jochen-muc am 04 Okt 2018 11:29:22 rolfwam hat geschrieben:Glaubt da wirklich jemand es gut ihm darum andere vor der gleichen Scheiße zu bewahren? Armin, der Robin Hood der Wohnwagenmieter? Oder geht's eher darum seine, Entschuldigung, "eigene Blödheit"etwas auszubügeln? Jeder, Freunde und Campingnachbarn, hat auf den ersten Blick gesehen das die Kiste völlig abgeranzt und fertig ist....
Ne ich denke es geht ihm primär darum, diesen Herrn eine auszuwischen, weil er den wohl begründeten Eindruck hat das derjenige hier andere über den Tisch ziehen will, nur die Konsequenz wäre vielleicht positiv für andere. Und was ist daran falsch ? Ich finde auch mancher redet sich da ein wenig leicht ! Es hat nun mal nciht jeder das Glück selber Eigentum an einem Womi oder Wowa zu haben und möchte aber trotzdem so Urlaub machen. Man versucht dann im Rahmen seines Budgets etwas zu finden, freut sich zahlt an nimmt bei seinem AG Urlaub etc. Das man dann trotz eine schlechten Eindruckes den Urlaub mit der Familie machen möchte ist nicht so abwägig aus meiner Sicht. Und er hat sich zwar auch über die Probleme im Urlaub selber ausgelassen, aber das ist doch nicht der Inhalt dieses Treads, sondern der Umstand, dass hier jemand versucht nachträglich noch wohl Geld zu machen.
DieselMitch am 04 Okt 2018 11:59:34 Danke Jochen, einer der wenigen "vernünftigen" Beiträge hier im Thread. Würde Dir gerne ein "positiv" verpassen, allerdings habe ich wohl selber nie welche erhalten, darf also (noch?) nicht.
Was ich von den ganzen diffamierenden und teils ehrabschneidenden :eek: Anschuldigungen an den TE halte, schreibe ich lieber nicht, sonst drückt noch so einer den "negativ" Button :evil:
In der Vermietbranche gibt es so einige schwarze Schafe und es in meinen Augen gut, dass hier auch einmal öffentlich gemacht wird, wie diese versuchen ihre "Einmalkunden" abzuzocken.
rkopka am 04 Okt 2018 11:59:47 rolfwam hat geschrieben:Glaubt da wirklich jemand es gut ihm darum andere vor der gleichen Scheiße zu bewahren? Armin, der Robin Hood der Wohnwagenmieter? Oder geht's eher darum seine, Entschuldigung, "eigene Blödheit"etwas auszubügeln? Jeder, Freunde und Campingnachbarn, hat auf den ersten Blick gesehen das die Kiste völlig abgeranzt und fertig ist....
jochen-muc hat geschrieben:Ne ich denke es geht ihm primär darum, diesen Herrn eine auszuwischen, weil er den wohl begründeten Eindruck hat das derjenige hier andere über den Tisch ziehen will, nur die Konsequenz wäre vielleicht positiv für andere. Und was ist daran falsch ?
Vor allem, da es ja sein Risiko ist. Er fragt hier nicht um Spenden für den Prozeß, sondern schreibt nur darüber. Es war auch nicht das Thema, ob man einen alten Wowa mieten sollte. Warum nicht. Und speziell, wenn der Urlaub direkt beginnt, ist ein Rücktritt für viele ein Problem. Liest man ja auch immer wieder, wenn die neuen Womos abgeholt werden und vieles noch nicht paßt, die Kunden aber in den Urlaub wollen, der nicht verschiebbar ist, sowohl von der Arbeit her als auch von Reservierungen (CP, Fähre). Damit sich etwas ändert, muß jemand aktiv werden. Ist doch nicht viel anders bei den oft diskutierten neuen Womos, bei denen der Käufer die Endkontrolle machen muß, da Händler und Hersteller sich das aus Kostengründen sparen, und dann teils x-mal wieder hin muß, damit die Sachen geradegebogen werden. Wenn das jeder akzeptiert, wird sich nichts ändern. Oft genug werden diejenigen, die gegen solche Fehler protestieren, dann noch als Nörgler abgetan, obwohl sie nur wollen, was sie bezahlt haben. Vom Gerechtigkeitssinn her müßte es wohl noch viel mehr Prozesse geben. Nur daß das in vielen Fällen ein Risiko ist, die Beweislage ungünstig ist und die Streitwerte oft zu gering sind. Also wird klein beigegeben. Versteht mich richtig, am liebsten wäre es mir, wenn alles gut geht und wir keine Gerichte bräuchten. Aber leider ist die Realität anders. RK
ArminLinder am 04 Okt 2018 15:15:05 jochen-muc hat geschrieben:Wenn der Wohnwagen doch schon am nächsten Tag weider raus ging, wie macht man sowas, kriecht man da als Vermieter den ganzen Abend um den Wohnwagen rum baut sämtliche Anbauteile ab um zu schauen ob drunter was ist und reinigt gleichzeitig noch nach etc ? Irgendwie schwer vorstellbar ?
