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Vermietung: Ärger b. Rückgabe. Kaution weg? Eure Erfahrungen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 ... 10


ArminLinder am 04 Sep 2018 12:33:43

Ich find übrigens grad noch eins von meinen Fotos. Das Fenster neben dem, das er neu haben möchte.



Ich war nicht ganz unvorsichtig, schön während der Fahrt habe ich ein ungutes Gefühl bekommen, ich musste ein paar Mal mit dem Vermieter telefonieren wegen Problemen am Wagen und Änderungen dem Rückgabetermin, habe Warnungen bekommen von Freunden und Mitcampern die den Wagen zu sehen bekamen, dass da die Kaution wohl im Mietpreis eingrechnet sein könnte, und eine unerfreuliche Rückgabe wohl bevorstünde. So kams dann ja auch.

Wenn man das Fenster öffnet, fällt es vom Wagen ab, weil der kompletten Ausstellmechnismus fehlt. Immerhin war es das einzige, das nicht klemmte :-) Das steht z.B. nicht Übergabeprotokoll, ich habe ihn drauf angesprochen, sorry, hat er vergessen mitzuteilen bzw. im Protokoll zu vermerken. Immerhin fordert er in diesem Fall (bisher) kein neues Fenster. Würde mich nicht wundern, wenn er es - um die Drohkulisse noch weiter hoch zu treiben - nachträglich "noch bemerkt".

Selbst wenn er 10.000 fordert, ich schlafe deshalb keine Sekunde schlecht. Das Spiel mit großen Zahlen gehört meiner Meinung nach zur Betrugsmasche, wobei ich ausdrücklich nicht behaupte, er sei ein Betrüger, das darf nur ein Gericht, und ich darf das nachher möglicherweise zitieren.

Immerhin kann ich aber beweisen, dass er möglicherweise sein Geschäft als Vermieter nicht ordentlich ausübt, wenn er solches Material auf Tour schickt, und nur rudimentäre Übergabeprotokolle macht. Von fehlenden Kenntnissen in Bezug auf zeitwertgemnäße Abrechnung von Schäden, die in seinem Geschäft unvermeidlich sind, mal ganz zu schweigen. Er weiß auch nicht, wie man Rechnungen zu schreiben hat (fehlende Pflichtangaben). Sobald ich weiß, ob er ein Gewerbe hat, frage ich das Gewerbeaufsichtsamt in München nach deren Meinung.

Und hier schreibe ich auf, wie ich vorgegangen bin und was dabei herausgekommen ist. Derzeit warte ich auf den Auszug aus dem Gewerberegister seiner Heimatgemeinde. Es war schon nicht ganz einfach, diese Anfrage zu stellen, da er ja wie schon gesagt wechselnde Briefköpfe im Internet, im Mietvertrag und auf seiner Rechnung verwendet.

Armin.

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Tinduck am 04 Sep 2018 12:36:42

Im Nachhinein aber klar, Thomas, was für eine Kundschaft zieht wohl so ein Billigmietmodell an? Wahrscheinlich eher keine Leute, die penibel mit ihrem (und anderer Leute) Eigentum umgehen....

Wobei ich auch von ‚seriösen‘ Vermietern schon tolle Kundenstories gehört habe, bis zum übers WE vermieteten Golf, der dann mit Motorschaden zurückkam und bei näherer Überprüfung sowohl keine ‚matching numbers‘ mehr hatte als auch komplett andere Felgen mit total abgefahrenen Reifen drauf...

bis denn,

Uwe

rolfwam am 04 Sep 2018 12:46:22

Wie kommt man überhaupt auf die bekloppte Idee SO eine Kiste zu mieten?

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babenhausen am 04 Sep 2018 12:49:46

Die nächste Stufe ist dann den Mietpreis zurückzufordern für entgangenem Prestigegewinn auf dem Campingplatz :lol:

ArminLinder am 04 Sep 2018 12:57:42

Tinduck hat geschrieben:Im Nachhinein aber klar, Thomas, was für eine Kundschaft zieht wohl so ein Billigmietmodell an? Wahrscheinlich eher keine Leute, die penibel mit ihrem (und anderer Leute) Eigentum umgehen


Das ist eine Möglichkeit.

Ich stelle eine daneben: Leute, die einfach mal 2 Wochen "Wohnwagen" ausprobieren wollen, ohne gleich selber einen zu kaufen, mieten sich sinnvoller Weise einen. Und klar holst Du Dir als Anfänger kein nagelneues Top-Modell, wo (hab ich mir sagen lassen) bereits für ein abgefahrenes LED Rücklicht 700 Euro fällig werden, und eine längs angeschrammte Seitenwand - Schluck - 3500 Euro.

Die auch das Preisniveau unter "seriösen" Vermietern nicht kennen, die nicht einmal wissen wo es in ihrer Nähe einen gibt, und die deshalb "ergebnisoffen" suchen müssen. Die auf dem Land wohnen. Die finden dann in erträglicher Nähe erst mal nur kleine Anbieter. Und die - typisch Landeier - so sind, dass sie nicht von vornerhein von einem Betrugsversuch ausgehen.

Und wer sagt, dass das ein "Billigangebot" war? Ich habe Wohnwagen ab 19 Euro/Tag inseriert gesehen, ich versichere euch, der meinige war wesentlich teurer, alles in allem etwas über 40 Euro/Tag. Und im Angebot schaut der Wohnwagen noch sehr gut aus, das Bild stammt offensichtlich aus besseren Tagen...

Bereits wie man vom Anbieter Schrittchen für Schrittchen in so ein Geschäft hineingezogen wird, bis man am Übergabetag, wo man den Wagen zum ersten Mal live sieht, nicht mehr zurück kann, bereits das wäre einen eigenen Thread wert.

Armin

rolf51 am 04 Sep 2018 13:09:27

Hallo,
Du bist aber nicht gezwungen worden den Wagen zu übernehmen. Bilder rings herum vor der Übernahme hätten einiges vermieden.

babenhausen am 04 Sep 2018 13:11:54

Die auch das Preisniveau unter "seriösen" Vermietern nicht kennen, die nicht einmal wissen wo es in ihrer Nähe einen gibt, und die deshalb "ergebnisoffen" suchen müssen. Die auf dem Land wohnen. Die finden dann in erträglicher Nähe erst mal nur kleine Anbieter.


