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Ablasten von 4,2t auf 3,5t ? 1, 2


bimola am 15 Okt 2012 23:31:22

Ich will mal dumm fragen: warum wollt Ihr ablasten? Aus finanziellen Gründen? Wegen Geschwindigkeitsbeschränkung? Wegen ein paar Straßen, die nur bis 3,5 to befahren werden (die Kontrollen sind wohl seltener als Gewichtskontrollen)? Wegen Kinder mit dem neuen Führerschein?

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abpos am 16 Okt 2012 11:48:26

Falls das Fahrzeug noch auf grüne Plakette umgerüstet werden soll, lohnt sich die Ablastung auch finanziell, da Fahrzeuge bis 3,5 to mit 330 € gefördert werden.

Michael

Aktueller Hinweis – Fortführung der Förderung von Rußpartikelfiltern

Aufgrund der hohen Nachfrage des laufenden Programms hat das Bundesumweltministerium die Förderrichtlinie so angepasst, dass Nachrüstungen mit Partikelfiltern bis zum 31. Dezember 2013 gefördert werden können.

Auch nach Ausschöpfung der für dieses Jahr veranschlagten Fördermittel können weiterhin Anträge auf Förderung beim BAFA gestellt werden. Die Bewilligung dieser Anträge erfolgt zeitnah, allerdings unter der aufschiebenden Bedingung, dass im Bundeshaushalt 2013 veranschlagte Haushaltsmittel verfügbar sind. Ausgezahlt wird der Zuschuss dann im folgenden Jahr.

Die Neufassung der Förderrichtlinie gilt ab dem 11. Juli 2012.

(Stand: 11. Juli 2012)

Gast am 16 Okt 2012 14:41:18

kamann hat geschrieben:ich hab da mit den gewichten keine probleme:
leeres Womo mit mir und vollem tank 2850 kg
Ich nehme an das Du nur den Kraftstofftank voll hattest und nicht auch den Wassertank gefüllt hattest und zwei gefüllte Gasflaschen an Bord hattest ?!?

Jeder muss selbst wissen, wie er das sieht und wie er das macht, wir fahren mit vollem Wassertank auf Tour und berücksichtigen auch dieses Wasser und auch eine gewisse Abwassermenge, denn oft tanken wir Frischwasser nach ohne dioe Möglichkeit haben unser Abwasser abzulassen.

Aber auch dies sehen die Mitglieder hier sehr unterschiedlich. Fakt ist das Ablassen von Grauwasser ausserhalb der dafür vorgesehenen Einleitungen - wozu Strassengulli nun wirklich nicht gehören - nicht erlaubt ist sondern ein Verstoß gegen die Umweltgesetze sind.

So oder so, ich wünsche Dir von ganzem Herzen stets eine sichere und ruhige Fahrt, ohne Wiegeprobleme und oder Bussgelder.

Übrigens weil gefragt wurde, wir wurden bereits zwei mal gewogen ( Verkehrskontrollen ) einmal in der Schweiz einmal in Deutschland.

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dieter2 am 16 Okt 2012 15:56:46

bimola hat geschrieben:Ich will mal dumm fragen: warum wollt Ihr ablasten?


Es lebt sich mit einen PKW halt leichter wie mit einen LKW,in vielen Belangen :D

Dieter

Gast am 16 Okt 2012 16:55:58

Ich weiß zwar was Du meinst, aber zum PKW wird auch ein Wohnmobil gleich / oder unter 3,5 t nicht, es bleibt immer ein Sonderfahrzeug.

BadHunter am 16 Okt 2012 18:19:44

Und bis auf ein paar € Steuern und, wenn das Fahrzeug älter als 7 Jahre ist, die jährliche Tüv-Abnahme sehr ich kaum Nachteile bei über 3,5 t.
Ausser bei Maut vielleicht, Fähren werden ja meist nach Länge und Höhe berechnet, und das Thema Maut haben wir bisher durch mautfreie Strecken, auch in Österreich, umgangen...

Dafür wäre mir das Risiko, gewogen zu werden und dann als überladen zu gelten, zu groß. Und wenn es ganz dumm kommt und das leere Fahrzeug mit entsprechenden Personen, Anbauten, Gas, Diesel und Wasser schon kaum noch Zuladungsreserven bietet und ein Polizist sich etwas auskennt und an das Finanzamt meldet, dann gibts noch wegen der geringeren Steuern einen auf den Deckel...

California Gregor am 16 Okt 2012 21:37:07

[quote="bimola"]Ich will mal dumm fragen: warum wollt Ihr ablasten?

