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Fahrverbot über 3,5 to 1, 2, 3, 4, 5


brawo1 am 09 Sep 2011 22:14:27

kintzi hat geschrieben:Hatte gestern an den ADAC gemailt:
Es geht um das Sonntagsfahrverbot für Wohnmobil über 3,5 u. unter 7,5t mit Anhänger in Deutschl. Besteht es noch? Für LKW klar,es wird aber argumentiert, dass das Wohnmobil kein LKW ist, vielmehr ein So.-Kfz, das der Personenbeförderung dient. Obwohl f. diese Womos bis auf die 100km/h Erleichterung auf AB ansonsten diesselben Verkehrsregeln wie für LKW gelten.
Konkret nochmal: Darf ich mit meinem 4t Womo mit 1,5t Anhänger sonntags/feiertags fahren? Dank usw.

Antwort heute um 09°° v. Herrn Stefan Bergmann, Juristischer Dienst ADAC München:
An Sonn-und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0-22Uhr Lkw mit einem zul. Gesamtgew. über 7,5t nicht verkehren; dieses Verbot erstreckt sich auch auf Anhänger hinter Lkw, wobei hier keine Gew.-Beschränkung gilt. Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist für die Bewertung, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw im Sinne des § 30 Abs. 3 StVO handelt, nicht ausschlaggebend. Deshalb fällt grundsätzlich jedes Gespann in dieses Verbot, wenn das Zugfahrzeug als Lkw anzusehen ist.
Es folgt dann noch der Absatz für Lkw bis 3,5t bzgl.Anhänger f. Sport/Freizeitzwecke u. bzgl. Bussgeld.

Ich schrieb dann heute 14:20Uhr nochmals an Herrn Bergmann:
Wenn ich Sie recht verstehe, ist mein Wohnmobil mit 4t trotz Eintrag als So.-Kfz ein Lkw u. fällt mit Anhänger unter das Sonntagsfahrverbot? Ein einfaches "Ja" genügt mir, bei "Nein" bitte ich um Begründung.

Mit einer Antwort rechne ich ab komm. Montag.


Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Wie kann man bei einer solch klaren Antwort noch Zweifel haben? Du willst einfach nicht verstehen. Dein Wohnmobil ist einfach kein Lkw. Entschuldige bitte, aber langsam wird die Sache lächerlich.

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tober am 09 Sep 2011 22:28:54

Ich glaube kintzi will uns veralbern :D :D

haballes am 09 Sep 2011 23:31:43

:D Ich will nicht mehr "Haballes", sondern Loretta heißen, wenn ein Sonntagsfahrverbot als Antwort kommt.

Ein Womo ist kein LKW. Ein Reisebus darf auch Hänger ziehen.

(@Admin Dirk, du weisst was du zu tun hast, im Falle des Falles.)

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pipo am 10 Sep 2011 09:45:49

brawo1 hat geschrieben:Wie kann man bei einer solch klaren Antwort noch Zweifel haben? Du willst einfach nicht verstehen. Dein Wohnmobil ist einfach kein Lkw. Entschuldige bitte, aber langsam wird die Sache lächerlich.


kintzi hat geschrieben:Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist für die Bewertung, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw im Sinne des § 30 Abs. 3 StVO handelt, nicht ausschlaggebend. Deshalb fällt grundsätzlich jedes Gespann in dieses Verbot, wenn das Zugfahrzeug als Lkw anzusehen ist.

Nunja, diese Formulierung lässt mich schon zweifeln :eek:

M.E. ist die Situation ebenso schwammig wie das angezeigte Fahrverbot in
Baustellen für Fahrzeuge über 2m. Hier zählt auch nicht der eingetragene
sondern der tatsächliche Wert :roll:


peter

brawo1 am 10 Sep 2011 11:23:43

pipo hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:Wie kann man bei einer solch klaren Antwort noch Zweifel haben? Du willst einfach nicht verstehen. Dein Wohnmobil ist einfach kein Lkw. Entschuldige bitte, aber langsam wird die Sache lächerlich.


kintzi hat geschrieben:Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist für die Bewertung, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw im Sinne des § 30 Abs. 3 StVO handelt, nicht ausschlaggebend. Deshalb fällt grundsätzlich jedes Gespann in dieses Verbot, wenn das Zugfahrzeug als Lkw anzusehen ist.

