xcamping
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Vermietung: Ärger b. Rückgabe. Kaution weg? Eure Erfahrungen 1 ... 5, 6, 7, 8, 9, 10


Trollo am 06 Sep 2018 20:39:55

Nur mal so am Rand, da dauernd neue „Gesichtspunkte“ (um es mal freundlich auszudrücken) auftauchen:

Servicepauschale hat nix mit Endreinigung zu tun. :oops:

Gruß

Michael

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

ArminLinder am 06 Sep 2018 21:54:24

Trollo hat geschrieben:Servicepauschale hat nix mit Endreinigung zu tun. :oops:


Das sieht er anders. Wir haben uns erkundigt, wofür die Pauschale sein soll, und er schrieb folgendes (Copy&Paste Zitat aus seiner Antwortmail)

"Ja, die Servicepauschale beinhaltet unter anderen auch die Reinigung des Wohnwagens."

Armin.

(Und jetzt hört auf zu fragen, sonst denkt der Chris, ich würde seinen Rat, doch die F***** zu halten, nicht befolgen).

Diskutiert wurde ja im Prinzip eh schon alles, was ich bisher auf den Tisch legen kann.

Nächste Aktivität folgt, wenn entweder der Auszug aus dem Gewerberegister eintrudelt, oder der Anwaltstermin stattgefunden hat - je nachdem was zuerst eintritt.

Canadier am 06 Sep 2018 21:58:31

Ein weiser Entschluss! :ja:

Anzeige vom Forum


ArminLinder am 13 Sep 2018 18:47:06

Hi allseits,

wie versprochen kommt das Update.

Erstens hat er kein aktives Gewerbe. Ich könnte ihm jederzeit die Gewerbeaufsicht auf den Hals schicken. Anwaltlicher Hinweis in dem Zusammenhang war, das aber auf keinen Fall irgendwie mit dem aktuellen Streit um die Kaution zu verbinden, sonst könnte es mir als Nötigung angekreidet werden: "zahlen Sie meine 500 zurück, oder ich zeige Sie beim Gewerbeamt an" ist Nötigung.

Heute war also der lang erwartete Anwaltstermin.

Ich war ja eigentlich ganz gut vorbereitet für einen großen Schlag, aber ich habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Mühlen im Rechtssystem nicht ganz zufällig so langsam mahlen wie sie mahlen. Es geht rein schematisch Schrittchen für Schrittchen vorwärts, aufbauend auf dem was ist.

Und natürlich hält der Anwalt für jeden Handschlag sofort die Hand auf.

Das EInzige was ist, ist meine Forderung, die Kaution zurückzubekommen. Sonst nix. Der Anwalt kann im Moment nicht nicht mehr machen als den Herrn nochmal aufzufordern, diesmal per anwaltlichem Schreiben, die Kaution unverzüglich zurückzuerstatten. Jetzt natürlich die ganzen 500, die 100 die ich ihm aus Kulanz angeboten habe, nehme ich zurück. Damit ist mein Erstaufwand erst einmal ziemlich gedeckt.

Und damit ruht das Ganze - leider - nun wieder für knapp 2 Wochen, die Gegenseite ist am Zug.

Die ganzen interessanten Themen, wie z.B. "neu für alt" oder "Vorschäden" oder gar "wirtschaftlicher Totalschaden" kamen gar nicht erst zur Sprache.

Gruß aus Bayern,

Armin.

Tinduck am 13 Sep 2018 18:56:11

Na ja, der Anwalt will sein Pulver ja nicht schon im ersten Brief verschiessen. Wenn die Gegenseite ablehnt, gehts weiter; wenn er zahlt, ist doch alles gut...

bis denn,

Uwe

pipo am 13 Sep 2018 19:16:44

ArminLinder hat geschrieben:Und damit ruht das Ganze - leider - nun wieder für knapp 2 Wochen, die Gegenseite ist am Zug.

