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Dann wollen wir mal sehen, was die einzelnen Länder aus der Regelung machen und wann diese umgesetzt wird. Der ADAC nimmt an, dass die Regelung nicht vor 2028 in Deutschland umgesetzt wird.
Dann kommt sie ja rechtzeitig zum nächsten Womo-Boom, jetzt ist ja erstmal Saure-Gurken-Zeit. Bin mal gespannt, ob die B-Führerscheininhaber dann vermehrt zum 4,25-Tonner greifen. Immerhin fällt ein vielzitiertes Argument weg, was bisher angeblich viele von ü3,5T abgehalten hat. bis denn, Uwe
Es bleibt das Maut Problem, was gerade in A ein wichtiger Grund ist. RK
Die werden wohl kaum alle Wohnmobile mit Elektroantieb haben wollen. Fomo, lies dir doch bitte die neue Regelung mal durch. Da steht nichts mehr von Elektroantrieb. Lesen macht kluch….. :D
Das SOLL dann aber nur für Wohnmobile ( und Krankenwagen / Feuerwehrwagen ) gelten. Für alle anderen gilt 4,25t nur mit alternativen Antrieben. Also müsste irgend jemand erstmal definieren was ein "Wohnmobil" laut STVZO überhaupt ist. :gruebel: Und dann wäre ein Wohnmobil kein PKW mehr. Für "Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze" gilt das nämlich NICHT! Und das wo Deutschland das mit dem Überholverbot immer noch nicht eindeutig geregelt bekommt.... :gruebel: Grüße Dirk Dirk, Du bist ein Umstandskrämer. Natürlich geht es da um Wohnmobile. Was anderes interessiert hier in diesem Forum nur ganz wenige…… Welche Probleme siehst du denn bei der Definition Wohnmobile? Du hast die seltene Gabe, Probleme zu suchen. Es gibt hier seitenlange Threads zum Thema Womo = PKW. Gerade im Hinblick auf das Überholverbot für LKW. Wenn jetzt also endlich mal jemand definiert was ein Womo ist, dann ist es ein Womo und kein PKW und, über 3,5t, auch kein LKW mehr. Grüße Dirk beim überholverbot wollen sie pkw (mit bis zu 8 sitzplätzen..) sein, die fs - erweiterung soll explizit für womos gelten... pipi langstrumpf läszt grüszen (dann mach ich mir die welt, wie sie mir gefällt!)... :mrgreen: allesbleibtgut hartmut Dirk, Ja, aber hier geht es doch um das Thema: Fahren über 3,5 Tonnen mit dem FS B. Und ja, da muss man dann mehr Maut zahlen, ist in der Geschwindigkeit eingeschränkt usw. Aber das ist hier nicht das Thema. Es werden sich ganz viele freuen, dass sie endlich nicht mehr an 3,5 Tonnen gebunden sind. :thema:
Hallo, ich denk mir da immer, da wird ein 70.000,- Euro Mobil gekauft und dann ist wohl kein Geld mehr für die Autobahnmaut übrig.
Ist seit 2018 in der EU geregelt..... und steht so auch in den meisten Papieren.... PKW mit besonderer Zweckbestimmung Klasse M1 SA Neu eingefügt wird jetzt eine Definition eines Wohnmobils gem EU Verordnung 2018/58 11b. „Wohnmobil“ gemäß „Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen“, „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ in Anhang I Teil A Nummer 5.1 der Verordnung (EU) 2018/858 ein Fahrzeug der Klasse M mit einem Wohnbereich, der Sitzgelegenheiten und einen Tisch, getrennte oder durch Umstellung von Sitzen geschaffene Schlafgelegenheiten, Kochgelegenheiten und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen umfasst, die alle im Wohnbereich fest anzubringen sind; Was dir wohl fehlt ist in der StVO die Abgrenzung PKW Klasse M1 und dann z.B. Thema Überholverbot PKW Klasse M1 SA (Wohnmobil) Die neue Änderung muss sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen: Der Kurierfahrer mit FS Klasse B darf künftig einen 4,25t-Pössl fahren, während er seinen Kurierkasten nur bis 3,5t fahren darf? Ich bin gespannt, ob das alles so durch geht oder wer zuerst dagegen klagt. Gruß Axel Moinsen, so wie ich gelesen habe: 4,25t für Wohnmobile und Krankenwagen, Antrieb egal. Ein Bekannter von mir, Rettungswagenfahrer, hat gleich interveniert und wies darauf hin das sein Rettungswagen 4,5 t wiegt. Ist aber für uns als Womo-Fahrer egal. Ich bin mir sicher das die Erweiterung nicht kostenlos sein wird, das ist nicht im Interesse des Verbandes deutscher Fahrlehrer. Siehe auch die Erweiterung eines Führerscheines Klasse B um 1C (Motorrad bis 125ccm) Ich gehe davon aus, das das ein extra Eintrag im Führerschein wir ala B mit Kennziffer nach Fahrtraining und Theorie in Summe > 500,00 € sein wird. Lassen wir uns überraschen! Gruß Thomas
Hoffentlich mit Fahrtrainig! Die Fahrerlaubnis für C1, C, C1E und CE gibt es auch nur, wenn man in der Ausbildung mit entsprechenden Fahrzeugen gefahren ist. Es macht wenig Sinn nur zu fragen: "Hast du schon mal einen Sprinter gesehen?" und bei der Antwort "Ja, habe ich." die entsprechende Fahrerlaubnis zu bekommen.
Das übliche Totschlagargument. Aber trotzdem wollen Leute Fahrzeuge unter 6m oder 3m Höhe und der Zahnriemenwechselzeitraum wird heftig diskutiert. Wer einmal im Jahr durch Österreich fährt, merkt nicht viel davon. Wer aber in Österreich wohnt und häufiger unterwegs ist, brennt. Ich kenne welche, die im Winter oft mit dem Womo zum Skifahren unterwegs sind und im Sommer zu allen möglichen Turnieren. Das sind Fälle, wo man lieber nicht langsam über die Bundesstraße gondelt. Bei ca. 22ct/km sind das für ein WE schnell mal €100 (oder mehr) oder eine Verdoppelung der Spritkosten. Das ganze dann 20x im Jahr und schon sind €2000 weg. Das ist fast das Doppelte meiner gesamten Fixkosten fürs Womo im Jahr. Wenn du das einfach in der Portokasse hast, schön für dich. In D gabs schon wegen €100/Jahr einen Riesenaufschrei und selbst wegen der Kurzzeitvignette(A) €4,60/10 Tage stauen Leute lieber über die Landstraße. RK Ich habe nirgends gelesen was mit Überholverbot und der Geschwindigkeit passiert. Gut, das wir in Österreich nicht auf einmal mit 4,25t weiter mit 130kmh und der Vignette weiter fahren können wahrscheinlich klar. Ich habe den C-Schein, aber mit ein paar Fahrstunden bei der Erweiterung würde wahrscheinlich jeder leben können der nur B hat. Spannend wird noch die Geschichte mit dem Wechselkennzeichen in Österreich. Habe mein Wohnmobil, den Alltagswagen und einen Youngtimer auf Wechselkennzeichen. Das Wohnmobil muss ich dann mit dem selben Kennzeichen mit der GoBox fahren, die Beiden anderen genügt die Vignette?! Im Moment geht das ja mit der kennzeichenbezogenen Vignette auf alle Drei. Weiters kommt ja die Änderung auf das technische zul. Gesamtgewicht. Ist in Österreich schon durch. Da bezieht sich dann die Maut auf den Eintrag F1 in der Zulassung. Wenn da mehr wie 3,5t stehen bedeutet das auch GoBox. Auch wenn man nur den B Schein hat und das Mobil auf 3,5t angemeldet hat. Wurde ja schön geschrieben das andere Länder da nachziehen wollen. Das macht dann die Verwirrung komplett. Es wäre langsam wirklich eine einheitliche Lösung wünschenswert. 10 tage kosten 11,50€, einer 8,60... allesbleibtgut hartmut
Ich war in der falschen (Motorrad) Zeile. RK
Das wird vielleicht häufiger, aber den Fall gibt es jetzt schon genauso. Gefinkelt wird es bei einem Kastenwagen <3,5t und einem gleich aussehenden >3,5t auf einem Kennzeichen. Da hat die automatische Auswertung keine Chance. Selbst mit manueller Nachbearbeitung wird da nichts gehen. Nur bei einer direkten Kontrolle an der Straße würde es auffallen. RK Hallo, da unsere neue K-Yacht 4,5 to haben wird und unsere Kids sie auch nutzen werden, wissen sie schon, dass sie den Führerschein machen werden. Die entsprechenden Mehrkosten (ich nenne sie mal nicht "Nachteile") in Bezug auf Maut, Streckeneinschränkungen und anderen Gebühren wie HU usw jucken mich jetzt nicht wirklich. Wenn ich mir das alles nicht mehr leisten könnte, sollte ich es sein lassen. Ach so, den Führerschein werden wir den Kids auch noch spendieren. Sie sind ja schon unseren TI gefahren, aber ein paar Fahrstunden und Theorie finde ich trotzdem sinnvoll. Gruß Andreas
Das stimmt so nicht ganz, hängt davon ab, ob das Fahrzeug vor dem 1.12.23 mit F1 größer 3.500kg zugelassen wurde. Ich habe F1 durch Einbau Zusatzluftfeder jetzt auf 4.090 kg (F2 auf 3.500) und wollte einfach "freiwillig" die GoBox und die LKW Maut entrichten, in der Hoffnung, dass ich dann in AT auch das LKW-Gewicht nutzen darf => geht nicht! Siehe hierzu die Antwort von ASFINAG: "Guten Tag, da Ihr Fahrzeug vor dem 01.12.2023 zugelassen wurde, benötigen Sie eine Vignette. Es ist nicht möglich, eine GO-Box für Ihr Wohnmobil auf freiwilliger Basis zu erwerben. Freundliche Grüße Kundenmanagement ASFINAG Service Center ASFINAG Maut Service GmbH Austro Tower, Schnirchgasse 17, 1030 Wien, Österreich TEL 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT und DE) TEL +43 (0) 1 955 12 66 FAX +43 (0) 1 955 12 77 " Damit ist natürlich die Übergangsfrist von 5 Jahren gemeint... Egal - ich mache jetzt den C1 - hab die Nase voll, immer mit schlechtem Gewissen herumzufahren und Standup sowie Fahrräder zu Hause lassen zu müssen. Zu warten, bis die neue Fahrerlaubnisregelung national umgesetzt ist, ist mir zu wage, da in den Sternen stehend.... Das mit der Übergansfrist ist ja bekannt. Nachzulesen bei: --> Link Das die Vignette nur für die jetzt gültige Gewichtsklasse gilt auch. Ich kann ja auch nicht mit meinem 3,5t Fahrzeug in der Schweiz die Schwerlastabgabe kaufen und dann mehr Gewicht laden.
F1 ist immer nur ein technischer Wert, der sonst keine direkte Wirkung hat. Für die Fahrerlaubnis und das erlaubte Gewicht ist immer F2 zuständig. Das mit der Gobox aushebeln zu wollen, klingt eher nach dem Postillon. RK
Ja, das war ne dumme Idee, aus dem Gedanken heraus, wenn man die "teure" LKW-Maut zahlt sinkt evtl. das Risiko gewogen zu werden... Auf der ÖAMTC oder auf der ASFINAG-Seite (weiß nicht mehr genau wo) hab ich gelesen, dass 2023 vierzehn neue Wiegestationen errichtet wurden. Da wir weiterhin gerne nach (und durch) Österreich fahren wollen und ja auch andere Länder drastische Geldstrafen für Überladung haben, fiel letztendlich der Entschluss, den kleinen LKW-Schein C1 jetzt zu machen und das Womo dann komplett auf die 4090 kg aufzulasten. Auf keinen Fall wollen wir uns beim Thema Größe (Platz und Komfort) einschränken. Da sind wir durch 18 Jahre Wohnwagen einfach zu verwöhnt...
Hallo Wenn man schlau is dann heisst dat kluk Mit freundlichen Grüßen Thomas
Das könnte tatsächlich sinken, weil sie dann eher denken, der hat eine GoBox, also wohl aufgelastet und nicht zu schwer, den brauchen wir nicht wiegen. Aber davon abgesehen, daß das so nicht geht, wäre dann der Teufel los, wenn sie in die Papiere schauen. RK
Also der sog. deutsche Volksmund kennt „kluch“ als Synonym für „klug“. guckst Du z.B. --> Link Und selbst im „kölschen Wörterbuch“ heißt es dann „klooch“, also sehr verwandt mit „kluch“. In dem Zusammenhang in dem Wolfgang das benutzt hat, macht das also Sinn. „Kluk“ hingegen kenne ICH nur als Synonym für „kleiner Junge“, „Bub“, „Knabe“,… Das macht in dem Zusammenhang aber keinen Sinn? :gruebel: Weder in dem Zusammenhang in dem Wolfgang das Wort benutzen sollte noch in dem Zusammenhang in dem Du das Wort benutzt hast!? :gruebel: Mach‘ mich doch bitte auch mal schlau und erkläre mir die zusätzliche Bedeutung von „kluk“. Grüße Dirk
Hallo, Wir kommen mit unserem Gewicht bis 3,5t so gerade eben klar. Aber, über einen GoBoxDummy habe ich aus genau diesen Gründen auch schon nachgedacht. (Dummy! Keine Echte, egal woher) . Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Asfinag bei einer Kontrolle so nen Dummy lustig findet. Aber probiers mal, macht dann halt ca. 250 Euro wegen irgendeinem Mautvergehen. Die sind rasend schnell beim Kassieren :D bis denn, Uwe
Und nicht nur die, meist sind in den Kontrollstellen auch noch die Kollegen der Polizei vor Ort,die kümmern sich dann um die Eintragungen zum Thema Gewicht im FZ Schein. Da kassiern dann Asfinag und Staat.
Illegal ist er nicht. Es geht ja nicht ums Vorweisen einer Gobox sondern um deren Funktion. Vielleicht will ich ja auch nur testen, was so gesendet wird ? RK
Hallo, Ne. Eigentlich ging es mir um deinen von mir zitierten Beitrag. .. wenn ich ihn richtig verstanden hab. Mit 3,5t brauche ich eine Vignette oder Registrierung. Klar. Mache ich auch ! Aber, wenn ich nun zusätzlich eine 'leere' GoBox in der Scheibe habe .... denkt vielleicht jemand, ich habe +3,5t (wegen GoBox) und wiegt mich nicht. Das war mal mein Gedanke / Traum. . Die prüfen bei einer Kontrolle das Kennzeichen und/ oder die Papiere. Somit ist bekannt welche Gewichtsklasse du hast. Eine falsche Gewichtsklasse ist wie ohne Maut und wird auch so abkassiert.