Nunja, diese Formulierung lässt mich schon zweifeln :eek:

M.E. ist die Situation ebenso schwammig wie das angezeigte Fahrverbot in
Baustellen für Fahrzeuge über 2m. Hier zählt auch nicht der eingetragene
sondern der tatsächliche Wert :roll:


peter


Hallo Peter,

ich sehe nichts Schwammiges. Zum einen sollte man immer alles zitieren und nicht etwas aus dem Zusammenhang reißen und zum anderen heißt es doch ganz klar:

Deshalb fällt grundsätzlich jedes Gespann in dieses Verbot, wenn das Zugfahrzeug als Lkw anzusehen ist.


Und ein Wohnmobil ist nun mal kein Lkw und fällt deswegen nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Da gibt es nicht die geringsten Zweifel.

Roman am 10 Sep 2011 11:54:49

brawo1 hat geschrieben:Und ein Wohnmobil ist nun mal kein Lkw und fällt deswegen nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Da gibt es nicht die geringsten Zweifel.


Punkt, Ende, AUS !

Thema schließen :D



Roman[/b]

haballes am 10 Sep 2011 12:21:29

Der Hintergrund des Sonntagsfahrverbotes, welches ja in der Hauptferienzeit auch auf den Samstag erweitert wird, soll ja der Sicherheit des Ausflugs und Reiseverkehrs dienen. Die Ausnahmen werden gar so ausgelegt, das als LKW zugelassene SUV oder Transporter, die erkennbar ein Freizeitgerät ziehen durchgewunken werden.

So. Wohnanhänger kommen durch. Bootsanhänger mit Boot beladen auch. Pferdeanhänger mit Sportpferden ebenfalls. Ist der Pferdehänger sichtbar mit Kaminholz beladen, gibt es ein Problem. Ein Anhänger, der einen Renn/Sport oder Autocrosswagen zum Beispiel geladen hat, wird mit einem Transitkastenwagen (Beispiel), der hinten glaslos unterwegs ist (also LKW ist), wird durchgewunken.
Ist auf selbigem Gespann hinten ein Smart in silbermetallic geladen, dann muss der Fahrzeugführer nachweisen, in welcher Form er seine Ladung für Freizeitzwecke an diesem Sonntag transportierte. Hier ist nicht mal die Überführung nach Panne in eine Werkstatt zulässig.

Ist aber zum Beispiel Äläktro-Ulli mit selbigen Hänger auf dem der Smart ruht und dem Hümer auf seiner Hausstrecke vom Ruhrpott nach Bad Waldsee unterwegens, dann wird er niemals deswegen von der Rennleitung gestoppt, sondern nur wegen der Flüssigkeit die sein Fahrzeug hinterlässt.

Vielleicht ist ja unter uns jemand bei der Abteilung der Rennleitung, die diese Aufgabe wahrnimmt (gibt ja Menschen, die für Geld alles tun.:oops: ) und outet sich einmal. Dann hätten wir es Schwarz auf Weiss.

haballes am 10 Sep 2011 12:22:24

:D @roman

Letzter :P

Gast am 10 Sep 2011 13:24:41

haballes hat geschrieben:Ist aber zum Beispiel Äläktro-Ulli mit selbigen Hänger auf dem der Smart ruht und dem Hümer auf seiner Hausstrecke vom Ruhrpott nach Bad Waldsee unterwegens, dann wird er niemals deswegen von der Rennleitung gestoppt, sondern nur wegen der Flüssigkeit die sein Fahrzeug hinterlässt.
:D

Tatsächlich habe ich manchmal ein PKW drin.

Der Unterschied zwischen eine LKW udn einem Wohnmobil ist, das letztes unstrittig zum Transport von Personen dient. Für Leute wie uns und Gast mit eingebauter Bar und Toilette sowie Schlafplatz zum "Abtempern" :D

pilote600 am 11 Sep 2011 08:12:45

haballes hat geschrieben:Der Hintergrund des Sonntagsfahrverbotes, welches ja in der Hauptferienzeit auch auf den Samstag erweitert wird, soll ja der Sicherheit des Ausflugs und Reiseverkehrs dienen. Die Ausnahmen werden gar so ausgelegt, das als LKW zugelassene SUV oder Transporter, die erkennbar ein Freizeitgerät ziehen durchgewunken werden.



