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Führerschein Änderungen Klasse B demnächst bis 4,25Tonnen 1 ... 8, 9, 10, 11, 12


Tinduck am 07 Jul 2024 08:23:37

Über die meisten Flüsse in Europa führt mehr als nur eine Brücke. Und die Alternativroute ist oft weniger verstopft als die Wägeanlage vor der eingeschränkten Brücke, wie z. B. am Rhein bei Leverkusen… :)

bis denn,

Uwe

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ollimk am 08 Jul 2024 14:00:21

Gibt es die Gewichtskontrollen an der Leverkusener Brücke aktuell noch?

Schwimmbutz am 08 Jul 2024 14:55:15

ollimk hat geschrieben:Gibt es die Gewichtskontrollen an der Leverkusener Brücke aktuell noch?


Nein.
Die erste neue Brücke ist fertig und für den Verkehr, auch LKW, freigegeben.

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Gast am 26 Mär 2025 11:42:55

Es gibt Neues zum Führerschein…. B bis 4,25 t mit Zusatzprüfung/lehrgang…

--> Link

Gruß Dieter

Joachim260 am 26 Mär 2025 11:53:47

Wohnmobile mit alternativen Antrieben scheinen ein anderes Fahrverhalten zu haben wie welche mit herkömmlichen Antrieben und der normale Transporter mit 4 t wohl nochmal andere oder warum unterscheiden sich die Regeln da? Ich kann da nur noch den Kopf schütteln, da wurde wieder frei nach Willkür etwas vorgegeben.

Gruß
Joachim

rkopka am 26 Mär 2025 11:58:40

Ein schwerer Akku im Boden stabilisiert das Womo so, daß man es wie einen PKW um die Kurven scheuchen kann. Daher keine Zusatzausbildung. Ist doch klar...
Und durch die Rekuperation bremst es auch noch besser als ein Porsche.

RK

Tinduck am 26 Mär 2025 12:09:40

rkopka hat geschrieben:Ein schwerer Akku im Boden stabilisiert das Womo so, daß man es wie einen PKW um die Kurven scheuchen kann. Daher keine Zusatzausbildung. Ist doch klar...
Und durch die Rekuperation bremst es auch noch besser als ein Porsche.

RK


..und im Falle eines schweren Unfalles brennt es rückstandsfrei ab und behindert dann nicht mehr den Verkehr? :D

bis denn,

Uwe

WomoToureu am 26 Mär 2025 12:12:37

Das ist doch noch nicht beschlossen, wartet doch mal ab.
Wäre es denn so ein großes Problem, wenn analog eine Zusatzausbildung wie beim Wohnwagen erforderlich ist.
In Spanien und Portugal darf jedoch auch ohne Zusatzausbildung bis 4,25 t gefahren werden, jedoch nur Einheimische Führerscheininhaber.

ManfredK am 26 Mär 2025 12:23:13

WomoToureu hat geschrieben:Das ist doch noch nicht beschlossen, wartet doch mal ab.


Abwarten.... ist völlig aus der Mode...

Da gibt es eine Schlagzeile zu einem Entwurf auf EU Ebene der dann innerhalb von 4 Jahren noch in nationales Recht umgesetzt werden muss (Also voraussichtlich irgendwann in 2027 - 2029). Da könnte man jetzt natürlich abwarten bis man den finalen Stand der EU Vorgaben auch tatsächlich mal gelesen und verstanden hat und dann den nationalen Gesetzgebungsvorgang beobachtet und sich dann über einen evtl. lückenhaften Vorgang beschweren... aber das ist halt erst in einigen Jahren der Fall.

Also springen wir doch lieber gleich in die Ecke der Nörgler, Besserwisser oder oder oder..... Das nimmt mir jetzt den Druck und bestätigt mich darin, dass ich es doch besser weiß als alle anderen.