Um solche Fragen zu klären gibt es das Internet.
Der Umgang damit ist dir wie du hier beweist bekannt!

Mit ca 40 € in der Ferienzeit bist du immer noch am unteren Preissegment.
Ich wiederhole es ungern ,wer Leitungswasser bezahlt bekommt Leitungswasser

Also mal nicht auf die Tränendrüse drücken

ArminLinder am 04 Sep 2018 13:12:58

babenhausen hat geschrieben:Die nächste Stufe ist dann den Mietpreis zurückzufordern für entgangenem Prestigegewinn auf dem Campingplatz :lol:


Man könnte natürlich als Kunde den Spieß umdrehen, eventuell sogar ein eigenes Geschäftsmodell daraus machen, und den Urlaub damit verbringen, jede auch noch so kleine Ärgerlichkeit mit dem Wagen (und ich hatte mehr als nur kleine, Probleme in erster Linie mit der maroden Elektrik) zu dokumentieren, und am Ende den Mieitpreis als Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden einzufordern.

Man kennt hier das geflügelte Wort "Schwäbisch Bauen". Man baut, mund klagt hinterher die Baukosten aus den Dienstleistern heraus.

Manche würden das eventuell tun, ich nicht. Nicht ich bin der Betrüger, und ich werde in diesem Leben auch keiner werden.

Armin.

ArminLinder am 04 Sep 2018 13:21:35

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
Du bist aber nicht gezwungen worden den Wagen zu übernehmen. Bilder rings herum vor der Übernahme hätten einiges vermieden.


So einfach ist das nicht. Der Vermieter hat seine Basis (wir sind hier auf dem Land ...) etwa 60km Landstraße weit weg, und das ist eine von denen die nahe gelegen sind.

Ich war ehrlich schockiert, als ich den Wagen übernommen habe, er war gerrade noch so verkehrssicher mit TÜV und Gasprüfung (100km/h Zulassung war allerdings aberkannt), aber wer fährt denn schon eiskalt ohne Wagen zurück zur Familie und bringt denen schonend bei, dass der Urlaub leider ausfallen muss? ABgesehen davon war bereits die halbe Miete vorab zu überweisen, ich hätte mit ihm dann wegen der Rückzahlung und Stornos für die bereits gebuchten Standplätze herumplagen müssen, und wäre ebenfalls hier und beim Anwalt - nur halt im Thread der sich mit Stornobetrügern befasst.

Du würdest diesen Vermieter vermutlich, wenn Du ihn triffst, als ausgesprochen netten Menschen empfinden, auch Frau und die entzückende kleine Tochter waren zugegen, eine betont familiäre Atmosphäre, und er hat den wahren Zustand des Wagens ganz gut überspielt.

Fotos von außen wurden bei Übergabe gemacht, ich bin nur noch nicht sicher, ob ich sie posten kann, ohne sein Copyright zu verletzen.

Der Fairness halber ... innen war der Wagen in gutem Zustand und leidlich sauber, und er hat seine Hauptaufgaben (rollen und wasserdicht sein wenns regnet - und wir hatten echt starken Regen mit Sturm) erfüllt.

Armin.

ArminLinder am 04 Sep 2018 13:42:55

babenhausen hat geschrieben:Mit ca 40 € in der Ferienzeit bist du immer noch am unteren Preissegment.
Ich wiederhole es ungern ,wer Leitungswasser bezahlt bekommt Leitungswasser

Also mal nicht auf die Tränendrüse drücken


Ich drücke nirgendwo drauf, und hörst Du mich winseln und jaulen?

Hast schon Recht, ich habe Leitungswasser bestellt. Und das Glas zugegebener Maßen umgestoßen. Das Problem ist aber, dass mir der Ober hinterher noch zusätzlich zur Servicegebühr, die er sowieso verrechnet (die Italiener nennen das glaube ich "Coperto"), ein angeblich von mir beschädigtes Trinkglas zu 872 Euro, eine vom Glas angeblich glatt durchschlagene Tischplatte zu 519 Euro, Reinigungskosten für ein durch Wasser verschmutztes Tischtuch zu 119 Euro, und weils so schön läuft auch noch weitere 872 Euro für den Tisch daneben verrechnen will.

Was genau willst Du mir sagen? Zahls, und buch es auf das Konto "Lehrgeld"?

Armin.

rolfwam am 04 Sep 2018 13:45:38

ArminLinder hat geschrieben:...habe Warnungen bekommen von Freunden und Mitcampern die den Wagen zu sehen bekamen, dass da die Kaution wohl im Mietpreis eingrechnet sein könnte, und eine unerfreuliche Rückgabe wohl bevorstünde. So kams dann ja auch.



Armin.

Warum haben es andere auf den ersten Blick gesehen, du aber nicht?

Tinduck am 04 Sep 2018 13:48:35

Weil er (vielleicht) keine Erfahrung mit dem Anmieten von Wohnwagen hatte? Solche Maschen kennt man meist erst, wenn jemand im näheren Umfeld darauf hereinfällt oder man eben in der Campingszene zu Hause ist.

Ich finds auf jeden Fall gut, dass er uns hier auf dem Laufenden hält. Wenn nur einer dann nicht auf so nen Mist reinfällt, hats sich schon gelohnt.

bis denn,

Uwe

ArminLinder am 04 Sep 2018 13:53:11

rolfwam hat geschrieben:Warum haben es andere auf den ersten Blick gesehen, du aber nicht?


Dass er mit einer 2500 Euro Rechnung ums Eck kommt, das hat keiner vorausgesehen :-)

Es gibt soweit ich weiß kein Gesetz, das es den "Geschäftemachern" erlaubt, die "Naiven" auszunehmen wie die Weihnachtsgänse, frei nach dem Motto, "Die Klugen leben von den Dummen, und die Dummen von der Arbeit". Es gibt aber natürlich Grauzonen, in denen gewiefte Geschäftemacher sich lange bedienen können.

