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Alugas Tankflasche 1, 2, 3, 4


franz_99 am 02 Mai 2014 17:47:38

Ja was bleibt über, Neen Panzer ausbauen, Gelände gängig, gab hier doch schon mal ;D

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gespeert am 02 Mai 2014 19:21:21

franz_99 hat geschrieben:Ja was bleibt über, Neen Panzer ausbauen, Gelände gängig, gab hier doch schon mal ;D


Nicht ganz!!

Mein "Panzer" muß ja auch mal ne Kenterung abkönnen (der KAT kippt im Gelände u.U. im Worst-Case mit Kabine auf die Seite!!).
Solange man rechtzeitig genug den Motor stoppt, kann man nach dem Aufrichten weiterfahren.

Und wenn die Tankflaschenbefestigung 20g abkönnen muß, bleibt eigentlich nur die Ladungssicherung als Formschluß auszuführen.
D.h. die Gas-/Tankflasche (oder was sonst noch mit Gas gefüllt werden soll) muß im Fußbereich mittels Leisten oder Halteklammer rundum festgesetzt werden. D.h. der Boden ist das Hauptelement
Der Gurt verhindert nur ein Kippen und/oder Herausspringen der Flasche aus der Fußhalterung.

Wenn aber unten ein Flaschenschuh (D-förmig) ausgeführt ist, so ist die Flasche schon sehr gut gesichert!!

Gast am 02 Mai 2014 21:57:58

dieter2 hat geschrieben:Denn wenn sie nicht gerade betankt wird ist es eine stinknormale 11 kg Propangasflasche die auch jeder Abfüller voll machen kann.

Dieter

Hallo.
Richtig so sehe ich das auch.
Sobald die Tankflasche fest mit dem Fahrzeug verbunden ist darf sie über eine Außenbetankung selbst betankt werden,denn die feste Verbindung soll nur verhindern das die Flasche nicht gekippt wird um mehr als zulässig einzufüllen( 80% Füllstopp ).
Sind die Flasche/n mit einem Regler an die Gasanlage angeschlossen sind sie auch keine Ladung,sondern Betriebsstoff.
Nur Flaschen die nicht mit der Gasanlage verbunden sind,sind Ladung und müssen wie Ladung gesichert werden,auch mit der roten Kappe um das Ventil zu sichern.
Mein Prüfer hat meine Tankflasche nicht eingetragen.
Jürgen

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andwein am 03 Mai 2014 10:08:58

Lancelot hat geschrieben:Nöö .. :(
bei unserem Unfall (Aufprall "nur" schräg in die Leitplanke) mit ganz sicher deutlich weniger Energie als bei einem Frontalcrash hatte es schon die geschraubten Befestigungen des hinteren Flaschengurts rausgerissen ... aus einer soliden ca. 25 mm Holzwand :(

Das glaube ich dir, leider. Ich habe allerdings meine Befestigungswände (hinten und Links vorne) mit zusätzlichen Sperrholzplatten verstärkt und dann erst die Tankflasche mit den drei Kragenbefestigungen an einem Aluwinkel befestigt. Ist also nicht mehr original. Ob es besser ist, wie gesagt, nur ein Chrashtest könnte das Gegenteil beweisen. Aber wenn die Gasflaschen ins Führerhaus kommen ist das ganze eh ein Fall für die Vollkasko.
Andreas

mcdudel am 25 Mai 2014 23:31:11

Ich habs auch getan. Gestern eingebaut heute für 62 Cent/Liter voll Getankt. 27 Liter gingen rein. Ich habe auch mit gemischten Gefühlen getankt, ging aber alles Gut.




mcdudel am 26 Mai 2014 07:31:25

hier noch mal ein etwas helleres Foto


Teryen am 05 Nov 2017 18:31:03

Ich habe jetzt ein paar Seiten, aber nicht alles gelesen. Also sorry wenn es irgendwo dazwischen schon abgehandelt worden ist.

Was kosten ein Paar Tankgasflaschen plus Einbau in DE?

