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Fahrverbot über 3,5 to 1, 2, 3, 4, 5


Nille am 24 Mär 2011 23:49:31

Also nochmal:

Die von Dir erw. Verkehrszeichen gelten in D für alle Fzge. über 3,5t zGg ausser Omnibussen. Es ist also egal was in Deinen Papieren steht. Dein Anwalt kann das nicht lösen.

Das Risiko erwischt zu werden ist aber eher "überschaubar"....

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brawo1 am 25 Mär 2011 00:34:41

Nille hat geschrieben:Also nochmal:

Die von Dir erw. Verkehrszeichen gelten in D für alle Fzge. über 3,5t zGg ausser Omnibussen. Es ist also egal was in Deinen Papieren steht. Dein Anwalt kann das nicht lösen.

Das Risiko erwischt zu werden ist aber eher "überschaubar"....


Hallo Nils,

ich wäre mir da nicht so sicher. Wenn bei Mario (suzlj80) im Fahrzeugschein sein Wohnmobil als Pkw eingetragen ist, müsste er nach meinem Rechtsempfinden mit seinem Wohnmobil in Deutschland bei Zeichen 277 überholen dürfen.

Denn in der StVO heißt es ja ganz klar, Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t, ausgenommen Pkw und Omnibusse. Und nachdem sein Wohnmobil als Pkw zugelassen wurde, darf er meiner Meinung nach auch bei diesem Zeichen überholen.

Dies entnehme ich auch dem Urteil des Oberlandesgerichts, welches in meinem vorhergehenden Link drin steht.

Und wenn du schreibst

Die von Dir erw. Verkehrszeichen gelten in D für alle Fzge. über 3,5t zGg ausser Omnibussen.
,

so ist dies nicht richtig. Es gilt 1. nicht für alle Fahrzeuge, sondern für Kraftfahrzeuge, das ist ein Unterschied und 2. unterschlägst du die Pkw und erwähnst nur die Omnibusse.

Nille am 25 Mär 2011 08:25:15

Auch in D werden alle Wohnmobile nach Klasse M1 typisiert. Dadurch ist doch der Mist mit Plakettenwahn und KFZ Steuer erst entstanden. Das OLG Braunschweig hat auch schon mal geurteilt das ein Wohnmobil kein PKW ist. Da betraf es aber einen deutschen Fzg. Halter.

Wie auch immer, bei 70 € Bussgeld wäre es mir im Umkehrfall zu risikoreich in Ausland ein Verfahren anzustrengen.

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brawo1 am 25 Mär 2011 10:44:12

Nille hat geschrieben:Das OLG Braunschweig hat auch schon mal geurteilt das ein Wohnmobil kein PKW ist. Da betraf es aber einen deutschen Fzg. Halter.


Das Urteil habe ich auch gelesen. Die Frage ist nur, was stand im Fahrzeugschein des Halters: Sonder-Kfz oder Pkw ?

Jagstcamp-Widdern am 25 Mär 2011 10:55:40

"sonder" - kfz steht nie drin, wenn dann "sonstiges"..

grusz hartmut

brawo1 am 25 Mär 2011 10:56:00

brawo1 hat geschrieben:
Nille hat geschrieben:Das OLG Braunschweig hat auch schon mal geurteilt das ein Wohnmobil kein PKW ist. Da betraf es aber einen deutschen Fzg. Halter.


Das Urteil habe ich auch gelesen. Die Frage ist nur, was stand im Fahrzeugschein des Halters: Sonder-Kfz oder Pkw ?


Hier habe ich das Urteil: --> Link

Im Fahrzeugschein stand also Sonder-Kfz . Bleibt also die Frage noch offen, wie das Gericht entschieden hätte, wenn im Fahrzeugschein Pkw gestanden wäre.

brawo1 am 25 Mär 2011 10:57:58

katze-bruno hat geschrieben:"sonder" - kfz steht nie drin, wenn dann "sonstiges"..

grusz hartmut


Hast natürlich recht, war zu schnell.

pilote600 am 25 Mär 2011 12:22:15

M1 ist nicht gleich PKW, sondern KFZ zur Beförderung von Personen mit min 4 Rädern und max 8 Sitzplätzen. Und dann gibt es in der Klasse M1 die unterteilung in PKW und SA.

