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Hallo, Ich kann euch sagen, wie das bei den meisten Verfahren von vw gelaufen ist. Alle Urteile gegen vw gingen in Berufung. Aber bevor dann die nächste Instanz eine Entscheidung eventuell gegen vw fällen konnte, wurde den Klägern eine außergerichtliche Einigung angeboten. Dieses Angebot war so verlockend, dass die meisten Kläger dieses angenommen haben. Dazu gab es dann eine Schweigepflichtserklärung. So wurden nur ganz wenige Urteile gegen VW überhaupt rechtskräftig, weil der Kläger dann die Klage zurückgezogen hat. Also eigentlich sehr clever von VW. Ein paar Urteile gewonnen und die anderen außergerichtlich abgefunden. Die horrenden Kosten für die Rechtsanwälte und Gerichtskosten wurden wohl locker verbucht. Genauso wird es wohl von Fiat gehandhabt. So kommt man wahrscheinlich günstig davon, weil natürlich viele, die eben keine Rechtsschutzversicherung haben, lieber nicht klagen. Gäbe es eine höchstrichterliche Entscheidung gegen Fiat, könnte nämlich jeder sich in seiner Klage darauf berufen und die unteren Instanzen folgen der Entscheidung. Die Rechtsabteilungen der Konzerne wissen ganz genauso, welcher Weg der günstigste ist. Gruß Birgit Mit dem Unterschied das VW zweifelsfrei Betrug nachgewiesen und auch von VW selbst zugegeben wurde. Bei Fiat ist das bis jetzt noch nicht der Fall, oder habe ich was verpasst? Der Ablauf bei den Klagen wird aber auch so sein. Wenn es keine rechtskräftigen Urteile gegen Fiat gibt, ist auch ein eventueller Betrug eben nicht rechtskräftig nachgewiesen. Aber trotzdem werden vielleicht Kläger entschädigt, oder geben ihr Fahrzeug zurück. Wird dann bloß nicht veröffentlicht. Gruß Birgit Das wichtige Wort war ....vielleicht VW hat Außergerichtliche Einigungen zugestimmt weil sie sonst dazu verurteilt wurden. Es ging nur noch um die Höhe der Entschädigung... Rechtskräftig Verurteilt wegen Betrug waren sie ja schon. Wir werden sehen. Zum Glück bin ich mit meinem Fiat wohl nicht betroffen, da bereits mit adblue Technik ausgestattet. Gruß Birgit
- sie verraten ihr Verteidigungskonzept nicht und warten auf die letzte Instanz! - sie zwingen den Gegner in eine teure und höhere Instanz, nebenbei gewinnen sie viel Zeit (Zeitwert, Gelaufene km ...) Ganz allgemein machen das viele größere Firmen, sie kommen erst gar nicht zur 1. und 2. Instanz und legen gegen das Urteil Einspruch ein. Dann wird es ein teurer langer Weg zum Recht, natürlich ist das Absicht ... 8)
errm.... hier mal Wikipedia zur Auffrischung 'Versäumnisurteil': --> Link ja, die Flucht in die Säumnis kann zwar eine gewisse Verzögerung des Verfahrens zur Folge haben, das ist es dann aber auch. Der erfolgreiche Einspruch macht weder den Sachvortrag überflüssig noch ändert er die Instanz.
errm.... hier mal Wikipedia zur Auffrischung 'Versäumnisurteil': --> Link
Das Urteil vom Landgericht Koblenz ist am 01.03.21 (Az. 12 O 316/20)ergangen und ist noch nicht rechtskräftig. Also warten wir ab, wenn sie keinen Einspruch erheben, werden sie in vielleicht in Berufung gehen ... bisher sind alle anderen bis zum höchsten Gericht gegangen, zumindest zum OLG.
