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Olli2305 hat geschrieben:Kann mal einer zum Vergleich bei einem 3.5t in seine COC Papieren nachschauen, wie es bei Ihnen ist?
Ich finde hier nichts über die Übersetzungsverhältnisse.
Darum stelle ich einfach mal das COC zum Vergleich hier rein.
Dabei ist mir übrigens aufgefallen, dass die Angaben im COC von Trigano und die dazugehörigen Unterlagen von FORD in ein paar Punkten von einander abweichen.
Vielleicht, weil mit dem Aufbau aus dem FORD ein RollerTeam wurde.
Ich denke einmal, dass sich die Achslasten eines nachträglich auf 4.1To aufgelasteten Transit nicht ändern. So konnte man es zumindest hier im Forum schon lesen.
Anders scheint es zu sein, wenn man das Teil direkt als "schweres" Wohnmobil neu kauft. Wäre sicher für den Einen oder Anderen interessant die Unterschiede zu erfahren.
Danke Carsten, steht bei mir unter Punkt 28.1 der Ford/Trigano Papieren. Das sich die Achslasten nicht ändern bei Auflastung, war mir bewusst, das die Hinterachse bei dem 4.1t ab Werk 2,5t hat wusste ich nicht. Da kann es sinniger sein die 4,1t ab Werk zu bestellen, als hinterher aufzulasten, günstiger sowieso. Ablasten kann man ja auch noch, wenn man mit 3,5t hin kommt.
MarAx am 27 Jan 2021 21:10:42
Das Thema ist ja erschöpft, aber ich möchte keinen neuen Thread eröffnen.
Ich möchte mir ein WoMo zulegen. Der Händler sagt ich darf zulassen bis 4.5 to. Nun meine ich, das es dann ja ein Gesamtgewicht von über 3.5 to hat, dh. jährlich TüV, Geschwindigkeit usw.... Der Händler meint ich darf mit dem Fahrzeug schneller als 80 bzw 100 fahren. Zitat: Sie dürfen mit dem Fahrzeug auch 150kmh fahren da das zuladegewicht durch das Luftfahrwerk erhöht wurde
Kann das stimmen ? Ich bin da Newbie, habe da nicht so den Durchblick.
MfG Marax
Anzeige vom Forum
Tinduck am 27 Jan 2021 21:16:27
Ehrlich? Wenn das Womo wirklich über 3,5 Tonnen hat, ist dein Händler ein Dummschwätzer. Für ü3,5 Tonnen gilt auf der deutschen Autobahn Tempo 100 und auf Landstrassen Tempo 80.
Das ist übrigens kein Problem, ein Womo fährt man nicht wie einen PKW.
bis denn,
Uwe
MarAx am 27 Jan 2021 21:18:23
Zusatzluftfederung -Goldschmitt*
Ja, das sehe ich auch so. Nur wenn ein Händler das so sagt, Geräte ich ans zweifeln.
Tinduck am 27 Jan 2021 22:23:59
Ja, kann ich verstehen.
Frag ihn doch mal, ob du das von ihm schriftlich als Produkteigenschaft zugesichert bekommst, dass du mit dem Womo schneller als 100 fahren darfst, weil da eine Luftfederung drin ist.... jede Wette, er legt den Rückwärtsgang ein?
bis denn,
Uwe
Pechvogel am 27 Jan 2021 23:39:04
MarAx hat geschrieben:...Ich bin da Newbie, habe da nicht so den Durchblick.
Hast Du denn einen Führerschein für >3,5t?
Grüße Dirk
MarAx am 27 Jan 2021 23:45:09
Ja, bin ein alter Sack Einer der wenigen Dinge, in denen das Mal von Vorteil ist. Bis 7.5 to
Marsu123 am 28 Jan 2021 07:28:52
MarAx hat geschrieben:Der Händler sagt ich darf zulassen bis 4.5 to. Nun meine ich, das es dann ja ein Gesamtgewicht von über 3.5 to hat, dh. jährlich TüV, Geschwindigkeit usw....