Für mich ist der Hauptgrund Überholverbot.
Gregor

Gast am 16 Okt 2012 21:47:01

In den neuen Zulassungen gibt es für das zul.-Gesamtgewicht jetzt zwei Spalten,
einmal F1 für "techn. zulässige Gesamtmasse" und die Spalte
F2 für "im Zulassungsstaat zul. Gesamtgewicht"

Ich versuche grade bei der Straßenverkehrsbehörde diese anders ausgefüllt zu bekommen, und zwar F1 4500kg und F2 3500kg, dies würde dann bedeuten das ich in Deutschland mich sehr einschränken muß, aber im Ausland ruhig volladen kann.

Hat dies schon jemand hin bekommen???

Gast am 17 Okt 2012 00:04:23

BadHunter hat geschrieben:Dafür wäre mir das Risiko, gewogen zu werden und dann als überladen zu gelten, zu groß. Und wenn es ganz dumm kommt und das leere Fahrzeug mit entsprechenden Personen, Anbauten, Gas, Diesel und Wasser schon kaum noch Zuladungsreserven bietet und ein Polizist sich etwas auskennt und an das Finanzamt meldet, dann gibts noch wegen der geringeren Steuern einen auf den Deckel...
Das wäre mir alles absolut egal.

Ich habe das so gemacht, dass ich nachweislich noch ca. 2 - 300 kg Reserve habe, damit ich nie überladen in einen Unfall gerate und wenn, dann ohne Personenschaden.

Denn das was einige hier erzählen, dass sie ja genau 3.5 t wiegen, dass lese ich zwar mit Schmunzeln im Gesicht aber glauben tue ich es nicht. In der Regel sind alle überladen und wenn es dann zu einem schweren Unfall kommt, ist diese Überladung dann auf einmal sehr wichtig.

Ich kenne jemanden, der jetzt jede Menge Geld verloren hat, weil die Versicherung den Kopf schüttelt. Kein Versicherungsschutz - Abgelehnt !

Vollkasko ist natürlich nicht und an der Haftpflicht muss er sich sehr hoch beteiligen.

War für ihn eine sehr sehr teures Vergnügen. :roll:

California Gregor hat geschrieben:Für mich ist der Hauptgrund Überholverbot.
Klar dafür ist er auch viele Jahre links gefahren, nie erwischt worden, hat immer damit geprahlt das er mehrere 100 kg zuviel hat.

Bis einmal der Bremsweg doch dann "etwas" zu kurz geraten ist. Der vor ihm hatte das Schleudertrauma usw.

Und er hat nun einen netten Kontakt zur Staatsanwaltschaft und muss in Kürze zum Amtsgericht wegen der Strafrechtlichen Folgen des ganzen. Ich habe schon gesagt, dass ich da mal als Zuhörer auch hin gehe. ( Wenn ich Zeit habe)

rolf51 am 17 Okt 2012 00:11:07

Hallo,

für mich wichtig sind die 3,5t, dass ich keine Beschränkung bei 98% der Straßen habe.

Gast am 17 Okt 2012 00:13:57

Ganz klar, dass muss jeder für sich selbst entscheiden !

Mir passen die Beschränkungen auch nicht, aber ich werde deshalb kein Risiko eingehen, denn wichtiger ist mir, dass wir z.B. immer genug Wasser an Bord haben. Ohne ausreichende Wasser- und Abwassermengen ist es für mich kein Wohnmobil.

Ohne diese Wassermengen ( und ohne 2 11 kg Gasflaschen ) und Kleinigkeiten würde ich auch auf 3,5 zulassen. FRAU wünscht aber das immer eine Gasreserveflasche mitfährt und das immer genug Wasser vorhanden ist, dass man sich nicht ständig Gedanken machen muss.

Ich stimme Ihr da auch zu und so sind wir so zufrieden wie es ist.

Sieht aber jeder anders und das ist auch gut so. :hearts:

dieter2 am 17 Okt 2012 00:21:42

BadHunter hat geschrieben:.. und ein Polizist sich etwas auskennt und an das Finanzamt meldet, dann gibts noch wegen der geringeren Steuern einen auf den Deckel...


Wo hast Du das aufgeschnappt :roll:

Du bezahlst wegen Überladung,mehr nicht.

Dieter

ottomar am 17 Okt 2012 00:34:37

Mit Verlaub, ich finde diese Diskussion ein klein wenig müßig.

Es gibt zig Beispiele, dass 3,5 t absolut ausreichend sind:

--> Link


Mit freundlichen n,

Ottomar

Gast am 17 Okt 2012 00:50:50

Dagegen hat ja auch nie jemand etwas gesagt, solange die 3,5 t Fahrzeuge auch nicht mehr als 3,5 t haben. Selbst bei 3,6 t wird sicherlich noch keinem der Kopf abgerissen, aber es gibt sehr sehr viele die bewusst mit 3,8 t oder noch mehr mit einem 3,5 t Fahrzeug unterwegs sind um mit 160 km/h links auf der Autobahn zu überholen.