Hi Jochen, Zum Bruch in der Stoßstange kann ich nichts sagen, ich habe ihn vorher nicht bemerkt, hinterher war er - sagt der Vermieter - plötzlich da. Ich selber habe ihn nie live gesehen. Wie er sich das mit der Übernahme generell vorgestellt hat steht in seinem Vertrag: er behält sich vor, im Zuge der Endreinigung beliebig Schäden zu finden und in Rechnung zu stellen. Armin.
DieselMitch am 04 Okt 2018 16:33:21 Das riecht aber stark nach Sittenwidrigkeit! :eek:
Wenn da keine Salvatorische Klausel im Vertrag drinnen steht, ist der ganze Vertrag evtl. hinfällig.
Da solltest Du Deinen RA mal drauf hinweisen ... nur so am Rande.
Julia10 am 04 Okt 2018 17:52:50 Scheint so, als begänne die Diskussion wieder von vorne.
Verstehe auch, das man keine 25 Seiten nachlesen möchte, aber es wurde alles schon einmal gesagt.
Warten wir doch mal die Entscheidung ab.
wolfherm am 04 Okt 2018 18:09:32 DieselMitch hat geschrieben:Das riecht aber stark nach Sittenwidrigkeit! :eek:
Wenn da keine Salvatorische Klausel im Vertrag drinnen steht, ist der ganze Vertrag evtl. hinfällig.
Da solltest Du Deinen RA mal drauf hinweisen ... nur so am Rande.
Auch ohne den ausdrücklichen Hinweis auf eine salvatorische Klausel wird ein unpassender Passus durch einen passenden Passus ersetzt.
WomoTechnikService am 04 Okt 2018 18:20:22 Es sollte sich eigentlich jeder mal selbst die Frage stellen, was wäre, wenn ich der Vermieter wäre...
Ich vermiete also einen Wohnwagen, zwar schon älter, aber okay, sonst würde ihn ja keiner mieten. Der Preis regelt das schon, nicht jeder will unbedingt einen neuen Wagen mieten, wenn der Preis stimmt. Nun bringt ein Mieter den Wohnwagen beschädigt zurück. Um ihn wiederherzustellen, muss ich ein Fenster und die Stoßstange wechseln, der Mieter will mir aber nur den Zeitwert bezahlen. Wo bitte schön, soll ich ein Fenster und eine Stoßstange, auch noch zu "gestern", weil der Wohnwagen ja weiter vermietet ist und die neuen Mieter einen Anspruch auf einen intakten Wohnwagen haben, nun zum Zeitwert herbekommen???
Ich hoffe, der Vermieter bekommt vor Gericht Recht und der Mieter muss die von ihm beschädigten Teile bezahlen...
LG Peter
mercurius46 am 04 Okt 2018 19:11:18 Hallo Peter,
wir diskutiren hier ja nicht über den ehrlichen Vermieter, dem man entstandene Schäden klaglos ersetzen wird! Sondern wir diskutieren über die "Abzocker-Fraktion", die nicht weiss, wie man die gestiegenen Kosten für die Luxus-Yachten in Monte Carlo und die Araber-Hengste in Dubai erösen soll...
PS: Honi soit, qui mal y pense...
Gast am 04 Okt 2018 19:23:34 Wir kennen aber auch nur die Darstellung des Mieters. Bekanntlich hat jede Medaille zwei Seiten
Gast am 04 Okt 2018 19:24:03 Ich bin auf den Ausgang gespannt :ja:
jochen-muc am 04 Okt 2018 19:53:42 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Na ja Peter aber auch das kann man sehr differenziert betrachten. Laut TE war das Fenster ja schon vorher beschädigt (was ja auch normal ist) muss ich als Vermieter nicht damit rechnen und gibt es daüfr nicht übrigens auch die steuerliche Abschreibung ? Würden alle Vermieter so handeln wie Du es vorschlägst, dann gäbe es übrigens fast keine alten, weil dann sollte eigentlich IMMEr nach jedem Kratzer und nach jeder abgesprungenen Ecke das Fenster erneuert werden Es kann doch nicht sein, dass ein Vermieter das die ganze Zeit "toleriert" (wobei evtl hat er es ja schonmal verrechnet? ) sich dann irgendwann denkt "So jetzt sind es genug Schäden jetzt machen wir alles neu" und das die nächste arme Sau die mietet zahlen lässt. Zusätzlich ich weiterhin es eher seltsam finde, dass jemand über Nacht alle Lichter wegschraubt um die dahinterliegenden Schäden auf einmal zu entdecken. Ich mein bei einem Haftpflichtschaden im Wohnungsbereich bekommt auch nicht alles neu, sondern musst auch mit einer Zeitwertabrechnung oder Wiederbeschaffungsberechnung leben
pipo am 04 Okt 2018 20:44:29 Alles Vermutungen und Behauptungen :roll: Fakt ist, wir kennen nur die eine Seite und nur darüber können wir uns ein Urteil erlauben :!:
Und Jochen, wenn Du zitierst dann mach es bitte richtig. Niemand will einen Beitrag hier 10 Mal lesen. Es hat schon seine Bewandnis, wenn ein Zitat nur eine beschränkte Länge haben darf :wink:
jochen-muc am 05 Okt 2018 08:52:36 pipo hat geschrieben:Alles Vermutungen und Behauptungen :roll: Fakt ist, wir kennen nur die eine Seite und nur darüber können wir uns ein Urteil erlauben :!:
Und Jochen, wenn Du zitierst dann mach es bitte richtig. Niemand will einen Beitrag hier 10 Mal lesen. Es hat schon seine Bewandnis, wenn ein Zitat nur eine beschränkte Länge haben darf :wink:
Na ja wie soll ich den auf den Beitrag von Peter antworten ? Indem ich seinen Beitrag zerhacke ? :roll: Es ist auch richtig, dass wir nur eine Seite kennen, aber deswegen kann ich doch die mir zum lesen vorhandenen Dinge auch bewerten. Zusammen mit solchen Dingen wie z.B. der Kleinanzeige die glaube ich jemand anders eingestellt hat. Und nochmal (bin ja noch nicht bei 10 x :mrgreen: ) bei jedem Thema wo z.B. auch sich über einen Händler aufgeregt wird liest man nur die eine Seite, trotzdem werden solche Beiträge immer fleissig als positiv bewertet und im Zweifel noch oben drauf gehaun, da sagt dann komischerweise keiner was :roll:
pipo am 05 Okt 2018 10:49:47 jochen-muc hat geschrieben: Na ja wie soll ich den auf den Beitrag von Peter antworten ? Indem ich seinen Beitrag zerhacke ? :roll:
In dem Du einfach nur die Kernaussage zitierst :wink: ....auch sich über einen Händler aufgeregt wird liest man nur die eine Seite, trotzdem werden solche Beiträge immer fleissig als positiv bewertet und im Zweifel noch oben drauf gehaun, da sagt dann komischerweise keiner was :roll:
10 User, 20 Meinungen..Jedem soll selber überlassen sein, was er positiv oder negativ bewertet. Was Du willst ist das System zu beeinflussen :wink: Apropos, Peters Post zeigt endlich mal sehr sachlich, wie die Gegenseite die Sache sehen könnte. Enlich mal ein neuer Aspekt in den ca. 15 Seiten ständiger Wiederholungen :!: :lach:
mantishrimp am 05 Okt 2018 11:01:51 Hallo,
die Frage nach den Teilen habe ich vor gefühlten 30 Seiten schon gestellt aber nie eine Antwort bekommen...
jochen-muc am 05 Okt 2018 11:28:50 mantishrimp hat geschrieben:Hallo,
die Frage nach den Teilen habe ich vor gefühlten 30 Seiten schon gestellt aber nie eine Antwort bekommen...
Du murgelst der Tread is ja erst 26 Seiten lang :zunge: Mein Bauchgefühl würde mir sagen, dass der Vermieter zwar ein neues Fenster einbauen kann, aber die Versicherung nur einen Teil tragen wird, weil das Teil was kaputt gegangen ist nicht dem gleichen Wert entspricht. Das mag aus Sicht des Vermieters sicher dann ungerecht sein, andererseits nochmal, er hat doch sein Mietobjekt steuerlich schon lange abgeschrieben, und auch durch die Vermietung ja Geld verdient, sowas sollte dann mit in der Kalkulation sein. Ich finde es weiterhin ungerecht wenn man als Meiter den Neupreis zaheln soll bzw sogar noch ein wesentlich besseres Fenster. Was passiert denn wenn sich meine Tochter jetzt zur Hochzeit einen Oldtimer leiht (gibt ja entsprechende Vermietungen) da dürfte es im Zweifel gar keine Teile mehr geben, wenn jetzt der Brautvater im Rausch (der Gefühle) den Spiegel abbricht, was müsste der Meiter dann Deiner Meinung nach zahlen ?
babenhausen am 05 Okt 2018 11:37:43 Was passiert denn wenn sich meine Tochter jetzt zur Hochzeit einen Oldtimer leiht (gibt ja entsprechende Vermietungen) da dürfte es im Zweifel gar keine Teile mehr geben, wenn jetzt der Brautvater im Rausch (der Gefühle) den Spiegel abbricht, was müsste der Meiter dann Deiner Meinung nach zahlen ?
Der Mieter müsste den Spiegel bezahlen,wie hoch auch immer die Kosten. denn der Vermieter hat Anspruch auf so gestellt zu werden als ob nichts geschehen ist.Bei Oldtimern kann das viel Geld kosten . Da können schnell 10 000 € weg sein für einen Kotflügel.
jochen-muc am 05 Okt 2018 11:42:01 babenhausen hat geschrieben:
denn der Vermieter hat Anspruch auf so gestellt zu werden als ob nichts geschehen ist.
