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Gewogen , Überladen , Abspecken ... Alufelgen ? 1, 2, 3


Leser am 04 Sep 2007 12:58:43

Waschbaer hat geschrieben:an apnl:

Danke fuer die Antwort,
das klingt schon viel differenzierter.


Guenther


und wenn Du den ganzen Thread gelesen hättest, wärst Du da von selbst drauf gekommen.

Leser

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Waschbaer am 04 Sep 2007 14:27:43

Woher weisst denn nu du wieder, was ich gelesen habe und was nicht?
Ich habe alles gelesen und daraus meine Schluesse gezogen, kann sein, dass andere zu anderen Ergebnissen kommen, ich kam eben zu den meinigen.

Guenther

guela am 04 Sep 2007 15:57:26

Ich weiß nicht, ob das Eingangsthema an dieser Stelle noch aktuell ist.

Ich werde nun auch mal die Waage in Anspruch nehmen, da am Freitag meine Urlaubsreise (3 Wochen!!!) :D beginnt.
Bisher hatte ich noch ohne Gewichtsängste meine Urlaube verbracht.

Rechnerisch müsste es anhand der Gewichtsangaben für Fahrzeug und Zubehör reichen - aber wie man so liest, ist das mit den Angaben der Hersteller doch eine eigene Sache.



guela

Anzeige vom Forum


abo1 am 04 Sep 2007 16:07:51

guela hat geschrieben:I...
Rechnerisch müsste es anhand der Gewichtsangaben für Fahrzeug und Zubehör reichen - aber wie man so liest, ist das mit den Angaben der Hersteller doch eine eigene Sache.
..



hallo

war selber war noch nie auf der waage
ich habe ja auch keine grund dazu

laut auskunft meines anwaltes gehört es ausdrücklich NICHT zu den obligenheiten eines fahrzeuglenkers das tatsächlich eigengewicht seines fahrzeug nachzuprüfen. er hat dazu in aller regel auch nicht die mittel.

zu seinen obliegenheit gehört es allerdings sehr wohl die einhaltung der max. zuladungskapazität lt. schein sicherzustellen

ich fahre daher grundsätzlich mit ladeverzeichniss

da ist alles von der papiertaschentüchern und toilettpapierrollen über das bordwerkzeug bis zu den personengewichten eingetragen

die restmenge ist die maximale aufnahmekapazität fürs bordwasser

mein anwalt behauptet es dürfte mir - spätestens in der berufungsinstanz - niemand einen strick draus drehen koennen wenn das eigengewicht daneben war, solange
- nicht ICH derjenige war der es abgeändert hat, und/oder
- ich nicht schon aus anderer quelle (wägen gefahren) drüber bescheid gewusst habe dass es daneben ist.

soweit sogut

aus meiner sicht gar nichts helfen würde mir diese rechtsmeinung falls ich tatsächlich ein unzutreffendes eigengewicht hätte (wäre evt möglich, meine karre wurde von 4,5t auf 3,5t abgelastet) und mich im ausland wo wer auaf die waage zerrt.

denen ist die rechtslage in AT mit hoher sicherheit ziemlich egal und es würde im fall des falles wohl heissen: ab auf den tieflader ...

lg
g

PS:
die rechtsmeinung meines anwaltes bezieht sich auf die situation in AT und ist selbstverständlich unverbindlich und so ...

apnl am 04 Sep 2007 18:46:41

guela hat geschrieben:Ich werde nun auch mal die Waage in Anspruch nehmen, da am Freitag meine Urlaubsreise (3 Wochen!!!) :D beginnt.
Bisher hatte ich noch ohne Gewichtsängste meine Urlaube verbracht.