Wenn es dann zum Unfall kommt weil der Bremsweg nicht ausreicht und das geht dann schnell und Personen verletzt werden, könnte es dann kritisch werden.

Ehrlich gesagt mir tun diese Leute auch nicht leid, auch wenn sie sonst nett sind.

Die Gewichtsdiskussion wird es immer geben und es wird immer unterschiedliche Meinungen geben. Nur sollten wir insbesondere Neulinge auf das Problem hinweisen und die Folgen benennen.

BadHunter am 17 Okt 2012 07:53:36

dieter2 hat geschrieben:
BadHunter hat geschrieben:.. und ein Polizist sich etwas auskennt und an das Finanzamt meldet, dann gibts noch wegen der geringeren Steuern einen auf den Deckel...


Wo hast Du das aufgeschnappt :roll:

Du bezahlst wegen Überladung,mehr nicht.

Dieter


Bei der Polizei schon, das ist klar. Aber wenn ein Beamter sich auskennt kann ich mir das gut vorstellen, wenn ein Womo auch wegen der geringeren Steuer abgelastet wurde, obwohl es offensichtlich nicht mit dieser Gewichtskombination auskommt, die auch als Steuerbetrug gewertet werden könnte.
Praktisch habe ich allerdings auch noch von keinem solchen Fall gehört...

Beschränkungen? Welche denn noch?
Also sofern ich nicht mit Motorradanhänger unterwegs bin überhole ich LKW auch im LKW-Überholverbot, von aussen sieht dem Womo ja niemand das Gewicht an.
Bis 7,5 t darf man 100 Km/h fahren, ich fahre ohne Anhänger immer so max. 110 Km/h lt. Tacho, viel mehr geht auch nicht.
OK, die moderneren Fahrzeuge schafen sicher auch 160, aber bei welchem Verbrauch und Risiko (wurde hier ja schon erwähnt...).
Ich bin einmal mit einem Kollegen mitgefahren, Dethleffs-Alkovenwomo unter 3,5 t, wir sind aus München, wo wir beruflich zu tun hatten, nur fürs Wochenende zurück nach Schleswig-Holstein gefahren, dementsprechend "zügig" ist er gefahren.
Ab 130 Km/h war das schon grenzwertig und mir wurde mulmig, schneller würde ich nie mit einem Womo fahren, nichtmal mit einem Kastenwagen...

Also ich wüsste nicht welche Beschränkungen im normalen Straßenverkehr mich da stören sollten....

yoshi63 am 17 Okt 2012 08:18:59

@ BadHunter :Also sofern ich nicht mit Motorradanhänger unterwegs bin überhole ich LKW auch im LKW-Überholverbot, von aussen sieht dem Womo ja niemand das Gewicht an.

UND DESHALB BIN ICH FÜR DEN AUFKLEBER MIT GEWICHTSANGABE !!!

Jedes Wohnmobil sollte ab Werk mit einem solchen Aufkleber ausgeliefert werden. Wer ohne Aufkleber erwischt wird zahlt Summe X und der Aufkleber ist dann auch Bestandteil der HU. Jede Auf/ oder Ablastung wird mit einem neuen Aufkleber dokumentiert.
Und schreibt jetzt nicht ich lasse mir mein Mobil nicht mit einem solchen Aufkleber verschandeln.

So jetzt hole ich mir noch Chips und ne Kiste Bier !!

Auch ich habe ein Gewichtsproblem, Gott sei Dank mein Mobil nicht

Yoshi63

magicede am 17 Okt 2012 10:03:37

yoshi63 hat geschrieben:
UND DESHALB BIN ICH FÜR DEN AUFKLEBER MIT GEWICHTSANGABE !!!


Yoshi63


...ich bin für'n Aufkleber der das Aufkleben von Aufklebern untersagt! :roll:

wolfherm am 17 Okt 2012 12:00:41

yoshi63 hat geschrieben:UND DESHALB BIN ICH FÜR DEN AUFKLEBER MIT GEWICHTSANGABE !!!


Yoshi63



Also, ich finde, dass das zu weit geht und massiv in meine Privatsphäre eingreift. Außerdem finde ich es sehr lästig, nach jeder Auflastung beim Italiener, ein neues Schild mit Gewicht an mein Mobil zu hängen.....

andwein am 17 Okt 2012 12:12:15

yoshi63 hat geschrieben:@ BadHunter :Also sofern ich nicht mit Motorradanhänger unterwegs bin überhole ich LKW auch im LKW-Überholverbot, von aussen sieht dem Womo ja niemand das Gewicht an.
UND DESHALB BIN ICH FÜR DEN AUFKLEBER MIT GEWICHTSANGABE !!!
Jedes Wohnmobil sollte ab Werk mit einem solchen Aufkleber ausgeliefert werden. Wer ohne Aufkleber erwischt wird zahlt Summe X und der Aufkleber ist dann auch Bestandteil der HU. Jede Auf/ oder Ablastung wird mit einem neuen Aufkleber dokumentiert.
Und schreibt jetzt nicht ich lasse mir mein Mobil nicht mit einem solchen Aufkleber verschandeln.
So jetzt hole ich mir noch Chips und ne Kiste Bier !!
Auch ich habe ein Gewichtsproblem, Gott sei Dank mein Mobil nicht
Yoshi63