In dem FZ Schein um den wir hier diskutieren steht unter Ziffer 4 "SA", somit kein PKW

brawo1 am 25 Mär 2011 13:24:57

pilote600 hat geschrieben:In dem FZ Schein um den wir hier diskutieren steht unter Ziffer 4 "SA", somit kein PKW


Nein Ralph, es geht nicht um den abgebildeten Fzg-Schein, die Sache ist klar.

Es geht darum, ob ein als Pkw zugelassenes Wohnmobil mit mehr als 3,5 t bei Zeichen 277 überholen darf?

suzlj80 , stell doch bitte mal deinen Fzg-Schein hier ins Forum, damit wir uns direkt ein Bild machen können.

suzlj80 am 26 Mär 2011 00:55:29

Hallo

Werde Fahrzeugschein morgen im Fahrzeug holen und hier einstellen.
Ich denke ist wirklich das beste.

Herzliche

Mario

esy am 26 Mär 2011 12:52:41

Ein Womo könnte man als selbstfahrende arbeitsmaschiene bezeichnen,es wird an einen ort bewegt und dient zum wohnen, der mobilkran zum lasten heben aber der ist steuerfrei

tober am 26 Mär 2011 15:23:41

esy hat geschrieben:Ein womo könnte man als selbstfahrende arbeitsmaschiene bezeichnen,es wird an einen ort bewegt und dient zum wohnen, der mobilkran zum lasten heben aber der ist steuerfrei


Nein ! Der Kran arbeitet ja, das Womo "steht nur rum" und lässt sich benutzen :wink:

tober

pilote600 am 26 Mär 2011 15:59:26

tober hat geschrieben:
esy hat geschrieben:Ein womo könnte man als selbstfahrende arbeitsmaschiene bezeichnen,es wird an einen ort bewegt und dient zum wohnen, der mobilkran zum lasten heben aber der ist steuerfrei


Nein ! Der Kran arbeitet ja, das Womo "steht nur rum" und lässt sich benutzen :wink:

tober



Ein Ü-Wagen vom Radio ist auch eine SAM, habe erst vor 2 Jahren so ein Ding gekauft, also Zulassungsmässig wird es mit dem Womo weniger Probleme geben, habe die Kiste dann auch erst mal als SAM zugelassen, kurz darauf km dann ein Schreiben vom FA dass ich mit dem Fahrzeug vorfahren soll damit diese prüfen können ob es sich wirklich um eine SAM handle. Habe denen sofort erklärt dass dies nicht so sei, und habe die Steuern für LLKW bezahlt, denoch stand im FZ "SAM"

brawo1 am 26 Mär 2011 16:29:49

pilote600 hat geschrieben:Habe denen sofort erklärt dass dies nicht so sei, und habe die Steuern für LLKW bezahlt, denoch stand im FZ "SAM"


Hallo Ralph,

Steuern werden ja nicht nach der Fahrzeugart bezahlt, sondern nach verschiedenen anderen Kriterien. Sonst würden ja auch Wohnmobile als so. Kfz in der Höhe der Steuer gleich behandelt werden, aber dem ist ja nicht so.

pilote600 am 26 Mär 2011 18:21:17

brawo1 hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:Habe denen sofort erklärt dass dies nicht so sei, und habe die Steuern für LLKW bezahlt, denoch stand im FZ "SAM"


Hallo Ralph,

Steuern werden ja nicht nach der Fahrzeugart bezahlt, sondern nach verschiedenen anderen Kriterien. Sonst würden ja auch Wohnmobile als so. Kfz in der Höhe der Steuer gleich behandelt werden, aber dem ist ja nicht so.



