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KraftfahrzeugSteuerErhöhung für Wohnmobile 1 ... 49, 50, 51, 52, 53, 54


berni01 am 01 Jun 2007 19:09:08

Hallo Stephan,

DANKE!!!

Nur mit diesem Satz hast du mir alle Hoffnungen genommen: ;-)

Gast hat geschrieben:Für die Zeit vom 01.01.06 bis 09.01.07 wurde bei der Berechnung bisher noch der alte Steuersatz berücksichtigt. Also kommt irgendwann noch die Nachforderung für diesen Zeitraum auf dich zu. Diese dürfte dann ungefähr 118,-- EUR.


Warum sind die denn nicht in der Lage, alles gleich mit reinzurechnen??? :twisted:

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Gast am 01 Jun 2007 20:12:55

Das wird dir nur dein Bearbeiter im FA sagen können. Ich liege auch auf der Lauer. Am 16.06. bin ich wieder mit der Zahlung dran. Mal sehen ob vorher noch ein neuer Bescheid kommt oder die angesparte Rücklage weiterhin für mich arbeitet.

Stephan

berni01 am 01 Jun 2007 20:39:40

Gast hat geschrieben:Das wird dir nur dein Bearbeiter im FA sagen können.

Stephan


Einen Teufel werd ich tun und den fragen :wink:

Ich werde mich ganz still verhalten und hoffen.

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suelzlaber am 16 Jun 2007 17:02:50

Hallo Leute,

heute habe ich meinen Bescheid bekommen. Inklusive Nachzahlung....jetzt haltet euch fest....1468,00 €!! 200 Puls hab' ich ! Nachdem mich meine Frau reanimiert hat, habe ich den Bescheid genau durchgelesen und dabei festgestellt dass ich als ganz normaler PKW eingestuft wurde!!! :eek: :eek:
Ich muß jetzt dem Finanzamt den Nachweis erbringen dass es sich um ein Wohnmobil handelt. (1,70m Stehhöhe, Kocher, Betten und so weiter blabla.)
Weiß jemand wie ich das machen muß? Wie ich das Finanzamt kenne geht das bestimmt nicht formlos (z.B Womo vorführen). In den Papieren steht doch auch dass es ein Wohnmobil ist.
Achja bis zur Feststellung ob es sich bei meinem Fahrzeug um 1 Womo handelt bin ich zur Zahlung verpflichtet !!!

Bergbewohner1 am 16 Jun 2007 19:38:47

Um die Stehhöhe nachzuweisen mußt Du vorfahren

Flywolf am 16 Jun 2007 19:58:35

Langsam wird das ja richtig lustig mit den diversen Finanzämtern. Da ich ja einen Van als Womo fahre, bin ich auch Mitglied im entsprechenden Forum. Dort wurden in der letzten Zeit die dollsten Erfahrungen mit der Beurteilung durch die verschiedenen Finanzämter, teilweise in der gleichen Großstadt gemacht. Jeder Beamte scheint dort sein eigenes Süppchen zu kochen. Folgende Aussage wurde im Forum zum Thema Stehhöhe nach Auskunft mehrerer Finanzämter gemacht:
"Gemäß EU-Recht für Womo wird die Stehhöhe bemessen nach Fahrzeugaussenhöhe abzügl. 500mm.... Mit dieser Richtlinie wollte man verhindern, das alle Womo's vorgeführt werden müssen..."
Und so ist bei einigen Fahrzeugen auch definitiv gehandelt worden.
Wolf

Gast am 16 Jun 2007 21:09:47

suelzlaber hat geschrieben:Hallo Leute,

heute habe ich meinen Bescheid bekommen. Inklusive Nachzahlung....jetzt haltet euch fest....1468,00 €!! 200 Puls hab' ich ! Nachdem mich meine Frau reanimiert hat, habe ich den Bescheid genau durchgelesen und dabei festgestellt dass ich als ganz normaler PKW eingestuft wurde!!! :eek: :eek:
Ich muß jetzt dem Finanzamt den Nachweis erbringen dass es sich um ein Wohnmobil handelt. (1,70m Stehhöhe, Kocher, Betten und so weiter blabla.)
Weiß jemand wie ich das machen muß? Wie ich das Finanzamt kenne geht das bestimmt nicht formlos (z.B Womo vorführen). In den Papieren steht doch auch dass es ein Wohnmobil ist.
Achja bis zur Feststellung ob es sich bei meinem Fahrzeug um 1 Womo handelt bin ich zur Zahlung verpflichtet !!!


