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anhaengerkupplung
hallo
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KraftfahrzeugSteuerErhöhung für Wohnmobile 1 ... 50, 51, 52, 53, 54


Gerhard-Heinz am 25 Feb 2008 11:26:35

Sorry Stephan,

ich gelobe Besserung. :D

Ich teile durchaus Deine Einstellung, des persönlichen Gesprächs. Ich bin auch der Typ, welche die Probleme persönlich und mündlich zu lösen versucht. Damit hatte ich auch meistens Erfolg. Leider gibt es aber immer wieder Zeitgenossen, die lassen halt' nicht sich reden. Kennst Du bestimmt auch zur genüge. Oder?


Gerd

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esskaa am 01 Mär 2008 09:20:38

Hallo,
ich habe gestern beim FA angerufen. Denen liegen zu einzelnen Fzgen keine Daten vor. Ich habe das Auto kurz beschrieben, Sache erledigt.

Wird als Womo versteuert, kostet vermutlich 320 statt bisher 210 Euro !!

Gast am 01 Mär 2008 10:34:24

Gerhard-Heinz hat geschrieben:Hallo Stefan,

die beim FA spinnen manchmal. ...

Gerd



ne, immer öfter :wall:

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johnfreak87 am 06 Jan 2009 15:19:47

Ich überlege gerade einen T3 camper zu kaufen, da ich noch studiere mache ich mir natürlcih auch gedanken um die Finanzierung der Steuern und Versicherung. Kann mir jemand sagen wir der stand der Dinge im Moment ist bezüglich Steuern? Es wurden ja Gesetze geändert, wird jetzt das Fahrzeug definitiv nach Schadstoffklasse und Hubraum besteuert wie PKW's? Ich kenn mich in der Materie noch nicht aus aber ich würde gerne wissen wie ich meine Steuern angesichts der neuen Gesetze errechnen kann. Wie ist der unterschied bei Campern über 2,8 Tonnen? Sind die Steuern eines "oldtimer" Campers günstiger? Ich habe ev , noch einen anderen Camper in Ansicht der schon OLdtimer ist, aber ich habe gelesen das alte Camper garnicht mehr zu OLdtimern zugelassen werden aber wenn nur sehr schwer. Und wie kann man eine Sonder.KFZ zugelassen werden ,dass soll ja auch günstiger sein als die nromalen Wohnmobilsteuern.
Und kann mir jemand eine günstige Versicherung vorschlagen, wie hoch ist die Versicherung ca. für 1 Jahr beim einem T3 Camper
Vielen Dank für Antworten

Gast am 06 Jan 2009 19:06:37

johnfreak87 hat geschrieben:Ich überlege gerade einen T3 camper zu kaufen, da ich noch studiere mache ich mir natürlcih auch gedanken um die Finanzierung der Steuern und Versicherung. Kann mir jemand sagen wir der stand der Dinge im Moment ist bezüglich Steuern? Es wurden ja Gesetze geändert, wird jetzt das Fahrzeug definitiv nach Schadstoffklasse und Hubraum besteuert wie PKW's? Ich kenn mich in der Materie noch nicht aus aber ich würde gerne wissen wie ich meine Steuern angesichts der neuen Gesetze errechnen kann. Wie ist der unterschied bei Campern über 2,8 Tonnen? Sind die Steuern eines "oldtimer" Campers günstiger? Ich habe ev , noch einen anderen Camper in Ansicht der schon OLdtimer ist, aber ich habe gelesen das alte Camper garnicht mehr zu OLdtimern zugelassen werden aber wenn nur sehr schwer. Und wie kann man eine Sonder.KFZ zugelassen werden ,dass soll ja auch günstiger sein als die nromalen Wohnmobilsteuern.
Und kann mir jemand eine günstige Versicherung vorschlagen, wie hoch ist die Versicherung ca. für 1 Jahr beim einem T3 Camper
Vielen Dank für Antworten


Erst einmal Willkommen im Forum. Du hast ja gleich eine Menge Fragen.

Um dich zur Steuer schlau zu machen findest du hier im Forum diverse Postings und auch auf meiner Homepage steht einiges zu dem Thema. Allerdings erfordert es etwas Fleiß dieses durchzuarbeiten um die richtigen Antworten für deinen genauen Fall zu finden.

Deshalb erst einmal soviel:
Ist der angedachte T3 überhaupt (steuerrechtlich) ein WoMo ? Dazu bedarf es neben den Voraussetzungen wie Herd etc. auch einer Stehhöhe von 1,70m an Herd und Spüle. Sollte dies nicht gegeben sein, handelt es sich um einen PKW mit den entsprechenden steuerlichen Folgen. Also prüfe dies erst einmal und lies ein bisschen. Danach kann dir sicherlich mit genauen Angaben (z.B. Schlüsselnummer und zGg) gezielt geholfen werden.

wernardo am 23 Jan 2009 14:07:26

Zur Info:
Also ich habe vor kurzem (23.12.08) mein 4to. WoMo zugelassen. (Fiat.3l,160multijet). Umgerechnet sind es 8,50€/100kg.

Freya am 14 Dez 2009 13:12:32

Ich hatte gegen die eingeführte Wohnmobilsteuer Einspruch eingelegt, diesen aber ruhen lassen, bis der BFH ein Urteil gefällt hat.

Nun erhielt ich folgenden Brief:

Gegen die Rückwirkung der durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) vom 21.12.2006 zum 01.01.2006 eingeführten Wohnmobilsteuer, welches als begünstigendes Gesetz einzuordnen ist, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH vom 03.04.2008, II B 22/08, BFH/NV 2008, 1364).

Selbst wenn man davon ausgeht, dass es sich bei der rückwirkend eingeführten Wohnmobilsteuer um eine echte Rückwirkung handelt, ist auch die - an die Rechtfertigung strengere Anforderungen stellende - echte Rückwirkung im vorliegenden Fall verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat auch die „echte" Rückwirkung aus¬nahmsweise dann als rechtmäßig angesehen, wenn durch sie die Bürger schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, mit der Neuregelung rechnen mussten und daher ein Vertrauen auf den Fortbestand der alten Regelung nicht schutzwürdig ist ( BverfG vom 14.05.1986, BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 261, BStBI II 1986, 628, 647). Dieser Rechtfertigungsgrund (kein schutzwürdiges Vertrauen) liegt im Fall der Wohnmobilsteuer vor.

Die Klage ist somit unbegründet und daher abgewiesen.

Ihr Einspruch vom 04.12.2007 ist somit unbegründet und es gibt keine Veranlassung mehr das Einspruchsverfahren zur rückwirkenden Besteuerung von Wohnmobilen auf der Grundlage des 3. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz (KraftStÄndG) weiterhin ruhen zu lassen.

Diesen Ausführungen anschließend rege ich an, dass Sie den Einspruch zurücknehmen oder weiter darauf bestehen und bitte Sie hierzu um Antwort bis zum xx.xx.2009.


Soll ich diesen Einspruch nun zurücknehmen oder was antworte ich nun dem Finanzamt?

Danke im voraus!
Freya

fuzzy am 14 Dez 2009 13:15:44

Moin Freya, Nein !

guckst Du :

--> Link

Freya am 14 Dez 2009 14:02:57

fuzzy hat geschrieben:Moin Freya, Nein !


Ich danke Dir vielmals!

Und wünsche Dir eine schöne Advents- und Weihnachtszeit!

Freya

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