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Seitenwand von Wohnmobil erneuern


hobikika am 18 Dez 2013 19:03:51

Hallo zusammen, wir haben ein Carthago Wohnmobil, 22 Monate alt. Auf einem Campingplatz auf Sizilien explodierte neben uns ein Wohnwagen einschl. der Gasflaschen. Die Außenwand unseres WOMO wurde auf der linken Seite durch die Hitzeeinwirkung verformt. Kennt sich jemand mit einer kompletten Reparatur der Seitenwand aus?. Wo gibt es die Möglichkeit das Fahrzeug an Reparaturerfahrene zu Verkaufen?

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Responderh am 18 Dez 2013 19:09:19

Servus ich würde in das neue Werk von Carthago zu Reparatur fahren,da hast natürlich auch Garantie.

silent1 am 18 Dez 2013 19:13:04

Genau so würde ich es auch machen.
Wenn Du es allerdings zu einem guten Preis verkauft bekommst und die Versicherung den Schaden auch vernünftig reguliert würde ich vielleicht diese Variante wählen.
Wenn Du dann ein neues Mobil kaufen willst, z.B. wieder Cathargo würde ich versuchen es dort mit dem Schaden in Zahlung zu geben.
Gut, das Euch nicht passiert ist. :ja:

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stumpi am 18 Dez 2013 20:33:53

Bedenke aber wenn du fiktiv abrechnest ( nach Gutachten) bekommst du nur die netto Reparatursumme keine Wertminderung und kein Nutzungsausfall.

aus der Pfalz
die Stumpis

Gast am 18 Dez 2013 20:39:13

Frage 1: Haftung Verursacher
Frage 2: Kasko
Frage 3: Gutachter
Im uebrigen duerfte da doch nur Aulendorf kompetent sein.

viel Erfolg,
,
Horst

hobikika am 18 Dez 2013 22:52:12

Hallo Horst, die Abwicklung liegt zur Zeit bei der Vollkasko. Der Wohnwagenbesitzer wurde aus einer Spezialklinik aus Catania nach Ludwigshafen mit schwersten Verbrennungen eingeliefert. Seine Privathaftpflichtversicherung und seine Kaskoversicherung haben sich noch nicht geäußert. Reparatur bei Carthago ist eine von vielen Möglichkeiten. Das Fahrzeug wurde diese Woche vom ADAC angeliefert.
Ein Gutachten liegt noch nicht vor.
aus dem Saarland.

Babs am 18 Dez 2013 23:58:58

Hallo,

wir haben nach Gutachten abgerechnet. Unser Fahrzeug war 6 Monate alt und uns ist vor einer Ampel ein Van hinten drauf. Das Fahrzeug hat unser Womohändler genommen, wir haben ein neues gekauft. Wir haben auch die Wertminderung bekommen. Nutzungsaufall gibt es lt. unserem Rechtsanwalt nur, wenn dieses Fahrzeug tägl. gebraucht wird. Nach Neukauf bekamen wir auch die MWST aus dem Kostenvoranschlag erstattet.

mueckenstuermer am 19 Dez 2013 08:58:17

stumpi hat geschrieben:Bedenke aber wenn du fiktiv abrechnest ( nach Gutachten) bekommst du nur die netto Reparatursumme keine Wertminderung und kein Nutzungsausfall.

aus der Pfalz
die Stumpis


Das stimmt so nicht, wenn man was anderes kauft. Siehe vorherigen Beitrag.

popey46 am 19 Dez 2013 10:26:00

Bei meinem Adria Poalaris hat sich die Aussenwand verformt, V-Rinnen an den Türen, laut Händler können solche Reparaturen nur im Werk durchgeführt werden, ich muss also im Januar nach Slowenien zu Adria fahren.

hobikika am 27 Dez 2013 20:09:22

Hallo zusammen, wir haben nun ein Gutachten über den Schaden. Es ergibt sich jetzt für uns eine neue Frage die mir vielleicht jemand beantworten kann.
Wenn wir über das Gutachten mit der Versicherung abrechnen und anstatt den Wagen reparieren lassen einen neuen Wohnwagen und ein neues Zugfahrzeug kaufen, bekommen wir dann auch die Mwst zurück?.(Fiktive Abrechnung). Der Preis des neuen Wohnwagen überschreitet den geschätzten Reparaturpreis. Vielen Dank im voraus
aus dem Saarland

wolfherm am 27 Dez 2013 20:20:30

Ich glaube nicht, du lässt ja den geschaedigten Wagen nicht reparieren. Was anderes wäre es wahrscheinlich, wenn das Womo ein Totalschaden wäre. Dann bekommst du bei einem Kauf eines Ersatzfarhzeuges auch die Mehrwertsteuer.

cmwIZ am 27 Dez 2013 20:29:43

Moin,
grosse Händler Können sowas auch ohne Probleme machen. Das Womo muss nicht zwingend ins Werk.