MfG Marax
Moin Moin,
was steht in den Fahrzeugpapieren ? Wenn dort immer noch 3,5 t steht , hat dein Händler recht. Du kannst mit dem Luftfahrwerk auf bis zu 4,5 t auflasten, musst es aber nicht! Dann bleibt dein Fahrzeug halt bei 3,5 t mit Luftfahrwerk, haben wir auch so gemacht. Mit Luftfahrwerk fährt die Karre einfach angenehmer.
Grüße Ralf.
MarAx am 28 Jan 2021 08:10:00
Moin Ralf,
Ich werde mir die Papiere heute Mal anschauen. In der Anzeige steht 4.5 t Ich denke der hat einfach keine Ahnung von den Bestimmungen.
fschuen am 28 Jan 2021 11:18:17
Dann schaut doch mal rein in die Fahrzeugpapiere - und ihr werdet zu eurem Erstaunen feststellen, dass da zwei zGG drinstehen (F1 und F2). Einmal technisch, einmal die Zulassung. Die können identisch sein, müssen sie aber nicht - das technische zGG kann höher sein. Für TÜV, Geschwindigkeit, Parken und Maut ist die Zulassung massgeblich. Für die Zuladung bzw. das tatsächliche Gewicht natürlich auch, aber wenn man innerhalb der technischen Grenzen formal überlädt, hat das trotzdem Vorteile: schützt nicht vor Strafe, aber vor Ausladen oder Mithaftung. Ausserdem behält man die höheren Achslasten, was auch innerhalb der 3,5 to das Leben erleichtert.
Gruss Manfred
drkklaus am 28 Jan 2021 11:41:03
drkklaus hat geschrieben:Mein eigenes Erleben --> Link Und (auch deshalb) nun unser jetziges Wohnmobil --> Link--> Link
Irgendwie passt das wieder :lol: VG Klaus
MarAx am 28 Jan 2021 12:56:48
Ich war Mal kurz da... Er ist wohl zugelassen mit 3.5 hat aber Federn verbaut das Zuladung bis 4.5 to möglich sind. Mein Einwand, das es dann ja aber über dem zulässigem Gesamtgewicht von 3.5 to ist, würde nicht Ernst genommen.
Tinduck am 28 Jan 2021 13:03:22
Jetzt wäre noch interessant zu wissen, was das gute Stück denn leer auf die Waage bringt... es gibt nicht viele, die technisch 4,5 Tonnen können und mit 3,5 Tonnen hinkommen. Ein paar Beispiele sind hier im Forum.
bis denn,
Uwe
Marsu123 am 28 Jan 2021 13:05:57
Ist doch gut :-)
Solltest du den Wagen kaufen, mach ihn Reisefertig mit allem Pipapo. Fahr auf eine Waage, solle er unter 3,5 t sein, alles gut. Ist er über 3,5 t, lass ihn auf 4,5 t umschreiben.
Grüße Ralf.
Pechvogel am 28 Jan 2021 13:13:18
Das alles ändert aber nix an der ursprünglichen Fragestellung und der Falschinformation durch den Händler:
wenn das Womo mit mehr als 3,5t zugelassen wird dann darf man damit nicht schneller als 100km/h fahren.
Die Aussage des Händlers damit dürfe man auch 150km/h fahren da die zusätzliche Zuladung über die Luftfederung kommt ist absoluter Quatsch!!.
Grüße Dirk
dieter2 am 28 Jan 2021 13:19:29
Pechvogel hat geschrieben: Die Aussage des Händlers damit dürfe man auch 150km/h fahren da die zusätzliche Zuladung über die Luftfederung kommt ist absoluter Quatsch!!.
Grüße Dirk
Der Händler hat sich versprochen, er wollte sagen "damit kann man auch 150 kmh fahren " :ja:
Marsu123 am 28 Jan 2021 13:20:27
Nö, die Aussage das Händlers ist absolut richtig ! Mit den in den Fahrzeugpapieren angegebenen 3,5 t darf man so schnell fahren wie das Fahrzeug kann.