Punkt 1

Das Fahrverbot in der Ferienzeit gilt ....

.... nur auf bestimmten Autobahnabschnitten
.... nur von 8 bis 20 Uhr

Punkt 2
Auf das "Durchwinken" mit einem Pick Up mit Hänger an Sonntagen würde ich mich nicht verlassen, die werden sehr gerne zur Kasse gebeten, leicht verdientes Geld für den Staat.

kintzi am 12 Sep 2011 22:18:42

Heute Mail v. ADAC H. Bergmann bekommen:
S. g. H. Dr. Kintzi,
ich komme nunmehr zurück auf Ihre Rückfrage, die ich leider mit einem Ja
beantworten muss. M. f. G. Stefan Bergmann, Verkehrsrecht, Juristische Zentrale ADAC e.V.

Ich bitte die lieben Forumskameraden(innen), die jetzt wahrscheinlich folgende Diskussion u. Rumrechteleien mit dem ADAC oder dem Gesetzgeber auszufechten u. besonders Brawo u.a., mich nicht weiter zu diffamieren. Richi

kintzi am 12 Sep 2011 22:21:12

Darf ich jetzt zum Hamballe Loretta sagen?
Sei beruhigt, ich werde es nicht tun. Richi

brawo1 am 13 Sep 2011 00:30:24

kintzi hat geschrieben:Heute Mail v. ADAC H. Bergmann bekommen:
S. g. H. Dr. Kintzi,
ich komme nunmehr zurück auf Ihre Rückfrage, die ich leider mit einem Ja
beantworten muss. M. f. G. Stefan Bergmann, Verkehrsrecht, Juristische Zentrale ADAC e.V.

Ich bitte die lieben Forumskameraden(innen), die jetzt wahrscheinlich folgende Diskussion u. Rumrechteleien mit dem ADAC oder dem Gesetzgeber auszufechten u. besonders Brawo u.a., mich nicht weiter zu diffamieren. Richi


Hallo Richi,

1. bist du weder von mir noch von anderen diffamiert worden, sondern es wurde dir lediglich mitgeteilt, das du nicht richtig liegst und

2. bleibe ich bei meinen Aussagen, denn diese Aussage vom ADAC, dass du mit einem Wohnmobil, 4,5 t zGG und Anhänger, unter das Sonntagsfahrverbot fällst, ist falsch.

Ich werde mich in dieser Sache persönlich an den ADAC wenden und sie auf ihren Fehler aufmerksam machen. Bin auf dieses Schreiben schon sehr gespannt.

Gast am 13 Sep 2011 05:55:16

Vorschlag:
Meine Anwalt ist zufällig auch der Rechtsbeistand des ADAC. Er ist u.A. Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wäre uns/Euch mit einer Antwort seiner Frage ABSCHLIEßEND geholfen?
Sprich: Würde das als "Verbindlich" akzeptiert?

Wenn ja, würde ich die Mühe inkauf nehmen und ihn zu dieser Frage, die mich natürlich bei meinem Auto auch interessiert, mal kontaktieren.

pilote600 am 13 Sep 2011 07:19:21

Gast hat geschrieben:Vorschlag:
Meine Anwalt ist zufällig auch der Rechtsbeistand des ADAC. Er ist u.A. Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wäre uns/Euch mit einer Antwort seiner Frage ABSCHLIEßEND geholfen?
Sprich: Würde das als "Verbindlich" akzeptiert?

Wenn ja, würde ich die Mühe inkauf nehmen und ihn zu dieser Frage, die mich natürlich bei meinem Auto auch interessiert, mal kontaktieren.


