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Hallo an alle aus dem Forum,wie schon geschrieben können wir am Greventreffen nicht teilnehmen,weil unser Wohnmobil nicht rechtzeitig gebaut und geliefert wird. erst mit 6-8 wöchiger verzögerung.Wir unseren Frust beim Händler Luft gemacht.Es ist uns Hilfe und Kulanz zugesagt worden.Gespräche hin her,Generalimporteur Händler im Wechsel.Heute Mittag Anruf vom Händler... Wir hatten einen Chausson Allegro 94, 3,5 t gesammt bestellt. Kulanz .... wir können das gleiche Model haben als Maxichassis 4t Gesammtgewicht... mit der gleichen Ausstattung und Zubehör lieferbar in 14 Tagen, ohne den Aufpreis zum Maxichasi 4t zu bezahlen.Frage an die Experten... welche Vorteile und welche Nachteile hat dieses Angebot..., meine Lebensgefährtin kann aufgrund ihrer Augen nur bis 3,5 t gesamt fahren.Welche Möglichkeiten gibt es für sie das sie das Fahrzeug auch fahren kann. Nach Rücksprache mit Händler,er sagt man kann auch ablasten,welche Vorteile und welche Nachteile ????....wir können uns das Angebot in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Finden auch toll einen guten Händler zu haben der direkt gehandelt hat,und uns das Angebot gemacht hat...Würden uns über fachkundige Auskunft freuen...Liebe ... Kurz und knapp... Ich würde mich für die 4t entscheiden, ablasten kannst Du ja dann immer noch. Hallo Theo ( Robbe ) & Angela,
also wenn Deine Frau auch fahren will/möchte, bleibt Dir doch nichts anderes als eine Ablastung auf 3,5 to übrig. Denn was macht Ihr, wenn Du Theo, Dir mal die Gräten brichst, mit dem 4 Tonner darf die Cheffin nicht fahren. Laß' das Gerät wiegen und entscheide, ob die Zuladung reicht. Ich weiß' ja nicht, was Du sonst noch alles an Zubehör bestellt hast. Bedenke, das H-(Maxi)Fahrwerk wiegt ca. 50 Kg mehr, dafür hast Du aber die größeren Räder "16 Zoll" und die größeren Bremsen. Der Vorteil liegt bei den größeren Rädern, dass Du, in der Regel, eine höhere Laufleistung (KM) mit den 16zöllern hast und die größeren/besseren Bremsen sind keinesfalls falsch. Also, rauf auf die Waage, die Wiegekarte aushändigen lassen und die Zuladung schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten wäre mir, wie Olaf auch schreibt, das H-Fahrgestell auch lieber. Hallo Robbe,
Hab Dir doch schon gesagt das unter 4 t. bei dem Modell nichts geht. Wir haben ja das gleiche Modell.Mit 3,5 wirst du da nichts.Wirst du sehen wenn du auf die Waage gehst. lg Wolfgang PS. Schon abgebrüht von Deinem Händler das Teil auch noch ablasten zu wollen. Warum darf deine Frau nur bis 3,5 t. fahren? durch die 500 kg wird das Auto doch nicht größer. 8)
lg Wolfgang Hallo Robbe,
in D wird es nicht so entscheidend sein aber in Österreich mußt du die GO-Box auf der Autobahn haben, darfst im Ortsgebiet nicht so einfach übernachten, hast auf P Schwierigkeiten und zählst als LKW, mit den LKW-Fahrverboten!!! Aber es stellt sich die Frage wegen der Zuladung, die du noch hast? Kommst du mit der bis 3,5 T aus???? Grösser finde ich immer besser. :!:
Anscheinend macht es einen unterschied ob das Fahrzeug überladen ist weil es nicht mehr tragen darf, wenn du zB das kleine Chassis nimmst oder weil es auf dem Papier "nur" 3,5 T wiegt. Ergo, wenn du das 4 T Chassis nimmst, es ablastest auf 3,5 darf Madame fahren und wenn ihr gewogen werdet ist es nicht ganz so schlimm, weil das Chassis auf das höhere Gewicht ausgelegt ist und die 50 Kilo unterschied, die machen den Kohl auch nicht mehr fett. Man berichtige mich bitte wenn ich das nicht mehr richtig zusammen bekommen habe. :!: Wie ist das den dann an der Grenze zB Schweiz? Ich bekomm das nicht mehr zusammen :? Passt auf daß das Mobil kein Ausstellungs oder sogar Messe Fahrzeug ist.
