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Fast alle Elektroautos sind heute in der Höchstgeschwindigkeit reduziert. Um die Reichweite nicht massiv zu reduzieren. Das wird auch bei den Vans so sein.
Kann der e-Transit nicht heute schon 120km/h? Und wenn dann die Reichweite durch bessere Batterien größer wird… Grüße Dirk Solange keine gesetzlich zwingende Regelung wie sie es im Schwerverkehr gibt durch Abregelung vorgeschrieben wird werden die Fahrzeuge schneller sein. Lkw für den Export ausserhalb der EU Vorschriften haben oft keine oder andere Abregelgeschwindigkeiten. Mit Sattelzugmaschinen in längster Übersetzung sind gut und gerne 150 km/h und mehr möglich bei höchster Drehzahl
Hallo, kein Transportunternehmen wird mit seinen LKWs zum Spaß schneller fahren, jedes Km/h mehr kostet zusätzlich Geld. Es wird rein wirtschaftlich gefahren und gedacht, so fahren viele LKW trotz erlaubter 90 km/h nur 80 km/h um Diesel zu sparen. Natürlich gibt es Ausnahmen, besonders spanische Fahrer sind oft am Limit und darüber unterwegs. Bei vielen Unternehmen sind die LKWs lückenlos Überwacht und alle Daten werden Online übertragen, so wird auch der Verbrauch erfasst und evtl. Verschleiß erkannt, sowie Werkstatttermine in den Fahrplan eingebaut. Hier geht es um Geld und nicht um Fahrspass.
Du schilderst das freiwillige Vorgehen auf Grund wirtschaftlicher Zwänge ! Die Abregelung der Höchstgeschwindigkeit ist aber eine gesetzlicher Zwang 1 Ja tatsächlich ist bei einer Abregelung bei max 80 Kmh eine bemerkbare Ersparnis möglich.
Welche Fahrzeuge sind denn bei 80km/h abgeregelt? Grüße Dirk
Freiwillig abgeregelte FZ bei Speditionen, gerne genommen im ADR Bereich. Übrigens ist es müssig sich bei Wohnmobilen über Abregelungen zu unterhalten da dies nicht abgeregelt werden müssen unabhängig vom zGG.
So ist es Gruß Andreas Interessante Neuigkeiten nach der ersten Lesung im Europaparlament Ursprünglicher Entwurf: .....two years after a driving licence, granted for category B, was issued for the first time it shall be valid for driving the alternatively fuelled vehicles referred to in Article 2 of Council Directive 96/53/EC13 with a maximum authorised mass above 3 500 kg but not exceeding 4 250 kg without a trailer. Das war der Kommissionsvorschlag für die Abstimmung für die 4250kg bei "alternativem Antrieb" Neu eingefügt wird jetzt eine Definition eines Wohnmobils gem EU Verordnung 2018/58 11b. „Wohnmobil“ gemäß „Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen“, „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ in Anhang I Teil A Nummer 5.1 der Verordnung (EU) 2018/858 ein Fahrzeug der Klasse M mit einem Wohnbereich, der Sitzgelegenheiten und einen Tisch, getrennte oder durch Umstellung von Sitzen geschaffene Schlafgelegenheiten, Kochgelegenheiten und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen umfasst, die alle im Wohnbereich fest anzubringen sind; Sowie die Defnition alternativer Antrieb 11c. „Fahrzeug mit alternativem Antrieb“1a ein Kraftfahrzeug, das ganz oder teilweise mit einem alternativen Energieträger angetrieben wird und gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 genehmigt wurde; Das ganze wird noch ein bisschen verfeinert 11d. „alternative Energieträger“ einen Kraftstoff oder eine Kraftquelle, der/die zumindest teilweise als Ersatz für Erdöl als Energieträger für den Verkehrssektor dient und zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen und die Umweltverträglichkeit des Verkehrssektors erhöhen kann; dazu zählt Folgendes: a) Strom in allen Arten von Elektrofahrzeugen, b) Wasserstoff, c) Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erdgas – CNG) und flüssig (Flüssigerdgas – LNG), d) Flüssiggas (LPG), e) mechanische Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme; f) jeder andere „CO2-neutrale Kraftstoff“, also alle Kraftstoffe im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass die Emissionen des Kraftstoffs bei der Nutzung (eu) netto null betragen, was beispielsweise bedeutet, dass das CO2-Äquivalent des in der