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Fiat Ducato Abgas-Skandal 1 ... 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10


thomker am 12 Feb 2021 11:00:57

bayernfranzl hat geschrieben:Gruß, und abwarten....wenn die ersten Schadensersatzzahlungen geflossen sind, steig ich ein...

Jo, und in die Kanzleien fließen die schon viel eher...

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lupus43 am 21 Feb 2021 19:26:15

Hallo,
mein Wohnmobil ist von der Aktion betroffen. Ich hatt mich auch bei der Polizei als Zeuge gemeldet. Gestern habe ich ein umfangreiches Schreiben bekommen: "durch die Erstattung der Strafanzeigesind Sie Zeuge in diesem Ermittlungsverfahren" (Strafanzeige habe ich nicht gestellt, das ist wohl von Amts wegen geschehen). Ein umfangreicher "Zeugenfrageboden mit Fragenkatalog" ist beigefügt.

Meine Fragen an die Community: ich muss krankheitsbedingt das Wohnmobil im Frühjahr verkaufen (ich warte nur noch die Öffnung der Stellplätze etc. ab). Muss ich den Käufer auf das Verfahren hinweisen? Wenn der Käufer eine Wertminderung durchsetzen sollte - muss ich dann irgendwen auf Schadensersatz verklagen?

Dieser ganze Mist passt mir jetzt überhaupt nicht in den Kram; habe ganz andere Sorgen.

Gruß lupus43

Gast am 21 Feb 2021 20:03:37

Schreib das doch einfach in den Kaufvertrag, das bestimmte Wege schon eingeleitet sind. Wenn er sich vorab über den Motor informiert, weißer eh Bescheid, ansonsten könnte er dir evtl einen Strick draus drehen.

Gruß und gute Besserung

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Gast am 22 Feb 2021 10:55:48

bayernfranzl hat geschrieben:Schreib das doch einfach in den Kaufvertrag, das bestimmte Wege schon eingeleitet sind. Wenn er sich vorab über den Motor informiert, weißer eh Bescheid, ansonsten könnte er dir evtl einen Strick draus drehen.

Gruß und gute Besserung


Exakt. Die VW Diesel werden auch mit dem Hinweis "Dieses Fahrzeug kann von einer Rückrufaktion betroffen sein" verkauft. Ich würde dort auch reinschreiben, dass dieses Fahrzeug mit dem Motor XYZ gemeldet ist und man nach Verkauf die Daten des neuen Käufers weitergeben würde. Geschieht zwar auch über das KBA, aber warum der Polizei nicht helfen.

klink_bks am 24 Feb 2021 19:17:45

:) Ich habe gerade auf den Seiten des ADAC gelesen :)

dass am 26.02.2021 das Urteil verkündet werden soll, ob der Skandal bei Fiat
mit dem von VW vergleichbar ist. Wenn dem denn so sein sollte, beginnt meines
Erachtens ja die 3-jährige Frist in der man Klage einreichen muss.
Falls man denn betroffen ist. Denke mal, dass auch dann irgendwas von
Fiat oder vom KBA kommt, beispielsweise ein Rückruf. Und das wäre ja dann der Nachweis, dass
das eigene Fahrzeug betroffen ist. Nach wie vor glaube (eher fürche) ich, dass
eine Software aufgespielt wird, und die uns sehr viele Sorgen bereiten wird.
Bezüglich Verbrauch und Regelventil AGR.
Wie seht ihr das ?

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

duca250 am 24 Feb 2021 19:51:43

klink_bks hat geschrieben:Bezüglich Verbrauch und Regelventil AGR.
Wie seht ihr das ?


...genau so! Volle Zustimmung.
Grüße
der Duc

Gast am 24 Feb 2021 20:26:57

klink_bks hat geschrieben::) Ich habe gerade auf den Seiten des ADAC gelesen :)

dass am 26.02.2021 das Urteil verkündet werden soll, ob der Skandal bei Fiat
mit dem von VW vergleichbar ist.


