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juhu So, nun muss ich mich auch mal mit ner Frage melden. Wenn ich bis hierhin alles richtig verstanden habe, sind die aufgeführten Schadstoffklassen Sx bis Sy doch Schadstoffklassen für Selbstzünder, sprich Diesel. Nun werkelt bei mir ja ein Fremdzünder, sprich Benziner, wo finde ich da für LKW die Schadstoffklassen?
Wolf @ flywolf
Was hast du denn für eine Schlüsselnummer ? Ist sie in der Liste auf meiner homepage aufgeführt - wenn JA kannst du dir deine Steuer ausrechnen. Wenn Nein - :gruebel: Hallo,
habe nichts anderes erwartet, die machen sich doch Ihr Weihnachtsgeld nicht kaputt! schönen :tear: :bindagegen: @ Gast
Die Straßenverkehrsämter haben damals, da es ja offiziell keine LKW mit Katalysator gab, immer die 0000 eingetragen. Natürlich kann ich ein Abgasgutachten machen lassen und den Wagen umschlüsseln lassen, nur eben nach welcher Norm. Es gibt meines Wissens nach immer noch keine Schadstoffklassenregelung für Benzinmotoren. Wolf Dann hast du mit deiner 00 jetzt erstmal ein echtes Problem da diese wohl nach S "ohne" umgesetzt wird. Du solltest vielleicht mal eine eMail an TÜV, Dekra und GTÜ senden und auch mal bei deiner Zulassungsstelle vorbei schaun. ich würde einfach mal abwarten, was das FA für einen Bescheid schickt. Wenn es der Diseltarif ist, kann Wolf ja widersprechen...........und die müssen anfangen zu denken :D
Eas gibt in dem Gesetz keinen Dieseltarif. Es gibt eine Einstufung nach Schadstoffklasse und die richtet sich nach der Schlüsselnummer. Schlüsselnummer 00 = Zahlemann und Söhne Das Finanzamt kann sich nur an die Schlüsselnummer halten. Wenn dann also ein "falscher" Bescheid kommt, ist der Fahrzeughalter in der Pflicht nachzuweisen, dass sein Fahrzeug eine andere Schadstoffklasse hat als die die sich aus der Zulassung ergibt. Mit warten ist also nichts gewonnen. ich dachte, die bezogen sich nur auf Selbstzünder (das meinte ich mit "Dieseltarif") so leute das gesetz ist durch.
gestern veröffentlicht gruß peter Helft mir mal bitte, ich hab mir das jetzt zwei mal durchgelesen.Da steht das gesetz tritt ab 01.MAi 2005 in kraft!Bedeutet das das mann jetzt für 2005 auch noch nachzahlen muss oder ist das mit dem nachzahlen rausgefallen? Hallo,
nun verstehe ich nix mehr. Wenn man beim ADAC reinschaut muss da meine Steuer nicht günstiger werden? Also Berechnung je 200kg ergibt bei mir doch 3100kg : 200kg = 15,5 ohne Schadstoffklasse bis 5000kg >>>>> 10€ ? Also 15,5 x 10€ = 155€ Und jetzt zahle ich 185€ Na da muß ich denen aber schnell meine Kontonummer mitteilen? :roll: Liebe Holm Oder muss ich den Wein weglassen und erneut lesen?
Wein ist angemessen, Vodka wäre auch noch vertretbar - ich glaube aber, wenn ich Vermieter wäre, würde ich jetzt eher eine Flasche Brennspiritus konsumieren. :sauf: Ich denke eher alle mit einem "kleineren Wohnmobil" bis 2t werden wohl bestraft. Und sollten zur Flasche greifen, bevor diese das Finanzamt gepfändet hat.
