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Stellplatzanlage auf dem eigenen Grundstück 1, 2, 3


HOfoe am 04 Jan 2023 12:31:43

Ich plane für unser zukünftiges Wohnmobil einen Stellplatz auf unserem Grundstück neben dem Haus. Laut Bauamt ist hierfür keine Baugenehmigung notwendig. Durch die Hanglage wird es notwendig sein, einige m³ Boden anzuschütten, um auf Straßen-(Bürgersteig-)höhe zu kommen. Das bedeutet auch dass zur Längs-Grenze (öffentlicher Weg) L-Steine eingesetzt werden müssen (laut Bauamt auch kein Problem).

Da ich jetzt ein Unternehmen mit dem Bau beauftragen möchte, würde ich gern eine Liste haben, die ich bei der Einholung von Kostenvoranschlägen berücksichtigen muss. Vielleicht habt ihr ja Erfahrung und könnt Tipps geben.

Größe des Mobils: Länge: 7, 49 m, Breite: 2, 30 m, Höhe: 2, 85 m.

Die Größe des Stellplatzes sollte daher in der Breite mindestens 3 m betragen (oder mehr?). Bei der Länge bin ich mir absolut unsicher. Als kostengünstige Variante habe ich mir schon überlegt, ob ich das Heck in den Garten überstehen lasse. Wobei mir das Tor (wird wegen des Hundes benötigt) noch Sorgen macht , eventuell ein Schiebetor.

Als Traumvariante für die Länge würde ich gern 12 m wählen. ;) . Da ich als Belag gern eine wassergebundene Decke (nach meiner Vermutung am kostengünstigsten?) nehmen möchte, würden die 12 m auch für einen Bouleplatz reichen. Aber da muss ich erst einmal sehen, was der Kostenvoranschlag sagt. Jeder weitere Meter benötigt mehre Kubikmeter Bodenauftrag und das wird vermutlich teuer. :(
Welche Schräge wäre denn im Extremfall für das Abstellen des Mobils akzeptabel? Hydraulikstützen sind vorhanden. Aber ich weiß: Der Traum vom Bouleplatz ist dann gestorben. :oops:

Ein Carport ist nicht geplant. Erstens wegen der Solarzellen auf dem Dach und zweitens wegen der Kosten. So habe ich mich dann aber auch nicht um baurechtliches zu kümmern.

Ich habe keine Ahnung, ob eine Stromzufuhr notwendig ist. Ich gehe davon aus, dass die Solarpanele ihre Arbeit tun. Im äußersten Notfall würde die große Kabeltrommel zum Einsatz kommen.

Der Wasseranschluss ist leider weit weg. Aber ich denke, da kann ich mir mit der Gießkanne behelfen. Sanitäre Anlagen und Küche werden in diesem Fall (Standplatz am Haus) ja ohnehin nicht genutzt.

Trotzdem wäre eine Abwasserentsorgung in direkte Nähe möglich (leider etwas bergaufwärts), aber das ist vermutlich nur bei Rückkehr von Reisen notwendig.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Grüße
Gerd

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mv4 am 04 Jan 2023 13:45:59

Stelle doch mal ein Bild von der beabsichtigten Stellfläche ein...mit Umgebungshöhen
mit dem Begriff wassergebundene Decke kann ich nix anfangen...meinst du eine Wasserdurchlässige Deckschicht?

HOfoe am 04 Jan 2023 14:00:50

Ein Bild kann ich vielleicht heute Abend noch machen, allerdings ist der Platz bisher noch mit einer Hainbuchenhecke und einem Kirschbaum bewachsen und teilweise hinter einem Zaun versteckt.

Wassergebundene Decke bei Wikipedia: --> Link

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DieselMitch am 04 Jan 2023 14:05:51

Nur als Hinweis wg. eventueller "Blockwart-Anfälle" einiger liebenswürdiger Nachbarn ... --> Link

Meine Nachbarin ist inzwischen ruhig gestellt, nachdem ich ihr und ihrem Rechtsanwalt im Schlichtungsverfahren ihre "Argumente" fein zerpflückt unter die Nase gerieben habe. :mrgreen:

mv4 am 04 Jan 2023 14:11:58

ok dann meinen wir beide das gleiche nur mit unterschiedlichen Begriffen...

und ich habe es richtig verstanden das du auffüllen musst um auf Straßenniveau zu kommen ?

BiggiK am 04 Jan 2023 14:21:54

Wir sprechen hier von einem Parkplatz auf deinem Grundstück. Wir haben den nur so groß wie eben nötig gewählt, Breite natürlich so, dass man noch ums mobil rumgehen kann, aber Tisch und Stühle brauchst du ja nicht dort aufstellen . Je größer desto teurer, vor allem wenn noch Steine gesetzt und Boden entsorgt werden muss. Wir haben den Bereich mit gebrauchten Pflastersteinen aus den Kleinanzeigen befestigt im eigenleistung. Das lässt sich auch leicht wieder rückbauen. Falls ihr abwassergebühren für befestigte Flächen bezahlen müsst, wäre ein Öko Pflaster, welches Regenwasser durchlässt vielleicht eine Option. Ist bei uns aber keine Option

pwglobe am 04 Jan 2023 14:48:35

Hallo, wir hatten den Abstellplatz gleich etwas größer gebaut, war auch gut so, da passt unser jetziges Wohnmobil auch noch drauf. Man sollte darauf achten, dass rundherum ausreichend Platz ist, entweder um mal eine Leiter anzustellen oder komfortabler ein Rollgerüst.
Am Stellplatz habe wir Strom, sowie eine V/E im Eigenbau.
Ursprünglich hatte ich vor Gittersteine zu verlegen aber es ist bei Schotterkies geblieben.
Carport ist noch geplant, evtl. könnte es auch eine Leichtbauhalle (Zelt mit festem Dach) werden.
Im Winter nützt die die Solaranlage vom Wohnmobil nichts, deshalb der Stromanschluss.

HOfoe am 04 Jan 2023 14:59:16

Hier eine Grafik:
32715

Der Stellplatz soll in den roten Rahmen kommen. Platz ist ausreichend vorhanden. Die Häuser sind die etwas dunkleren Rahmen oben (eigenes Haus) und unterhalb des Weges (Nachbar).

Das große Problem ist das Gefälle. Die Straße hat ein leichtes Gefälle nach unten, der Weg ein etwas stärkeres Gefälle nach rechts.
Die rechte Ecke am Weg liegt geschätzt 1,5 m tiefer als die linke Ecke.

Das Problem ist also keine Abfuhr von Boden, sondern das Auffüllen, sowie das Abfangen des entstehenden Höhenunterschiedes zum Weg hin mit L-Steinen.

fschuen am 04 Jan 2023 15:28:10

Optionen: eine Art Kellerraum bauen und das Womo draufstellen; eine Plattform bauen und Brennholz / einen Anhänger drunterstellen, oder eben aufschütten. Das wird am billigsten sein, vor allem bei mässigem Gefälle. Lass dir keinen Bauschutt andrehen zum Auffüllen, Stichwort geogenes Gestein. Das Tor muss breit genug sein zum reinfahren, je nach Strassenbreite und was gegenüber ist. Für Wasser und Strom würde ich Leerkabel oder Rohre mit reinlegen, wenn irgendwas fest gebaut wird, das kostet wenig und man kann später erweitern. Für das bisschen Erhaltungsladung reicht Solar aber auch im Dezember.

Viel Erfolg, Manfred

Irmie am 04 Jan 2023 16:00:31

Hallo,

aus ganz persönlicher Erfahrung weiß ich, so einfach ist das nicht!

Es ist richtig, für einen Stellplatz, der nicht im innerstädtischen Bereich liegt, benötigt man keine Erlaubnis.

Aber für die Absenkung des Bordsteines sehr wohl!! Dort ist die Neigung der ersten Meter der Ausfahrt, die Neigung des neu gepflasterten Gehweges, wie auch der zu verbauenden Steine genau vorgeschrieben!

Selbst die Wahl der Firma ist nicht frei möglich! Es muss ein von der Stadt / Gemeinde zugelassener Straßenbaubetrieb sein.

Bestimmt zwei Jahre hat mein Mann benötigt, bis er endlich die Genehmigung zur Absenkung der Bordsteinkante, für unseren Stellplatz, vorliegen hatte.

Übrigens der Gehweg vor unserem Garten ist nur 30cm breit!! :!:

Wer weder Erfahrungen im Baurecht oder in der Kommunalpolitik hat, sollte sich bei einer Ablehnung kompetente Hilfe holen. Sonst klappt das häufig nie. :D

Teamavanti am 04 Jan 2023 16:03:19

HOfoe hat geschrieben:Hier eine Grafik:
32715



Hallo,

wenn Du kein Dach / Carport drüber machst kann ein sehr leichtes Gefälle auch nützlich sein damit Wasser vom Dach besser abläuft.

Gruß Andi

Jagstcamp-Widdern am 04 Jan 2023 16:03:52

wie grosz ist die höhendifferenz von der strasze zu den beiden "linken" ecken ?

allesbleibtgut
hartmut

HOfoe am 04 Jan 2023 16:13:11

Irmie hat geschrieben:Hallo,
...
Aber für die Absenkung des Bordsteines sehr wohl!! Dort ist die Neigung der ersten Meter der Ausfahrt, die Neigung des neu gepflasterten Gehweges, wie auch der zu verbauenden Steine genau vorgeschrieben!
...


Hallo Irmie,
wegen dem Bordstein hatte ich auch angefragt: prinzipiell kein Problem, allerdings nur nach Rücksprache mit dem Bauamt und Selbstübernahme der Kosten.
Ich hatte auch schon überlegt, ob ich mir für das gelegentliche Rein- und Rausfahren ein paar Bordsteinrampen besorge. Ich kenne auch Einfahrten, da wurden diese aus Holz selbst hergestellt. Ich warte erst einmal die Kostenvoranschläge ab. Ein ständig abgesenkter Bordstein wäre mir lieber.

Grüße
Gerd

Gast am 04 Jan 2023 16:28:25

Hast du gecheckt, dass du so grenznah bauen darfst? Ich habe 2015 einen Stellplatz im Vorgarten gebaut - das war in NRW auch genehmigungsfrei, ich musste aber 3m von den Grundstücksgrenzen abrücken. Ich hatte im Bauamt erwähnt, dass da ein Wohnmobil abgestellt werden soll und das kein PKW-Stellplatz werden würde. Das Bauamt sprach wegen des dauerhaften Abstellens von gebäudeähnlichen Wirkungen des Fahrzeuges, daher sei der Grenzabstand notwendig.

Was die Breite bei dir angeht… du willst den Platz nur 3m breit bauen? Wie soll man da vernünftig und sicher ein- und aussteigen bzw. laden? Bei einer 2,30m breiten Karre bleiben je Seite 35cm Streifen übrig. Da passe ich grad mal längs drauf, wenn ich den Bauch einziehe. Und auf so einen schmalen Stellplatz im rechten Winkel reinzurangieren, macht gewiss auch keinen Spaß. Wie breit ist die Straße, von der das erfolgt? Wird eventuell auch noch gegenüber geparkt?

Ich würde das großzügiger auslegen, auch wenn das jetzt ein Mal mehr kostet. Unser Stellplatz ist 9x4m groß, was auch den Vorteil hat, dass das Heck nicht direkt an der Straße steht. Böse Schelme müssten schon auf den Privatgrund treten, um an den Wagen zu langen.

Irmie am 04 Jan 2023 16:38:03

Hallo Gerd,

ich hatte vergessen zu schreiben, das Gefälle auf dem ca. 30cm breiten "Gehweg" musste 7° Gefälle aufweisen.

Der Beginn der Bauarbeit ist beim Bauordnungsamt anzuzeigen, genau wie die Fertigstellung.

Der Antrag auf eine Genehmigung kostete uns 200€.

Die Absenkung kostete uns 3800€! :D

Einen Grenzabstand musste ich nicht einhalten.

HOfoe am 04 Jan 2023 16:40:45

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:wie grosz ist die höhendifferenz von der strasze zu den beiden "linken" ecken ?
hartmut


Zwischen Grundstück und Straße befindet sich eine Mauer. Diese müsste (nach meinen Vorstellungen) gekürzt werden. dann läge der Garten etwa 10 bis 30 cm tifer, was angefüllt werden müsste.

Ich plane die Arbeiten von einer professionellen Straßenbaufirma durchführen zu lassen und bin zuversichtlich, dass ich dort auch eine gute Beratung bekomme. Andi: Dabei wird sicherlich auch ein notwendiges Gefälle beachtet.

Manfred: Kellerraum benötigt vermutlich auch wieder einen Bauantrag. Und mit Bauten direkt an die Grenze möchte ich mich erst gar nicht herum ärgern.

Peter: Eine V/E müsste ohnehin oberhalb der Fläche angelegt werden. Das könnte man auch nachträglich machen. Der Anschluss zur Kanalisation ist da auch leicht erreichbar, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das Gefälle dann ausreicht. Im Moment kann ich die Notwendigkeit noch nicht erkennen.

BiggiK: Der Schotter ist mindestens so durchlässig wie der Steine (und mit Steinen kann man keine Boulebahn herstellen) ;), aber hier lasse ich mich auch beraten.

Was mich ärgert: Vor 8 Jahren haben wir auf der anderen Seite des Grundstücks einen großen Carport bauen lassen, gleich so hoch, dass ein VW-Bus darunter gepasst hätte. Aber von einem solchen Schiff hatte ich damals noch nicht einmal geträumt. :nixweiss:

hampshire am 04 Jan 2023 17:00:19

Klingt prima sich einen eigenen Stellplatz anzulegen. wir finden es sehr angenehm, dass unser Womo auf unserem Grundstück stehen kann.
Vor der Beauftragung würde ich mir den genehmigungsfreien Bau schriftlich bestätigen lassen. Neben dem Bauamt spricht sonst oft noch die untere Wasserbehörde mit - besonders in Gegenden mir Gefälle. Dazu wie schon erwähnt die Straßenleute für die Absenkung des Bordsteins falls das überhaupt nötig ist und den Hinweis auf Mindestabstände von Philoucamper würde ich auch ausgesprochen ernst nehmen. Und nicht zu vergessen ist die maximal zulässige bebaubare / versiegelbare Fläche auf Deinem Grundstück.
Das Nachbarhaus ist recht nah am Weg nebenan. Ich hoffe, dass Dein Womo dem Nachbarn nicht das Licht aus den Fenstern nimmt. Das könnte lästiges Ungemach für beide Parteien bedeuteten - ganz unabhängig davon, wer hinterher wen rechtlich "zerpflückt".

Irmie am 04 Jan 2023 17:01:02

Hallo,

so sah die Einfahrt vor der Absenkung aus:



Das Bild habe ich gerade aufgenommen:



Mit der Absenkung fährt es sich deutlich besser auf den Stellplatz und natürlich auch herunter. Es ist kein Vergleich zu den Brettern oder Keilen, die vorher verwendet wurden.

Das Problem ist bei uns nämlich, an der Stelle von der ich die Fotos machte, ist ein Parkplatz. Stehen dort Fahrzeuge, war es vorher schwer aus dem Stellplatz heraus zu kommen. Daher hatten wir uns auch für einen Kastenwagen entschieden und den Eura verkauft.

Das war ein Fehler, denn jetzt kann man wunderbar auch innerhalb der Durchfahrt noch rangieren. Der Bordstein war nämlich vorher so hoch, dass der Ford dort nicht ohne Brett hoch kam. :D

Die Behörde sagt genau, welche Forderungen beizubringen sind! Da muss dann keine andere Behörde informiert werden. Es gibt nämlich auch einen Ortstermin von einem städtischen Straßenbaumeister. Der muss auch noch bezahlt werden!

Die Straßenbaufirma unternimmt keinen Handschlag, bevor du die Genehmigung vom Amt bekommen hast! Die wollen diese nämlich einsehen und arbeiten genau nach den dort aufgeführten Maßgaben.

HOfoe am 04 Jan 2023 17:07:03

Philoucamper hat geschrieben:Hast du gecheckt, dass du so grenznah bauen darfst?


Hallo Phil,
ich habe mit dem Bauamt gesprochen und es kamen keine entsprechenden Einschränkungen. Die Nutzbarkeit des Weges wird in keinster Weise beeinträchtigt.

Ich habe keine Erfahrung mit dem Fahren eines so großen Wohnmobils. Ich plane rückwärts einzuparken. Das hätte eventuell den Vorteil, dass ich nur bis zur Hinterachse einfüllen muss und der Rest in der Luft steht. ;)

Der Zugang zum Mobil ist dann oberhalb der Fläche. Es ist geplant, das Mobil nur durch die Tür in der Mitte zu betreten (keine Ahnung ob es dafür einen Fachbegriff unter Wohnmobilisten gibt). Hier komme ich ohnehin von oben und könnte sogar mit Anlauf ins Mobil springen. Zur Not könnte ich dort auch nachträglich einen Vorplatz mit Platten zum Betreten machen. Wichtig ist eine Fläche, auf die ich drauf und auch wieder runterfahren kann, ohne einzusinken.
Aber da die untere Seite auf dem Rand einer Mauer (L-Steine) liegt, auf die auch noch ein Zaun muss (unten würde ich durch Balken das Überfahren absichernwas sicherlich auch 30 cm Platz benötigt), wären vermutlich 4 Meter sinnvoll. Letztendlich ist das eine Frage des Preises.

Zur Straßenbreite: Etwas oberhalb habe ich die Zufahrt zu den Carports (allerdings etwas breiter), bei der ich gut mit PKW und Anhänger rückwärts reinkomme. In der Regel stehen hier auch nur Nachbarn auf der Straße, so dass man auch mal nachfragen kann, wenn einer im Weg steht.

Grüße
Gerd

kamikaze am 04 Jan 2023 17:42:13

Meine Abstellfläche am Haus ist 4.50 breit und weniger würde ich in keinem Fall machen, da es sich so einigermaßen bequem rund ums Fahrzeug arbeiten lässt, auch mit Leiter.
Ob diese Fläche ein kleines Gefälle hat oder nicht, ist zweitrangig, da du Hubstützen hast, mit denen du das Fahrzeug optimal für den Wasserablauf hinstellen und so auch die Reifen entlasten kannst.

Strom ist notwendig, da Solar in den Wintermonaten unzureichend ist, siehe z.B. das Wetter seit Anfang Dezember. Mein Wagen ist immer am Strom, das beugt einer Sulfatierung der AGM-Batterien vor.
Und für die V/E findet sich immer ein genügend langer Schlauch zum Wasserauffüllen. Das Grauwasser lässt sich bei entsprechend günstig gelegenem Ablasspunkt auch mit Kannen wegtragen und die Kassette wird im Gästeklo hygienisch entsorgt.

pwglobe am 04 Jan 2023 17:45:03

Hallo, erschwerend kommt hinzu, dass es große Unterschiede in den Bundesländern gibt.
Bei uns in Hessen geht vieles einfacher und auch unsere Gemeinde ist sehr kooperativ.
Bei Freunden von uns in NRW gab es deutlich mehr Auflagen.
Bei uns gibt es jetzt gar keinen Bordstein mehr und das Niveau wurde beim Erneuern der Straße entsprechen angepasst.
Zahlen musste ich dafür nichts, da es bei uns keine Anliegergebühren mehr gibt, freundlich Nachfragen und mit dem Bauamt abstimmen. :D
Bei uns darf man ein Carport direkt auf die Grenze setzen, dies würde ich aber nicht ohne Einverständnis meines Nachbarn tun.

Irmie am 04 Jan 2023 18:24:56

kamikaze hat geschrieben:Ob diese Fläche ein kleines Gefälle hat oder nicht, ist zweitrangig,...



Hallo Kamikaze,

das mag für Bremen vermutlich zutreffend sein. Uns wurden 7% Absenkung bis zur Bordsteinrinne hin, vorgeschrieben.

nkag16 am 04 Jan 2023 18:30:13

pwglobe hat geschrieben:Bei uns in Hessen geht vieles einfacher und auch unsere Gemeinde ist sehr kooperativ.

