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Servus Gemeinde, Coole Diskussion und ach so sachlich. Hat irgendwer mal erwähnt warum das Überholverbot heute so festgelegt ist ? - der Freisteher, der mehr deutlich mehr wie 3,5t fährt -
ein büschen hast du dir die Antwort schon selber gegeben! Hallo, wulle, ich hatte das an anderer Stelle schon einmal beschrieben, würde das aber gerne noch einmal wiederholen. Für diejenigen , die es schon einmal gelesen haben: Bitte einfach wegdrücken. Dieses Zeichen 277 STVO hieß tatsächlich mal Überholverbot für LKW. Da wären Wohnmobile nicht betroffen gewesen . Aber es ergab sich folgender Sachverhalt. Wenn da ein Betonmischer oder ein anderes Sonderfahrzeug überholte, dass ein erhebliches zul. Gesamtgewicht hatte , im Fahrzeugschein aber nicht LKW stand, dann konnte der Fahrer nicht bestraft werden. Also hat man den Wortlaut geändert auf : Überholverbot für KRAFTFAHRZEUGE über 3,5t zul. Gesamtmasse einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen ,ausgenommen Omnibusse und PKW.- Somit hat man alle Kraftfahrzeuge erfasst und es gibt keine Diskussion über die Bauart ,ausser den Ausnahmen. Da ein Wohnmobil zwar ein M1 Fahrzeug ist , nämlich ein Fahrzeug das zur Personenbeförderung bis 8 Personen eingesetzt wird , ohne die Gewichtsproblematik zu benennen , aber auf jeden Fall ein KRAFTFAHRZEUG, wenn auch kein LKW, ist es betroffen und darf nicht überholen. Das können manche WOMO-Fahrer nicht verstehen., weil sie häufig den Unterschied KFZ, Lkw, M1 und WOMO nicht auseinanderhalten können. In der letzten REISEMOBIL hat sich ein Leser mächtig aufgeregt , weil er der Meinung war , zugegebenermassen ein M1 Fahrzeug zu fahren, das kein LKW ist , dann dürfe er fahren . Natürlich Quatsch , siehe oben. Eigentlich müsste er für den Leserbrief schon ein Bußgeld bekommen , zeigt es doch, der hat keine Ahnung von Verkehrszeichen Eine Änderung wird es wohl nicht so schnell geben , wenn auch wie angeführt in anderen Ländern anders verfahren wird. Da heißt es aber auch meistens : Überholverbot für LKW.- Aber das hatten wir doch , deshalb wäre es ein Rückschritt das wieder einzuführen. Eine Ausnahme noch für WOMO ist auch nicht das GELBE VOM EI , denn dann kämen andere 3,5 -7,5 t auf den Gedanken auch ausgenommen zu werden. Ciao. Giovanni.
Es soll Leute geben, die das anders sehen ... :roll:
"Ausgenommen" werden wir schon reichlich ... :lol: ... und UNS reichen die Womo´s .. ;D Hi, Wolfang, das war aber nicht das Thema (Ausnehmen kannst du eine Gans ). Wir wollen mal abwarten , was die gegenwärtige Aufgeregtheit bringt. Sollte es irgendwann eine andere Regierung geben , würde das Thema ganz restriktiv behandelt werden . Ich denke , derjenige der sich ein WOMO über 3,5 t zul. Gesm. kauft , weiss was er kauft, und muss vorher die Regeln kennen. Die Befürworter machen keine Angaben , wo die Grenze sein soll. Natürlich wird jemand der jenseits der Grenze liegt sofort Einspruch erheben und der ganze Zinnober geht von vorne los. Aber ich denke , wenn nicht noch etwas ganz interessantes kommt wäre dieses Thema erschöpft behandelt. Recht machen kann man es sowieso nicht jedem. Giovanni. Ich glaube, da streiten wir nicht lange: bis 7,5 Tonnen soll das Überholverbot für Womos fallen. Ist doch eine klare Aussage. :D Unterstütze den Antrag .. :D Diesen Antrag unterstütze ich auch ! ...bei Winterreifenpflicht M1, also Fahrzeug zur Personenbeförderung ...bei Zeichen 277 STVO LKW, also Überholverbot alles klar :eek: :roll:
Ne, gleich bis 18 Tonnen....wäre sonst diskrimminierend!