Ich persl. möchte kein "NEUES" Ausstellungmobil mehr haben. 2x Tag der offenen Tür und eine Woche Messe = 5 Jahre Ottonormalverbraucher Urlaub. :wink: Ansonsten 3.5 o. 4 to abwägen nach EUREN Bedarf. Hallo Ina,
wie meinst du das mit der Grenze CH. Bis 3,5t gilt die Vignette und ab 3,5t aufwärts die Schwerstlastabgabe.
schon klar, aber was zählt? Das was in den Papieren steht? Das was die Waage zeigt? Was passiert wenn das grosse auf 3,5T abgelastet wurde und 200 Kilo "übergewicht" hat? Muss dann ausgeladen werden, wie bei dennen die wegen dem 3,5T Chassis nicht überladen dürfen? Oder kostet das "nur" Weil er ja vom Chassis her bis 4T darf? Ich bin mir ziemlich sicher was in den Papieren steht zählt und wenn überladen ist gibt es eine Strafe und man darf ausladen. Ich würde das 4 t Fahrwerk nehmen und ablasten lassen. Die Überladung mag zwar mit Bußgeld verbunden sein, wenn es an diesem Tag nicht mehr möglich ist, die Ablastung rückgängig zu machen; aber bei einem Unfall kann kein Schuldvorwurf kommen, weil das Fahrzeug für das höhere Gewicht ausgelegt ist. Hy Wolfgang und Wibke,
liebe erstmal,meine Freundin darf die 4 t nicht fahren,weil sie von den Augen her nur eine Zulassung bis 3,5 t hat,gilt auch für PkW, deshalb auch vom Händler Vorschlag.... ablastung ... kann,nicht muss, da sie dann das Womo bis 3,5 wieder fahren kann,sonst nicht durch die Brille Händler ist schon klasse.. er versucht alle Möglichkeiten das Womo eher zu kriegen, als erst in 6 -8 Wochen ohne zusätzliche Kosten für uns, das Fahrzeug ist neu vom Werk.... die neue Serie läuft mit großen Chassi. Kosten teilen sich Chausson und Händler... Liebe greift zu, ablasten lassen könnt ihr immer noch, obwohl dann die zuladung etwas geringer wird, da das 4 to-chassis etwas schwerer ist, aber wir haben einen 5 tonner und möchten kein gramm zuladung missen
Ich weiß aus Erfahrung, dass den schweizer Grenzern das egal ist, wofür evtl. das Fahrwerk mal zugelassen war... Hab mich mal mit einer unterhalten, die von Sizilien kommend durch die ganze Schweiz gefahren ist und dann am Grenzübergang Au (nach Österreich) von den schweizer Grenzern aufgehalten wurde, weil ihr Sprinter nur 3,5t eingetragen hatte, sie aber mehr geladen hatte. Die interessiert nur, was eingetragen ist, wenn du überladen bist, lassen sie dich keinen Meter mehr fahren, du mußt ausladen (die Dame mußte, weil sie nach D wollte, in Lindau einen Transporter mieten und umladen). Ich denk mal, da (egal in welchem Land) das gilt, was in den Papieren steht, ist die Fahrt bei Überladung erstmal zu Ende und du mußt ausladen. Unterschiede gibts *vielleicht* bei der Strafe, aber der Urlaub ist doch in jedem Fall im Eimer :? Obs das wert ist? Muß jeder selber wissen... Jake Moin Jake
gut, oder eher nicht. :? Dachte ich mir aber schon. Das H Fahrwerk bringt 50 Kilo mehr auf die Waage, aber beim evtl Wiederverkauf bestimmt ein paar an Euro mehr. Würde trotzdem oder auch gerade deshalb, das grosse nehmen Moin,
da hier ja schon "halblegal" mit dem Thema Überladung umgegangen wird, werfe ich mal folgende Frage in den Raum :wink: Wenn die Frau nicht soo oft fährt, wäre es nicht sinnvoll das große 4t sichere Fahrgestell,da Reserven ,zu nehmen und lieber eine Fahrt ohne Führerschein (welche Strafe droht überhaupt?) zu riskieren, als ständig am Limit oder drüber mit dem kleinen Fahrgestell zu fahren ? aus Bremen Peter Hi,