Mensch Peter, dir kann es doch egal sein, samstags wenn du anreist darfst du fahren, und da du ja eh nie sonntags zurückfährst (da fahren ja alle) ist es doch egal.

kintzi am 13 Sep 2011 08:02:33

Hallo Wolf,CP u.a.,
mir ging u. geht es nicht darum, recht zu haben.
Ich wollte mir und den anderen Rechtsklarheit verschaffen u. mir selbst
u. d. Kameraden(innen) 380€, evtl. +75€ Bussgeld ersparen; über die Höhe war ich selbst überrascht.
Begrüsse alle Bemühungen, Klarheit zu verschaffen.
Richi

Gast am 13 Sep 2011 08:06:52

So, Neuigkeiten:

Ich habe mit dem Chef der Polizei in Filderstadt telefoniert.

Es zählt AUSSCHLIEßLICH was im Schein steht.
Vom Sonntagsfahrverbot sind Wohnmobile jeglicher Gewichtsklasse ausgenommen. Mit oder ohne Hänger spielt dabei keine Rolle.

Es wird nur nach Schein beurteilt. Wenn drinnen steht LKW, dann Pech.

Nochwas:
Er teilte mir auch mit, dass es eine neue Regelung gibt (die im Augenblick noch intern ist, aber schon gilt), dass als LKW zugelassene Geländewägen o.Ä. mit FREIZEITanhängern wie Wowa, Boots- oder Segelflugtrailern etc... ebenfalls vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen sind und sie also fahren dürfen.

Gast am 13 Sep 2011 08:15:13

Achso, Ergänzung:
Er hat mir den für die Polizei ausschlaggebenden Text vorgelesen.
Daraus geht eindeutig hervor dass es so ist, wie ich es gerade geschrieben habe.

Ich will noch anmerken, dass unseren Polente hier einen sehr großen Bereich der Autobahn kontrolliert, weil es ein sehr große Wache ist. Von daher gehe ich davon aus, dass die Antwort glaubwürdig und zutreffend sein sollte.

kintzi am 13 Sep 2011 08:52:46

Hallo CP, wäre ja schön. Nur ob andere Behörden der Exekutive das auch wissen?
Gibt`s Gerichtsurteile hierzu?
Irgendwo habe ich das Gefühl, dass die Sache "schwebt", wenn solch konträre Aussagen v. Funktionsträgern gemacht werden.
Hoffe, dass nicht wieder eine höchstrichterliche Entscheidung notwendig wird.
Ist ja bei der heutzutage handwerklich miesen Gesetzgebung üblich.
Erinnert mich an die Theologie u. deren verschiedene Auslegung der Bibel.
Richi

haballes am 13 Sep 2011 09:14:54

kintzi hat geschrieben:Darf ich jetzt zum Hamballe Loretta sagen?
Sei beruhigt, ich werde es nicht tun. Richi


:) Du, ich bin doch schmerzfrei.


aber ich war der haballes....


Liebe

Deine Loretta


@Gast
Den Anruf beim Äckelston der armen Leute werde ich Dir nie vergessen. Wenn Du seine Antwort jetzt noch glaubhaft ans Forum verkauft kriegst, bin ich rehabilitiert. Ich stehe tief in Deiner Schuld.

Liebe

Loretta (bald wieder haballes)

Gast am 13 Sep 2011 10:52:03

Richi, die Sache schwebt nicht, sondern ist eindeutig.
Wenn die Polizei eben so verfährt, wie er mir das erklärt und vorgelesen hat, dann reicht mir das.
Ich habe deshalb die Polizei angerufen, weil ich mir überlegt habe, dass die ja nun irgendwie diejenigen sind, die darüber entscheiden, ob sie Dich denn nun anhalten/bestrafen/Strafe beantragen oder nicht.
Ich denke schon, dass man ja im Großen und Ganzen davon ausgehen kann, dass die wissen wen sie anhalten und wen nicht.