Danke für die Info - also übermorgen. Spannend!

peter1130 am 25 Feb 2021 10:33:03

klink_bks hat geschrieben::) I Nach wie vor glaube (eher fürche) ich, dass
eine Software aufgespielt wird, und die uns sehr viele Sorgen bereiten wird.
Bezüglich Verbrauch und Regelventil AGR.
Wie seht ihr das ?

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim



Wenn Update dann mit Sicherheit sowas. Kommt allerdings darauf an ob der Hersteller damit nachweisen kann das er dann die Werte einhält.

Bei VW wurde nicht nur Software geändert. Bei Fahrzeugen wo es möglich war wurde auch ein SCR Kat nachgerüstet.

Gast am 25 Feb 2021 11:30:11

peter1130 hat geschrieben:Wenn Update dann mit Sicherheit sowas. Kommt allerdings darauf an ob der Hersteller damit nachweisen kann das er dann die Werte einhält.

Bei VW wurde nicht nur Software geändert. Bei Fahrzeugen wo es möglich war wurde auch ein SCR Kat nachgerüstet.


Und das ist bei unseren Non-Adblue-Ducatos nunmal sehr leicht, da massig Platz unterm Fahrzeug für SCR & Co... Wäre für mich okay.

CaraLilly am 25 Feb 2021 14:54:35

Hallo zusammen. Ich hatte mal bei einer Firma die SCR Umrüstungen macht nachgefragt. Hier mal zur Info die Antwort :

ZITAT: "vielen Dank für die Anfrage. Die aktuellen Umrüstungen beziehen sich nur auf Euro5 Fahrzeuge. Wir sind aber sicher, dass auch die Euro6 Fahrzeuge (ohne SCR) früher oder später nachgerüstet werden. Das befindet sich alles derzeit noch in Klärung, weshalb ich Ihnen derzeit keine Konkrete Aussage geben kann. Gerne können Sie sich im Mai/Juni nochmals bei uns melden."ZITATENDE

Gruß Rolf

peter1130 am 25 Feb 2021 22:53:42

Rein technisch ist so eine Nachrüstung kein großes Problem. Die müssen halt ein Gutachten dafür bekommen. Das kostet sehr viel Geld deshalb werden die abwarten ob es dafür einen Markt geben wird.

klink_bks am 26 Feb 2021 21:34:40

klink_bks hat geschrieben::) Ich habe gerade auf den Seiten des ADAC gelesen :)

dass am 26.02.2021 das Urteil verkündet werden soll, ob der Skandal bei Fiat
mit dem von VW vergleichbar ist..........


Habe gerade einen Beitrag im Netz gefunden, der besagt, dass das Landgericht Freiburg die erste Klage im Diesel-Abgasskandal von Fiat abgewiesen hat.
Az 14 O 333 / 20

Weiterhin stand da, das nun der Weg frei ist für den Gang zum OLG Karlsruhe wegen der Berufung.
Dies würde die Aufarbeitung des Skandals enorm beschleunigen.

Ich habe mal aus dem Bericht die beiden Informationen oben frei heraus interpretiert, und jetzt die Alles entscheidende
Frage : Ist das gut oder schlecht ?

Für eine Antwort von einem juristisch besser geschulten Forenteilnehmer bedanke ich mich berreits im Voraus

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

ede66 am 26 Feb 2021 22:58:03

Am besten, wenn sich das ganze im Sand verläuft. So ist allen geholfen. Ein neues Update braucht kein Mensch.

klink_bks am 26 Feb 2021 23:10:54

:) Da hast du absolut recht ! :)

Ich fürchte aber, so einfach wird's ncht gehen. :(

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

peter1130 am 28 Feb 2021 13:37:51

klink_bks hat geschrieben:
Weiterhin stand da, das nun der Weg frei ist für den Gang zum OLG Karlsruhe wegen der Berufung.
Dies würde die Aufarbeitung des Skandals enorm beschleunigen.

Frage : Ist das gut oder schlecht ?


Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim


Ich bin kein Anwalt
Ich denke erstmal gut. Hängt halt davon ab ob das OLG auch so entscheidet.

Auch mir wäre es am liebsten wenn das Ganze im Sand verläuft denn die Zeche zahlen eh die Besitzer des Fahrzeugs.

weser13 am 28 Feb 2021 13:59:27

Moin,

auf der Internetseite "anwalt.de" ist zu dem Freiburger Urteil und dem Thema Diesel-Abgasskandal von Fiat folgendes zu lesen:

--> Link

Ende offen ...

