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Für mein im Januar 2006verkauftes Mobil, das am 14.02.2006 ab bzw. umgemeldetes wurde, habe ich gestern einen Nachzahlungs-Steuerbescheid bekommen. Für ein Fahrzeug, das seit 22 Mon. nicht mehr in meinem Besitz ist!
Natürlich werde ich gegen die rückwirkende Steuererhöhung Einspruch einlegen. Auch mit dem Argument, dass ich das Fahrzeug nicht rückwirkend zum 01.01.2006 in eine günstigere Emissionsklasse umschlüsseln konnte, weil ich, zum Zeitpunkt der Steueränderung nicht mehr Eigentümer war. Gibt es eine Verjährungsfrist, wenn der Steuergegenstand (das Wohnmobil) seit 15.02.2006 nicht mehr existiert?
Sorry aber der Edit-Knopf ist nicht mehr da! Habe nun auch meinen Steuerbescheid zum Bürstner A570 Duc 2,5TD.
Das Fahrzeug habe ich am 6.11.07 abgemeldet und verkauft. Nicht berücksichtigt wurde S1 (Kl.50) und mein 50% Rabatt. Bisher zahlte ich jährlich €92, nun soll bei mir am 2.1.08 für den Zeitraum 1.1.06 bis 31.12.2008!!!! 1.196 € abgebucht werden (3X460, abzüglich 2xbezahlte 92). Zur Krönung lag im Umschlag noch ein 2. Bescheid, ausgestellt ein Tag später, mit Abrechnungszeitraum 1.1.07 bis 06.11.07 mit 390€ nochmals 276 €aus anderen Entrichtungszeiträumen, also nochmals 666€, insgesamt also 1.862 €. Ich war heute auf dem Amt, bei meinem Einwand die Schadstoffklasse wäre nicht berücksichtigt, bekam ich die Antwort, " bei WOMOS gibt es keine Schadstoffklasse"!!!! Er hat mich dann mit der Abteilung verbunden, dort ebenfalls wenig Ahnung zum Thema (die Maschine rechnet das automatisch), aber der dritte Mann könnte was wissen, der ist aber z.Z. beim Zahnarzt, er will sich einarbeiten und ich sollte doch mal am Donnerstag anrufen! ADAC Mustereinspruch für die rückwirkende Besteuerung habe ich eingelegt. Meinen neuen gebrauchten Eura 636 LS Aktica mit Sprinter 316, zugelassen am 8.11.07 haben sie am 15.11.07 mit jährlich 330 € fast richtig berechnet, die 50% Rabatt wurden vergessen. Da habe ich aber einen neuen Antrag gestellt. Warum aber am 29.11. und 30.11. solche Bescheide erstellt werden die in einem gemeinsamen Umschlag ankommen bleibt mir ein Rätsel. Georg48 @ Georg 48
Bezüglich Steuern kenn ich ja nun einiges aber mein 50% Rabatt. Des kenn ich net? Pijpop Hallo Pijpop,
Grad der Behinderung 50% mit Gehbehinderung (Herzmuskelschwäche). Deshalb nach § 3 a Abs. 2 KraftStG 50% Steuerermäßigung. Georg48 Hallo,
dein Steuerbescheid ist doch bis auf deine Prozente eigentlich richtig. Nur der Zeitraum muss "ab 01.01.2010" lauten. :wink: Nun aber ohne Spaß. Sollte auch der 3. Bearbeiter auch keinen Plan haben, dann verweis ihn doch auf die offizielle homepage der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (--> Link). Dort gibt es auch einen Steuerrechner für Wohnmobile. Da kann er dann nachrechnen auf welchen Jahressteuer dein WoMo vor Abzug deiner Prozente kommt. Stephan @ Georg 48
Das kam mir nicht in den Sinn - Sorry! Pijpop Hallo,
