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Vermietung: Ärger b. Rückgabe. Kaution weg? Eure Erfahrungen 1 ... 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10


Pechvogel am 04 Sep 2018 23:04:06

Hallo Chris,
Hallo Armin,

ein Mahnbescheid wird als Zustellurkunde vom Postboten ( oder Botin ) in den Briefkasten 'geworfen' und mit Datum zurück gemeldet. Ab diesem Datum läuft die Widerspruchsfrist!
Wenn die verstreicht kann sich der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel sichern. Das ist relativ einfach.
Das Mahngericht prüft dabei nicht die Forderung sondern nur den Ablauf des Mahnverfahrens!!
Und wenn jemand einen Titel hat dann hat er ihn! Einspruch dagegen, am Besten noch beim Gerichtsvollzieher, sofern der überhaupt rauskommt und nicht z.B. 'nur' eine Lohnpfändung durchführt, ist nicht möglich!

Und glaubt mir: ich habe das Verfahren als Gläubiger schon öfters bis zum Gerichtsvollzieher durchziehen müssen.



Grüße
Dirk

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Pechvogel am 04 Sep 2018 23:07:35

Und ich würde auch den Punkt 1. von Chris empfehlen!!!!




Grüße
Dirk

pipo am 05 Sep 2018 08:33:21

Pechvogel hat geschrieben:Und glaubt mir: ich habe das Verfahren als Gläubiger schon öfters bis zum Gerichtsvollzieher durchziehen müssen.

Um einen Titel zu erwirken muss nach dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid beantragen bzw. hat diese bereits mit dem Mahnbescheid gemacht. Spätestens dieser muss persönlich an den Adressaten oder einer vertretungsberechtigten Person zugestellt werden und hier bleiben noch zwei Wochen zum Widerspruch. Selbst danach kann bei entsprechender Begründug Widerspruch eingelegt werden. Das nennt man dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

So ganz einfach ist es nicht einen vollstreckbaren Titel zu erlangen :wink:

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ArminLinder am 05 Sep 2018 08:46:14

Chris189 hat geschrieben:Zum Abschluß von heute, bevor ich mich mit ienem Glas Rotwein auf meinen Balkon zurück ziehe:

(...)



Hi Chris,

ich hoffe, der Wein war gut.

Frage an Dich (und an alle anderen die Konstruktives beizutragen haben), und ich habe sie schon midnestens 3 Mal gestellt und ebenso oft hat niemand auch nur Bezug darauf genommen. Beginnen wir mal "klein", also bei dem einen Posten wo ich nicht schon die Urheberschaft des Schadens bestreite.

:?: Warum geht ihr alle davon aus, dass beim Austausch des abgebildeten Fensters, das erkennbar und von beiden Seiten unbestritten vorgeschädigt ist, und das wie jeder WW Besitzer weiß innerhalb von Minuten austauschbar ist, ohne den Rahmen auch nur anzurühren, irgendwer dem Vermieter ein Recht auf ein nagelneues Fenster samt Einbaurahmen, Dichtung und Verdunkelung zugsprechen würde - abgesehen natürlich von seiner Frau mund Teilhaberin (?) und seinem eigenen Gutachter. :?:

Ich höre immer nur "Du hast eh keine Chance", und keiner hat irgendwelche belastbaren Infos in Form von Links zu Urteilen gepostet.

Armin.

mantishrimp am 05 Sep 2018 08:48:05

Hallo,
Recht hin oder her, poste mal eine Bezugsquelle für die gebrauchten Fenster und den Leuchtenträger, dein Link gibt nicht viel her.

Tinduck am 05 Sep 2018 08:53:22

Selbst neu sollte das eigentliche Fenster reichen, wozu einen neuen Rahmen einkleben?

bis denn,

Uwe

ArminLinder am 05 Sep 2018 09:01:15

pipo hat geschrieben:
Um einen Titel zu erwirken muss (...)

So ganz einfach ist es nicht einen vollstreckbaren Titel zu erlangen :wink:


Hi Pipo,

:top: so stelle ich mir vor, sollte dieser Thread laufen, herzlichen Dank für Deinen konstruktiven Beitrag. :top:

Armin.

teuchmc am 05 Sep 2018 09:11:49

Tinduck hat geschrieben:Selbst neu sollte das eigentliche Fenster reichen, wozu einen neuen Rahmen einkleben?

bis denn,

Uwe

Sehe ich genauso. Könnte nur sein, daß genau diese Fensterbauform nicht mehr erhältlich ist.
Auch da bin ich der Meinung, daß nur eine zeitwertgerechte Reparatur angemessen ist. Im Zweifelsfall könnte es auf einen Kompletttausch
durchaus hinauslaufen.Wobei man dann u.U.durchaus in Richtung "wirtschaftlicher Totalschaden" kommen könnte. Und dann kommen
m.W.n.die 3 möglichen Aufkäufer auf den Plan. Man möge mich berichtigen, wenn diese Richtung nur bei Unfällen, etc. gelten.
Und warum wird immer auf Armin "rumgehackt"?Sein Fall kann ganz schnell jeden Mieter trefffen. Und er hat eben die Eier und eben auch die Möglichkeiten,
das Ding durch zuziehen, egal wie es ausgeht. Der Ausgang dieses Verfahrens mit Urteilsfindung/Vergleich/ wat ooch imma kann und wird m.M.n. hifreich
für Mieter und auch Vermieter sein.
Sonnigen weiterhin. Uwe

oppi am 05 Sep 2018 09:23:34

pipo hat geschrieben:Um einen Titel zu erwirken muss nach dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid beantragen bzw. hat diese bereits mit dem Mahnbescheid gemacht.


Das ist richtig. Erst der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel (vorläufig vollstreckbar).

pipo hat geschrieben:Spätestens dieser muss persönlich an den Adressaten oder einer vertretungsberechtigten Person zugestellt werden ...


Kommt darauf an, was Du mit persönlich meinst. Sofern der Zustellungsempfänger oder eine vertretungsberchtigte Person (Ehepartner, Mitarbeiter, Mitbewohner etc.) nicht persönlich angetroffen werden, kann die Zustellung durch Einlegung in den Briefkasten erfolgen.

pipo hat geschrieben:Selbst danach kann bei entsprechender Begründug Widerspruch eingelegt werden. Das nennt man dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.


Wiedereinsetzung in der vorigen Stand (§ 233 ff. ZPO) ist schon an enge Bedingungen geknüpft. Urlaubsabwesenheit z.B. genügt nicht als Grund zur Widereinsetzung (zumindest in Düsseldorf). Bei Urlaubsabwesenheit ist für einen (bevollmächtigten) Vertreter zu sorgen, der ggfls. auch Rechtsmittel einlegen kann.

Noch kurz Klugscheixxerei:
Rechtsmittel Mahnbescheid: Widerspruch
Rechtsmittel Vollstreckungsbescheid: Einspruch

ArminLinder am 05 Sep 2018 09:31:40

Tinduck hat geschrieben:Selbst neu sollte das eigentliche Fenster reichen, wozu einen neuen Rahmen einkleben?

bis denn,

Uwe


Tja, gute Frage.

Eine mögliche Erklärung wäre natürlich, wenn Du Dich als "Geschädigter" verbessern wolltest, und die Scheiben Deiner Wunschfenster nicht an die Rahmen der alten Original-Fenster passen würden. Neue Rahmen könntest Du sowieso brauchen, weil auch Aussteller und Verdunkelung nach 20 Jahren marode sind.

Da läge es doch nahe zu warten, bis Dir jemand einen Bagatellschaden in das bereits vorgeschädigte (Ecke ab) Fenster macht, und dann Anspruch auf ein komplettes neues Fenster samt Rahmen und Einbau zu erheben. Mit ein bisschen Glück kannst Du das gleich zwei Mal machen, denn irgendwer hat natürlich auch die fehlende Ecke abgeknackst, da ist doch auch schon Geld geflossen oder steht ein "neues Fenster samt Rahmen" im Raum.

Seltsamer Weise wird mir in diesem Forum ständig geraten, mich auf dieses fiese Spiel einzulassen.

Ich verstehe nicht, warum.

Armin.

babenhausen am 05 Sep 2018 09:36:59

Im Zweifelsfall könnte es auf einen Kompletttausch
durchaus hinauslaufen.Wobei man dann u.U.durchaus in Richtung "wirtschaftlicher Totalschaden" kommen könnte. Und dann kommen
m.W.n.die 3 möglichen Aufkäufer auf den Plan.



Genau um dies zu beurteilen kommt der Gutachter dazu .der sagt dann ggF.auch etwas zu dem wirtschftl. Totalschaden sofern notwendig.

Genau so wurde vergangenes Jahr ein Fenster abgerechnet,Rahmen war sogar unbeschädigt.Nur der Fahrzeughersteller konnte keine Einzelscheibe liefern,nur komplett mit Rahmen.

ArminLinder am 05 Sep 2018 09:55:30

babenhausen hat geschrieben:Genau so wurde vergangenes Jahr ein Fenster abgerechnet,Rahmen war sogar unbeschädigt.Nur der Fahrzeughersteller konnte keine Einzelscheibe liefern,nur komplett mit Rahmen.


... und ein Kunde, der das evtl. hätte bezahlen sollten, hätte keinen Anspruch auf "neu für alt" Ausgleich gehabt?

... und die Möglichkeit, einfach die Scheibe vom "neuen" Fesnter zu nehmen und auf den alten Rahmen zu schrauben, damit man kein Gedöhns mit Montage und Dichtigkeitsprüfung machen muss, bestand auch nicht, und auch das hat der Kunde anstandslos bezahlt?

Armin.

Canadier am 05 Sep 2018 10:05:10

Ich verstehe nicht warum du immer auf dem Fenster "rumhackst".
Wenn du an deinem Wagen nen "runtergekommenen Kotflügel hast und ich da ne Beule reinfahre
möchtest du dich auch keinen gebrauchten!Du hast das Recht einen neuen zu bekommen inkl.Anbau und Lackierung solange die Kosten dafür nicht den Restwert übersteigen!
Und so geht auch der Vermieter nun vor.Wohlgemerkt ich beziehe mich jetzt nur auf das Fenster!

pipo am 05 Sep 2018 10:08:27

oppi hat geschrieben:Kommt darauf an, was Du mit persönlich meinst. Sofern der Zustellungsempfänger oder eine vertretungsberchtigte Person (Ehepartner, Mitarbeiter, Mitbewohner etc.) nicht persönlich angetroffen werden, kann die Zustellung durch Einlegung in den Briefkasten erfolgen.

In diesem Punkt muss ich Dir widersprechen. Die Post darf einen Vollstreckungsbescheid NICHT in den Briefkasten legen. Ist kein Erwachsener unter der Meldeadresse erreichbar oder verweigert die Annahme, dann muss die Post den Bescheid wieder an das Gericht zurück senden. Ist die Adresse des Schuldners nicht ermittelbar, kann der VB ersatzweise durch öffentlichen Aushang im Gericht "zugestellt" werden. So Grundlage meiner letzten Infoveranstalung bei der IHK und eigenen Erfahrungen. Ich kann auch nicht glauben, dass es in anderen Amtsgerichtsbezirken anders gehandhabt wird, da bundesweit die ZPO dies Einheitlich regelt.

Ich möchte diesen Tröd nicht zerreden oder ein Seitenthema aufmachen. Ich wollte auch nur drauf Hinweisen, dass ein Vollstreckungstitel nicht so einfach zu bekommen ist, wie es hier behauptet wurde.

ArminLinder am 05 Sep 2018 10:31:08

oppi hat geschrieben:Um einen Titel zu erwirken muss nach dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid beantragen bzw. hat diese bereits mit dem Mahnbescheid gemacht.
( ...)


Zuallererst muss die Forderung berechtigt sein, und eine Unberechtigte wird das nicht dadurch, dass man einen Mahnbescheid wegen Urlaubs nicht zeitgerecht beeinspruchen kann.

Laienwissen: um dann den Gerichtsvollzieher zu schicken, braucht man dafür eine separate Erlaubnis (einen "Titel"), und die bekommt man nicht, nur weil der Angemahnte nicht reagiert. Soweit ich weiß, bekommt man keinen Titel, ohne dass vorher irgendein ordentliches Verfahren stattgefunden hat. Erst wenn Du dieses auch noch ignorierst (muss ein seeeeeehr langer Urlaub sein, eher eine Weltreise, Polarforschung, Reise zum Mars, irgendwas in der Art ...), wirds ernst, dann ergeht ein Versäumnisurteil, und da könnte dann eventuell (!) ein "vollstreckbarer Titel" mit dabei herausspringen.

Abgesehen davon gehört es zum "Common Sense", dass zumindest einmal die Woche jemand den Briefkasten leert. Die "Person meines Vertrauens" würde mich natürlich informieren, dass da etwas eingeworfen wurde, was "gefährlich" ausschaut, und ich würde sie bitten, es zu lesen. Das Widerspruchsformular liegt dem amtlichen Mahnbescheid meines Wissens bereits bei, man muss es nur in den Briefkasten schmeißen. Man muss den Widerspruch nicht einmal begründen.

Ein eher theoretisches Problem.

Laienwissen: praktisch hat das Mahnverfahren nur die Aufgabe, die Klage vorzubereiten. Bis 2013 (nagelt mich nicht fest) war es Voraussetzung (!) für eine Klage bei der es um einen eher geringen Streitwert ging (wo die Grenze genau lag weiß ich nicht mehr, 500, 1000, 5000, irgendwas in der Art), entweder ein Schiedsverfahren oder ein erfolgloses Mahnverfahren nachzuweisen. Nachdem natürlich keiner Lust hatte, lang mit dem Schuldner blöd rumzupalavern und seinen Anwalt dafür zu bezahlen dass er danbei zuhört hat man immer gleich ein Mahnverfahren losgetreten, es wurden also kaum Schiedsverfahren jemals durchgeführt, und noch viel weniger endeten dann in einem Ergebnis.

Deshalb bereitet man eine Klage - seit 2013 (!) ist es der einzige Weg, weil Schiedsverfahren ersatzlos abgeschafft wurden - dadurch vor, dass man ein Mahnverfahren lostritt, selbst wenn man bereits vorher weiß, dass dabei nichts herauskommt außer um die 30-40 Euro Kosten.

Armin.

Gast am 05 Sep 2018 10:33:25

Mein Kenntnisstand ist so, dass die Post bei Abwesenheit einen "Zettel" in den Briefkasten legt, mit dem der Empfänger den Mahnbescheid dann bei der Post abholen kann. Ab dem Zeitpunkt, wo der Zettel im Briefkasten liegt, gilt der Mahnbescheid als zugestellt. Der Gläubiger bekommt dann von der Post auch einen "Zettel" zurück, wo draufsteht, dass der bescheid durch Hinterlegen bei der Post zugestellt wurde. Damit beginnt dann die Widerspruchsfrist.

Bim Vollstreckungsbescheid ist es im Prinzip genauso, nur dass der Gläubiger hier die "vorläufige Vollstreckbarkeit" vermerken kann. Das heißt, der Schuldner kann dagegen zwar immer noch Widerspruch (oder Einspruch?) einlegen, muss aber trotzdem erstmal bezahlen.

Bez. Urlaub, Abwesenheit o.ä., hab ichs mal so gelernt, dass man das nachweisen muss, und die Fristen verlängern sich dann entsprechend. Aber in 99 % der Fälle, glaube ich, wird ein Mahnbescheid sowieso berechtigt sein, dann bringt ein Widerspruch ja auch nichts.

rolfwam am 05 Sep 2018 10:35:42

"Abzug neu für alt " gibt's doch heutzutage kaum noch in Policen. Und wenn kann man es auch ausschließen. Und da niemand den Vertrag kennen dürfte......

Gast am 05 Sep 2018 10:44:13

Bez. des Fensters, Armin, liegt dir denn ein Gutachten eines "vereidigten Sachverständigen" vor, was die Reparatur kosten soll ?

Zweite Frage, hast du dich mal bei deiner Privathaftpflicht erkundigt, ob die den Schaden nicht übernehmen würde ? Im Außenbereich eines Fahrzeuges zahlen sie sicher nichts, aber das ist doch im Innenraum passiert ?

Und dann noch, täusch dich mal nicht bei den Reparaturkosten. Ein Wohnmobilfenster kostet schnell mal ein paar hundert Euro, dann noch einbauen 2 Stunden auch schon 200 €. Das ist beim Wowa ja nichts anderes. Und wenns die Scheibe nicht einzeln gibt, bleibt nichts anderes übrig, alles umzubauen. Und wenn die alten Rollos auch nicht mit dem neuen Fenster harmonieren, dann müssen die halt auch neu. Und wenn er es tatsächlich reparieren lässt, dann musst du das auch zahlen, da gibts nix wegen Alt gegen Neu oder so. Das wäre nur, wenn er nach Gutachten abrechnen würde. Aber das ist m.W. bei Vollkasko nicht möglich.

Deshalb mein Ansatz, einige dich mit ihm über eine "Wertminderung", er brauchts nicht reparieren lassen, wenns noch funktionstüchtig ist, und du hast viel Geld gespart.

Tinduck am 05 Sep 2018 10:49:11

Canadier hat geschrieben:Wenn du an deinem Wagen nen "runtergekommenen Kotflügel hast und ich da ne Beule reinfahre
möchtest du dich auch keinen gebrauchten!Du hast das Recht einen neuen zu bekommen inkl.Anbau und Lackierung solange die Kosten dafür nicht den Restwert übersteigen!


Mitnichten. Wenn ich einen Kotflügel beschädige und es liegt daran nachweisbar ein relevanter Vorschaden vor, hat der Eigentümer keinen Anspruch auf die volle Reparatursumme, zumindest nicht von mir.
Macht er die volle Summe geltend, obwohl er von dem Vorschaden wusste, kann er sogar wegen Betrugs belangt werden. Erst recht, wenn der Vorschaden schon mal fiktiv (ohne Instandsetzung) abgerechnet wurde.

bis denn,

Uwe

thomas56 am 05 Sep 2018 10:55:17

Chris189 hat geschrieben:nur dass der Gläubiger hier die "vorläufige Vollstreckbarkeit" vermerken kann.


ich bin ein Freund der vorläufigen Vollstreckung, weil es meiner Meinung nach den Druck erhöht. Aber man muss ja auch in der Lage sein die Sicherheitsleistung zu tätigen und die ist ja nochmal höher als die geforderte Summe.

babenhausen am 05 Sep 2018 11:31:38

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



der "Kunde" war eine Versicherung ,ein LKW hat gestreift.
Glaubst du wirklich eine Werkstatt oder ein Hersteller zerlegt komplette Komponenten und bleibt dann ewig auf dem Rest im Lager sitzen?
Die Versicherung hat den Schaden bezahlt ohne Einwände nach eigenem Gutachten!

Canadier am 05 Sep 2018 12:00:38

Tinduck hat geschrieben:Mitnichten. Wenn ich einen Kotflügel beschädige und es liegt daran nachweisbar ein relevanter Vorschaden vor,
Uwe

Hallo Uwe,
deshalb schrieb ich ja auch ein "runtergekommener", und nicht ein beschädigt.
Runtergekommen definier ich mal so: "alt, Farbe verblichen, vielleicht auch schon leichte Rostanbsätze von innen" aber eben kein Vorschaden.

Tinduck am 05 Sep 2018 12:20:27

Am in Frage kommenden Fenster fehlte aber schon eine Ecke! Sieht man auf dem Foto. Der Schaden ist wesentlich grösser als der vom TE (oder seiner Frau) verursachte, das war ‚nur‘ ein Riss, kein kompletter Ausbruch. Insofern kann er kaum ohne weiteres eine komplett neue Scheibe fordern, zumal die Funktion des Fensters vorher wie nachher nicht eingeschränkt ist.

bis denn,

Uwe

teuchmc am 05 Sep 2018 12:40:37

Moin Loide! Ich würde es nicht "runtergekommen" nennen ,sondern "altersentsprechend". Und eben da kann es mal ganz schnell zum wirtschaftlichen
Totalschaden werden.Dazu bedurfte es bei meinem 90er Omega im Alter von 20 Jahren "nur" 2!!!!er großer(über beide Türen gehend)tiefer Kratzer.
Fand ick nicht witzig damals.Könnte ja im Falle von Armin dem Vermieter auch blühen. Oder ist das anders zu bewerten, wie ein Unfall?
Sonnigen weiterhin. Uwe

DieselMitch am 05 Sep 2018 12:55:30

Was ich jetzt nicht verstehe:
Wenn der Vermieter vom Mieter eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe der Selbstbeteiligung der (angeblichen?) Versicherung verlangt, so kann er doch im (angeblichen) Schadensfall dem Mieter gegenüber nicht mehr in Rechnung stellen, als eben diese Selbstbeteiligung! Oder sehe ich das flasch?

Dann wäre ja das Mieten eines WW oder WM ein für den Mieter absolut unkalkulierbares Risiko, das bis zum persönlichen Konkurs führen könnte :eek:

Der Vermieter scheint mir nicht wirklich die hellste Kerze auf der Torte zu sein ... :ja:

Gast am 05 Sep 2018 13:24:39

Der Vermieter kann vom Mieter eine "Selbstbeteiligung", hier wohl bis zu 1.500 €, (hoffentlich nicht je Schadensfall !) verlangen. Hierauf hat er eine "Kaution" von 500 € schon einbehalten.

Wenn der Mieter einen Schaden verursacht, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter den Schaden behebt, aber Vermieter und Mieter haben eine Haftungsbegrenzung auf 1.500 € vereinbart. Im Normalfall ist es dann so, dass der Vermieter den Schaden beheben lässt, und dem Mieter die Rechnung dazu zeigt, und ihn auffordert, noch den Rest zu zahlen, bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 €. Den Rest kann der Vermieter evtl. von seiner eigenen Versicherung verlangen, oder wie wahrscheinlich hier, trägt ihn selbst. Im Prinzip muss der Vermieter den Schaden auch nicht reparieren lassen, bzw. irgendwann mal. Bei einem neuen Mobil hätte er ja den Wertverlust zu tragen, in etwaiger Höhe der Reparaturkosten. Hier ists halt anders, weil die Gurke schon so alt ist. Ärgerlich zwar, aber manchmal ists halt so.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, hat wohl hier der Vermieter ein Schadensgutachten machen lassen, diese Kosten trägt normalerweise auch der Schädiger. Nun könnte der Mieter, wenn er meint, der Schaden ist nicht so hoch wie im Gutachten, ein Gegengutachten machen lassen. Das wäre hier sicher auch sinnvoll, wenn der Vermieter dem Mieter noch zusätzliche ältere Schäden unterjubeln will. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ein Gutachter sicher noch erkennen, ob die Schäden 3 Wochen alt sind oder älter. Aber das kostet halt auch alles erstmal, und ob man das zurück bekommt, ist dann die andere Frage.

ArminLinder am 05 Sep 2018 15:07:42

Chris189 hat geschrieben:Um Streitigkeiten zu vermeiden, hat wohl hier der Vermieter ein Schadensgutachten machen lassen, diese Kosten trägt normalerweise auch der Schädiger.


Hat er meiner Meinung nach sicher nicht, er tut nur so, indem er aus der Luft gegriffene "krumme" Zahlen um sich wirft.

Ebenso ist es mit der angeblichen Versicherung.

Im Moment ist alles nur warme Luft, ich habe ihn wegen der Kaution angemahnt und ihn in Verzug gesetzt, d.h. wenn ich irgendwann Recht bekommen würde, würden Verzugszinsen ab jetzt anfallen. Für ihn ein läppisches Risiko, er hat ja noch Aussicht auf leicht verdiente 400 Euro aus der Kaution im Visier, oder eventuell noch etwas mehr.

Wenn er sich tatsächlich jemals Hoffung auf 2500 Euro gemacht hat, ist er, entschuldigt, ein kompletter Idiot, und so sah er mir eigentlich nicht aus.

Armin

ArminLinder am 05 Sep 2018 15:53:36

rolfwam hat geschrieben:"Abzug neu für alt " gibt's doch heutzutage kaum noch in Policen. Und wenn kann man es auch ausschließen. Und da niemand den Vertrag kennen dürfte......


Selbstverständlich ist das in den Policen, es heißt nur anders: "Zeitwert". Neuwert gibt es bei KFZ zu happigen Prämien in den ersten zwei Jahren. Eine Vollkaskoversicherung zum Neuwert wird er für einen 20 Jahre alten Wohnwagen nirgends bekommen. Für einen Wohnwagen, der in der Vermietung ist, schon zweimal nicht (Frank ... Wohnwagenvermieter von weiter oben, der gerade urlaubt, ein Königreich für Dein Wissen um die Versicherungen, die gewerblichen Wohnwagenvermietern abgeschlossen werden können - ich wette von uns allen hier hat noch kaum einer gesehen, wie die Vertäge aussehen, ich nehme nur stark an, dass sie sich wesentlich unterscheiden von dem was unsereiner von seinem KFZ kennt).

Wäre ein wirklich tolles Gelddruckmodell: Du kaufst Dir eine 20 Jahre alte Kiste um 1,500, die mal 25,000 gekostet hat, versicherst das Teil "zum Neuwert", und dann, was ist das, 2 Monate später, was für ein Pech, ein Kurzschluss in der Autarkanlage, ein Gasleck, die Hütte brennt ab, genial, 23,500 aus der Versicherung, Aufwand: 2 Monatsprämien und ein Streichholz. Salopp gesagt würde das jeder so machen :-).

(Jetzt bitte keinen Exkurs in das interessante Thema des Kaskoversicherungsbetrugs, indem man das Fahrzeug von irgendwelchen Staatsbürgern östlicher Anrainerstaaten stehlen lässt - dazu nimmt man - warum wohl - neue, teure Wagen, und keine 20 Jahre alten, abgenudelten Hobby Wohnwagen).

Nope, ich bleib dabei, die angebliche Versicherung ist eine Luftnummer, sie wurde erfunden, um mich "glaubwürdig" mit einem Risiko von 1500 Euro zu bedrohen.

Spannend wirds nach meinem Anwaltstermin, ich habe die Ablauffrist für die Rückzahlung der Kaution so gelegt dass ich ihn - wenn mich der Anwalt nicht stoppt - sofort mit einer Mahnklage grüßen kann. Ich denke da wird ihm dann erstmals klar, dass er Gegenwind hat, und dass ich anwaltlich beraten werde und nicht nur so tue. Dann wirds erstmals spannend, denn sobald er sie zurückweist - wovon ich ausgehe - habe ich freie Bahn für eine Klage vor Gericht. Rückzahlung der Kaution, Begründung: völlig absurde Abrechnung.

Er kann allerdings übrigens auch klagen, in Form einer Widerklage. Dann wird man erstmals sehen, welchen Betrag er *wirklich* will. Und dann muss ererstmals selber Geld in die Hand nehmen für seinen eigenen Anwalt, Gutachter usw. und dann wirds bereits spannend, wie er sich das Gutachten, das er nicht hat, nachträglich verschafft.

Armin

ArminLinder am 05 Sep 2018 16:17:23

DieselMitch hat geschrieben:Was ich jetzt nicht verstehe:
Dann wäre ja das Mieten eines WW oder WM ein für den Mieter absolut unkalkulierbares Risiko, das bis zum persönlichen Konkurs führen könnte :eek:

Der Vermieter scheint mir nicht wirklich die hellste Kerze auf der Torte zu sein ... :ja:


Er ist wesentlich heller, als Du denkst. Vermutlich ist der Wagen längst abgeschrieben, alles was er jetzt noch einbringt ist "Sahnehäubchen". Selbst wenn ich ihn total geschrottet hätte, setzt der Vermieter an, hätter er einen Schaden von nur 1500 Euro gehabt. Selbst wenn irgendein Gutachter irgendwas begutachten würde, würde der niemals einen Schaden von über 1500 Euro begutachten, davon geht er aus, weil der abgenudelte Wagen schlicht nicht mehr wert ist.

Die 2500 setzt er als Drohkulisse an, um mich dazu zu bringen, ihm die Kaution von 500 Euro zu überlassen. Etwas über Selbstbehalt deswegen, weil er damit suggeriert, dass seine Versicherung den Gutachter schicken würde, und er sich dann quasi an dieses Gutachten "anhängen" könnte, ohne eigenes Kostenrisiko. Drum hat er flugs noch ein weiteres Fenster wider besseres Wissen und ohne jeden Beweis dass ich das zu verantworten habe als kaputt gemeldet, damit er über die 1500 kommt.

Netter Plan, gar nicht mal schlecht ausgedacht, aber das klappt so nicht mit mir. Alles nur Blendwerk.

Ich warte nun gespannt auf sein 2500 Euro Gutachten, ich wette, es kommt keins.

Armin.

rolfwam am 05 Sep 2018 16:22:44

Is dir eigentlich irgendwie langweilig? Miet dir nen WoWa und mach Urlaub, entspann dich. :ja:

Acki am 05 Sep 2018 16:29:32

rolfwam hat geschrieben:Is dir eigentlich irgendwie langweilig? Miet dir nen WoWa und mach Urlaub, entspann dich. :ja:

Hab ich mir auch schon gedacht ... :lol:

Interessant ist auch, dass sich "chris189“ extra für diesen Thread im Forum angemeldet hat ... :gruebel:

Gast am 05 Sep 2018 16:40:20

Acki hat geschrieben:
Interessant ist auch, dass sich "chris189“ extra für diesen Thread im Forum angemeldet hat ... :gruebel:


Hab ich nicht, war nur zufällig mein erster Beitrag. Und langweilig war mir auch. Und ich kenne mich zufällig ein bißchen mit so was aus.

Aber der TE ist etwas beratungsresistent, deshalb halte ich mich hier auch wieder raus. Muss jeder halt seine eigenen Erfahrungen sammeln. Koste es was es wolle :)

Ganzalleinunterhalter am 05 Sep 2018 17:15:46

OT
Hallo Armin,
Frage am Rande - Hast du den Wohnwagen über ein Vermietportal gemietet oder hatte der Vermieter privat eine Anzeige geschaltet oder eigenen HP ?
Hat jetzt nichts mit dem Sachverhalt zu tun, wäre nur mal mein Interesse ob Wohnwagen in dem Alter auch noch über Portale vermietet werden.

ArminLinder am 05 Sep 2018 20:53:45

Chris189 hat geschrieben:nur dass der Gläubiger hier die "vorläufige Vollstreckbarkeit" vermerken kann.


Wieder ein nützliches Stichwort, danke! Gleich mal nachlesen worum es dabei geht.

Armin.

ArminLinder am 05 Sep 2018 21:08:24

Chris189 hat geschrieben:Hab ich nicht, war nur zufällig mein erster Beitrag. Und langweilig war mir auch. Und ich kenne mich zufällig ein bißchen mit so was aus.
Aber der TE ist etwas beratungsresistent, deshalb halte ich mich hier auch wieder raus. Muss jeder halt seine eigenen Erfahrungen sammeln. Koste es was es wolle :)


Du wärst ein idealer Teilnehmer in meinem Think-Tank, also bitte bleib drin.

Und bin ich wirklich so schlimm?

Ich bin beruflicher "Besserwisser", das färbt eben ab. An sich finde ich wenig dabei, wenn ich nachbohre, wenn das was da aufgetischt wird solide ist, muss es das aushalten. Ich wüsste nicht, dass ich ein "belastbares" Argument ausgeschlagen hätte, aber bisher hat der Thread sehr wenig belastbare Argumente enthalten. Wenn ich so beratungsresistent bin wie Du sagst: welchen Rat hätte ich denn Deiner Meionung nach nicht ausschlagen sollen?

Wenn Du also in meinen Argumenten irgendwo grobe Denkfehler siehst, bitte ich um einen Hinweis, das verhindert möglicherweise dass ich in noch größeren Schaden hineinlaufe.

Die hier meist verbreitete Annahme ist, habe ich den Eindruck, dass mich der Kerl im Sack hat, und dass ich nichts dagegen tun kann außer ihm mal eben so 1500 Euro über den Tisch zu schieben.

Ich wundere mich ebenso, dass der Betrüger - wofür ich den Herrn halte - seltsamer Weise hier mehr Unterstützer bekommt als ich, der sich als der Betrogene fühlt. Der Wohnwagenvermieter ist nicht Robin Hood, was er mit seiner Masche ergaunert, verteilt er nicht an die Armen, sondern sackt es selber ein. Und ich bin nicht der böse Sheriff von Nottingham, dem man es gönnt, wenn man ihn um 1500 Euro erleichtern will.

Für das Geld müsste ich eine ganze Weile arbeiten, er denkt er kann es mit - meiner Meinung nach - Leute über den Tisch ziehen mal eben so nebenbei einsacken, und das stinkt mir, aus Prinzip, aber in erster Linie weil er es bei mir probiert.

HG, Armin.

ArminLinder am 05 Sep 2018 21:17:20

Ganzalleinunterhalter hat geschrieben:OT
Frage am Rande - Hast du den Wohnwagen über ein Vermietportal gemietet oder hatte der Vermieter privat eine Anzeige geschaltet oder eigenen HP ?


Er hat eine Anzeige in die ebay-kleinanzeigen gesetzt, und man bekommt sie in der Google Suche in den ersten paar Suchtreffern, wenn man im Umkreis um meinen Wohnort nach Wohnwagenvermietern sucht. Und über einen weiteren Link gelangt man von da zu seiner Homepage. Die weiteren Kontakte liefen per E-Mail, einmal hat, soweit ich weiß, meine Frau auch direkt mit ihm oder seiner Frau gesprochen.

Nagle mich aber nicht fest, die Vorgeschichte hat größtenteils meine Frau erledigt.

Ob er seine Wagen auch auf professionellen Portalen anbietet kann ich Dir nicht sagen.

Armin.

Gast am 05 Sep 2018 21:59:31

ArminLinder hat geschrieben:Und bin ich wirklich so schlimm?

Ich bin beruflicher "Besserwisser"
HG, Armin.


Was ist denn ein beruflicher Besserwisser ?

Du bist nicht schlimm, du bist empört, weil du die Geschichte als einen Betrugsversuch an dir empfindest. Vielleicht sogar mit Recht. Aber:

Du hast einen Vertrag mit dem Herrn abgeschlossen. Das ist Fakt. Und du hast was kaputt gemacht, das hast du auch ihm gegenüber zugegeben, auch das ist Fakt. Und, was man kaputt macht, muß man auch bezahlen, das steht auch in deinem Vertrag drin, bis zu einer Obergrenze von 1.500 €.

Vielleicht bist du wirklich in eine Falle getappt. Aber, so, wie du da ran gehst, nur rumzappeln, kommst du niemals aus dieser Falle raus. Dein Ziel sollte sein, mit dem möglichst geringsten finanziellen Aufwand aus der Falle wieder raus zu kommen. Aber mit deiner Art verspielst du das, und es sieht für mich so aus, als würde es dich am Ende noch viel mehr als die 1.500 € kosten, die derzeit erstmal als höchster Betrag da stehen.

Und wenn ich und andere dir einen wirklich guten Tipp geben, versuchst du nicht, den Hintergrund zu verstehen, sondern dies in irgendeiner Form für dein Zappeln in der Falle zu verwenden. Aber raus kommst du damit nicht.

Das, was ich glaube, was zu tun wäre, habe ich dir gesagt, und ein dir wohlgesonnener Rechtsanwalt wird dir das Gleiche sagen, "Versuchen Sie sich, zu vergleichen". Aber es gibt genug andere, die auch Geld brauchen und dich in eine Gerichtsverhandlung treiben werden. Und verspiel das nicht mit dem Vergleichen, indem du deinem "Gegner" zu viel ärgerst. Halte dich an die Fakten und gehe ohne Emotionen an die Sache ran. Dann kommst du am weitesten.

Nix für ungut

Christian

wolfherm am 05 Sep 2018 22:06:22

Ich bin ja mal gespannt, was hier letztendlich für ein Ergebnis steht. 18 Seiten Hinweise auch für die Gegenseite. Ich wäre da ja etwas zurückhaltender. Aber jeder so, wie er es mag.

Ganzalleinunterhalter am 05 Sep 2018 22:22:16

Chris189 hat geschrieben:Was ist denn ein beruflicher Besserwisser ?


Hat man mir mal erklärt - die wissen morgens alles - und mittags alles besser :lol:

Gast am 06 Sep 2018 00:22:56

Vielleicht war ich zu direkt, sorry.

Armin, ich hab nachgedacht, was ich an deiner Stelle jetzt machen würde.

Also, falls böse Worte gefallen sind, würde ich mich entschuldigen, im Eifer des Gefechtes sind deine Emotionen mit dir durchgegangen. Dann wird dein gegenüber auch wieder lockerer. Anzeigen zurück ziehen, falls schon gemacht, das ist sowieso höchst unprofessionell.

Und wenn du wirklich der Meinung ist, er will nur deine 5 Scheine behalten, dann würde ich schreiben, dass du dich mit deinem Anwalt und auch mit deiner Privathaftpflichtversicherung kurz geschlossen hast. Ihr alle drei seid der Meinung, dass eine Abrechnung des Schadens am Fenster bis zu 400 € nach Kostenvoranschlag möglich sei. Sollte der Vermieter mehr haben wollen, müsste er die Scheibe reparieren und eine Reparaturrechnung vorlegen, und vor der Reparatur eine Besichtigung des Schadens ermöglichen. Eine fiktive Abrechnung nach Gutachten würden dein Anwalt und auch deine Haftpflichtversicherung ablehnen. Und sie würden in dem Fall auch zeitnah ein Gegengutachten einfordern.

Wenn er damit einverstanden ist, dass mit der Einbehaltung der 400 € alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis und der Schadensabwicklung abgegolten sind, möchte er bitte einen Kostenvoranschlag schicken und dir die restlichen 100 € bis dann und dann auf dein Konto überweisen. Dann wäre die Sache für dich erledigt.

Mehr schreibst du nicht und kuckst was passiert. Dann ists zwar ein bißchen teurer als du selbst gedacht hast, aber immer noch billiger als alles andere. Und du hältst deine Optionen offen.

Schönen Abend noch !

ArminLinder am 06 Sep 2018 08:07:26

Hi Chris,

also ein "beruflicher Besserwisser" ist einer, den man holt, wenn man selber nicht weiter weiß, und dazu gehöre ich in meinem Fachgebiet. Wenn ich dann da hin komme, erzählt man mir meistens erst einmal die "Story von der toten Sau", und was man alles schon versucht hat, das Problem anzugehen. Wenn Du Dir das anhörst ist die Situation völlig hoffnungslos, das Problem gottgegeben, kann man nix machen.

Da gehört es nun dazu, die Sache nüchtern anzugehen und erst einmal alles zu vergessen was jemand bereits zu wissen glaubt. In (aus em Bauch heraus) 2/3 der Fälle findet sich dann plötzlich eine ganz simple Ursache, meistens etwas tückisch versteckt, jemand "dachte" er hat etwas gemacht und hat nicht, er dachte eine Fehlermeldung bedeutet dies und jenes aber sie bedeutet nicht, usw. Mit zum Problemlösen gehört dann auch noch hinterher das Abreißen der ganzen anderen Versuche, das Problem zu lösen. Ich stelle also gewohnheitsmäßig alles in Frage, was ich nicht sicher selber weiß. Da ich im Thema Juristerei sehr wenig sicher weiß, ist das dann so gut wie alles.

Ebenso oft finde ich leider auch Versuche, aus dem Problem in irgendeiner Form Kapital zu schlagen, statt es zu lösen. Ich hatte Fälle, wenige Gottseidank, wo ein Insider versucht hat, sich dadurch wichtig zu machen, dass er die Störung verursacht. Ich hatte einen Fall wo der eigene Verwalter das Problem nicht lösen wollte, weil er eigentlich neue Maschinen haben wollte. Ich habe unzähliche Fälle, wo externe Dienstleister versuchen, ein Problem "chronisch" zu machen, und immer wieder für Workarounds abzurechnen, die zwar die Symptome bekämpfen, aber nicht die Ursache.

Weiters beginnt man Halb- und Falschinformationen zu fürchten, gerade wenn man das Web als Quelle benützen muss, und ebenso das was offenbar "common sense" ist, denn oft genügt es, wenn nur möglichst viele dran glauben und es weiter posten und der Unsinn verdeckt das was richtig wäre. Und ich bemühe mich nach Kräften, nicht selbst dazu beizutragen. Deshalb sind meine Texte immer lang, und kommen sicher besserwisserisch rüber.

Ich bin keiner der "alles immer besser weiss", wäre es so. würde ich mindestens jedes Jahr einen Nobelpreis einfahren. Ein ganz gutes Beispiel. Ich könnte ja der Klügste der Welt sein, und irgendwer muss das ja auch sein, es ist nur bedauerlicherweise so dass es deutliche Anzeichen gibt, dass es jedes Jahr noch mindestens einen Klügeren gibt. Das ist eine Begründung, die jeder nachvollziehen kann, und so wird aus der Behauptung etwas "wo ein Schuh draus wird".

Sei also nicht ungehalten über das was gleich kommt :-)

Armin

ArminLinder am 06 Sep 2018 08:37:07

Chris189 hat geschrieben:Vielleicht war ich zu direkt, sorry.

Armin, ich hab nachgedacht, was ich an deiner Stelle jetzt machen würde.

(..)



Hi Chris,

Du gehst - wie die meisten hier - reflexhaft davon aus, dass mal wieder jemand einem Anderen einen Schaden gemacht hat, und sich jetzt aus der Sache rauswinden möchte. Will ich gar nicht. Der Mensch soll Ersatz für seinen Schaden ekommen, aber 100 Euro sind bei dem alten Material, das er fahren lässt, nun mal ein angemessener Schadensausgleich.

Ich fände Deine Strategie sehr gut, wenn ich mich mit ihm "in der Mitte" treffen wollte, daruf baut er aber, und deshalb kommt er erst einmal mit absurd hohen Summen daher. Mit so einem Menschen gibt es keine faire Eingung, denn dazu müssen beide zu einer solchen bereit sein. Ist er aber nicht, zumindest im Moment noch nicht.

Nochmal: ich bestreite, mit Ausnahme eines Bagatellschadens am Fenster und dem an der Stoßstange, wo ich es nicht sicher wissen kann, einen Schaden verursacht zu haben.

Wenn schon denn schon liegt der "Schaden", der mir zuzurechnen ist, irgendwo im niedrigen dreistelligen Bereich.

Hätte mir der Vermieter eine Rechnung geschickt, wo er einige 100 Euro "Zeitwert" für seinen Schaden ersetzt haben möchte, hätte ich sie vermutlich akzeptiert.

Statt dessen schickt er mir eine Rechnung über Neuteile (auf die er nun mal, und das halte ich für Fakt) gar keinen Anspruch hat. Ich kann die Rechung daher problemlos zurückweisen, nichtw eil ich über die Summen diskutieren will (bin ich ein Gutachter für zeitwerte? nein), sodnern weil bereits der grundlegende Gedanke - Anspruch auf vollen Ersatz durch Neuteile - falsch ist.

"Glasklar" ist das meiner Meinung nach bei den beiden Fenstern.

Das Eine hat nur einen Bagatellschaden erlitten, der "die Sache" nicht einmal wesentlich verschlechtert. Das Teil ist grob vorgeschädigt. Wie schon der Kollege weiter oben zur Kenntnis nehmen musste: wenn man in einem verbeulten alten Wagen noch eine Beule erleidet, kann man nicht hergehen und sagen, so das ist jetzt die entscheidende Beule, jetzt will ich ein Neuteil, und die Vorschäden vergessen wir mal einfach.

Das Andere habe nicht ich beschädigt, und ich meine ich kann das sogar beweisen. Und selbst wenn, der "Schaden" ist noch geringfügiger, und das Fenster ebenso - wie alle anderen - bereits vorgeschädigt, weil auch diesem eine Ecke fehlt.

Bleibt noch die Stoßstange. Ich weiß, dass es da mal ein Urteil in 1992 gab, sozusagen "die Mutter allen Übels", wo jemand tatsächlich eine Urteil bekommen hat, dass er Anspruch auf eine nagelneue Stoßstange habe. Leider ist das Urteil so alt, dass es in Online-Datenbanken nicht im Klartext nachzulesen ist. Ich denke aber, der Anwalt den ich nächste Woche aufsuche hat bessere Quellen und kann es mir ausdrucken.

Aber lies mal hier:

--> Link

Da finde ich meine Fenster, da finde ich meine Stoßstange, da finde ich die Aktenzeichen der Urteile, das ist "belastbare Information". In allen diesen Fällen wollte jemand einen Haufen Geld für einen Bagatellschaden, oder ein Neuteil für ein Teil mit Vorschaden, und in allen Fällen sind sie abgeblitzt.

Armin

Gast am 06 Sep 2018 08:53:08

O. k., dann wissen wir jetzt hier mal, was dir konkret vorgeworfen wurde. Weil, das hast du so deutlich bisher noch nicht gesagt.

und du könntest jetzt auch wissen, was zu tun ist. Nämlich den Betrag aus meinem Vorschlag auf 200 € kürzen, und den von dir gezeigten Link mit hin schicken. vorab alles per E-Mail, ohne den Link dann noch mal mit der Post. Einschreiben ist unter Geschäftsleuten nicht nötig. Denk dran, die Zahlung anbieten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Zahlung.

So würde ich als Geschäftsmann jedenfalls damit umgehen, weil Zeit ist Geld, und jeder Tag Ärger ist einer zu viel. ohne was zu bezahlen kommst du aus der Nummer m.E. Nicht mehr raus. Weil da hast du schon ein paar Fehler gemacht.

Einen angenehmen Tag wünscht

Christian

ArminLinder am 06 Sep 2018 09:09:02

Chris189 hat geschrieben:O. k., dann wissen wir jetzt hier mal, was dir konkret vorgeworfen wurde. Weil, das hast du so deutlich bisher noch nicht gesagt.

und du könntest auch wissen, was zu tun ist. Nämlich den Betrag aus meinem Vorschlag auf 200 € kürzen, und den von dir gezeigten Link mit schicken.

Einen angenehmen Tag wünscht

Christian


Du hast nur nicht weit genug nach oben geblättert, da stehts, samt Fotos vorher und nachher.

Da steht auch, worauf ich wirklich aus bin. Der Kerl ist ein gewerblicher Vermieter - sagt er jedenfalls. Er muss wissen, wie man Vorschäden abrechnet. Es ist nicht meine Aufgabe, ihm das beizubringen.

Ich hoffe im Moment darauf, dass er seine unverschämte Forderung gerade nicht kürzt. Damit begibt er sich - wenn die oben stehenden Urteile, die zugegebener Maßen sehr alt sind - noch Bestand haben, selber in die Grauzone wo er wegen versuchter Nötigung oder versuchten Betrugs angreifbar wird. Dazu muss ich nicht einmal einen Prozess führen, es reicht schon eine Anzeige, die ich aber gut begründen muss. Mit jedem Mail oder Brief, wo er auf den 2.500 Euroi besteht, spielt er mir in die Karten.

Dasselbe gilt sinngemäß für die Möglichkeit, ihm die Gewerbeaufsicht auf den Hals zu schicken. Er weiß entweder nicht, wie man in seinem Gewerbe abzurechnen hat, oder er versucht, seine Kunden "über den Tisch zu ziehen". Zumindest ein paar lästige Fragen und einen Rüffel durch das Gewerbeaufsichtsamt sollten da schon drinnen sein. Mit ein bisschen Glück hat er gar kein Gewerbe angemeldet, obwohl er das müsste, dann droht ihm schon mal eine Geldstrafe.

Ich sehe also gute Aussichten, dass dieser dreiste Betrugsversuch (dafür halte ich das Ganze) für ihn zum Bumerang wird.

Armin.

Gast am 06 Sep 2018 09:16:21

Bevor ich mich wiederhole, bin ich, wie schon mal angedeutet, hier raus.

Ich wünsch dir viel Glück bei deinem Kampf, und den vielen Mitlesern habe ich vielleicht was zum Denken an die Hand gegeben, wie man mit so was umgehen kann, falls sie mal in so eine Situation kommen.

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