Weil genau diese ja das Fahrzeug oft das ganze Jahr auch nutzen als PKW. Und es nicht abmelden wollen/können. Bezahle bisher übrigens 186,50€ . Liebe Holm ich versteh das so das du für die ersten 2000kg die 40 euro bezahlst und für den rest dann die 10
also 2000kg-400 euro 1100kg- 60 euro würde für nen 3,1t Fahrzeug 460 euro machen :eek: Hallo jensketzel
Deine Rechnung ist die richtige. :) Habe mir mal schnell selber nen Bescheid für Klasse 00 geschrieben. :D Mein Womo 2820zgG. (die 20kg kosten natürlich auch nen vollen 10er :wink: ) ist von: 06/2005 bis 12/2005 und von da an: 04/10 Saison Somit wird meine Bescheid incl. Nachzahlung 587,50€ betragen, erreiche ich eine rückwirkende Umschlüsselung auf S01 (290er), brauche ich incl. Nachzahlung nur 307,-€ zahlen. Da bricht ja richtige Freude aus. :eek: mir kommen gleich die Tränen - wollen wir tauschen? Dirk,
wollte Dich eigentlich nicht zum weinen bringen, eher aufzeigen das bei mir Dank Saisonanmeldung sich das "Drama" in Grenzen hält, und was die nun doch mögliche Umschlüsselung vorerst an Einsparung bringt. Hast Du schon mal für Deinen Hulk gerechnet? Habe Dessen zgG. und Anmeldezeiten ja nicht im Kopf. Dirk,
wer hat der hat, aber meine Gesamtausgaben für alle Fahrzeuge, können da bestimmt mithalten. Ich zahle ja auch noch alle Versicherungen am Jahresanfang fürs gesamte Jahr, diese Summe übersteigt mein offizielles Jahreseinkommen um das zigfache. :D Na gut, wenn ich etwas mehr Zeit habe bedauere ich Dich trotzdem ein wenig. :P Also bekomme ich doch nichts raus ....... :cry:
Naja dann muß ich wohl was nachzahlen...... die werden mir dann eine Rechnung schicken. Ich Habe mir aber vorgenommen nicht mehr Geld an das Finanzamt zu zahlen wie bisher. Werde wohl auch der Versicherung etwas wegnehmen müssen und werde dem Finanzamt etwas Arbeit beschaffen. Also öfter mal kurz anmelden und eben nur so lange wie die 185€ Steuer reichen von den gesparten Versicherungsbeträgen wird dann die Zulassungsbehörde unterstützt. Hat auch was positives , beide Ämter haben mehr Arbeit und auch die Versicherung. Schafft vielleicht Arbeitsplätze. Muß man Fördergeld beim Arbeitsamt beantragen. :D Wie erstellt man sich einen Steuerbescheid? Arbeitet man im AMT? Liebe Holm Hat eigentlich einer hier im Forum vergangenes Jahr ein Womo gemietet?
Da wird er dann bald eine rückwirgende Rechnung bekommen. Muß man dann das Urlaubsgeld auch rückwirgend erhöht bekommen? :D :D :D :D Ist schon eine verrückte Welt. Ist eben in Zukunft keine Kust mehr ein Womo zu beitzen, man muß es angemeldet haben :P LG Holm Hallo,
erstmal allen einen Guten Rutsch ins Neue Jahr, Gesundheit und viele schöne Touren mit dem Wohnmobil. Ist es richtig, dass wir jetzt für unser Womo da bei der Schlüssel-Nr. nur Nullen stehen die schlechteste Abgasklasse 4 haben und das, dies bei 3.400 kg so aussieht (die nächsten Jahre): 2000 kg je 200 kg a`24 € = 240,-- € 1400 kg je 100 kg a`10 € = 140,-- € Gesamt 380,-- € plus Nachzahlung? Was hat es mit der Umschlüsselung auf sich, mein Cousin sagte, das eingeführte Autos diese Nullen hätten, wo oder wie bekommt man eine Umschlüsselung und was kostet es? Etwas auffangen tun wir ja schon mit den Saisonkennzeichen und wenn es noch eine Möglichkeit gibt, können wir die ja vielleicht auch nutzen. HAllo ,
was muss ich denn für mein Womo im kommenden Jahr an Steuern zahlen 3500 kg , Euro 4 Norm ? Wünsche Euch trotz der Kostendiskussion einen guten Rutsch( in Osthessen sagen wir " einen guten Beschluss") und in 2007 allzeit gute Fahrt !! Peter
Wenn Ihr jetzt 00 habt sieht es so aus, habe Deinen Text mal korrigiert. Umschlüsseln hängt ganz von Deinem Fahrzeug ab, bei Duc 290 soll es gehen.
Gib --> Link Deine Daten ein. Falls Du es nicht selber schaffst
Vielen Dank mario
Peter @ Tanja Tucker
Leider kann ich den Link zum Bundesgesetzblatt nicht öffnen. Aber da ich mal davon ausgehe, dass das Gesetz in der beschlossenen Fassung veröffentlicht wurde, beträgt die Kfz-Steuer oberhalb des Basissatzes bis 2000kg je weitere 200 kg 10,-- EUR und nicht je 100kg. Dann sind es insgesamt 470,-- EUR/Jahr. Stephan Stephan,
hast recht, darauf habe ich bei Ihrer Rechnung gar nicht geachtet. :oops: Nun haben wir prima Geld gesammelt - aber gegen was klagen wird denn nun mit unserm virtuellen Schatz? Wer von euch hat denn nun den Koffer mit den Klagegründen? Tja, ich denke mal - und das ja nicht erst seit heute - das eine Klage aussichtslos ist. So wie das Kfz-Steuergesetz jetzt gefasst ist, macht es einen handwerklich guten Eindruck. Und ob die Höhe der Steuer angemessen oder unangemessen ist, darüber kann man zwar streiten aber einen Ansatzpunkt für eine Klage kann ich nicht entdecken.
Aber vielleicht kann man das virtuelle Geld ja auf virtuelles Eis legen und dann schauen wir mal wie die Feinstaubproblematik weiter geht. Bei der Stuerdiskussion wurde ja schließlich von politischer Seite auch der Tatsache Rechnung getragen, dass unsere Mobile in überwiegender Zahl auf Nutzfahrzeugfahrgestellen durch die Gegend rollen. Dieser Gedanke sollte m.E. nun auch bei der Schadstoffgruppenzuordnung hinsichtlich der Feinstaubthematik nicht unberücksichtigt bleiben. Stephan Ich hab mich nicht im Detail mit der Begründung und der Fassung des Gesetzes beschäftigt.....aber mein gefühl sagt, daß eine Klage kaum Aussicht auf Erfolg haben wird.......vorher bei der PKW-Gleichstellung war das anders.......
außerdem ist irgendwie die Luft zum Klagen raus..... günter Am Gesetz selbst, glaube ich, wird sich nicht viel machen lassen - das ist nunmal so. Einzig die Mindeststehhöhe geht an der Realität vorbei. Ob das allerdings Klagewürdig ist? Keine Ahnung.