fantom am 13 Sep 2011 11:41:12

Ist schon lustig, welch unterschiedliche Aussagen von Fachleuten kommen, aber noch viel mehr, wie darauf reagiert wird.
Der Recht?perte des ADAC sagt: Fahrverbot, bundeseinheitlich.
Der Polizeichef von Filderstadt sagt: kein Fahrverbot. Gilt das nun für Filderstadt und deren Zuständigkeitsbereich oder auch einheitlich? Sonst fahren doch alle Sonntags zum Gast, Frühshoppen machen :D. Oder gilts für ganz BW, oder alle von den Grünen regierten Bundesländer(sind ja nicht so viele). Oder doch für Alle?
Ich meine, die "Weißware" wird als solches erkannt und bleibt unbehelligt, regt sich aber am Meisten auf :eek: .
Die großen Expeditionsmobile á la Gogolo und größer wirds vielmehr interessieren.
Also wärs schön, wenn etwas mehr Sachkenntnis zum Besten gegeben würde, als sich darüber zu streiten, wer womit wann und überhaupt Recht hat, hatte oder haben wird :?
Frank

Gast am 13 Sep 2011 12:02:59

Frank, sorry, aber die Großen Mobile, wie das Gogolobil sind gerade mal 2 drittel so lang wie meins.
Der Konsequenz nach müßte also ich ja weit mehr Probleme als Gogolo haben.
Hab ich aber nicht und zwar deswegen, weil es darum gar nicht geht.
Weil es um den Anhängerbetrieb in Kombi mit einer bestimmten Gewichtsklasse geht.

fantom am 13 Sep 2011 13:28:30

Moin Pit,

nein, es geht nicht um die Länge. Da bist Du doch eh' unschlagbar :wink: :D

Doch Deine weiße Rumpelkiste ist schon von Weitem als Wohnmobil erkennbar. Vielleicht auch noch das Gogolobil.
Aber es gibt doch auch Umbauten auf LKW-Fahrwerk, MAN oder Benz zum Beispiel. Die sehen von vorn, wo die Polizei steht, aus wie ein --- Na?---- Richtig: LKW!
Die könnten doch eher Ärger bekommen, wenn sie doch einmal rausgewunken worden sind. Zumindestens habe ich das bei einigen Reiseberichten gelesen, die von Leuten mit (großen) Expeditionsmobilen geschrieben worden.

Paragraphen und deren Umsetzung, allein schon die Lesart, ist in D(sicher auch anderswo) nicht immer leicht verständlich und erst recht nicht konform.
Laut Paragraphen ist die Sachlage ziemlich eindeutig. Jedes Fahrzeug lässt sich zuordnen, spätestens bei Sonstige KFZ. Dann wären da noch Ausnahmeregelungen, Durchführungsbestimmungen, Duldungen ....... und zum Schluß die Umsetzung durch die Polizei oder Ordnungsamt. Da jede Instanz mit eigener Lesart verbunden kommt es letztendlich zu der Verwirrung(wo jeder ein weinig Recht hat), wie wir sie jetzt haben.

Bin gespannt ob und wenn, was herauskommt.
Frank

Gast am 13 Sep 2011 15:22:41

fantom hat geschrieben:
Doch Deine weiße Rumpelkiste ist schon von Weitem als Wohnmobil erkennbar. Vielleicht auch noch das Gogolobil.


Das stimmt.

Dennoch, ich denke, der, den ich gefragt habe, sollte das wissen. Letztlich ist es doch, damit wiederhol ich mich, aus zwei Gründen logisch begründbar:

1. Es zählt was im Schein steht (das hat der Bu.... eindeutig und unmissverständlich bestätigt). Solange da nicht "LKW" steht ist alles gut und es gibt kein Sonntagsproblem.
2. Deswegen kamen wir auf den Zusatz mit den Geländewägen: Würde es keinen Sinn machen, Freizeitfahrzeuge an den Wochenenden , an denen sie ja nunmal nahezu ausschließlich unterwegs sind, nicht fahren zu lassen.

Gast am 13 Sep 2011 15:38:20

Da ich auch im ADAC bin habe ich gestern die Rechtsabteilung des ADAC angeschrieben und auf diesen Beitrag hingewiesen ( mit Link).

Da mir derzeit noch keine Antwort vorliegt, gehe ich von einem Mißverständnis aus.

Fakt ist das mein Wohnmobil ein M1 Fahrzeug zur Personenbeförderung mit der Zusatzbemerkung Wohnmobil d.h. Aufbau für besondere Zwecke ist, zwar über 3,5 to ( 4,25 to ) aber zum LKW wird es dadurch noch lange nicht.