Hi Brawo,
SAM werden unter anderem ganz anders besteuert als LLKW!!!!

brawo1 am 26 Mär 2011 19:52:04

pilote600 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:Habe denen sofort erklärt dass dies nicht so sei, und habe die Steuern für LLKW bezahlt, denoch stand im FZ "SAM"


Hallo Ralph,

Steuern werden ja nicht nach der Fahrzeugart bezahlt, sondern nach verschiedenen anderen Kriterien. Sonst würden ja auch Wohnmobile als so. Kfz in der Höhe der Steuer gleich behandelt werden, aber dem ist ja nicht so.



Hi Brawo,
SAM werden unter anderem ganz anders besteuert als LLKW!!!!


Hallo Ralph,

ist klar, habe aber auch nichts anderes behauptet.

suzlj80 am 26 Mär 2011 21:20:44

Hallo
Hier nun der Fahrzeugschein bzw. Zulassungsschein.
Ich denke die Zeile J ist die wichtige!
Die persöhnlichen Daten habe ich herausgelöscht.
Zusätzlich habe ich noch ein Foto vom Womo angehängt damit man sieht das es auch nie ein so ein 19 Plätzer-Kleinbus war !

Herzliche

Mario

pilote600 am 26 Mär 2011 21:40:27

Wie auch immer, in den Papieren steht ganz klaar M1 / PKW, also haaben in D die LKW Symbole nix zu sagen, in Ö und Frankreich sowieso nicht, weil ja da nach meinen Infos eh nur die gewerblichen gemeint sind

brawo1 am 26 Mär 2011 23:13:25

Ja Mario, ich bin auch der Meinung, dass du mit dem Eintrag Pkw bei dir im Fahrzeugschein in Deutschland bei Zeichen 277 überholen darfst.

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass du damit rechnen musst, dass es evtl. zu einer Anzeige kommen kann.

Ich werde in Zukunft bei Zeichen 277 überholen und bewusst eine Anzeige in Kauf nehmen. Meine Überlegung dabei ist, dass es in einem Europa nicht sein kann, dass ein Ausländer mit seiner Kfz-Zulassung in Deutschland bei Zeichen 277 überholen darf und ein Deutscher nicht.

BernhardK am 27 Mär 2011 11:08:20

Hallo !

Was sagt der TÜV, bekommst Du weiterhin für 2 Jahre die neue Plakette, da Dein WoMo zwar ein zGG von mehr als 3,5 t hat aber als PKW bezeichnet wird ?

suzlj80 am 28 Mär 2011 00:32:00

Hallo

Bei uns in Österreich ist der TÜV für PKW und LKW jährlich zu machen.(Neuwagen 3 Jahre,2 Jahre danach jährlich, ausgenommen Oldtimer ab 30 Jahren dann alle 2 Jahre)

Ja ich denke auch das es da Schwierigkeiten bei einer Kontrolle geben wird, aber da muß man dann halt durch.


Herzliche

Mario

pilote600 am 29 Mär 2011 13:29:12

suzlj80 hat geschrieben:Hallo

Bei uns in Österreich ist der TÜV für PKW und LKW jährlich zu machen.(Neuwagen 3 Jahre,2 Jahre danach jährlich, ausgenommen Oldtimer ab 30 Jahren dann alle 2 Jahre)

Ja ich denke auch das es da Schwierigkeiten bei einer Kontrolle geben wird, aber da muß man dann halt durch.


Herzliche

Mario


Warum sollte es, in deinen Papieren steht PKW bzw sogar Personenkrfatwagen, warum sollte es da zu Problemen kommen?

brawo1 am 29 Mär 2011 20:48:36

Hallo Ralph,

vom Eintrag her liegst du richtig, aber trotz dieses Eintrags bin ich mir nicht sicher, ob im Falle einer Anzeige ein deutsches Gericht der gleichen Meinung sein wird.

Wir sind uns glaub ich darüber einig, dass ein Wohnmobil aufgrund seiner Dimensionen niemals einem Pkw gleich gestellt werden kann. Würde man dies zugrunde legen, dann dürften sich die Fahrer aller österreichischen Wohnmobile so verhalten, als ob sie einen Pkw fahren würden. Ob dies allerdings im Sinne des Gesetzgebers so gesehen wird, wage ich zu bezweifeln.