Ja sehr schade und was diskutieren wir jetzt die zwei Wochen? :lach: :mrgreen:

Ich finds immer sehr lustig, wenn die Diskussion hier hoch kocht und der RA einem schnell wieder auf den Boden der Tatsachen zurück holt :wink:

thomas56 am 13 Sep 2018 19:27:59

pipo hat geschrieben:Ja sehr schade und was diskutieren wir jetzt die zwei Wochen? :lach: :mrgreen:


Ja harte Zeit. Dann noch die Zusammenführung von Sommer- und Winterloch und die Stricher sind auch schon am einmotten! :lol:

Gast am 13 Sep 2018 20:00:58

ArminLinder hat geschrieben:
Das EInzige was ist, ist meine Forderung, die Kaution zurückzubekommen. Sonst nix. Der Anwalt kann im Moment nicht nicht mehr machen als den Herrn nochmal aufzufordern, diesmal per anwaltlichem Schreiben, die Kaution unverzüglich zurückzuerstatten.

Gruß aus Bayern,



Mehr willste ja auch nicht. Anscheinend hat er dir aber auch gesagt, dass du nichts für die Schäden zahlen musst, das ist ja auch schon mal was.

Auf Anwaltsschreiben reagieren die meisten "Nicht-Profis" erstmal verschreckt, und er müsste auch zum Anwalt rennen und Geld in die Hand nehmen.

Alles richtig gemacht.

Gast am 13 Sep 2018 20:02:57

ArminLinder hat geschrieben:"zahlen Sie meine 500 zurück, oder ich zeige Sie beim Gewerbeamt an" ist Nötigung.





Das könnte man ja auch etwas freundlicher formulieren, dass es keine Nötigung ist.

Julia10 am 13 Sep 2018 20:31:57

Bin sehr gespannt, wie teuer diese Geschichte wird. Mit 100 Euro wird der Anwalt auf Dauer nicht zufrieden sein.

FWB Group am 13 Sep 2018 20:58:07

Ne, mit Sicherheit nicht. Jeder Zettel wird 120 € plus Märchensteuer kosten und geht das dann weiter, werden vor Gericht schnell 500 € pro Schreiben fällig. Hat der Beklagte offiziell nix, sind das fix zusätzlich 3500 € Schaden. Also viel Glück.

thomas56 am 13 Sep 2018 21:10:57

FWB Group hat geschrieben: Hat der Beklagte offiziell nix, sind das fix zusätzlich 3500 € Schaden. Also viel Glück.

Leider hast du recht und für Viele ohne Rechtschutz bricht dann eine Welt zusammen.

Hier wäre ein Mahnbescheid mit Kosten einiger Gebührenmarken kostengünstiger!

ArminLinder am 13 Sep 2018 22:10:32

Julia10 hat geschrieben:Bin sehr gespannt, wie teuer diese Geschichte wird. Mit 100 Euro wird der Anwalt auf Dauer nicht zufrieden sein.


Wohl kaum. Aber ich bin nach wie vor Zuversichtlich, dass die Kosten am Ende auf der gegnerischen Seite landen.

Armin.

ArminLinder am 13 Sep 2018 22:17:34

Chris189 hat geschrieben:Das könnte man ja auch etwas freundlicher formulieren, dass es keine Nötigung ist.


Ich muss zugeben dass ich im Denunzieren nicht sehr geübt bin. Wie nennt man das eigentlich was ich schreiben muss? Anzeige? Bitte um Kontrolle? Was schreibt man da hinein?

Muss/kann/soll man Behauptungen aufstellen und sie auch gleich beweisen, ich hätte da anzubieten Kopien seiner Webseite, seine Kleinanzeigen, seine E-Mail Korrespondenz wo er unter Anderem erwähnt dass der Wohnwagen "erst seit 5 Jahren in der Vermietung" läuft ... gleich dazulegen oder warten ob man aufgefordert wird, Unterlagen einzureichen?

Wie gehts dann weiter? Bekommt man Feedback was passiert und wie es ausgeht, muss man da mal irgendwo hin und eine "Aussage" machen, gibt es eine Beratungsstelle wo ich einfach mal telefonisch nachfragen kann, wie man jemanden formal richtig "verpfeift"?