ich würde auch in jedem Fall das Chassis Maxi 40 havy nehmen (4t) und den auf 3,5 t ablasten lassen. Dann kannst Du zwar mal gesetzlich überladen haben, aber der ganze Chassisverschleiss durch Überladung bleibt schon mal weg (Bremsen, Reifen, Radlager, alles ist schon auf 4 t ausgelegt). (und auflasten kannst du ohne gtechnische Maßnahmen jederzeit) Und bei Beladung über 3,5 t biegt/verwindet sich der Rahmen nicht durch Überlast. Das ist wichtig für die Lebensdauer der Dichtigkeit der Verbindungen der Seitenwände an den Kanten mit Dach und Heck. Weil sämliche Verwindunge4n undBiegungen, die das Fahrwerk unter Last macht, leitet das Fahrwerk auch in die auf ihr aufstehenden Kabinenwände. Die "müssen" diesen Verwindungen (muß sein, sonst würde der Rahmen brechen) als Weg im Zentimeterbereich (man muss sich ja bloß mal beim PKW-Reifenwechsel daran erinnern, wie dann auf dem Wagenheber die Türen kaum noch auf/zu gehen, auch die Karosserie sich verwunden hat) , diese Druck- und Zugkräfte dadurch mit machen, sprich, entsprechend zerren sie an den genannten Verbindungskanten der Verschraubungen/Klebungen der Wände untereinander. Dann wenn Du mal überladen einen Unfall hättest mit einem auf 3,5 t- abgelasteten 4t, dann könnte die Versicherung nicht mehr so leicht argumentieren, durch die Überlast sei technisch bedingt Dein Bremsweg länger gewesen, Du folglich so oder so an dem Unfall mit schuld (nehmen wir mal an, was Gott verhüten möge, ein Kind läuft Dir rein, es geht finanziell um was, lebenslange Renten usw). Dann aber bin ich mir nicht so sicher, ob das 4t-Duc-Chassis tatsächlich 50 kg schwerer ist. Dass solltest Du noch mal ""seriös"" überprüfen aus den Datenblättern. Denn es ist bei dem neuen Duc X 250 heuer anders wie früher. Es gibt den normalen Duc, der grundsätzulich bis 3,3 t gehet. Und dann gibt es das Maxi-Chassis, das in der Tat ca 50 kg schwerer ist. Nur , jetzt kommt es, das Maxichassis gibt es als Maxi Light 3,5 t oder als Maxi Havy 4 t . Sprich auch das Maxi Light 3,5 t ist schon 50 kg schwerer. Mal nichts durcheinanderwerfen, die Dinge "gründlich" angehen!
:bindagegen: Na ja, auch als "Frage" kann man da nicht diskutieren: Fahren ohne (gültigen) FS ist ein Vergehen, das ziemliche unangenehme Konsequenzen haben kann, denk nur mal an den Fall eines (auch unverschuldeten) Unfalls ... jede Versicherung wird sich da mit Freuden "rauswinden" ... von den weiteren rechtlichen Folgen wie Bußgeld, Fahrverbot usw. mal ganz abgesehen ... :( Hallo zusammen,
wir haben im Betrieb einen auf 4,5 t zugelassenen Transporter. Der neue Fahrer darf den aber nicht fahren, weil er den Führerschein erst nach 2000 gemacht hat. Lösung für unsere Belange: Papiere kopiert und im Fahrzeug deponiert. Dann Fahrzeug abgelastet. Unser Fahrer fährt also mit der original Zulassung in der Tasche im "grünen Bereich". (mit unseren Produkten ist ein Überladen (>3,5 t nicht möglich) Es gibt aber 2-3 Fahrten (jährlich) zu einem Lieferanten, wo wir eine Lieferung von 2 t abholen. Die mache ich dann selber, nur mit der kopierten Zulassung im Auto. Ich bin zwar erst einmal in eine Kontrolle gekommen, die waren aber mit meiner Kopie einverstanden. Nach dem TÜV-Termin mache ich von der Rückseite der Zulassungbescheinigung I eine neue Kopie und tausche die gegen die alte Rückseite aus. Ob diese Lösung für andere auch praktikabel ist vermag ich nicht zu beurteilen, uns reicht die. Walter Hallo,
rein mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet ist das eine gute Lösung. Der Kollege mit dem 3,5to. Führerschein fährt einen 3,5to. und ist nie überladen, die schweren Fahrten sind zumindest was das technische anbelangt (das Auto ist für dieses Gewicht geeignet) auch ok. Rechtlich ist das aber alles andere als in Ordnung. Als erster Straftatbestand fällt mir da schlichtweg Betrug ein, da dürfte aber noch mehr dazukommen. Wenn es mal herauskommen sollte, dass du mit einem abgelasteten 3,5to. eine Tonne zuviel spazierenfährst und auch noch versucht hast, dem Herrn in grün eine falsche Kopie unterzujubeln, wirst du in arge Erklärungsnöte kommen. Dazu braucht es keinen Unfall o.ä., da reicht ein pingeliger Beamter, der nach Vorlage der Kopie auf eine Einsichtnahme in das Original besteht. Gast Guude!