ich will ja jetzt nicht übermäßig kniefiesselig sein, aber das geht nicht. Gegen ein formal korrektes Säumnisurteil gibt es nur die Möglichkeit des Einspruchs, nicht die der Berufung. Und damit eben auch kein Instanzenhopping. "§_514 ZPO Versäumnisurteile (1) Ein Versäumnisurteil kann von der Partei, gegen die es erlassen ist, mit der Berufung oder Anschlussberufung nicht angefochten werden." Das die Verfahren irgendwann vor einem OLG, möglicherweise auch vor dem BGH landen, will ich ja überhaupt nicht ausschließen, ist sogar sehr wahrscheinlich. Nur ist die Säumnis eben kein Weg, dies irgendwie zu beschleunigen, abzukürzen oder den Sachvortrag erst auf die letzte Berufungsinstanz zu verschieben. noch ein kurzer Nachtrag. Was an Abkürzung möglich ist, ist die Sprungrevision zum BGH. Die muß aber vom verhandelnden Landgericht zugelassen werden, und liegt nicht im Ermessen der Streitparteien. Das hat dann aber alles nichts mit Säumnisurteilen zu tun, weil s.o.
Wir sind hier doch keine Juristen und Wiki oder Google helfen da doch nicht weiter! Oben habe ich doch geschrieben das wir abwarten müssen was Fiat macht. Das Urteil ist von 01.03.21 und muss zugestellt werden, dann läuft eine Frist und wir werden erfahren was sie machen. Sie können Einspruch erheben, sie können akzeptieren und das Fahrzeug über ihre Händler ohne Verlust weiter verkaufen und sie spielen auf Zeit, indem sie einige Säumnisurteile akzeptieren ... ? Alles Spekulation! Ein Versäumnisurteil ist kein Schuldeingeständnis, aber auch keine Lösung für Fiat ... warten wir ab ... :wink:
na ja, Bücher lassen sich ja schlecht hier einstellen, insofern ist beim Belegen von Aussagen halt das Web das Mittel der Wahl ;) Es schadet aber sicher nicht, wenn man eine Vorstellung hat, welche Schritte in einem Verfahren möglich sind, und welche Folgen die haben oder eben nicht haben.
Was meinst du warum diese ganzen Abgasskandalseiten wie Pilze aus dem Boden schießen und solche Urteile die in Wirklichkeit kaum Wert haben verbreitet werden. Moin, also sind das nach deiner Einschätzung alles Verfahren ohne Aussicht auf Erfolg für die Kläger? Warum werden diese Klagen dann von den Gerichten zugelassen und die Kostenübernahmen durch die Rechtsschutzversicherer zugesagt? Grüße aus NI
das eine ist rechtlich geregelt, mit Klagezulassung - das Andere schauen wir mal wie lange das noch gut geht! Habe mehrere Kunden, welche nichts bekommen haben, aus diesen Verfahren und ich sehe die Kosten in diesen Verfahren - was glaubst Du wie lange dies mit den Prämien gut geht? Warum gibt es immer mehr Rechtsschutzanbieter, welche ohne SB keine Tarife mehr anbieten und oder bereits nach dem 2. Schaden die Kunden kündigen? Diese wahnsinnigen "immer gleich gegen alles Klagen" wird ein zunehmendes Problem. Selbstverständlich verstehe ich die Meisten, aber der "Kreislauf" wo sich dies bewegt, ist mehr wie ungesund, für den normalen Bürger. Früher war mal die These, dass Du mit einer Rechtsschutzversicherung viel an Geld ausgleichen kannst und damit auf die gleiche Stufe kommst, wie die "Großen-Gegner" - heute bewegt sich da oben wo Politik gemacht wird, und in den oberen Wirtschaftskreisen so viel Geld und juristische Schlupflöcher, dass dies in "Masse" einfach nicht mehr funktioniert und immer weniger funktionieren wird :wink: Wie es einige geschrieben haben, fängt schon damit an, wann denn mal was entschieden wird - 5- 6 oder mehr Jahre? - Da haben viele Ihr Fahrzeug schon gar nicht mehr.... nur ein Beispiel - dann die Diskussionen um die Fristen - auch da sind sich die Juristen - gerade auf Fiat, nicht einige - war es die erste Aufmerksamkeit 2016 und Fristablauf 2019 oder der Vorgang von 2018, dann ist Fristablauf 2021 - ebenso muss man selbst den Schaden / Betrug nachweisen - und das hat man bei VW gesehen, wie schwer dies dann doch wirklich ist - die Welt wird immer verrückter - aber die massenklagen werden es nicht besser machen - dies ist meine persönliche Meinung :wink:
Hallo Volley#97, wozu habe ich denn die Rechtschutzversicherung, um mein Recht ggf. gerichtlich zu erkämpfen! Prüft diese nicht im Vorfeld, aufgrund der anwaltlichen Anfrage ob überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht? Hier geht es nicht darum wie vor Jahren, dass immer ein Student sich bei dutzenden Uni's einschreiben will und dann durch den Anwalt jede einzelne Uni verklagt wird wenn Er dort nicht aufgenommen wurde. Dies ist absolut mißbräuchlich. In diesem, hier vorliegenden Fall geht es rein darum, dass wir hier mit der idR. 2. teuersten Investition die wir nach einer Immobilie getätigt haben uns nicht weiter an der langen Naße vorführen lassen. Leider sind die Verbraucherrechte noch nicht so gestellt das wir ohne eine Rechtschutz auskommen. Auch hier sind entsprechende Lobbyarbeiten dies zu Vehindern durch die Industrie recht erfolgreich. Oder soll ich mir jetzt nur noch alle Frechheiten der Industrie gefallen lassen nur weil die mehr Geld haben und juristische Schluplöcher besser finden. teilweise schreiben deren praktikanten ja auch bei den Gesetzesentwürfen mit, was ich als mündiger Bürger sehr verwerflich finde. Anbei mal etwas von der DUH, ganz unten pdf der Prüfung, die hier im Forum anwesenden technisch Bewanderten, dazu gehöre ich nicht in der Tiefe, können dies bestimmt besser beurteilen und sich selbst eine Meinung dazu machen. --> Link Fakt ist, wir müßen jeder für sich sehen was wir ggf. machen. Und wer klagen will und kein Kostenrisiko hat soll dies dann selbst entscheiden. Schließlich reden wir hier ja nicht über eine OWI oder mal ebebn einen FS den ich für 1 Monat abgebe. Wenn ich so etwas riskiere muß es mir das auch Wert sein :mrgreen: Harren wir also der Dinge die da kommen, nur mal so meine Meinung. Es tut sich was: 'KBA-Referenznummer:010493 Beschreibung:Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich Verringerung von Stickoxiden ggf. verschlechtert.' Erstmal nur Iveco Daly
Moin, im Kölner Express gibt es einen Bericht zu dem Thema Rückruf: --> Link Nachfolgend eine Textpassage mit dem Hinweis darauf, dass auch Ducato-Motoren betroffen sind: Halter von Fahrzeugen auf Basis des Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor und dem Motorcode F1C sollen nun in einer Werkstatt vorstellig werden. Es handelt sich dabei um Transporter aus den Jahren 2016 bis 2019. Auch bestimmte Fiat-Ducato-Motoren sind betroffen. Grüße aus NI ...Alles Andere kommt wie es kommt, und was als gesetzt galt ist morgen schon wieder anders. Corona, Impfungen, Typengenehmigungen, Abgaswerte. Man könnte quieken... nichts funktioniert mehr, ist verlässlich oder bleibt wie es ist. du sprichst mir aus der Seele, alle Furz lang wird alles umgeworfen, neu geregelt und verschlimmbessert. Furschtbar
Was ist an dem Geschreibsel jetzt neu? Das Urteil mit der Kaufpreisrückzahlung ist noch nicht Rechtskräftig und zudem ein Versäumnisurteil. Das sagt zur Sache mal überhaupt nix aus.
Neu ist, das das KBA offiziell Iveco Motoren zum Update in die Werkstatt ruft!
:) Und so wie ich das sehe, erst dann, wenn das Update für die Ducato Motoren kommt und eingespielt werden muss und dann der Motor schlechter läuft, mehr verbraucht oder beschädigt wird, hat man einen evtl. Anspruch auf Schadensersatz von Fiat. Und da denke ich mal, dass das sicherlich noch einige Zeit (evtl. Jahre) dauern wird, ehe es dazu kommt. Bin aber auch mal gespannt wie ein Flitzebogen, wie das denn endet. Gruss von der schönen Mittelmosel Achim Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Hallo zusammen, von wem bezieht Iveco seine Motoren? Von FIAT. Somit können wir uns "warm" anziehen. Gruß Helmut Bürstner Nexxo T728G, 177PS Fiat und Iveco beziehen für die Leicht-Lkw die Motore beide aus einem gemeinsamen Motorenwerk des Gesamtkonzerns. Also nicht der Eine vom Anderen.... Und die bauen sehr gute standfeste Motoren. Tom Also ich finde unter Eingabe der Nummer 010493 beim KBA nix. Was mache ich falsch?
Suche nicht mit der Nummer sondern über Hersteller.
Ok, kapiert - vielen Dank! Spannend, wir sind in 2 Monaten bei TÜV und Inspektion unseres 2017er Ducatos. Mal sehen, was der Händler sagt... werde mal fragen. Was soll der sagen? Wenn du nicht gerade nen Iveco hast garnix. Der TÜV sowieso nicht.
- "Habe ich noch nie gehört" - "Verfolge ich ebenfalls" - "Hat mich auch schon ein anderer Kunde drauf angesprochen" ...usw;
Da der Prüfer meist von Extern kommt, ergibt sich für mich derselbe Lösungsraum wie an den oben beispielhaft formulierten Antworten ersichtlich. Die machen ja den ganzen Tag nix anderes, als mit Autos zu tun haben - ich fahre und tanke die Dinger nur :-) Wenn die was darüber wissen ist das auch nicht mehr als das was überall zu lesen ist. Solange kein Brief vom KBA kommt das ich ein Update machen muss ist mir ein Rückruf wir der von Iveco wurscht. Hier ein interessanter Bericht in der Süddeutschen. Betrifft mehr VW, aber es geht halt auch um Wohnmobile bzw. Fiat wird auch erwähnt. --> Link
Ich empfehle jedem, den Artikel in der SZ genau zu lesen. Der Ducato wird nicht nur "erwähnt". Fiat hat sich laut SZ bezüglich der Abgasreinigungsanlage die Verwendung von SCR-Katalysatoren gespart. Zu den Kosten für eine entsprechende Nachrüstung heißt es: "Fiat lässt seine Kunden auf den Kosten von etwa 6.500 Euro sitzen". Nachdem nunmehr Presse und Fernsehen sich dieses Themas mit ausführlichen Berichten angenommen haben, werden sich auch das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrbundesamt nicht mehr aus der Sache heraushalten können. Deshalb fürchte ich, dass auch die betroffenen Wohnmobilisten, die bisher stillgehalten haben, nicht länger die Hände in den Schoß legen können. Die Verjährung läuft unerbittlich weiter. Ich verfüge zwar nicht über die rechtliche Expertise bezüglich des Abgasproblems und kann auch keine Prognose dafür abgeben, wie die Sache ausgeht. Als ehemaliger Richter neige ich aber dazu, die Sache keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen. Auch ich werde einen Rechtsanwalt einschalten. Viele Grüße Andreas
Auch in den USA wird nun gegen Manager von FCA Italien (Fiat) wegen verschiedener Betrugsvorwürfe zum Emissionsverhalten des 3,0-Liter-Diesel ermittelt. Es drohen bis zu 47 Jahre Haft. (Quelle newsy today vom 21. 4. 2021). Gruß Andreas In dem SZ-Artikel wird der Anbieter Dr Pley SCR Technology genannt, der ja leider nur auf FB preisgibt, was er alles umrüsten kann. Bei einer allgemeinen Suche findet nur Angaben zur Euro5-Umrüstung. Gibt es irgendwo auch Aussagen zu einer Euro6-Umrüstung?
:) Halo Andreas :) Meine Meinung dazu, die Eigentümer, die ein Fahrzeug im Alter bis zu 2 Jahren besitzen, müssen unverzüglich handeln und auf Wandlung klagen. Oder sonst einen Vergleich anstreben. Die, deren Fahrzeug älter als 2 Jahre ist, brauchen sich da nicht zu beeilen, weil die Verjährungsfrist erst mit dem Bekanntwerden begint und die geht 3 Jahre. Und das Bekanntwerden tritt im Allgemeinen erst ein, wenn man eine Aufforderung vom Hersteller oder vom KBA erhält, z.B. ein Update einzuspielen oder Teile zu tauschen. Dies meine Menung, aber wenn du Richter bist, kannst du ja vielleicht mal irgendwelche alten Kollegen kontaktieren und um deren Meinung bitten. Gruss von der schönen Mittelmosel Achim
Warum müssen die das? Für jemanden, der sein Fahrzeug behalten möchte, ist das die schlechteste Möglichkeit. Dann wird im Erfolgsfall gewandelt und man steht ohne Womo da - und das eigentlich ohne Not. Und muss womöglich noch die bisher gefahrenen Kilometer bezahlen! Nicht unüblich bei Wandlung. Es geht doch nur darum, ob man das Fahrzeug weiter betreiben darf oder nicht. Fiat wird wohl kaum alle betroffenen Fahrzeuge innerhalb der Gewährleistung zurücknehmen und sich deshalb eine andere Lösung überlegen. Wenn, ja wenn das KBA überhaupt tätig wird, was wegen der diversen Probleme (ausländischer Fahrzeughersteller) sowieso noch in den Sternen steht! Unser KBA kann den Fiats nicht die Zulassung entziehen, weil es sie nicht erteilt hat... das müssen die Italiener machen, und die haben da mit Sicherheit wenig Lust dazu. Meine Prognose ist, dass gar nix passiert. Die Italiener sitzen das aus, bis alle betroffenen Fahrzeuge aus der Gewährleistung sind, und das KBA kann nicht viel machen... die müssten wahrscheinlich erst vor dem EUGH die zuständige italienische Behörde verklagen, damit die gezwungen sind, was zu tun. Sehe ich irgendwie nicht, hätte ja schon lange passieren können, wenn sich das KBA dafür interessieren würde. bis denn, Uwe
:D Hallo Uwe :D Ich meinte deswegen die 2 Jahre, weil man dann noch in der Gewährleistung ist. d.h. Wandlung oder was auch immer ist gegenüber dem Händler möglich. Nach 2 Jahren geht das nicht mehr, dann ist die Gewährleistung um und somit eine ganz wichtige Frist abgelaufen. Das betrifft natürlich nur diejenigen, die etas unternehmen wollen. Evtl. kann man damit später auftretetenden Ärger umgehen, wie z. B. die von vielen befürchtete Stillegung des Fahrzeuges. Ich selbst sehe es eher so wie du (und hoffe dass es auch so kommmt), dass nichts passieren wird. Es wird ausgesessen und gut ist. Wir werden sehen. Und das, was jetzt von vielen Kanzleien und Anwälten betrieben wird, ist schon sehr grenzwertig, andererseits aber auch ein wenig typisch Deutsch. Dies meine persönliche Meinung. Gruss von der schönen Mittelmosel Achim
Stellt sich die Frage ob Fiat überhaupt dafür in die Pflicht seitens des Wohnmobilkäufers genommen werden kann.Ich denke in weniger als 5 % aller Kaufverträge mit dem Endkunden steht als Verkäufer nicht Fiat sondern Hymer ,Knaus(dieser Firma ist die Problematik schon seit 2016 bekannt) oder sonstwer drauf.Könnte im Umkehrschluss heissen muss ein Hersteller u.U. 20-30 oder gar 50 000 Fahrzeuge wandeln geht der Gf mal gepflegt zum Konkursgericht und der Kläger bleibt auf allen Kosten sitzen. Moin. der Vertragspartner mit dem Kunden ist in jedem Fall der Händler und nicht der Hersteller. Mögliche Klagen innerhalb der 2-Jährigen Gewährleistungsfrist richten sich dann auch gegen den Händler! Grüße aus NI
Absolut richtig. Und wenn der dann Pleite macht, weil ihm 50 Kunden das Womo vor die Tür stellen wollen, ist auch keinem der Kläger geholfen. Das sind halt manchmal die unerwünschten Nebeneffekte, wenn man Recht bekommt. Die einzigen, die sich freuen, sind die Rechtsanwälte. Die bekommen immer ihr Geld, und es ist ihnen auch komplett egal, von wem. Cui Bono? Die, die kein Risiko tragen. bis denn, Uwe Ich halte das Ganze für absolut nutzlos. Da wird in meinen Augen ein Haufen Geld verbrannt. Einfach so lassen wie es ist und in Zukunft dafür sorgen das das nicht mehr möglich ist zu betrügen.
Ok. Aber womit ist dem Kläger geholfen? Also, im Sande verlaufen wird das Ganze sicher nicht. Dafür ist mittlerweile zu viel aufgerührt worden. Ausserdem wird ja auch staatsanwaltlich ermittelt. Da muss man ja demnächst auch mal zu einem Ergebnis kommen. Meiner Ansicht nach alles nur noch eine Frage der Zeit. Wir haben uns mittlerweile auch schon anwaltliche beraten lassen. Sind (da Gebrauchtfahrzeug) noch in der 1-jährigen Gewährleistung. Eine Klage gegen den Händler werden wir nicht anstreben. Gegen Fiat, wenn sich die Vorwürfe dann auch mal als rechtlich verwertbar herausstellen würden, wären wir mit einer Klage dabei. Das Schlimmste an dieser Situation ist die Ungewissheit. Ganz sicher ist dieser "Skandal" (wenn es ihn dann gibt) noch ein großes Politikum! Sprich Typengenehmigung Italien, EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, Intervenierung der Politik beim KBA bzgl. Zulassung (Typengenehmigung) von Wohnmobilen in 2015. Gruß Rolf
Das ist die Preisfrage und wohl davon abhängig, was der Einzelne möchte. Gerechtigkeit? Womo zurückgeben? In Ruhe in Urlaub fahren? Weltfrieden? Am wenigsten dürfte allen mit einer wildgewordenen, geldgierigen Anwaltsmeute geholfen sein, die (finanziert von Rechtsschutz-Versicherungen der Kunden) die Womo-Händler, die auch nix dafür können (!), in den Ruin treibt. Theoretisch können die sich das Geld vom Womo-Hersteller wiederholen, und der dann von Fiat. Bis das durch alle Instanzen ist, sind die Insolvenzen der Händler lange abgewickelt... bis denn, Uwe
hmm, na ja, also bisher hat sich eigentlich nur der FIAT Konzern als so richtig geldgierig herausgestellt. Und deren Anwaltsmeute, die schlußendlich von den Kunden finanziert wird, ist eben daran gelegen, dass das so bleiben kann. Im Übrigen, wenn ich mich recht erinnere, wurde ja schon im Zuge des VW Dieselskandals auch für Endkunden ein Klagerecht gegen VW festgestellt |
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