Rechnerisch müsste es anhand der Gewichtsangaben für Fahrzeug und Zubehör reichen - aber wie man so liest, ist das mit den Angaben der Hersteller doch eine eigene Sache.


guela


Ich denke, du wirst dich wundern, berichte mal nach deinem Urlaub.
Ansonsten schöne und vor allem knitterfrei Zeit in den schönsten Wochen des JAhres


Armin

Gast am 04 Sep 2007 19:07:24

wie verhält es sich denn bei überladen des Fahrzeug und der gleichzeitigen Überladung der Führerscheingrenze. Z.b von PKW zu Lkw Führerschein.
Bei größeren Fahrzeugen steht auch oftmals eine zulässige Gesamtmasse in den Papieren und die Achslasten zu zulässig sind und auch in den papieren stehen lassen eine höhere Gesammtmasse zu.
Beispiel:
Leergewicht 6500Kg lt Papiere
Zul. Gesamtmasse 7.490Kg lt. Papiere
Zul. Anhängelast 2.500Kg lt Papiere
Zul. Achslasten 6.800Kg und 3200Kg lt. Papiere

Darf man mit dem alten 3er Führerschein überhaupt noch ein Fahrzeug in der 7,49To Klasse in überladenem Zustand bewegen oder braucht man einen LKW-Schein.

Logo

kintzi am 04 Sep 2007 19:48:06

Nein! Du bist dran wegen Fahrens ohne gültige Erlaubnis, wenn über 5%=374,5 kg zusätzlich noch wegen Überldg. Richi

Gast am 04 Sep 2007 20:03:53

hallo kintzi,
das würde ja bedeuten das jeder der eine zul Gesamtmasse hat mit 3,5t
und nur den neuen PKW Schein, bei Überladung um 175Kg also über 3675Kg Gefahr läuft wegen fahrens ohne Führerschein und Überladung dran ist.
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Polarwolf am 04 Sep 2007 21:42:21

kintzi hat geschrieben:Nein! Du bist dran wegen Fahrens ohne gültige Erlaubnis, wenn über 5%=374,5 kg zusätzlich noch wegen Überldg. Richi


Wie kommst du denn da drauf?
Der Führerschein bezieht sich auf das zulässige und nicht auf das tatsächliche Gesamtgewicht!

--> Link

Gast am 04 Sep 2007 22:39:45

klaus1960 hat geschrieben: ... kann der dukato 15 mit Alko Tiefrahmen denn aufgelastet werden ???meines Wissens nicht ...


... hallo Klaus1960 ... doch, es geht ... wenn Deine Achslasten mit: V:1850 + H:2000 eingetragen sind, kannst Du auf 3.750kg auflasten ... hab das selber bei Goldschmitt in Walldürn machen lassen ...

Trost & :bia:

abo1 am 04 Sep 2007 23:53:33

Polarwolf hat geschrieben:
kintzi hat geschrieben:Nein! Du bist dran wegen Fahrens ohne gültige Erlaubnis, wenn über 5%=374,5 kg zusätzlich noch wegen Überldg. Richi


Wie kommst du denn da drauf?
Der Führerschein bezieht sich auf das zulässige und nicht auf das tatsächliche Gesamtgewicht!

--> Link



hallo

also beim FS weiss ich es nicht genau, aber zum beispiel bei unserer unseligen autobahnmaut (go-box ab 3,5t) ist das tatsächlich so:

eine überladung eines zB 3,5 tonners auf sagen wir mal 3,9t oder so macht ganz sicher ärger ohne ende, aber es gibt keinen ärger mit der strassenmaut den die richtet sich immer nach der in den papieren eingetragenen fahrzeugart, und wenn das ein PKW oder sonderkraftfahrzeug unter 3,5 tonnen ist dann reicht die vignette, egal wie schwer die fuhre denn nun wirklich ist.

lg
g

Gast am 05 Sep 2007 10:43:39

Führerscheinfrage bei Überladung geklärt.
Habe die schriftlich Auskunft nun von einem RA wie folgt;
Es kommt auf die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeug an.
Logo

ingemaus am 05 Sep 2007 11:12:22

Hallo an alle !
Diese dauernd vorgetragenen 5 % der Überlastung, bis zu der nichts passiert ist falsch. Es steht nirgends etwas von dieser Möglichkeit. Es liegt im Ermessen des Polizisten der kontrolliert. Kein Rechtsanspruch. Hat sich wohl so eingebürgert. Es muss dann aber abgeladen werden. ABER NOCH EINMAL : Passiert ein Unfall, mit Verletzten, der Staatsanwalt kommt darauf, dass das FG überladen sein könnte, läst nachwiegen, dann gute Nacht. Die Versicherung , so sagt meine auf Nachfrage, zahlt nur bis einer Überladung von 2 bis höchstens 3 % . Der Fahrer ist allein für sein FG und die Beladung Reifen usw zuständig. Im Letzten Jahr kam mein Nachbar mit einen dicken Hals in Kroatien an. Er war in Austria angehalten . Hatte Pickerl, zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg, wurde gewogen, 3580 kg. Musste zahlen Keine G - Box und Überladung gesamt 42o €. Konnte Wasser ablassen und weiter fahren! von ingemaus

dieter2 am 05 Sep 2007 14:05:56

ingemaus hat geschrieben:Keine G - Box und Überladung gesamt 42o €. Konnte Wasser ablassen und weiter fahren! von ingemaus