Grüße aus NI

Insel am 03 Mär 2021 12:00:27

Frankia Selection T72
Hallo,
ich kann Eure Gründe, warum das Ganze im Sande verlaufen soll, ja verstehen, aber andererseits möchte ich nicht mit einer Dreckschleuder weiter rumfahren.
Beste Grüße
Jürgen

klink_bks am 03 Mär 2021 15:47:17

:) Wie geht es denn jetzt vermutlich weiter ? :)

Also die Klage wurde abgewiesen, die RAe gehen in Berufung.
Wie lange dauert sowas vermutlich ? Was passiert dann ?
Die RAe drohen ja auf Ihren Internetseiten immer noch mit
einer möglichen Stillegung von mehreren Hundertausend Ducatos.

Ich habe auch einen Bericht gelesen, daß dieses Verfahren gegen Fiat
so schwierig ist und der Ausgang auch extrem ungewiß, weil es sich um einen
nicht deutschen Hersteller handelt. Aber das kann meiner Meinung nach
zumindest doch innerhalb der EU, wo jede Klopapierrolle genormt ist, doch
keine Rolle spielen, oder Irre ich mich da ?

Für eine kurze Erläuterung durch einen juristisch mehr bewanderten Forenteilnehmer
bedanke ich mich bereits im Voraus

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

klink_bks am 03 Mär 2021 15:51:02

Insel hat geschrieben:Frankia Selection T72
Hallo,
.........., aber andererseits möchte ich nicht mit einer Dreckschleuder weiter rumfahren.
Beste Grüße
Jürgen


:) Hallo Jürgen :)

Auch ich dachte damals beim Kauf ein sauberes Fahrzeug zu erwerben und möchte eben auch nicht
mit einer Dreckschleuder weiter rumfahren.
Andererseits besser mit der Dreckschleuder fahren und evtl. wenn auch mit Verlust verkaufen, als das
der Apparat vom Amt still gelegt wird. Denn dann gilt nur noch der Kilogramm Preis, und fahren geht
auch nicht mehr. :cry: :cry: :cry:

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

Horus am 03 Mär 2021 21:35:34

Es gibt keine saure Autos auch keine E Autos

WQen ihr sauber unterwgs sein wollt müßt ihr

zu Fiß gehen

Reibi am 09 Mär 2021 13:05:29

Hallo an Alle,

kann natürlich ein wenig Eigenwerbung von Stoll & Sauer sein aber hier eine aktuelles Urteil, noch nicht rechtskräftig.

--> Link

Denke mal, wir werden sehen wie es mit den anderen noch aufstehenden Klagen weiter gehen wird.

Jorgi am 09 Mär 2021 13:53:32

Hallo zusammen
Ich gebe jetzt auch mal meinen Senf dazu. Ich besitze einen Malibu 600db 150 PS 2.3 Multijet. Gekauft als Neufahrzeug August 2020.
Habe mich vom ADAC und von der HUK-Rechtsschutzversicherung beraten lassen. Beide rieten übereinstimmend zur Klage. Die HUK hat mir eine Kanzlei
empfohlen die ich auch genommen habe. Irgendwie mag ich die ganz großen der Branche nicht. An einer Rückgabe habe ich eigentlich gar kein Interesse.
Aber um die Fristen zu wahren habe ich erstmal die Kanzlei beauftragt meinen Fall zu übernehmen.
Muß man halt sehen was draus wird.

Gruß Jürgen

klink_bks am 09 Mär 2021 13:59:28

Reibi hat geschrieben:Hallo an Alle,

kann natürlich ein wenig Eigenwerbung von Stoll & Sauer sein aber hier eine aktuelles Urteil, noch nicht rechtskräftig.
.