Interessant wäre jetzt natürlich auch zu wissen, ob es sich beim Eintrag im Fahrzeugschein von Mario um ein Versehen der Zulassungsbehörde handelt oder ob alle österreichischen Wohnmobile als Pkw eingestuft werden.

Vielleicht melden sich ja auch noch einige andere österreichische Wohnmobilbesitzer und teilen mit, was bei ihnen im Fahrzeugschein steht.

suzlj80 am 14 Apr 2011 00:22:52

Hallo miteinander

War Anfang April in Deutschland unterwegs von Vorarlberg nach Essen dann nach Crimmitschau und zurück. Habe speziell auf die Verkehrszeichen geachtet (wobei mich das Überholverbot für Kfz über 3.5 to nicht so interessiert hat, habe eh zuwenig PS um zu überholen) aber umso mehr das Fahrverbot .
Mir ist dabei aufgefallen das ich mich als Kfz über 3.5 to theoretisch eh nicht mehr von der Autobahn trauen darf.
Speziell da wo man LKW auf die Autobahn zwingen will ,wäre, wenn man sich an das Zeichen 253 hält, eine Zufahrt zu den Stellplätzen, bzw. landschaftlich interessanten Strecken fast unmöglich.
Z.b. auf der Bundesstrasse 7 von Kassel Ri Eisenach ein durchgehendes Fahrverbot über 3.5 to ! usw. es gibt noch unzählige andere Beispiele.
Wenn das exikutiert wird dann gute Nacht.

Herzliche

Mario

pipo am 14 Apr 2011 08:10:55

suzlj80 hat geschrieben:Z.b. auf der Bundesstrasse 7 von Kassel Ri Eisenach ein durchgehendes Fahrverbot über 3.5 to ! usw. es gibt noch unzählige andere Beispiele.

Das ist Falsch, es gibt lediglich ein Nachfahrverbot für LKW über 12to :!:
Auf der Autobahn ist das etwas falsch beschildert :wink:

Grundsätzlich hast Du aber das Grundproblen getroffen.
Ich kenne einige Strecken, gerade auch um München herum, welche für
LKW ab 3,5to gesperrt sind obwohl dort zBsp. Landmaschinen mit deutlich
über 10to verkehren.

brawo1 am 14 Apr 2011 10:57:01

Hallo Pipo,

ich muss dich etwas verbessern. Bei Zeichen 253 ist nicht von Lkw die Rede, sondern von Kraftfahrzeugen:

Zeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse


Also gilt dieses Verbotszeichen für alle Wohnmobile über 3,5 t, was in meinen Augen absurd ist, wie es auch suzlj80 schreibt.

Kommt mir in Deutschland ein solches Verbotsschild in die Quere, wird es von mir ignoriert.

babsi64 am 14 Apr 2011 19:00:19

Hallo Suzlj80,

es kann doch nicht sein, dass nach Überqueren der Grenzen bspw. von Österreich nach Deutschland, aus einem Elefanten ein Esel wird. Ich meine ein PKW bleibt auch im Ausland ein PKW.

Da beim 277iger VZ Personenkraftwagen (übrigens egal ob mit oder ohne Anhänger) und Kraftomnibusse ausgenommen sind, darfst du auch meiner Meinung nach beim Überholverbotszeichen 277 in Deutschland überholen. Ich würde es jedenfalls tun und es darauf ankommen lassen, ganz klar.
Dasselbe beim 253iger, sind eben auch PKW und KOM ausgenommen.

Aber auch mich würde interessieren, ob der Eintrag bei dir in der Zulassungsbescheinigung nicht ein Versehen der Behörde war

L.G.

babsi64 am 14 Apr 2011 19:26:38

Mir fällt da aber noch etwas ein: was ist mit der Autobahnrichtgeschwindigkeit??

Der Suzlj80 dürfte dann m.E. (weil PKW, auch wenn über 3,5t) auf unseren Autobahnen 130km/h und schneller fahren.
Da kannste alles geben mit dem Wohni .