Reisemobile Berens hat zB. einen Concorde aufgebaut, Dach - Heck &. Seitenwand, dort ist ein Baum drauf gefallen, die arbeitet am Aufbau war perfekt gemacht ! Ich habe es selber live gesehen. Werk ist für mich allerdings auch immer die erste Wahl - wenn keine Alternative in der Umgebung sein würde.

luberon am 27 Dez 2013 20:56:19

Hallo,
Was mich interessiert ,ob die versicherungstechnische Abwicklung ohne Probleme abläuft oder abgelaufen ist. Es heisst doch man sollte einen Sicherheitsabstand zum benachbarten Wohnwagen oder Womo von 3m einhalten. War dieser Abstand vorhanden, hat die Versicherung überhaupt in diese Richtung nachgefragt?
Ich habe gerade aus solchen Gründen ( eventuelle fehlerhafte Gasanlage) ein schlechtes Gefühl wenn mir ein Womo auf Stellplätzen zu nahe auf die Pelle rückt.
luberon

hobikika am 27 Dez 2013 21:06:54

Hallo Luberon,
Bisher haben wir nur bei unserer Vollkaskoversicherung den Schaden angemeldet, da die Versicherung des Wohnwagenbesitzers noch keine Schadensmeldung von ihrem Versicherungsnehmer vorliegen hat. Wir gehen davon aus, dass sich die Sache noch sehr lange hinziehen wird.
Wir können zur Zeit nur Ansprüche anmelden, die von der Vollkasko getragen werden. Auf unseren sonstigen Zusatzkosten, die nicht unerheblich sind, müssen wir warten. Der Sicherheitsabstand auf dem Platz war eingehalten. Wir standen ca. 6m neben dem WOWA. Nach unseren Erfahrungen kann ich nur jedem Camper der Rat geben, einen großen Abstand zum Nachbarn einzuhalten und wenn nicht möglich, weiterfahren. Weiterhin sich ob Campingplatz oder Hotel oder sonstiges, sich bei Ankunft mit den Fluchtwegen zu beschäftigen.
aus dem Saarland von Horst

Babs am 27 Dez 2013 21:58:23

wie schon oben geschrieben bekommt Du die MwSt aus dem Kostenvoranschlag zurück wenn Du ein neues Fahrzeug kaufst.

hobikika am 27 Dez 2013 22:05:17

Hallo Babs, auch wenn ich einen Wohnwagen statt einem Wohnmobil kaufe?
von Horst

luberon am 27 Dez 2013 23:04:03

Hallo Horst,
Danke für Antwort.
Viele vom Saarland ins Saarland
luberon

Babs am 28 Dez 2013 01:51:24

Hallo Horst,

da bin ich überfragt. Ich würde auch zum RA gehen. Uns ist in Ahlbeck/Usedom ein polnisches Fahrzeug fast ungebremst hinten drauf (so einen Karton übersieht man ja mal :mrgreen: ) Unser RA meinte GsD auf deutchem Boden, denn dann gilt deutsches Recht. Wie das bei Dir aussieht weiss ich nicht. Aber wie gesagt, schnellstens zum Rechtsanwalt.


Babs

hobikika am 14 Feb 2014 16:41:54

Hallo zusammen, der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) für unser WOMO wurde von dem Gutachter mit Euro 63.000,- ermittelt. Geschätzter Reparaturaufwand von Aulendorf Euro 57.300. Damit war eine Reparatur nicht mehr sinnvoll. Das Fahrzeug wurde über die Restwertbörse verkauft und die Differenz von unserer Haftpflichtversicherung bezahlt. Von der Versicherung des Brandverursachers liegt bis zum heutigen Tag noch keine Stellungnahme vor.
Vielen Dank für eure Beiträge
aus dem Saarland
hobikika

villadsen am 14 Feb 2014 20:27:10

Frage aus reiner neugier: Ist es bekannt warum der Wohnwagen explodiert ist?

MfG

Thomas V.

Hochwaelder am 14 Feb 2014 20:47:12

Hallo hobikika,
ich komme auch dem Saarland. Ich würde mir dein Fahrzeug gerne mal anschauen. (Wenn das noch geht)
Ich bin selbst auch Gutachter kann Dir einige Tipps dazu geben meldet Euch.
Ich kann Euch leider noch nicht selbt kontaktiern bin noch zu neu in dem Forum.

aus dem Hochwald

emil77b am 15 Feb 2014 00:33:44

hi Hobikika,

Sinn einer Versicherung ist es, Dir den Zustand vor dem Schaden wertzusellen. heisst, so wie Babs schreibt, Du bekommst den Schaden ersetzt, ohne Rep. oder Neukauf als Nettobetrag, bei Rep. oder Neukauf (gleich- oder höherwertig) den vollen Bruttoschadensbetrag, abzüglich Deines Selbstbehalts.
Sicherlich ist Deine Versicherungsgesellschaft daran interessiert, den Schaden ggf. von der Versicherung des Schadensverursachers einzufordern. In sofern solltest Du Dich. auch betreffs anderweitiger Forderungen gegenüber dem Verursacher, bei Deiner Versicherung entsprechend informativ anbieten, Dich in deren Fahrwasser hängen.
Zu erwähnen wäre wohl noch, dass das geschädigte Fahrzeug weiterhin Dein Besitz ist, dieses zum ggf. Ausgleich zwischen Kaufpreis eines Neufahrzeugs, zu erwartender Schadensentschädigung, dem Neuwagenverkäufer oder anderen zum Kauf angeboten werden kann, darf.
Ein Nachweis über den erzielten Verkaufspreis, wird von der Versicherung nicht erwartet.

Emil

hobikika am 16 Feb 2014 16:09:32

Hallo zusammen.
Der Brand entstand durch unsachgemäßes hantieren an einer Gasflasche (italienische Flasche mit größerem Linksgewinde), Anschluss an deutsches Heizgerät ohne den entsprechenden Adapter.
Das Fahrzeug wurde am vergangenen Montag abgeholt und ist über einen Händler direkt nach Holland geliefert worden.
Bisher erfolgte die gesamte Abwicklung über unsere Teilkaskoversicherung. Es bestehen von unserer Seite noch erhebliche Kosten die wir nun voraussichtlich über den Klageweg bei der Versicherung des Brandverursachers eintreiben müssen.
Die einbehaltene Mehrwertsteuer erhalten wir, wen wir eine Rechnung des gekauften Wohnwagens vorlegen. Liefertermin des WoWa aber erst im Mai / Juni.
Noch einen schönen Sonntag.
aus dem Saarland
Horst

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