Verstehe ich nicht.
2 Beiträge vorher wird gesagt das die GO Box nur das zulässige Gesammtgewicht berücksichtigt,nicht die Überladung :roll:

Dieter

ingemaus am 05 Sep 2007 14:48:31

Hallo Dieter 2!

Er hätte die Go - Box nehmen müssen, weil er mehr als 3.500 kg auf die Austria - Waage brachte. Es waren nach seinen Angaben 3.580 kg.
Andere Länder andere Sitten!
ingemaus

Polarwolf am 05 Sep 2007 16:43:36

Reicht dann für ein Fahrzeug mit einem zGG von mehr als 3500kg auch eine Vignette, wenn man es nur bis 3500kg belädt? - Ganz sicherlich nicht!

Auf den folgenden Internetseiten ist überall vom höchstzulässigen Gesamtgewicht die Rede. Das tatsächliche Gewicht scheint keine Rolle zu spielen.

--> Link
--> Link

Ahnungslosen Touristen kann man aber leicht was anderes erzählen und abkassieren. :angry:

guela am 05 Sep 2007 19:17:08

So - ich hab's gewagt. Das Mobil wurde gewogen.

Alles was im Urlaub mitgenommen wird wurde eingeladen.
Selbst Notebook, Fotoausrüstung, Klapprad, Hund und Frau - und ich.
Kraftstoff- und Wassertank gefüllt (Kraftstoff 90 Liter) und Kühl-/Gefrierfach voll.

Zulässige Gewichte nach Fahrzeugschein:
Vorderachse 1870 kg
zGG 3500 kg
Hinterachse 2060 kg

Bei der Messung kam folgendes Ergebnis heraus:
Vorderachse 1750 kg
zGG 3520 kg
Hinterachse 1770 kg


Da alleine 24 Hundefutter-Dosen plus Trockenfutter für 3 Wochen eingepackt sind, kann ich im Laufe des Urlaubs damit rechnen, dass der Wagen noch etwas leichter wird.

Voraussetzung dafür ist, dass das Körpergewicht im Urlaub nicht rabiat zunimmt und meine Frau nicht sämtliche Supermärkte besucht.

Die Messtelle wurde mir vom TÜV empfohlen, da sie selbst nicht über eine Waage verfügen.


guela[/b]

Gast am 05 Sep 2007 19:22:16

Gratulation guela,
freut mich für jeden der keine Probleme mit Übergewicht hat
Logo

Bergbewohner1 am 05 Sep 2007 19:35:42

Er hätte die Go - Box nehmen müssen, weil er mehr als 3.500 kg auf die Austria - Waage brachte. Es waren nach seinen Angaben 3.580 kg.
Andere Länder andere Sitten

[b]Der Schmarrn wird immer größer hier[/b], bin Bekannter fuhr mit Go-Box und wog nur 2500 kg, bekam nach dem Wiegen seine zuviel gezahlten Euros zurück, er spendete sie der Stiftung Fahrern/innen die mit WoMos Überladen fahren und zur Kasse gebeten worden sind.
Es soll demnächst auch noch eine Stiftung für fahren ohne Führerschein bei mehr als 3,5 Tonnen mit neuem Pkw Schein gegründet werden.
Es werden noch Stifter gesucht.



:bahnhof:

Sellheimer am 05 Sep 2007 20:21:12

Hallo

Hatte Pickerl, zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg, wurde gewogen, 3580 kg. Musste zahlen Keine G - Box und Überladung gesamt 42o €


das halte ich für absolutes Gerücht;
der Unterschied zwischen "zulässigem" Gesamtgewicht und "tatsächlichem" Gewicht (auch in Österreich) wird wohl ein Dauerbrenner bleiben.