Dann hat der Händler gesagt das dieser Wagen auch mit 4,5 t zugelassen werden könnte, da er andere Federn verbaut hat. In diesem Zusammenhang hat der Händler nix mehr von schnellem Fahren gesagt. Nichts anderes hat der Händler gesagt. Bzw. mehr läßt sich aus den Spärlichen Angaben von Marax nicht entnehmen.
Grüße Ralf.
Pechvogel am 28 Jan 2021 13:33:35
MarAx hat geschrieben:...Nun meine ich, das es dann ja ein Gesamtgewicht von über 3.5 to hat, dh. jährlich TüV, Geschwindigkeit usw.... Der Händler meint ich darf mit dem Fahrzeug schneller als 80 bzw 100 fahren. Zitat: Sie dürfen mit dem Fahrzeug auch 150kmh fahren da das zuladegewicht durch das Luftfahrwerk erhöht wurde...
Wenn ich das so lese dann hat Marax doch ausdrücklich eingewendet dass er über 3,5t jährlich zum TÜV muß, Geschwindigkeitsgrenzen hat,... und der Händler hat ihm das anders dargelegt?!!
Grüße Dirk
MarAx am 28 Jan 2021 13:40:40
Nun zerpflückt doch bitte nicht alles was ich sage....
Der Händler hat gesagt ich darf das WoMo bis 4.5 t beladen und dann Richtung Alpen Brettern, auch über 100 kmh. Und das ist falsch.
MarAx am 28 Jan 2021 13:45:01
Laika x700
Rockerbox am 28 Jan 2021 13:45:07
MarAx hat geschrieben:Nun zerpflückt doch bitte nicht alles was ich sage....
Der Händler hat gesagt ich darf das WoMo bis 4.5 t beladen und dann Richtung Alpen Brettern, auch über 100 kmh. Und das ist falsch.
Wenn es als 3,5 t ZUGELASSEN ist dann ist die Aussage NICHT falsch, nur bedenklich: du KANNST es bis 4,5 t beladen und so schnell brettern wie du willst, allerdings wärst du massiv überladen unterwegs!
Marsu123 am 28 Jan 2021 13:45:57
MarAx hat geschrieben:Nun zerpflückt doch bitte nicht alles was ich sage....
.
Das ist hier üblich ;-) :D :lol:
MarAx hat geschrieben: Der Händler hat gesagt ich darf das WoMo bis 4.5 t beladen und dann Richtung Alpen Brettern, auch über 100 kmh. Und das ist falsch.
Dann hat er Tatsächlich keine Ahnung.
Grüße Ralf.
Pechvogel am 28 Jan 2021 13:48:47
Rockerbox hat geschrieben:... Wenn es als 3,5 t ZUGELASSEN ist dann ist die Aussage NICHT falsch, nur bedenklich: du KANNST es bis 4,5 t beladen und so schnell brettern wie du willst, allerdings wärst du massiv überladen unterwegs!
Wenn es als 4,5 t zugelassen ist KANNST du auch so schnell brettern wie du willst, allerdings wärst du massiv zu schnell unterwegs!
Wo ist da jetzt die Logik?!
Grüße Dirk
MarAx am 28 Jan 2021 13:49:43
Danke dafür
Tinduck am 28 Jan 2021 13:50:10
Keine Logik, nur ein dämlicher Händler und jede Menge Wortklauberei :D
bis denn,
Uwe
Pechvogel am 28 Jan 2021 13:51:19
Tinduck hat geschrieben:... jede Menge Wortklauberei :D
:top:
Grüße Dirk
Rockerbox am 28 Jan 2021 13:52:28
ja, ein dämlicher Händler kann schon für viel Unterhaltung sorgen! :lach: :lach: :lach:
fschuen am 28 Jan 2021 14:08:45
Pechvogel hat geschrieben:Wo ist da jetzt die Logik?!
