xcamping
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Garantie erloschen


Bonni13 am 07 Mär 2014 09:40:43

Hallo. Wir haben gestern feststellen müssen das unser Chousson die Dichtigskeitspruefung für die 5 Jahresgarantie vom Händler um 5 Monate zu spät bekommen hat. Die gesetzliche Garantie greift noch bis Anfang April. Wir haben nämlich Undichtigkeit an 3 Fenstern. Damit ist für uns die 5 Jahresgarantie weg Dies lag nicht unserer Verantwortung sondern in der des Händlers. Ist dies schon einmal jemanden passiert und was habt ihr unternommen?
Wir sind sehr frustriert.
Heike

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Mann am 07 Mär 2014 09:51:49

ich kenn ja nicht die näheren Zusammenhänge, aber ich denke für die Einhaltung von Fristen bist du als Eigentümer verantwortlich. Die Dichtheitsgarantie gibt auch der Hersteller, nicht der Händler.

Gast am 07 Mär 2014 09:59:31

:daumen2:

Anzeige vom Forum


Bonni13 am 07 Mär 2014 10:25:25

die Kontrolle war im März 13 faellig gejauft haben wir das Womo im September 13 vom Händler der es als Vermietfzg hatte

Gast am 07 Mär 2014 10:45:07

Da dürftest du prinzipiell schlechte Karten haben, es sei denn die Dichtigkeitsprüfung wurde doch zum erforderlichen Zeitpunkt durchgeführt und die Undichtigkeit bei der Wiederholungsprüfung jetzt entdeckt.... wen du weißt was ich meine :wink:

Kai

Mann am 07 Mär 2014 10:47:44

achso, na dann gut Streit mit dem Händler. Wobei auch hier hättest Du evtl. beim Kauf drauf achten müssen das alle Papiere o.k. sind. und dann gegebenfalls ebend nicht kaufen.
Die andere Seite, ein guter Händler erklärt dir alle Papiere die zum Fhzg. dazu sind, du als Neuwohnmobilist kannst ja vielleicht nicht wissen das du jährlich zur Kontrolle musst.
Ich weiß es nicht, vielleicht kommen ja noch paar mehr Meinungen.

Bonni13 am 07 Mär 2014 10:51:51

wir mussten dort kaufen da unser Poessl dort gewandelt wurde. Also nun wohl wieder Stress mit denen

Gast am 07 Mär 2014 10:58:31

Bonni13 hat geschrieben:Die gesetzliche Garantie greift noch bis Anfang April.... Wir haben nämlich Undichtigkeit an 3 Fenstern.... Damit ist für uns die 5 Jahresgarantie weg


1. Eine gesetzliche Garantie gibt es nicht.

2. Bei einem B2B Fahrzeug ist die Garantie normalerweise verkürzt, es wäre also die Frage wie lang bei einem B2B Fahrzeug die Garantie tatsächlich ist. Das kann Dir aber der Händler oder der Hersteller sagen, wir leider nicht.

3. Wenn die jährliche Dichtigkeitsprüfung nicht gemacht wurde, ist die Garantie weg. Wurde Gasprüfung oder HU nicht gemacht ist ja auch kein Versicherungsschutz mehr auf dem Fahrzeug ( Kasko )

Gast am 07 Mär 2014 10:59:32

Bonni13 hat geschrieben:wir mussten dort kaufen da unser Poessl dort gewandelt wurde. Also nun wohl wieder Stress mit denen
Aha, warum ?

Wandeln heißt Fahrzeug zurück - Geld zurück.

Gast am 07 Mär 2014 11:09:33

UlrichS hat geschrieben:2. Bei einem B2B Fahrzeug ist die Garantie normalerweise verkürzt, es wäre also die Frage wie lang bei einem B2B Fahrzeug die Garantie tatsächlich ist.


Hallo, meiner Meinung nach handelt es sich hier um b2c (gewerblich an privat) und nicht um b2b (gewerblich an gewerblich).

Die andere Frage bleibt aber, ob dem Käufer bei Erwerb die Dichtheitsprüfungen nachgewiesen wurden (?), dann hätte er nämlich die Terminüberschreitung seit März 13 bemerken müssen.