Das machen wir danach. Einen Schritt nach dem anderen Schritt. :D He he .. das ist kein "Wunschkonzert" ... :D
Das du das sagst. Unser Verkehrsrecht?perte wird das bestimmt gleich wieder analysieren. Macht nix .. der Zug rollt doch schon, nur eine Zeitfrage .. :) Geht doch für Omnibusse,warum sollte es nicht für Wohnmobile gehen :?: Dieter Ich wette, spätestens in 2014 dürfen wir legal überholen. Vorher müssen wir es so machen. :D Was kostet denn das jetzt .. im neuen Katalog :?: :lol:
Keine Ahnung. Was kostet die Welt? Willst du immer alles wissen? :D Du bist ein neugieriges Kerlchen. Aber unsere Verkehrsrecht?perten werden das gleich bestimmt ausarbeiten. Ja ich muß doch wissen .. für den Fall der Fälle .. .. wieviel ich eingespart habe .. :D Hallo Lancelot, ich denke, mit 50 Peitschenhieben und 24 Stunden in der Schandgeige auf dem wichtigsten Platz Eurer Innenstadt wirst Du dabei sein. :D :D Auf jedenfall gibt es Punkte. Wenn es nicht geändert wurde dann 3.
Demnächst gibt es dafür keine Punkte mehr - aber die Strafe wird verdoppelt, egal was es heute kostet Mich haben sie in 10 Jahren noch nie erwischt, wenn man die Strafe dann entsprechend auf die Jahre und gefahrene Kilometer verteilt ist es günstiger als eine Autobahngebühr.;-) Hallo, Leute , wenn man mal querliest , was hier in 17 Seiten geschrieben steht, dann gibt es eigetlich nur eine Aussage: Die Womofahrer die zwischen 3,5 t und 7,5t zul. Gesamtmasse liegen ,möchten so eingestuft werden wie Omnibusse , obwohl sie als Käufer schon wußten , sie dürfen bei Zeichen 277 STVO nicht überholen. Sie wollen eine nachträgliche Regelung zu ihren Gunsten . Übrigens vergessen diese Klientelbeflissenen ,auch ein Bus darf nur 80 km /h fahren , nur unter besonderen baulichen und kontrollrechtlichen Bedingungen 100 km/h. Wenn sie nun aber solche anstreben , dann wäre es doch eigentlich logisch, wenn sie sich gleich innerhalb der M1 Kraftwagengrenzen bewegen würden: Kraftwagen zur Personenbeförderung bis 8 Fahrgastplätze + Fahrer und das ganz ohne Gewichtsbegrenzung. Warum also so bescheiden ? Warum streben diese Besitzer nicht gleich an, sich in die Stufe M 1 wie ein PKW einstufen zu lassen: Ohne Begrenzung der Geschwindigkeit. -Aber so vermessen scheinen sie nun doch nicht zu sein. Merkt ihr nun , warum da wohl nichts draus wird . Hoffentlich nicht, denn die nächste Wunschvorstellung habe ich euch schon mal angedeutet. Das gibt einen Rattenschwanz von Wünschen ohne Ende. Giovanni. Giovanni, du kannst schreiben, was du willst: Spätestens 2014 haben wir erreicht, was wir wollen. :D wolfgang , nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Ein schönes Neues trotzdem . Giovanni.
Giovanni, du kennst Cato? Der hat auch immer eine Behauptung aufgestellt...und was ist passiert? Karthago wurde zerstört. Und ich behaupte... Also.... Abwarten. :D Na , dann warten wir mal auf Carthago. Möchtest du wetten? Giovanni. Was will uns Giovanni wohl damit sagen
?????????? Mein Wohnmobil mit zul. Gesamtgewicht von 4,5to hat die Zulassung nach M1, wo ist das Problem????? Willy , lesen und verstehen musst du schon selber. Giovanni. Servus zusammen, ich fahre zwar nur einen schnellen 3,5t, aber manche die sich hier zu Wort meldeten, liegen voll daneben, wozu die Aufhebung des Überholverbots auch dienen soll. 1. Mit Sicherheit nicht ums rasen sondern eher ums flotte Fortbewegen, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu gewährleisten! 2. Um Gefahrensituationen zu verhüten. Z.B. 40-Tonner vorne 40-Tonner hinten und natürlich ohne vorgeschriebenen Sicherheitsabstand, wir alle haben schon platte Fahrzeuge und Insassen zwischen LKW gesehen. Nur alte, schwächer motorisierte LKW halten sich doch an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. 4. Hier noch einmal für diejenigen die es offensichtlich nicht wissen: Wohnmobile, egal welche Gewichtsklasse, sind Fahrzeuge der EU Fahrzeugklasse M1 = Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern, mit besonderer Zweckbestimmung, mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Richtlinie 2001/116/EG). Also diese Regelung ist eindeutig und unmissverständlich. 