Armin.

Energiemacher am 13 Sep 2018 22:24:08

Ich finde es Klasse.....da verursacht ein Mieter einen Schaden, den er mit aller Gewalt nicht begleichen will und versucht mit einem persönlichen Rachefeldzug seine Genugtuung zu erlangen. :roll:

Mir fällt es schwer Partei zu ergreifen.....jedoch halte ich das vorgehen des TE absolut unangemessen.

Bin jedenfalls sehr gespannt wie letztlich die Sache ausgeht und ob die Brühe später nicht teurer ist als die Brocken. :mrgreen:


Grüße

Julia10 am 13 Sep 2018 22:31:28

Was für ein Spiel Arminlindner treibst Du hier im Forum? Du sammelst Ideen, wie Du jemanden Denunzieren kannst? Was ist das für eine schräge Nummer.

Gast am 13 Sep 2018 22:40:21

Dein Rechtsanwalt hätte z.B. schreiben können, dass er dem Gewerbeamt meldet, wie unseriös er sein Gewerbe ausübt, wenn er nicht innerhalb von einer Woche Deine Kaution überweist. Dein Vermieter hätte sich dann überlegen können, was für ihn günstiger ist.

Aber warum soll er Dir die €500,- wieder geben? Du hast zweifellos einen Schaden verursacht. Und solange dies nicht geklärt ist würdest Du von mir auch nichts bekommen. Dafür ist eine Kaution ja eigentlich gedacht. Solltest Du Recht bekommen gibt es das Geld plus Zinsen zurück.

ManfredK am 13 Sep 2018 23:31:20

MUC77 hat geschrieben:Dein Rechtsanwalt hätte z.B. schreiben können, dass er dem Gewerbeamt meldet, wie unseriös er sein Gewerbe ausübt, ....


Und wen sollte das auf dem "Gewerbeamt" interessieren?

Entweder glaubt der Mieter im Recht zu sein und geht in den Klageweg....
Oder der Vermieter glaubt im Recht zu sein und geht dann in den Klageweg....
Da der Mieter offensichtlich einen Wohnwagen zurück gegeben hat der nicht dem unterschriebenen Übergabeprotokoll entspricht und eine Schadensverursachung auch öffentlich zugibt, scheint auf den ersten Blick der Fall klar zu liegen.
Da der Mieter sich auch nicht mit dem Thema Abzug Alt für Neu auseinandersetzt, wird er am Ende die Reparaturkosten der von ihm verursachten Schäden bezahlen müssen. Wenn er Glück hat, sagt ihm dass sein Rechtsanwalt, wenn er Pech hat muss er sich das vom Richter sagen lassen.

Die hinterlegte Kaution wird daher nicht genügen.... da muss er noch nachlegen. Und das wird dann garantiert per Mahnbescheid vom Vermieter geholt.....

Gast am 13 Sep 2018 23:43:13

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Niemand. Aber wenn er wirklich kein Gewerbe angemeldet hat bekommt er vom Amt Ärger. Er wäre dann vielleicht an einem Vergleich eher interessiert. Theoretisch kann ihn auch jeder abmahnen. Dann noch die Frage nach dem Finanzamt. Sollte er seine Einnahmen nicht versteuern hat er ein richtiges Problem.
Wenn ich der TE wäre würde ich mich mit ihm mal unter vier Augen unterhalten.

AntonCoeln am 14 Sep 2018 07:21:56

Mir stellt sich die Frage, ist Vermietung ein Gewerbe? MwSt hat er keine berechnet.

pipo am 14 Sep 2018 08:04:57

AntonCoeln hat geschrieben:Mir stellt sich die Frage, ist Vermietung ein Gewerbe? MwSt hat er keine berechnet.