habe jetzt auch meinen Bescheid, für meinen Ducato Knaus soll ich jetzt von 07/2005 bis heute Nachzahlen 693 Euro. Und habe eine Jährliche erhöhung von 275 Euro!!!!!! Hab gerade mein WoMo in der Werkstatt Motorlager machen, hätt ich das gewusst das ich für so einen langen Zeitraum nachzahlen muss hätt ich mir das gespart! Fort mit dem WoMo. Wird mir zu teuer, sehr schade. Wir heulen jetzt schon unserer "Waltraut" nach :) Echt ein mieser Staat der das Geld nur bei den gaanz kleine holt, super Regierung!!!! Sind wohl alle versuche das abzuwenden fehlgeschlagen.. Schade das hier keiner bis auf 2 von Euch für einer Demofahrt waren. Schön mit 60 über die Stadtautobahnen un das in allen Städten zur gleichen Zeit. Glaube ja den meisten tuts auch ned sooo weh.. In diesem Sinne alles gute Euch werde noch auf meinem Beitrag hier die Reaktion abwarten und mich dann auch vom Forum verabschieden. Den mein nächste WoMo kann ich mir wohl erst wieder in 30 Jahren als Renter leisten, wenn überhaupt! Bis dahin muss ich wohl zelten oder so ein Hotelurlauber werden Euer geknikte und entäuschter JoG :roll:
Hallo JoG, bei allem Verständnis für deine Betroffenheit das Hobby aufgeben zu müssen muss ich trotzdem zu deiner obigen Aussage meine Verwunderung ausdrücken. Denn das wir auf jeden Fall - zumindest erstmal - zahlen dürfen, sollte eigentlich allen die hier im Forum - aber auch an anderer Stelle - ein wenig mitgelesen haben seit langer Zeit klar sein. Ich hoffe du findest eine schöne andere Art kürzere und längere Urlaube zu verbringen und wünsche dir, dass du für Waltraut noch einen angemessenen Preis erzielen kannst. Stephan Okke bin jetzt der Überzeugung das ich mein geliebtes WoMo, einfach 8 Monate im Jahr abmelden werd. Dann kann ich es auch behalten und der Staat verdient kein Cent mehr an mir :D :D :D
Von 185.- auf 460.- ist schon eine enorme Steigerung!! Schöne Weihnacht wünsch ich schon ma.. Ja, richtig so JoG,
ich melde mein geliebtes Womo, von OKt. bis zum April, ab. Die Wegelagerer, Snoppy, entschuldige, Dich mein ich natürlich nicht!!, bekommen so, trotz Erhöhung, inkls. Versicherungssteuer insgesamt 80€ weniger. Dazu, aber haben sie,auch noch zusätzliche Arbeit . Steuerrückerstattung, und, und, und. , Hartmut Ob das die Lösung ist .... :?: :?:
Am billigsten wäre es natürlich 12 Monate im Jahr abzumelden :D Guten Morgen Wolfgang,
aber auch wir wollen auf unser "rollendes Schneckenhäuschen " nicht verzichten. Das Womo, wird im Winter, nicht zu Urlaubsfahrten genutzt Wir könnten es höchstens, als Zweitwagen, nutzen. Aber, bei etwas Planung, können wir diesen teueren Zweitwagen, in diesere Zeit auch missen. Es wäre, dann ja, reizvoll, wenn unser diätenhungerigen Volksvertreter, irgendwann ?? mal den Geistesblitz, bekommen, und sagen: "Außer Spesen , nichts gewesen" an Alle, Hartmut Hallo Gemeinde,
ich werde mein Mobil nächstes Jahr mit Saisonkennzeichen fahren, Kann das Fahrzeug dann von Oktober - April auf einer öffentlichen Straße bzw. vor meinem Grundstück auf der Strasse stehen? honda
Hi Honda, dies ist nicht erlaubt. Das WOmo darf außerhalb der angemeldeten Zeit nicht auf einem öffentlichen Grund stehen. Weiterhin sei noch zu beachten, dass für den Erhalt des Versicherungsschutzes bei TK das Wohnmobil nicht nur auf einem Privatgelände stehen muss, das Gelände muss darüber hinaus i.d.R. eingefriedet sein, besser wäre eine geschlossene Halle. Bei dir auf deinem / angemieteten Grundstück kannst du es aber hinstellen. Aber wie gesagt nicht, wenn der Parkplatz vor deinem Haus öffentlich ist und von jedermann genutzt werden kann. Schade, ist aber leider so. Die Antwort hierauf gabs im Forum auch schon mal.