Vorsicht!
Neben landesspezifischen Regelungen gibt es ggf. zusätzliche Einschränkungen seitens der betroffenen Kommune
Je größer die Kommune, desto mehr Regelungen.

pwglobe am 04 Jan 2023 19:10:10

nkag16 hat geschrieben:Vorsicht!
Neben landesspezifischen Regelungen gibt es ggf. zusätzliche Einschränkungen seitens der betroffenen Kommune
Je größer die Kommune, desto mehr Regelungen.


Es hat auch Vorteile am Ar…. der Welt zu wohnen, wo jeder jeden kennt oder zumindest einen kennt der jemand vom Amt kennt.

Vieles lässt sich da unbürokratisch lösen, Dorf oder Kleinstadt ist wesentlich flexibler bei Regelungen.

kamikaze am 04 Jan 2023 19:26:05

pwglobe hat geschrieben:...Bei Freunden von uns in NRW gab es deutlich mehr Auflagen...


Irmie hat geschrieben:... Uns wurden 7% Absenkung bis zur Bordsteinrinne hin, vorgeschrieben.



Ja, was soll man da anderes erwarten, Münster ist NRW :D

Aber bei uns auf dem Dorf in NDS liegen die Grundstücke z.T. unter Strassenniveau, und da so aufzufüllen, dass man 7% Gefälle zur Strasse hat, wäre zuviel.

Irmie am 04 Jan 2023 19:29:14

Hallo Gerd,

mach dir nicht so viele Gedanken!

Die Sache geht ganz einfach:

1. Antrag bei der Behörde stellen. Das Formular dazu gibt es im Internet.

2. Die Behörde schickt einen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes, heißt in Münster jetzt Amt für Mobilität..., Der schaut genau vor Ort, ob nicht eine Verkehrsampel oder eine Laterne im Weg steht, ob öffentlicher Parkraum vernichtet würde....

Dieser Mitarbeiter gibt eine positive oder negative Stellungnahme seines Amtes an das Bauordnungsamt.

3. Die Gebühren für diese Maßnahme bezahlen.

4. Es kommt die Genehmigung oder auch nicht. In diesem Zuge hat das Amt alle Eventualitäten, die gegen eine Genehmigung sprechen geprüft.

5. Die Gebühren für diesen Vorgang bezahlen, auch bei Ablehnung!

6. Es kommt ein Schreiben mit allen Auflagen, die Art und Größe der Steine, welchen Schotter, welche Bordsteinkanten.... Alles wird genau aufgelistet und vorgeschrieben. Dazu gehört auch das Gefälle!! Selbst die Firmen die diese Arbeiten ausführen dürfen, sind genau vorgeschrieben. Andere werden sich weigern, die Arbeiten auszuführen! Wir haben es versucht.
7. Der ausgewählten Firma das Schreiben überreichen. Denn die bauen genauso, wie es dort vorgeschrieben wird oder gar nicht.
8. Nach der Fertigstellung informiert die Straßenbaufirma die Verwaltung zwecks Kontrolle.
9. Fertig!

heiner57 am 04 Jan 2023 20:00:46

Hallo Gerd, wenn das mit dem "Rückwärts Einparken" gut funktionieren wird , lass das Heck "überstehen", du sparst mehrere Kubikmeter zu verdichtendes Füllmaterial.
Und kannst bei Bedarf gut am Unterboden hinten arbeiten, ohne, so wie ich, "drunterkriechen" zu müssen.

Leichtes Gefälle nach hinten wurde wohl schon geschrieben.

Oberkannte L-Steine ca 10 cm oder höher als die Fläche, dann kannst du auch bis hinten heranfahren und benötigst keine Handbremse, welche sich bei längerer Standzeit event. festsetzen.
Ein "Abstürzen" nach hinten wird verhindert.

Deine Hubstützen halten das Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum hoch ? Ich habe da keine Erfahrung.


Wie schon mehrfach erwähnt sollte seitlich jeweils etwas gerader Untergrund zum Aufstellen einer (Bock-).Leiter sein.
Bei mir jeweils ca einen Meter.
Das hilft, ans / aufs Dach zu kommen.

VG
Heinrich

DieselMitch am 04 Jan 2023 21:37:55

Eines mal als Anmerkung: Es handelt sich um eine Tiefbauangelegenheit, es handelt sich NICHT um ein Bauwerk!

Ich habe das ganze Thema inzwischen durch, meine Nachbarin versuchte über einen Rechtsanwalt und das Bauamt festzustellen, dass ein Kraftfahrzeug ein Gebäude ist ...
da hatte jemand die BauO-NRW nicht richtig gelesen.
Gegen den Beschluß des Bauamts bzw. FB Bauordnung hätte der RA Einspruch beim Verwaltungsgericht einlegen können, aber er wollte wohl seinen Ruf nicht schädigen :roll:

Das zuständige Bauamt stellte sinngemäß fest "wenn alles aufgrund seiner eigenen Schwere ein Gebäude ist, dann wäre auch ein vor die Tür gestellter Stuhl ein Bauwerk!".
BauO NRW und die entsprechenden EU-Verordnungen über die Definition von Gebäuden und Baumaterialien brachten dann den RA zur Vernunft - und zur Kapitulation. :D

Eventuelle Zwangsabstände zur Nachbarbebauung gibt es NICHT, ein Fahrzeug ist kein Gebäude.

Das EINZIGE(!!) was zählt ist der Flurplan resp. die Vorschriften zur Bauausführung hinsichtlich der Grünflächen zum Zeitpunkt der Bauabnahme! Wenn da drinnen steht dass überall im 2m Abstand Pflanzen zu stehen haben, muss man sich mit der Bauordnung unterhalten, ansonsten darf ich meinen Garten auch schottern! Grauselig aber wahr!

Also, keine Panik, man darf auf seinem Grundstück schon so einige Sachen machen ohne dass der Nachbar da seinen Senf zu geben darf.

Die einzig wichtige verbleibende Frage ist: Ist es Nachbarschaftsschädlich, also kommt der Nachbar wg. Deines WoMos plötzlich nicht mehr in seinen Hof.

Ich kann bei Interesse ja mal einen Scann der Bewertung der Bauordnung rüberschicken.

Also: Don't panic, 42 :lol:

Irmie am 05 Jan 2023 01:21:43

Hallo Michael,

in NRW sind Wohnwagen schon häufiger als Gebäude eingestuft worden. Ob die Betroffenen Rechtsmittel eingelegt haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

Bei Wohnmobilen ist es aber bisher noch nicht passiert.

Gast am 05 Jan 2023 03:46:51

Es geht hier nicht um Bauwerke, sondern um Dinge, von denen gebäudeähnliche Wirkungen ausgehen. Mit ein bisschen Googeln findet man schnell heraus, dass sich da alles Mögliche drunter fassen lässt (z. B. Werbetafeln), was weit weg von Gebäudecharakter ist. Bei einem Wohnmobil, das (z. B.) 6m lang und 3m hoch ist und mitunter wochen- oder monatelang unbewegt auf dem Stellplatz steht, kann man Aspekte wie Schattenwurf etc. schlecht bestreiten. Und damit ist man schnell in der Bredouille, die Sache verteidigen zu müssen. Ich würde das nicht auf die ganz leichte Schulter nehmen und so tun, als wäre das alles wurschtegal. Kommt es hinterher zu Unfrieden, reicht ein kleiner DIN-A4-Bescheid, und man darf die ganze tausende Euro teure Scheiße abreißen.

mv4 am 05 Jan 2023 07:11:12

Der TE... Gerd hat doch schon mit dem zuständigen Bauamt gesprochen ....für die weniger ein Problem mit dem Bauvorhaben.

Gerd ...nimm einfach mal kontakt mit einer Baufirma/Gartenbaufirma auf in erkläre was du so in etwa planst...die haben meist auch gute ideen wie das Vorhaben umgesetzt werden kann.
Ich würde vielleicht sogar einen Niveau Ausgleich herstellen in dem ich vorn etwas Boden abtrage und hinten etwas auffülle...somit kommst du im Vergleich zum Weg nicht so hoch raus..allerdings so das dir kein Oberflächenwasser von der Straße ins Grundstück laufen kann. Die Einfriedung des Platzes musst du wenn er höher wie das restliche Gelände liegt mit L steinen absichern...davor kann man ja noch eine kleine Hecke als Sichtschutz pflanzen.

3m ist zu schmal...du musst mindestens 3,70 rechnen

Gast am 05 Jan 2023 07:29:02

mv4 hat geschrieben:3m ist zu schmal...du musst mindestens 3,70 rechnen

Auch das erscheint mir noch zu knapp…. meine Garage ist 3.5 m und ich habe einen Kawa….

…. manchmal hätte ich gern einen Meter mehr! :ja:


Und L-Steine würde ich nicht nehmen…. bei 1.5 m Höhendifferenz würde ich eine Stützmauer bauen lassen!

mv4 am 05 Jan 2023 07:50:48

ein L stein erfüllt die Funktion einer Stützmauer ...lösch mal die Bilder von dem Baumarktspielzeug aus dem Kopf

Link zum eBay Artikel

nur als Beispiel...die gibt es bezahlbar bis mind. 3 m Höhe ...darüber wird es teuer..

150cm würde ich auch nicht rausgehen... das sieht bescheuert aus...vorn etwas abgraben...hinten hoch...und etwas Gefälle darf der Platz ruhig haben...schon bist du bei 70cm was du höher kommst

genaueres kann man eh erst sagen wenn man die fläche bildlich sieht

mv4 am 05 Jan 2023 07:58:09

Teamavanti hat geschrieben:

Hallo,

wenn Du kein Dach / Carport drüber machst kann ein sehr leichtes Gefälle auch nützlich sein damit Wasser vom Dach besser abläuft.

Gruß Andi


das Gefälle vom Untergrund kann und darf auch vorhanden sein wenn gleich oder später ein Carport dort hinkommt...der Höhenausgleich für das Dach erfolgt über die unterschiedlichen Länge der Stüzen

Teamavanti am 05 Jan 2023 09:34:57

mv4 hat geschrieben:...der Höhenausgleich für das Dach erfolgt über die unterschiedlichen Länge der Stüzen


Dann hab ich aber auch kein Wasser mehr auf dem Dach des Wohnmobils wo sich an Kanten oder Kabelkanälen aufstaut. Die Stellen sind dann immer so schön schmutzig im Frühjahr .

mv4 am 05 Jan 2023 09:38:14

du hast das falsch verstanden...ich meinte das Dach von einen evt. späteren Carport

fomo am 05 Jan 2023 10:12:25

Ich würde, wenn ich die Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück hätte, auf jeden Fall eine vollständige Ver- und Entsorgung vorsehen. Natürlich kann man vor und nach jeder Reise in der Nachbarschaft Ver- und Entsorgen. Es ist aber um einiges komfortabler, wenn man es zuhause erledigen kann, zum Beispiel das eine am Tag vor der Abreise oder das andere am Tag nach der Ankunft.