,
Horst

Bonni13 am 07 Mär 2014 11:17:26

gewerblich an privat stimmt. Uns wurde beim Kauf gesagt volle Garantie bis April 14 also 2 Jahresgarantie was so auch richtig ist. Von Ford wie auch von Chousson bestätigt. Aber was ist mit den restlichen 3 Jahren. Nein wir haben in den Papieren gesehen das die Kontrolle in 2013 erfolgt ist. uns war nicht bewußt ist das es hier Probleme geben könnte. Es ist unser erster "Neuwagen"

Gast am 07 Mär 2014 11:55:07

Hallo Bonni, da kommen 2 Sachen durcheinander.

2 Jahre ist die Gewährleistung, die gesetzlich geregelt ist. Dafür muss der Händler (=Verkäufer) gerade stehen. Wobei sich die Frage stellt, ob diese auf einen Zweitkäufer übertragbar ist.

5 Jahre ist die Dichtheitsgarantie. Das ist eine freiwillige Leistung, die vom Hersteller getragen wird.

Eine Zusage, "volle Garantie bis April 2014" ist sachlich also nicht richtig, meint vermutlich die Gewährleistung, wenn die EZ im April 2012 erfolgt ist.
Die Dichtheitsgarantie ist soweit mir bekannt immer an die Bedingung geknüpft, daß jährlich eine -kostenpflichtige- Dichtheitsprüfung durch eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt erfolgen und nachgewiesen (Rechnung) werden muss. Wenn Chausson da keine Kulanz zeigt, und das ist anzunehmen, würde ich mir da keine Hoffnungen machen. Leider.

,
Horst

Trollo am 07 Mär 2014 12:10:47

Moin,

erst mal freundlich mit Händler und ggfls. Hersteller reden, da lässt sich häufig was gütlich regeln.

Ich hatte das gleiche Problem bei Frankia. Dort wurde der Wasserschaden komplett kostenlos im Werk behoben, obwohl Dichtigkeitskontrolle um mehr als 6 Monate überzogen war.

Wie hoch ist denn überhaupt Euer Schaden? Fensterundichtigkeit ist ja erstmal nicht so schlimm, die Frage ist, wie lange die Undichtigkeit schon vorliegt und wieweit die Feuchtigkeit fortgeschritten ist.

Ich habe gerade erst gelesen, dass Ihr das Fahrzeug erst im September 2013 beim Händler gekauft habt. Dann haftet er sowieso in den ersten 6 Monaten, unabhängig von der Hersteller Dichtigkeitsgarantie. Passt auf, dass die 6 Monate nicht verstreichen bis zur offiziellen Meldung des Schadens.


Michael

haballes am 07 Mär 2014 12:21:42

Ich würde zuerst das Gespräch mit dem Dealer suchen.
In freundlicher Form.
Warum sollte er sich die Chance verbauen, euch auch zukünftig Wohnmobile anzudrehen?

:wink: Händler haben ab und an Möglichkeiten, die uns vorbehalten sind.
Besonders, wenn da ein große Mietflotte dranhängen tut.

Danach kann man immer noch einen Advokaten zu Rate ziehen, der eventuell eine Lücke findet.



;D Unter uns, sichtet man nach Übernahme eines Gebrauchten sofort die Unterlagen und pflegt die Termine ein.
Ohne zu gucken, weiß ich, das innerhalb von Oktober14 bis März15 meine Dichtigkeitsprüfung ist und im August15 Tüv und Gas fällig sind und der Dealer das letzte Mal für kostenfreie Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann.

wolfherm am 07 Mär 2014 12:24:33

Unabhängig von der Dichtigkeitsgarantie des Herstellers, die an Bedingungen (Dichtigkeitsprüfung) gebunden ist, hast du gegenüber dem Händler als Verkäufer des Fahrzeuges Anspruch auf die Gewährleistung. Das muss der dann auf seine Kosten in Ordnung bringen.

dieter2 am 07 Mär 2014 12:54:29

Bonni13 hat geschrieben:gewerblich an privat stimmt. Uns wurde beim Kauf gesagt volle Garantie bis April 14 also 2 Jahresgarantie was so auch richtig ist.