Ein Problem, das überhaupt noch nicht angesprochen worden ist, ist die Frage der Fahrerlaubnis. Wenn ich ein Fahrzeug fahre, das "von Hause aus" bereits über der 3,5 t-Grenze liegt, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis! Außerdem stellt euch mal vor, ihr werdet im Ausland gewogen und könnt durch Entladen nicht unter 3,5 t kommen. Was dann??? CU Wolf mal angenommen, man hat seine Papiere vergessen und behauptet bei der Kontrolle einfach das passende. Hat der kontrollierende Beamte überhaupt die Möglichkeit das nachzuprüfen ?
Eine Halterabfrage geht, klar, bekannt, aber kommen die "online" per Telefon auch an die techn. Daten ??? Also ich denke, weder mit einem abgelasteten Fahrzeug überladen durch die Gegend fahren, noch sich mit ungültiger Fahrerlaubnis ans Steuer setzen kommt als praktikable Lösung in Betracht.
Mal ganz abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen könnte ich nicht mit einem guten Gefühl meinen Urlaub verbringen. Also, wenn Ihr denn sicher seid, dass Ihr mit 3,5t auskommt, dann nehmt das 4t Fahrgestell und lastet ab. Dann habt Ihr ein höherwertiges Fahrzeug zum günstigen Preis. Andererseits, wenn Ihr feststellt, dass Ihr mit 3,5t nicht hinkommt, könnt Ihr immer noch auflasten. Mit der Konsequenz, dass Deine Freundin nicht fahren darf. Was mich irritiert ist, dass hier einige die Bedenken geäußert haben, dass dieses Fahrzeug reisefertig nicht unter 3,5t sein kann. Da scheint mir doch schon im Vorfeld was schief gegangen zu sein. Also, besseres Fahrzeug zum guten Preis kaufen und ablasten. Hat nur Vorteile. Hat deine Freundin die Klasse 3 (alt) mit der Auflage nicht über 3,5 to zgG
oder die Klasse B (neu)? Bei alter Klasse 3 mit Auflage kann durch Antrag bei der Erlaubnisbehörde (ist ja keine Verhinderungsbehörde) die Auflage für ein WoMo auf 4 to erweitert werden. In Sachen Verkehrssicherheit spricht nichts dagegen ,da sie mit dem gleichen Fz (3,5 to) KEINER zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegt, mit 4 to aber nur noch 80/100 km/h fahren darf. Maxifahrwerk ist die bessere Variante. Wenn die 50 kg Mehrgewicht nicht mehr drinn sind, ist die 3,5 to "light" Variante eh zu schwer. Hallo Robbe!
