches Verhalten sind doch der "Rennleitung" Wasser auf die Mühle. Es gibt genügend Polizisten hier im Forum und auch außerhalb, die nur auf so ein Verhalten warten. Bei selbst verschuldeten Unfällen und deren Konsequenzen ganz zu schweigen. Ich würde von so einem Verhalten dringend !!! abraten!!! Hallo Lauterberger,
Das mit den <10m musst Du mal erklären. Mit meinem 4,5 tonner bin ich auf der Autobahn während der Erprobungsphase doch nur vom Lkw-Tempolimit befreit, das Überholverbot für Lkw gilt weiter. Oder habe ich seit 1.1.09 was verpasst :eek: :eek:
Hallo , ich habe noch vergessen hinzuzufügen,je nachdem wie groß die Überladung ist,erlischt möglicherweise nicht nur die Betriebserlaubnis, sondern je nachdem wie jung die 2 Fragesteller sind ,ist auch eventuell der Führerschein weg, denn dann dürfen sie nur bis 3,5 t fahren. Würden sie mit dem oben erwähnten Übergewicht fahren,hätten sie ein Fahrzeug mit 3,9 t bewegt. lg p Moin,
auch ich war "unwissentlich überladen" unterwegs. Letztes Jahr gewogen. Danach hatte ich ein schlechtes Gewissen Nach Hause und mal meine Garage und die Staufächer entrümpelt. Das waren fast 80 KG !! Nun ist mein Gewissen beruhigt und die Staufächer endlich aufgeräumt. Unwissentlich überladen ist schon schlimm genug, aber wissentlich ..... aus Bremen Peter
Das ist m.W. nun aber völlig daneben. Die Führerscheinklasse B ist unterteilt nach dem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeuge. Wenn ein Fahrzeug mit einem zGg von 3.500kg auf - wie hier dargestellt - 3.900kg überladen ist, fährt man noch lange nicht ohne Fahrerlaubnis.
Hallo, dann kann ich ja mit meinem alten 3er Führerschein auch einen 40 Tonner fahren .Der wiegt ja auch nur 32,5 Tonnen mehr :wink: Das finde ich ja prima! Dann frage ich mich aber , warum der Gesetzgeber diese Regelungen geschaffen hat. Übrigens habe ich mal gehört, das wenn man Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehr bewegt, erlischt auch die Fahrerlaubnis,kann mich ja auch verhört haben. Wenn ich z.B. mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ne alte Oma übern Haufen fahr und das Fahrzeug war nicht zugelasen(ohne Betriebserlaubnis), ist in aller Regel auch der Führerschein weg. Hallo?????
Hier werden gerade alle Gerüchte, Gesetzte, Gehörtes und Gelesenes in einen Topf geschmissen und mal so richtig umgerührt, was rauskommt ist Brei!!!! Also wer den neuen Führerschein B hat darf Fahrzeuge bis 3,5t Zull. Ges. Gewicht führen (fahren) Wer den alten 3er hat darf Fahrzeuge bis 7,5 t + Anhänger fahren Wer mit einem Klasse B einen Anhänger ziehen will braucht ab einem gewissen Gewicht des Anhängers einen extraschein! Dieses finde ich auch sehr vernünftig wenn ich manchen leuten beim Rückwärtsfahren mit Anhänger zuschaue (schaue dann meisten weg)!!! :cry: Klasse B:Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) :D Wer mehr als 3,5 t bewegen will braucht entweder den alten 3er, oder den Neuen C1 bzw C1E für Anhänger :cry: C1: Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) C1E:Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Wer mehr als 7,5 t bewegen will braucht entweder den alten 2er oder den neuen C oder CE So nun zu dem Problem, haben die Leute keinen Klasse 3 und keinen C oder C1, wollen aber legal fahren, dann gibt es nur 2 Möglichkeiten, 1. weniger einladen (ist nicht praktikabel) 2. kleinen Anhänger an das Womo!!!!
Hallo, will damit aussagen, daß das Risiko erwischt zu werden, mit der Größe des Fahrzeugs zu tun hat ! Selbstverständlich ist Überholverbot über 3,5 to geltendes Recht ! :roll: Ich habe einen 6,59m 4tonner, der fällt sicher beim Überholen keinem Überwacher so schnell auf ! Dietmar Edit, mit Klasse B ist bei 3500kg schluss egal ob nur das Fahrzeug oder der Zug!!!!!
hallo nixi ein 750kg leichthaenger darf auch bei 3,5t HZLGG noch hinten dran und das ist zulaessig in B ! lediglich ÜBER 750kg schwere haenger duerfen nur dann gezogen werden wenn der zug nicht mehr als 3,5t insgesamt hat lg g bin kein Anwalt aber ....
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) ich denke den Satz kann man so oder so lesen????? RANTANPLAN WO BIST DU!???!?!?
hallo glaubs einfach, es stimmt ;-) lg g
Im Stress! Ich stehe noch im Berufsleben und muss Steuern erwirtschaften, damit unsere Rentner und Frühpensionäre weiterhin in Marokko und Südspanien mit dem Womo überwintern können ;-)) :ironie: Bitte um Nachsicht, dass ich nicht zu jedem Rechtsproblem eine ausführliche Stellungnahme schreiben kann. Das Meiste ist hier schon richtig widergegeben. Das muss im Moment mal reichen. Mittlerweile halte ich mich ja zurück wenn absoluter Unsinn bezüglich
Überladung und resultierender Folgen gepostet wird - aber was hier an Stammtischmärchen als Halbwissen gepostet wird ist schon mehr als abenteuerlich. Wenn sich die Herrschaften nur ein gaaaanz klein wenig einlesen würden - käme es zu solchen Äußerungen nicht - aber was solls. Pijpop Ok, wenn es stimmt, dann haben Leute mit einem B ja die Möglichkeit an Ihr Womo einen 750kg anhänger zu machen, somit ca 600kg weiter Zuladung!