Sellheimer

ingemaus am 05 Sep 2007 20:41:29

Also Leute !
Habe ich mich verkehrt ausgedrückt? Er hatte ein Mobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg. Dazu ein Pickerl ich glaube für eine Woche. Er wog aber 3.580 kg. Er hätte da 1. eine Box gebraucht, weil er über 3.500 kg wog, und 2. war sein Womo überladen ! Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.850 kg wäre die Box sofort notwendig gewesen. Nicht nur was das FG wiegt , sondern das zulässige GS ist in Austria ausschlaggebend. Einige Jäger sind mir in unerem Kreis aber auch schon begegnet. Ob es es hier einer war, ich weis es nicht, hatte aber nicht den Eindruck.
ingemaus

Lieber 5 Millionen Pixel in der Kamera als 3 auf der Nase

Sellheimer am 05 Sep 2007 20:56:02

Hallo Ingemaus,

Er hatte ein Mobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg. Dazu ein Pickerl ich glaube für eine Woche. Er wog aber 3.580 kg. Er hätte da 1. eine Box gebraucht, weil er über 3.500 kg wog, und 2. war sein Womo überladen


das 1. stimmt halt nun einfach nicht; bei zGG 3,5 to brauchst Du keine Go-Box. Auch wenn Du tatsächlich 4 to hast. Du bis dann dran wegen Überladung, aber sonst nichts. In dem von Dir geschilderten Beispiel (für 80 kg Überladung 420.-€ Strafe zu bezahlen) sitz ein riesiger Bär, der Dir aufgebunden wurde.

Sellheimer

abo1 am 05 Sep 2007 21:11:15

hallo

es hatte sogar mal wer eine schriftliche anfrage an die asfinag gestellt und die hat offiziell drauf geantwortet dass die benutzung der go-box NICHTs mit überschreitung des hzlgg zu tun hat. garnichst.
die antowrt war in dem forum gepostet. daher bin ich da ziemlich sicher.

ein 3,5tonner der vier tonnen hat hat ein problem
aber keines mit der strassenmaut
die richtet sich immer nach dem HzlGG in den papieren und nicht nach dem tatsächlichen gewicht

lg
g

PS:
420,- für 3,8 statt 3,5t ist schon möglich, evt kam ja auch noch fahren im fahrverbot (für LKW) , nicht beachten des überholverbotes (für LKW), fahren ohne führerschen (neuer schein nur bis 3,5t), nichtbeachtung des sonntagsfahrverbotes für KFZ über 3,5t etc dazu.....


PPS:
es kursierte mal ewig ein gerückt jemand hätte 2500,- gezahlt weil er in AT ohne vignette gefahren ist. nach viel hin und her kam dann raus dass der kollege nach einer anhaltung und belehrung durch die asfinag sich geweigert hat die ersatzmaut (52,-??) zu zahlen und einfach ohne vignette weitergefahren ist. dann hat er gegen eine anzeige in DE einspruch erhoben und das ganze durch die instanzen durchprozessiert (irgendwie so nach dem motto freie fahrt für freie bürger oder so). das ist schief gegangen und alles in allem hat ihm das dann die 2500,- gekostet....

also: auch wenn etwas stimmt kann es eigentlich ganz anders gewesen sein

lg
g

Gast am 06 Sep 2007 17:46:45

hm, vertshe ich nicht. Warum müssen die Kisten immer so fürchterlich viel wiegen.

Bei unserem 280er Fiat mit Dete`s Alkhoven Aufbau haben wir ein Leergewicht von 21100kg lt. Schein. Wenn wir in den Urlaub fahren, und für 3 Wochen Klamotten, Lebensmittel, Grill, Bier ( Ganz wichtig ) und Werkzeug ( Sicher auch an die 30 kg mitnehmen, dann kommen wir auf der Waage mit 2 Personen und 40l Wasser und vollem D Tank auf 2900 kg. Ich dürfte laut Schein 3,1t haben. Was schleppt Ihr mit Euch rum ?

Auch darf ich nochmal 1,5t Boot hinter das Mobil hängen.