Das klärt spätestens das Finanzamt. Ich sehe einen "professionell" gestalteten Mietvertrag. Weiterhin ist die (gewinnbringende) Vermietung an einen Unbekannten ein Gewerbe, wofür ein Gewerbeschein benötigt wird.
Wenn jemand am Finanzamt vorbei ein Gewerbe betreibt, dann muss er auch irgentwann damit rechnen "aufzufliegen".

Grundsätzlich bin ich auch etwas schockiert in welche Richtung dieser Fall geht :roll: :flop:

babenhausen am 14 Sep 2018 08:15:52

Er muss eben ein Gewerbe angemeldet haben,das kann auch ein sogen. Kleingewerbe sein. Dies unterliegt bezüglich z.B.Umsatzsteuern besonderen Bedingungen und hat auch andere Grenzen. Hier mal kurz angerissen:

--> Link

Dem Vermieter einen Strick zu drehen nur weil er einen Mietvertrag formuliert,den ich persönlich eher für wenig professinell halte ist etwas gewagt

thomas56 am 14 Sep 2018 08:16:35

als Kleinunternehmer kann ich selber entscheiden, ob ich Mwst. abführen möchte oder nicht!

pipo am 14 Sep 2018 08:17:42

thomas56 hat geschrieben:als Kleinunternehmer kann ich selber entscheiden, ob ich Mwst. abführen möchte oder nicht!

Daher steht dort auch besondere Bedingungen bei Umsatzsteuer :wink:

Trollo am 14 Sep 2018 10:36:06

.....der Einzige, der hier gewinnt, ist der Rechtsanwalt. :D

Ansonsten, wie ich bereits vor gefühlten 100 Postings geschrieben habe:

Schäden verursacht, also Kaution abschreiben und nächste Urlaube genießen.

Falls der Vermieter mehr fordert, soll ER doch klagen (was er wohl nicht tun wird).

Was das bis jetzt schon an Nerven und Kosten verursacht hat, steht in keinem Verhältnis zur einbehaltenen Kaution.

Gruß

Michael

Gast am 14 Sep 2018 12:51:44

habe auch erst gedacht, der Mieter wollte hier was raus haben. Aber inzwischen stellt sich die Sache für mich anders da.

Also erstens hat der Vermieter anscheinend ja kein Gewerbe für Wohnwagen Vermietung, und somit auch keine explizite Versicherung für Wohnwagen Vermietung. Die gibt’s nämlich nur mit GewerbeAnmeldung. Somit ist der Mieter wahrscheinlich ohne Versicherung rum gefahren.

zum zweiten wollte sich der Mieter ja gerne einigen. Aber im Gegensatz dazu hat der Vermieter Schäden aufgelistet, die der Mieter definitiv nicht begangen hat. und wenn man deshalb halt den Vertrag mal richtig lesen lässt, und es kommt sowas dabei heraus, dass man gar nichts zahlen muss, dann ist das halt so. In dem Fall würde noch nicht einmal die PrivatHaftpflicht des Mieters etwas zahlen.

ich sehe das genauso, wenn mich jemand ärgert, muss ich ihm das Geld ja nicht noch hinterher tragen. soll er halt ordentliche Verträge aufschreiben. Der Vermieter ist in dem Fall der, der probiert hat abzuzocken. Und nun bekommt er dann wahrscheinlich die Quittung. Der tut mir jedenfalls nicht leid.

ArminLinder am 18 Sep 2018 14:21:39

Chris hat es ganz gut zusammengefasst. Ich wiederhole gerne nochmal: für die von mir verursachten Schäden, aber nur für die, und nur für deren "Zeitwert" soll der Vermieter einen Ausgleich haben, das habe ich nie in Abrede gestellt. Hätte er ein halbwegs vernünftiges Angebot gemacht, hätte man darüber verhandeln können.

Die 2500 Euro Rechnung, die er aufgemacht hat, ist an Absurdität und Dreistigkeit nicht zu toppen. Sie zu bezahlen fällt mir nicht im Traum ein, auch nicht, wenn er den Betrag inzwischen auf die 1500 Euro Selbstbehalt der angeblichen Versicherung reduziert hat.