5. Was das Ganze so kompliziert macht, sind unsere archaischen, umständlichen und unübersichtlichen Gesetze (wie z.B.: 40. Ausnahmeverordnung zur 21. Ausnahmerichtlinie des § 12 und der 31. Verwaltungsvorschrift in Verbindung mit § 24 Abs. 3, Satz 2 und der 55. Ausnahmeverordnung Satz 21), die Lobbyisten (Audi-, BMW- und Mercedes-Fraktion, Busunternehmen usf.), juristische Inkompetenz, juristische Besserwisser und Ignoranten, behördliches und politisches Desinteresse (hier gibt es noch mehr Besserwisser) usw. Alle diese Leute sollten mal über die Landesgrenzen sehen, wenn es um derartige Belange geht. Da schauen die aber nur hin, wenn es um die Suche nach neuen Einnahmequellen geht. Nur dann ist man allzu-ständig und nur dann geht eine Gesetzesänderung in Windeseile. Z.B. in Österreich besagt das Zeichen 4c StVO (entsprechend unserem Zeichen 277 StVO) - Überholverbot für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 t - . Also dürfen hier alle Fahrzeuge der EU-Klasse M überholen. Ähnliche bzw. gleiche Regelungen gibt es noch in anderen EU-Ländern. Aber, warum einfach wenn es doch so schön verwirrend kompliziert auch geht! Eine Aussicht auf eine schnelle Änderung der derzeitigen Lage besteht leider nicht. Hier noch für alle, die einen interessanten Beitrag zu dem Thema lesen möchten. Schaut Euch die Leserbriefe in der RM Ausgabe Januar 2013 an. aus München Norbert Guude! Auchin der Bundesrepublik ist ein WoMo, egal wie schwer, auch ein Fahrzeug der klasse M. Siehe auch die Antwort in RI des Bundesverkehrsministerium. CU Vutschko Raiwo und womob, was wolltet ihr nun eigentlich mit euren Beiträgen sagen ? Das ist doch alles bekannt , deshalb ist die Vorschriftenlage aber trotzdem so , wie sie ist. Das mit Grund. Womob ,wenn du aber die Leserbriefe zum Zeugen für- Gutes Wissen - nimmst , dann solltest du richtig lesen , was die geschrieben haben. Das Meiste war grundsätzlich falsch und nur einem Klienteldenken geschuldet. Es ist niemand gezwungen sich ein WOMO mit mehr als 3,5 t zul.Gesamtmasse zu kaufen und dass es unbedingt gefährlich ist zwischen LKW zu fahren ist ein an den Haaren herbeigezogenes Märchen . Bei diesem herrschenden LKW Verkehr würde dann wohl keiner heil nach Hause kommen. Es soll sicher der Aufschrei der Masse als Argument genutzt werden. Masse hat aber nicht von vorn herein recht. Giovanni. Giovanni, Lass es gut sein - denke an Cato und meine Vorhersage..... Ceterum censeo .. :D :D Jetzt geht da wieder ändern nicht ... :( Wollte sagen: Ceterum censeo "Überholverbot für schwere Womo´s" esse delendam :!: :wink: Giovanni sagt: Das mit Grund. Mit welchem Grund? Außerdem - man müsste Verkehrsunfallstatistiken lesen können! Norbert Jetzt wird´s gleich ´nen Aufschrei geben... :D Ich denke, Giovanni ist nur neidisch auf Mobilisten die etwas mehr Raum und Comfort haben möchten, und nicht ständig überladen in der Gegend umher dümpeln wollen (was bei vielen 3,45-tonnern leider der Fall ist). :wink: :daumen2:
Dann bin ich die berümte Ausnahme,bin nicht die Bohne neidisch :ja: 7,4 Meter,Einzelbetten hinten und demnächst wird auf 3,5 to abgelastet :D Und das mit allen was es gibt,Markise,Satanlage,3 lt Maschine,den ganzen Campingkrams,Gas,vollen Diesel und halb Wasser mit 2 Personen. Gewogen mit voller Ausrüstung abfahrbereit 3480 kg :) 3,5 to macht das Leben einfach leichter ;D Dieter @ dieter2 moin Moin... Und was ist mit evtl. 3. Person (Tochter fährt mal mit), 2 Fahrrädern, vollem Wassertank, Klimaanlage, Ladebooster, Wechselrichter, Hydr. Hubstützen ... :wink: Zitat: "... etwas mehr Comfort ..." :D Dann reichts eben doch nicht mehr. :ja:
Ich arbeite drann :) Dieses Jahr sollen noch die Hydr.Hubstützen von E&P drann,die aus Alu. Hatten wir am verkauften Dethleffs auch drann,die müssen wieder her die Dinger. Fahräder brauchen wir nicht,höchstens ein Klapprad. 1500/3000 Watt WR ist auch schon drinn,Aufbauklima wollen wir nicht,vorne ist schon eine drinn. Wenn´s doch wieder zu eng wird wird halt wieder aufgelastet,dann haben wir wieder über 1000 kg Zuladung :ja: Dieter Na dann, toi toi toi... :prosit:: :mrgreen:
Toll, dann hätte ich ja auch gleich den kleinen TGX 360 nehmen können, statt des 480er´s :cry: |
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