Die Logik ist die, dass man mit 4,5 to und 120 km/h entweder zu schwer oder zu schnell ist, aber nie beides. Und nie keins von beiden. Je nach Zulassung halt.
Was der Händler vermutlich sagen möchte, ist, dass man mit einem ohne technische Änderung auf 3,5 to abgelasteten Fahrzeug die Gewichtsgrenze nicht so eng sehen muss. Zumindest in Deutschland, und zumindest bis 4,2 to - bis dahin bewegt sich das Bussgeld im Rahmen einer Campingplatzübernachtung, sollte man jemals kontrolliert werden. Würd ich als Händler aber nie so sagen, muss man ja hier im Forum schon ein bisschen flammenresistent für sein. (Nein, man muss nicht ausladen, und man bekommt im Un-Falle auch keine Mithaftung, weil man TECHNISCH nicht überladen ist.)
Gruss Manfred
drkklaus am 28 Jan 2021 16:16:10
:tach: Nun hat sich die tibetanische Gebetsmühle zum Thema abermals gedreht. Daher erlaube ich mit nochmals einen --> Link zu setzen.
Zuzüglich der Anmerkung das nur der Fahrzeugführer für den StVO-Gerechten Einsatz des Fahrzeuges verantwortlich zeichnet. Also nicht Onkel, Opa oder ein Fahrzeughändler. Fahre ich ein auf 3,5t abgelastetes 4,0t Fahrzeug wissentlich an der Grenze des in der Zulassung eingetragenen technisch zulässigen Gesamtgewichts, mit Geschwindigkeiten wie ein 3,5t Fahrzeug so handle ich vorsätzlichsträflich.
Die Physik lässt sich nicht überlisten! Ich brauche einen längeren Bremsweg etc. pp. Daher bin ich der Ansicht, dass genau hier der deutsche Bußgeldkatalog ein Weichei ist.
Eben nur so meine Meinung. VG Klaus
fschuen am 28 Jan 2021 17:41:01
drkklaus hat geschrieben:Meinung
Die ist aber leider recht wirr, deine Meinung. Wenn ich ein (formal) überladenes Fahrzeug fahre, dann ist das ein bussgeldbewehrter Verstoss. Das hängt aber überhaupt nicht davon ab, mit welcher Geschwindigkeit und ob ich überhaupt fahre. Und mit dem Vorsatz wird es schwierig, die Geschwindigkeit bekomme ich angezeigt - um das tatsächliche Gewicht überhaupt rauszufinden, muss ich mich schon ganz schön strecken. Ich warte ja immer noch auf die Kontrolle, damit ich's endlich mal weiss.
Mit dem Weichei-Bussgeldkatalog liegst du richtig. Vor allem bei Geschwindigkeitsverstössen, wo es 70 statt 50 (mit verdoppeltem Bremsweg) für'n Taschengeldpreis gibt. Aber ich glaube schon, dass jeder weiss, das sich bei höherer Geschwindigkeit der Bremsweg verlängert. Physik ist keine Meinungsfrage und funktioniert auch, wenn man nicht dran glaubt.
Gruss Manfred
drkklaus am 28 Jan 2021 17:49:14
fschuen hat geschrieben:Ich warte ja immer noch auf die Kontrolle, damit ich's endlich mal weiss.
Wenn ich mir nicht sicher bin, fahre ich auf die Waage :lach: VG Klaus
MarAx am 28 Jan 2021 17:58:06
Vielen Dank
Ich wollte nur wissen, ob ich mit der 3.5 t Regel zu doof bin, bzw ob es eine technische Regelung gibt, die wie der Händler sagt, die Regeln ausser Kraft setzt. Ich denke er meint, das es das Fahrzeug technisch darf ober StVO eben nicht. Er aber eher der Typ ist, der die Lage etwas ausreizt.
Ich Frage für einen Freund.....
Pechvogel am 28 Jan 2021 19:24:30
MarAx hat geschrieben:...Ich Frage für einen Freund.....