Ruf am Montag den Bearbeiter beim FA an und mach einen Termin für die Vorführung. Dabei achte darauf das dieser sehr kurzfristig erfolgt. Vorher schau noch, bis wann du die Nachzahlung leisten sollst. Dann sprich höflich mit dem Bearbeiter - der setzt nämlich auch nur Vorschriften um und will grundsätzlich erstmal niemanden ärgern - ob er dir einen neuen Bescheid so frühzeitig übersenden kann, dass du ihn noch vor dem derzeitigen Zahlungstermin erhälst. Schon bist du aus dem Schneider.

Kann er dies nicht zusagen, sprich mit ihm gleich wegen Ratenzahlung und wenn dies geht, lass dir Teilzahlungen und Zahlungstermine schriftlich geben.

Viel Erfolg
Stephan

suelzlaber am 17 Jun 2007 09:30:13

Guten Morgen,

wenn es mit einer Vorführung erledigt ist kann ich damit ja noch leben. Werde es erstmal mit der höflichen Tour probieren :D
Gut dass am Samstag wo ich den Bescheid bekommen habe niemanden im FA erreicht habe. Jetzt habe ich mich etwas abgeregt. Ich werde euch auf jeden Fall berichten was rausgekommen ist

t4-paulchen_II am 17 Jun 2007 17:03:21

... ist alles halb so schlimm, nur viel Rennerei. Ein Tipp von mir - erst mal schriftlich Einspruch erheben, das schafft Zahlungsaufschub, Dann noch ein Tipp vom Finanzbeamten per Telefon :) Einzugsermächtigung (falls erteilt) kündigen. Dann wird bis zur Bearbeitung des Einspruchs auch nicht abgebucht. Um eine Vorfahrt kommt man aber nicht herum. Das ist alles nur deshalb so kompliziert, damit am Ende ein positives Gefühl bleibt - eine Steuererhöhung (bei mir von 172 auf 290 Euro) ist immer noch besser, als das, was mir angedroht war!!! Allein 1400 Euro Nachzahlung ....

Viele
Henrik

JoG am 17 Jun 2007 17:10:13

Hallo ma wieder :)
habe auch meinen Bescheid bekommen der mir sagt das ich das gleiche zahl wie das letzte Jahr 185.- Euros. :P
Also die ganze Aufregung umsonst?
Un mein WoMo ist 18 Jahre alt.
Na da fällt mir aber ein Stein vom Herz.


greetz der glückliche JoG

:D :D :D

suelzlaber am 17 Jun 2007 19:30:54

t4-paulchen_II hat geschrieben: Einzugsermächtigung (falls erteilt) kündigen. Dann wird bis zur Bearbeitung des Einspruchs auch nicht abgebucht.

Viele
Henrik


Rate mal wer zu den Institutionen gehört welche keine Einzugsermächtigung bekommt.... :D :D Ist in Bremen noch möglich. In anderen Bundesländern wohl nicht, völlig ausgeliefert :evil:

Gast am 17 Jun 2007 19:51:14

t4-paulchen_II hat geschrieben:... erst mal schriftlich Einspruch erheben, das schafft Zahlungsaufschub, Dann noch ein Tipp vom Finanzbeamten per Telefon :) Einzugsermächtigung (falls erteilt) kündigen. Dann wird bis zur Bearbeitung des Einspruchs auch nicht abgebucht. ....

Viele
Henrik


VORSICHT - DIESER TIPP FÜHRT INS AUS !!!!!!!!!!! Ein Einspruch führt zu keinem Zahlungaufschub. Die Steuer ist trotzdem zum im Bescheid genannten Termin in der geforderten Höhe zu entrichten. Wurde auch hier im Forum bereits mehrmals geschrieben.