Na ja wenn aber nicht geschehen ist, dann ist an dem Wohnwagen ein 20 Jahre altes Fenster (dementsprechend abgenutzt, etc), das er diesen Anspruch hat bestreitet ja keiner, aber warum hat er Anspruch auf ein komplett Neues ? Warum sollte er sich nicht einen Zeitwertanteil anrechnen lassen müsssen ?
rkopka am 05 Okt 2018 11:50:03 babenhausen hat geschrieben:Der Mieter müsste den Spiegel bezahlen,wie hoch auch immer die Kosten. denn der Vermieter hat Anspruch auf so gestellt zu werden als ob nichts geschehen ist.Bei Oldtimern kann das viel Geld kosten . Da können schnell 10 000 € weg sein für einen Kotflügel.
Dabei ist aber auch das Fahrzeug z.B. €80.000 wert. Und wenn das ein Rent-a-wreck wäre ? Der vorher schon gesprungene Spiegel ist schwer neu zu ersetzen, da das Modell nicht oft verkauft wurde - was nicht unbedingt gleich bedeutet, es ist als ganzes wertvoll. Das ganze Fahrzeug wird vielleicht nur mit €500 bewertet, weil der Zustand so schlecht ist !? Muß er dann €400 zahlen für zwei neue moderne Spiegel mit Motorverstellung, da ja beide gleich aussehen sollen ? Oder reicht ein alter vom Verwerter für €10 ? RK
babenhausen am 05 Okt 2018 12:02:27 Und wenn das ein Rent-a-wreck wäre ? Der vorher schon gesprungene Spiegel ist schwer neu zu ersetzen, da das Modell nicht oft verkauft wurde - was nicht unbedingt gleich bedeutet, es ist als ganzes wertvoll. Das ganze Fahrzeug wird vielleicht nur mit €500 bewertet, weil der Zustand so schlecht ist
Dann werden sich die Kosten am Wert des Fahrzeugs orientieren,bis hin zum wirtschaftlichen Totalschaden. Reperaturkosten würden den Wert des Fahrzeugs vor dem Schaden übersteigen.
peter1130 am 05 Okt 2018 12:17:06 Am Ende geht das eh wie das Hornberger Schießen aus.
Da der Mieter mindestens genauso viele Fehler wie der Vermieter gemacht hat. Die 500€ Kaution wirste wahrscheinlich nicht wieder sehen.
wolfherm am 05 Okt 2018 12:18:10 Warum wartet ihr den Ausgang nicht einfach ab. Ihr spekuliert hier, das sich die Balken biegen. :D Aber wenn euch das unterhält.......
Julia10 am 05 Okt 2018 12:22:28 wolfherm hat geschrieben:Warum wartet ihr den Ausgang nicht einfach ab. Ihr spekuliert hier, das sich die Balken biegen. :D Aber wenn euch das unterhält.......
Hervorragende Idee :lol:
Horst_H am 05 Okt 2018 15:20:21 WomoTechnikService hat geschrieben:Wo bitte schön, soll ich ein Fenster und eine Stoßstange, auch noch zu "gestern", weil der Wohnwagen ja weiter vermietet ist und die neuen Mieter einen Anspruch auf einen intakten Wohnwagen haben, nun zum Zeitwert herbekommen???
Ich hoffe, der Vermieter bekommt vor Gericht Recht und der Mieter muss die von ihm beschädigten Teile bezahlen...
Genau so sehe ich das auch! Es gibt wahrlich genug schwarze Schafe bei Vermietern, egal welcher Branche. Aber In diesem Fall denke ich das sich beide gegenseitig betrügen bzw. übern Tisch zu ziehen versuchen. jochen-muc hat geschrieben:... aber warum hat er Anspruch auf ein komplett Neues ?
Weil das suchen eines passenden gebrauchten Fensters teurer kommt als ein neues Fenster, oder soll der Vermieter auf seine Kosten bzw unentgeltlich ein Fenster suchen? Gruß Horst
rolf51 am 05 Okt 2018 17:15:32 jochen-muc hat geschrieben:[ Ich finde es weiterhin ungerecht wenn man als Meiter den Neupreis zaheln soll bzw sogar noch ein wesentlich besseres Fenster. ?
Sollte bei einem unverschuldeten Unfall auch nur der Altteilwert gerechnet werden und den Differenzbetrag zahlt der Besitzer?
Gast am 05 Okt 2018 17:32:57 mir ist mal einer in den Kotflügel von einem alten Benz reingefahren. Sagte der Gutachter“Sie werden verstehen, dass ich Ihnen keinen neuen Kotflügel aufschreiben kann“. Spachteln und lackieren wurde bezahlt.
WomoTechnikService am 05 Okt 2018 17:36:58 jochen-muc hat geschrieben:[Warum sollte er sich nicht einen Zeitwertanteil anrechnen lassen müsssen ?