:lol: Das sage ich meinem Psychiater auch immer. :lol: :D
Grüße Dirk
drkklaus am 28 Jan 2021 19:37:04
MarAx hat geschrieben:Ich wollte nur wissen, ob ich mit der 3.5 t Regel zu doof bin, bzw ob es eine technische Regelung gibt, die wie der Händler sagt, die Regeln ausser Kraft setzt.
Harte Antwort: Es gibt nur eine Regel, heißt StVO.
MarAx hat geschrieben:Ich denke er meint, das es das Fahrzeug technisch darf ober StVO eben nicht. Er aber eher der Typ ist, der die Lage etwas ausreizt.
Sollte es also der Typ sein, der die Lage bewusst und vorsätzlich ausreizt, sollte man Prüfen ob er aus der Verantwortung (§1) des Einzelnen für die Gesellschaft am Straßenverkehr nicht zugelassen werden sollte.
Ich habe unsere "Bürste" --> Link nicht wegen milderer Folgen einer Überladung Auflasten lassen. Ich habe dadurch mehr Spielraum um die einzelnen Achslasten nicht zu überschreiten. Zugewinn an Fahrkomfort und Sicherheit -> Nebensache. :lol: Und Bitte
drkklaus hat geschrieben:Wenn ich mir nicht sicher bin, fahre ich auf die Waage
das mache ich wirklich :!: Grüße aus der Lausitz Klaus
MarAx am 28 Jan 2021 19:41:45
Zitat: Harte Antwort: Es gibt nur eine Regel, heißt StVO.
Selbst als Bundesbeamter habe ich diese Verordnung nicht immer parat
Und bitte nicht steinigen.... Ich fahre auf Bundesstraßen wenn sie frei sind auch Mal 120 kmh mit meinem Roadster, bewusst das ich zu schnell bin aber der Lappen noch nicht weg ist Trotzdem halte ich mich für geeignet ein Fahrzeug im öffentlichen Raum zu führen.
MarAx am 28 Jan 2021 19:43:43
Aber Spass beiseite....
Ich wollte das ja nur gerne wissen, weil ich mir das WoMo kaufen möchte und irritiert war wegen den Angaben. Letztendlich kann ich mich nicht auf den Verkäufer berufen, wenn ich Fahrzeugführer bin.
Tinduck am 29 Jan 2021 08:30:16
Nur mal so gefragt: wenn der Verkäufer dir schon vor dem Kauf solche Räuberpistolen erzählt, was meinst du, was der sagt, wenn du da mit einem Gewährleistungsfall ankommst nach dem Kauf?
Würd ich mir überlegen, ob ich von so einem was kaufe. Oder zumindest nicht überrascht sein, wenns hinterher suboptimal läuft.
bis denn,
Uwe
fschuen am 29 Jan 2021 10:40:01
MarAx hat geschrieben:... ob es eine technische Regelung gibt, die wie der Händler sagt, die Regeln ausser Kraft setzt.
Um dir nach den diversen Antworten hier noch eine sachlich korrekte zu geben: ja, die gibt es. Ob sie auf das Womo zutrifft, kann ich auf die Entfernung nicht beurteilen. Du erkennst es aber recht einfach an den blauen Blinklichtern obendrauf, und an der eingetragenen Ausrüstung für Sonderrechte in den Fahrzeugpapieren. Es würde dann auch gewisse Besonderheiten des Womos erklären - z.B. dass sich das Bett auf Rollen hintenrausziehen lässt. Ich würde aber - ins Blaue geraten - eher vermuten, dass der Händler zur Einhaltung der Vorschriften eine lockere Einstellung hat. Das wiederum kann ich insoweit verstehen, als dass diese lockere Einstellung in Deutschland gerne in Bezug auf die Geschwindigkeit demonstriert wird. Zu schnell fahren ist ungleich gefährlicher als überladen.
Gruss Manfred
MarAx am 29 Jan 2021 21:01:15
Tinduck hat geschrieben:Nur mal so gefragt: wenn der Verkäufer dir schon vor dem Kauf solche Räuberpistolen erzählt, was meinst du, was der sagt, wenn du da mit einem Gewährleistungsfall ankommst nach dem Kauf?