chemischen Zusammensetzung des verwendeten Kraftstoffs (eu) enthaltenen Kohlenstoffs biogenen Ursprungs ist und/oder abgeschieden wurde, sodass es nicht als CO2 in die Atmosphäre gelangt ist, oder dass es aus der Umgebungsluft abgeschieden wurde, darunter Folgendes: i) erneuerbare und/oder synthetische Kraftstoffe wie Biokraftstoff, Biogas, Kraftstoff aus Biomasse, erneuerbare flüssige oder gasförmige Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) oder wiederverwendete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe (RCF); ii) andere nicht in der Richtlinie (EU) 2018/2001 aufgeführte Kraftstoffe können unter den Begriff „CO2-neutraler Kraftstoff“ fallen, sofern diese Bedingungen und die Nachhaltigkeitskriterien dieser Richtlinie und der mit ihr verknüpften delegierten Rechtsakte eingehalten werden; und iii) ein Gemisch aus zwei oder mehr CO2-neutralen Kraftstoffen gilt als CO2-neutraler Kraftstoff; Das sind bisher nur die Definitionen nach der ersten Abstimmungsrunde für den Artikel 2 Die Führerscheinklasse "B" nach Artikel 6 category B: – motor vehicles with a maximum authorised mass not exceeding 3 500 kg and designed and constructed for the carriage of no more than eight passengers in addition to the driver. – motor vehicles in this category may be combined with a trailer having a maximum authorised mass which does not exceed 750 kg. Without prejudice to the provisions of type-approval rules for the vehicles concerned, motor vehicles in this category may be combined with a trailer with a maximum authorised mass exceeding 750 kg, provided that the maximum authorised mass of this combination does not exceed 4 250 kg. Where such a combination exceeds 3 500 kg, Member States shall, in accordance with the provisions of Annex V, require that this combination only be driven after: – a training has been completed, or – a test of skills and behaviour has been passed. Member States may also require both such a training and the passing of a test of skills and behaviour. Member States shall indicate the entitlement to drive such a combination on the driving licence by means of the relevant Union code specified in Annex I, Part E. Dann kommt der Artikel 9 .....two years after a driving licence, granted for category B, was issued for the first time it shall be valid for driving the alternatively fuelled vehicles referred to in Article 2 of Council Directive 96/53/EC13 with a maximum authorised mass above 3 500 kg but not exceeding 4 250 kg without a trailer. Das soll abweichend vom Entwurf geändert werden Das gibt es auch noch mal speziell für Krankenwagen und Wohnmobile für die Klasse B ausgestellte Führerscheine gelten zwei Jahre nach ihrer erstmaligen Ausstellung für Krankenwagen im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11a] und für andere Sonderfahrzeuge sowie Wohnmobile im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11b] dieser Richtlinie, sofern diese Fahrzeuge 4 250 kg nicht überschreiten; Quelle Entwurf --> Link Quelle Abstimmung Europa Parlament 1 Lesung --> Link Die Diskussion wird nach der Europawahl fortgesetzt. Änderungen sind immer noch möglich und nach Verabschiedung muss das in nationales Recht umgesetzt werden. Leider konnte ich nicht mehr editieren... .............. Das soll abweichend vom Entwurf geändert werden für die Klasse B ausgestellte Führerscheine gelten zwei Jahre nach ihrer erstmaligen Ausstellung für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gemäß Artikel 2 Absatz 11c dieser Richtlinie für die Klassen M und N, wie in Verordnung EU 2018/858 festgelegt, die für die Nutzung auf öffentlichen Straßen bestimmt sind, einschließlich derer, die in einer oder in mehreren Stufen konzipiert und gefertigt wurden, und zwar mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg, ohne Anhänger, sowie für die Personenbeförderung mit einer Sitzplatzkapazität von höchstens acht Sitzen außer dem Fahrzeugführer. Hinter diesen Kraftwagen darf ein Anhänger bzw. Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Gespanns von höchstens 5 000 kg mitgeführt werden; Das gibt es auch noch mal speziell für Krankenwagen und Wohnmobile für die Klasse B ausgestellte Führerscheine gelten zwei Jahre nach ihrer erstmaligen Ausstellung für Krankenwagen im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11a] und für andere Sonderfahrzeuge sowie Wohnmobile im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11b] dieser Richtlinie, sofern diese Fahrzeuge 4 250 kg nicht überschreiten; Es gibt also einmal eine Regelung für Fahrzeuge mit alternativem CO2 neutralen Antrieb und einmal eine Regelung für herkömmliche Krankenwagen und Wohnmobile Alles erst das Ergebnis der 1. Lesung und noch nicht final gültig Hallo zu Führerschein - Gesundheitstest. Un da hat gestern dieses ganze EU-Parlament über eine zeitlichen Gesundheitprüfung getagt: OHNE Ergebnis!!!! RESPEKT!!! So long KH
Hallo, Bedeutet ?!? Der Fahranfänger darf zB mit 18 Jahren 4,25t fahren ... mit dem 20. Geburtstag aber nicht mehr? So würde ich es interpretieren. . Ich denke er gilt weiter. Aber nur noch für 3,5t. Alle 2 Jahre eine Nachprüfung finde ich Überzogen, 5 Jahre wären Ok. Da steht nicht, dass FS nur 2 Jahre gültig sind , sondern das FS nach ihrer ersten Ausstellung erst nach 2 Jahren für die Sonderregelungen Krankenwagen und Wohnmobil bis 4,25 to genutzt werden können. Im englischen original Text wird das noch klarer .. Wird nicht viel ändern die meisten werden weiterhin 3,5to Fahrzeuge präferieren werden. Alleine schon wg. der Maut und der höheren Geschwindigkeit die zugelassen ist. Beste Gruesse Bernd Naja, nachdem die Mautländer nun aber teilweise schon anfangen nach "höchstmöglichem zGG" zu bemauten wird das auch schnell anders sein.
Eher um bei einem starren Übersetzungsverhältnis (die meisten E-Motoren treiben direkt die Räder an) nicht die Drehzahl des Motors zu hoch werden zu lassen (Fliehkräfte am Anker werden zu hoch). Deswegen haben die richtig "schnellen" auch schon mal zwei Gänge statt nur einem. Mein MG ZS EV läuft max. 175 km/h, der Motor dreht dabei mit ca. 16.000 1/min. Die Reichweite wird bei jedem Volllast-Fahrverhalten reduziert, unabhängig vom Speed. Bei den Vans ist es Luftwiderstand plus Gewicht. Andy
Mein MG ZS EV ist leichter (!) als der fast exakt gleich große Ford Kuga, den ich vorher hatte. Wir haben noch einen Dacia Spring, der wiegt unter 1 Tonne. Ist nur unwesentlich schwerer als der erste VW Golf (und auch noch größer). Gibt aber leider auch genug andere Schwergewichte. Andy Und was hat das mit den geplanten Änderungen des Fahrerlaubnisrechts zu tun? :thema: ADAC-Seite am 29.02.2024, Zitat: "Bei Wohnmobilen, Krankenwagen und Sonderfahrzeugen (wie Feuerwehrwagen) soll die Gewichtsgrenze der Klasse B – unabhängig von der Antriebsart – auf 4250 Kilo angehoben werden." --> Link LG Peter Hallo ich würde diese Regelung ja auch begrüßen, aber die Logik dahinter erschließt sich mir nicht. Abgesehen davon, daß meine beiden Jungs den CE haben wäre es wenn sie ihn nicht hätten so, daß sie das aufgelastete Womo fahen dürfen, wenn sie aber einen Mietkasten für den Umzug mit 4.2t nehmen dürfen sie nicht fahren, was ist da anders. Oder der Kurierfahrer der täglich mehrere hundert km zurücklegt und dabei mehr Routine hat als jemand der ein Womo mietet, der darf nicht? Scheint mal wieder reine Lobbyarbeit zu sein. Eigentlich sollen die Gewichtsbegrenzungen ja der Sicherheit dienen und nicht eine selektive Auswahl an Fahrzeugen bedienen. Wenn so eine Änderung kommt, dann muß sie für alle gelten, unabhängig vom Fahrzeug sonst gibt das wieder Potential für Klagen wegen Ungleichbehandlung. Gruß Joachim