Hobbit_615 am 06 Sep 2007 22:02:20

Hi CC,
ganz einfach, weil die Autos von heute keine ganze Tonne mehr Nutzlast haben. So wie von dir beschrieben 2.1T Leer und 3.1T max. war vor 10 Jahren. Da war noch vieles besser. Außer dem sind wir natürlich nicht mehr mit 40L Wasser zufrieden, sondern brauchen mindestens 100 die aber im Frostsicheren Doppelboden Platz finden müssen. Dazu kommt noch eine Markise mit ca. 30-40Kg und eine Satanlage plus Solaranlage und Wechselrichter.
Prima, ich habe alles :D inklusieve Übergewicht.

Hobbit

MichaelW am 06 Sep 2007 22:15:18

....na ja, und die Aufbauten sind durch Material- und Isolationsstärken auch "etwas" schwerer geworden.......aber die "Luxus"-Ausstattung haut schon rein und manchmal bin ich auch so bekloppt und fahr mit 140 ltr. Wasser los......

agu am 06 Sep 2007 22:26:32

MichaelW hat geschrieben:....na ja, und die Aufbauten sind durch Material- und Isolationsstärken auch "etwas" schwerer geworden.......aber die "Luxus"-Ausstattung haut schon rein und manchmal bin ich auch so bekloppt und fahr mit 140 ltr. Wasser los......
Wieso bist Du bekloppt ? Dafür ist der Tank doch da. Ich habe auch keine Lust an einem Wochenende nachzutanken.

MichaelW am 07 Sep 2007 19:35:17

@ agu: eigentlich nicht nur manchmal, sondern fast immer :oops: :oops: und dank Entsorgungsmöglichkeit zuhause fahr ich die Brühe auch wieder so zurück :eek: :eek: :wink: (natürlich nur wenn ich keine Entsorgungsmöglichkeit am WE finde oder lange warten müsste)

Gast am 07 Sep 2007 21:09:17

@ Hobbit_615

Also ich hab einen 70l Tank für Wasser, und `ne Markise hab ich auch...

Wollte ich nur mal so in den Raum werfen. OK, die Fußbodenheizung fehlt mir noch. Solar hab ich auch nicht, dafür aber 2 Aufbaubakterien, und immer jede Menge Werkzeug. Der Schinken muß ja immer zwischendurch wieder flott gemacht werden könen :-)

apnl am 09 Sep 2007 17:34:54

abo1 hat geschrieben: nichtbeachtung des sonntagsfahrverbotes für KFZ über 3,5t etc dazu.....


Hi abo1,

liegst du damit richtig :?:

Ich konnte mir das nicht vorstellen und habe in eurer Straßenverkehrsordnung mal nachgesehen und folgendes gefunden:


Quelle: --> Link

§ 42. Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge

(1) An Samstagen von 15 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00 Uhr bis 22 Uhr ist das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen mit Anhänger verboten, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt.

(2) In der im Abs. 1 angeführten Zeit ist ferner das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten.


hat sich da etwas geändert?

Ich versteh das so:
Du darfst fahren, wenn das Womo < 7,5 t und keinen Anhänger hat.
Mit Anhänger darf weder das Womo noch der Anhänger > 3,5 t sein.


Armin

Gast am 09 Sep 2007 17:46:26

@nichtbeachtung des sonntagsfahrverbotes für KFZ über 3,5t etc dazu.....

Seit wann den das für sonder-Kfz-Wohnmobil.
Dieses hat ob mit oder ohne Anhänger für Wohnmobile keiné Gültigkeit.
Logo

apnl am 09 Sep 2007 18:31:21

logo hat geschrieben:@nichtbeachtung des sonntagsfahrverbotes für KFZ über 3,5t etc dazu.....

Seit wann den das für sonder-Kfz-Wohnmobil.
Dieses hat ob mit oder ohne Anhänger für Wohnmobile keiné Gültigkeit.
Logo


Hallo Logo,

woher hast du diese Information? Wenn ich die von mir zitierte StVO (A) durchsuche finde ich nichts von Wohnmobil oder Sonder Kfz.


Armin

Pijpop am 09 Sep 2007 18:36:49

Naja - es gab schon viele die sich durchs Sonntagsfahrverbot aufs
Glatteis führen ließen.

Wohnmobil ist zu 99,99 % als Sonstiges KFZ zugelassen. Also nix mit
Fahrverbot auch dann wenn 22 Tonnen mit 6 Tonnen Anhänger.
Denn ein Anhänger hinter einem Wohnmobil ist, STVO - mäßig ein
Wohnmobilanhänger und kein LKW Anhänger.

