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Vielleicht hat der Experte von nebenan ja etwas von einem dauerhaft abgestellten Wohnwagen geschrieben. Erst mal ganz ruhig bleiben.
Ich bin froh, dass ich mit meinen Nachbarn soooo gut klar komme. Und auf meinen 1800 qm parken ein LKW Oldtimer und ein Oldtimer Bus in Carports, das Cabrio mit Saisonkennzeichen und der Multivan sowie der Karmann, und keinen stört es. Guten Morgen
Das mit den Nachbarstreitigkeiten ist wirklich eine besch... Sache. Was würde es Kosten, das WoMo ausserhalb, auf einem privat gemieteten Platz abzustellen? Mit dem ganzen Ärger & Kosten für Anwalt und Gebühren war diese Lösung sicherlich ene Alternative. Zudem wäre der erste Schritt für ein nachbarliches Zusammenleben getan. , aljosa Nach den Bauordnungen der Länder können nicht zugelassene Fahrzeuge ( z.B. Wohnanhänger, Baubuden ) o.ä. durchaus dem Baurecht unterliegen, wenn sie als Ersatzgebäude ( z.B. als Aufenthaltsraum bei einem Wochenendgrundstück ) genutzt werden.
Hier handelt es sich jedoch um ein als Straßenfahrzeug zugelassenes Wohnmobil, wenn auch mit Saisonkennzeichen. Alleine die ordnungsgemäße Zulassung weist jedoch nach, dass eine Nutzung ausschließlich als Fahrzeug erfolgen soll und das Fahrzeug nur außerhalb der Saisonnutzung auf Deinem eigenen Grundstück geparkt wird. Irgendwie scheint Euer Bauamt etwas unterbeschäftigt zu sein... Fragt die Herrschaften doch mal, ob sie für ihre im Sommer nicht benutzten und auf dem Bauhof abgestellten Schneepflüge eine Baugnehmigung beantragt haben ? Viele aus Nürnberg, Edgar Also wie schon festgestellt wurde ist ein Gebäude nur ein Gebäude das als solches genutzt wird! Und die Hauptnutzung muss demzufolge diesem Grundsatz folgen. Eine Hauptnutzung als Gebäude liegt auch dann nicht vor, wenn der Besuch oder die eigenen Kinder im Wohnmobil mal an einem WE nächtigen. Ein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen ist laut Verkehrsordnung ein KFZ was nur für eien bestimmte Zeit für den öffentlichen Raum zugelassen ist. Es ist somit gleich zu behandeln wie jedes andere KFZ das über ein Saisonkennzeichen verfügt. Dabei ist es unerheblich welche Größe das Fahrzeug besitzt, denn das ist nun mal nicht geregelt. (dein Nachbar kann ja mal eine Gesetzesvorlage einreichen)
Sofern es keine örtlichen Bestimmungen der öffentlichen Ordnung gibt die das Abstellen von stillgelegten Fahrzeugen regelt, oder diese Bestimmungen eingehalten werden, kann Dein Nachbar sich ärgern und im Dreieck springen. Du kannst aber dem Bauamt beweisen, das das Womo wie jedes andere KFZ in Deutschland mit Saisonkennzeichen benutzt wird und somit die Anzeige hinfällig ist. Einen Anwalt hinzuzuziehen halte ich da noch verfrüht und nicht notwendig. Mit dem Nachbarn würde ich sprechen und Ihn darauf hinweisen, das Tolleranz der Grundstein für ein zufriedenes Leben ist. Aber auch das seine Angriffe in Zukunft eine Reaktion hervorrufen könnten die Ihm dieses Ärgerniss als Belanglos erscheinen läßt. Wenn es mit Vernunft nicht geht, geht es manchmal mit der Angst, da muss man klarmachen das man keinen Hund wecken sollte der sich als größerer und besserer Terrorist herausstellen könnte. Und da sind wir dann im Sandkasten angelangt. Wegziehen also Flucht ist nur die Lösung aus einer Ausweglosigkeit, soweit ist es noch nicht! Übrigens sind Nachbarschaftsstreitigkeiten eher die Regel, oder wieviele Staaten gibt es die kein Militär haben? :-o :wink: Jörg