So viel ich weiss, geht das nicht. Wird dann wohl behandelt wie ein nicht zugelassenes Fahrzeug. Einfach mal "googeln" ! :wink: Noch ne´Idee-die, die mich kennen, wissen schon was kommt :D Aber trotzdem nochmal: Wir standen vor anderthalb Jahren vor der Überlegung, wies weitergehen soll mit WoMo-fahren, da wir nur rd 3 Wochen im Jahr am Stück fortkommen, andererseits dauerhaftes Abmelden nicht in Frage kam wegen des einen oder anderen freien Wochenendes. Aber: steigende Steuern, laufende Versicherung, laufender Wertverlust und Schäden nur durchs "Stehen" waren auch nicht von Pappe. Unser Entschluss, damals gefasst, wurde bis heute nicht bereut. Anschaffung eines modernen-also vollkommen autarken(ist aber immer nachrüstbar) spurstabilen Wohnwagens! Der Zugwagen war vorhanden-ist bei vielen anderen Leuten wohl auch der Fall-und Steuer und Haftpflichtversicherung für den WoWa liegen so rd. bei 60 Euro im Jahr(weiss es gar nicht genau). Vollkasko machts natürlich auf Wunsch teurer. Wertverlust ist deutlich geringer als bei WoMo, da kaum mechanisch beanspruchte Teile vorhanden, Gefahr der Undichtigkeit geringer, da keine Verwindungen beim Fahren stattfinden(3-Punkt-Auflage durch 2 Räder und Deichselkopf) Wir haben die Entscheidung nicht bereut, fahren an die gleichen Orte und Stellplätze sowie CP wie vorher mit Womo und haben am Urlaubsort unseren PKW automatisch solo zur Verfügung. Fahrkomfort ist im PKW während der Anreise auch meist besser. Also-bevor jemand sein Hobby wegen der steigenden Kosten ganz aufgibt-auch über diese Variante mal nachdenken... und vielleicht mal ein paar Tage probemieten.
Werner Habe ich jetzt auf dem CP Teichmann am Edersee gesehen.
Ein Womo mit Saisonkennzeichen stand direkt an der Eder :) Wird wohl bei Schmacht am We genutzt :) Schließe mich jonathan an wir haben ja auch im Mai unser Womo veräußert und uns einen Hymer Eriba Nova zugelegt ,dass ganze viel uns überhaupt nicht schwer da wir ja vor dem Womo 28 Jahre mnit dem WW unterwegs waren.Die Kosten sind mir im Verhältniss zu der Zeit die wir das Woma nutzten einfach davongelaufen.Da wir eh nur in der Nebensaison fahren, fahren wir mit ACSI Karte und da kostet der Stellplatz sowieso nur max. 14 € und das geht .
Ciao Waldi :runterdrueck:
Nach einem Gespräch mit dem Finanzamt, stellt sich die Sachlage folgendermassen dar: Wohnmobile werden nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert und das auf immer und ewig. Keine Klage wird daran etwas ändern. Ab 2010 kommt dann noch die Besteuerung des CO-Ausstosses dazu. Fazit: Kleinere Wohnmobile kaufen-unter 6 m - und beim Kauf auf auf all die Dinge achten, die das schöne WoMo Leben verteuern. (sparsamer Verbrauch, etc.) LG Lummi Unsinn, altes Wohnmobil kaufen, auf das H-Kennzeichen warten, und lustig weiterfahren :D :D :D :D ...da muss ich ja noch bis 2031 warten - das ist keine gute Idee :wink:....vielleicht kann ich dann ja nicht mehr gerade lenken :D Hi MR2-Blue
Du kannst ja unsere alten kaufen.... Dann brauchsts nicht so lange zu warten. :D Spaß beiseite: Mein Womo ist unverkäuflich. Jürgen hat von euch zufällig jemand ahnung wie sich die steuer für womos in den niederlanden darstellt oder wo ich so etwas nachlesen kann ??
versicherung bleibt in der BRd aber Womo soll eventuell in den niederlanden zugelassen werden habe anfang jan meine steuer für 2008 bezahlt ca 330 € fiat ducato2.3 danke an die experten wenn ausländisch zugelassene Fahrzeuge von in Deutschland wohnhaften Personen gefahren werden, erheben die deutschen Finanzbehörden trotzdem eine Kfz Steuer für das Fahrzeug - zusätzlich zu den Steuern, die bereits im Zulassungsland entrichtet werden müssen.
...und wie stellen die deutschen Finanzbehörden fest, dass dieses Kfz von einer in D wohnhaften Person gefahren wird ? :gruebel: ...denn dieses Fahrzeug müsste ja auf Jemanden registriert sein, der nicht in D lebt (dauerhaft) :wink: (ich hatte dieses Vergnügen als Student, 5 Jahre ein Auto, registriert auf Jersey, 0 kfz Steuer - Eigentümer die Fa. meiner Eltern, auf Jersey "registered") Hi MR2,
mensch, dann hast du aber bisher Glück gehabt. Meist sind es Menschen aus dem Bekanntenkreis, die einen beim Finanzamt anschwärzen. Ist der Neid! Geht ja nicht, dass der eine fährt und nichts zahlt und der andere muss abdrücken... Schon wenn ein ausländisches Fahrzeug immer von derselben Person bewegt wird und man sich im Treppenhaus die ersten Fragen anhören muss: "Ach Herr Meier, warum haben sie denn ein gelbes Nummernschild"? Kenne ein paar Fälle von dieser Art der "Nachbarschaftshilfe"... Wir haben das damals (Anfang der 80-ger) genau evaluiert....
1. Die Anonymität einen Studentenwohnheimes ist sicher hilfreich, dort gibt es weniger Neider, da alle gleich viel/wenig haben, 2. Es war legal, ich habe einen Fa.-Wagen gefahren, der im Ausland eingesetzt wurde. 3. Ich bin von 2002 bis 2004 auch ganz legal einen Fa.-Wagen aus D in NL gefahren, Dienst- und Wohnsitz Nordholland. Es gibt da einige "Grauzonen"... sorry hab mich vieleicht nicht gut genug ausgedrückt
ich habe gemeint wie das ist wenn der wohnsitz offiziell in NL ist die arbeitsstelle in der BRD d.h ich habe in der BRD dann keinen wohnsitz mehr und will und muß das womo ja dann in den Nl zulassen (ich plane das womo dann als übersiedlungsgut mitzunehmen ) OK - das ist bereits deutlich klarer:
Mein Tip, insbesondere für NL: Wenn Du eine Möglichkeit hast, einen Nebenwohnsitz in D zu halten, dann lass Dein WoMo dort zugelassen und erkundige Dich mal in NL, was die sogenannte "Road Tax" für dein Fahrzeug kostet (vorher aber hinsetzen)... Gleiches gilt übrigens für schwere Diesel-PKW. Mein Volvo V40 D hätte in NL fst 3x soviel Steuern gekostet wie in D (uns geht's schon gut in D :wink: ). Ich hoffe, Du bekommst auch ein Lebenhaltungskosten-Ausgleich in NL (Cost Of Living Allowance, oder kurz COLA...). Der durschnittliche Haushaltswarenkorb ist in NL ca. 10% teurer als in D....das erklärt die vielen gelben Nummernschilder im deutschen Grenzgebiet Samstags vorm ALDI :D Hallo zusammen,
heute erhalte ich einen Briefvom FA. Es sei zu prüfen, ob unser Womo ein Womo ist. Man bittet um Angabe der Stehhöhe vor Kochgelegenheit und Spüle sowie um Anteil der zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche an der Gesamtnutzfläche. Was soll denn das ???? Unser Weinsberg ist auf Renault Master, 114PS gebaut( Sommer 2006 ). Welche Schadstoffklasse hat der denn ? Hallo Stefan (esskaa),