Warum soll man mit Gobox nicht gewogen werden? Auch Wohnmobile mit zGG 3,85t fahren mit Gobox und sind meist überladen. Das gilt auch für Womos mit 4t und mehr. Die Fahrzeuge werden in der Regel ausgereizt und vieles eingepackt, was man vielleicht gar nicht braucht. Man glaubt es zu können, weil man ja ein hohes zGG hat. Und schwups ist man doch drüber. Gruß Axel
Du hast vielleicht Gedanken! Abewr wenn das so ist kannst du dir auch einen Dummy aus Pappe/Styropor basteln. Das ist bedeutend unkomplizierter. Meine Meinung, Gruß Andreas Das Problem dabei ist, dass die Box auch von Kameras erfasst wird (dafür ist das halbe 'A' auf der Rückseite). Wenn das Kennzeichen gescannt wird und die Box erfasst und dann kein Datenbankeintrag für das Fahrzeug existiert, weil nur 3,5T... ich wette, man kann sich bei sowas auf Asfinag-Post freuen. bis denn, Uwe
Es hilft nicht, wenn man kontrolliert wird, automatisch oder manuell, nur als mögliche Entscheidungshilfe für den Kontrolleur, evt. nicht genauer auf das Gewicht zu schauen, wenn er nur daran interessiert ist. Das halbe A macht nichts aus. Zum einen haben nicht alle GoBoxen das A. Zum anderen ist das hinter der Scheibe nur bei idealen Lichtverhältnissen und Winkel überhaupt automatisch lesbar. Das interessiert den Betreiber auch nicht (ich arbeite in dem Bereich). Anders evt. wenn es eine "richtige" Box ist, die ein Signal zurückgibt, das auf ein bestimmtes Kennzeichen eingestellt ist. Dann muß aber immer noch sichergestellt werden, daß es keine Fehlauslesung ist (Fahrzeug daneben) und keine Vignette erkannt wird und keine digitale Vignette existiert (was natürlich der Fall sein sollte). RK Wir reden hier gerade von einem klaren Vorsatz, wissentlich überladen fahren zu wollen und man versucht, mit Tricks das vertuschen zu wollen. Ich glaube nicht, dass der Betreiber des Forums an solchen Sachen Interesse hat und evtl. als Betreiber auch noch mit in die Haftung genommen wird. Wer also mit Vorsatz überladen fahren will, der soll es machen, aber solche Dinge gehören nicht in ein Forum. Gruß Axel Herrlich, mit welchem belanglosem Sche**s man einen eigentlich interessanten Thread vernichten kann... Hier geht es um die Möglichkeit, ob die Klasse B für WoMos auf 4,25t erhöht wird. Und ihr redet über gefälschte Go-Boxen, am besten noch aus Styropor...als ob man sich damit aus einer Kontrolle schleichen könnte :lach: :lach: :lach: Leute...Leute...wer es nicht schafft sein WoMo unter 3,5t zu bewegen, der geht eben in die Fahrschule, macht einen C1, und lastet dann auf. Moderation:Bleibt bitte beim eigentlichen Thema. Mauscheleien könnt ihr im privaten Bereich besprechen. Wer sich nicht daran hält, wird hier ausgeschlossen. Unpassenden Beitrag entfernt und den User hier ausgeschlossen.
Genau DAS hab ich jetzt gemacht. CE79 (=C1 mit schwerem Anhänger bei Vorbesitz der alten Klasse3). Da ich den Lappen vor 15 Jahren mal weg hatte, fiel für mich damals das "7,5t-Privileg" des Führerscheins bis 1990 bei Neuerteilung leider weg... Fahrzeug ist jetzt mit 4.1t zugelassen, Go-Box installiert (+DarsGo für Slovenien), zusätzliche Sicherheitsausrüstung gekauft => Urlaub kann kommen :dance2: PS) meine Fahrschule erhielt auf einer Weiterbildung auch die Info, dass der B bis 4,25t erst in den nächsten 4-5 Jahren bei uns in nationales Recht umgesetzt werden wird... PS2) mit fast 52 war es für mich wirklich interessant, mal wieder eine Fahrschule zu besuchen. Das notwendige Augenärztliche Gutachten sowie das zur allgemeinen Tauglichkeit haben auch nicht geschadet... Was nützen am Ende 4,25to, wenn es (vermutlich) zunehmend Brücken geben wird, die nur bis 3,5to zugelassen/beschränkt sind und Jahre brauchen bis die mal wieder „offen“ sind…… :? |
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