Für mich nicht mehr notwendig die Anpassung Klasse B auf 4,25t, für meinen Sohn nicht mehr notwendig... aber für viele andere kann das auch mit Zusatzausbildung ein echter Mehrgewinn sein um aus der 3,5t Falle Überladung herauszukommen ohne einen neuen Führerschein machen zu müssen. Eine Regelung analog zum B96 ist für jeden zumutbar der den Bedarf hat.

Aber ich wollte ja eigentlich heute schon meckern... ohne zu wissen was da am Ende genau kommt.....
(Musss jetzt erst mal in den Keller um den Kopf zu schütteln)

cbra am 26 Mär 2025 13:38:51

Was bringts den führerschein anzupassen. Was ist dann mit der vielzahl anderer themen rund um 3,5t.
Einfahrts/ fahrverbote, gespanngewichte, mautgrenzen, wechselkennzeichen, wochenend und feiertags beschränkungen, etc.....

Gilt ein elektrovan mit 4t mautmässig dann als 3.5t?

Jjoerg am 26 Mär 2025 13:43:08

cbra hat geschrieben:Gilt ein elektrovan mit 4t mautmässig dann als 3.5t?


Nur Wenn der Akku halb leer ist :D

wolfherm am 26 Mär 2025 13:45:06

:thema:

Wer Scherze machen möchte, kann sich in den entsprechenden Bereich begeben. Hier stört der Unsinn nur und bläht das wichtige Thema auf. Vielen Dank.

Joachim260 am 26 Mär 2025 14:03:15

ManfredK hat geschrieben:...

Also springen wir doch lieber gleich in die Ecke der Nörgler, Besserwisser oder oder oder..... Das nimmt mir jetzt den Druck und bestätigt mich darin, dass ich es doch besser weiß als alle anderen.

.....
(Musss jetzt erst mal in den Keller um den Kopf zu schütteln)


Hallo Manfred

hab ich über die Zusatzausbildung gemeckert, sicher nicht, finde ich auch sinnvoll.
Jetzt erkläre mir aber doch bitte mal den Unterschied in der Fahrphysik zwischen einem 4 t Wohnmobil und einem 4 t Transporter, oder einem 4 t Wohnmobil mit alternativen Antrieb, das muß übrigens nicht Elektro sein sondern kann auch grüner Wasserstoff sein.
Vielleicht ist mein Horizont da etwas eingeschränkt aber ich finde kaum einen Unterschied in der Fahrphysik, also warum unterschiedliche Regeln.

Gruß
Joachim

tober am 26 Mär 2025 14:40:56

Weil man evt. den ein oder anderen Dieselverbrenner auf die art elektrifizieren kann ?

Kuhtreiber am 26 Mär 2025 15:09:39

tober hat geschrieben:Weil man evt. den ein oder anderen Dieselverbrenner auf die art elektrifizieren kann ?


Genau so sehe ich es auch

ManfredK am 26 Mär 2025 15:30:18

Joachim260 hat geschrieben:Jetzt erkläre mir aber doch bitte mal den Unterschied in der Fahrphysik .....
Gruß
Joachim


Nicht böse sein - das werde ich in diesem Thread der rund um das Thema Führerscheinrecht geht sicher nicht tun.
Es gibt soviel Dokumente der EU in denen geschrieben steht warum welche Änderung eingeführt werden soll und von welchen Gruppierungen welche Änderungswünsche eingereicht wurden. Der europäische Caravan Verband (ECV) ist einer dieser Gruppierungen.

Joachim260 am 26 Mär 2025 16:33:43

Hallo Manfred
alles gut, mir ist schon klar, daß hier die Lobby mitspielt. Bei den Führerscheinklassen ist es ja aber so, daß sich diese an den Fahrzeugen und ihren spezifischen Eigenschaften orientiert, zumindest bis jetzt und das sollte doch zumindest solch eine Kommission bzw. der Gesetzgeber erkennen, sonst haben wir demnächst Führerscheinklassen nach Lobby.