Stephan

suelzlaber am 18 Jun 2007 12:03:45

Ich habe eben mit dem Finanzbeamten telefoniert. Ich soll den Fahrzeugschein hinschicken und er stellt nen neuen Bescheid aus. Er meint im Brief steht als Fahrzeughöhe 2,10m drin. Er weiß auch nicht dass ein festes Hochdach drauf ist. Im Fahrzeugschein steht es aber drin. Ich lasse das ganze aber als Einspruch laufen. Mal sehen was drinsteht. Und er hat mir auch versprochen dass es schnell bearbeitet wird und ich wohl nicht die 1468€uronen löhnen muß

E2nO am 18 Jun 2007 12:43:43

suelzlaber hat geschrieben:
t4-paulchen_II hat geschrieben: Einzugsermächtigung (falls erteilt) kündigen. Dann wird bis zur Bearbeitung des Einspruchs auch nicht abgebucht.

Viele
Henrik


Rate mal wer zu den Institutionen gehört welche keine Einzugsermächtigung bekommt.... :D :D Ist in Bremen noch möglich. In anderen Bundesländern wohl nicht, völlig ausgeliefert :evil:


Also: Einzugsermächtigungen können immer und jeder Zeit zurückgenommen werden. Dabei ist es ausgesprochen egal, dass in vielen Kommunen eine KFZ-Anmeldung nur nochmit der Erteilung einer Einzugsermächtigung vorgenommen werden kann. Ich würde nach Aushändigung der Kennzeichen/Fahrzeugpapiere dem Sachbearbeit gleich den schriftlichen Widerruf in die Hand drücken ...
Enno.

Gast am 18 Jun 2007 14:54:36

suelzlaber hat geschrieben:... Werde es erstmal mit der höflichen Tour probieren :D
Gut dass am Samstag wo ich den Bescheid bekommen habe niemanden im FA erreicht habe. Jetzt habe ich mich etwas abgeregt. ...


suelzlaber hat geschrieben:Ich habe eben mit dem Finanzbeamten telefoniert. Ich soll den Fahrzeugschein hinschicken und er stellt nen neuen Bescheid aus. Er meint im Brief steht als Fahrzeughöhe 2,10m drin. Er weiß auch nicht dass ein festes Hochdach drauf ist. Im Fahrzeugschein steht es aber drin. Ich lasse das ganze aber als Einspruch laufen. Mal sehen was drinsteht. Und er hat mir auch versprochen dass es schnell bearbeitet wird und ich wohl nicht die 1468€uronen löhnen muß


Na, da war es ja wirklich gut das du erstmal eine Nacht drüber schlafen und so ein emotional entspanntes Telefonat mit dem Mitarbeiter des Finanzamtes führen konntest.

jensketzel am 18 Jun 2007 15:25:34

Ich komm so langsam nicht mehr mit, die haben mir heuer wieder nur die 172 euro abgebucht wie schon die Jahre zuvor.So lange kann das doch gar nicht dauern die Bescheide neu zu berechnen.Die Affen machen doch echt was sie wollen :twisted: :twisted:

Gast am 18 Jun 2007 17:19:55

jensketzel hat geschrieben:...Die Affen machen doch echt was sie wollen :twisted: :twisted:


Die "Affen" sind auch nur Menschen wie du und ich und machen ihre Arbeit. Die besteht in diesem Fall darin eine Gesetzesänderung umzusetzten, für die die Finanzämter bisher teilweise keine Daten haben und diese erst erheben müssen.

Außerdem nimmt das FA solange du keinen Zahlungstermin versäumst keine Sollzinsen. Also freu dich das dein Geld noch für dich arbeitet.

Ach ja, bevor du im Profil nachschauen musst. Ich bin Beamter und hasse diese verallgemeinerten Verunglimpfungen.

berni01 am 18 Jun 2007 20:50:52

:daumen2:

Beduin am 19 Jun 2007 06:04:49

Gast hat geschrieben: Ich bin Beamter und hasse diese verallgemeinerten Verunglimpfungen.