Nehmen wir an, Du hast ein 20 Jahre altes Wohnmobil, es ist Dein ein und alles... Morgen fährt Dir einer in die Seite, Du hast keinerlei Schuld, die Reparatur der Seitenwand würde 3000€ kosten und Du bekommst nur 300, weil die Seite ja schon 20 Jahre alt ist und nicht mehr wie neu glänzte... Was sagst Du dann? Fändest Du das gerecht? LG Peter
Gast am 05 Okt 2018 17:51:22 Das ist nicht ganz vergleichbar. Ein 20 Jahre altes Wohnmobil hat auch schon mal noch einen Wert von 20 oder nochmehr tausend €. dann wird so ein Schaden auf jeden Fall von der Versicherung bezahlt. in dem geschilderten Fall hat der Wohnwagen aber höchstens einen Wert von vielleicht 2000 €, wenn er wirklich schon so zerschossen ist, eventuell noch weniger. wenn der Vermieter seinen Schaden seiner Vollkasko Versicherung melden würde, falls er denn eine hat, würde die ihn auslachen. er will hier nur die Kaution behalten.
Gast am 05 Okt 2018 18:11:41 wenn das korrekt von Vermieterseite laufen würde, würde dieser ein Gutachten beauftragen. Entweder von der Vollkasko Versicherung, dass diese den Schaden übernimmt, oder ein eigenes Gutachten, wenn er den Schaden nicht reparieren will. aber dann würden wahrscheinlich die Vorschäden den Wert der Reparatur bei weitem übersteigen.
pipo am 05 Okt 2018 20:49:10 Hätte, währe, wenn :roll:
WomoTechnikService am 06 Okt 2018 10:38:18 Chris189 hat geschrieben:Das ist nicht ganz vergleichbar.
Natürlich ist es vergleichbar, es ändern sich nur die Zahlen, nicht die Tatsache, dass jemandem ein materieller Schaden zugefügt wurde und der Verursacher diesen bezahlen soll, was hoffentlich jedes Gericht genauso sieht... Chris189 hat geschrieben:würde dieser ein Gutachten beauftragen.
Wer soll denn das Gutachten bezahlen? Der Vermieter, der davon ausgehen konnte, die Mietsache im gleichen Zustand zurückzubekommen, wie er sie übergeben hat? Oder der Mieter, der ja nicht einmal den von ihm verursachten Schaden bezahlen will? LG Peter
Gast am 06 Okt 2018 12:16:07 Die Vollkasko Versicherung würde schon ihren Gutachter schicken, wenn sie involviert wäre.
Falls nicht, wenn es dem Vermieter sehr wichtig ist, dass der Schaden tatsächlich repariert wird, könnte er dies ja tun, und dem TE die Rechnung schicken. Dann hätte er ganz sicher auch das Recht, die 500 € Kaution zu behalten.
Wenn der Vermieter die Reparatur nicht machen will, steht ihm höchstens eine Wertminderung zu. Und ob die bei der zerschossenen Gurke tatsächlich 500 € beträgt, das halte ich dann doch für fraglich.
Energiemacher am 06 Okt 2018 12:18:08 Warum hat eigentlich noch niemand den Vermieter eingeladen sich hier im Thread zu beteiligen?
Wäre doch sicher interessant. :mrgreen:
peter1130 am 06 Okt 2018 12:36:34 Im Normalfall hat der Schädiger den Geschädigten so zu stellen als wenn der Schaden nicht passiert wäre. Wenn er denn einen verursacht hat.
Wie das im einzelnen aussieht entscheidet notfalls ein Gericht.
TiborF am 22 Okt 2018 07:39:55 ArminLinder hat geschrieben:Leider nicht. Wie schon gesagt, mahlen die Mühlen der Justiz langsam. Dadurch dass jetzt meinerseits ein Anwalt ins Spiel gebracht wurde, laufen auch nicht mehr alle Fäden und aktuellen Informationen bei mir zusammen.
Ich bleibe dran an der Sache, ich denke, es müsste gegen Ende der Woche wieder Bewegung geben.
Armin.
Nun sind schon wieder 3 Wochen vergangen inzwischen - gibt es was Neues Armin ?
ArminLinder am 22 Okt 2018 10:11:36 Kein Fortschritt. Ich kämpfe gegen Windmühlen.
Jetzt ist eine private Haftpflichtversicherung mit im Spiel. Ich hatte den Fall - in der Erwartung einer Ablehung, da der Versicherungsvertrag Verkehrssachen ausschließt - eingereicht. Der Tipp: der Wohnwagen war, als die Fenster beschädigt wurden, ja nicht angekuppelt, folglich fällt der Schaden möglicherweise nicht unter den Ausschluss. Zu meiner Überraschung bekam ich nach einigen Nachfragen den zuständigen Sachbearbeiter ans Telefon und von dem eine telefonische Zusage, man werde die Sache regeln, die Kaution bekäme ich von der Versicherung zurück.
Einerseits war ich erfreut, dass sich überraschend ein unkomplizierter Ausweg auftut, und habe daraufhin die Aktivitäten meines Anwalts auf Eis gelegt, andererseits war ich etwas enttäuscht dass der Vermieter mit seiner Masche durchkommt (wenn auch nur teilweise - man würde ihm, sagte man mir am Telefon, nur die Stoßstange ersetzen, den Rest "könne er vergessen oder klagen gehen"), aber, und das ist entscheidend, auf meinem Konto tut sich bisher nichts.