:D Pijpop Verfasst am: 20 01 2009 11:14:03 Mittlerweile halte ich mich ja zurück wenn absoluter Unsinn bezüglich Überladung und resultierender Folgen gepostet wird - aber was hier an Stammtischmärchen als Halbwissen gepostet wird ist schon mehr als abenteuerlich. Wenn sich die Herrschaften nur ein gaaaanz klein wenig einlesen würden - käme es zu solchen Äußerungen nicht - aber was solls. Pijpop Und was hast du uns damit nun sagen wollen?????? oder wolltest du nur testen ob du posten kannst?????? Das in diesem Threat jede Menge Müöö steht wurde ja bereits geschrieben, auch von mir, und das Leute die andere zu Ordnungswiedrigkeiten oder gar Strafteiten aufmuntern keine guten Kollegen sind ist wohl selbstverständlich!!!!!!
Nur mal zur Erinnerung. Dies war das Eingangsposting. An keiner Stelle haben Katrin und Erik gefragt, welchen Führerschein sie benötigen oder gesagt welchen Sie haben. Hi Snoopy,
korrekt, aber ordentliche Kollegen geben keine Tipps zum Gesetztesbruch! Und es entwickelt sich ja jeder Threat, und ich finde dieser hier sogar noch recht nahe am ursprung, immerhin hat noch niemand die Problematik des WC und Chemie oder des Gases geschweige den von Solar und b2b angesprochen :D :D Hallo Freetec 598 und Co,m ich habe jediglich eine Frage beantwortet. Wenn ich natürlich aus dem Urlaub zurück fahre, dann ist war mein WoMo nicht mehr "Überladen". Außerdem kann mancher seine Weisheiten stecken lassen,wenn er nicht in der Lage ist, ordentlich zu lesen. Hatte ausdrücklich geschrieben, Achslasten werden nicht überschritten :!: Wo handle ich da grob fahrlässig :?: In den 16 Jahren WoMo fahren habe ich so viel Geld "gespart", daß ich bestimmt aller paar Wochen gewogen werden könnte. Noch eins, fast jeder PKW ist mehr als 10% Überladen, wenn die Zulässige Anzahl Personen drin sitzt. Und ob hier Grüne oder jetzt auch Blaue mit lesen ist mir wurst. Sollen sich erst mal um Diego kümmern, kein normal Sterblicher wäre bei rot über Ampel fahren, Polizie versuchen aus zu büchsen und das auch noch mit Alkohol usw.mit Führerschein und Auto zum nach Hause fahren wieder auf die Menschheit los gelassen worden. So nun können einige wenige wieder los hacken.
Hallo, der erste Satz stimmt! Eine zeitliche Befristung der Klassen C1 und C1E gilt zumindest nicht für umgeschriebene Führerscheine der alten Klassen 2 und 3! --> Link Ein Fahrverbot ab dem 50 ten Lebensjahr gilt für die Klassen C und D und die dazugehörenden Anhängervarianten, falls keine Verlängerung beantragt wird. MfG Paule2 Es gibt aber auch Womo Modelle die nur in den Papieren ein Zul.Gesamtgewicht von 3,5t haben und ohne technische Änderungen auf ein höheres zul.Gesamtgewicht umgeschrieben werden können. So pauschal sind überladene WOMOs nicht gefährlicher als überladene LKWs. Das bei überladenen LKWs die Grenze in % kleiner ist, könnte auch damit zu tun haben, dass ab einem bestimmten absoluten zusätzlichen Gewicht , andere Risiken extrem zunehmen. Zum Beispiel durch die Überlastung der Bremsen. Man will sich ja nicht streiten, aber mir haben einige Postings hier im Forum die Augen geöffnet wie manche ticken, und somit habe ich persl. die Frage mir beantworten können warum Deutschland für jeden "Mist" Gesetze und Verordnungen braucht.
Weil es viel brauchen!!!!!!! Hier lobt einer das Überladen,... in einem anderen Thread will man per Handy das Mobil in die Luft jagen bezw. den Motor abwürgen und damit...... weiteren Schaden verhindern. Vorige Woche erzählte mir der Drunkenbold aus unserem Ort, (ich konnte mich leider nicht schnell genug verstecken) das er sich erstmal 150 - 200 kg Eisen an den Vorbei (Stoßstange) schweißen will, damit das Mobil mehr grip auf der Vorderachse hat. Der arme Twingofahrer wo der mal evtl. hintendrauf fährt und die armen Leute auf der Autobahn, wenn Mobil ohne Bremskraft denen hinten drauf rauscht nur damit einige Spielmöpse ihren Unsinn fröhnen können. 8)
Wenn ich solchen Quatsch immer lese. Wo hast Du diese Weisheit her? Dieter Moin moin,
will meinen Senf nicht dazugeben. Aber ein Hinweis für alle: Auf allen Transitstrecken in der Schweiz sind automatische Gewichtskontrollen. Wenn der Kontrollraum besetzt ist,- dann kostet es etwas und im schlimmsten Fall darf man ausladen,- natürlich nur wenn der Wagen überladen ist! Sutje |
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