Wenn das so im Vertrag steht ist es doch gut.

Volle Garantie ist eben voll.
Und da ist dann auch die Dichtheit mit drin.
Auch ein Händler kann Garantie geben.

Dieter

Gast am 07 Mär 2014 12:56:52

Bonni13 hat geschrieben:... gejauft haben wir das womo im September 13 vom Händler der es als Vermietfzg hatte
Äh jetzt verstehe ich nix mehr. :(

Vermietfahrzeug ist B2B.

Das Fahrzeug ist unwiderlegbar vom Hersteller als B2B Fahrzeug an den Händler verkauft worden und es bleibt immer eine B2B Fahrzeug.

Bonni13 hat geschrieben: Uns wurde beim Kauf gesagt...... Es ist unser erster "Neuwagen"
Was gesagt wurde ist relativ uninteressant, ausser Du hast 100 %ige Zeugen dafür, die dies auch bezeugen können.

Du hast doch ein Gebrauchtfahrzeug gekauft, dass vorher als Vermietfahrzeug genutzt wurde.

Für solche Fahrzeuge gelten in der Regel ganz andere Garantiebedingungen der Hersteller, weil die Nutzung von einem privaten Gebrauch wesentlich abweicht.

Lancelot am 07 Mär 2014 12:59:55

UlrichS hat geschrieben:Das Fahrzeug ist unwiderlegbar vom Hersteller als B2B Fahrzeug an den Händler verkauft worden ...


:gruebel:

Sehen die anders aus :?:
Werden die auf einer speziellen Fertigungsstraße gebaut :?:
Oder mit anderen Komponenten bestückt :?:

Gast am 07 Mär 2014 13:03:49

Alles nein.

Nur die Gewährleistung- und Garantie Bedingungen sind ganz anders.

Und nein, diese werden auch durch nachträglichen Verkauf an einen Privatmann nicht "rückgesetzt". Klar das Fahrzeug ist gewerblich genutzt worden, d.h. 360 Tage im Jahr im Einsatz gewesen. Deshalb haben B2B Fahrzeuge zum Beispiel nur 12 Monate Gewährleistung - als Neufahrzeug verkauft.

Lancelot am 07 Mär 2014 13:05:54

Auch nein .. :)

Vermietfahrzeug wird die Kiste durch Zulassung (als solches), nicht durch den Verkauf ..

thomas56 am 07 Mär 2014 13:09:34

Auch nein! :mrgreen:
Es ist ein Selbstfahrervermietfahrzeug! :D

Gast am 07 Mär 2014 13:15:19

thomas56 hat geschrieben:Es ist ein Selbstfahrervermietfahrzeug! :D
Und sogar ein Vierrädriges ! :D

Man kann den TE nur dringend anraten einen schriftlichen Auszug des Status beim Hersteller sich geben zu lassen. Ich denke mal das das Mietfahrzeug über die B2B Schiene mit 12 Monaten Gewährleistung und eingeschränkter Garantie den Hersteller verlassen hat. Aber das kann man erfragen bzw. sich faxen lassen.

Im Kaufvertrag des TE wird sicherlich auch über Händlergarantie und Gewährleistung stehen. Ob ein undichtes Fenster nun einen Mangel darstellt, der altergemäß etc ist oder nicht oder was genau dort defekt ist und ob bereits weitere Schäden entstanden sind - alles Spekulativ.

Ich rate dem TE entsprechende Fotos und einen vernünftigen Bericht einzustellen, dann kann man ihm helfen und raten.

So nur Raten :D ( und lästern ) :D :D

wolfherm am 07 Mär 2014 15:10:26

Ulrich,

wo hast du das her? Ich hatte auch ein Vermietfahrzeug. Das hatte volle Garantie des Herstellers. Der hat sogar nach 7 Jahren, als die Garantie schon abgelaufen war, noch aus Kulanz einen Wasserschaden übernommen.

