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Oldtimerzulassung: Trotzdem Umbau Gas und Möbel möglich?


schwarzwald am 20 Mär 2009 10:41:29

Hallo Forum,

ich bin seit gestern stolzer Besitzer eines James Cook auf Mercedes 309, Erstzulassung 04,1983.

Ich schiele jetzt natürlich in Richtung H-Zulassung beim übernächsten Tüv, also 2013, wegen der Kostenersparnis bei der Steuer und wegen der Umweltzonen-Problematik.

Die Karosserie ist in gutem Zustand, er ist zwar nachlackiert, aber in Uni-weiss, also laut Anforderungskatalog kein Hindernis.

Allerdings hat der Vorbesitzer den originalen Gastank entfernt um sich die 10-Jahres-Prüfung zu sparen und umgebaut auf 5kg-Gasflasche. Diese ist hinter dem Fahrersitz (unter der "Couch") untergebracht in einem entsprechend großen Loch im Fahrzeugboden.

Gab es den James Cook ab Werk optional auch mit Gasflasche anstatt Tank? Ist das relevant für die H-Zulassung? Muss ich das zurückrüsten auf Gastank?

Des weiteren würde ich gerne auf den Sitz am Küchenblock verzichten und an dieser Stelle einen weiteren Schrank bauen.
Der restliche Ausbau bleibt original, und für den zusätzlichen Schrank würde ich natürlich versuchen die Farbgebung möglichst harmonisch in´s Gesamtbild einzufügen. Wäre das für die H-Zulassung relevant oder nicht?

Wer kennt sich aus?
Mit freundlichen n,
Jörn

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Gast am 20 Mär 2009 11:06:36

Hallo Schwarzwald,

ich denke nicht das dies Umbauten sind die eine H-Zulassung beeinträchtigen. Da es sich um Umbauten handelt, die bei einer 30 jährigen benutzung einem Verschleis unterliegen und manche Dinge können eben nicht original ersetz werden. Es werden ja sogar Fahrzeuge mit einer H-Zulassung durchgewunken die umgebaut sind aber eben so wie man es damals gemacht hat, so wie der hier: andere Felgen und den Hintern hoch und ob es damals schon fünf Gang Getriebe bei Ford gab :D

Matthias

ich schiele bei unserem Hymer auch, obwohl das sind noch 7 Jhre

Jagstcamp-Widdern am 20 Mär 2009 11:09:17

kann mir nicht vorstellen, dass deine kleineren änderungen h-relevant sind.
wichtig ist dein briefeitrag, wo 1983 "sonstiges fahrzeug - wohnmobil" steht.

sollte sich der tüv in den gebrauchten bundesländern (bawü) trotzdem uncooperativ zeigen fahr in die "neuen", dort hat die dekra den hut auf.

grusz hartmut

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wom am 23 Mär 2009 00:07:18

Es wird im Ermessen des Prüfers liegen, denn die theoretischen Bedingungen zum Erreichen des H-Kennzeichens sind durchaus sehr scharf gefaßt. Änderungen aber, die der Sicherheit dienen, dürfen gemacht werden, also Austausch von defekten Teilen einer Gasheizung, jedoch z.B. kein Neueinbau einer Heizung oder eines Gasboilers.

Beim Gas würde ich es einfach mal drauf ankommen lassen. Ob ein Schrank oder ein Hocker damals eingebaut war, wer kann das schon sagen, wenn die Einbauten wie aus einem Guß aussehen.

Und völlig richtig der Tip:
wenn in A-Stadt durchgefallen, fährt man nach B-Stadt.

Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Fahrzeug nachträglich zum Wohnmobil werden sollte. In einem Vorgespräch schlug der Prüfer vor, die Inneneinrichtung als modulare Blöcke und auf sogenannten Ladungsschienen "klick-befestigt" aufzubauen. Nun kann sie schnell entfernt werden und gilt daher als Ladung. Die bereits vorhandene Standheizung muß halt nun auch hinten heizen.

schwarzwald am 24 Mär 2009 17:46:16

Erstmal Danke für Eure Gedanken zum Thema.

Macht es Sinn jetzt schon bei TÜV vorzufahren und mal "unverbindlich" zu fragen, oder weckt man da eher schlafende Hunde?

Die Standheizung ist ja auch noch ´ne Baustelle, vom Vorbesitzer (bzw. Tüv) stillgelegt und noch original von 1983. Bei Gelegenheit werde ich mal raussuchen wo die nächste Eberspächer-Filiale ist.
Ob es für diese Heizung noch Teile (Brennkammer) gibt? Oder ob ein Nachfolger von der Form her in / an die original-Befestigungspunkte passt?

Fragen über Fragen :-)

Schluß mit Internet, ich gehe jetzt und bastel an der Elektrik vom James...
Freundliche ,

Jörn

Chris_62 am 24 Mär 2009 18:00:25

Hallo Jörn,

einer meiner Jungs hat seinen Mann beim Tüv ....

Er wird gefragt bevor irgendwelche Tuningteile und so komische Sachen ( sage ich als Mutter :wink: ) dran gebastelt werden.

Sein Mann druckt ihm dann schon mal was aus dem Computer aus.

Dem TÜV Mann gefällt das !

Ich würde mich mal informieren wer bei deinem TÜV für Oldtimer zuständig ist .

Fragen kostet nichts :wink:

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