Jein... für den Bereich Feuerwehr und Krankenwagen gibt es einen echten Bedarf. Lässt sich sachlich argumentieren wenn insbesondere die ehrenamtliche Tätigkeit ins Spiel kommt. Und dann haben sie Lobbyisten der WoMo Branche nicht zu unrecht gesagt... dann aber auch für WoMo. Schlimm wenn der gewerbliche Güterverkehr dann ausgenommen wird? Ich kann damit leben. Auch für den privaten Wochenendumzieher im gemieteten leeren Kasten, der ja auch genug zuladen kann. Für den Bereich Feuerwehr und Krankentransport gibt es den BOS-Führerschein, den kann man sogar bis 7,49t machen, den Zahlt die Organisation wenn sie nicht sogar selbst ausbildet. Und für den nicht ehrenamtlichen Krankentransport/ Rettungsdienst bringt das auch nur bedingt was. Der Notsan kann seine Ausbildung mit 17 Jahren beginnen und ab dem 2. Lehrjahr darf er auch fahren, da helfen die 4,25 nach 2 Jahren Führerschein auch nicht. Interessant wäre noch ob da BF17 schon mitgilt, denn dann könnte man schon mit 19 Jahren 4,25t fahren. Und wegen gewerblich, klar kannst du damit leben wenn du es nicht brauchst, aber mann könnte es auch als Diskriminierung der gewerblichen Fahrer sehen. Ich verstehe die Logik hinter dieser "begrenzen" Änderung halt nicht, vielleicht bin ich einfach zu blöd dafür. Gruß Joachim
Hallo, Ja, da ist Bedarf. Aber es geht doch (nur) um den Führerschein. Den kann JEDER machen. Soll die 'Stadt' von den Kosten verschont bleiben? Was ist dann mit den Fahrern des 'Bauhofs'? Nächstes Problem Feuerwehrfahrzeug mit Feuerwehrnutzung oder privater Nutzung? Bei uns dürfen Kameraden gelegentlich zB LogistikFahrzeuge privat für ihren Umzug nutzen. Dann die Haftung aktueller Fall bei mir selbst, die Stadt fühlt sich nicht haftbar für einen Flurschaden(Fahrspuren in Wiese), den ich nach einem Einsatz beim Verlassen der Einsatzstelle verursacht habe. (Bitte keine Diskussion hierüber, ist nur ein Beitrag im Sinn von 'Sachen gibts'.) . In Sachen Ausnahmen für .... gibt es dann massig Anlässe für Klagen und Verantwortlichkeit. . Ursprünglich ging es doch darum, dass die zulässige Gesamtmasse um das Mehrgewicht des Energiespeichers angehoben werden muss, damit die Elektrokarren überhaupt eine akzeptable Reichweite bekommen. In letzter Konsequenz muss dann aber auch bei Verbrennerfahrzeugen eine identische Anhebung zugelassen werden. Bei einer Dichte von Verbrennerkraftstoffen im Mittel von 800 kg/m³ und einer Anhebung der Gesamtmasse von 750 kg allein für Kraftstoff entspräche das einem Tank von ca. 940 Litern. Da wären dann wenigstens ordentliche Reichweiten möglich. Und bei den aktuell überladenen Reisemobilen könnte sich dann jeder darauf berufen, dass das Übergewicht allein vom Kraftstoff kommt. Jede Form von gespeicherter Antriebsenergie oder Vorrichtungen zur Speicherung von Antriebsenergie haben keine Auswirkungen auf die Fahrsicherheit.
Eigentlich gibt es die ja schon, der gewerbliche muss seine "Module" machen und sogar oft selbst zahlen, der private Fahrer nicht. LG Peter
Sorry, aber diesen ganzen Überregulierungen kann ich überhaupt nichts abgewinnen! Ich finde die neue Führerscheinregelung bzw. Gewichtsgrenzenanhebung auf 4,25 t super! Leute, das sind ganze 750 Kg mehr, das fahren sowieso viele an Mehrgewicht durch die Gegend weil sie wegen der sonst gravierenden Überladung des Mobils einen ungebremsten 750 kg-Anhänger mitführen. Ausserdem finde ich es super, wenn in dem Zuge die dann über 3,5 t wiegenden Fahrzeuge eben nicht mehr diesen Wahnsinn der unbegrenzten Geschwindigkeit ausleben und mit den großen Kisten mit 170 über die Bahn schrubben sondern dann eben nur noch 100 Km/h fahren dürfen. Wie haben wir "Alten" es bloß jahrzehntelang überlebt, dass wir sogar bis 7,5 t (mit Anhänger noch mehr) fahren dürfen... Da hat man sich vielleicht alle Jubeljahre mal einen großen Transporter für einen Umzug gemietet, und das hat sogar ohne Katastrophen geklappt! Sicher, es ist ungewohnt, bedarf etwas Übung, aber jemand mit einem gesunden Menschenverstand brettert mit sowas ja auch nicht blind drauf los sondern mit Bedacht. Damals war es für mich schon gewöhnungsbedürftig, von einem PKW auf meinen ersten Kastenwagen (VW LT) mit zunächst 2,8 t, später 3,0 t umzusteigen, dann aber später auf noch größere Fahrzeuge war überhaupt kein Problem. Wie schon jemand schrieb: junge Leute ohne Fahrerfahrung dürfen PS-Monster fahren und mit mehr als 300 Km/h über die Bahn brettern, aber moderne Transporter oder Wohnmobile traut man ihnen nicht zu?
Und von da (7,5 t LKW mit 11,25 t Anhänger) ist der Schritt zu einem 38 oder jetzt 40 t Lastzug auch nicht mehr groß. Also warum gibt man diese unnütze Gewichtsgrenze nicht ganz auf?
Es gibt auch genug Verkehrsteilnehmer welche noch nie einen FS hatten ,also könnte man doch den ganzen Prüfzauber ganz lassen :lol:
Wie guten die „Alten“ FS 3 ihren großen Wohnmobilen zurecht kommen, kann man auf Stellplätzen und Straßen immer wieder erleben. 10 Versuche beim rückwärts Einoarken Mal eine Ecke mitgenommen Zwei Spuren in der Baustelle, wo selbst der 40 Tonner genug Platz hat usw. Es bleibt dabei 70% aller alten FS3 und FS B sind mit den Abmessungen der Wohnmobile überfordert, wenn es jetzt auf 4,25t geht würde ich vorschlagen 5 Fahrstunden mit einem LLKW. Ich selbst gehöre übrigens auch zu 60 Plus, allerdings mit CE. Hallo: Und da frag ich mich doch wie ich es als Heranwachsende mit dem alten Klasse 4 FS mit eine Traktor ohne jeden Spiegel mit 2 Anhängern durch die schmalen Gassen an der Weinstrasse geschafft habe. und als 2. Fahrer auf eine Aufliegerzug nach Spanien und zurück!!!! Und heute könnte ich keinen modernen Taktor mehr fahren..... So long KH Hallo: Und da frag ich mich doch wie ich es als Heranwachsende mit dem alten Klasse 4 FS mit eine Traktor ohne jeden Spiegel mit 2 Anhängern durch die schmalen Gassen an der Weinstrasse geschafft habe. und als 2. Fahrer auf eine Aufliegerzug nach Spanien und zurück!!!! Und heute könnte ich keinen modernen Taktor mehr fahren..... So long KH ....wie gut man mit einem Fahrzeug letztlich zurecht kommt hat meiner Meinung nach wenig mit der Art des Führerscheins sondern mehr mit Fahrpraxis und dem Fahrvermögen insgesamt zu tun. Die LKW die ich so rumfahren sehe sind oftmals ganz schön ramponiert...Ich finde die Erhöhung auf 4,25 t eine gute Sache, sind auch nur 750 kg mehr als 3,5 t. Das ermöglicht aber immerhin manchem mit Klasse B ohne Überladung zu fahren
Das wird sich aber mit einer anderen Führerscheinregelung nicht ändern! Denn wann fährt man als jüngerer Mensch schon mal was Größeres, auch, wenn man den entsprechenden Führerschein hat? Die Erfahrung oder Übung fehlt also auch dann noch. Und ob das 7,5 m-Wohnmobil (oder gar größer) nun 3,5 t oder 4,25 t hat wird an solchen Einparkorgien auch nichts ändern, oft sind es eben unerfahrene Mieter für die die Abmessungen, unabhängig vom Gewicht, zum Problem werden. Leider, und das muss ich aus eigener Erfahrung im Familienkreis sagen, haben auch erfahrene Wohnmobilbesitzer im höheren Alter aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen manchmal Probleme mit dem Einparken oder überhaupt mit dem Bewegen größerer Mobile. Ich hoffe nur, dass ich selbst das später rechtzeitig selbst merke. Meine Eltern haben, als es sich für meinen Vater schwierig gestaltete, das Mobil nach 25 Wohnmobiljahren noch sicher zu bewegen, das Fahrzeug verkauft. PKW geht im Moment noch im Nahverkehr ausreichend sicher. Verstehe nicht,wieso man Fahrvermögen am Gewicht fest macht,die Abmessungen sind doch bei den standard Womo's gleich, 2,10x7,5m bleiben gleich, egal ob 3,5 oder 4,2t. Die Fahrphysik weicht natürlich etwas ab. Wenn ich mich so umschaue, sind einige schon mit einem PKW überfordert. Hallo, Über die Diskussion, wer wofür welchen Führerschein haben sollte / müsste, sollten wir die Inhalte der jeweiligen Führerscheine beleuchten ... Was wird für die jeweiligen Klassen gelehrt bzw gefordert. Für einen Polo brauchst du kein prüfungsrelevantes Wissen über den konkreten Aufbau einer Bremse, bei einem Fahrzeug ab bzw mit Druckluft(unterstützung) finde ich es sinnvoll. Sobald Anhänger ins Spiel kommen wird es noch spezieller. Ich habe schon einige Fahrsicherheitstrainings mit Lkw hinter mir, glaub mir, das ist ein Unterschied. Schwierig ist, genau an der richtigen Stelle die Grenze zu ziehen, wer wann was wissen / können muss. .
Wir haben das mit der Bremse zumindest mal gehört. Die komplexeren Teile hat man ja erst bei Fahrzeugen, wo man sowieso einen C Schein braucht. Große Hänger das gleiche. Größere Hänger, die gerade noch unter 3,5t (gesamt) bleiben, wären aber wirklich etwas, wo zumindest eine Einschulung sinnvoll wäre, weil man die ohne besondere Ausbildung fahren kann, und die sicher kritischer sind als ein 3,5t Womo. RK Ich kann eure Bedenken ja zum Teil verstehen, aber wie haben es den die alten 3er Besitzer gelernt? Die wenigsten haben wohl extra Fahrstunden genommen. Die Regel dürfte doch gewesen sein, du hast den Führerschein, da steht der 7,5T erste Runde auf dem Betriebshof, dann mit einem erfahrenen Kollegen unterwegs und schon klappte das. Ich hatte auch nur erfahrung mit Sprinter und kleine Anhänger, beim ersten Wohnwagen hatte ich dann ein Gespann von ca. 12 m. Abgeholt, 3 Runden im Industriegebiet mit Rückwäertsfahren und los ging die Reise. Mit der Zeit und Übung wurde es dann immer besser. Traut ihr das den Jüngeren nicht mehr zu? PS Es gibt auch LKW fahrer, denen die Übung fehlt, alle können an Laderampen in Logistikzentren ranfahren, auf dem Parkplatz des Örtlichen Einkaufmarktes oder auf Baustellen, sieht das wieder anders aus. Die waren aber alle in der Fahrschule. Nachdem wir unseren PhoeniX auf 7,49t abgelastet haben hat meine Frau 5 Fahrstunden genommen. Ihr hat es viel geholfen sich mit den Abmessungen und dem Fahrverhalten vertraut zu machen. Klar Erfahrung ist das eine, aber man sollte auch die Grundlagen beherrschen. Ich kann es nur empfehlen wenn man sich ein größeres Fahrzeug anschafft, mal ein paar Fahrstunden zu nehmen. Hallo, gelesen bei ....... "EU STIMMT FÜHRERSCHEIN-ÄNDERUNGEN ZU Klasse-B-Führerschein bald bis 4,25 t In einer ersten Lesung stimmt das Europäische Parlament der Führerschein-Änderung für Wohnmobile zu. So sollen alle, mit einem B-Führerschein, bald Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren dürfen." Mir wäre allerdings wichtiger, daß Wohnmobile bei Überholverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen über 3,5t, wie PKW, ausgenommen werden. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht so ein Thema, denn ich finde mit einem Wohnmobil (VW-Bulli, Vito/Viano u.ä. mal ausgenommen) ist rasen eher nicht die Regel. Man schaue sich nur mal nach einem Unfall die Integrierten oder Teilintegrierten an. Aber Überholverbot ist in meinen Augen unsinnig, wenn Busse überholen dürfen. Schön wäre auch ein einheitliches Mautsystem - dies wird aber Wunschdenken bleiben. Beste Grüße Jörg
Das wäre wünschenswert! Auch die Gleichstellung wie ein PKW. Aber beides wird wahrscheinlich ein Wunschdenken bleiben. Ich habe zwar den C Schein gemacht aber in Österreich überwiegen die Nachteile >3,5t. Fahren darf ich das ja jetzt schon, wenn Maut und Geschwindigkeit bleiben laste ich sofort auf. Da wir nur mehr zu Zweit unterwegs sind komme ich mit den 3,5t gerade so hin. |
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