Hallo Reibi,

ich hatte dieses Urteil auch gesehen, dieses ist aber ein "Versäumnisurteil"
und somit nicht auf die anderen Fälle übertragbar.
Dies nur als Hinweis, damit nicht manche schon im vorfeld ein neues Wohnmobil bestellen :D

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

BiggiK am 09 Mär 2021 14:14:07

Hallo,
Ich habe eine Klage gegen VW hinter mir und kann nur sagen, es dauert lange.
Aber wer seine Ansprüche sichern möchte, wird diesen Weg beschreiten müssen.
Wer noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistung ist, sollte schnell tätig werden.
Der lange juristische Weg kann sich lohnen.
Die großen Kanzleien haben halt den Vorteil, dass sie viel Geld in eigene Gutachten stecken. Eine kleine Kanzlei wird das nicht in großem Umfang leisten können.
Gruß Birgit

Reibi am 09 Mär 2021 16:12:31

klink_bks hat geschrieben:
ich hatte dieses Urteil auch gesehen, dieses ist aber ein "Versäumnisurteil"

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim


Hallo Achim,
ja dort steht "Versäumnisurteil" und das sollte niemanden zu vorzeitigen Bestellungen führen.

Es ist leider auch schon mal so, dass streitende Parteien es in der Sache nicht auf ein Urteil in der Sache laufen lassen wollen. Da geht man dann andere Wege damit die streitbare Sache nicht mit Urteil beschieden wird und trotzdem 1 Seite zum rechtlichen Ziel kommt. Bin jedoch kein Anwalt um das genau beurteilen zu können.

Wir werden alle sehen was nun in den weiteren Prozessen kommt. Gerade auch die Sache die nun zum OLG Karlsruhe geht.

Es wird interessant bleiben, am liebsten wäre mir das wir Alle ohne Einschränkungen unsere Fahrzeuge nutzen können wie wir es geplant haben.

Gruß an die Mittelmosel
Reibi

CaraLilly am 09 Mär 2021 17:43:57

Jorgi hat geschrieben:... der HUK-Rechtsschutzversicherung beraten lassen...Die HUK hat mir eine Kanzlei
empfohlen die ich auch genommen habe. Irgendwie mag ich die ganz großen der Branche nicht. An einer Rückgabe habe ich eigentlich gar kein Interesse



Hallo Jürgen, genauso hab ich es heute früh auch gemacht. Gleiche Versicherung. Würde mich mal interessieren wer Dir empfohlen wurde? Mal sehen was dabei rauskommt. Das wird sicher eine langwierige Geschichte und große Illusionen hab ich auch nicht.
Gruß Rolf

volley97 am 09 Mär 2021 21:27:46

klink_bks hat geschrieben::) Ich habe gerade auf den Seiten des ADAC gelesen :)
dass am 26.02.2021 das Urteil verkündet werden soll, ob der Skandal bei Fiat
mit dem von VW vergleichbar ist. Wenn dem denn so sein sollte, beginnt meines
Erachtens ja die 3-jährige Frist in der man Klage einreichen muss.Achim

die Frist Hersteller / Thema Gewährleistung ist 2 Jahre ab Kauf
Die Frist um etwas geltend zu machen, wird juristisch im Falle Fiat auf 31.12.2021 taxiert, weil seit
2018 bekannt und es da wohl bereits erst juristische Fälle gab - habe ich heute gerade wieder
juristisch bestätigt bekommen - auch ein User im FB hat auf YouTube mit Verbraucherzentrale /
Zahlen daten Fakten/ ADAC und einem Anwalt das alles mal aufgebröselt - wo welche Fristen
gelten und wann die ablaufen, mit welchem Hintergrund - am Besten mal da ggf. suchen -
die Infos sind deckungsgleich mit den juristischen Infos, welche ich erhalten habe.

Jorgi am 09 Mär 2021 22:26:45

Hi Rolf

Es ist die Kanzlei RATIS in Passau. Ich wollte dir eine PN senden, aber irgendwie hat das nicht geklappt.

Gruß Jürgen

CaraLilly am 09 Mär 2021 22:45:58

Jorgi hat geschrieben:Hi Rolf

Es ist die Kanzlei RATIS in Passau. Ich wollte dir eine PN senden, aber irgendwie hat das nicht geklappt.

Gruß Jürgen


Hallo Jürgen, hast PN.
Danke für Deine Info.
Gruß Rolf

Heiko11 am 11 Mär 2021 19:10:03

Hallo in die Runde und ich hoffe, ich mache jetzt alles richtig, ohne gegen irgendwelche Regeln zu verstoßen.
Wir haben unser Wohnmobil "Bürstner BT Baujahr 2015", dessen Motor scheinbar auch betroffen ist, im letzten August von einem Wohnmobilhändler gebraucht gekauft.

Leider haben wir erst gestern überhaupt etwas von diesem Problem gehört.
Kann ich jetzt eventuell noch an den Wohnmobilhändler herantreten, wegen Schadensersatzansprüchen.
Viele Grüße
Heiko

mafrige am 11 Mär 2021 19:40:40

Heiko11 hat geschrieben:...
Leider haben wir erst gestern überhaupt etwas von diesem Problem gehört.
Kann ich jetzt eventuell noch an den Wohnmobilhändler herantreten, wegen Schadensersatzansprüchen.
Viele Grüße
Heiko

Hallo Heiko,

von cleveren Anwälten wird eine Hysterie betrieben, um ihr Einkommen zu erhöhen.
Nur weil die Polizei Anzeigen sammelt, verjährt nichts, es muss schon eine Schuld festgestellt werden.
Die Anzeigensammlung dient dazu, um im größeren Umfang eine Untersuchung einzuleiten.
Wenn jemand Fiat anzeigt, kann man nicht gleich die Fiat-Zentrale stürmen, E-Mails beschlagnahmen ... das ist ein Hintergrund, aber kein Beweis!
Da gibt es andere Info's : --> Link

Mann am 11 Mär 2021 20:00:35

mitte Mai habe ich die erste Verhandlung ( Güteverhandlung ), schaun wir mal.

Heiko11 am 11 Mär 2021 20:55:07

Hallo Gerd,
wir sind gerade nur etwas entsetzt, dass teilweise vom still legen von einem großen Teil von Womos gesprochen wird.
Nun haben wir uns im letzten Jahr endlich den Traum vom eigenen Wohnmobil erfüllt und dann diese Nachricht.
Viele Grüße Heiko

CaraLilly am 11 Mär 2021 21:48:47

Heiko11 hat geschrieben:Hallo Gerd,
wir sind gerade nur etwas entsetzt..


Hallo Heiko,
das kann ich sehr gut nachvollziehen. Wir haben uns letztes Jahr im Juli unseren Traum erfüllt. Im Dezember bin ich dann auch aus allen Wolken gefallen. Ich denke es ist sehr schwierig. Zumal es wenig objektive Informationen gibt. Es nervt einfach dass 99 % aller Googleanfragen, zum Thema, bei sogenannten Infoportalen der großen Kanzleien landen. Meine bescheidene Meinung ist, das Ding ist sicher nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Aber Panik ist erstmal auch nicht nötig. Ich glaub das Ganze ist auch ein Riesenpolitikum. In den nächsten Monaten erwarte ich allerdings eine Konkretisierung. Es ist sicherlich nicht alles heisse Luft. Man muss die Lage beobachten.
Lässt Euch aber erstmal nicht die Freude nehmen.

Gruß Rolf

Heiko11 am 11 Mär 2021 22:40:56

Hallo an alle,
dann wollen wir mal das beste für uns alle hoffen, ich werde den Händler auf jeden Fall morgen mal anschreiben.
Viele Grüße Heiko

weser13 am 11 Mär 2021 22:48:28

Mann hat geschrieben:mitte Mai habe ich die erste Verhandlung ( Güteverhandlung ), schaun wir mal.


Moin,

Güteverhandlung? Gegen wen richtet sich die Klage? Gegen den Händler, gegen FIAT?