---------------

Derzeitiger Stand: bis die Fristen für das Anwaltsschreiben durch sind, ruht die Sache erst einmal. Um mir die Zeit zu vertreiben habe ich am Gewerbe-Aufsichtsamt angerufen, weil er ja keine Gewerbeberechtigung besitzt.

Die Auskuft war ziemlich überraschend: die Gewerbeaufsicht interessiert das nicht, bzw. erst, wenn er Angestellte hätte, würde man eventuell tätig. Na denn, Verwaltung, ruhe sanft, und entschuldigt, dass ich euch kurz geweckt habe.

Somit verabschiede ich mich auch schon wieder, und komme wieder, wenn sich etwas bewegt in der Sache.

HG, Armin.

Gast am 18 Sep 2018 14:55:44

Hat sich doch was bewegt.
Du hast bei der Verwaltung angerufen, die haben mit normalem Menschenverstand reagiert und nun biste wieder sauer.

Ich meine mit Eskalierung löst man keine Probleme, man vergrößert sie.

Gruß Micha

topolino666 am 18 Sep 2018 15:26:41

... Du könntest noch beim Finanzamt, bei der IHK oder der Protzmobil anrufen, die könntest Du dann auch kurz aus dem Schlaf schrecken!

8) 8) 8) 8)

Trashy am 18 Sep 2018 16:14:12

AntonCoeln hat geschrieben:Mir stellt sich die Frage, ist Vermietung ein Gewerbe? MwSt hat er keine berechnet.


Das ist auf jeden Fall ein Gewerbe.
Oben steht FIRMA.
Zur Führung einer Firma sind nach deutschen Recht nur Kaufleute berechtigt.
D.h. diese Firma ist beim Registergericht ins Handelsregister eingetragen.
Dieses bedarf eines gewissen Geschäftsumfanges wie z.B. einer Buchführungspflicht.
Ferner muss der Vermieter dann seine Rechtsform angeben wie GmbH, e.K........oder....... und eine Steuernummer gehört in jedem Fall auf eine Rechnung.

wolfherm am 18 Sep 2018 16:16:28

Trashy hat geschrieben:Zur Führung einer Firma sind nach deutschen Recht nur Kaufleute berechtigt.
D.h. diese Firma ist beim Registergericht ins Handelsregister eingetragen.
Dieses bedarf eines gewissen Geschäftsumfanges wie z.B. einer Buchführungspflicht.
Ferner muss der Vermieter dann seine Rechtsform angeben wie GmbH, e.K........oder....... und eine Steuernummer gehört in jedem Fall auf eine Rechnung.


Wo hast du die Erkenntnis denn her?

Trollo am 18 Sep 2018 16:27:53

ArminLinder hat geschrieben:Chris hat es ganz gut zusammengefasst. Ich wiederhole gerne nochmal:

Die 2500 Euro Rechnung, die er aufgemacht hat, ist an Absurdität und Dreistigkeit nicht zu toppen. Sie zu bezahlen fällt mir nicht im Traum ein, auch nicht, wenn er den Betrag inzwischen auf die 1500 Euro Selbstbehalt der angeblichen Versicherung reduziert hat

HG, Armin.


Sag mal, hast Du eigentliche keine anderen Probleme? Du schreibst dauernd was von abstrusen 2500 und 1500 EUR, noch mal: soll ER doch einklagen, leg Dich zurück!

Bis jetzt dürfte es wohl nur um die 500 EURO Kaution geben.

So what? Abwarten!