Konsul am 05 Jan 2023 10:16:16

Zur "Bautechnik" kann ich nicht viel beitragen, dafür gibt es Fachleute / Bauunternehmen die das besser können und dann auch haftbar dafür sind. Ich denke da z.B. an das Absacken des Bodens wenn das WoMo längere Zeit steht. Oder an evtl. Fahrspuren die sich bilden.
Allerdings würde ich den Platz so gross wie möglich wählen und nicht hinten an 2-3 Metern sparen und das WoMo übers Gras hängen lassen. Ich denke das ist an der falschen Ecke gespart. Was passiert wenn Du doch mal ein grösseres WoMo willst? Dann geht der Stress von vorne los. Bei der Breite ginge ich auf 4 Meter und bei der Länge mindestens 2 Meter länger als die Fahrzeuglänge. So kann man auch mal bisschen rangieren ohne gleich irgendwo anzuecken. Als Tor würde ich immer, sofern der Paltz vorhanden ist, ein Schiebetor vorziehen. Das braucht am wenigsten Platz und ist Dir beim einparken nicht im Weg. Beim Fundament für das Tor aber bitte so viel Platz und ein Leerrohr einplanen dass es sich später vielleicht auch mal elektrifizieren lässt.
Warum ich das so machen würde? Weil ich den / die Fehler vor ein paar Jahren gemacht habe. Nimm nur einmal Geld in die Hand und plane es richtig. Du ärgerst Dich später sonst dumm und dämlich.
Wenn Du sparen willst, dann rede mit der Baufirma was Du selbst tun kannst. Mit ein paar Freunden und einem langen Wochenende lässt sich da vieles selbst machen.

HOfoe am 05 Jan 2023 11:20:41

Da habe ich gestern extra noch bei Dämmerung Fotos von der Ecke gemacht, und heute habe ich das Handy vergessen. :(
Ob man das Problem der Steigung darauf erkannt hätte, kann ich auch nicht sagen, da ich in Eile war und mir die Fotos nicht einmal angeschaut habe.

Daher hier ein Bild aus googleearth:
32718

Durch die 3D-Darstellung leider etwas verzerrt. und nicht ganz eingenordet.
Die durchgezogenen Linien sind die Grundstücksgrenzen und als Stellplatzränder gesetzt. Die Anlage einer Hecke als Sichtschutz zum kleinen Weg (rechts) ist leider mit hohem Mehraufwand verbunden und für mich daher keine Alternative. Aber ein gutes nachbarliches Miteinander ist mir trotzdem wichtig. Das ist ein weiterer Grund, der gegen ein Carport spricht. Das Problem ist nicht, dass ich sonst keinen Platz hätte, sondern, dass nur an dieser Stelle eine einigermaßen vernünftige Stelle zum Bau einer Zufahrt möglich ist. Die gestrichelten Linien wären verschiebbar. Hier spielt dann Nutzen und Kosten eine Rolle.
Vielleicht zur Ergänzung: im unteren Teil (Bild) sind Abwasser und Telefonleitungen verlegt, aber das muss die Baufirma klären. Ber der Auswahl geht es um Vertrauen (und natürlich an zweiter Stelle um den Preis). Der Kontakt zum Bauamt (bergab 5 Minuten zu Fuß) wird gehalten.
Was leider auf einem Foto nicht so herauskommt: rechts, der Eingang zum öffentlichen Fußweg, geht im ersten Teil gleich so stark bergab, dass ich mit PKW und Anhänger diesen nicht befahren kann, da ich beim Übergang "Fußweg entlang der Straße"-"Gehweg" aufsetze. Deshalb benötige ich auch eine Erhöhung des Geländes. Weiter hinten (im Bild "oben") ist das Gefälle nicht mehr so stark.

Für Pflegemaßnahmen gehe ich im Moment davon aus, dass ich dafür das Wohnmobil auf den Hof fahren kann. Das werde ich ausprobieren, wenn ich es bekomme (Countdown: in 9 Tagen). Dort habe ich technisch bessere Möglichkeiten. Wichtig ist für mich, dass ich das Mobil nicht auf der Straße vor dem Haus parken muss, obwohl auch das möglich wäre. Dann muss ich halt dumme Sprüche vertragen. ;)

Die technischen Möglichkeiten von E/V am Stellplatz würde ich mir vielleicht offen halten (haben ja doch mehrere angesprochen), aber ich gehe davon aus, dass ich hierfür keine Einbauten direkt auf dem Abstellplatz benötige, sondern die nötigen Anschlüsse daneben lege. Das wäre eventuell dann auch eine Möglichkeit für Eigenarbeit. Aber den Platzbau möchte ich voll in den Hand der Baufirma geben, ich habe genug "kleine" Baustellen, die auf mich warten. :(

Für das Tor werde ich mit einem Schiebetor planen. Vermutlich wird das billiger als eine Verlängerung des Stellplatzes, damit das Tor nach innen aufgeht.

