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An Armin: Zum Thema "alt gegen neu" kann ich dir aus eigener Erfahrung soviel sagen: Ich habe vor ein paar Jahren beim Zurücksetzen mit dem WoMo mit der Kugel der AHK einem geparkten PKW einen schönen Abdruck in seiner vorderen Stoßstange hinterlassen. Diese Stoßstange hatte durchaus schon etliche Vorschäden, Steinschläge, Lackabplatzer etc. Nach Aussage MEINER Versicherung sei das irrelevant. Dass der Besitzer durch den von mir verursachten "Mini-Schaden" zu einer neuen (bzw. neu lackierten) Stoßstange käme, auch wenn diese schon deutliche Vorschäden aufwies, ist eben so. Ob man dagegen gerichtlich angehen könnte entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich durfte damals die Komplettlackierung bezahlen.
Wollte ich das jemals? Nein, er soll seinen Schaden - den tatsächlichen Schaden - ja ersetzt bekommen, aber dazu verlange ich einfach, dass er den Schaden auch richtig ansetzt. Als "Geschädigter" ist er in der Pflicht, genau das zu tun. Was er macht ist auszuloten, wie hoch ich den Schaden schätze. Er beginnt mit einer Luftzahl, untermauert mit einen Haufen Blendwerk (angebliche Selbstbehalte bei angeblichen Versicherungen, Summen die so aussehen als ob er ein Gutachten hätte), schlägt irgendwann vor, das eine Fenster (wo er die Schädigung durch mich nicht einmal belegen kann) erlässt er mir kulanter Weise (-850 Euro rund), bleiben noch 1650 "Schaden" statt 2500. 1000 kriegt er angeblich von der Versicherung (die es gar nicht gibt), die übrigen 650 will er von mir, und das fände er fair. So in etwa baut man eine Rechnung auf, wenn man jemanden über den Tisch ziehen möchte. Auf den ersten Blick ist sie schlüssig, auf den zweiten ist das alles Unsinn, bereits die Rechnung schaut zwar gut aus, ist aber völlig verkehrt herum angesetzt. Mal sehen, was er probiert. Sobald ich auch nur einen Euro von meinen 100 Euro abgehe weiß er, dass er jetzt langsam in die Gegend kommt, wo ich verhandeln würde. Mit den 650 - die ich als nächstes "Angebot" erwarte - nähert er sich ja schon den 500 Kaution, auf die er eigentlich aus ist. Für Dich: 200 Euro mögen meinetwegen "der Schaden" sein, aber der Zeitwert von 200 Euro ist unter 100 Euro. Ich habe ihm ein sehr großzügiges Angebot germacht. ---- Nehmen wir mal einen Augenblick an, ich hätte tatsächlich ohne etwas zu zahlen aus der Sache raus wollen. Welche "Fehler" hätte ich dann nicht machen dürfen? Armin.
Na also jetzt, was willst du damit sagen? Die Stoßstange wurde eben nicht(!) gegen neu ausgetauscht, sondern nur (komplett) lackiert. Dass man das Teil ganz lackieren muss hängt mit der Reparaturart zusammen. Wenn keine Vorschäden gewesen wären, wäre auch ganz lackiert worden ... Genau das versucht Armin doch die ganze Zeit zu erklären. Reparatur des Fensters, Reparatur der Stoßstange ... angemessene Methode entsprechend minimalem Aufwand. Darum geht es dem Armin. Grüße, Alf P.S. Bei meinem Schaden laut "Südpfalz Wohnmobile" (Bericht siehe weiter vorne) lief es nach Drohung mit Rechtsanwalt auf "Smart Repair" 650,-- statt Tausch der kompletten Tür und Einbehalt der Kaution von 1.500,-- hinaus. P.P.S. Rockerbox: "Komplettlackierung" Das wohl nicht? Du erwähnst jede Menge Pflichten des Vermieters,du hast ,davon gehe ich aus einen Mietvertrag unterschrieben. Dessen Inhalt enthältst du vor,wer weiss schon ob darin nicht die Abwicklung von Schäden geregelt ist? Welche Pflichten/Rechte du als Mieter hast? Auch das Wort Betrug fällt sehr oft von dir, etwas zu oft finde ich ,dazu fallt mir des Sprichwort :" Wer am lautesten schreit hat meist am wenigsten Recht " ein. Alles für mich nur mit sehr viel Abstand zu betrachten. Man kennt nur die eine Seite und ob diese Informationen objektiv sind kann man glauben ,muss man aber nicht. Viel Spass beim streiten und noch mehr Glück zum gewinnen.
1.) Wie alt war der Wagen, den Du angefahren hast? 2.) Standardfall: selbst wenn Deine Haftpflichversicherung nur einen Euro leisten muss, fällt Dein Schadenfreiheitsrabatt. Du zahlst die nächsten Jahre einen höheren Beitrag. Man sagt, dass das sich so in den Bereich von etwa 800 - 900 Euro bewegt im Lauf der Jahre, bis man das "aufgeholt" hat, incl. Zins und Zinseszins. Es war also auf jeden Fall in Deinem Sinn, die Rechnung selbst zu bezahlen. Man hätte eventuell "zu Recht erkannt": eine Komplettlackierung einer Stoßstange (es muss aus technischen Gründen das ganze Teil lackiert werden, und ebenso aus technischen Gründen würde eine >Tellackierung nicht wesentlich billiger) kostet hier bei uns im Fachbetrieb etwa 300 Euro incl alles, Vorschäden sind da, 50/50 ist angemessen, 150 Euro Du, 150 er. Nun hat aber die Gegenseite - unabängig vom Ausmaß des Schadens - das Recht, auf Deine Kosten einen Anwalt zu befragen und einen Gutachter zu beauftragen. Kosten in etwa Pi mal Daumen 250 Euro. Die musst Du bei der (außergerichtlichen) 50/50 Einigung voll übernehmen. Jetzt zahlst Du 400 Euro, da auch das unter 800 Euro liegt, sinnvoller Weise selbst. Auf eine verquere Art hat Dich die Versicherung richtig beraten. Armin Moinsen Loide! Alf hat es eigentlich ganz gut in "kurz" gesagt, was Armin will. Ob das ganze Prozedere in Armins Sinne durchsetzbar o.ä. ist sollte die weitere Entwicklung zeigen. Sonnigen weiterhin. Uwe
Der Mietvertrag ist kein Geheimnis, und nichts mit Copyright, den kann ich euch doch schon jetzt mal zu lesen geben. ![]() ![]() ![]() ![]() Neben vielen kleinen Ungereimtheiten enthält er z.B. den Passus, dass bei Rückgabe mit ungespülter Toilette 180 Euro verlangt werden dürfen. Da ich bereits gewarnt war, dass eventuell sowas kommt, habe ich die Thetford-Toilette unmittelbar vor der Rückgabe penibelst ausgespült und mit neuer Chemie befüllt zurückgegeben, und mir Zeugen geholt die dabei waren. Bei den telefonischen Streitigkeiten, die es natürlich im Vorfeld gab, warf er mir glatt vor, ich hätte die Toilette nicht gereinigt. Ich sagte ihm seelenruhig, dass er sich da wohl irre, und er möge nochmal genau nachsehen, im Übrigen alles per Mail abwickeln. Tags darauf kam das Mail wo drinnen stand, den Vorwurf mit der Toilette würde er zurücknehmen. Er hat sich dann darauf verlegt, lieber irgendwelche läppischen Fussel und Bröseln zu fotografieren, und mir 120 Euro "zusätzliche Reinigungskosten" zu verrechnen. Später warf er mir vor, der Kunde der nach mir unterwegs sei mit dem Wagen hätte einen Schaden an der Beleuchtung festgestellt, Ich habe ihm geantwortet, alles klar, der Kunde möge mit dem Wagen in eine Reparaturwerkstatt fahren und dort den Schaden beheben lassen, ich bestünde allerdings auf einer Rechnung und exakter Beschreibung des Schadens sowie Beschreibung was genau getan werden musste um ihn zu beheben. Paar Tage später, offensichtlich nach der Rückkehr des Wagens kam dann das Mail, dass die Beleuchtung völlig OK sei. Wenn ich mutmaße, dass da ein "Betrüger" am Werk ist, habe ich schon meine Gründe dafür. Armin. Seite 3 Punkt 9 der letzte Satz! Später erkannte Mängel gehen zu Lasten des Mieters...
Ich weis das nicht mehr genau, er war etwa >= 10 Jahre alt. Mein Hinweis auf die Vorschäden wurde auf alle Fälle von meiner Versicherung mit "das spielt keine Rolle, ob Vorschäden oder nicht, die Stoßstange muss in jedem Fall komplett lackiert werden" beantwortet und ich hab die Reparatur komplett bezahlt, da war nix mit 50:50 oder ähnlicher Aufteilung. Aber ich bin gespannt, wie dein Fall ausgeht.
Seh ich auch als ein Problem, aber ein lösbares. Sowohl mehrdeutig und ungenau, als auch sittenwidrig und damit ungültig. Hab ich glatt überlesen, also auch noch "überraschend". Befreit außerdem nicht von der Verpflichtung, die Mängel zu dokumentieren und die Urheberschaft irgendwie glaubhaft zu machen. Ich habe den Wagen unterwegs genau untersucht, als Vorbereitung für meinen eigenen geplanten Gebrauchtkauf. An dem Wagen war der Unterboden an allen vier Ecken "knusprig". Steht - ebenso wie der angebliche Stoßstangenschaden - nicht im Übergabeprotokoll. Für so einen Schaden muss der Unterboden viele Jahre lang feucht sein, die 2 Wochen wo ich ihn gefahren habe reichen dazu nicht. Meinst Du, wenn er erst jetzt diesen Mangel - der immerhin für einen neuen Unterboden gut wäre - "erkennt", hat er Anspruch auf einen neuen Unterboden, oder er findet einen Gutachter, der mir diesen Schaden irgendwie zuschreiben kann? Soll er ruhig versuchen. Armin.
Ich auch :-) Das mit den 50/50 wäre durchaus Dein "gutes Recht" gewesen, aber ich denke ich habe ausgerechnet, dass Dich das Durchsetzen dieses Rechts mehr gekostet hätte als Du für die Gesamtlackierung hast zahlen müssen. Alleine schon das Nichtbezahlen hätte Deinem gegner das Recht gegeben, etwa 300 Euro Kosten loszutreten für Anwalt und Gutachter. Du hättest zwar möglicherweise Recht bekommen in Bezug auf die kostend er Lackierung, aber dabei draufgezahlt. Dein Gegner hätte allerdings auch (mindestens) 150 Euro + x verloren, die Anwälte jeder Pi mal Daumen 400 Euro gewonnen, dazu nochmal 200 Euro Gerichtskosten (alles Luftzahlen aus dem Bauch). Bei Kleinsummen ist es daher klüger, das zu tun was Dir die Versicherung geraten hat. 2.500 sind keine Kleinsumme. Armin. Also das ganze ist erscheint mir irgendwie sehr suspekt! Warum reitest du immer auf diesen 2500.-€ rum? Du hast eine SB von 1500.- und das ist das höchste was er von dir bekommen könnte!
Das hättest vllt machen sollen bevor du dort vom Hof gefahren bist. Aber mach weiter, es hat einen gewissen Unterhaltungswert. :D mal am Rande, Hast du schon mal nachgelesen was Sittenwidrig ist im Recht? mal am Rande, Hast du schon mal nachgelesen was Sittenwidrig ist im Recht? Nun hast du jede Menge Beiträge verfasst zu diesem Thema Du hast aber jetzt erst deinen Mietvertrag richtig durchgelesen
Wie schon mehrfach empfohlen: lasse dich beraten Wenn man ein so alte Kiste mietet, an der augenscheinlich bereits einige Schäden erkennbar sind und diese nicht dokumentiert :gruebel: :nixweiss:, den Mietvertrag nicht ließt und sich kein Übergabeprotokoll geben läßt, muss man mit den Konsequenzen leben. Selbst Deine Bekannten haben Dich auf den Zustand des Fahrzeugs aufmerksam gemacht. Sich damit herauszureden, habe ich nicht gewußt, bin Neuling, hilft da wenig. Das es ärgerlich ist, die Kaution nicht zurückzubekommen, kann ich verstehen, fällt aber meiner Meinug nach unter "Lehrgeld". Sich Wochenlang darüber aufzuregen, Kosten zu verursachen und den entstandenen Schaden zu vergrößern, muss man wollen. Mir persönlich wäre an einer schnellen Abwicklung des Schadens gelegen und damit wärs gut. Meine persönlich Meinung 8) Wenn ich mir so die aktuellen Bilder auf Ebä Kleinanzeigen zu dem Wohnwagen Knaus Exclusive 540 anschaue - da sieht man ja ganz deutlich den kaputten Fensterrahmen.
Hab ich. Ist relativ unscharf umrissen. Wie würdest Du eine solche Klausel, die den Unterzeichner "unangemessen benachteiligt", und die ihm auf Seite x eines an sich trivialen Vertrags (sorry, aber einen Wohnwagen mieten ist nicht vergleichbar mit einen Auftrag zum Bau eines Hauses erteilen) untergeschoben wird, genau nennen? Jetzt wirds interessant, jetzt könntest Du mal ein wenig "dozieren" über das Thema. In AGBs sind solche Klauseln ja oft genug kassiert worden. Wie schauts aus im übrigen Vertragsrecht? Eine kurze Einführung Deienrseits würde mir (allen Ernstes) vermutlich einen haufen zeit für EIgenrecherchen sparen. Armin Armin, kann es sein das Du hier diskutierst, des diskutierens wegen :?: Immer wieder neue Themen anheizen um bereits gesagtes ad absurum zu führen :?: Wenn ich deinen Post jetzt richtig verstanden habe, Armin, hat er dir schon angeboten, dass du mit insgesamt 650 € aus der Nummer raus bist? Das wären gerade 150 mehr als die Kaution? So ganz die Fakten legst du immer nur häppchenweise auf den Tisch, wie es dir passt. es geht ja anscheinend auch um drei Schäden, nicht nur um das Fenster. ich persönlich würde mich da nicht lange rum streiten. und das nächste Mal ein viel besseres Schadensprotokoll machen, bevor du mit irgendwas los fährst. Falls er dir das schriftlich angeboten hat, geht es später bei einer Gerichtsverhandlung einmal um die 650 €, und das zweite Mal um die von dir angebotenen 100 €. Dem entsprechend teilen sich die Gerichtskosten, wo immer das Urteil angesetzt wird. Und glaub mir, es wird eher bei den 650 ausgehen. dann kommen noch mal pro Anwalt 1500€ Honorar, und noch die Gerichtskosten darauf. Dann bist du am Schluss 4000 € los, anstatt 650. betrug kann ich hier beim besten willen nicht erkennen, er will seinen Schaden zwar nicht reparieren, aber einen gewissen Ersatz dafür haben. Das ist auch verständlich. Bezüglich sittenwidrig: bei dem von dir monierten Satz, der ist nicht sittenwidrig, nur unklar ausgedrückt. Da würde noch ein kleiner Nachsatz fehlen, nämlich „ ausser der Mieter kann nachweisen, dass die Schäden nicht von ihm sind“.
Hi Julia, Du solltest schon etwas genauer lesen :-) Der Mensch will, zumindest im Moment, 2.500 Euro. Hast Du das überlesen? Und das teilweise für die Behebung von Schäden, die in den Fotos die zum Übernahmeprotokoll gehören bereits als Vorschäden dokumentiert sind. Hab ich weiter oben gepostet. Weiters will er unter einer Leuchte einen Bruch der Stoßstange gefunden haben. Wie oft hast Du bei der Übernahme eines Miet-Wohnwagens die Leuchten abgeschraubt? Vielleicht denkst Du über Dein Posting nochmal etwas nach? Armin. Da steht übrigens noch was anderes sehr unklar was in deinem Vertrag. Aber das musst du dann wirklich mit deinem Anwalt besprechen. Den Vertrag hat kein Profi geschrieben. Zur Unterhaltung lass uns doch mal lustiges Raten spielen, wer’s findet, kriegt ein Fleißbildchen :)
Wird wohl so sein, denn solche Klauseln wie "Später erkannte Mängel gehen zu Lasten des Mieters" sind natürlich Nonsens. Im Wulst der Beiträge bin ich mir nicht mehr sicher, ob Du bereits bei einem Anwalt warst. Falls ja, wäre sicherlich seine erste Handlung Dich nachhaltig zu beruhigen. Ich kenne kaum einen Tröd, der in so kurzer Zeit so viele Reaktionen bekommen hat. Somit muss ich aka Julia (fast) recht geben :wink:
(Ach Gottchen) ich glaube, es wird mal Zeit, dass ich eine Zusammenfassung mache was Fakt ist, was Vermutungen sind, und was der Stand der Dinge ist. In seiner Rechnung steht: 1500. Incl. 500 die ich ihm schon gezahlt habe will er also noch weitere 1000. Die 650 habe ich so als vage Vermutung, wo er hin will, auf den Tisch geworfen. An Schäden steht folgendes im Raum: ![]() Sorry wenn ich etwas vorsichtig bin mit dem was ich offenlege, ich musste mich vorher halbwegs absichern, dass ich das überhaupt darf. Mein Anwalt würde mir raten, überhaupt nichts zu posten, so lange die Sache nicht durch ist, dann also man hört sich irgendwann in 2020 oder so. Die Bilder des Vermieters, auf die im Übernahmeprotokoll Bezug genommen werden, darf ich nicht posten, er hat dsa Copyright, ich habe daher weiter oben welche von mir herausgesucht die das genau gleiche Dingens zeigen wie seine. Gegen das Posten einer anonymisierten Rechnung kann niemand etwas einwenden. Auch das "Übernahmeprotokoll" kann ich gerne posten: ![]() ![]() ![]() ![]() Wie man sieht, ist es nicht einmal vollständig ausgefüllt --> kann er in der Pfeife rauchen. Bei Rückgabe mit ihm eins zu machen habe ich vermieden, wir wären uns ziemlich sichber nur ungut in die Haare geraten. Er hatte sich ja ohnehin vorbehalten, etwas zu finden, wenn er möchte. Was er beabsichtigt war bereits in den letzten Telefonaten ziemlich absehbar, und wie gesagt, es war mir ja so vorhergesagt worden - allerdings leider erst Tage nachdem ich bereits unterwegs war. Ich habe natürlich auch meine Fotos gemacht die den Wagen vor der Rückgabe zeigen, leider habe ich vergessen, dabei die Leuchte abzuschrauben, deshalb sieht man genau diesen Teil der Stoßstange nicht. Und ich habe keine Fotos vom (natürlich "besenrein" gemachten) Inneraum. Armin Neh, der war nur unglücklich formuliert. Es gibt wirklich einen Vertragspassus, der eventuell dafür sorgt, dass der TE gar nichts zahlen muss. Aber, wie gesagt, hier möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Das muss nachher einen Rechtsanwalt rechtssicher formulieren.
Er versteht´s einfach nicht! Siehe meinen letzten Beitrag! Hast Du das vielleicht überlesen? Wieder hämmerst du auf den 2500 rum Jetzt fehlt nur noch der Name des Vermieters und alles ist dann bekannt. Wäre ich dein Anwalt, würde ich dir das Internet wegnehmen. Ich schrieb es ja schon einmal: --> Link
Frage: Was erhoffst Du dir aus dieser Diskussion? Bei jedem Deiner Postings habe ich das Gefühl, dass jemand aus dem Juraforum hier praktische Tipps abgreifen will.. :mrgreen:
Autsch, ja, hast Recht, Daumen getroffen. In seinen Mails war noch von 2500 die Rede, in seiner Rechnung hat er dann die 1000 bis zum Selbstbehalt immerhin abgezogen. Ab jetzt: er bekommt nicht 2500 nur über meine Leiche, er bekommt 1500 nur über meine Leiche. Wenn das jemanden irritiert haben sollte: SORRY! Armin.
Ich werde mich vorerst hüten, seinen Namen, den seiner Frau und den seiner Firma (so ich denn endlich rauskriege welcher seiner drei Firmennamen der "richtige" ist) zu nennen.
... Und ich habs gelesen, drüber nachgedacht, und beschlossen, dass ich es trotzdem riskiere :-) No Risk, no Fun! Armin. Armin, das Ganze liest sich wie eine Endlosschleife bei O2. Immer wieder das Gleiche... Wir wissen jetzt, Du fühlst Dich betrogen, wirst auf keinen Fall zahlen und gehst zu einem Rechtsanwalt. Alles ok, jeder kann und soll selber entscheiden, was er in so einem Fall macht. Ich hätte das hier nicht geschrieben, denn es kann ein böses Eigentor werden. Vorschlag, warte den Termin beim Anwalt ab und schreibe dann, was der gesagt hat. Ansonsten wird es langsam langweilig :)
Jep, und man sieht - Sherlock lässt grüßen - am Schnee, dass das Bild jedenfalls vor meiner Reise mit dem Wowa aufgenommen wurde... Ich haber das Inserat erst später aurchgesehen, wie gesagt, die Vorarbeiten hat meine Frau gemacht. Ich habe ihn auf seiener Webseite angeschaut, da schaut er nämlich noch ganz anders aus. Als ich die Kiste am Abholtag zum ersten Mal live sah, traf mich fast der Schlag. und 2 Mal leider fiel mir die Ausrede für daheim, wieso ich ihn stehen lasse (siehe Posting weiter oben - 100km/h Zulassung weg --> er ist nicht verkehrssicher) nicht rechtzeitig ein, sonst *hätte* ich ihn stehen lassen. Armin. (Äh, ja, ich habe Webseite und Inserat und auch alle seine anderen Inserate längst weggespeichert, mit Datum und Uhrzeit des Downloads ...)
Diese Schlussfolgerung ist einfach falsch. Die 100 Kmh Zulassung ist an besondere Bedingungen gebunden die auch das Zugfahrzeug betreffen und erfüllen muss nicht nur den Anhänger. Als Vermieter durchaus verständlich, so kommen keine Missverständnisse auf.
Wie ich schon eingangs mal geschrieben hatte: ich habe meine laienhaften Argumentationslinien schon seit letzter Woche fertig. Ich wollte euch - entschuldigt - ein wenig dafür einspannen, sie auf Wasserdichtigkeit zu prüfen, bevor ich damit zum Anwalt gehe (Mitte nächster Woche ist der Termin). Außerdem habe ich bei ihm nur eine Stunde (oder so) Zeit, die mich nichts kostet, wenn er also nachher "lass es" sagt, ist noch nicht viel zusätzlich verloren. Ich wollte soweit fit bei den Grundlagen sein, dass er nicht die Zeit dafür verplempern muss, mir genau diese Grundlagen zu vermitteln. Aus meiern Sicht läuft der Thread bisher ausgezeichnet. Außerdem hat mir oben jemand einen Link gepostet, wie ich ihn "ausmisten" kann, danke dafür, ich habs gelesen, muss es noch paar Mal lesen, und dann schaue ich mal, ob ich die Postings, die weiterhelfen, irgendwie näher zusammen bringen kann. Da ich den thread aber nichte rstellt habe sind mir da, glaube ich, schon mal Grenzen gesetzt. Armin.- War das hier nicht mal ein Wohnmobilforum? :lol: Bei der 100 km Zulassung dürfen die Reifen zum Beispiel nur ein bestimmtes Alter haben. Vielleicht war das beim letzten Tüv nicht mehr der Fall. Auf mein Ratespiel wollte keiner mehr antworten? Dann löse ich mal auf. Lies mal Punkt 5 des Mietvertrages. Ein wirklich guter Anwalt, ein Fuchs, wird das so auslegen, drehen und formulieren, dass der TE für gar nichts haftbar ist. aber wie gesagt, das kann nur ein Anwalt. Ich versteh zwar viel von manchen Sachen, aber wie sagte mal ein Rechtsanwalt zu mir, manche Sachen können halt nur Anwälte. und jetzt würde ich am TE seine Stelle einfach mal die Fresse halten, danke sagen, zum Anwalt gehen, und dann weitersehen. Falls es klappt, hätte ich gerne eine Flasche Rotwein :)
Der Wohnwagen war nicht verkehrssicher und nicht zugelassen, verstehe ich das richtig? Ihr fahrt damit trotzdem in den Urlaub? Ich gebe jetzt einmalig meinen Senf zu diesem überlangen Thread hinzu. Der Schaden an der "Stoßstange" sollte auch bei eingebautem Rücklicht zu sehen sein, da der Riss an seiner obersten Stelle nicht vom Rücklicht verdeckt sein wird. Sollte es sich hier um einen neuen Schaden handeln, müsste auch die Rücklichteinheit selbst zerstört sein. Ganz nebenbei, der in der Rechnung aufgeführte Endreinigungsmehraufwand erschlisst sich mir persönlich irgendwie nicht. Wenn ich etwas sauber übernehme gebe ich es auch sauber wieder ab.
Hast den beginn dieses "Seitenastes" versäumt. Es ging darum, wie ich ohne Gesichtsverlust ohne Wohnwagen hätte heimkommen können. "Hat mir nicht gefallen" hätte mein Image beschädigt. Vorschlag von einem anderen Diskussionsteilnehmer: ich hätte mich auf die fehlende 100 km/h Zulassung hinausreden können. Ich fand die idee brillant - fürs nächste Mal.
Nein. In der Zulassung und im Mietvertrag steht, dass der Mieter selber sehen muss, ob sein Zugfahrzeug so ist dass er die 100 km/h fahren darf. Ein Wohnwagen mit 100 km/h wäre sonst ja auch nicht vermietbar, außer der vermieter würde das Zugfahrzeug im Mietvertrag eintragen, was weder nötig noch sonderlich flexibel wäre für den Mieter. Meine Theorie: abgelaufene Reifen. Deshalb hat er das 100-er Schild vom Wohnwagen abmachen müssen. In der Zulassung stand der 100-er nämlich noch drinnen. Armin.
Tut mir leid für dich :mrgreen: Hi Rob, Ich hatte eigentlich gedacht, falls es mit dem Anwalt klappt. Aber so können Missverständnisse entstehen. Musste trotzdem lachen. :D
Verstehe ich nicht, der Name des Vermieters sind doch jedem hier jetzt bekannt. Du hast es ja jedem hier in den Mund gelegt. Nach dem Ebay Hinweis steht der Name quasi hier....
Er hat ihn sauber wiederbekommen, aber nicht "geschleckt". Siehe Mietvertrag, da berechnet er ja für die Endreinigung bereits eine "Servicepauschale" von 110 Euro. Jetzt wollte er nochmal 100 oben drauf... Armin
Die kriegste gleich! :wein: :stumm: |
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