Wenn das FG noch im Werk, ist sofort eine Ablastung sogar ohne Kosten möglich. Was sagt der Händler zur Masse im fahrbereiten Zustand? Müßte vor Lieferung geklärt werden können. Nur H Fahrwerk, mit dem 3.5t und L bist Du immer an der Belastungsgrenze ohne Reserven oder kostspieligen Auflastungen. In Deutschland sind für fliegende, bewegliche Messeinrichtungen, wie WM Waagen bei der Polizei, eine Toleranz von 5 % straffrei. Bei einem 3,5 t also 175 kg. Erst dann geht es mit 10€ Belobigung los. Aber nie meckern oder die Messung in Frage stellen, sonst geht es ab auf eine stationäre Waage. Die ist geeicht und nun ist es nichts mehr mit 5 % " Kulanz " . Wegen den 50 kg mehr wegen dem H Chassis, die können doch auch nichts mehr retten. und tschüss ingemaus Hallo,
also wir wurden beim Neukauf vom Händler daraufhingewiesen, daß beim 4to Fahrgestell auch die Bremsen etc. stärker ausgeführt sind. Letzlich habe ich auch als 4 to geordert. Beim ersten Losfahren im März geht es auf die Waage, dann kann ich immer noch ablasten. Hoffnung habe ich jedoch nicht auf geringes Gewicht. Es kann aber durchaus sein, daß sich die Gesetzeslage 3,5 to mal ändert. Dann bin ich in jedem Fall auf der sicheren Seite. Da ja sicher die Hälfte aller zugelassenen 3,5 to überladen durch die Lande fährt, wäre ja wenn die Technik stimmt, eine Erhöhung denkbar ! Nichts ist unmöglich :roll: Dietmar
Leider ist Fahren ohne Fahrerlaubnis kein Vergehen sondern eine Straftat!
Da es sich hier eindeutig um Vorsatz handeln würde, würden beide gem. Absatz 1 mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft! Da kann man ganz schön oft überladen durch die Gegend gurken dafür :? Jake Hallo an alle,
wie ich sehe ist das doch ein Thema, das hiese doch das alle die überladen fahren es bewust machen,weil.. sie hätten ihr Womo vorher wiegen lassen können,bevor man in den Urlaub fährt.. aber das ist ja nicht das Thema,ging sich ja darum das Fahrzeug fahren zu können, wenn man eingetragen nur bis 3,5 t darf. Vorschlag kam, zum Strassenverkehrsamt gehen,und nach einer Sonderlöung nachfragen.Wenn es geht, toll...Danke für die ganzen Hinweise... liebe Hallo Theo und Angela,
ja nee, es ging doch darum, ob ein Fahrzeug mit 4t Fahrgestell Sinn macht. Und da sind die Aussagen doch ganz klar. Wenn Ihr mit 3,5t hinkommt, nehmt den 4 Tonner, lastet auf 3,5t ab und seid froh ein höherwertiges Fahrzeug für dasselbe Geld zu bekommen. Hat doch nur Vorteile. Stärkeres Chassis, bessere Bremsen etc. ... dazu die Möglichkeit im Bedarfsfall ohne weitere technische Umrüstung wieder auf 4t auflasten zu können. Wo stellt sich da noch die Frage? Hallo ihr zwei
habe jetzt die Zeit genutzt und ein bischen nach dem Gewicht gegoogelt, weil ja auch Wolfgang immer warnt das die Fahrzeuge zu schwer sind. @Wolfgang, was wiegt er den? Laut Papiere und warst du auf der Waage? Wäre nett wenn du das mitteilst. Die Masse im Fahrbereiten habe ich noch nicht gefunden aber diese Seite hier --> Link Ein bischen scrollen und die ´94 kommen. Sind fast die einzigsten die keine Zuladung dran stehen haben, kann aber auch Zufall sein. Chausson hat auf seiner Seite --> Link auch nichts drin, aber dafür eine Liste was zusätzliches wiegt --> Link Selber kannst jetzt hergehen und versuchen rauszufinden was das was du mitnehmen, anbauen willst für Gewicht hat. Markise, deine Stromversorgung, evtl 2 Batterie, habs nicht so genau verfolgt usw. Ach und Gerd hatte fast Recht :) der Gewichtsunterschied zwischen dem normalen Chassis und dem H beträgt laut dieser Liste oben sogar nur 40 Kilo :) Deine alternativen aus meiner Sicht, das grosse nehmen und ablasten, dann bist wenigstens Technisch auf der sicheren Seite, den bei Bremsen schiebt jedes Kilo das du mehr hast :!: Das grosse nehmen und bei 4 T belassen, dann eben Go Box, Durchfahrten ect und deine Partnerin kann dann eben, wenn sie die Umschreibung nicht bekommt nicht mehr fahren. Dafür seid ihr aber immer mit gutem Gewissen unterwegs. Oder aber von Vetrag zurücktreten............................ Wenns denn dann wirklich mit 3,5 T garnicht geht. Hallo,
hier wird ja immer mit geduldeter Überladung gerechnet ! Ich denke das dieses im Ermessen der Polizei liegt und 5% kein Freibrief sind. Besonders in der Schweiz sind die da genauer ! Hier würden mich tatsächliche Erfahrungsberichte (keine Mutmaßungen) interessieren. Wäre sicher für einige wichtig zu wissen, in welchem Land sie wirklich ausladen müssen ! Dietmar Guude!