Außerdem hat der Käufer immer noch die Gewährleistung des Verkäufers. Da ist es total egal, wo das Fahrzeug her ist und wie es eingesetzt wurde. Und wenn ein Wasserschaden da ist, liegt die Vermutung sehr nahe, dass der schon bei Übergabe an den Käufer da war.

Du kennst dich doch so gut mit dem Gewährleistungsrecht aus. Oder?

Gast am 07 Mär 2014 16:54:57

wolfherm hat geschrieben:Du kennst dich doch so gut mit dem Gewährleistungsrecht aus. Oder?
Ja.

So weiß ich u.a. dass es eine Erleichterung für den Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs gibt, dass die Beweislastumkehr nicht gelten soll, wenn es sich um Mängel handelt, die typischerweise jederzeit eintreten können. Analog gilt dies z.B. für Schäden die der Käufer gesehen haben muss, d.h .ein durchschnittlicher Käufer diese wahrgenommen hätte.

Kurz: Wer ein Fahrzeug mit Wasserschaden kauft, kann diesen später nicht bemängeln.


usw.....

wolfherm am 07 Mär 2014 17:05:00

Ulrich,

meinst du das ernst, was du da schreibst?

Lancelot am 07 Mär 2014 17:11:58

UlrichS hat geschrieben:So weiß ich u.a. dass es eine Erleichterung für den Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs gibt, ...


Kenne ein paar Hundert solcher Verkäufer, die vor Dir auf die Knie fallen und Dir die Füße küssen ... FALLS Du dazu eine gesetzliche Grundlage benennen kannst :)
Ausnahme : die Erleichterungen für Letztverkäufer, üblicherweise bei VERBRAUCHSgütern



UlrichS hat geschrieben:Kurz: Wer ein Fahrzeug mit Wasserschaden kauft, kann diesen später nicht bemängeln.


Ja, FALLS dieser Schaden "bekannt" war und (üblich) als solcher im Kaufvertrag mit aufgeführt wurde. Steht da aber nix ... Problem :!:

Vielleicht doch ein Grundkurs in "Gewährleistungsansprüche beim Kaufvertrag" : --> Link

Gast am 07 Mär 2014 18:24:42

Lancelot hat geschrieben:Ja, FALLS dieser Schaden "bekannt" war und (üblich) als solcher im Kaufvertrag mit aufgeführt wurde. Steht da aber nix ... Problem :!:
Nein Schäden müssen nicht zwingend detailliert im Kaufvertrag benannt werden, wenn diese eindeutig zu sehen sind und das Fahrzeug z.B. als Unfallfahrzeug d.h. beschädigtes Unfallfahrzeug verkauft wird.

Wenn da zum Beispiel ein Unfallschaden oder ein "Rempler" war und der Kunde kauft so ein Fahrzeug, kann er hinterher nicht sagen, oh die Fenster sind aber undicht.

Deshalb hatte ich ja nach Fotos gefragt.

Muss man sich ansehen.

Ebenfalls kann es sich um Kondenswasser Schäden handeln- Fotos sind da hilfreich. Auch hier gilt, der Käufer kaufte ein Gebrauchtes Fahrzeug. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach der Vermietzeit keine Schäden dran sind, die nicht repariert wurden.

Wurde das Fahrzeug als nicht Unfallfahrzeug vom Händler gekauft, wo ist das Problem. Hin und reparieren lassen.

Gast am 07 Mär 2014 18:26:18

wolfherm hat geschrieben:meinst du das ernst, was du da schreibst?
Ja klar, wenn ein Händler ein Fahrzeug mit Wasserschaden anbietet und jemand kauft es, kann er es nicht bemängeln und sagen, alles Garantie - oder Gewährleistung.

Bonni13 hat geschrieben: die Dichtigskeitspruefung für die 5 Jahresgarantie vom Händler um 5 Monate zu spät bekommen hat. Die gesetzliche Garantie greift noch bis Anfang April. Wir haben nämlich Undichtigkeit an 3 Fenstern.
Was das nun heißt .... ich weiß es nicht. Er hat ja normalerweise Gewährleistung gegen den verkaufen Händler. Nirgends steht konkret was im Kaufvertrag steht. Das WOMO ist also 5 Jahre alt, wenn ich es richtig verstehe. Zustand nach knapp 5 Jahren Vermietung mir zumindest unbekannt.