Grüße aus NI

BiggiK am 11 Mär 2021 23:45:05

Heiko11 hat geschrieben:Wir haben unser Wohnmobil "Bürstner BT Baujahr 2015", dessen Motor scheinbar auch betroffen ist, im letzten August von einem Wohnmobilhändler gebraucht gekauft.
Heiko


Hallo Heiko,
Wenn du vom Händler gekauft hast, hast du eine 1 jährige Garantie auf das Fahrzeug.
Bist du Rechtsschutzversichert? Wenn ja, rate ich dir, melde dich bei einer der großen Kanzleien und lass diese prüfen, ob du Ansprüche gegen den Händler hast. Die Kanzlei lässt sich von der Versicherung eine Freigabe über die Kosten geben. So hast du keine Kosten und kein Risiko. Du musst aber innerhalb des Jahres tätig werden.
Ohne Rechtsschutzversicherung musst du für dich entscheiden, ob du das Risiko selbst tragen willst.
Gruß Birgit

Tinduck am 12 Mär 2021 08:38:50

Er kann noch gar keine Ansprüche haben, weil bisher noch nicht mal die Manipulation der Abgaswerte nachgewiesen ist! Haltet doch mal die Füsse still und lest weniger Anwaltsseiten.

bis denn,

Uwe

weser13 am 12 Mär 2021 10:39:22

Tinduck hat geschrieben:Er kann noch gar keine Ansprüche haben, weil bisher noch nicht mal die Manipulation der Abgaswerte nachgewiesen ist! Haltet doch mal die Füsse still und lest weniger Anwaltsseiten.

bis denn,

Uwe


Moin,

dieser Hinweis ist nur suboptimal, da nicht zielführend. Es geht auch darum, mögliche Ansprüche zu sichern. Und dazu sind Fristen zu beachten.
Beispiel: Ein Händler ist für zwei Jahre in der Sachmängelhaftung gegenüber dem Käufer. Und um diesen Fristablauf zu stoppen,
wird der Käufer Maßnahmen ergreifen müssen.

Grüße aus NI

Tinduck am 12 Mär 2021 11:00:37

Na, dann erklär mir mal, wie man Maßnahmen ergreifen kann, wenn noch kein Tatbestand vorliegt. Nur weil du einer Kanzlei ein Mandat für eine Überprüfung eines Anspruches erteilst, hast Du noch exakt GAR NICHTS gesichert.

Erst wenn ein Mangel bekannt ist und nachgewiesen werden kann, kann man Ansprüche anmelden. Ist genauso, wenn in deinem neuen Womo was nicht OK ist. Erst wenn was kaputt geht oder nachweislich nicht korrekt ausgeführt wurde (Betonung auf nachweislich), kannst du Gewährleistungsansprüche anmelden, nicht vorher.

Wenn das KBA feststellt, dass eine Abgasmanipulation vorliegt, sieht das anders aus. Ab dem Zeitpunkt kann man bei seinem Händler Ansprüche anmelden. Oder wenn Fiat das öffentlich zugibt, wie VW damals.

Alles andere ist Panikmache und füllt nur die Taschen der zweifelhaften Kanzleien. Mit der Zusage einer Rechtschutzversicherung, fein, macht halt die Versicherungen teurer. Wenn mans selbst bezahlen muss, würd ich mir das schwer überlegen.

bis denn,

Uwe

weser13 am 12 Mär 2021 11:15:37

Tinduck hat geschrieben:Na, dann erklär mir mal, wie man Maßnahmen ergreifen kann, wenn noch kein Tatbestand vorliegt. Nur weil du einer Kanzlei ein Mandat für eine Überprüfung eines Anspruches erteilst, hast Du noch exakt GAR NICHTS gesichert.

Uwe


Moin,

die konkrete Maßnahme ist, eine Klage gegen den Händler anzustrengen. Diese Maßnahme hemmt die Verjährung und es können bei erfolgreicher Klage aus der wahrscheinlichen Abgasmanipulation Schadenersatzansprüche (Rückgabe, Ersatz) durchgesetzt werden. Wer die zweijährige Frist auf Sachmängelhaftung verstreichen lässt, hat über die Schiene Händler - Kunde keine Chance mehr, Ansprüche durchzusetzen. Sie sind verjährt!
Nur darum geht es in diesem Beispiel. Ist doch ganz einfach!

Grüße aus NI

Tinduck am 12 Mär 2021 11:19:04

Eine Klage aufgrund von was? Einem Gerücht?

Was soll das Gericht feststellen?

Die erste Klage dieser Art wurde abgewiesen, mangels Nachweisbarkeit.