Lies meinen Thread. Einen kleinen Betrag, vielleicht sogar den Verlust der ganzen Kaution, hätte ich möglicherweise zähneknirschend hingenommen. Aber 2500 Euro ... da überspannt der gute Mann den Bogen, ich zweifle daher eher an seiner Intelligenz als an meiner.

Armin.

babenhausen am 04 Sep 2018 14:03:11

Wie du selbst schreibst hast du ein Übernahmeprotokoll bei Aushändigung des Fahrzeugs unterschrieben,
dein Pech wenn du die Mängel soweit vorhanden nicht dokumentiert hast.
Dein Fehler!!

Nennt man auch Lehrgeld
Das du bei Rückgabe eine Unterschrift verweigerst heißt nicht dass du die Mängel nicht verursacht hast. Beweis Protokoll ohne Mängel bei Übergabe an dich.

Möglicherweise hat er auch noch ein Rücknahmeprotokoll vom Vormieter ohne Mängel.

Die Fotos sagen einfach nichts,ausser dass man schon sehr verwundert sein muss wenn solche Schäden nicht gesehen und aufgeschrieben werden.

rolf51 am 04 Sep 2018 14:04:17

ArminLinder hat geschrieben:Ich war ehrlich schockiert, als ich den Wagen übernommen habe, er war gerrade noch so verkehrssicher mit TÜV und Gasprüfung (100km/h Zulassung war allerdings aberkannt), aber wer fährt denn schon eiskalt ohne Wagen zurück zur Familie und bringt denen schonend bei, dass der Urlaub leider ausfallen muss?
Armin.



Hallo,
das wäre für mich ein Grund gewesen den Wagen nicht zu übernehmen und der Familie unter dem Sicherheits Aspekt erklärbar.

ArminLinder am 04 Sep 2018 14:14:02

rolf51 hat geschrieben:das wäre für mich ein Grund gewesen den Wagen nicht zu übernehmen und der Familie unter dem Sicherheits Aspekt erklärbar.


Brillante Idee fürs nächste Mal :-)

Bleibt allerdings die Tatsache, dass der Großteil des Image-Schadens immer am Überbringer der schlechten Nachricht hängen bleibt.

Armin.

Canadier am 04 Sep 2018 14:34:09

Also nochmal,
für dich ist im Moment ein "Schaden " von 500.-€ zu beklagen, denn mehr hat er ja von dir noch nicht.
Und diese könnte er mit sehr viel Wohlwollen ja für das kaputte Fenster anrechnen.
Wenn er mehr will soll er doch klagen, und da ja eine VK besteht wird er die Kosten die über die 1500.-€ hinauslaufen
von der Versicherung haben wollen, nicht von Dir.
Wenn alles so ist wie du es schilders wird er sich wohl hüten der Versicherung den Schaden zu melden.
Die Versicherung wird dann doch bestimmt dann mit dir als vermutlicher Verursacher des Schadens von Dir ne "Erklärung" haben wollen
und hellhörig werden, erst recht wenn er das schon mal versucht hat.

DieselMitch am 04 Sep 2018 15:33:49

Spaßig, nur als Einschub, wäre ja auch, anhand des Nummernschilds die Versicherung zu ermitteln und dort ganz "unbeholfen" anzufragen, warum sie denn den angeblichen Restschaden als Vollkasko nicht übernehmen will.

Juppheißa, DAS wäre ein Spaß :lach: , da wird jemand ganz urplötzlich lammfromm werden :roll:

Trashy am 04 Sep 2018 15:57:55

Hi,

da kann ich auch mal aus Mieterzeiten berichten.....

Für den Fall der Fälle hatte ich mich entsprechend versichert. Mit einer CDW Ausschlussversicherung über 3000 Euronen habe ich mich doch viel besser gefühlt. So wäre mein Eigenanteil bei einem Schaden immer durch die Versicherung gedeckt gewesen.

Weiterhin habe ich mir einen privaten Haftpflichtversicherer gesucht der für Schäden am gemieteten WoMo einsteht. Während die CDW den Außenbereich des Fahrzeuges abdeckt, so ist die Privathaftpflicht für den Innenbereich zuständig. Versaute Teppiche etc. sind also gedeckt.

Bei den Vermietern hab ich mich an den Großen gehalten. Privatvermieter und Kleinvermieter waren für mich ein NoGo.

Einmal kam es tatsächlich zu einem Schaden. Durch den großen Überhang hatte ich bei meinem Breezer die Gummilippe aus dem hinteren Kotflügel gezogen als das Fahrzeug leicht aufsetzte.
Da die Kiste nagelneu war hatte ich vorsorglich den Versicherer informiert.

Bei der Rückgabe kam die Frage: "Mehr nicht? Ich fahre damit mal eben auf die Grube"
Ein paar Minuten später hatte ich meine Kaution zurück und die Firma einen Stammkunden gewonnen.

Kann also auch mal alles gut laufen.

pipo am 04 Sep 2018 15:58:17

DieselMitch hat geschrieben:Spaßig, nur als Einschub, wäre ja auch, anhand des Nummernschilds die Versicherung zu ermitteln und dort ganz "unbeholfen" anzufragen

Oder die Versicherung hellhörig wird, weil sie Vermietung oder gewerbliche Nutzung ausschließt. Soll ja alles schon vorgekommen sein :mrgreen:

ArminLinder am 04 Sep 2018 16:10:54

DieselMitch hat geschrieben:Spaßig, nur als Einschub, wäre ja auch, anhand des Nummernschilds die Versicherung zu ermitteln und dort ganz "unbeholfen" anzufragen, warum sie denn den angeblichen Restschaden als Vollkasko nicht übernehmen will.

Juppheißa, DAS wäre ein Spaß :lach: , da wird jemand ganz urplötzlich lammfromm werden :roll:


Nein, und ich sehe schon, dieser Thread ist schwer überfällig. Ich möchte jetzt nicht als hochnäsiger Besserwisser rüberkommen, ich bin selber noch Anfänger, aber dabei, mich ins Thema reinzubeissen. Die Idee ist naheliegend, aber falsch, denn darauf bin ich selber auch schon gekommen. Also leider ... kein Spaß.

Gewerbeaufsicht und Finanzamt sind da schon bedeutend vielversprechender.

Also warum klappt das nicht? Die Nummer des Wohnwagens bringt Dich zu seiner Haftpflichtversicherung, und die wäre relevant für den Fall, dass Du durch seinen Wagen irgendwie geschädigt wurdest, z.B. er fährt Deinen beim Ausparken am Campingplatz an, und begeht Fahrerflucht.

Hier liegt der Schaden aber genau anders herum, und die Konstruktion ist exotisch, deswegen musste ich meinen Versicherer fragen, der hat mir erklärt, was genau ich eigentlich da unteschrieben habe. Die ist ausgesprochen, sagen wir mal, unüblich, und geeignet, um sagen wir mal in der legalen Grauzone zu wirtschaften. Ich erkläre mal wie es geht, und bitte alle, die noch mehr Routine mit solchen Themen haben als ich, mich zu korrigieren wenn ich Unsinn verbreite. Davon gibt es genug im Netz, und ein erklärtes Ziel dieses Threads ist es ja auch, echtes Wissen aufzubauen.

Also: Die Nummer führt zur Haftpflichtversicherung, aber die ist nicht in den Vorgang eingebunden. Du erfährst also nur das, was Du sowieso schon weißt, nämlich wer der Halter des Fahrzeugs ist, und das ist die Frau, die ich für seine Ehefrau halte, denn so steht das im Mietvertrag.

Die Versicherung, um die es bei den 500(Teilkasko)/1500(Vollkasko) geht, hat er zusätzlich abgeschlossen, behauptet er jedenfalls, und mit der Versicherung hat *er* sich gegen was weiß ich was in *seinem* Versicherungsvertrag steht, abgesichert. Was genau es für eine Versicherung ist (Neuwert oder Zeitwerrt) erfährst Du nicht, Du bist ja nicht der Geschäftspartner der Versicherung. Dieses Versicherungs-Modell ist grundlegend anders aufgebaut als die Kaskoversicherung, die Du abzuschließen hast, wenn Du einen Mietwagen mietest, und wo Du der Geschäftspartner der Versicherung bist. Ich habe ihn aufgefordert, die Versicherung nachzuweisen (ich habe gehofft, er ist so blöd, dann kann ich genau das tun was Dir eingefallen ist), aber er hat es nicht getan, daraus schließe ich, dass er diesen Nachweis entweder nicht bringen muss, oder es nicht kann, weil die Versicherung nur in der Luft besteht. Die 1500, die er von mir (real) will, sind Schadenersatz für genau diesen (Luft)Selbstbehalt, den ihm die Versicherung nicht auszahlen würde, wenn er nun einen Schaden von über 1500 (den er gar nicht erlitten hat) erlitten hätte.

Er macht das, was der Betreiber eines Fernwärmenetzes legal macht: er versucht, warme Luft in reales Geld umzusetzen.

Die Zahlen mit der Versicherung sind nur eine weitere Nebelbombe ohne die geringste Relevanz für mich.

Armin.

ArminLinder am 04 Sep 2018 16:45:54

Canadier hat geschrieben:Die Versicherung wird dann doch bestimmt dann mit dir als vermutlicher Verursacher des Schadens von Dir ne "Erklärung" haben wollen
und hellhörig werden, erst recht wenn er das schon mal versucht hat.


Nein, das ist ja das charmante an diesem "Versicherungmodell", das wird sie nicht.

Wie genau die Dinge "wirklich" liegen kann ich nur raten, weil er ja den Versicherungsvertrag wohlweislich nicht herausrückt.

Er hat vermutlich - wenn überhaupt - nur eine Police mit einer Zeitwertvertsicherung in der Hand, etwas anderes bekommt man meines WIssens für eine 20 Jahre alte "Krattn" nicht. Diese würde leisten, wenn er einen Schaden erleidet, dessen Zeitwert (!) über dem Selbstbehalt liegt. Ich müsste also etwas kaputt gemacht haben, dessen Zeitwert über 1500 Euro beträgt.

Da das, wie Peter schon richtig angemerkt hat, so ungefähr der Zeitwert des gesamten Fahrzeugs wäre, müsste ich weit mehr zerstören als nur einen Fensterrahmen und eine Stoßstange anzuknacksen.

ArminLinder am 04 Sep 2018 17:00:26

Als Zwischenspiel zum Gaudium hier noch eine ganz grundlegende Weisheit, die meiner Meinung nach nicht ganz aus der Luft gegriffen ist, sie stammt vom Toni, einem der wirklich kompetenten Tippgeber in meinem "Think-Tank":

"Wenn Du jemanden um eine kleine Summe betrügen willst, musst Du sie in einer wesentlich größeren Summe verstecken".

Ich mag mich ungern um kleine Summen betrügen lassen. Aber immerhin ist der Ansatz nicht schlecht, 2500 als "Versteck" für 500 ist schon mal ein Ansatz.

Armin.

ArminLinder am 04 Sep 2018 17:15:59

Canadier hat geschrieben:Also nochmal,
für dich ist im Moment ein "Schaden " von 500.-€ zu beklagen, denn mehr hat er ja von dir noch nicht.
Und diese könnte er mit sehr viel Wohlwollen ja für das kaputte Fenster anrechnen.


Nein, nein und nochmals: nein. Wo genau ist das "Wohlwollen"? Einen Bagtellschaden mit 500 Euro anzurechnen ist ein rotzfrecher Versuch, jemanden abzuzocken, und das Recht hat niemand.

Du gehst - wie viele andere hier - auch irgendwie davon aus, dass es einen Unterschied macht, ob er mir jetzt 500 Euro aus der Tasche ziehen will, oder ob er es vor 4 Wochen bereits getan hat. Der Schaden für mich ist exakt gleich.

rolf51 am 04 Sep 2018 17:50:42

Hallo Armin,
da hast Du recht. Aber es gibt zu allem eine Alternative.

Trollo am 04 Sep 2018 17:52:39

Moin

Ich werde einfach das Gefühl nicht los, hier veräppelt zu werden.

So ein Schaden am Fenster ist kein Bagatellschaden, von der Stoßstange mal ganz abgesehen.

Da wärst Du mit der Selbstbeteiligung von 500 EUR sehr gut weggekommen.

Viel Spaß vor Gericht, aber auch hier habe ich das Gefühl, dass der Fall niemals dort landet.

Gruß
Michael

eiger99 am 04 Sep 2018 18:05:05

Das Gefühl könnte man tatsächlich haben, Michael. Zumal jede Geschichte ja auch immer zwei Seiten hat.

Ohne die andere Seite zu hören, ist das hier eh Kaffeesatzleserei...

Aber unterhaltsam..... :)


Allzeit gute Fahrt


Thomas

Acki am 04 Sep 2018 18:12:45

eiger99 hat geschrieben:Das Gefühl könnte man tatsächlich haben, Michael. Zumal jede Geschichte ja auch immer zwei Seiten hat.

Ohne die andere Seite zu hören, ist das hier eh Kaffeesatzleserei...

Aber unterhaltsam..... :)


Allzeit gute Fahrt


Thomas

Genau!

Michaels Nick ist eventuell des TEs Losung ... :wink:

Canadier am 04 Sep 2018 18:16:46

ArminLinder hat geschrieben:Nein, nein und nochmals: nein. Wo genau ist das "Wohlwollen"? Einen Bagtellschaden mit 500 Euro anzurechnen ist ein rotzfrecher Versuch, jemanden abzuzocken, und das Recht hat niemand.
.

Du mußt aber auch schon weiterlesen!!!
Ich schrieb ja das er die erstmal von dir hat und wenn er mehr will muß er ja die nächsten Schritte tun.
Irgendwo laß ich von einer Summe(800+/- )für ein neues Fenster. Also wenn es hoch kommt dürfte er ja nach deinen Angaben max dieses Summe verlangen.
Wenn er mehr fordert laß ihn doch den ersten Schritt machen , wenn er ihn dann macht.

Gast am 04 Sep 2018 19:29:16

Ich musste jetzt erstmal doch lange lesen.

Armin, eigentlich ist die Sache viel einfacher, als du denkst. Gewerbeanmeldung oder Finanzamt des Vermieters brauchen dich erstmal nicht zu interessieren, das wird er mit Sicherheit haben, und an einen Privatmann ist der Vermieter nicht verpflichtet, die "Pflichtangaben" in einer Rechnung zu machen. Nur wenn du die Mehrwertsteuer in der Rechnung ansetzen willst, ist er dazu verpflichtet.

Die Sache selbst, du hast ja unbestritten einen Schaden verursacht. Er hat bis jetzt die 500 € von dir, ich hoffe für dich, dass er keinen Zugriff auf deine Kreditkarte hat, um sich ungefragt den Rest zu holen. Haben die meisten Vermieter, zumindest im PKW-oder Nutzfahrzeugbereich. Wenn du nun gar nichts machst, muss er den Rest einklagen. Dazu muss er dir vorlegen, was die Behebung des Schadens kostet, z.B. ein Gutachten, einen Kostenvoranschlag o.ä. Wenn du das hast, dann erst kannst du dich weiter streiten, um die genauen Beträge. Erst dann wird sich (vielleicht) ein Anwalt für dich lohnen. Wenn du jetzt zum Anwalt gehst, wirst du für die Beratungsstunde schon knapp 200 € zahlen, und für sein erstes Schreiben auch nochmal so viel (falls du keinen Rechtschutz ohne SB hast). Dann schreiben die Anwälte hin und her, und das kostet jedes Schreiben. Nachher vor Gericht wird es zu einer Einigung kommen, dann bist du vielleicht zu deinen insgesamt 1.500 € SB auch noch einen großen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten los. Willst du das wirklich ?

Wie oben schon jemand geschrieben hat, Ärger erstmal runterschlucken, die Kröte schlucken mit den 500 €, Füße still halten und abwarten, ob der Vermieter noch einen Rest einklagt. Erst dann zum eigenen Anwalt gehen.

Canadier am 04 Sep 2018 19:34:43

Hallo Chris,
besser hätt ich´s auch nicht erklären können bzw so hab ich es auch gemeint. Bild

Gast am 04 Sep 2018 19:38:12

Ich hatte vor Jahren mal einen Schaden am Mietmobil, Alkoven am Baum gekratzt. SB war damals 1300 €. Ich hatte auch gedacht, da ist ja nur ein kleiner Kratzer. Der Vermieter hat ein Gutachten erstellen lassen, nach dem der Schaden sehr viel höher war, ich weiß nicht mehr. Was willste tun, SB war weg, ob er den Schaden wirklich repariert hat, weiß ich nicht. Das muß er mit seiner Versicherung aus machen, das geht mich nichts mehr an. Konsequenz war, nie wieder Alkoven :)

goldfinger am 04 Sep 2018 20:38:47

et Armin

Du schreibst, 100€ wären für Dich angemessen. Ist diese Zahl von einem Fachmann bestätigt?
(ich habe den Thread verfolgt aber nicht mehr jede Einzelheit im Gedächtnis)

Wenn ich es richtig verstanden habe, gehst Du davon aus, dass der Vermieter einen Prozess vermeiden möchte.

In dem Fall würde ich beim zuständigen Amtsgericht ein gerichtliches Mahnverfahren für die restlichen 400€ beantragen. Der Vorteil eines solchen Verfahrens ist, es kostet wenig Geld und es wird kein Anwalt benötigt. Die Kosten des Verfahrens addieren sich zur Forderung. Letztlich hat Dein Schuldner die Möglichkeit zu bezahlen, gepfändet zu werden oder Einspruch zu erheben. Letzteres führt zu einer Gerichtsverhandlung. Insgesamt dauert ein ger. Mahnverfahren eher länger als eine direkte Klage, ist aber anfangs weniger aufwändig.
Grundvoraussetzung wäre, den Schuldner in Zahlungsverzug zu setzen. D.h. angemessene und genau datierte Zahlungsfrist setzen. Zustellung schriftlich per Einwurfeinschreiben (hat bei mir immer funktioniert).

Aber was passiert, wenn es tatsächlich zum Prozess kommt und der Vermieter vor Gericht ein Gegengutachten über z.B. 500€ vorlegt und der Richter einen Vergleich von z.B. 250€ vorschlägt? Bei Annahme des Vergleichs wirst Du auf Deinen Anwalts- u. Gerichtskosten sitzen bleiben.

Gibt es die Möglichkeit einen Schlichter einzuschalten? Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht in anscheinend aussichtslosen Fällen.


Andreas

ArminLinder am 04 Sep 2018 20:56:04

Chris189 hat geschrieben:
Ich musste jetzt erstmal doch lange lesen.



Hi Chris, danke für Deinen Beitrag, und dass Du Die die Mühe gemacht hast, statt wie einige andere einfach auf irgendwas anzuspringen was ihnen plakativ ins Auge sticht und dann unqualifiziert loszulabern.

Dein Beitrag ist einer der wenigen, die mich **wirklich** weiterbringen. Ich wusste nichts von der Vorschrift, dass die "Pflichtangaben" bei Rechnungen von Unternehmern an Privat anders gehandhabt werden als bei Rechnungen Unternehmer an Unternehmer. Ich werde bei meiner Beschwerde ans Gewerbeaufsichtsamt - sofern er tatsächlich ein Gewerbe angemeldet hat - einen Punkt weniger anführen.

Genau deshalb führe ich diese Diskussion hier: ich möchte möglichst keine Eigenfehler wie diesen begehen.

Ansonsten habe ich die Rechnung nur aus einem Grund angefordert: ich wollte ihn zwingen, seine unverschämte Forderung klar und nachweisbar auszudrücken, mal sehen ob am Ende eine Anzeige wegen versuchter Nötigung oder versuchten Betrugs herausspringt. Ansonsten hat die Rechnung für mich keine weitere Bedeutung, da ich ja bereits die Urheberschaft der darin aufgeführten "Schäden" größtenteils bestreite. Ich werde sie einige Tage vor Ablauf der Fälligkeit per Einschreiben zurückweisen, fertig.

Mich wundert in dem Zusammenhang eins. So viele Leute haben sich die Fotos angeschaut. Dass ich seine "Originale", mit denen er ggf. zu Felde ziehen müsste, nicht gleich direkt hier veröffentliche habe ich begründet (er hat das Copyright), und versichert, erstens habe ich sie von ihm bekommen, und zweitens, meine Bilder meine zeigen das selbe Fenster im selben Zustand wie seine, nur dass bei mir der Bruch im Rahmen dazu gekommen ist. Nicht, ich betone es nochmals, die abgebrochenen Ecken. Nehmt doch mal an, dass ich kein Interesse habe, hier aus Jux und Tollerei eine Diskussion zu führen, indem ich "Beweise" selber erfinde, dass es also, um bei dem Fenster zu bleiben, tatsächlich exakt gernau so ist.

Warum geht jeder davon aus, dass ein Vermieter wegen eines solchen Bagatellschadens Anspruch auf ein komplett neues und höherwertiges Fenster samt Um- und Einbauaufwand haben sollte? Also nicht nur Tausch der Scheibe, die ich ja unzweifelhaft beschädigt habe, sondern gleich das komplette Fenster samt Einbaurahmen und Aussteller, obwohl man die Scheibe alleine völlig problemlos mit einigen Minuten Aufwand tauschen kann, gegen eine gleichwertige Gebrauchte? Er will ein komplettes, neues Fenster, samt einwandfreier Verdunkelung und Rollos, obwohl es keinerlei mir bekannten technischen Grund gibt, bei der Reparatur Rahmen, Dichtungen, Fliegengitter und Verdunkelung überhaupt auch nur anzufassen?

Warum weigert ihr euch so beharrlich, auch nur mit der Möglichkeit zu rechnen, dass er einen Abzug "neu für alt" hinnehmen muss, der den hinzugekommenen Schaden - und nur für den brauche ich gerade zu stehen - nahe Null einschätzt?

(EIn Königreich für eine Meinung von Frank, dem Urlauber, der ja selber vermietet, der könnte mir vielleicht sagen wieso man als Vermieter meinen könnte, sich solche Forderungen herausnehmen zu können).

Armin.

Gast am 04 Sep 2018 21:14:48

Hallo Armin, das mit dem Finanzamt und Gewerbeamt vergiss einfach. Auf der Rechnung sollte eine Steuer Nr. stehen, wenn die da drauf steht, ist auch ein Gewerbe angemeldet. Falls sie nicht drauf steht, wie geschrieben, er muss sie bei dir als Privatmann nicht drauf schreiben. Aber du kannst trotzdem eine "finanzamtstaugliche" Rechnung bei ihm anfordern. Dann muss er. Aber du als Privatmann kannst das nicht nachprüfen, ob er wirklich gemeldet ist. Aber warum sollte er nicht ? Das ist ja ganz einfach und kostet 30 €, ein Gewerbe anzumelden.

Das ist eine Sache, die andere, ohne jeden Zusammenhang dazu, ist, du hast einen Schaden verursacht, und den musst du bezahlen. Oder, das frage ich mich, hast du überhaupt einen Schaden verursacht, oder ist die Scheibe beim Anfassen (bzw. einem leichten Kopfstoss, wie ich glaube, mich zu erinnern), kaputt gegangen, weil sie einfach zu alt war ? Dann wäre es nun Zeit für dich, deine Kaution komplett zurück zu fordern. Das musst du ihm das erstmal schreiben, und dass du bis dann und dann dein Geld wieder haben willst. Das hat Andreas eben geschrieben, wenn die Frist abgelaufen ist, setzt du ihn in Verzug, indem du ihm eine Mahnung schickst, auch wieder mit genauem Tag, an dem dein Geld auf dem Konto sein soll. Danach gehst du, wenn du dir selbst das nicht zutraust, zum Anwalt und sagst dem, er soll einen Mahnbescheid fertig machen. Das kostet dann nicht die Welt.

Aber wenn du schon anerkannt hast, dass du den Schaden verursacht hast, dann geht das wohl nicht mehr. Dann würde ich, wie ich oben schon geschrieben habe, die 500 € leidvoll abschreiben und hoffen, dass er nicht noch mehr will. Du solltest nicht mit so viel Emotionen an die Sache rangehen. Das bringt nichts, und ein Anwalt, der hauptsächlich an sein eigenes Honorar denkt, wird dies schamlos ausnützen.

babenhausen am 04 Sep 2018 21:16:52

Warum geht jeder davon aus, dass ein Vermieter wegen eines solchen Bagatellschadens Anspruch auf ein komplett neues und höherwertiges Fenster samt Um- und Einbauaufwand haben sollte? Also nicht nur Tausch der Scheibe, die ich ja unzweifelhaft beschädigt habe, sondern gleich das komplette Fenster samt Einbaurahmen und Aussteller,....


Warum weigert ihr euch so beharrlich, auch nur mit der Möglichkeit zu rechnen, dass er einen Abzug "neu für alt" hinnehmen muss, der den hinzugekommenen Schaden - und nur für den brauche ich gerade zu stehen - nahe Null einschätzt?



Weil genau diese Vorgehensweise so üblich ist,das wirst du auch von deinem RA zu hören bekommen.
Oder würdest du einen alten gebrauchten Kotflügel in irgendeiner Farbe an deinem Auto akzeptieren den dir einer beschädigt hat nur weil dein Auto 30 Jahre alt ist?

ArminLinder am 04 Sep 2018 21:18:57

goldfinger hat geschrieben:et Armin

Aber was passiert, wenn es tatsächlich zum Prozess kommt und der Vermieter vor Gericht ein Gegengutachten über z.B. 500€ vorlegt und der Richter einen Vergleich von z.B. 250€ vorschlägt? Bei Annahme des Vergleichs wirst Du auf Deinen Anwalts- u. Gerichtskosten sitzen bleiben.

(...)



Hi Andreas,

schön hier auch Leute zu treffen die etwas weiter denken als nur bis zum nächsten Bildchen, das sie nicht angeschaut oder nicht verstanden haben. (Ja, ich ärgere mich über den Menschen, der mich indirekt als "Troll" bezeichnet).

Was Du da vorschlägst ist genau der Weg den ich - bis mich der Anwalt möglicherweise auf einen anderen Weg bringt - erst mal eingeschlagen habe. So lange er nicht mit einem vernünftigen Vorschlag herausrückt, der m.E. weit unter 500 Euro liegen muss, sondern unverschämte Luftrechnungen sendet, betrachte ich meine Rückzahlungsforderung als berechtigt und betreibe sie völlig unabhängig davon, was er tut. Zustellung ebenfalls Einwurf - Einschreiben, damit er die Annahme nicht verweigern kann.

Was die Kosten betrifft das ist mir bekannt, ich bin bereit, das Risiko einzugehen, und ich kann es finanziell stemmen wenn es schief geht.

Eine Frage habe ich allerdings noch.

Nehmen wir an, er will 2500, und bekommt am Ende, damit es leicht zu rechnen ist, 250. Werden dann nicht die Kosten beider Seiten, incl Gericht, Anwälte, Gutachten und allem, in einen Topf geworfen, und im "Verhältnis des Obsiegens" geteilt, so dass er dann 90% der Kosten zu tragen hätte, und ich 10%? Oder so ungefähr, denn ich musste ja auch 150 Euro nachgeben ... man könnte also auch einen Verteilungsschlüssel von 2250 zu 150 als fair ansehen. Ich meinte, da irgendwas aufgeschnappt zu haben in der Richtung.

Armin.

Gast am 04 Sep 2018 21:26:32

Ich habs jetzt vergessen. War das nur der eine Schaden ? Dann kann er höchstens die Selbstbeteiligung von dir fordern, das sind 1.500 €.

Wie sich die Anwalts- und Gerichtskosten aufschlüsseln, entscheidet nachher das Gericht. Bei Vergleich zahlt meistens jeder seins.

ArminLinder am 04 Sep 2018 21:31:29

babenhausen hat geschrieben:Weil genau diese Vorgehensweise so üblich ist, das wirst du auch von deinem RA zu hören bekommen.
Oder würdest du einen alten gebrauchten Kotflügel in irgendeiner Farbe an deinem Auto akzeptieren den dir einer beschädigt hat nur weil dein Auto 30 Jahre alt ist?


So ist das üblich? Bitte um Quellenangaben :-)

Um bei Deinem Vergleich zu bleiben:

Wäre mein 30-jähriger Kotflügel noch so nagelneu wie er vor 30 Jahren beim Hersteller angeschraubt worden ist, oder wenigstens annähernd, würde ich das selbstverständlich nicht tun. Schau Dir doch die Bilder an. Ein Eck fehlt. Würdest Du davon ausgehen, dass Du für einen 30 Jahre alten Kotflügel, bei dem ein Eck fehlt, wegen einer hinzugekommenen Beule einen nagelneuen Kotflügel bekommst?

Und Du willst nicht nur den Kotflügel, Du willst auch - weils gleich daneben liegt - eine ganze neue Radaufhängung samt Felge und Reifen, obwohl diese unbestritten bei diesem Unfall nicht einmal beschädigt wurden, sondern sie sind einfach verrostet und der Reifen ist abgefahren? Was soll da ein Gutachter gutachten, außer festzustellen,. dass an diesen Teilen keinerlei Unfallspuren zu finden sind, dafür aber der Rost von 30 Jahren und Abnützung durch das Herumfahren?

Und weils dann ganz witzig werden soll, willst Du gleich auch die kompletten Umbaukosten haben, wobei das Anschrauben des Kotflügels 30 Minuten dauert, und der Austausch der Radaufhängung mit allem samt Reifenwechsel und Achsvermessung 3 Stunden?

Armin.

Pechvogel am 04 Sep 2018 21:34:32

ArminLinder hat geschrieben:
Ansonsten habe ich die Rechnung nur aus einem Grund angefordert: ...
Ansonsten hat die Rechnung für mich keine weitere Bedeutung, da ich ja bereits die Urheberschaft der darin aufgeführten "Schäden" größtenteils bestreite. Ich werde sie einige Tage vor Ablauf der Fälligkeit per Einschreiben zurückweisen, fertig...


Wenn der Vermieter dir die Rechnung schickt tituliert er daraus erstmal eine Forderung gegen dich.
In sofern war das Anfordern der Rechnung ein Eigentor?!

Wenn du die Rechnung, kurz vor Ablauf seiner (?) Zahlungsfrist, per Einschreiben zurückschickst, lieferst du ihm den Nachweis dass die Rechnung in deinen Handlungsraum gelangt ist.
D.h. er kann ohne weitere Mahnung sofort Klage erheben oder nach Ablauf von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum wann du das Einschreiben abgeschickt hast, das gerichtliche Mahnverfahren gegen dich beantragen.
Nächstes Eigentor?

Übrigens:
sollte 'er' dir einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken und du bist zufällig gerade im Urlaub und kannst 14 Tage nicht drauf antworten, hast du verloren! Dann schickt er dir nämlich den Gerichtsvollzieher!!



Grüße
Dirk

ArminLinder am 04 Sep 2018 21:39:00

Chris189 hat geschrieben:Ich habs jetzt vergessen. War das nur der eine Schaden ? Dann kann er höchstens die Selbstbeteiligung von dir fordern, das sind 1.500 €.

Wie sich die Anwalts- und Gerichtskosten aufschlüsseln, entscheidet nachher das Gericht. Bei Vergleich zahlt meistens jeder seins.


Und bei einem Vergleich, wo das Missverhältnis der Forderung gegen das was am Ende für Recht erkannt wurde, so drastisch ist (10:1)?

Ich meinte gelesen zu haben, dass man auch die Teilung der Kosten mit entscheiden lassen kann, und dass auch eine Aufteilung im Verhältnis des Obsiegens (heißt das glaube ich) vorgenommen werden kann?

Armin.

Gast am 04 Sep 2018 21:41:04

Übrigens:
sollte 'er' dir einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken und du bist zufällig gerade im Urlaub und kannst 14 Tage nicht drauf antworten, hast du verloren! Dann schickt er dir nämlich den Gerichtsvollzieher!!



Grüße
Dirk[/quote]

So ganz schnell geht das ja auch nicht. Du musst glaube ich immer noch an der Haustüre unterschreiben, dass du den Mahnbescheid bekommen hast.

Die zweite Sache, natürlich muss der Vermieter eine Rechnung schicken über den Betrag, den er haben will. Wie sollte er sonst sein Geld bekommen ?

Aber das andere, da hast du recht, zurück schicken ist völlig sinnlos. Schreiben, warum man die Rechnung nicht anerkennt !

(Mit dem Zitieren, das klappt glaube ich noch nicht)

Gast am 04 Sep 2018 21:42:54

Beim Vergleich wird kein Urteil gesprochen, da handeln beide eine für beide Parteien befriedigende Lösung aus. Das gilt auch für die Gerichtskosten.

ArminLinder am 04 Sep 2018 21:49:40

Pechvogel hat geschrieben:
.. EIgentor ...



Nein. Absolut nicht. Warum? Ich hatte nie vor, irgendwas zu bestreiten. Was soll de rkindische Unsinn, zu behaupten, man habe eine Rechnung, die per Einschreiben kam, nicht erhalten, wenn davor x Mails zu dem Thema hin und her gingen. Man könnte bestenfalls versuchen, damit ein paar Verzugszinsen wegzumogeln. Und wo lest ihr, dass ich die Rechnung zurückschicken würde? Ich würde ihm ein Einschreiben schicken, dass ich sie nicht anerkenne.

Ich will ja gerade herausfordern, dass er mich verklagt, je schneller, desto besser.

Tut er es nicht, mache ich es, wegen der m.E. unberechtigt einbehalteten Kaution. Parallel dazu Anzeige wegen versuchter Nötigung (wegen der schamlos aufgeblasenen Summen) oder versuchten Betruges (wegen des Vorspiegelns einer Versicherung die es gar nicht gibt, und/oder des Bahuptens von Schäden von denen er genau weiß - oder wissen muss - dass sie gar nicht von mir kommen.

Beweise? Hat er netter Weise geliefert. Es genügt, wenn er seine eigenen Bilder anschaut. Wenn er meint, kann er sie auch von einem Gutachter anschauen lassen, der kann zwar im Sinne seines Auftraggebers interpretieren was er da zu sehen glaubt, aber einen Vorschaden in der Größe wie er vorliegt weggutachten kann er nicht.

Ich lasse es also auf den Prozess ankommen, so ist der Plan.

Einem Mahnbescheid, der durch Fristversäumnis für den Widerspruch wirksam wird, kann man selbstverständlich auch nachher aufheben lassen, wenn man anchweist, dass man z.B. eben im Urlaub war oder im Koma lag. M.W. kann man die Nachweise darüber sogar noch dem Gerichtsvollzieher zeigen, und er zieht unverrichteter Dinge wieder ab.

Abgesehend avon habe ich meinen Urlaub gerade hinter mir :-)

Armin.

Gast am 04 Sep 2018 21:57:50

Zum Abschluß von heute, bevor ich mich mit ienem Glas Rotwein auf meinen Balkon zurück ziehe:

Mein Fazit, Hi Armin, du ärgerst dich sehr, aber ganz so viel Ahnung von rechtlichen Sachen hast du anscheinend nicht. Wie heisst der schöne Satz, Recht haben und Recht bekommen...

1.Wenn du es schaffst, deinen Ärger weg zu drücken, und möglichst kostengünstig aus der Nummer raus kommen willst, schreib jetzt an den Vermieter, dass du seine Rechnung so nicht anerkennst, und dass du ihm anbietest, von mir aus die 500 € zu behalten, ausdrücklich "aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Zahlung". Vielleicht wird er darauf eingehen.

2. Variante, geh zum Anwalt, aber das kostet dich zunächst mal mit Sicherheit 300 + x, und damit ist noch nicht das Ende. Dein Vermieter wird sich nämlich auch im Recht fühlen (stimmt ja auch, du hast seine Sachen kaputt gemacht), und ebenfalls zum Anwalt rennen. Dann gibt es vor der Verhandlung einen Schriftwechsel zwischen (vielleicht befreundeten) Anwälten, die sich auf euer beider Kosten die Taschen voll machen. Und dann die Gerichtsverhandlung, die dich auch kostet, und den Schaden musst du dann trotzdem bezahlen.

3. Geh in die Offensive, sag, ich wars nicht, und warte dann ab, was passsiert. Aber auch das kann sehr teuer werden.

Aus meiner persönlichen Erfahrung würde ich die 1 wählen. Das ist das wenigste Lehrgeld.

Schönen Abend Euch !

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