Ohne Rempelschäden, ohne Unfallschäden ?

Lancelot am 07 Mär 2014 19:16:54

Ich geb´s auf ... :roll:

wolfherm am 07 Mär 2014 19:24:38

Ulrich,

Lass es sein! Du drehst dich mal wieder im Kreis, um deine etwas schräge Argumentation zu verteidigen. Nirgendwo steht hier, das der TE ein Unfallfahrzeug oder einen ausgewiesenen Wasserschaden gekauft hat.

Deine Beitraege dieser Art müsste man alle löschen, die verwirren den Fragenden mehr als sie helfen.

Gast am 07 Mär 2014 19:42:50

Dann lösch es doch.

Bonni13 hat geschrieben: haben wir das womo im September 13 vom Händler der es als Vermietfzg hatte
Da schreibt der TE er hat vor einem halben Jahr ein WOMO gekauft, also das erste halbe Jahr ist weg Beweislastumkehr zu Lasten des Käufers.

Jetzt plötzlich oder vorher sind Fenster undicht ?????

Fotos werden nicht gebracht, auch wird keine Angabe zum 5 Jahre alten WOMO erbracht. Unfallschäden vorhanden ja/nein - keine Info.

Aber einige hier haben ja die Glaskugel, für mich ist alles möglich, ohne weitere Infos und Fotos kann ich nichts sagen. Habe ich aber schon X Beiträge vorher geschrieben. Da wird auch vom TE nur über die Feuchtigkeitsgarantie gesprochen - warum ???

Wurden Feuchtigkeitsschäden ausdrücklich im Kaufvertrag vermerkt, Unfallschäden ??

Wo stehen irgendwo Informationen ?

Ich bin hier weg, lösch doch alles. Ist ja immer so, Dir passt nicht wenn man nachfragt, mal in andere Richtungen denkt, denn die Angaben sind schon aus meiner Sicht unvollständig.

Gast am 07 Mär 2014 20:31:17

Stimmt, wir haben keine vollständige Information. Das kann ein solches Forum auch kaum leisten. Dem TE bleibt es überlassen, hier nachzuliefern.

Aber die juristische Erbsenzaehlerei bringt natürlich auch nullkommanix. Warum jetzt die Option "Unfallfahrzeug" auftaucht, ist schlichtweg blödsinnig. Was hat ein Rempler !? mit undichten Fenstern zu tun?
Das Problem des TE reduziert sich doch auf folgende Fragen:

greift eine vertraglich vereinbarte GW bis April 2014?
ist der Wagen im Kaufvertrag als Mietfahrzeug bezeichnet und wenn ja, ein GW-Vorbehalt vereinbart?
war eine Undichtigkeit im Vertrag benannt ?
war die Undichtigkeit bei üblicher Gewohnheit erkennbar ?
sind die vorgeschriebenen Dichtheitspruefungen bei Übergabe dokumentiert worden ?

,
Horst

Bonni13 am 07 Mär 2014 21:15:03

es ist weder ein Unfallfahrzeug noch haben wir Schäden mitgekauft. Erstzulassung war April 2012. Das Fahrzeug wurde in der Saison von April 12 bis Oktober als Vermietfahrzeug genutzt. Genauso in 2013. Im September 13 haben wir den Wagen Übernommen. Es kann durchaus ein Schaden durch Kondenswasser sein.Wir fahren auch im Winter damit.
Meine Frage war ursprünglich so gemeint wie kriege ich meine Dichtigkeitsgarantie wieder die wir fuer massgeblich erachten. Kann man den Harndker gerichtlich belangen? Ansonsten werden wir aufgrund mangelndem Vertrauen nicht wieder aufsuchen. Dafür ist einfach schon zu viel vorgefallen

Heike

Gast am 07 Mär 2014 21:39:42

Nein Du kannst den Händler nicht gerichtlich belangen, nur weil er Wartungen oder Dichtigkeitsprüfungen nicht gemacht hat. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.