Würd ich mir überlegen, ob ich von so einem was kaufe. Oder zumindest nicht überrascht sein, wenns hinterher suboptimal läuft.
bis denn,
Uwe
Da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht.
MarAx am 04 Feb 2021 19:50:08
Ich habe das WoMo übrigens nicht gekauft. Zu einem wg der merkwürdigen Beratung zum anderen weil der Typ überhaupt nicht handeln wollte. Das Teil steht seit Oktober dort, er meint nächsten Monat bekommt er 1000 Euro mehr... Somit Bidddddeeee schöööön....
eddan am 05 Feb 2021 13:53:02
bigmacblau hat geschrieben: ... Und wo bekommst Du das Gutachten her ? ...
Gruß Wolfgang
Moin Wolfgang,
frag ruhig mal bei i-parts nach, da bekommst Du ein Gutachten für die Auflastung auf 3.850kg ... ohne technische Änderungen am Ford Chassis.
Munter bleiben ! . .
Exbulli am 05 Feb 2021 14:50:04
silverdawn hat geschrieben:Wie verhält sich das mit den Strafen für Überladung .....
Moin zusammen
Mal unabhängig von eventuellen Strafen oder Ausladeprozeduren - wie sieht es eigentlich aus wenn man überladen in einen Unfal (verschuldet / unverschuldet) verwickelt wird und die Sachverständigen stellen fest, daß einer der Unfallbeteiligten (z.B. ein WoMo) überladen war. Ich denke da werden bei bestimmten Unfallszenarien schon Bremswege und Beladungen von Fahrzeugen in Untersuchungen mit einbezogen. Und wenn dann noch eine Person dadurch zu schaden oder zu Tode gekommen ist...... Wie haben bei der Bestellung unseres Malibu 640er KaWa‘s jedenfalls gleich das Kreuzchen bei Heavy Fahrwerk und zulässigem Gesamtgewicht 4t gemacht ! So muss ich mir jedenfalls nie Vorwürfe machen !
Gruss Ecki
Exbulli am 05 Feb 2021 14:56:22
Exbulli hat geschrieben:Moin zusammen
Mal unabhängig von eventuellen Strafen oder Ausladeprozeduren - wie sieht es eigentlich aus wenn man überladen in einen Unfal (verschuldet / unverschuldet) verwickelt wird und die Sachverständigen stellen fest, daß einer der Unfallbeteiligten (z.B. ein WoMo) überladen war. Ich denke da werden bei bestimmten Unfallszenarien schon Bremswege und Beladungen von Fahrzeugen in Untersuchungen mit einbezogen. Und wenn dann noch eine Person dadurch zu schaden oder zu Tode gekommen ist...... Wie haben bei der Bestellung unseres Malibu 640er KaWa‘s jedenfalls gleich das Kreuzchen bei Heavy Fahrwerk und zulässigem Gesamtgewicht 4t gemacht ! So muss ich mir jedenfalls nie Vorwürfe machen !
Gruss Ecki
Hatte ich ganz vergessen zu erwähnen bzw. zu fragen: Wie sieht es denn bei einem Unfall (verschuldet / unverschuldet) mit einem überladenen WoMo versicherungstechnisch bzw. strafrechtlich aus ? Ich denke da hat man dann in jedem Fall schlechte Karten !
Pechvogel am 05 Feb 2021 15:17:16
Ich bin zwar strikt dagegen überladen zu fahren aber
ich befürchte wenn sich ein Unfall ereignet bei dem es von Relevanz ist ob das Womo überladen war oder nicht dann ist von dem Womo nicht mehr viel übrig!! :eek: In der Regel zerlegen sich Womos ( keine KaWas!! ) bei einem größeren Unfall derart dass man sie anschließend mit einem Bagger zusammenfegen kann.
Bei einem Kastenwagen sieht das dann u.U. schon etwas anders aus.