Das ist ja was.....ts ts ts...Was sagst du dazu Brawo1?

L.G.
Babsi

pilote600 am 14 Apr 2011 19:36:21

absi64 hat geschrieben:Mir fällt da aber noch etwas ein: was ist mit der Autobahnrichtgeschwindigkeit??

Der Suzlj80 dürfte dann m.E. (weil PKW, auch wenn über 3,5t) auf unseren Autobahnen 130km/h und schneller fahren.
Da kannste alles geben mit dem Wohni .

Das ist ja was.....ts ts ts...Was sagst du dazu Brawo1?

L.G.
Babsi



Nein, bei der Geschwindikkeit gilt nicht die gleiche def wie bei den Schilden. Hier ist es recht einfach KFZ bis 3,5, zwischen 3,5 und 7,5 und über 7,5 t .... einzig für womos und Busse gibt es ausnahmen, die dürfen auf Autobahnen max 100 wenn über 3,5t

babsi64 am 14 Apr 2011 20:02:15

Hallo Pilote600,

nee, nee, bei der Autobahnrichtgeschwindigkeit sind KFZ bis 3,5t, ausgenommen PKW!! Also alle PKW (auch über 3,5t dürfen 130km/h und schneller fahren) Jetzt steht bei Suzlj80 ja PKW im "Fz-Schein".

ich darf leider noch keine Links setzen, aber google mal unter Autobahnrichtgeschwindigkeit, da findest du die Ausnahme...

Bitte berichtige mich, wenn ich falsch liege...

L.G.

babsi64 am 14 Apr 2011 20:09:47

Habe hier mal den Auszug reinkopiert:

Ausnahmenverordnungen und Ergänzungen zur StVO

Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung

Vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824)
Zuletzt geändert durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).

§1 Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
1. auf Autobahnen (Zeichen 330.1),
2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,
nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.

pilote600 am 14 Apr 2011 20:55:32

Das kann man so sehen, aber es gibt Geschwindikeitsbegrenzungen ür Fahrzeuge über den 3,5 t , und in denen wird eben nicht unterschieden ob PKW oder nicht.

Sprich in der Richtgeschwindikeitsgeschite mag zwar ein PKW über 3,5t erfasst sein, denoch wird er an anderer Stelle begrenzt, egal ob PKW, LLKW, Womo, oder was auch immer

brawo1 am 14 Apr 2011 20:55:50

Ja, Babsi, du liegst meiner Meinung nach schon richtig.

Entscheidend dürfte bei der ganzen Sache sein, ob man davon ausgehen muss, was im Fahrzeugschein steht oder um was für ein Fahrzeug es sich wirklich handelt.
Jeder normal denkende Mensch wird wohl davon ausgehen, dass ein Pkw niemals ein Wohnmobil sein kann und natürlich umgekehrt kann ein Wohnmobil kein Pkw sein.
Denn in den amtlichen Definitionen ist klar gesagt, was ein Pkw und was ein Wohnmobil ist und daran wird sich auch im Falle eines Falles ein Richter halten.

pilote600 am 14 Apr 2011 21:00:43

brawo1 hat geschrieben:Ja, Babsi, du liegst meiner Meinung nach schon richtig.

Entscheidend dürfte bei der ganzen Sache sein, ob man davon ausgehen muss, was im Fahrzeugschein steht oder um was für ein Fahrzeug es sich wirklich handelt.
Jeder normal denkende Mensch wird wohl davon ausgehen, dass ein Pkw niemals ein Wohnmobil sein kann und natürlich umgekehrt kann ein Wohnmobil kein Pkw sein.
Denn in den amtlichen Definitionen ist klar gesagt, was ein Pkw und was ein Wohnmobil ist und daran wird sich auch im Falle eines Falles ein Richter halten.