Gruß
Joachim

Tinduck am 27 Mär 2025 09:47:35

Joachim260 hat geschrieben: Bei den Führerscheinklassen ist es ja aber so, daß sich diese an den Fahrzeugen und ihren spezifischen Eigenschaften orientiert, zumindest bis jetzt und das sollte doch zumindest solch eine Kommission bzw. der Gesetzgeber erkennen, sonst haben wir demnächst Führerscheinklassen nach Lobby.


Der 'alte Dreier' ging bis 7,5 T + 11 T Anhänger, solange 'einachsig'. Das war ein komplett anderer Schnack als das, was man jetzt mit B fahren darf.

Insofern sehe ich bei der Einteilung der Führerscheinklassen sowieso totale Willkür.

In anderen Ländern ausserhalb Europas ist es wieder anders geregelt, da gibts dann z. B. kaum oder nur ziemlich hohe Gewichtsbeschränkungen, dafür einen Unterschied zwischen Privat und Kommerziell...

Wer was fahren darf und was er fahren kann, sind wieder zwei paar Schuhe.

bis denn,

Uwe

pwglobe am 27 Mär 2025 10:46:52

Tinduck hat geschrieben:In anderen Ländern ausserhalb Europas ist es wieder anders geregelt, da gibts dann z. B. kaum oder nur ziemlich hohe Gewichtsbeschränkungen, dafür einen Unterschied zwischen Privat und Kommerziell...
Wer was fahren darf und was er fahren kann, sind wieder zwei paar Schuhe.

Hallo, ich war einige Jahre in den USA dort darf man ab 21 Jahren, mit dem normalen Führerschein ein beliebig großes nicht kommerzielles Fahrzeug fahren.
Wir hatten dort ein 13m langes Wohnmobil mit ca. 20t zulässigem Gesamtgewicht, beim Händler konnte man dann sehen wenn ältere Ehepaare kamen und so ein Teil ohne jede Fahrpraxis kauften und losgefahren sind. Diese Zustände wollen wir bei uns bestimmt nicht haben. Extrem war es auf RV Parks wenn diese Leute etwas rangieren mussten, allerdings gibt es dort auch einen Service und man bekommt den RV professionell eingespart und angeschlossen.
Ich persönlich halte die reine Abstufung der Führerscheine nach der Masse nicht für richtig, auch die Abmessungen sollten berücksichtigt werden.

trybear am 27 Mär 2025 12:05:04

4,25t... mit altem Kl. 3.. ok, aber dann jährlich TÜV, Maut und 100km/h auf Autobahnen? Wo ist da der Vorteil?

kamann am 27 Mär 2025 12:35:40

Hallo:
Zur Zusatzausbildung zu 750 kg Auflastung: trägt zur Beseitigung der Bürokratie bei.....
Ich durfte und mußte mit 16 Jahren den damaligen Klasse 4 Führerschein nur mit Theorie machen.....wenn ich mir heute die Strecken welche ich damals mit einem Schlepper mit 2 Anhängern ohne Spiegel und nur mit Auflaufbremsen auch durch enge Ortschaften gefahren bin.....
hab ich noch heute vor mir selbst Respekt!!!! und wenn der FS noch lesbar gewesen wäre er dann wäre er heute noch gültig!!!
na dann lasst mal die Fahrlehrer wieder was verdienen!!!!
So long KH

ManfredK am 27 Mär 2025 12:36:38

Keiner - aber tausche deinen alten FS 3 gegen einen jüngeren Menschen der einen FS der Klasse B hat.....

trybear am 27 Mär 2025 13:46:40

Geht nicht um mich, ich hab Kl. 2, Bundeswehr B C E F, Instandsetzung, I-Zug. Gruß

Tinduck am 27 Mär 2025 13:48:12

trybear hat geschrieben:4,25t... mit altem Kl. 3.. ok, aber dann jährlich TÜV, Maut und 100km/h auf Autobahnen? Wo ist da der Vorteil?