Das gibt es doch schon alles, steht auf dem Typenschild, jedenfalls bei mir. Wenn dir das Typenschild nicht reicht, wo soll der "Beber" angebracht werden? auf der Rückwand?? und wie klein/groß darf er sein? 2cm oder 50cm im Durchmesser???
Nur fragend, Andreas

trecke am 17 Okt 2012 12:53:42

Warum so kompliziert

rundes 100 er Schild auf Womo

wie beim 100er auf Anhänger

oder ganz früher bei Spikes



Jürgen

Gast am 17 Okt 2012 13:00:05

UlrichS hat geschrieben:[
Ich kenne jemanden, der jetzt jede Menge Geld verloren hat, weil die Versicherung den Kopf schüttelt. Kein Versicherungsschutz - Abgelehnt !

)


Schon wieder eine Sensationslüge, dies geht nach dem Pflichtversicherungsgesetz in der BRD nicht!

yoshi63 am 17 Okt 2012 13:23:03

trecke hat geschrieben:Warum so kompliziert

rundes 100 er Schild auf Womo

wie beim 100er auf Anhänger

oder ganz früher bei Spikes



Jürgen


Auch ne gute Idee !!!

Yoshi63

trecke am 17 Okt 2012 13:25:11

@willi13

ich glaub, dass ist so nicht ganz richtig.

Im Schadensfall darf eine Versicherung dem Geschädigten die Zahlung nicht verwehren, wenn der Schädiger z.B für erwas keinen Versicherungsschutz hat. ( z. B. Alkohol am Steuer)

Die Versicherung zahlt erst einmal und wird sich dann das Geld vom Schadenverursacher zurückholen.

Und somit könnte der Traum von einem geruhsamen Ruhestand - mangels Masse - ausgeträumt sein.

Aber da sollte es hier doch Versicherungsfachleute geben die das besser erläutern können

Jürgen

Gast am 17 Okt 2012 13:41:44

Der max Betrag den die Vers. zurückholen kann sind 5000.-€ mehr nicht, und das auch nur wenn nicht schon im Vertrag der Ausschluß der groben Fahrlässigkeit genannt ist

Gast am 17 Okt 2012 13:56:21

So etwa diese Summe wurde benannt zuzüglich Verlust der Vollkaskoversicherung, d.h. er kann nicht über Vollkasko abrechnen und er ist 100 & Schuld an dem Unfall, würde also sehr gerne. Vorn ist alles kaputt, da mit ca. 35 km / h aufgeprallt. ( Kühler, Motor, Scheinwerfer usw. die halbe Schnauze muss erneuert werden = Wirtschaftlicher Totalschaden )

rheinberger am 17 Okt 2012 17:49:33

trecke hat geschrieben:Warum so kompliziert

rundes 100 er Schild auf Womo

wie beim 100er auf Anhänger

oder ganz früher bei Spikes



Jürgen


Moin

wenn schon dann auf dem Dach incl Kennzeichen damit der Hubschrauber das auch sehen kann.
lg Rheinberger

friedwardt am 17 Okt 2012 18:21:32

Ich hab noch ein 200km/h Zeichen.
Geht das auch? :wink:

Friedwardt

Helmutk am 24 Okt 2012 17:49:12

Hallo Botti,
Du hast einen schönen Bericht geschrieben, leider entspricht er nicht der Realität.
Es wäre zu schön, wenn man von dem Gesamtgewicht 3700 kg einfach (5%)
185 kg abzieht und wäre im Toleranzbereich.
Dem ist nicht so. Die angesprochenen 5 % Toleranz beziehen sich
auf die Zuladung, in diesem Fall Leergewicht 3000 kg und 3500 Kg. Gsgw.
Wenn er 500 Kg. zuladen darf (als Beispiel)hätte er bei 3700 Kg um 40%
überladen.

Aber jeder muss wissen was er macht.
Man gönnt sich ja sonst nichts.



Helmutk
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dieter2 am 24 Okt 2012 19:18:22

Helmutk hat geschrieben:Dem ist nicht so. Die angesprochenen 5 % Toleranz beziehen sich
auf die Zuladung, in diesem Fall Leergewicht 3000 kg und 3500 Kg. Gsgw.
Wenn er 500 Kg. zuladen darf (als Beispiel)hätte er bei 3700 Kg um 40%
überladen.



Eine ganz neue Interpretation der Überladung :D

Dieter

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