Sorry Wolf total falscher ansatz, es gibt PKW die Wohnmobil sind und Wohnmobile die PKW sind (alle Pickups mit aufsattelkabine z.b)

aber entscheident ist ds Gewicht, den hier gibt es Regeln die sagen ab soundsoviel tonne ist schluss mit richtgeschwindigkeit

brawo1 am 14 Apr 2011 21:10:37

pilote600 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:Ja, Babsi, du liegst meiner Meinung nach schon richtig.

Entscheidend dürfte bei der ganzen Sache sein, ob man davon ausgehen muss, was im Fahrzeugschein steht oder um was für ein Fahrzeug es sich wirklich handelt.
Jeder normal denkende Mensch wird wohl davon ausgehen, dass ein Pkw niemals ein Wohnmobil sein kann und natürlich umgekehrt kann ein Wohnmobil kein Pkw sein.
Denn in den amtlichen Definitionen ist klar gesagt, was ein Pkw und was ein Wohnmobil ist und daran wird sich auch im Falle eines Falles ein Richter halten.


Sorry Wolf total falscher ansatz, es gibt PKW die Wohnmobil sind und Wohnmobile die PKW sind (alle Pickups mit aufsattelkabine z.b)

aber entscheident ist ds Gewicht, den hier gibt es Regeln die sagen ab soundsoviel tonne ist schluss mit richtgeschwindigkeit


Hallo Ralph,

ich gehe jetzt nicht von der Richtgeschwindigkeit aus, die ja eh ein Witz ist, da nicht mit Bußgeld bewehrt.

Ich gehe von den Zeichen 253 und 277 aus, wo von Pkw die Rede ist bzw. Pkw von den Verboten ausgenommen sind. Und das ist meiner Meinung nach nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass ein Kraftfahrzeug, welches optisch auf jeden Fall ein Wohnmobil ist, jetzt auf einmal wie ein Pkw behandelt werden soll, nur weil im Fzg-Schein aus welchen Gründen auch immer "Pkw" steht.

pilote600 am 14 Apr 2011 21:15:33

In den Zeichen sind wir uns einig, es ist hakt so .........

Aber das Thema richtgeschwindigkeit ist doch wohl klar, fahrzeuge über 3,5t haben in D eine Geschwindikeitsbeschränkungen und für diese Fahrzeuge (egal welcher Art) gilt diese Beschränkung die über der Richtgeschwindikeit steht,m ebenso wie jede Verkehrszeichen dass das Tempo z.B. auf 100km/h drosselt

babsi64 am 14 Apr 2011 21:25:24

Hallo Brawo1,

ja, du hast schon recht, ich bin mir auch nicht wirklich sicher, was ein Richter dazu sagen würde bzw. wie er entscheiden würde.
Leider ist das bei uns so doof und so unglaublich kompliziert. Dann glaubt man alles verstanden zu haben, ist sich völlig sicher und der Richter sagt was anderes... Toll.

Ich würde aber trotzdem überholen... :D, Schneller fahren als 130km/h würde ich aber nicht, sondern eher langsamer, das aber nur aus Sicherheitsgründen...

L.G.
Babsi

@Pilote600:

lies doch nochmal den Auszug aus der STVO durch, den ich oben in meinem Beitrag reinkopiert habe.
Wie verstehst du den? Wie schnell darf deiner Meinung nach ein Pkw mit einer zul.Gesamtmasse von 4,0t auf Autobahnen fahren? 80? oder 130 Richtgeschw.?

L.G.
Babsi

pilote600 am 14 Apr 2011 21:28:53

Babsi dein Auszug ist ja ok, aber es gibt eben übergeordnete Regeln, wenn z.B. am STraßenrand ein Schild steht das eim Vmax von 80km/h regelt dann ist das so, und eben so ist es mit Fahrzeugen über 3,5t, das steht in den regeln die sich mit Fahrzeugen über 3,5t beschäftigen, für die gelten nunmal vmax regeln

babsi64 am 14 Apr 2011 21:36:28

@Pilote 600:

ich glaube wir reden aneinander vorbei :).

Am Straßenrand steht aber kein Schild. Ich bin nur auf der Autobahn mit meinem PKW, der eine zul. Gesamtmasse von 4,0t hat, weit und breit keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen. Wie schnell darf ich denn deiner Meinung nach jetzt?

L.G.

pilote600 am 14 Apr 2011 21:43:14

Nach meiner Meinung und meinem Kentnissstand

100km/h wenn es ein Womo oder ein Kraftomnibuss ist
80km/h wenn nicht

babsi64 am 14 Apr 2011 21:51:10

Es ist aber ein PKW mit deutscher Zulassung. Meiner Meinung nach Richtgeschwindigkeit 130km/h, weil es eben ein PKW ist und es dabei keine Rolle spielt, wie hoch seine zul.Gesamtmasse ist.

Stell dir mal vor die Bundeskanzlerin fährt mit ihrem gepanzerten PKW mit einer zul. Gesamtmasse von sicher über 3,5t auf der Autobahn. Darf der Chauffeur jetzt nur 80 km/h fahren? Das kann nicht sein.

Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn gilt aber doch auch dür WoMo bis 3,5t. WoMos über 3,5t dürfen nicht schneller als 100 km/h auf der Autobahn fahren, aber das hast du ja schon geschrieben. Das sehe ich auch so....

L.G.

pilote600 am 14 Apr 2011 21:55:08

absi64 hat geschrieben:Es ist aber ein PKW mit deutscher Zulassung. Meiner Meinung nach Richtgeschwindigkeit 130km/h, weil es eben ein PKW ist und es dabei keine Rolle spielt, wie hoch seine zul.Gesamtmasse ist.

Stell dir mal vor die Bundeskanzlerin fährt mit ihrem gepanzerten PKW mit einer zul. Gesamtmasse von sicher über 3,5t auf der Autobahn. Darf der Chauffeur jetzt nur 80 km/h fahren? Das kann nicht sein.

Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn gilt aber doch auch dür WoMo bis 3,5t. WoMos über 3,5t dürfen nicht schneller als 100 km/h auf der Autobahn fahren, aber das hast du ja schon geschrieben. Das sehe ich auch so....

L.G.


1. es hat keine deutsche zulassung sondern eine aus "Austria"
2. die Limo von Angie hat keine 3,5t mit sicherhit nicht, und wenn, dann fahren die mit Sondersignal, somit eh jenseits aller regeln ausser der des § 1

brawo1 am 14 Apr 2011 22:04:39

Hallo,

die Richtgeschwindigkeit sagt nichts darüber aus wie schnell ich fahren darf. Entscheidend ist was in § 3 der StVO steht:

--> Link

brawo1 am 14 Apr 2011 22:10:14

absi64 hat geschrieben:@Pilote 600:

ich glaube wir reden aneinander vorbei :).

Am Straßenrand steht aber kein Schild. Ich bin nur auf der Autobahn mit meinem PKW, der eine zul. Gesamtmasse von 4,0t hat, weit und breit keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen. Wie schnell darf ich denn deiner Meinung nach jetzt?

L.G.


Wenn es ein echter Pkw ist, also von der Optik her kein Wohnmobil, darfst du so schnell fahren wie du willst bzw. es die Straßenverkehrsverhältnisse zulassen.

babsi64 am 14 Apr 2011 22:11:18

Das sollte ein Beispiel sein, nicht bezugnehmend auf das "PKW-Wohnmobil" oder was das auch immer ist, aus Österreich.
Ich hatte das ja auch geschrieben, dass es einfach nur ein PKW sein soll, sonst eben nichts. Es ist auch egal ob der PKW eine deutsche Zulassung hat, er könnte auch aus Frankreich kommen. Ich bleibe auf jeden Fall bei 130 km/h.

Auch das mit der Bundeskanzlerin sollte ein Beispiel sein. Wie schwer die Panzerlimousine wirklich ist, weiß ich nicht, ich habe es nur als Beispiel genannt, aber es wiegt bei einer Panzerung sich sehr sehr viel mehr als ein "normaler" PKW und hat sicherlich eine zul.Gesamtmasse von mehr als 3,5t.

L.G.






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