Genauso gilt - VW Golf mit LKW Zulassung ( verblechte Seitenscheiben )
daran ein 300 KG Anhängerchen und schon ist Sonntags nix mit fahren.


Pijpop

Gast am 09 Sep 2007 19:06:47

ich fahre gern mit 7,5to und plus Pkw-hänger am Sonntag - da sind die Brummis wegen Fahrverbot kaum unterwegs und man hat frei Fahrt.

Wurde noch nie angehalten und habe auch schon polizeistreifen überholt.
logo

apnl am 09 Sep 2007 20:04:38

@pijpop
@logo

nur mal ne Verständnisfrage, wir reden alle drei über die österreichische STVO??


Armin

abo1 am 09 Sep 2007 21:11:34

apnl hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben: nichtbeachtung des sonntagsfahrverbotes für KFZ über 3,5t etc dazu.....

liegst du damit richtig :?:
Ich konnte mir das nicht vorstellen und habe in eurer Straßenverkehrsordnung mal nachgesehen und folgendes gefunden:


hallo

*hmmm*

dachte schon.
bisher

hab aber jetzt auch noch ein wenig rumgesucht und bin mir nun auch nicht mehr sicher ehrlich gesagt

scheint so zu sein dass zu mindestens das sonntagsfahrverbot tatsächlich ausdrücklich nur "Lastkraftwagen" betrifft und nicht sonderkraftfahrzeuge.
damit "erwischt" es bestenfalls ein paar selbstausbauer falls die nicht umtypsiert haben (was kaum vorstellbar ist).

*brummel*

lg
g

PS:
ja, es geht in dem fall um österreich ...

apnl am 09 Sep 2007 21:18:18

abo1 hat geschrieben:
apnl hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben: nichtbeachtung des sonntagsfahrverbotes für KFZ über 3,5t etc dazu.....

liegst du damit richtig :?:
Ich konnte mir das nicht vorstellen und habe in eurer Straßenverkehrsordnung mal nachgesehen und folgendes gefunden:


hallo

*hmmm*

dachte schon.
bisher

hab aber jetzt auch noch ein wenig rumgesucht und bin mir nun auch nicht mehr sicher ehrlich gesagt

scheint so zu sein dass zu mindestens das sonntagsfahrverbot tatsächlich ausdrücklich nur "Lastkraftwagen" betrifft und nicht sonderkraftfahrzeuge.
damit "erwischt" es bestenfalls ein paar selbstausbauer falls die nicht umtypsiert haben (was kaum vorstellbar ist).

*brummel*

lg
g

PS:
ja, es geht in dem fall um österreich ...


gibt es bei euch überhaupt eine Unterscheidung zwischen LKW und Sonder-KFZ? Bei der Maut unterscheidet ihr ja auch nicht.


Armin

RaiWo am 10 Sep 2007 09:28:18

Hai!
Und wieder mal: es gibt keine SONDERfahrzeuge. So.-Kfz heißt schlicht und ergreifend SONSTIGES Fahrzeug!!!
Dazu gehört z. B. auch der Leichenwagen :D
CU
Wolf

abo1 am 10 Sep 2007 10:55:24

RaiWo hat geschrieben:Hai!
Und wieder mal: es gibt keine SONDERfahrzeuge. So.-Kfz heißt schlicht und ergreifend SONSTIGES Fahrzeug!!!
Dazu gehört z. B. auch der Leichenwagen :D
CU
Wolf


gibt es bei euch überhaupt eine Unterscheidung zwischen LKW und Sonder-KFZ? Bei der Maut unterscheidet ihr ja auch nicht.