Es ist weder zur Lastenbeförderung geeignet noch dafür zugelassen.

fantom am 13 Sep 2011 15:40:12

Ja, unbestritten hat er Recht und er weiß es genau. Ich hab keinen Grund, an seiner Aussage zu zweifeln.

Doch das ist mit dem Rechtexperten des ADAC doch genau so, oder? Und beide Meinungen unterscheiden sich erheblich.

Sinnig wäre es natürlich, Freizeitfahrzeuge in der Freizeit nutzbar zu machen :D , doch es gibt auch einige Sachen, deren Sinn .... ähm..... nicht sofort erkennbar sind :? .

Auch gibt es eine Gewichtsbeschränkung für Strassen, das nur für LKW gilt. Wohl um die Strasse zu schützen, weil zu steil, zu eng oder zu schlechter Zustand. Da darf dann der Transporter nicht mehr durch, das ochsenschwere Womo schon. Macht für mich auch keinen Sinn, bzw. ich hab ihn noch nicht erkannt. :wink:

Frank

fantom am 13 Sep 2011 15:42:20

Ja, Ulli, wissen wir. :roll:

Meld Dich doch noch mal, wenns was Neues vom ADAC gibt.

Frank

Gast am 13 Sep 2011 15:48:30

fantom hat geschrieben:Auch gibt es eine Gewichtsbeschränkung für Strassen, das nur für LKW gilt.
Welches Schild steht denn da ?

253, 262, 263 und auch das Zusatzschild 1048-12 gelten alle auch für Wohnmobile, auch wenn das WOMO Zusatzschild -17 hat

fantom am 13 Sep 2011 15:55:21

Ulli,
drück mal unter den Kästchen hier auf den Link der ersten Seite, lies den ersten Post, denk drüber nach und dann versuch mal, Deinen letzten Beitrag zu editieren. Viel Erfolg.

Irgendwie dreht sich hier alles im Kreis. :aerger:

Frank

Gast am 13 Sep 2011 16:46:16

Das ist der erste Beitrag:

suzlj80 hat geschrieben:Verkehrzeichen 253(Fahrverbot) und 277 (Überholverbot) sind meines Wissens nach in Deutschland definiert mit Fahrzeuge über 3,5 to ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


Die beiden verkehrszeichen gelten auch für Wohnmobile mit einem z.G.G. über 3,5 to

Gast am 13 Sep 2011 20:21:26

Ich habe um 17:49 Uhr von Herrn Bergmann eine Antwort auf meine Frage, ob mein Wohnmobil ( 4,25 to ) mit Anhänger ( Freizeitgeräte ) unter das Sonntagsfahrverbot fallen könnte oder nicht.

Die Antwort lautete: "Sofern es sich bei dem Zugfahrzeug um ein Wohnmobil handelt, gilt das Sonntagsfahrverbot nicht."

@ kintzi - gerne stelle ich Dir wenn Du willst die Antwort von Herrn Bergmann als .pdf zur Verfügung.

kintzi am 13 Sep 2011 22:20:01

Hallo Ulrich, bin vor 30` nach Hause gekommen. Als ich Deinen Beitrag sah, schaute ich sogleich nach. H. Bergmann hat sich auch bei mir berichtigt.
Habe den ADAC-Mailverkehr hier reingesetzt.

Sorry, dass ich hier Unruhe hereingebracht habe, aber f. H. Bergmanns Fehlinfo kann ich nichts. Richi

Gast am 13 Sep 2011 22:28:21

Kam offenbar durch meine Anfrage mit Verweis auf diesen Tread, war ja auch klar das ein Wohnmobil kein LKW ist. :roll:

haballes am 13 Sep 2011 23:28:37

:D Uff!

brawo1 am 13 Sep 2011 23:31:05

kintzi hat geschrieben:Sorry, dass ich hier Unruhe hereingebracht habe, aber f. H. Bergmanns Fehlinfo kann ich nichts. Richi


Hallo Richi,

toll, dass du dich entschuldigst, spricht für dich.

Aber in diesem Fall wäre es gar nicht notwendig gewesen, den ADAC zu bemühen, denn der Gesetzestext des § 30 StPO ist so klar, dass eigentlich gar keine Zweifel hätten aufkommen können. Aber du hast vermutlich zu kompliziert gedacht und das Entscheidende, Unterschied zwischen Wohnmobil und Lkw, nicht erkannt.

Und die Lehre aus dieser Geschichte ist, dass irren menschlich ist und man nicht alles bedingungslos glauben soll, was andere einem mitteilen.

fantom am 14 Sep 2011 10:07:32

Wär das also nun geklärt.

Worüber streiten wir nun??? :D :D :wink:

Frank

kintzi am 14 Sep 2011 10:08:55

Hallo Wolf,
zu Deinem letzten Satz: eben, dass habe ich doch gemacht. :razz:

Nein, im Ernst: Bergmann schrieb: Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist f. die Bewertung........ nicht ausschlaggebend. Das irritierte mich.

Ansonsten stammte meine Ansicht noch aus der Zeit vor der jetzigen Besteuerung, als wir noch Lkw-Steuer zahlten u. mir `04 bei > 3,5t als Nachteil das Sonntagsfahrverbot mit Hänger genannt wurde. Habe die Änderungen nicht realisiert, mein Fehler.

Zusammenfassende Frage an Dich: Durch den finanziellen Nachteil der jetzigen Besteuerung (ca. 200€/Jahr mehr) folgende Vorteile(>3,5t) im Gegensatz zu Lkw:

100km/h AB,
kein Sonntagsf.-verb. mit Hänger
Sperrschild f. Lkw geht mich nichts an(Nr. weiss ich gerade nicht).
Kein Fahrtenschreiber, keine Lenkzeiten.
Habe ich noch was vergessen?

Noch was: dann kann ich also an Sonn/Feiertagen mit meinem 4 t-Womo, mit 127PS eh untermotorisiert, 1,6t Hänger (500kg leer mit 1,1t Baumaterial beladen) hinter mir herschleppen? Da bin ich ja auf die Geschwindigkeit bei 10% Steigung u. das Gefluche des Ausflugsverkehres
gespannt. Letztens im baierischen Wald (solo) tat mir die Schlange hinter mir schon leid, so dass ich bei jedem Parkplatz anhielt. Was habe ich früher im Pkw über die schwarzrauchenden, stinkenden Womo geflucht, als ich mit Womos noch nichts am Hut hatte!
Richi

kintzi am 14 Sep 2011 10:12:05

Hallo Frank,brauchst nicht so traurig gucken! Du siehst, es geht weiter.
Richi

brawo1 am 14 Sep 2011 13:45:15

Hallo Richi,

kintzi hat geschrieben:Ansonsten stammte meine Ansicht noch aus der Zeit vor der jetzigen Besteuerung, als wir noch Lkw-Steuer zahlten u. mir `04 bei > 3,5t als Nachteil das Sonntagsfahrverbot mit Hänger genannt wurde. Habe die Änderungen nicht realisiert, mein Fehler.


da wurde dir damals schon etwas Falsches mitgeteilt, denn die zu zahlende Steuer für das jeweilige Wohnmobil hatte noch nie etwas mit der StVO zu tun. Wohnmobile, egal ob mit oder ohne Hänger, hatten schon immer freie Fahrt an den Wochenenden.

Dies geht dich doch etwas an,

Sperrschild f. Lkw geht mich nichts an(Nr. weiss ich gerade nicht)


denn das Zeichen 253, wenn du das meinst, da wo das Lkw-Symbol drauf ist, spricht im Gesetzestext nicht von Lkw, sondern von Kraftfahrzeugen und da fallen die Wohnmobile ja auch mit drunter.

Dasselbe ist beim Zeichen 277 (Überholverbot), auch da ist von Kraftfahrzeugen die Rede.

Noch was: dann kann ich also an Sonn/Feiertagen mit meinem 4 t-Womo, mit 127PS eh untermotorisiert, 1,6t Hänger (500kg leer mit 1,1t Baumaterial beladen) hinter mir herschleppen? Da bin ich ja auf die Geschwindigkeit bei 10% Steigung u. das Gefluche des Ausflugsverkehres
gespannt. Letztens im baierischen Wald (solo) tat mir die Schlange hinter mir schon leid, so dass ich bei jedem Parkplatz anhielt. Was habe ich früher im Pkw über die schwarzrauchenden, stinkenden Womo geflucht, als ich mit Womos noch nichts am Hut hatte!
Richi


Es spricht nichts dagegen, aber ich denke, dass es höchst selten bei dir vorkommen wird, dass du mit Baumaterialien durch die Gegend zuckeln wirst. :steinigung:

Jagstcamp-Widdern am 14 Sep 2011 14:18:17

dürfen wohnmobile > 3,5 t mit auch gewerblich genutztem anhänger, deren anhängersteckdosen/stecker nicht der cee - norm entsprechen, am ostersonntag in südbayern auf der autobahn rückwärts fahren? :sorry:

grusz hartmut

Gast am 14 Sep 2011 14:22:10

Klar - aber nur zwischen 24:00 Uhr und 0:00 Uhr

kintzi am 14 Sep 2011 15:29:14

Hallo Wolf, danke.
Konnte meine Tochter nicht wissen; als sie `05 den C1 (FS `99) machen musste, sass sie in der Lkw-Klasse, theoret. Prüfung war prakt. identisch mit Lkw, auf Womo ist man da nicht eingegangen.
Weiter lohnt sich ein 2-Achser, jetzt bis 4,5t , doch fürs Mimikri f. solche Strecken, wenn`s den auch in 3,5t gibt. Kontrolle oder Unfall ausgenommen.
In diesem Zusammenhang fällt mir noch das gestreifte Parkschild hinten u. vorn ein, dass ich nicht besitze. Da Standbeleuchtung die Nacht über doch viel Strom aus St.-Batt. zieht, habe ich diesen halbiert, in dem ich durch einfaches Sicherungsentfernen in Si.-Kasten vor dem Fahrer beim 244er nur die Aussenseite beleuchte. Beim Pkw Standard, wie verhält es sich beim Lkw oder Womo>3,5t rechtlich?
Dank u. Richi

brawo1 am 14 Sep 2011 16:58:03

kintzi hat geschrieben:Beim Pkw Standard, wie verhält es sich beim Lkw oder Womo>3,5t rechtlich?
Dank u. Richi


Meinst du das Parken in geschlossenen Ortschaften am Straßenrand?

Gast am 14 Sep 2011 19:25:00

kintzi hat geschrieben:Ich bleibe dabei, in D gilt das Sonntagsfahrverbot f.Womo >3,5 mit Anhänger wegen des Anhängers, wissen alle, die C1 bzw. C1E (z.B. meine Tochter)machen mussten.
Ja,ja, die alten 3er vor `99 haben meist keine Ahnung, was sie dürfen u. was nicht, musste ich auch erst lernen.


kintzi hat geschrieben:Konnte meine Tochter nicht wissen; als sie `05 den C1 (FS `99) machen musste, sass sie in der Lkw-Klasse, theoret. Prüfung war prakt. identisch mit Lkw, auf Womo ist man da nicht eingegangen.
Weiter lohnt sich ein 2-Achser, jetzt bis 4,5t , doch fürs Mimikri f. solche Strecken, wenn`s den auch in 3,5t gibt. Kontrolle oder Unfall ausgenommen.
In diesem Zusammenhang fällt mir noch das gestreifte Parkschild hinten u. vorn ein, dass ich nicht besitze. Da Standbeleuchtung die Nacht über doch viel Strom aus St.-Batt. zieht, habe ich diesen halbiert, in dem ich durch einfaches Sicherungsentfernen in Si.-Kasten vor dem Fahrer beim 244er nur die Aussenseite beleuchte. Beim Pkw Standard, wie verhält es sich beim Lkw oder Womo>3,5t rechtlich?

Was willst Du uns mit Deinem neuen Beitrag sagen - was ist Minikri ?

Da ich eigendlich gar nicht nachts auf der Fahrbahn halte bzw. Parke benötige ich auch kein Standlicht. In der Regel stelle ich mich nachts auf den Parkstreifen - ohne eigenes Licht.

Fast immer stehe ich auf einem Parkplatz, Stellplatz oder sonstwie abseits der Strasse. --> Link

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