.... und mit deinem Anwalttsgetue machst du nur diesen reich und zahlts auch noch selber drauf (wohl mehr als die 500 Euro)
Viel
Spaß

Gruß

Michael

teuchmc am 18 Sep 2018 16:56:47

Moin Michael! Wat ist Dein Problem jetzt? ;D
Armin hat so ziemlich am Anfang seines Trööts mitgeteilt, daß er das Ding durchzieht,egal ob er Recht bekommt oder nicht.
Also ist es doch müßig ständig zu erwähnen, daß der evtl.einzige Gewinner sein Anwalt ist. Damit muß ja dann Armin auch alleine klar kommen.
Ich persönlich bin auf alle Fälle durchaus gespannt, wie sich die Sachlage entwickelt. Speziell wenn es evtl.doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte,
steht ja irgendwann mal ein Urteil an.Dieses kann/könnte ja durchaus Einige/Viele/Alle? vor möglichen Fehlern bewahren.
Sonnigen weiterhin. Uwe

Trollo am 18 Sep 2018 17:04:01

Moin

Ich habe kein Problem, wollte nur andere vor diesen bewahren.

Da das scheinbar hier nicht gewünscht ist, weiterhin viel Spaß, ich bin hier raus.

Meiner Meinung nach immer noch sehr trollig das Ganze.

Tschüss

Michael

teuchmc am 18 Sep 2018 17:33:34

Mönnsch Michael, mach doch jetzt nicht die Leberwurst. ;D
Jeder hier hat seine Meinung und seinen Senf bzw.Ratschlag dazu gegeben.
Also lehnen wir uns einfach zurück und warten auf die Dinge die da evtl.kommen.
Grundsätzlich führten die eigenen Erfahrungen und die von Freunden dazu, genau solch örtliche Preiswert-Vermieter zu meiden.
Das ist das gesparte Geld nicht wert. Aber wat willste da machen, wenn ein eigentlich nicht dämlicher, langjähriger Freund an seinem Umzugstag mit nem
völlig indiskutablen Sprinter anrollt und allett mal wieder uff letzte Rille gestrickt hat. Ähnliche Problematik wie bei eben Armin.
Unterschied war nur, daß dem Vermieter die Karre völlig Latte war.Übergabeprotokoll: "Schäden am gesamten Fahrzeug" stand da bei Übernahme und Abgabe.
Der Kollege kam nicht mal mit raus bei der Abgabe."Volljetankt? Schlüssel bitte.","Jo","Quittung?","Jo,hier","Allett klar,hier die Kaution und weiterhin schönes WE"," Danke ,ebenso". Feddisch! Nachsatz von uns "Reifen vorne sind suboptimal" wurde beantwortet mit" egal, geht am Mittwoch nach Litauen".
Sonnigen weiterhin. Uwe

TiborF am 01 Okt 2018 08:43:25

Gibt es eigentlich schon was Neues hier?

ArminLinder am 01 Okt 2018 09:14:12

TiborF hat geschrieben:Gibt es eigentlich schon was Neues hier?


Leider nicht. Wie schon gesagt, mahlen die Mühlen der Justiz langsam. Dadurch dass jetzt meinerseits ein Anwalt ins Spiel gebracht wurde, laufen auch nicht mehr alle Fäden und aktuellen Informationen bei mir zusammen.

Ich bleibe dran an der Sache, ich denke, es müsste gegen Ende der Woche wieder Bewegung geben.

Armin.

Gast am 01 Okt 2018 09:57:53

normalerweise sollte dein Anwalt dir eine Kopie schicken von allem was er tut. So dass du die Fäden jederzeit selbst ziehen kannst.

ArminLinder am 01 Okt 2018 10:40:18

Chris189 hat geschrieben:normalerweise sollte dein Anwalt dir eine Kopie schicken von allem was er tut. So dass du die Fäden jederzeit selbst ziehen kannst.


Das ist schon richtig. Allerdings gibt er Rückmeldungen, die von der anderen Seite möglicherweise eintrudeln, nicht immer sofort weiter an mich.

So oder so hat der Vermieter noch bis Ende der Woche Zeit, auf das Anwaltsschreiben, die Kaution unverzüglich zurückzugeben, zu reagieren. Ich gehe davon aus, dass er nicht reagiert. Ich hatte ja auf seiner Rechung auch ein Zahlungsziel, ich meine es war der 10.9. Ich werde selbstverstänbdlich ebenfalls nicht reagieren.

Derzeit laufen Fristen, es heißt also warten. Dann gehts einen Schritt weiter. Vermutlich auf einen Besprechungstermin beim Anwalt warten...

Armin.

andwein am 03 Okt 2018 16:36:41

ArminLinder hat geschrieben:....Leider nicht. Wie schon gesagt, mahlen die Mühlen der Justiz langsam. Dadurch dass jetzt meinerseits ein Anwalt ins Spiel gebracht wurde, laufen auch nicht mehr alle Fäden und aktuellen Informationen bei mir zusammen.
Armin.

Das ist aber schade. Gleitet dir das Thema oder dessen Verfolgung aus den Händen? Was meinst du, kann nicht dein Anwalt einmal ein paar Posts übernehmen?
Fragend, Andreas

jochen-muc am 04 Okt 2018 10:33:02

Mal zuerst und grundsätzlich: Ich finde gut was Armin macht !

Und eigentlich kann jeder Nachmieter (oder dann auch nicht mehr) froh sein wenn jemand versucht möglicherweise solchen unlauteren Machenschaften das Handwerk zu legen.

Insofern kann ich auch manche Beiträge hier absolut nicht verstehen, würde es um Wohnmobilhändler vom Wasserturm :D oder anderen "einschlägig beurteilten" Händlern gehen, sähe die Sache komischerweise ganz anders aus.

Das Armin oft immer wieder die gleichen Antworten geben muss liegt an den immer gleichen Fragen, kann er was dafür ?

Ich habe auf alle Fälle den ganzen Tread gelesen und eigentlich nur eine Frage

1) Wie beweist der Händler eigentlich, dass der Schaden an der Karosserie (wo Du meinst sie ist bei normaler Lampenmontage gar nicht sichtbar) durch Dich verursacht worden ist ?

Wenn der Wohnwagen doch schon am nächsten Tag weider raus ging, wie macht man sowas, kriecht man da als Vermieter den ganzen Abend um den Wohnwagen rum baut sämtliche Anbauteile ab um zu schauen ob drunter was ist und reinigt gleichzeitig noch nach etc ? Irgendwie schwer vorstellbar ?

Gast am 04 Okt 2018 11:11:21

jochen-muc hat geschrieben:

1) Wie beweist der Händler eigentlich, dass der Schaden an der Karosserie (wo Du meinst sie ist bei normaler Lampenmontage gar nicht sichtbar) durch Dich verursacht worden ist ?




Das kann er nicht beweisen. Aber das Problem ist, er hat ja schon Geld von Armin und wills nicht mehr rausrücken.

Ich sehe da eigentlich nicht das Problem, das Geld wieder zu bekommen, falls der Vermieter denn nachher noch welches hat. Zur Not muss Armin den alten Wohnwagen in Zahlung nehmen :D

rolfwam am 04 Okt 2018 11:13:52

Glaubt da wirklich jemand es gut ihm darum andere vor der gleichen Scheiße zu bewahren?
Armin, der Robin Hood der Wohnwagenmieter?  Oder geht's eher darum seine, Entschuldigung, "eigene Blödheit"etwas auszubügeln? Jeder, Freunde und Campingnachbarn, hat auf den ersten Blick gesehen das die Kiste völlig abgeranzt und fertig ist....

pipo am 04 Okt 2018 11:24:56

rolfwam hat geschrieben:Campingnachbarn, hat auf den ersten Blick gesehen das die Kiste völlig abgeranzt und fertig ist....

Ich glaube die abgeranzte Kiste steht grad direkt neben uns :lach:
Scheint also noch zu laufen, dass Vermietungsgeschäft ;D

Gast am 04 Okt 2018 11:27:06

rolfwam hat geschrieben:Oder geht's eher darum seine, Entschuldigung, "eigene Blödheit"etwas auszubügeln?


Natürlich gehts ihm darum. Aber das ist doch auch sein Recht. Und betrügen lassen muss man sich ja auch nicht, oder ?

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

WoMo Vermietung und Finanzamt
Wohnmobil mieten Alkoven oder Vollintegriert
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt