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Wenn die Flasche durch die Befestigung zum Tank würde, wären die TÜV-Bescheinigungen nicht mehr zutreffend und der Tank hätte keine Baumusterprüfung da diese nur für eine Flasche ausgestellt wurde.
OK Willy Ich betrachte dann meine als gewöhnliche Gasflasche die man zur Not auch betanken kann :D Dieter
Hallo, Genauso hat es der Prüfer auch formuliert als er mich weggeschickt hat :D
Das Problem ist eben nur, wie betrachtet es die Versicherung, wenn mal etwas passiert? Die wird dann nämlich sehr genau nachsehen, ob alles korrekt war und im Zweifelsfall die Regulierung verweigern. Wie Du Deine Flasche betrachtest ist denen herzlich egal.
Hallo, Naja die Versicherungen müssen sich auch nach den Regeln verhalten und können diese nicht Selbst anpassen, wenngleich sie es gerne würden! Wenn wir unsere Gasprüfungen machen lassen und HU sollten wir doch eigentlich auf der sicheren Seite sein, oder ? Bernd Das hoffe ich ja auch. Bei den Gastankflaschen gehen die Meinungen was ins Gasbuch eingetragen werden muss und was nicht scheinbar etwas auseinander. Ich würde deshalb lieber auf Nummer sicher gehen und zumindest die Alu Gastankflasche auch als Tank eintragen lassen, da sie nur eine CE 0036 Zulassung PED 1997-23-EG hat und somit auf dem Papier ein Tank ist. Hallo, nachdem ich nun alle Beiträge zu Alu-Gasflaschen gelesen habe, fehlt mir noch ein Detail : Wie hoch ist der Preisvorteil von Betankung an der Gastankstelle gegenüber den Tauschflaschen ? Abgesehen von der besseren Verfügbarkeit und dem Selbertanken stellt sich doch die Frage: lohnt sich der Aufwand der doch nicht ganz billigen Anschaffung auch finanziell ? Hat mal einer nachgerechnet ? Werner Hallo camper60 Habe selbst einen Alutank und eine alu Tauschflache im Mobil und muss sagen: ich benötige die Tauschflasche nur noch als Notreserve. Der Hauptvorteil der Tankflasche ist für mich, dass ich immer wenn ich wegfahre eine volle Flasche dabei habe, denn ich tausche sehr ungerne noch teilbefüllte Flaschen. und immer Gas dabei bassnix
...welchen Betrag soll man für den Luxus, zu jeder Zeit für einen ausreichenden Gasvorrat sorgen zu können, ansetzen? MfG Steffen
Am letzten Donnerstag eingebaut und bei Aral für 0,71 pro Liter gefüllt waren 31,.. € für 2 x 11 kg! Lohnt sich... ob es nach 2018, wenn der LPG Vorteil ausläuft, noch lohnt, werden wir sehen, aber keine Flaschen mehr schleppen lohnt auch! LG
Evtl. sollte mal einer an Alugas schreiben, dass das wohl eine Art Druckfehler ist. Oder bekommt man neuerdings in die 14kg Flasche über 30kg Gas rein (dann kaufe ich die nämlich sofort).
Alles gut: 33,3 Liter sind eben nicht 33,3 kg. ........na ja, wenn man pingelig ist, könnte man das und (zwischen Propan UND Butan) durch ein oder ersetzen. :ja: Ganz Schlaue meinen sonst womöglich, sie könnten die beiden Daten addieren :!: :?: :!: :lach: Michael Ich glaube das ein Italiener und Franzose über diesen Tred sich köstlich amiesieren würden wie keinkariert und Obriekeitsshörig wir sind Habe mir gerade eine Gastankflasche bei der Gasfachfrau Nöfer gekauft. Auszug aus der aktuellen Bedienungsanleitung: "Flaschen dürfen ausschließlich vom ausgebildeten Fachpersonal befüllt werden und müssen dazu dem Flaschenkasten ohne die Verwendung von Werkzeug leicht entnommen werden können. Das heißt Flaschen dürfen nicht mittels verschraubter Stahlbänder befestigt werden." Keine Ahnung, warum sie mir trotzdem eine Stahlschraubhalterung für 78,00 Euro verkaufen wollte, und das mit dem Fachpersonal ist wohl auch nur ein Fake :D Klartext, die vorhandenen Befestigungen reichen. Die Gastankflasche Stahl/Grün kostet 170,00 Euro + Versand: --> Link vg gerald
Amen Bruder!!! Im Ernst, keine meiner Flaschen ist irgendwie fest verbaut. Wozu auch, wenn die Dinger leer sind geht es zur LPG-Tanke, egal ob Tankflasche 14 kg Alu, Aluflasche 14 kg oder Wynen 11 kg. SIcher achte ich auf festen Sitz der Zapfpistole sowie auf restentleerte Flaschen (wenn die Flasche wärmer wie 1 Grad Celsius ist, hat sich auch das Butanproblem erledigt.) Hauptsache dicht, der Rest geht mir .... vorbei. Max. Füllmenge dann 84%
Der Text bezieht sich auf eine normale Tauschflasche und gilt nicht für eine Tankflasche. Damit ist auch deine Schlussfolgerung falsch. Andreas Wir sind gerade seid 2,5 Wochen in Frankreich unterwegs. Auf Grund der niedriegen Temperaturen sind wir laufend an Heizen und mußten mehrmals nachtanken. Das Tanken von PGL in Frankreich ist absolut kein Problem. Viele Tankstellen haben PGL,( heist in Frankreich so ), einfach ranfahren und tanken wie Diesel. Die Zapfpistole in Frankreich ist noch einfacher zu bedienen wie das deutsche Schraubsystem. Wir haben eine Tankflasche und eine normale Graue für den Notfall, brauchten wir aber noch nicht. Dieter
![]() vg gerald Tach Ich bin ein ganz einfacher Mensch. Ich verstehe deshalb nur ganz einfache Dinge. Ortsbewegliche Tankflasche: Man kann sie ohne Werkzeug aus dem Fahrzeug nehmen und herumtragen, oder man hat kein Fahrzeug und kommt zu Fuß mit der Flasche zur LPG-Tankstelle, diese Flasche darf von nicht Fachpersonal nicht an der LPG-Tankstelle befüllt werden. Dazu gibt es auch einen Flyer von irgendeiner offiziellen Stelle. Nicht ortsbewegliche Tankflasche: Fest mit dem Fahrzeug verbunden und nur mit Werkzeugeinsatz aus dem Fahrzeug entfernbar. Sofern diese Flasche beim Tanken an ihrer Einbaustelle im Fahrzeug verbleibt und ihre Lage usw. technisch in Ordnung ist, darf auch der einfache Endanwender diese Flasche an der LPG-Tankstelle befüllen. Tut mir leid, so habe ich das verstanden und so würde ich das handhaben. Tschüs --> Link ![]() Was bei der mit Gurten fest mit dem Fahrzeug verbundenen Flasche anders sein soll, keine Ahnung. Und dass jemand das ganze Fahrzeug anhebt und kippt um mehr einzufüllen halte ich eher für unwahrscheinlich. :? vg gerald Jetzt kann man trefflich über die Begrifflichkeit diskutieren. Meine Definition ist: Eine sogenannte "Tauschflasche" ist natürlich auch eine Tankflasche. Sie wird ja im Tausch von dafür qualifizierten Fachpersonal betankt bzw. gefüllt. Sie kann aber mit zugelassenen Mitteln nicht an der Tankstelle betankt werden und hat keinen Füllstop. Sie wird gefüllt und das Gesamtflaschengewicht bestimmt wann sie zu 80% voll ist. Eine "Tankflasche" hat im Gegensatz zu einer "Tauschflasche" einen seperaten, zugänglichen Betankungsanschluss, der zu einer ext. Betankungsdose geführt werden sollte (da sonst zu eng zum betanken), einen eingebauten Tankstop bei 80% Füllstand und muss fest eingebaut werden (nur die alten Nylonbänder reichen nicht) damit der Tankstop nicht von unqualifiziertem Personal durch Kippen überlistet werden kann. Fazit "Tauschflaschen" sind von der Definition her "ortsbeweglich, sonst könnte man sie ja nicht tauschen. Tankflaschen müssen fest eingebaut sein, sonst dürfen Sie von unqualifiziertem Personal (Womo-Fahrer) nicht nicht betankt werden. Der Gas-Prüfer sieht das in 98% aller Fälle genauso und verweigert die Abnahme, egal was im Internet alles steht und auch der Tankwart hat das Recht, die Betankung zu verbieten. Vielleicht hilft diese Definition zu ein bisschen mehr Klarheit, aber wie gesagt, es ist nur meine Definition. Andreas
why not Also meine Nylonbänder sind neu :? Mir scheint bei all den Vorschriften und Definitionen – so unlogisch sie auch sein mögen – geht es letztlich darum, auf die eine oder andere Weise weiter zu kassieren :lol: vg gerald
Genauso sehe ich das auch.
Moin Nylonbänder, warum die nicht richtig sind. Da kann man mal kurz überlegen. Wenn das Fahrzeug mal in Flammen aufgehen sollte, dann wäre das Nylonband vermutlich nicht mehr auffindbar für einen Brandermittler. Könnte je nachdem wie die Situation gerade ist eventuell zu einer Schuldzuweisung an den Betreiber und/oder Halter des Fahrzeugs führen. Wenn ich eine Tankflasche hätte, dann wäre die bei mir aber sowas von fest mit dem Fahrzeug verbunden, aus Metall, unbrennbar, so wie es die Vorschrift verlangt. Irgendwo habe ich mal gelesen: "Wer Vorschriften (Normen) beachtet und einhält handelt richtig". Das war in irgendeinem Gerichtsurteil und es ging nicht um Wohnmobile und ist stark verkürzt wiedergegeben. Auch ich mache vieles im Leben nicht exakt nach irgendwelchen Vorschriften, oft sind mir anwendbare Vorschriften nicht bekannt, manchmal widersprechen sich Vorschriften und es muss von höchster Stelle mal ein Machtwort gesprochen werden. Bei der Tankflasche erscheint mir das alles aber eindeutig und einfach zu sein. Bye
...Aha, und woher weiß man nach dem Brand, dass ich selber die Tankflasche gefüllt habe? :eek: Nicht während des Transportes muss sie fest mit den Fahrzeug verbunden sein, sondern lediglich beim "Selbst Tanken", wenn es kein ausgebildetes Personal vornimmt ;D Michael
Vorschriften kommen und gehen :D "Wenn das Fahrzeug mal in Flammen aufgehen sollte, dann wäre das Nylonband vermutlich nicht mehr auffindbar für einen Brandermittler." Und der Rest? :D Vergesst bitte nicht: die meisten Leute sterben im Bett. Also meidet es. :D vg gerald
Was soll die Frage? Alles Brennbare was nicht gelöscht werden konnte ist dann auch nur noch Asche. Könnte aber doch sein, dass spitzfindige Leute einem daraus einen Strick drehen, aus dem fehlenden Stahlband. Abschließende Frage meinerseits: Wäre es denn falsch, die Tankflasche mit geschraubtem Stahlband am Fahrzeug zu befestigen? Viel Spaß noch beim Haarespalten...
Kurze Antwort: JA, denn damit wird die Tankflasche zum orstfesten Tank.
Tankflasche bleibt immer Tankflasche, unabhängig von der Art ihrer Befestigung. Ein Stahlband macht daraus keinen ortsfesten Tank. Scout Warum einfach wenn es denn auch kompliziert geht. Das alte deutsche Problem, es wird ellenlang über Vorschriften diskutiert ehe man einen Schritt wagt. Andere sind da bereits einige zig Meter gelaufen und dann deutlich voraus. Kann beliebig übertragen werden, ich will hier nicht in Politik abgleiten. Fakt ist, die Gasanlage muß dicht sein, die Flasche darf nicht überfüllt sein und muß wegen Transportsicherheit entspr. befestigt werden. Das reicht mir völlig aus um Spaß zu haben. alles Gute für euch..............
du must es ja wissen :roll:
Die Regeln für Flüssiggastanks in Freizeitfahrzeugen sind in der DIN EN 1949, Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Deutsche Fassung EN 1949:2011, beschrieben. Da steht unter anderem.
Die ganze Anlage ist fest verrohrt. Da gibt es keine Schläuche. Bei den neuern Druckregeleinrichtung zum Anschluss von Gasflaschen sind immer Schläuche vorgesehen. Bei den alten ebenfalls, nur nach der Druckregeleinrichtung. Deshalb ist eine mit Stahlbändern befestigte Tankflasche kein Flüssiggastank.
Eine solche Flasche darf an einer deutschen Gastankstelle prinzipiell nicht befüllt werden auch nicht vom Tankstellenpersonal. Hierzu gibt es eine Information: --> Link Dort den Artikel "Verbot des Betankens von ortsbeweglichen Druckgasbehältern (Betankbare Gasflaschen) / Hinweise für Tankstellenbetreiber" herunterladen. Scout Stimmt im Grundsatz, denn die Tankflasche ist ein Zwitter zwischen Flasche und Tank. Solange die Tankflasche nicht fest verschraubt ist, fällt sie wie eine Gasflasche unter Ladung. Sobald die Tankflasche aber fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, wird die Tankflasche zu einem fest eingebauten Gastank. Neben den zitierten Vorschriften gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Bau- und Betriebsvorschriften. Neben der ECE R67.01 in Verbindung mit der ECE R110 und einigen DIN-Normen gibt es noch ein Merkblatt zur Befestigung von Gastanks in Kraftfahrzeugen. Und genau hier kommt ein Problem ins Spiel. Ein Gastank muss so befestigt sein, dass in Längsrichtung die Gastankbefestigung 20g und in Querrichtung 8g aufnehmen können muss. Das ist in einem Flaschenkasten, der in der Regel aus Holz gebaut ist, nicht zu erreichen. Die Tankflasche müsste mit dem Fahrzeugrahmen oder einer entsprechenden Hilfrahmenkontruktion befestigt werden, damit diese Bedingung auch nur annähernd erreicht werden kann. Die Hersteller der Tankflaschen sind im Arbeitskreis Flüssiggas auf diesen Umstand hingewiesen worden. Das ist dann auch der Grund, warum bei Alugas die Bedienungsanleitung nur noch der "losen" Einbau und das Füllen nur durch Fachpersonal aufgeführt wird. Also, kann man Gastankflaschen vergessen. Zuviel Aufwand für ein wenig Luxus. Sinnvoller, der Einbau eines Gastanks. Prinzipiell ist Gas gefährlich und die Versicherung immer auf der sicheren Seite. Zur Zeit wird alles so überarbeitet das fast alle Schäden ausgeschlossen werden. Das nennt man Risikominimierung. Zu Gunsten der Versicherung natürlich. Dazu kommt ein Wust von Verordnungen, Gesetzen und dazu gehörenden Erläuterungen. Die Flaschen und Gastankverkäufer sehen das aber locker, die haften ja auch nicht. Die Hersteller denken da auch nicht drüber nach. Letztlich bleibt es bei denjenigen hängen die Mut haben. maredo Mit dieser Formulierung habe ich Probleme. Du schreibst als Beispiel:
Wenn dies neben Anderen die Definition für einen Gastank ist, dann kann eine Gastankflasche nicht in einen Gastank umgewidmet werden, weil wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Du schreibst ja auch, dass eine Tankflasche diese Bedingungen nicht erfüllen kann. Folglich kann die obige Formulierung nicht stimmen. Da ich nicht vom Fach bin, verstehe ich diese Formulierung nicht.
Die Flasche im Gaskasten fällt unter die DIN EN 1949. Die mitgeführte Gasflasche in der Garage unter die Straßenverkehrsordnung (StVO) §22 „Ladung“. Im Prinzip ist es gleichgültig welchen Status die Tankflasche hat. Sie muss mit dem Fahrzeug/Gaskasten fest verbunden sein, damit der Womofahrer an der Tanke seine Flaschen gefüllt bekommt oder füllen kann. Scout
Nicht nur du hast mit dieser Formulierung Probleme. Die Tankflasche war so eigentlich nicht vorgesehen. Da gab es den Gastank und die Gasflasche und beide wurden in der DIN EN 1949 so berücksichtigt. Dann kamen findige Leute und haben den Gastank und die Gasflasche zu einer Tankflasche zusammengefasst. Vom Grundsatz ist die Tankflasche legal und kann auch als solches genutzt werden, sofern sie wie eine Flasche benutzt wird. Wird sie wie ein Tank, also fest mit dem Fahrzeug verbunden, gelten zusätzliche Regeln.
Die Tankflasche erfüllt sowohl die Anforderungen an eine Gasflasche als auch an einen Gastank. Das hat doch mit der Befestigung nichts zu tun.
Auch wenn man vom Fach ist, so wie ich, heißt das nicht immer, das man Vorschriften und Regeln der Technik verstehen muss. So muss die Tankbefestigung 20g aushalten. Was nützt das, wenn bei 5g der gesamte Aufbau nach vorne gucken kommt, was der Fahrer denn da gerade für eine Kaltverformung herbeiführt. Ladung ist im Prinzip alles, was nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Also auch die Gasflaschen im Flaschenkasten genauso, wie Gasflaschen in der Heckgarage. Gasflaschen im Flaschenkasten müssen nur zusätzlich, zu den allgemeinen Vorschriften über Ladungssicherung auch die Vorschriften der DIN EN 1949 erfüllen. Das ist aber jetzt nicht wirklich schwer. Wenn man die Tankflasche nutzen möchte, muss man sich letztlich entscheiden, gegen welche Vorschrift verstoße ich. Wenn die Tankflasche fest verbunden ist, darf ich diese zwar selbst betanken, erhalte aber keine TÜV-Plakette mehr, weil ich die Vorschriften für die Befestigung nicht einhalte. Wenn ich die Tankflasche "lose" reinstelle, verstoße ich beim Betanken gegen die Betankungsvorschriften, wenns denn einer merkt. no risk, no fun!!! Oder anders gesagt, das Leben endet tödlich. Ich gehe mal davon aus, dass GPL gemeint ist, nur zur Richtigstellung. Ansonsten ist das Vorgehen und die Rechtslage denke ich gut erklärt worden. Abgenommen als fest eingebauter Gastank darf die Gastankflasche selbst betankt werden.
Mit der Befestigung und den G-Werten hat Retourer recht. Das sind die Vorschriften. Und ob die in jedem Wohnmobil eingehalten werden können weiß ich auch nicht. 20 G für eine Tankflasche mit gefüllt 22kg entspricht einer Masse von 440kg. Und bei der Befestigung mit Stahlbändern bin ich mir auch nicht sicher. Meiner Meinung nach sind die OK, wenn sie horizontal verspannt sind und sich nur mit Werkzeug lösen lassen, also kein "Schnellspannverschluss oder ähnliches. Andreas Hallo, ich verfolge diesen Thread und oft bleibt mir nur ein schmunzeln über was und wie sich hier Gedanken gemacht wird. Aber eine Frage bleibt für mich offen: Wie will ich die Flaschen am Womo befestigen, sodass sie einer Kraft von 440 kg standhalten. Mir stehen doch nur die Wände oder der Boden zur Verfügung, und beides ist jawohl nicht so der Hit als Ankerpunkt. Ich habe meine Tankflaschen mit der Befestigung der normalen Tauschflaschen befestigt (halten die auch die 20g?) und noch nie hat mich jemand beim Tanken gefragt oder hat nachgeschaut. Weder im In- noch im Ausland. Heiinjoy Ist ja OK, man kann sein Womo ja kaum mit einem Stahlrahmen versehen. Aber die Vorschriften bestehen! Da kann keiner von uns was ändern, man kann sie nur zu seinen Gunsten auslegen (und hoffen, dass jeder Prüfer der Auslegung folgt). Im Zweifelsfall sollte man dann halt vom "Festeinbau eines Gastankes/Tankflasche" absehen. Ist aber doch ganz einfach. Ich bin, bis zum Gegenbeweis, felsenfest der Meinung, dass meine Wände das halten!! Andreas
Nöö .. :( bei unserem Unfall (Aufprall "nur" schräg in die Leitplanke) mit ganz sicher deutlich weniger Energie als bei einem Frontalcrash hatte es schon die geschraubten Befestigungen des hinteren Flaschengurts rausgerissen ... aus einer soliden ca. 25 mm Holzwand :( Ich sehe in der Befestigung absolut kein Problem. Die grauen Tauschflaschen sind scheinbar nach Norm befestigt. Also ist es meine Tankflasche auch. Denn wenn sie nicht gerade betankt wird ist es eine stinknormale 11 kg Propangasflasche die auch jeder Abfüller voll machen kann. Dieter |
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