Die rückwirkende Erhebung halte ich aber (nach meinem Rechtsempfinden) nach wie vor für unkorrekt. Gegen einen "Zusatz -oder Nachzahlungsbescheid" werde ich auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen und empfehle das auch den Mitgliedern. Damit dieser Wirkung tut, muß natürlich jemand Klage führen und: gewinnen. Das halte ich für wenig erfolgversprechend, lasse mich aber gern positiv überraschen. Da ich ebensowenig handfeste Klagegründe sehe, wie Gast Stephan und auch andere Mitglieder - beende ich die Spendensammlung für eine Klage gegen die Wohnmobilsteuer. Das wäre dann nur verschenkte Zeit. Da gebe ich dir Recht, Dirk.
Hatte ja letztens auch schon geschrieben, dass ich das nicht einsehe. Man wollte ein Gesetz beschließen, welches rückwirkend ab Mai 2005 gelten sollte. Dann war sich die Politik nicht einig. Eigentlich sollte es garnicht die Womos betreffen, dann sah man doch eine willkommenen Einnahmequelle, hat hin und her geändert und bringt jetzt ein ganz neues Gesetz raus. Was das noch mit dem Mai 2005 zu tun hat, kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen. Nur noch einmal zur Erinnerung:
Durch Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO entfiel die Gewichtsbesteuerung für PKW, also Fahrzeuge der Klasse M1. Demzufolge ergab sich ab 01.05.05 als Besteuerungsgrundlage für unsere Wohnmobile die Besteuerung entsprechend der für PKW geltenden Regelungen, auf deren Vollzug jedoch verzichtet wurde. Mit Änderung des Kfz-Steuergesetztes im Dezember 2006 wurde dann die ausgesetzte Vollziehung der PKW-Steuer in ein geregeltes Verfahren übergeleitet - nd zwar zum 01.06.2006. Gleichzeitig wurde festgeschreiben, dass für den zeitraum 01.05.05 bis 31.12.05 die durch Streichung des § 23 Abs. 6a STVZO eingetretene rechtsfolge für Wohnmobile nicht angewandt wird, es für diesen zeitraum also bei der Gewichtsbesteuerung bleibt. Stephan Wir haben gestern unseren Steuerbescheid bekommen.
Feb 06- Feb 07 158€ für ein 4,5 to Mobil In dem Bescheid stand nichts von vorläufig :D grüssle Andy
Die Mühlen mahlen langsam........... :D Aus dem Schwarzwälder Boten vom 9.1.2007 Muß mal nachschauen, aber steuerliche Festsetzungen sind doch eigentlich immer unter Vorbehalt...kann mich an meine Einkommensteuerbescheide erinnern, da gibts immer Fußnoten, daß die Festsetzung vorbehaltlich irgendwelcher anstehender oder vielleicht auch nicht anstehender höchstrichterlicher Entscheidungen etc. sind..........
stinkt mir auch wie die Sau, daß die unsere Festsetzungen nachträgelich noch ändern können....wir aber vergessene Ansätze oder so nicht mehr in den Ring werfen dürfen....... ich denk ohne es juristisch zu wissen, daß das bei der KFZ-Steuer durchaus auch so sein kann.......komisch ists aber schon, daß man einfach sagt, so am 01.05.05 gilt eine neue Steuerliche Grundlage - ohne zu wissen wie die überhaupt aussieht.......... ich hab mich in mein steuerliches Schicksal gefügt....ansonsten müßte man das Womo verkaufen (bei mir mit Schlüssel-Nr. 00 sowieso) oder gar ans Auswandern denken....... günter Hast aber schöne Käfer Am besten gefällt mir ja der letzte Satz des Gesetzes:
III: Finanzielle Mehreinnahmen Aus der geänd. Besteuerung von Wohnmobilen ergeben sich voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von jährl. ca 50 Millionen Euro ab dem Jahr 2006. Super, wir dürfen dann für unseren 7,5 Tonner nicht mehr 500 Euro, sondern 745 Euro jährlich zahlen. Wir werden das Fahrzeug konsequent abmelden, wenn wir ihn nicht benutzen. Bei über 2 Euro Steuer pro Tag rechnet sich das. GP Weil es denen ja offensichtlich garnicht um die Umweltaspekte geht, sondern nur um die Mehreinnahmen, warte ich nur drauf, bis es heißt, die Ab. u. Ummeldegebühren steigen um 10,-€ pro Vorgang. Als Ausgleich des Steuerausfalls für die abgemeldeten Fahrzeuge.
Dann hat man einmal mehr den Beweis, worum es wirklich geht. |
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