Es gibt halt (jüngere :-) )Leute, die mit 3,5 Tonnen / Klasse B nicht hinkommen, aus welchem Grund auch immer. Die bräuchten dann keinen 'neuen' Führerschein zu machen für einen 4,25-Tonner. Reicht das nicht als Vorteil? Oder müssen auch noch alle Gesetze und Verordnungen für ü3,5T jetzt auf ü4,25T geändert werden, damit es genehm ist?
bis denn,

Uwe

trybear am 27 Mär 2025 15:21:44

Reicht das nicht als Vorteil? Oder müssen auch noch alle Gesetze und Verordnungen für ü3,5T jetzt auf ü4,25T geändert werden, damit es genehm ist?
bis denn,

Uwe

Das war ja die Frage, ob jemand was weiß oder gelesen hat, ob da zu den anderen Punkten noch was kommt. Den restlichen Text hättst Du Dir eigentlich sparen können

Tinduck am 27 Mär 2025 15:51:22

Nein, an den generellen Regeln für ü3,5T sind aktuell keine Änderungen geplant. Die 4,25-Tonnen-Neuregelung betrifft ausschliesslich die Fahrerlaubnis.

bis denn,

Uwe

Franky70 am 27 Mär 2025 23:27:11

So ist es geplant:
"Inhaber des B-Führerscheins können demnach in Zukunft alle Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen fahren, nachdem sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolviert haben. Welche von beiden Optionen greift, können die jeweiligen Mitgliedstaaten selbst entscheiden. Damit können selbst junge Campende weitverbreitete Diesel-Teilintegrierte mit bis zu 4,25 Tonnen mit einem B-Führerschein fahren. Bei Wohnmobilen mit alternativen Antriebsarten wie Elektromotoren entfällt die Pflicht zur Zusatzprüfung ganz, wenn die Fahrenden seit mindestens zwei Jahren ohne Unfall im Besitz eines B-Führerscheins sind."

Ich frage mich wirklich, wem so ein Schwachsinn einfällt.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem WoMo 4,25t mit Diesel-Antrieb und einem mit alternativen Antrieb im Bezug auf ein spezielles Training/Prüfung???

Kuhtreiber am 27 Mär 2025 23:45:26

Franky70 hat geschrieben:Wo liegt der Unterschied zwischen einem WoMo 4,25t mit Diesel-Antrieb und einem mit alternativen Antrieb im Bezug auf ein spezielles Training/Prüfung???


Und wo liegt der Unterschied zwischen einem WoMo mit 4,5t und einen kleinen LKW, mit dem Güter ausgeliefert und transportiert werden? Der Wahnsinn wird immer größer.

topolino666 am 28 Mär 2025 07:48:14

.... das ist doch ein Ki-generierter Text, oder?!

"Benziner" sind auch vergessen worden. ;-)

bert am 28 Mär 2025 20:43:38

In Österreich ist es ja schon durch mit dem Mehrgewicht vom Akku bei E-Fahrzeugen.
Gilt aber nur in Österreich und es darf kein Anhänger gezogen werden.

Wahrscheinlich haben viele Firmen ein Problem wenn in den Kastenwagen gerade noch die Jausenbox einladen darf. Sind halt viele nur mit B-Schein.
Aufgrund einer Spezialregel dürfen in Österreich E-LKW über 3,5 und bis 4,25 Tonnen hzG noch mit B-Führerschein gefahren werden.
Dann ist man aber wieder Gobox pflichtig und das kostet, auch für Firmen die sich die Steuer wieder holen können, doch einiges mehr als die Vignette.

Bis das in den Ländern durch ist und auch eine "vernünftige" Lösung für die Maut gefunden ist wird es noch dauern.

Da die Autos generell immer schwerer werden kann man das Gewicht ja anheben.
Und die Grenze wird immer ausgelotet werden, egal ob 3,5 oder 4t....

heinz28 am 28 Mär 2025 21:04:35

Ich würde mal davon ausgehen, dass es keine Änderung bei Maut usw. geben wird.
Davon wird nirgends etwas geschrieben.
Somit wird die Regelung wohl bleiben, dass alle über 3,5 t andere Mautregeln haben.