Straftat = eine mit Strafe bedrohte Handlung, die entweder ein Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsentzug) oder ein Vergehen (Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr) ist. Also Fahren ohne Fahrerlaubnis = Geld- oder Freiheitsstrafe = Vergehen. CU Wolf Hallo "Robbe",
ich hab meinen Führerschein in den 70ziger Jahren gemacht und hatte auch eine Beschränkung nur bis 2,8 t. Hatte mich damals nicht gestört, wäre nie auf die Idee gekommen, einen "Laster" zu fahren. Als dann unsere Mobile größer wurden, machte sich die Beschränkung bemerkbar. Ich also zum Augenarzt, dem mein Problem geschildert, nach eingehender Untersuchung meinte er, wenn ich mich mit Kontaktlinsen anfreunden könnte, würde er die Beschränkung nicht mehr vorschreiben. Seit dem trage ich harte Linsen, bin vollauf zufrieden, mein seitliches Sehfeld ist nicht mehr eingeschränkt und ich darf mit meinem alten 3-er bis 7,5t fahren. Vielleicht wäre diese Möglichkeit ja auch bei Deiner Frau gegeben. Tschüüß liebe Brigitte Sorry, irgendwie ist dieser Beitrag nicht da gelandet, wo er sollte????? :evil: :evil: Danke Tipsel, ja hier sollte er hin :) :) Hab die Wiegenoten nicht zur Hand, habe aber einmal Wasser voll gemacht,(150ltr.) dann 2x 11 Kg Gas . Keine Klamotten,, Fahrräder und Lebensmittel und kein Beifahrer.Dafür Solar,Markise, Satanlage, Gartenstühle und Tisch
Das ganze waren 3500.5 kg Bei unserer letzten Italienreise ,voll ausgeladen mit ROLLER, und Schlauchboot hatten wir genau 4,0 t Modell Chausson Allegro 94 Modell 2007 Maxi . Die Händler vergessen gerne zu sagen das nach Aufbau von Solar,Markise uns Satschüssel,ewtl. 2 Bordbatterie und Zusatzstandheizung die Zuladung doch sehr gering ist. Deshalb würde ich das Fahrzeug nicht mit 3,5 t zulassen. mfg Wolfgang Hallo an alle,
Vielen Dank für die tollen Tipps,und merke in was für einen tollen Forum wir hier sind.Hier wird keiner im Regen stehen gelassen.Den Tipp mit dem Augenarzt ist klasse,haben wir gerade hinter uns,der hat Angela grünes Licht gegeben wegen ihrer Augen..und wenn das Straßenverkehrsamt das auch so sieht, wäre es toll,dann dürfte sie das 4t Womo auch fahren. Montag wissen wir mehr.Das 4t Chassi werden wir nehmen.....,Danke Beduin für deine Nachforschungen...und an Wolfgang & Wibke liebe , melde mich mal mit einer Pm..... und an die anderen Danke.... Hallo Theo ( Robbe ) & Angela,
es freud mich/uns, dass Ihr mit dem geballten Wissen :D dieses tollen Forums zufrieden seid. So soll es sein, wir geben uns auch alle redliche Mühe. Nach dem Motto "hier werden sie geholfen" :D Ich hoffe Ihr müsst jetzt nicht mehr soooo lange auf Euer Schätzchen warten. |
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