Ich weiß nicht, ob guliver diese Möglichkeit schon in Betracht gezogen hat. Es wird aber die einzige Möglichkeit sein, mit dem Nachbarn wieder ein ordentliches Zusammenleben herzustellen. Selbst wenn das Mobil dort rechtens stehen kann, ist das Problem damit nicht aus der Welt. Allgemein ist es nicht ganz einfach eine Unterstell (Abstell-)möglichkeit zu finden. Mit 25 bis 35 Euro pro Monat ist wohl zu kalkulieren. Wir haben sehr viel Glück und zahlen zur Zeit deutlich weniger. Ich weis ja nicht,ein Nachbar der ohne mich zu kontaktieren, mir sofort
die Behörden auf den Hals schickt hätte schon mal sehr schlechte Karten bei mir :( Mit den würde ich mal persönlich ein Wort reden :( Währe er zu mir gekommen hätten wir eventuel eine Lösung gefunden die für Beide zugriedenstellend ist. Aber so geht das garnicht. Dieter Hallo,
ich darf das. Ab sofort steht das Womo unter einer neugebauten Überdachung. Foto folgt, habe noch keins gemacht. Mit dem Nachbarn würde ich noch nicht reden. Das würde ich dem Bauamt überlassen.
Weisst Du denn offiziell, dass Dich Dein Nachbar angezeigt hat? Wenn nicht, würde ich dem Dialog aus dem Wege gehen. Erst wenn ihm das Bauamt erläutert hat, dass Euer Verhalten regelkonform ist, würde ich ihm anbieten, eine Halle zu suchen, wenn er sich hälftig an den Kosten beteiligt. Mal sehen, ob ihm die Aussicht das wert ist. Fakt ist doch: Wer Streit sucht wird ihn finden, egal ob der andere zurücksteckt oder stur bleibt. Stinker gibt's überall. Das mit Gebäude halte ich für Quatsch, aber man weiß nie, was die Länder und Kommunen für einen Mist erlassen. Andererseits würde ich einen Bauantrag auf einen 4er Carport stellen. Mal sehen, ob er dann noch grüßt. Frank Wieso irgendwo außerhalb einen Platz für das Womo suchen, wenn es so bequem vor dem Haus steht? Und dann vielleicht noch so weit weg, dass man beim ein- und ausräumen jedesmal mit dem Auto hinfahren muss? Und wer zahlt, wenn es weit weg steht und eingebrochen wird weil eine direkte Beobachtung des Fahrzeugs nicht möglich ist?
Wenn es erlaubt ist, das Fahrzeug vor dem Haus abzustellen, dann würde ich das auch weiterhin machen. Nachbar hin oder Nachbar her. Habe die Ehre Gogolo @Gogolo: sehe ich genauso :top:
Mich würde (auch Niedersachse) der Ausgang interessieren. Wenn die Umstände so sind, wie Du beschreibst, wüde ich mich da wirklich genüsslich zurücklehen & abwarten. Viel Glück :wink:
und ich schließe mich da ebenfalls an. Ich frage mich da immer, wenn Du nachgibst, welche Forderung kommt als nächstes? Hättest Du einen dicken SUV wäre das eine ähnliche Sichtbehinderung. Halo zusammen. Erstmal vielen herzlichen dank für die vielen antworten.
Werde die einzelnen Nachrichten später in Ruhe lesen da ich unterwegs bin. Wir warten nunmehr bis Montag ab und sind aktuell auch guter Hoffnung. Werde über den Ausgang dann berichten.mit dem Nachbar ist eine guetige Einigung nach dem letzten gespraech jedoch nicht mehr möglich. Da müssen wir jetzt allesamt durch. Viele gruesse Oliver Bei allen Respekt für eure Ansichten möchte ich doch auch mal eine Lanze für die "Blickopfer" brechen.
Nicht ohne Grund ist das regelmäßige Parken von LKWs in Wohngebieten per Gesetz untersagt. Ein WoMo hat durchaus LKW-Maße. Es kommt beim Abstellen in Hausnähe und vor fremden Fenstern immer zu einer Beeinträchtigung des Nachbar. Der hat also nur die Nachteile des WoMos (kein Licht, blöde Aussicht), ihr aber die Voteile(halt das Reisen). Wer keine geeignete Abstellmöglichkeit hat und in einen Wohngebiet wohnt sollte sich also schon vor Anschaffung des WoMos Gedanken zum Abstellort machen. Man kauft ja auch kein Pferd ohne einen Reitstallplatz / Unterstellmöglichkeit. Man baut heute leider oft die Häuser so dicht aufeinander dass manchmal kaum noch eine Sonnenliege in den Garten passt oder man dem Nachbarn draußen auf den Kuchenteller schaut, wie soll da so ein Riesenmobil ohne Ärger dauerhaft abgestellt werden? Recht hin oder Recht her, ich würde meine Riesenkiste auch niemals meinen Nachbarn vors Fenster parken. (Da wären wohl auch meine Reifen schnell platt oder das WoMo "umgestaltet" wie man ja hier schon lesen konnte. Nett wenn man da noch vorgewarnt wurde. :?
:daumen2:
Die Bauordnung ist Länderrecht und die Kommune kann eigene Regeln erlassen. Bei uns ist alles genehmigungs- bzw anzeigepflichtig. Falls das Womo (wenn ihr nachweislich im Recht seid) dort stehn bleiben sollte (was ich mir aus vorgenannten Gründen gut überlegen würde) würde ich mich schon vor dem Termin von einem Juristen zumindest beraten lassen oder zum Termin bestellen. Eine falsche Angabe vorm Bauamt und das wars. Frank Moin,
man müßte sich mal die Beschreibung des Bebauungsplans durchlesen... in sehr vielen Bebauungsplänen steht " Wohnwagen und Wohnmobile dürfen nicht abgestellt werden " :!: dann auch nicht auf dem eigenen Grundstück, habe früher Bebauungspläne erstellt...
Wenn ich richtig gelesen habe staht das Womo nicht vor dem Fenster des Nachnarn sondern vor dem eigenen Grundstück
M.E. ist das egal. Wir haben auch ein großes Grundstück in einem kleineren Ort und bringen das Womo lieber zur Sicherheit vor "allzufreundlichen" Nachbar in eine Halle. Ich denke man sollte immer fairerweise beide Betrachtungsseiten durchspielen, wobei ich die Vorgehensweise des Nachbars für absolut indiskutabel erachte :!: Aber so sind sie halt :flop: Ich zahle auch lieber jeden Monat 37,50€ und weiß das unser Womo trocken und sicher steht.
Hallo Hennes ... gibt die Baunutzungsverordnung dafür genug Rückhalt ?? ...ich glaube nicht .. zumindest wenn die Fahrzeuge angemeldet , oder temporär angemeldet sind kann dieser passus zu widerspruch führen ... gemeint ist sicherlich , dass niemand auf die idee kommt statt ein haus zu bauen im wohnwagen zu leben , einen wohnwagenstellplatz zu betreiben , oder das ganze gar gewerblich zu nutzen ... gegen eine anders ausgelegte regelung , die verhindern will , dass man sein Womo ( fahrzeug) auf seinem grudstück, oder solange angemeldet auf öffentlichen stellplätzen aufstellt hätte ich , wenn betroffen klage erhoben . auch ichwohne in einem neubaugebiet, und auch meine nachbar mockieren sich ab und zu , seit zunehmend mehr womos da rumstehen ...zz ca 5 auf 10 hektar ...sodass ich frtoh war irgendwann einen hallenplatz gefunden zu haben ....aber wenn ich wegfahr steht das womo auch vorher und nacher auf der strasse ...und meiens erachtens gibts dagegen keine rechtliche handhabe ... von Klaus ..von der gegenseite...der sich mit vekorksten bauanträgen immer rumärgen muss und befreiungsanträge schreiben darf ..
... nein, der rechtsgültige Bebaungsplan " sagte " es dürfen keine Wohnwagen und/oder Reisemobile auf den privat Grudstücken abgstellt werden, nur PKW's. Bin schon 12 Jahre nicht mehr im Dienst :D habe daher keinen Zugriff mehr au die Verordnungen. Aber es wird ja nicht überall so sein, in einem 30 oder 40 Jahre alten Bebauungsplan wird das wohl nicht der Fall sein, eher in heutigen Neubaugebieten. Wird da ein Unterschied zwischen parken und abstellen gemacht?
Wenn ja, sollte es kein Problem geben, wenn das Auto durchgehend angemeldet ist. Meine Güte, Ihr tut mir wirklich leid!
Wir können dem Himmel gar nicht genug danken, dass wir in einer Sackgasse wohnen und, außer uns, hier noch zwei Wohnmobilbesitzer sind. Leider hat keiner von uns die Möglichkeit das Womo auf eigenem Grund abzustellen. Da wir unser Womo so gut wie wöchentlich benutzen, würde sich kaum lohnen es irgendwo weit weg abzustellen. Vielleicht wichtig: Alle Wohnmobile parken direkt vor dem Haus des jeweilligen Besitzers! Probleme mit den Nachbarn? Bisher keine bekannt!
Ein notwendiger Stellplatz (Abk. STP) ist ein Rechtsbegriff des öffentlichen Landesbauordnungsrechts. Ein notwendiger STP ist eine fest definierte Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen (z. B. PKW, Motorrad oder Fahrrad). In den Verwaltungsvorschriften der Länder werden von Bauherren bestimmte Mindestanforderungen (Anzahl, Größe und Lage) an PKW-STP gestellt (siehe VwV Stellplätze). Im Gegensatz zum Parkplatz definiert der notwendige STP eine rechtliche Nachweispflicht eines Bauherrn gegenüber der Bauordnungsbehörde. Im Rahmen des Baugesuchs sind regelmäßig STP-Anforderungen zu errechnen und zeichnerisch darzustellen. klaus Ich möchte ehrlich gesagt mal wissen: Was ist eigentlich so schlimm an einem Womo vor dem Haus?
Bei den modernen Grundrissen ist es doch so: Normalerweise gehen nach vorne heraus gerade mal die Fenster von Küche, Gäste WC und vielleicht noch von einem Büro oder Gästezimmer oder so etwas nach vorne raus. Wen stört denn da ein Womo?? :roll: Ob ich nun gegen Nachbars Garage oder Carport starre, oder gegen ein Womo ist das nicht völlig egal?
Der Neid der Mitmenschen :!: Hallo !
Wir haben mal in Frankreich eine Familie in ihrem Haus besucht. Als wir mit dem WoMo vor dem Haus parkten, kam sofort aus einem anderen Haus ein Mann heraus und rief nur, "no camping". Der Mann konnte sich nicht beruhigen, und es gab ein großes Theater mit unserem Bekannten, der auch hinzukam. Letzten Endes blieben wir trotzdem stehen und fuhren erst nach 4 Stunden weiter. Irgendwie machen WoMos einige Mitmenschen aggressiv. Ich glaube wenn wir mit einem einfachen blauen Lieferwagen gekommen wären, hätte der Mann sich nicht so aufgeregt. Es liegt wohl nur am Erscheinungsbild eines WoMos.
So wird es sein. Aber was genau macht denn die Menschen so aggressiv gegen Womos? Das würde ich wirklich gern mal genauer wissen, wird mir aber wohl niemand sagen (wollen oder können von denen, die kein Womo haben). Denn es wäre ja wohl wirklich so, stünde da irgendein Transporter, würde sich wohl kein Mensch daran stören. Also die Größe allein kann es wohl nicht sein. Wie verhält sich das eigentlich wenn ich mein Womo auf öffentlichen Parkplätzen abstelle , natürlich Angemeldetes Womo :?: oder am Straßenrand :?:
Peter Guten Morgen
Prinzipiell darf man ein angemeldetes Womo , zumindest unter 7,5 to überall da abstellen wo es nicht verboten ist . in unserem Neubaugebiet sind in der letzten Zeit mehrere Womos hinzugekommen ...und ab und zu parkt ein fremdes Fahrzeug auch in den Parkbuchten ,das sich wohl aufgrund der Womodichte dort eingeladen fühlt stehen zu dürfen .... weit gefehlt ... mein gegenüberliegender Nachbar (Pensionierter Hausmeister der Alles besser weis) knirscht schon immer mit den Zähnen , wenn Meines mal wieder länger als ne Woch da steht . ...seitlich vor seinem Haus sind Parkbuchten angelegt, auf die ich mich schon extra nicht stelle, weil er diese als seinen Eigenparkplatz betrachtet und mir schon ganz direkt gerdroht hat dort nicht zu stehen . er ist darüberhinaus der irrigen Ansicht dass das Parken von Womos hier verboten sei. da half keine Diskussion . Und als doch tatsächlich mal ein kleiner Kastenwagen gewagt hat dort zu stehen und gar zu nächtigen , hat er die , als zigeuner beschimpft , und verjagt .... Wichtigtuer eben .... aber wenn man keine kratzer im lack haben will , denkt man halt ...der Klügere gibt nach .. klausMorgen Könnte mir auch folgendes vorstellen:
Einer will in seinem gewohnten Gebiet parken, egal ob Bewohner oder Besucher. Findet wie oft keinen Platz in seiner Zielnähe und parkt eben etwas weiter. Jetzt steht da aber ein Womo in seinem gewohnten Parkgebiet, das fällt sofort auf und er ärgert sich darüber. Mir wurde auch schon gesagt: Es gibt doch extra Stellplätze für Wohnmobile :D (In meinem Dorf gibt einen SP mit V/E) Hallo zusammen,
wir haben die letzte Diskussion hierbei begonnen und die zahlreichen Antworten haben uns bislang gut aufgebaut. Am kommenden Montag ist das Bauamt zu Besuch. Hierbei wird das Grundstück bauaufsichtlich überprüft. Hier der genaue Wortlaut: Anlass der Überprüfung ist das dauerhafte Abstellen eines Wohnmobils auf der Zufahrtsfläche. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass dauerhaft abgestellte Wohnmobile wie Gebäude anzusehen sind und somit Grenzabstanddsvorschriften einhalten müssen. Dieses gilt auch dann, wenn Wohnmobile zu Urlaubszwecken entfernt werden. Die erforderlichen Abstände zum Wohnhaus und zur Grenze des Nachbargrundstücks werden nicht eingehalten. Ich gehe davon aus, dass das Wohnmobil daher entfernt werden muss. Nach vielen Diskussionen und Gesprächen sowie lesen der Antworten ist der Knackpunkt aktuell wohl das parken auf dem Stellplatz mit Saisonkennzeichen seit November 2010. Aufgrund des Saisonkennzeichens steht das Womo somit dort seit fast 4 Monaten ohne bewegt zu werden. Wir beabstichtigen das Womo künftig neben den Urlaubsfahrten und Wochenendetouren auch im Tagesbetrieb als PKW Ersatz zu nutzen. Unter diesen Umständen dürfte eigentlich nichts mehr dagegen einzuwenden sein. Dennoch sind wir gespannt, wie der Ortstermin verlaufen wird. Wir melden uns hierzu dann nochmals gesondert. Eine gütige Einigung mit unserem Nachbarn ist schon nach anderen Vorfällen kaum noch möglich. Würden wir hierzu dem Motto "der Klügere gibt nach" das Womo anderweitig unterstellen so kommt in Kürze sicherlich das nächste auf uns zu. Viele und danke für die zahlreichen Berichte hierzu. Freuen uns bis dahin über weitere Tipps und Erfahrungen anderer Nutzer. Oliver Ein Wohnmobil kann gar nicht als Gebäude angesehen werden, da es Räder hat, deshalb müsste es daran scheitern. Es ist nicht fest mit dem Erdboden verbunden. Sollte es trotzdem scheitern, würde ich die Angelegenheit nur schon wegen des Nachbarn weiter durchkämpfen. Hallo Bernhard, da wurde ich schon anders belehrt. Ein Wohnmobil kann durchaus als Gebäude gesehen werden, wenn dies dort "abgestellt" wird. Es muss demnach einen grossen Unterschied machen was abstellen und parken angeht. Da bin auch ich auf die Erläuterung durch das Bauamt gespannt.
Wann beginnt das Abstellen und wann endet das parken. Da das Womo nunmehr schon seit November unverändert steht, wird hierbei anscheinend vom Abstellen ausgegangen. Oliver Hallo,
aus eigener Erfahrung mit einem anderen "Objekt" weiß ich, dass es bei den Abstandsvorschriften darum geht, ob von dem "Objekt" Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen. Gehen Wirkungen wie von Gebäuden aus, dann gelten die Abstandsvorschriften wie bei Gebäuden. D. h. Höhe des Objekts gleich erforderlicher Abstand zur Grundstücksgrenze. Allerdings gibt es in Niedersachsen das so genannte Schmalseitenprivileg. Kommt dieses in Betracht (siehe Niedersächsische Bauordnung), dann kann der Abstand zur Grundstücksgrenze h/2 betragen. Ist das Objekt (hier das WoMo) z. B. 3 m hoch, dann würde ohne Schmalseitenprivileg der Abstand zur Grundstücksgrenze 3 m betragen müssen. Unter Ausnutzung des Schmalseitenprivilegs wären es immerhin noch 1,5 m.
Hallo Mario, dennoch müsste es doch sicherlich ein Unterschied sein, ob das Womo abgestellt oder lfd. genutzt wird - oder? Oliver Besteht denn nicht die Möglichkeit das Womo etwas weiter vom Nachbarhaus zu parkenß
Das ist nicht ganz einfach. Wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Zone mit gesondert gekennzeichneten Parkflächen. Entweder parke ich dann quer vor einem anderen Grundstück und blockiere somit locker zwei mgl. Parkplätze für Besucher (was ja nicht verboten ist) oder ich stehe auf meinem eigenen Stellplatz und nerve meinen Nachbar. Wir nutzen unser Womo nicht nur für den Urlaub sondern künftig auch zwischendurch. Daher möchten wir ungern nachgeben zumal den Nachbar so schon eine ganze Menge stört und nervt. Oliver
Hallo Bärndt, stimmt. Das Womo steht nicht direkt davor. Es steht aber seitlich davon in Längsrichtung auf unserem Grundstück und Stellplatz. Oliver
Stimmt. Das scheint hierbei das grösste Problem neben der allgemeinen Unzufriedenheit zu sein. Daher möchte man auch nicht nachgeben zumal wir uns einen Traum hiermit realisiert haben. Viele Oliver moin moin Oliver ,
ist es nicht das Einfachste , das feine Mobil ganzjährig anzumelden ? Damit geht Ihr doch allem Stress aus dem Wege. Kostet zwar um die 3- Hundert Euro mehr im Jahr , aber Ruhe ist !! Ich habe aus verschiedenen Beweggründen auch ganzjährig angemeldet. vom See im Schneeland ( Ich hoffe auf Regen , warm darf er auch sein) Jan
Hallo Jan, das haben wir auch vor in diesem Jahr. Dann ist nur noch die Frage des unterschieds "abstellen" nicht geklärt und laut vorangegangener Antwort die evtl. Probleme in Sachen Höhe. Dies ist uns bislang nicht bekannt gewesen. Wir haben auch gemeint, das nach ganzjähriger Anmeldung und lfd. Nutzung die Probleme ausgeräumt sein sollten. Montag sind wir hoffentlich schlauer. Viele Oliver
Ich drücke Euch ganz fest die Daumen , dasz Alles klar geht. Jan Meine Gedanken dazu,
1,50m oder 3,00m Abstand zum Nachbarn spielen doch eigentlich keine Rolle, denn bei uns darf man eine Grenzbebauung ohne Zustimmung des Nachbarn machen (zB. Garage) wenn diese nicht größer als 40qm ist. ...und ihr habt es doch sicher immer mal 10 cm vor und zurück geschoben :D wegen den Reifen :razz: Hallo
Ich meine auch dass en ganzjaeriges anmelden erstmal die einfachste loesung darstellt Dennoch ist die auffassung der behoerde unbefriedigend . Wenn dein womo auf deinem stellplatz steht sollte es dort auch abgemeldet stehen duerfen .darf ein auto ja auch ,und statt eines stellplatzes koennte an der grenze auch eine garage stehen ,in der du abstellen kannst was du willst .wie hoch und lang regelt die lbauo ,bei uns darfst du 12m lang und 3,2m im mittel hoch an die grenze ...unterschied zum womo ... Mit brandschutzwand... klaus |
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