Dito

Campoverde am 19 Jun 2007 09:26:13

Ich kann mich nur anschließen

Campoverde

Eddy am 19 Jun 2007 10:41:56

Dann schließe ich mich auch an.....

Kollegialer

Eddy

Rudi Roehrich am 20 Jun 2007 20:04:01

So , jetzt habe ich auch meinen Steuerbescheid
bekommen : Ich muss 65 Euro nachzahlen .
Für 2008 beträgt mein Steuerbetrag für unseren
3 Liter Diesel ohne Rußfilter dann 214 Euronen
(Betrag für 1.3.08 bis 31.10.08 ).
Der Betrag ist für mich noch ok .
Oder was meint Ihr ?

Hekuman am 26 Jun 2007 17:18:01

Habe versucht mich durchzulesen, aber es ziemlich viel was es hier zum Thema Steuern zu lesen gibt. Das ich ab dem 1.1.2006 nachzahlen muss ist mir ja klar. Aber im Steuerbescheid steht auch eine Nachzahlung für 21.05.2005 bis 31.12.2005=122Euro. Das verstehe ich nicht ganz. Kann mir dies jemand erklären oder einen Link dazu geben. Hekuman

Beduin am 26 Jun 2007 18:05:19

Damals wurde beschlossen das es die Steurerhöhung gibt und ab da wurde berechnet.

Beduin am 26 Jun 2007 18:07:29

Rudi Roehrich hat geschrieben:So , jetzt habe ich auch meinen Steuerbescheid
bekommen : Ich muss 65 Euro nachzahlen .
Für 2008 beträgt mein Steuerbetrag für unseren
3 Liter Diesel ohne Rußfilter dann 214 Euronen
(Betrag für 1.3.08 bis 31.10.08 ).
Der Betrag ist für mich noch ok .
Oder was meint Ihr ?


Du hast S2, auch deshalb habe ich mir überlegt so einen zu holen, aber das hat sich ja jetzt erst mal erledigt :(
Für mich wäre es auch OK, würde aber aus Prinzip Einspruch einlegen

Abenteuer am 26 Jun 2007 23:03:54

[quote="JoG"]Hallo ma wieder :)
habe auch meinen Bescheid bekommen der mir sagt das ich das gleiche zahl wie das letzte Jahr 185.- Euros. :P
Also die ganze Aufregung umsonst?
Un mein WoMo ist 18 Jahre alt.
Na da fällt mir aber ein Stein vom Herz.


greetz der glückliche JoG

:D :D :D[/quote]

Warte mal bis zum nächsten Jahr. Mein Bescheid von Ende März sah auch noch alt aus. Nächtes Jahr tun wir das dann :aerger: :muede:. Offenbar hinkt man hier noch mit den notwendigen Anpassungen hinterher. Aber 3 Jahre nachzahlen :cry: :steinigung:


Günter

Micha#535 am 30 Jun 2007 01:59:00

Hab einen Steuerbescheid von über 500 Euro 2Jahre rückwirkend bekommen.Zahlbar bis Ende Juli 07
Kann mir das einer erklären?????

kerki am 30 Jun 2007 12:35:26

Micha#535 hat geschrieben:Hab einen Steuerbescheid von über 500 Euro 2Jahre rückwirkend bekommen.Zahlbar bis Ende Juli 07
Kann mir das einer erklären?????




Hallo Micha!!!!

Mir geht es genauso muß 530Euronen nachzahlen wüßte auch gern wiso???

luxam am 01 Jul 2007 21:02:37

Hallo Micha,
wir haben uns vor 4Wochen einen Ducato mit 2,5l Turbo diesel und 3,49t
zulässiges gekauft.
Steuer 480 Euro.
Vieleicht wird ja in den Bundesländern Unterschiedlich berechnet

Gast am 01 Jul 2007 21:09:45

Micha#535 hat geschrieben:Hab einen Steuerbescheid von über 500 Euro 2Jahre rückwirkend bekommen.Zahlbar bis Ende Juli 07
Kann mir das einer erklären?????


Im Prinzip JA, aber nicht ohne Daten. Schau mal mein Posting --> Link oder poste deine Daten (Schlüsselnummer, Beginn und Ende des Steuerjahres).

Stephan

Dirк am 17 Jul 2007 18:29:50

Beim Bund der Steuerzahler habe ich folgende Formulierung gelesen:

Gemäß § 6 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes entsteht die Steuer mit Beginn der Steuerpflicht, bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraumes. Nach § 11 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird die Kraftfahrzeugsteuer ein Jahr im Voraus entrichtet. Danach darf dann eine rückwirkende Steuererhöhung nur innerhalb des Entrichtungszeitraumes erfolgen.

Beduin am 17 Jul 2007 19:26:30

Oh, das liest sich aber Hoffungsvoll :D

Der-Doc1983 am 21 Jul 2007 22:22:28

Habe einen Steerbescheid bekommen für einen 94er T4, ab 09/05 rückwirkend bis zum heutigen tage bekommen über insgesamt zu zahlende summe über 1800€ (inklusive der jährlichen vorauszahlung).

Meine Frage nun von Anfang an:
Das Fahrzeug: VW T4 Multivan Allstar Syncro (normaler Fensterbus)
Der T4 wurde 94 als PKW zugelassen (da waren die Steuern noch billig)
dann kam das Gesetz mit der Regelung für Kombinations Kraftfahrzeuge, was der Vorbesitzer natürlich ausnutzte und den Bus umschreiben lies.
Das ging ein paar Jahre gut bis sich die Bundesregierung endschloß dieses Schlupfloch zu schliesen, und der Vorbesitzer diese Kosten nicht mehr zahlen wollte fand der Bus seinen Weg zu mir.
Ich also hin zum TÜV welche anforderungen erfühlt sein müssem für eine Zulassung als WoMo, das war 09/05, diese anforderungen habe ich erfüllt (Bett, Tisch und Sitze waren ja schon drinne, also noch nen Gaskocher und einen Schrank eingebaut) der TÜV nahm den Bus dann auch als "SonderKfz WoMo über 2,8t" ab, drei Wochen später den Steuerbescheid des Finanzamtes über 172,-€ erhalten und diese dann auch die letzten 2 Jahre bezahlt.
Nun kam vor kurzem der Brief vom FA, das das Fahrzeug jetzt kein WoMo mehr sei da die nötige Stehehöhe von 170cm nicht gegeben sei (das fällt dennen erst 2 1/2 jahre später ein) und ausserdem sei jetzt ein neues Gesetz raus, das die Steuer eh höher wird, sprich, Ich soll für die letzten 2 1/2 jahre die PKW steuer nachbezahlen (immerhin gut 780,-€ im Jahr)

Meine Frage nun: Ist es zulässig das das Finanzamt für diese 2 1/2 Jahre die Steuer nach verlangen darf und mir die Zulassung als WoMo aberkennt, für eine kleinigkeit die man mir auch hätte damals sagen können.

Die gute und gleichzeitig auch schlechte Nachricht:
Der Bus hat mittlerweile ein Hubhebedach drinn und die 170cm sind erreicht, und der Bus läuft weiter als WoMo, allerdings nicht mehr für die kleine summe von 172,-€ sondern für 290,- im jahr, aber immer noch besser als über 780,-€

Gast am 22 Jul 2007 15:21:20

Was soll ich dir dazu sagen ?

Schau dir mal die diversen Beiträge zur Steuer, die im Dez. 06 verabschiedete Änderung des Kfz-Steuergesetztes und / oder meine Homepage an. Dort findest du überall viele Informationen zu dieser bereits seit Frühjahr 2005 diskutierten Thematik.

Dann stellst du acuh fst, dass der TÜV seinerzeit dein Fahrzeug richtigerweise als "WoMo" anerkannt hat und es zulassungtechnisch auch immer noch eines ist. Nur halt, bis zum Einbau deines Hubdachs, seit 01.01.06 steuertechnisch kein WoMo mehr war.

Stephan

fuzzy am 22 Jul 2007 16:44:15

@luxam

bei Dir könnte es sein das Du auf 360€ runterkommen kannst.

Andere Schadstoffklasse !

lefty1301 am 24 Jul 2007 21:26:05

Hallo zusammen,

das mit dem Bund der Steuerzahler war ein guter Tip.

Es gibt da zum kostenlosen Download ein Musterschreiben um gegen den rückwirkenden Steuerbescheid Einspruch zu erheben.

--> Link


Volker

JEFF und GITTE am 24 Jul 2007 21:31:08

Schadstoffklassen, ... sorry, hab das immer noch nicht kapiert.
S 3 steht im Schein, S 4 berechnet Finanzamt.
Ist S 3 besser, oder S 4, oder was ist überhaupt besser?


Gast am 25 Jul 2007 06:46:27

Je höher die Zahl, desto besser. Alerdings bin ich sehr verwundert, wenn S3 im Schein steht und das FA S4 berechnet.

laichy am 05 Nov 2007 17:56:14

Hallo zusammen,

auf welcher der vielen Seiten dieses Beitrags findet sich nochmal die Zusammenfassung, wie die Steuren zukünftig zu berechnen sind?

Sorry, bin faul :oops:

Chris_62 am 05 Nov 2007 19:26:34

Hallo Laichy ,

bei Snoopy auf Profil klicken und dann auf Site ( Snoopys Homepage),da wird Dir geholfen! :)

laichy am 06 Nov 2007 10:22:49

hab's gefunden, danke!
Danke auch an Snoopy - good job!

Da lohnt es ja gar nicht nach einem Euro3-Mobil zu schaun, außer natürlich es fällt dem Gesetzgeber bald (>2010) wieder was Neues ein...

Beduin am 08 Nov 2007 15:52:45

Ich habe ihn seit eben auch :cry:
und habe es ja geahnt.
Steuer jährlich 460
Angemeldet am 06.12.07
Nachzahlung und dann noch gleich die Steuer für das kommende Jahr
machen satte 735€ :cry: :cry:

Wobei, mit seinen 3.1 Tonnen bin ich "nur" auf 420€ gekommen.

Gast am 08 Nov 2007 18:38:06

Beduin hat geschrieben:Steuer jährlich 460

Wobei, mit seinen 3.1 Tonnen bin ich "nur" auf 420€ gekommen.


Bei S0 ist 460 schon richtig. Für die ersten 2000kg sind es 10x40 EUR = 400 EUR.

Die verbleibenden 1100 kg sind durch 200 zu teilen. Dies ergibt 5,5. Da aber die Steuer je angefangene 200 kg berechnet wird, ergibt sich 6x10 EUR = 60 EUR. In der Summe also 460 kg.

Hast den Vorteil und kannst auf 3200 kg auflasten - wenn technisch möglich. :)

Stephan

tanjasteve am 09 Nov 2007 11:06:40

Hi @ all
wir haben eben für unseren im Januar 2007 stillgelegten/verkauften Ami insgesamt eine Nachzahlung von 270 Euro für 2006 erhalten
lohnt es sicheinspruch einzulegen ?

Gast am 09 Nov 2007 13:52:49

tanjasteve hat geschrieben:Hi @ all
wir haben eben für unseren im Januar 2007 stillgelegten/verkauften Ami insgesamt eine Nachzahlung von 270 Euro für 2006 erhalten
lohnt es sicheinspruch einzulegen ?


Ob es sich lohnt kannst nur du für dich entscheiden. Aber - der Aufwand ist mit den hier bereits verlinkten Schreiben sehr gering und die Kosten belaufenb sich erstmal nur auf den Ausdruck des Schreibens und ggf. Porto für ein Einschreiben.

Wenn die Erhöhung für 2006 dann gekippt werden sollte, hat es sich bestimmt gerechnet. Und wenn nicht, ist dir eigentlich kein sonderlicher Nachteil entstanden.

Also, entscheide selbst.

Stephan

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