gucks Du hier: --> Link Bitte weiterrunter srollen, dort steht folgender Text. Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse „M“, worunter auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung fallen, die so konstruiert sind, dass sie die Unterbringung von Personen erlauben und mindestens wie folgt ausgerüstet sind: Tisch und Sitzgelegenheiten Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können Kochgelegenheit Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann. Wohnteil mit einer Stehhöhe von mindestens 170 Zentimetern sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle. und sollte dies auf Dein Womo zutreffen, wird die Steuerklasse geändert und Du musst die Steuer nach Hubraumberechnung bezahlen. Gerd Dies ist so leider einigen VW-Bus-Fahrern ergangen Hallo Gerd,
was ich nicht verstehe sind diese @Fl'chen@ yur Bef;rderung. Was soll das _ Wir haben einen normalen aufgebauten Teilintegrierten. Wenn das keinn Womo ist, was dann _ Hat jemand diese Berechnungen selbst durchgef[rt_ LG Stefan Sorrz, Tastatur ist verr[ckt Die Steuer für ein Wohnmobil wird nach dem Gewicht berechnet!!
und der schadstoffklasse. gruß peter Hallo Stefan,
die beim FA spinnen manchmal. Erhebe erst einmal vorsorglich und schriftlich Einspruch gegen den Bescheid. ggf führe Dein Fahrzeug dort vor und beweise das Du über ausreichend Stehhöhe verfügt. Bei Deinem FZG ist irgendetwas mit der Schlüsselung nicht o.k., ich glaube eine Ziffer 5 sagt etwas zu PKW aus und eine Ziffer 6 für Wohnmobile. Dort könnte vielleicht der Fehler liegen. Mir ist etwas anderes passiert, das hatte aber glaube ich auch mit dieser Schlüsselung zutun. Ich bekam einen nachträglichen Steuerbescheid für ein bereits verkauftes Fahrzeug. ( Diese verda...... Nachforderung für 2006. Da hatte man mein FZG auch als PKW eingestuft und wollte die Steuernachforderung auf Hubraumbasis haben. Bei einem Ford 2,4 Ltr war das schon heftig. Ich sagte Einspruch Euer Ehren, denn bei der Umschreibung auf die neue Zulassungsbescheinigung (alter KFZ-Brief auf neue Zulassungsbescheinigung) ist beim Straßenverkehr nähmlich Mist gebaut worden. Falsche Schlüsselung und das hatte dann diesen verkehrten Steuerbescheid nachgezogen. Hast Du noch den alten Brief oder nur noch den Neuen? Gerd Da hast du natürlich Recht. Aber keinesfalls nach dem Hubraum, wie oben erwähnt! Hallo migula,
doch kann ich Dir beweisen. Da FA wollte für das bereits verkaufte FZG die Steuer nacherheben, aber nicht wie bei den anderen FZGen nach Gewicht wie bereits in vorherigen Freds beschrieben, sondern bei diesem FZG einen Rimor Super Brig 677 TC, 7,13m lang, 3,02m hoch also klar und deutlich ein Womo. Nein hier erfolgte die Berechnung wirklich nach Hubraum und zwar für 2400ccm. Glaub' mir doch auch mal Gerd Mir ist 2007 genau das gleiche passiert wie Gerhard-Heinz...WOMO 2006 verkauft und dann kam die Nachversteuerung, wo ich erst einmal nachweisen mußte, dass ich ein Wohnmobil (Knaus 685 HFG) hatte. Das ging noch per Foto, auf dem das alte Nummernschild zu erkennen war. Und die korrekte Einstufung in die richtige Schadstoffklasse (da das FA diese nicht kannte) erfolgte dann über eine Kopie des KFZ Scheins des Käufers, die dieser mir feundlicherweise zukommen ließ.