In der Schweiz kosten die etwa 400Fr. pro Stück, kompletter Einbau inkl Aussenanschluss 1900Fr.-2000Fr.
Anscheinend werden sie auch nicht mehr einzeln verkauft, sondern nur noch komplett inkl Einbau.

Anscheinend muss seit 2017 der Einbauer eine Ausbildung dafür haben und dann muss es abgenommen werden. Vom Einbauer!
Hat schonmal jemand das in DE einbauen lassen und in der Schweiz abnehmen lassen? Geht das oder weigern die sich dann evtl.

Gruss Teryen

Butschimobil am 06 Nov 2017 10:37:03

Zwei Flaschen zum direkten Tanken an der Flasche mit 4-teiligem Adapterset für ganz Europa kosten zusammen 400 (günstige Variante) oder 500 Euro (normale Variante Stahl).
Liebe Grüsse,
Achim

villadsen am 06 Nov 2017 12:42:45

Teryen hat geschrieben:In der Schweiz kosten die etwa 400Fr. pro Stück, kompletter Einbau inkl Aussenanschluss 1900Fr.-2000Fr.
Anscheinend werden sie auch nicht mehr einzeln verkauft, sondern nur noch komplett inkl Einbau.

SFr 400 pro Flasche stimmt. Bei Gaswinkel in Holland kosten Alugas Tankflaschen ab EUR 325 pro stück und werden auch einzeln verkauft. Einbau in der Schweiz natürlich viel teurer als anderswo.
Einbauen kan übrigens jeder "Gasmann" - oder du machst es selbst - ist nicht schwierig. Ich dachte in der Schweiz gibt es keine Gasprüfung. In Deutschland muss man zuerst einen Gasprüfer finden der Sie abnehmen will. Ich habe da gute Erfahrungen mit Dekra gemacht.
MfG
Thomas V.

andwein am 09 Nov 2017 18:55:52

villadsen hat geschrieben:...Einbauen kan übrigens jeder "Gasmann" - oder du machst es selbst - ist nicht schwierig. Ich dachte in der Schweiz gibt es keine Gasprüfung. In Deutschland muss man zuerst einen Gasprüfer finden der Sie abnehmen will. MfG Thomas
Ist leider so nicht mehr ganz richtig, bzw. unvollständig.

Ja, einbauen kann jeder, Ja der Gasmann muss die Gasanlage prüfen und abnehmen. Aber jetzt kommts:
Er darf die eingebaute Tankflasche nur abnehmen wenn eine Einbaubescheinigung von einem Fachbetzrieb vorliegt, der bestätigt, dass der Einbau die vorgeschriebenen Befestigungs- bzw Verzögerungswerte (20g längs/ 8g quer) stabil einhält. Und das bedeutet im Womobau eine Befestigung am Kfz-Rahmen. So werden zumindest inzwischen die Einbauvorschriften von vielen Kfz-Prüfstellen (TÜV/Dekra etc) ausgelegt.
Gruß Andreas

villadsen am 09 Nov 2017 19:10:28

andwein hat geschrieben:Er darf die eingebaute Tankflasche nur abnehmen wenn eine Einbaubescheinigung von einem Fachbetzrieb vorliegt, der bestätigt, dass der Einbau die vorgeschriebenen Befestigungs- bzw Verzögerungswerte (20g längs/ 8g quer) stabil einhält. Und das bedeutet im Womobau eine Befestigung am Kfz-Rahmen. .......
Gruß Andreas

Er wohnt in der Schweiz und er will die Flaschen gar nicht in Deutschland abnehmen lassen. In die Schweiz gibt es meinens wissen gar keine obligatorische Gasprüfung also gelten diese deutsche Aberglaube natürlich nicht.
MfG
Thomas V.

Übrigens meine Tankflaschen wurde bei Dekra in Deutschland abgenommen ohne 20G u.s.w.