Vielen Dank erst einmal für die vielen Ratschläge. Jetzt muss erst einmal ein Gespräch mit einer Baufirma stattfinden und ich benötige ein gewisses Gefühl für das Fahrzeug. Das wird vermutlich einige Entscheidungen beeinflussen. Ich hoffe, dass spätestens im Herbst dieses Jahres der Stellplatz fertig ist. Das große Problem wird vermutlich die Auftragslage der Baufirma sein. Gestern war niemand erreichbar, ich vermute Betriebsferien.

rkopka am 05 Jan 2023 12:05:08

kamikaze hat geschrieben:Strom ist notwendig, da Solar in den Wintermonaten unzureichend ist, siehe z.B. das Wetter seit Anfang Dezember. Mein Wagen ist immer am Strom, das beugt einer Sulfatierung der AGM-Batterien vor.

Wenn man die Batterie nur geladen halten will und sonst keine Verbraucher hat und keine massive Abschattung, reicht Solar auch im Winter. Bei mir bisher immer. Einmal hatte ich ein Meßelektronik mit Router zur Kommunikation drin. Für die hat es Ende November nicht mehr gereicht. Da war aber auch gar nichts optimiert.

Das mit dem Tor kapiere ich noch nicht. Bei uns sind sie da ganz streng, wo ein Tor hin darf, wie groß es sein muß und darf. Es gibt extra im Grundbuch einen Sichtkeil auf meinem Grundstück, der Pflicht ist. Auch darf man nicht einfach eine weitere Einfahrt vorsehen. Mein Haus hatte nach Grundstückteilung schon die offizielle Genehmigung für die neue Einfahrt. Der Nachbar mit Neubau hat lange mit ihnen gestritten, weil das alte Tor nicht zu seiner Bebauung paßte, bis er die Einfahrt woanders machen durfte.

RK

HOfoe am 05 Jan 2023 12:52:21

Laut Aussage des Verkäufers (ist ein guter Bekannter, dem wir vertrauen) reicht das Solar. Wobei wir davon ausgehen, dass das Mobil dort keine 2 Monate ungenutzt stehen wird. Wofür ist es denn winterfest?

Über Tor-Auflagen habe ich noch nie etwas gehört. Als das Haus vor 60 Jahren gebaut wurde, lag es zumindest ganz am Rande des Ortes (wenn nicht sogar außerhalb). Da wird sicherlich nichts in den Bauauflagen gestanden haben. Aber ich werde beim nächsten Kontakt mit dem Bauamt noch einmal nachhorchen.

mv4 am 05 Jan 2023 13:18:02

Das Tor darf nur nicht in den öffentlichen Verkerhrsraum ragen.. und ob dort eine Zufahrt zum Grundstück genehmigt wird, bestimmt der Träger der Straße.

DieselMitch am 05 Jan 2023 13:26:39

Irmie hat geschrieben:Hallo Michael,

in NRW sind Wohnwagen schon häufiger als Gebäude eingestuft worden. Ob die Betroffenen Rechtsmittel eingelegt haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

Bei Wohnmobilen ist es aber bisher noch nicht passiert.

Ebend, bei Wohnwagen ergibt sich immer die Gefahr, dass diese auf dem Grundstück als zusätzliche (dauerhafte!) Übernachtungsmöglichkeit genutzt werden.
Da greift dann die Landes BauO.

Bei Wohnmobilen hat der klagebereite Nachbar aber das Problem, dass ein ganzjährig angemeldetes und versichertes selbstfahrendes(!!) Fahrzeug aber keine dauerhafte Übernachtungsmöglichkeit darstellt.

Außerdem schrieb unser Chef der Bauordnung so schön "Keiner hat das Recht auf einen freien Ausblick.", dazu gibt es in teuren Wohngegenden in Bavaria schon genug Verfahren wg. "verbautem Ausblick auf den See" :mrgreen:

HOfoe am 06 Jan 2023 09:16:34

Nur zu Info, nicht zur Wiederbelebung der Diskussion (da ich schon soviel Input erhalten habe und immer noch das Bild schuldig bin).

... und nachdem ich nun endlich das Handy wiedergefunden habe.

32723

Die Breite des eingezeichneten Platzes hätte jetzt ca. 4 Meter. Die oberere Mauer müsste ca auf die Hälfte (Bürgersteighöhe) abgetragen werden. Links kämen die L-Steine hin (und eventuell auch zur unteren Abgrenzung).

Nochmals vielen Dank an alle für die vielen Antworten und Ideen!
Gerd

Konsul am 06 Jan 2023 09:22:52

Was hast Du anstatt der Hecke geplant? Oder soll die stehen bleiben?
Ich frage deshalb weil die Hecke wahrscheinlich sehr tiefe / grosse Wurzeln hat die auch unter die zukünftige Stellfläche ragen werden. Wenn Du die alle "abschneidest" wird die Hecke wohl nicht mehr allzu lange leben.

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