Im Moment plage ich mich damit herum, aus der Versicherung eine belastbare Erklärung, dass man das mit der Kaution wirklich und in meinem Sinne regeln wird, herauszutrotzen. Alternativ könnte man mir auch das Geld überweisen, was aber bisher nicht passiert. Trotz inzwischen sicher einem Dutzend Anrufen und entsprechenden Ochsentouren durch diverse Hotlines bekam ich außer vagen Aussagen und einem ebenso vagen wie mehrdeutigen Standardschreiben, man werde "den Schaden im Rahmen meines Versicherungsschutzes übernehmen" (man beachte die mehrdeutige Formulierung) keine greifbaren Resultate. Ich glaubs erst, wenn das Geld auf meinem Konto ist.
Der zuständige Sachbearbeiter ist seit Wochen trotz einem guten Dutzend Anrufe nicht zu erreichen, die netten Hotline-Damen können zu Details keine Auskunft geben, vesprechen stets sich darum zu kümmern und danach tut sich ncihts mehr. Ich warte einige Tage, dann beginnt das Spiel mit einer anderen Hotline-Dame von vorne.
Genau genommen ist die Situation verfahrener wie bisher, vorher hatte ich einen genauen Plan wie und wann ich was in die Wege leite. Jetzt ist mir die Initiative aus der Hand geglitten und ich finde mich im Moment in der Rolle eines Bittstellers der sich in der Warteschleife eines Versicherungskonzerns tot läuft.
Armin.
jochen-muc am 22 Okt 2018 10:29:12 WomoTechnikService hat geschrieben: Was sagst Du dann? Fändest Du das gerecht?
LG Peter
Sicher nicht, aber nehmen wir mal an Du kaufst Dir einen Teppich für 10.000 € den Du hegst und pflegst täglich Saugst und nur strumpfsockert drüber gehst, dann ist in der Wohnung über Dir ein Abwasserschaden und braune Brühe flutet Dein Zimmer und zerstört den Teppich, würdest Du da verstehen, dass Du den Neuwert nicht mehr bekommst ?
rkopka am 22 Okt 2018 11:09:09 jochen-muc hat geschrieben:Sicher nicht, aber nehmen wir mal an Du kaufst Dir einen Teppich für 10.000 € den Du hegst und pflegst täglich Saugst und nur strumpfsockert drüber gehst, dann ist in der Wohnung über Dir ein Abwasserschaden und braune Brühe flutet Dein Zimmer und zerstört den Teppich, würdest Du da verstehen, dass Du den Neuwert nicht mehr bekommst ?
Wenn der Teppich aber allein schon durch die Jahre und die Sonneneinstrahlung gealtert ist oder inzwischen an Wert verloren hat ? Und du bekommst sicher keinen deutlich besseren mit der doppelten Fläche, weil der ursprüngliche nicht mehr genau so erhältlich ist. Außerdem mußt du dort erstmal nachweisen, wie der Teppich aussah, bevor du den Rest einem fliegenden Händler mitgibst und der Versicherung nur ein Bild des neuen zeigst. RK
TiborF am 22 Okt 2018 14:17:16 ArminLinder hat geschrieben:Genau genommen ist die Situation verfahrener wie bisher, vorher hatte ich einen genauen Plan wie und wann ich was in die Wege leite. Jetzt ist mir die Initiative aus der Hand geglitten und ich finde mich im Moment in der Rolle eines Bittstellers der sich in der Warteschleife eines Versicherungskonzerns tot läuft.
Armin.
In dieser Angelegenheit nun als Bittsteller abgestempelt zu werden, ist wahrlich nicht die Richtung, die Du einschlagen wolltest, das kann ich schon verstehen. Allerdings, solltest Du das Geld doch noch auf's Konto überwiesen bekommen, würde ich dann weiter wohl nichts mehr unternehmen, weil sich das doch sonst auch noch jahrelang hinziehen könnte vermutlich.
ArminLinder am 22 Okt 2018 15:15:15 TiborF hat geschrieben:... Allerdings, solltest Du das Geld doch noch auf's Konto überwiesen bekommen, würde ich dann weiter wohl nichts mehr unternehmen, weil sich das doch sonst auch noch jahrelang hinziehen könnte vermutlich.
Natürlich werde ich das, so weit sind meine Kreuzritter-Gene nicht ausgewuchert, dass ich, um die Welt zu verbessern oder dem Vermieter eins auszuwischen noch einen Prozess anstrenge, obwohl ich - wenns denn wirklich so kommt - mein geld wieder zurück habe. Was sollte ich auch noch gewinnen? Paar Euro Portogebühren und Fahrtkosten zum Anwalt, mehr ist nicht mehr offen - sofern mir die Versicherung *wirklich* die Kaution auszahlt. Bisher ist das erst mal nur eine Aussage eines unerreichbaren Sachbearbeiters. Ich glaubs erst, wenn das Geld auf meinem Konto ist. Was nervt, ist die Warterei auf eine verbindliche (!) Aussage der Versicherung. Ich wollte das Ganze stramm durchziehen bis vor Gericht, nach meinem Kalkül hätte ich nicht wesentlich mehr verloren als die 500 Euro, und der saubere Herr Vermieter hätte sauber draufgezahlt. Mit etwas Glück hätte ich sogar einen Großteil des Aufwandes wieder zurückbekommen, weil er sich bei der Vertragsgestaltung so ungeschickt angestellt hat. Unterm Strich hätte sich das aus meiner Sicht also gelohnt. Jetzt drehe ich gezwungener Maßen Warteschleifen an einer Nebenfront. Armin.
Gast am 22 Okt 2018 16:08:59 Armin, jetzt bin ich aber enttäuscht. Da schreibst Du seitenlange Anschuldigungen, nennst ihn einen Betrüger und jetzt?
Von mir bekommt er kampflos keinen Cent, auch Betrüger sollen meiner Meinung nach fürs Geld arbeiten müssen.
Nehmen wir an, es kommt zu dem Prozess, auf den ich es ja ankommen lassen will.
ich möchte nicht nur meine 500 zurück, die m.E. unberechtigt einbehalten werden sollen, ich möchte den Vermieter in seine eigene Grube fallen sehen. Sollte das schief gehen, bin ich bereit, die Folgen zu tragen.
Ich lasse es also auf den Prozess ankommen, so ist der Plan.
Ich denke da wird ihm dann erstmals klar, dass er Gegenwind hat, und dass ich anwaltlich beraten werde und nicht nur so tue. Dann wirds erstmals spannend, denn sobald er sie zurückweist - wovon ich ausgehe - habe ich freie Bahn für eine Klage vor Gericht. Rückzahlung der Kaution, Begründung: völlig absurde Abrechnung.
Netter Plan, gar nicht mal schlecht ausgedacht, aber das klappt so nicht mit mir. Alles nur Blendwerk.
Ab jetzt: er bekommt nicht 2500 nur über meine Leiche, er bekommt 1500 nur über meine Leiche.
Die 2500 Euro Rechnung, die er aufgemacht hat, ist an Absurdität und Dreistigkeit nicht zu toppen. Sie zu bezahlen fällt mir nicht im Traum ein, auch nicht, wenn er den Betrag inzwischen auf die 1500 Euro Selbstbehalt der angeblichen Versicherung reduziert hat.
Ich dachte ernsthaft da ist mal einer, der sich solche Dinge nicht gefallen lässt, ein Zeichen setzt. Ein Rächer der Witwen und Enterbten - und dann kommt:
Natürlich werde ich das, so weit sind meine Kreuzritter-Gene nicht ausgewuchert, dass ich, um die Welt zu verbessern oder dem Vermieter eins auszuwischen noch einen Prozess anstrenge, obwohl ich - wenns denn wirklich so kommt - mein geld wieder zurück habe.
Schade, da hätte ich mir die geschätzten 20 Seiten lieber erspart.
ArminLinder am 22 Okt 2018 17:34:53 Tja Jungs, jetzt ist es passiert. Der spannende Teil fällt wohl leider aus.
Hab heute Nachmittag routinemäßig wieder die Versicherung angerufen, und jetzt endlich (ich musste mit einer Vorstandsbeschwerde drohen, wenn ich nicht endlich mitgeteilt bekomme was nun Sache ist ...) *verbindlich* die Auskunft bekommen, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden teilweise begleicht. Man geht wohl davon aus, dass der Vermieter keinen Einspruch erhebt. Angeblich ist das Geld bereits angewiesen. Ich bekomme also meine 500 in den nächsten Tagen zurück, und die Sache ist für mich ausgestanden. Ganz ehrlich, ich hatte nicht damit gerechnet, dass sie einspringt, schon wegen der Ausschlussklausel "Verkehrsrecht", auf die Feinheit mit dem Wohnwagen, der nicht unter die Klausel fällt wenn er nicht am Zugfahrzeug hängt muss man erst einmal kommen.
So kam ich also aus heiterem Himmel und lange nachdem ich diesen Thread wiederbelebt habe zu den Vorzügen, ohne eigene Kosten von einer professionellen Organisation vertreten zu werden. Der eigene Anwalt hat mich - dank ADAC Plus Mitgliedschaft - übrigens auch nichts gekostet.
Wie genau die Einigung mit dem Vermieter aussieht erfahre ich übrigens nicht unbedingt, angeblich ist noch ein Schreiben an mich unterwegs, mal sehen ob etwas darüber drinnen steht. Mündlich wurde mir aber schon mitgeteilt, dass er die Fenster und die Reinigungskosten auf keinen Fall bekommt. Wegen der Stoßstange wird man sich wohl irgendwie mit ihm geeinigt haben, oder auch nicht.
Bitte habt jetzt Verständnis dafür, dass ich nicht noch irgendwo ein paar Euro Kosten herbeisuche, damit ich doch noch aus irgendeinem Grund einen Prozess anstrengen und eine Gerichtsentscheidung bekommen kann um zu sehen, ob ich Recht bekommen hätte. Niemand wäre gespannter gewesen als ich, wie es ausgeht, und wie ein allfälliges Urteil begründet worden wäre.
Herzlichen Dank an alle, die beim Thread dabei waren und mir sehr weiter geholfen haben (Chris!).
An alle die mir geraten haben, es gut sein zu lassen, ich hatte zugegebener Maßen mehr Glück als Verstand dass es am Ende so einfach ging, aber unbestritten habe ich meine komplette Kaution zurück, nicht klein beizugeben hat sich also gelohnt.
Paar Gedanken noch.
Dass der Vermieter nun (vermutlich) "sein" Geld bekommt, zumindeste teilweise, heißt übrigens weder dass er kein Betrüger sein kann, noch dass er je Anspruch auf was auch immer hatte. Es hängt einfach damit zusammen, wurde mir gesagt, dass die Versicherung so kalkuliert, dass er, sobald er einen Anwalt und Gutachter beauftragt als "Geschädigter" zur Festellung seines Schadens Kosten von etwa 300-400 Euro lostreten kann, die auf jeden Fall der Schädiger zu tragen hat, völlig unabhängig von irgendeinem allfälligen Prozessausgang. Bei einem Vergleich wegen der Stoßstange kämen vermutlich nochmal ein paar hundert Euro anteilige Reparaturkosten drauf, für die Versicherung ist also nichts zu gewinnen, so lange der Vermieter mit ein paar hundert Euro zufrieden ist und nicht versucht, auch ihnen gegenüber den dreisten Gesamtschaden zu verlangen. Er wird sich vermutlich hüten und sich damit zufrieden geben was er hat, es ist immerhin aus meiner Sicht mehr als ihm je zustand, und er weiß das auch.
So oder so ist die Sache damit für mich beendet, wenn der Vermieter auf seiner Forderung wegen der Fenster beharrt oder mehr für die Stoßstange will als er bekommen hat muss er klagen gehen, aber dann ist, soweit ich weiß, die Versicherung sein Prozessgegner, ich bin nicht einmal sicher ob ich etwas davon erfahren würde.
Es liegt nun an euch, wie der Thread weiter geht. Ich habe einiges dazugelernt, sowohl was das Anmieten von Wohnwägen betrifft als auch was (tatsächliche und fiktive) Reparaturkosten betrifft, zu Fragen des Ersatzes einer beschädigten Sache, und vieles mehr, und ich teile das gerne, sofern ich danach gefragt werde. Vielleicht hat der Thread dann doch noch für den EInen oder Anderen einen Sinn.
Herzlichen Gruß,
Armin
P.S. Seit vorletzter Woche steht mein eigenes Gefährt, ein Hobby 555 von 1996, vor der Tür. Wie schon eingangs gesagt, die Scherereien mit dem Vermieter ändern nichts daran, dass wir den Urlaub in sehr guter Erinnerung behalten werden und zu Wohnwagen-Fans geworden sind, und wer weiss, vielleicht wirds in Zukunft auch mal, wie bei vielen unserer Bekannten, ein Wohnmobil geben.
Einen Account hier habe ich ja schon :-)
topolino666 am 22 Okt 2018 17:46:11 Jetzt weiß ich wenigstens wieso Versicherungen, Gerichte, Einigungsstellen, Schiedsstellen ... erstmal 6 Wochen ins Land ziehen lassen und derweil nichts tun - wenn aus den dicken Backen die Luft langsam entwichen und die rote Birne wieder abgekühlt ist lässt sichs scheinbar leichter verhandeln!
;-)
ArminLinder am 22 Okt 2018 21:56:51 MUC77 hat geschrieben:Von mir bekommt er kampflos keinen Cent (...) Die 2500 Euro Rechnung, die er aufgemacht hat, ist an Absurdität und Dreistigkeit nicht zu toppen. Sie zu bezahlen fällt mir nicht im Traum ein, auch nicht, wenn er den Betrag inzwischen auf die 1500 Euro Selbstbehalt der angeblichen Versicherung reduziert hat.
Was genau willst Du? Er wollte erst 2500 von mir, dann 1500, am Ende von mir bekommen hat er - genau wie mein angekündigtes Ziel war - nichts. Das ist genau das, was ich wollte, und das sind genau 100 weniger als ich ihm - um des lieben Friedens willen - freiwillig angeboten habe. Hätte ich mich nicht gewehrt, wäre ich mindestens 500 Euro ärmer, so gehe ich Pari aus der Sache raus - ich habe erreicht was ich wollte (wenn auch zugegebener Maßen mit etwas Glück und nicht so wie ich es erwartet hatte). Was soll ich Deiner Meinung nach jetzt noch tun? Einen Prozess anstrengen (um was?), um zu sehen, ob ich Recht bekommen hätte? Armin.
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