Wobei ich das Gejammer darum auch nicht verstehe.
Im Verhältnis der Kosten des Wohnmobils und Urlaubs, ist das doch alles vernachlässigbar.
Außer vielleicht man fährt 6 Monate im Jahr über Österreichische Autobahnen. :-)

cbra am 28 Mär 2025 23:26:21

bert hat geschrieben:In Österreich ist es ja schon durch mit dem Mehrgewicht vom Akku bei E-Fahrzeugen.
Gilt aber nur in Österreich ....
Dann ist man aber wieder Gobox pflichtig und das kostet, ...


Und wechselkennzeichen geht nicht mehr
Es gibt kein parkpickerl - zumindest in salzburg
3,5t sperren gelten dann
......
Wochenenfahrverbot??

Mmn gehts nur darum dass die industrie irgendwie e- transporter verkaufen kann die halbwegs praktikabel sind.

Erinnert an die österreische lösung zum vorsteuerabzug. Gerüchte behaupten ja dass der ominöse quader im kofferraum besonders auf vans zugeschnitten war die in der steiermark produziert wurden. Diese und noch ganz wenige andere

bert am 29 Mär 2025 07:33:02

heinz28 hat geschrieben:Wobei ich das Gejammer darum auch nicht verstehe.
Im Verhältnis der Kosten des Wohnmobils und Urlaubs, ist das doch alles vernachlässigbar.
Außer vielleicht man fährt 6 Monate im Jahr über Österreichische Autobahnen. :-)


Kein Gejammere sondern eine Feststellung.
Und bei mir im Betrieb nichts anderes. Welchen Transporter werde ich betrieblich kaufen?
Den mit E-Antrieb und dadurch über 3,5t mit Gobox Pflicht und weniger Nutzlast oder den bis 3,5t mit Diesel?
Solange das nicht fertig gedacht und auch die Mautsituation angepasst ist werden das andere Unternehmer genau so sehen.

Nichts anderes ist es dann mit den Wohnmobilen.
Da geht es zusätzlich noch um dem Preis und massiv um Zuladung.

Ich rede von Österreich weil ich da wohne.
Andere Nachteile hat cbra schon genannt.
Führerscheinklassen übrigens vorhanden um auch die schweren Fahrzeuge bewegen zu dürfen.
Und den musste man mit meinem Baujahr immer schon selbst machen und bezahlen.

Jagstcamp-Widdern am 01 Apr 2025 09:43:55

pressekonferenz des designierten neuen verkehrsministers alex-peter dobrauer:

"Die längst überfällige Einführung des erweiterten FS "B" bis 4,25t ist für das Ende des ersten Quartals vorgesehen.
10 praktische Schulungsstunden sowie 6 theoretische innerhalb 3 Monaten nach Beantragung sind obligatorisch.
Der Proband muss die Fahrerlaubnis "B" seit mindestens 5 Jahren haben und ohne Eintrag in das Verkehrssünderzentralregister sein.
Nach dem erreichen des "Upgrades" ist eine 2-jährige Probezeit unter Anleitung, ähnlich dem "begleiteten Fahren" ab 17 vorgesehen."

ich meine, das ist doch mal eine günstige und praktikable Art, den jungen leuten die möglichkeit zu geben, auch die schweren brummer zu fahren, der papa fährt halt noch 2 jahre mit an die adria!

danke!
hartmut

Joachim260 am 01 Apr 2025 09:47:25

Netter Versuch :lach:

bert am 02 Apr 2025 06:28:27

Ob der bis an die Adria Gültigkeit hat gilt es auch noch zu hinterfragen.

Den A Schein bis 125cm³ kann man in Österreich auch mit ein paar Fahrstunden und fünf Jahren Führerschein B Besitz machen.
Der gilt aber auch nur in Österreich. Eine seltsame Regelung ist aber so.

Wenn ich das schon mache sollte es auch im gesamten Ausland gültig sein.
Sonst bringt es ja wieder nicht viel.

Tinduck am 02 Apr 2025 09:03:34

Na ja, das Ganze wird ja sowieso 'nur' auf EU-Veranlassung gemacht, es wird also eine EU-weite Umsetzung geben - ist in Spanien z. B. ja auch schon umgesetzt.

Mit dem alten deutschen 3er konnte man auch in ganz Europa 7,5 Tonnen fahren, nicht nur in D.

bis denn,

Uwe

rkopka am 02 Apr 2025 09:34:04

Auch der normale FS wird wohl geändert. Der Artikel liegt auf einer "bösen" Website, aber Google findet es mit "neue-wohnmobil-regel-ab-1-april-ab-65-mit-begleitperson"

RK

heinz28 am 02 Apr 2025 09:59:23

rkopka hat geschrieben:Auch der normale FS wird wohl geändert. Der Artikel liegt auf einer "bösen" Website, aber Google findet es mit "neue-wohnmobil-regel-ab-1-april-ab-65-mit-begleitperson"

RK

Heute ist aber schon der 2. April.

Mann am 03 Apr 2025 12:14:22

na dann, spart mal schon immer, es sollen Lehrgänge gemacht werden müssen.

heinz28 am 03 Apr 2025 20:19:33

Das wird am ehesten so wie beim B96 werden. Dieser ermöglicht ja 4,25 t beim Wohnwagen.
Kurzes Training und Prüfung für relativ wenig Geld.

Darauf muss ein Womo-Besitzer eher nicht sparen.
Oder erst recht. :-)

vicos am 15 Jun 2025 18:39:54

"Gültig wird die neue EU-Führerscheinrichtlinie erst, nachdem sie offiziell verabschiedet und von den jeweiligen Mitgliedsstaaten in nationalem Recht umgesetzt worden ist. Dafür haben die Länder bis 2030 Zeit.

tweiner am 16 Jun 2025 04:15:14

ManfredK hat geschrieben:
... aber das ist halt erst in ... aber für viele andere kann das auch mit Zusatzausbildung ein echter Mehrgewinn sein um aus der 3,5t Falle Überladung herauszukommen ohne einen neuen Führerschein machen zu müssen. Eine Regelung analog zum B96 ist für jeden zumutbar der den Bedarf hat.
)


Moinsen,
es gibt keine 3,5t Falle!
Wer mit einem Klasse B Führerschein ein Wohnmobil mit 3,5t Zulassung fährt, das Fahrzeug wiegt 4t, wird wegen Überladung herangezogen. Da ist nichts mit fahren ohne Führerschein!
Machen wir den Umkehrschluß: Mein Womo mit einer Zulassung von 4,5t wiegt leer 3,25t. Das darf mein Junior mit der Klasse B also fahren solange er mit dem Womo die 3,5t einhält? Ich glaube nicht!
Die Regelung der Führerscheine sind: SCHROTT! und von der Fahrschullobby bestimmt! Ich denke, das kein Fahranfänger sich sofort in einen 7,5t Lkw setzen würde, das wären Einzelfälle die in dem Fall auch von den Versicherungen abgefangen werden würden => Fahrer unter 25 Jahre z.B. doppelter Versicherungsbetrag.
Von der EU hätte ich bei allen Führerscheinthemen mehr Weitsicht erwartet, schauen wir in Europa nach den max. Möglichkeiten eines Landes und setzen das als Standard. Thats it, life can be very simple.
Alles andere fördert den Bürokratiewahnsinn, und erhöht den Verdienst der Fahrschulen.
Thomas

Tinduck am 16 Jun 2025 08:33:07

... es stellt sich sowieso die Frage, warum man für den B mit 4,25 Tonnen (voraussichtlich) mindestens 23 Jahre alt sein muss (5 Jahre Fahrpraxis auf B), während man den C1 (7,5 Tonnen) ab 18 machen darf??

Wahrscheinlich, weil man für den B 4,25 keine Prüfungen machen muss, für den C1 aber schon?

Konstistenz hinsichtlich der Altersbegrenzung sieht anders aus...

bis denn,

Uwe

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