Übrigens sind Unfälle oder sagen wir Beschädigung und Mängel bei Fahrzeugen in der Vermietung meines Wissens eher normal. Das kommt zum einen aufgrund der Einsatzhäufigkeit, aber auch durch Fehler durch "Neulinge" die ein Wohnmobil mal ausprobieren wollen.

Bonni13 hat geschrieben: Es kann durchaus ein Schaden durch Kondenswasser sein.Wir fahren auch im Winter damit.
Feuchtigkeit in Ecken ist eigendlich typisch für mangelhafte Lüftung bzw. Beheizung des Fahrzeugs. Wenn man die Heizung "nur mal kurz anmacht" wird Feuchtigkeit in der erwärmten Luft gebunden, die dann an den kalten Fahrzeugecken kondensiert.

kurt2 am 08 Mär 2014 13:52:21

Bonni13 hat geschrieben:
Erstzulassung war April 2012.
Im September 13 haben wir den Wagen Übernommen.
Heike


HAllo Heike,
vorausgesetzt, dass "übernommen" heißt, dass Ihr den Wagen gekauft habt, gilt folgendes:
Bei Ez 04/12 läuft die gesetzliche Gewährleistung bis 04/14. Nachdem die Frist der Beweislastumkehr abgelaufen ist, obliegt es Dir, bei Schäden am Fz zu beweise, dass diese bereits von Anfang an bestanden. Dies dürfte in diesem Fall schwierig werden.
Das Nächste ist die Dichtheitsgarantie des Herstellers (5 oder 6 Jahre, weiß ich bei Deinem Hersteller nicht). Die Dichtheitsgarantie ist (in der Regel) an verschiedene Bedingungen geknüpft, u.a. der jährlichen Dichtheitsprüfung. Wird diese nicht gemacht, egal ob von Privat oder vom Händler (bei Vermietung), entfällt der Anspruch auf Nachbesserung gemäß den Bedingungen. Hierbei ist des unerheblich, wer die Dichtheitsprüfung versäumt.
Ansprüche wegen der offenbar verlustigen Dichtheitsgarantie könnten evtl gegen den Händler abgeleitet werden, wenn dieser den Bestand der Dichtheitsgarantie explizit zugesagt hat.

Alles andere läuft auf freiwillige Kulanz seitens des Händlers oder Herstellers hinaus.

Deshalb wäre es in Deinem Fall wichtig, die spezifischen Einzelheiten zu kennen. Außerdem ist es wichtig, die gesetzliche Gewährleistung und die (Hersteller)- Dichtheitsgarantie strikt voneinander zu trennen.

Da Du/Ihr offenbar die für Euer Fz geltenden Rechtslage nicht kennt, rate ich zu einem ersten Beratungsgespräch. Die Kosten hierfür sind frei verhandelbar und von Gesetztes wegen auf 190 Euro plus MwSt. gedeckelt. --> Link

Dafür, dass man dann "das Richtige" tut, lohnt sich die Ausgabe und steht in jedem Fall im Verhältnis.

wolfherm am 08 Mär 2014 13:56:28

Heike,

wenn du rechtlich korrekt eine Auskunft möchtest, musst du wahrscheinlich einen Rechtsberater fragen.

Hier wird alles durcheinander gebracht. Auch der letzte Beitrag verdreht die von dir gelieferten Daten und leitet daraus falsche Schluesse ab....

Ostwestfale am 08 Mär 2014 21:57:20

Oh Mann welch dunkle Wolken des Unverständnisses...
Du hast gebraucht b2c gekauft,

Damit gilt für euch zum Händler die Gewährleistungsregelung für Gebrauchtfahrzeuge.
Da es ein Mietfahrzeug war ist davon auszugehen, dass die Gewährleistung b2b war und damit vermutlich Richtung Hersteller abgelaufen ist.
Die Dichtheitsgarantie hat er versaut weil er zu spät geprüft hat.
Und jetzt schaut mal schnell in euren Kaufvertrag ob da eine besondere Gewährleistungsklausel drin steht.
Wenn nicht habt ihr 1 Jahr ab Kaufdatum und alles ist gut.