--> Link

Ausserdem sehe ich nicht, dass diese lustigen Sammelklageanwälte jeden einzelnen Womo-Händler in Deutschland verklagen. Das müsste man dann schon einzeln machen, aber auch da stehen die Chancen gering, damit durchzukommen.

Dazu kommt, dass du da was falsch verstehst. Das Verstreichen der Sachmängelhaftungsfrist wird mitnichten angehalten. Es würde lediglich dieser Mangel rechtzeitig angezeigt, wenn er gerichtsfest belegbar ist. Womit wir wieder bei der Klageabweisung wären.

Aber macht ihr mal. Ich habs ja einfach mit meinem Alteisen.

bis denn,

Uwe

Mann am 12 Mär 2021 11:24:36

weser13 hat geschrieben:
Moin,

Güteverhandlung? Gegen wen richtet sich die Klage? Gegen den Händler, gegen FIAT?

Grüße aus NI


gegen Fiat.

weser13 am 12 Mär 2021 11:29:57

Tinduck hat geschrieben:Eine Klage aufgrund von was? Einem Gerücht?

Was soll das Gericht feststellen?

Die erste Klage dieser Art wurde abgewiesen, mangels Nachweisbarkeit.

Uwe




Passage aus dem verlinkten ADAC-Artikel:

Was können Fiat-Kunden jetzt tun?
Wer jetzt tätig werden sollte sind Fiat-Besitzer, deren Diesel nicht älter als 24 Monate ist und die Euro-6-Norm erfüllt (Euro 6d oder Euro 6dtemp sind nicht betroffen). Denn diese Fahrzeuge befinden sich noch innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist. Es empfiehlt sich hier, anwaltlichen Rat einzuholen, inwieweit Sachmängelhaftungsansprüche im Raum stehen.

Bei Fahrzeugen, die bereits älter als 24 Monate sind und sich damit außerhalb der Sachmängelhaftungsfrist befinden, droht aktuell noch kein Risiko, durch Zeitablauf Rechte zu verlieren. Die Verjährungsfrist beträgt für diese Verstöße drei Jahre ab Kenntnis (d.h. ab dem öffentlichen Bekanntwerden der Manipulationen). Geht man davon aus, dass die Manipulationsvorwürfe einer breiten Öffentlichkeit erst 2020 bekannt geworden sind, wird die Verjährungsfrist daher voraussichtlich erst Ende des Jahres 2020 zu laufen beginnen. Sie endet dann frühestens am 31.12.2023.

Derzeit sind noch keine Gutachten veröffentlicht, die eine (vorsätzliche) Manipulation eindeutig belegen. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft. Sollten die Ermittlungen den Vorwurf der betrügerischen Manipulation bestätigen, kann das Ergebnis im Zivilverfahren verwendet werden. Dies vereinfacht die Beweisführung für Betroffene erheblich und dient auch der Beschleunigung im Zivilprozess.

BiggiK am 12 Mär 2021 11:37:50

Tinduck hat geschrieben:
Aber macht ihr mal. Ich habs ja einfach mit meinem Alteisen.

bis denn,

Uwe


Hallo Uwe,
Verstehe doch einfach, dass es innerhalb der sachmängelhaftung viel einfacher ist, eventuelle Ansprüche durchzusetzen. Ganz einfach weil vom Händler zusicherte Eigenschaften des Fahrzeuges nicht erfüllt werden. Um diese Frist zu wahren muss eben Klage eingereicht werden. Ist die Frist verstrichen, ist Fiat die beklagte Partei. Das dürfte schwieriger werden.
Das es nicht unmöglich ist, zeigt der VW Skandal.
Wer aus dieser Frist raus ist, kann natürlich erstmal abwarten.
Das die Kanzleien um potenzielle Kunden buhlen ist verständlich. Da gibts ganz viel Geld zu holen. Das mag dir nicht gefallen, ist aber eben so. Wer nicht mitmachen möchte und hofft, das Ganze werde im Sande verlaufen, kann aber auch Pech haben und einen großen Wertverlust mit seinem Womo erleiden. Oder eben Fahrverbote, Kosten für Nachrüstungen oder Updates.
Gruß Birgit

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