Frank Hallo Frank (Ausderasche),
da hast Du aber auch noch Glück gehabt, dass Du vom Käufer Deines Womos noch den Nachweis bekammst. Ich habe glücklicherweise von den Papieren noch alle Unterlagen in Kopie (alter Brief, neue Zulassungsbescheinigung, Konformitätsbescheinigung und Fotos hätte ich auch erbringen können) den mein Gerät ging nach Tschechien und da war der Nachweis nicht mehr zukommen. Hallo Stefan (esskaa), schau doch einmal auf Deine Zulassungsbescheinigung Teil I, dort findest Du unter Pos. 14.1 die Schlüsselung für die Steuer- und Schadstoffklasse. Bei einem Fiat 2,3 Ltr. 130 PS Bj. 2007 steht dort 0654 diese 06 sagt m.E. aus, dass es sich um ein Womo über 2,8 to handelt. Bei meinem falschen Steuerbescheid zu diesem Womo war die Ziffer 14.1 0088 Dies hatte zur folge, dass das Womo mit 3,5 to eine Besteuerung nach Hubraum bekam. @ klink_bks, bitte oben genannten Fred mit Deinem FZG-Schein vergleichen. Gerd
Hallo, die 06 sagt nichts darüber aus ob es sich um ein WoMo handelt. Sie sagt lediglich aus, dass es sich um ein Fahrzeug mit einem zGg >2,8to handelt. Die Finanzämter können nicht in allen Fällen an den Schlüsselnummern erkennen, ob es sich um eine WoMo handelt oder nicht. Daher werden in diesen Fällen weitere Info´s angefordert, z.B. Stehhöhe an Spüle. Oft hilft es, mit dem zuständigen Mitarbeiter des FA einen Termin auszumachen und das Fahrzeug vorzustellen. Sollten dann alle Fragen geklärt sein, mit dem Bearbeiter gleich noch klären ob er von sich aus aktiv wird oder ggf. gegen einen erteilten Bescheid Einspruch eingelegt werden muss. o geht es oft schneller und unkomplizierter als wenn man immer nur alles schriftlich macht. Stephan Hallo Stefan (Gast),
habe ich auch gedacht, fahr' am besten gleich hin und Spreche mit dem FA. Schitte wars, ich wurde zwar angehört, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ich meinen mündlichen Einspruch trotzdem schriftlich nochmals einzureichen muss. Gut, das habe ich dann auch gemacht, ausreichend agumentiert. 4 - 5 Wochen später bekam ich dann die korrekte Nachhebung und das war wesentlich weniger. Deshalb habe ich im zurückliegenden Fred auch auf den schriftlichen Einspruch hingewiesen. Nix gegen Beamte des FA, aber die müssen schon etwas schriftliches vorliegen haben. Ich kann es verstehen. Gerd
Natürlich hat der Beamte gern etwas schriftliches - und wenn er dies mit einer persönlichen Inaugenscheinnahme verknüpfen kann, ist es noch besser. Aber man kann in D ja seinen Einspruch auf zur Niederschrift geben :wink: Aber mal die Feinheiten bei Seite gelassen war mir nur wichtig nochmal darauf hinzuweisen, dass das persönliche Gespräch oftmals unnötige Schreiben erspart (z.B. auch weil man auf falsche Argumente setzt). Und da ich auch Beamter bin lege ich doch viel Wert auf mein ph (Stephan) :wink: :) |
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