Teryen am 09 Nov 2017 19:15:20

andwein hat geschrieben:Er darf die eingebaute Tankflasche nur abnehmen wenn eine Einbaubescheinigung von einem Fachbetzrieb vorliegt

Anscheinend wird das aber auch in der Schweiz geändert, oder ist schon in Kraft. Aber niemand weiss etwas darüber. :?:

Gast am 09 Nov 2017 19:36:32

Ist die Schweiz nicht EG assoziiert? Dann gilt das über kurz oder lang auch dort.

Grüße, Alf

villadsen am 09 Nov 2017 21:00:23

KudlWackerl hat geschrieben:Ist die Schweiz nicht EG assoziiert?
Grüße, Alf

Nein.
MfG
Thomas V.

villadsen am 09 Nov 2017 21:11:04

Teryen hat geschrieben:Anscheinend wird das aber auch in der Schweiz geändert, oder ist schon in Kraft. Aber niemand weiss etwas darüber. :?:

Wenn ich es richtig verstehe sind Gastankflaschen in der Schweiz wie Tauschflaschen nutzbar. Also ohne Festmontage. Nur darf nicht festverbaute Tankgasflaschen in der Schweiz nur von Fachpersonal an Füllstationen befüllt werden. Der schlaue Schweizer fährt ja sowieso nach Deutschland und füllt dort seine Flaschen zum halben Preis.
MfG
Thomas V.

andwein am 10 Nov 2017 13:50:36

villadsen hat geschrieben:...Er wohnt in der Schweiz und er will die Flaschen gar nicht in Deutschland abnehmen lassen. In die Schweiz gibt es meinens wissen gar keine obligatorische Gasprüfung also gelten diese deutsche Aberglaube natürlich nicht. MfG Thomas V.

Geschrieben hat er die Frage aber schon: Anscheinend muss seit 2017 der Einbauer eine Ausbildung dafür haben und dann muss es abgenommen werden. Vom Einbauer!
Ich antworte ausdrücklich nicht dem TE, er hat eine legitime Frage gestellt, ich antworte direkt auf die Antwort zu meiner Antwort:
Wie dem auch immer sei ich fasse mein Verständnis zusammen: Ein Schweizer Bürger mit einem schweizerischen Fahrzeug will günstig in der EU eine Tankflasche kaufen und einbauen lassen weil es da günstiger ist. Natürlich soll der Einbauer aber die Gasprüfung für seine ausgeführte Arbeit nicht durchführen, weil diese in der Schweiz so nicht notwendig ist. Der deutsche Einbauer soll dabei seine deutsche/EU Gesetzeslage vergessen und akzeptieren dass es eine Schweizer Zulassung hat. Da hier jeder die Schweizer Gesetzes-/Vorschriftenlage kennt wird er dies natürlich tun. (Achtung Sarkasmus)
Gruß Andreas
leicht amüsiert, Gruß Andreas

Scout am 10 Nov 2017 14:07:19

Auch in der Schweiz gibt es hierzu Regel.
Reglement “Caravan-Control-Service”
Verwendung von Flüssiggas in Wohnwagen, Mobilheimen und Wohnmobilen

3.4 Behälter für Flüssiggas
Die Behälter müssen den Bestimmungen der Richtlinie Flüssiggas, Teil 1 (EKAS-1941) entsprechen.
Im Fahrzeug / Caravan fest montierte Behälter haben für Bau, Ausrüstung und Platzierung zudem der Flüssiggas-Richtlinie Teil 3 zu entsprechen.

Gruß
Scout

Teryen am 10 Nov 2017 14:26:42

andwein hat geschrieben:Ein Schweizer Bürger mit einem schweizerischen Fahrzeug will günstig in der EU eine Tankflasche kaufen und einbauen lassen weil es da günstiger ist.
andwein hat geschrieben: Natürlich soll der Einbauer aber die Gasprüfung für seine ausgeführte Arbeit nicht durchführen, weil diese in der Schweiz so nicht notwendig ist. Der deutsche Einbauer soll dabei seine deutsche/EU Gesetzeslage vergessen und akzeptieren dass es eine Schweizer Zulassung hat.
andwein hat geschrieben:Da hier jeder die Schweizer Gesetzes-/Vorschriftenlage kennt wird er dies natürlich tun. (Achtung Sarkasmus)
leicht amüsiert, Gruß Andreas


Entschuldigung Andreas, du hast mich anscheinend komplett faltsch verstanden, oder ich faltsch formuliert.
Natürlich muss ein deutscher Einbauer nach deutschen Richtlinien arbeiten und abnehmen. Nun soll es in der Schweiz neue Forschriften geben. Ein Teil meiner Frage war; wird ein deutscher Einbau nach deutschen Richtlinien in der Schweiz akzeptiert? Das wird so wohl nur ein in der Schweiz Wohnender beantworten können.

N.B. Andreas ich mag Sarkasmus, aber deiner war da nur um mich lächerlich zu machen.

Scout am 10 Nov 2017 15:40:59

Man sollte davon ausgehen, dass die Regelungen europaweit gelten.
Für die Installation der Flüssiggasanlage gilt europaweit die EN 1949.
Wenn EN Normen in Landesrecht übernommen werden, müssen sie gleichlautend sein.
So ist es für
Deutschland DIN EN 1949
Österreich ÖNORM EN 1949
Schweiz SN EN 1949.

Speziell für die Befestigung von Gastanks steht in der DIN EN 1949
12 Installation von Flüssiggastanks zur Versorgung von Flüssiggasgeräten
12.1 Anforderungen an den Flüssiggastank und dessen Ausrüstungsteile
!Es ist erforderlich, dass Flüssiggastanks der Druckgeräte-Richtlinie und den technischen Anforderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 67-01, Teil I, Anhang 10, entsprechen. Es ist erforderlich, dass der Flüssiggasbehälter mindestens mit den nachfolgenden Ausrüstungsteilen ausgestattet sein und es ist erforderlich, dass diese den Anforderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 67-01, Teil I, Kapitel 6.3, entsprechen:

So steht es dann zwangsläufig auch in der SN EN 1949 und ÖNORM EN 1949.
Die Tanks müssen nach einer UN/ECE (Wirtschaftskommission für Europa) Regelung montiert werden.

In Wikipedia kann man dazu lesen.
Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, englisch United Nations Economic Commission for Europe, abgekürzt UNECE, auch UN/ECE, kurz auch ECE, ist eine von fünf Regional-Kommissionen des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC), deren Hauptziel es ist, paneuropäische wirtschaftliche Integration zu fördern.
Die Schweiz ist ebenfalls Mitglied
In Deutschland sind die Tankflaschen den Tanks gleichgestellt und müssen nach den Regeln montiert werden. Ob diese Gleichstellung auch für andere Länder gilt weiß ich nicht.

Gruß
Scout

andwein am 11 Nov 2017 12:49:59

Danke Scout, immer wieder interessant was man alles findet wenn man richtig stöbert
Gruß Andreas

gespeert am 11 Nov 2017 13:31:03

Achtung Schweizer,
eure Alugasflaschen haben zwar auch das "deutsche" Gewinde, ich schreibe das mal einfach lesbar, aber das Flaschenventil hat ja eine Abreisssicherung gegen Ausstroemen bei Ventilbeschaedigung.
Kann es sein, dass nur die Vorschrift fuer den Einbau dieses Ventils nur auf die TF ausgeweitet wird?

Scout am 11 Nov 2017 15:13:59

gespeert hat geschrieben:Achtung Schweizer,
eure Alugasflaschen haben zwar auch das "deutsche" Gewinde, ich schreibe das mal einfach lesbar, aber das Flaschenventil hat ja eine Abreisssicherung gegen Ausstroemen bei Ventilbeschaedigung.
Wo ist am Flaschenventil die Abreissicherung?

Zum Unterschied zwischen deutschen und schweizerischen Flaschen.
Zitat
Vorsicht bei deutschen Gasanschlüssen!
--> Link
Es sind keinesfalls deutsche Gasanschlüsse mit schweizerischen Anschlüssen zu kombinieren!
Sie lassen sich zwar verschrauben, dichten aber nicht!
Bei Undichtheit besteht Brand und- Explosionsgefahr.


Zitat aus --> Link

Gruß
Scout

andwein am 11 Nov 2017 15:36:47

gespeert hat geschrieben:Achtung Schweizer, eure Alugasflaschen haben zwar auch das "deutsche" Gewinde, ich schreibe das mal einfach lesbar, aber das Flaschenventil hat ja eine Abreisssicherung gegen Ausstroemen bei Ventilbeschaedigung.

Eine Abreisssicherung am Ventil kenne ich nicht, aber diese Funktion übernimmt bei den Gasflaschen normalerweise sie Ventilschutzkappe mit ihrer Klammerbefestigung. Diese Schutzkappe muss bei nicht angeschlossenen Flaschen übergestülpt sein.
Gruß Andreas

gespeert am 11 Nov 2017 17:02:39

Die Schweizer Gewinde sind gleich, die Ausfuehrung ist analog der Grossflasche ( 33kg).
In der Flasche, nicht sichtbar, ist ein "Schlauchbruchventil" verbaut.
Reisst das Ventil ab, wird der Inhalt nicht schlagartig freigesetzt.

andwein am 13 Nov 2017 11:48:30

gespeert hat geschrieben:.....In der Flasche, nicht sichtbar, ist ein "Schlauchbruchventil" verbaut. Reisst das Ventil ab, wird der Inhalt nicht schlagartig freigesetzt.

Aha, Danke für die Info, wusste ich nicht
Gruß Andreas

Scout am 13 Nov 2017 13:39:50

Scout hat geschrieben:In Deutschland sind die Tankflaschen den Tanks gleichgestellt und müssen nach den Regeln montiert werden. Ob diese Gleichstellung auch für andere Länder gilt weiß ich nicht.

Zu dieser Fragestellung steht hier etwas.

Zitat aus --> Link
Unsicher bin ich noch bei der Zulassung. Sind diese Flaschen in der Schweiz 100% zugelassen (vom SVTI freigegeben mit eidgenössischem Prüfstempel)?
Unsere Gastankflaschen sind mit Prüfstempel Pi nach TPED oder Zertifizierung gemäß R67-01 und PED 97/23/CE auch in der Schweiz 100% zugelassen. Siehe TPED-Richtlinie in der Schweiz (Externer Link Stand 05/2014).
Die Nutzung als Gasflasche ist somit ordnungsgemäß. Entsprechende Zertifikate stehen bei den Flaschen im Shop unter dem Tab "Download" bereit.
Beachten sie bitte, dass Gastankflaschen "fachgerecht, ortsfest", geprüft und mit Außenfüllanschluß (Füllset) montiert sein müssen, um an Tankstellen von Privatpersonen befüllt werden zu dürfen. Ortsfeste Montage zum Beispiel mit dem Halter Set. Für ein schweizer Fahrzeug setzen sie sich bei einem Festeinbau bitte mit ihrem kantonalen Straßenverkehrsamt bezüglich einer eventuellen Eintragung in Verbindung. Siehe auch 1999/36/EG und R67-01.


Was genau ist der Unterschied zwischen Festeinbau zum Betanken an LPG-Tankstellen und der Nutzung ohne Festeinbau?
Unsere Gastankflaschen laufen unter der TPED oder sind nach R67-01 und PED 97/23/CE zertifiziert. Sie sind somit in Camper, VW Bus, Wohnmobil oder Wohnwagen wie Tauschflaschen nutzbar. In dieser Variante bedarf es keiner zusätzlicher Befestigungsmaßnahmen, auch keiner eventuellen Eintragung durch das Straßenverkehrsamt. Eine Befüllung dieser unbefestigten Flaschen darf nur von qualifiziertem Personal an Füllstationen erfolgen. Z.B in der Schweiz bei PanGas (Externer Link Stand 12/2014). Siehe auch 1999/36/EG und R67-01.

In der Schweiz gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland

Gruß
Scout

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