Armin



hallo

also ich kann ja nur über die situation in AT sprechen.

bei uns werden wohnmobile sowohl in der stvo (strassenverkehrsordnung) als auch in der eintragung im zulassungsschein immer als "Spezialkraftwagen" bezeichnet.

siehe zb hier:
--> Link

der "Spezialkraftwagen" definiert sich im gesetzt leider dadurch, dass er NICHT unter einen haufen anderer definitionen fällt. siehe nachstehender link seite 15.

manchmal wird dann auf die zuordnung der "spezialkraftfahrzeuge" wohnmobile bei verkehrstafeln (zb. parkmöglichkeit für wohnmobile auf autobahnparkplätzen - nur "LKW" oder "PKW") vergessen.

und dass ist wohl auch der grund für den go-box unfug.
denn im gesetz sind PKW bis 3,5t von der go-box befreit und damit basta
über das thema spezialkraftwagen hat wohl niemand konkret nachgedacht, und wenn doch, dann war klar dass die heimische tourismuslobby eine allfällig geplante ausnahme gerne hat fallen sehen ...

lg
g


PS:
"Sonderkraftfahrzeuge" gibt es bei uns auch, damit sind aber alle die gemeint die nicht oder nicht nur auf rädern fahren (gleiskettenfahrzeuge = raupenfahrzeuge wie panzer, bagger etc)

PPS:
ich will aber nicht ausschliessen dass eine menge österreichischer womos mit der eintragung "Sonderkraftfahrzeug" herumfahren. früher war der kreativität der einzelnen verkehrsämter in den bundesländern keine grenze gesetzt. manchmal war das recht praktisch.
seit einigen jahren ist das bei uns in AT alles zentralisiert, da duerfte so ein lapsus dann eigentlich nicht mehr vorkommen.

Pijpop am 10 Sep 2007 12:12:46

@ apnl

Sorry - ich bezog mich ausschliesslich auf den Geltungsbereich der
STVO in Deutschland.

Pijpop

Gast am 10 Sep 2007 15:17:33

Hallo

wollte nur nochmal zurück zum Thema

Roller ist gekauft
(gebrauchter peugot Speedfight 10 ps und 95 Kg)
Da ich hier aus dem Forum erfahren habe, dass mein Ducato 15 trotz alko fahrwerk bis auf 3750 kg aufgelastet werden kann (goldschmitt hat da für mein auto tatsächlich ne möglichkeit)Für den Preis hätt ich zwar auch direkt den ducato 18 bekommen ist jetzt aber halt nicht mehr zu ändern .
demnächst ist somit ein teuer Werkstattbesuch geplant

Alufelgen sind dann wohl nicht mehr nötig . Wobei ich nicht weiss ob die Stahlfelge die auf 2250 kg erhöhte Achslast somit 1125 kg trägt , da die 15Zoll Alu nur bis 1000 kg zugelassen sind

Bin dann also trotz Roller und voller Beladung wieder mit ner Reserve unterwegs ,,, und kann mir schon mal gedanken über ne klimaanlage machen :D

Klaus


@ INGEMAUS Danke für den Goldschmitt tip

Schorsch2905 am 10 Sep 2007 16:31:07

klaus1960 hat geschrieben:Bin dann also trotz Roller und voller Beladung wieder mit ner Reserve unterwegs ,,, und kann mir schon mal gedanken über ne klimaanlage machen :D

... und über die GoBox :versteck:

Gast am 10 Sep 2007 16:37:38

SO SCHWER IST DIE BOX DOCH NICHT SCHORSCH

Quatsch ..so oft fahr ich nicht durch Östreich

ingemaus am 10 Sep 2007 16:50:40

Hallo Klaus!
Zum letztenmal die Ingemaus. Vor lauter geschreibe, vergiß nicht die Frage ob beim Anbau des Trägers und dessen NUTZUNG die V- Achslast von 42 % eingehalten wird! Nicht die Anbaufirma, sondern Du bist für die Beladung verantwortlich! Die Einhaltung wird wohl nicht gelingen!

ingemaus

abo1 am 10 Sep 2007 19:55:56

ingemaus hat geschrieben:Hallo Klaus!
Zum letztenmal die Ingemaus. Vor lauter geschreibe, vergiß nicht die Frage ob beim Anbau des Trägers und dessen NUTZUNG die V- Achslast von 42 % eingehalten wird! Nicht die Anbaufirma, sondern Du bist für die Beladung verantwortlich! Die Einhaltung wird wohl nicht gelingen!

ingemaus


hallo

ist das eine fahrzeugspezifische sache mit den 42% vorderachslast?

generell kann das nicht sein, ich hab 40,5 und 59,5 als anteil der achslasten vorne/hinten

den zulassungsschein hab ich ein paar beiträge weiter oben gepostet ...

lg
g

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