Bon Voyage

Bonni13 am 09 Mär 2014 09:35:39

Danke für Eure vielen Antworten. Wir haben nun erstmal mal bei einem anderen Chousson Händler einen Termin. Der ist bereits mit dem Werk in Verhandlung. Der Händler bei dem wir gekauft haben wird sich evtl. im Laufe der Woche nal meldeb da er keine Zeit hat.
Wie gesagt unser Vertrauen ist eh dahin und das wird auch nichts mehr werden.
Mal sehen was draus wird. Ich werde nach dem Termin berichten.
Danke Heike

Ostwestfale am 09 Mär 2014 10:20:26

Heike,
wegen dem Gebrauchtkauf ist euer vornehmlicher Ansprechpartner der verkaufende Händler.

Lasst doch keine wertvolle Zeit verstreichen indem ihr zu einem anderen Händler geht.

Bon Voyage

ckaruso am 09 Mär 2014 10:45:39

Bonni13 hat geschrieben: Der Händler bei dem wir gekauft haben wird sich evtl. im Laufe der Woche mal melden da er keine Zeit hat.
Wie gesagt unser Vertrauen ist eh dahin und das wird auch nichts mehr werden.

Danke Heike


Hallo,
der Händler wird auch in Zukunft keine Zeit für euch haben, fürchte ich.
Viel Glück bei der Schadensabwicklung und beim nächsten mal schlauer sein.


Christian

brainless am 15 Mär 2014 22:16:45

Bonni13 hat geschrieben:Mal sehen was draus wird. Ich werde nach dem Termin berichten.



Hallo Heike,

ich rate euch das Gleiche wie Ostwestfale: Euer Vertragspartner ist und bleibt der Händler, der euch das Mobil verkauft hat.
Ihr habt Anspruch auf eine 24monatige Gewährleistung (des Händlers) bei auftreten eines Mangels an der Sache (Mobil).
Der Händler kann diese Frist vertraglich auf 12 Monate begrenzen - aber an der Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache an den Käufer ändert sich nichts. Egal, ob das Mobil in der Vermietung oder in Privatbesitz war.
Wenn ihr also das Mobil z.B. nach dem 17. September 2013 übernommen habt, ist die Sechsmonatsfrist noch nicht abgelaufen.
Es reicht allerdings nicht, den Mangel nur anzuzeigen. Er muß von dem Verkäufer auch bestätigt werden. Hilfsweise kann das auch ein Sachverständigen-Gutachten sein.
Aber immer die Fristen beachten.
Damit ihr nicht von irgendwelchen kruden Kommentaren von Leuten wie z.B. UlrichS in die Irre geführt werdet, empfehle ich dringend ein Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt: Dieser ist versichert gegen Folgen falscher Ratschläge von ihm - Forumsmitglieder sind es nicht, die dürfen jeden Quatsch von sich geben. :mrgreen:


Volker ;-)

Bonni13 am 16 Mär 2014 13:31:17

Hallo. Unser Womo steht nun bei einem chousson Vertragspartner (nicht unser Verkäufer ).Dort werden die Fenster und die Dachhaube neu eingedichtet. ( kein Kondenswasserschaden).Auf Garantie des Herstellers. Ansonsten schreibe ich gleich den Verkäufer an, gemeldet haben die sich immer noch nicht.
Heike

felix52 am 16 Mär 2014 13:52:09

Mein Menschenverstand sagt mir (und Euch ?): Wenn die Prüfung zwar zu spät, aber mit positivem Ergebnis verlaufen ist, sollte man, falls überhaupt formal
Garantieansprüche bestehen, im Streitfall Erfolg haben, da das Womo zum Prüfungszeitpunkt ja noch "dicht" war.


Felix52 :)

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Odyssee einer Übergabe
Fiat Ducato Rolller Versilia 510 Aufbau
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt