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Moin Ich würde vor dem Einbau die hintere Achslast wiegen lassen, evtl. erübrigt sich ja dann der Einbau wenn es trotz Luftfederung nicht reicht oder ihr dann für 50 kg Zuladung 2000€ bezahlt. Tschöööö Dirk
Hallo Volker, hast du vieleicht eine Adresse oder einen Link von der Fa. Dürrbaum? Was kostet der Einbau der Luftfederung dort? Gerd Danke für den Link. Leider nichts für den Alpa. Antwort von Fa. Dürrbaum: vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen für Ihr Fahrzeug nichts passendes anbieten - wir möchten hier auf die Fa. Goldschmitt verweisen, die hierfür eine konkrete Beratung anbieten kann. Bei Fragen hierzu stehe ich auch gerne telefonisch unter 054xxxx zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Woche und verbleiben mit freundlichen n Klaus Dürrbaum Ihr Team von Caravantechnik Dürrbaum Moderation durch Tipsel:Tel.-Nr. entfernt Hallo zusammen, also ich fahr selbst einen Alpa. Im Moment sind wir dabei eine Luftfederung nachzurüsten. Weniger wegen Überladung oder wegens des Fahrverhalten sondern weil wir ein Beiboot auf einen Heckträger mitnehmen wollen. Bei uns sieht es so aus das ich das Fahrzeug voll beladen ( mit dem was wir benötigen) und mit vollen Tanks gewogen habe. Das Ergebins war eine HAlast von 2300 Kg und eine VAlast von 1800 Kg. Ergibt ein Gesamtgewicht von ca. 4100kg. Unser Beiboot hat ein Gewicht von ca. 130kgzuzügl Träger. Das heisst im Umkehrschluss, bei den Hebelverhältnissen als Achsüberhang und Radstand, eine Entlastung der Vorderachse von ca. 170kg und eine Mehrbelastung Hinterachse von 300kg. Nun kommt die Zusatzluftfeder ins Spiel. Nach meinen Recherchen ist im Moment nur die Zusatzluftfeder von Goldschmitt für dieses vom TÜV abgesegnet. Alle anderen Anbieter behziehen die Luftfeder für dieses Fahrzeug ebenfalls von Goldschmitt. Mein günstigstes Angebot für die Luftfederung habe ich denoch von H. Stäbler bekommen( Der mir auch gesagt das es ein Goldschmittluftfderung ist). VA Airsuspension hat wohl irgendetwas in der Entwicklung aber noch keinen TÜV. Mit den Zusatzluftfeder und verstärkten Felgen und Reifen mit höheren Traglastindex kann man die HAlast auf 2600kg erhöhen. Was nicht erhöht wird ist das Gesamtgewicht von 4500kg. Mein Preis für die Luftfederung 2500.00€ 2 verstärkte Reifen und 4Felgen 1000.00€ Träger mit Zurrbandset 1500.00€ Lg Udo Hallo Udo, die Aktion würde ich mir aber gründlich überlegen. Hast Du bei deinen Berechnungen evtl. das Gewicht des Heckträgers nicht mit eingerechnet? Alles in Allem wirst Du mit der Achslast nicht hinkommen und fährst demnach immer am , und über dem Limit. :oops: Hallo Shorty, ich habe den träger mit eingerechnet und hab auch nochmals 45cm mehr Hebel für den Träger berücksichtigt. Gut bei wiegen waren in der Heckgarage 4 Paar Ski mit Schuhen und ein Kipor 100 Moppel. Diesen Teile abe ich im Sommer nicht mit an Bord. Also sollte ich eigentlich zwar am maximum sein aber nicht drüber. Dkie alterntiva für mich wäre dann ein Anhänger Das will ich aber auch nicht. Lg Udo Moin Wenn die addierten Achslasten das zulässige Gesamtgewicht ergeben ist denn dann überhaupt eine AHK möglich ? Tschööööö Dirk
Hallo Udo , das mit dem Anhänger kann ich verstehen. Was Du aber auch nicht außer Acht lassen solltest ist die Entlastung der Vorderachse. Wie Du ja schon treffend geschrieben hast wird der Antrieb um 170 kg entlastet. Das ergibt in deinem Fall eine Vorderachslast von 1630 kg und ist nicht zulässig. Fiat schreibt eine Mindestachslast zur Erhaltung der Betriebssicherheit von 42% des zulässigen Gesamtgewichts vor. Das ist schon alles eine knappe Angelegenheit wobei ich aber deine Motive durchaus nachvollziehen kann. Unser Hymer hatte auch 4,5t allerdings mit Vollluftfederung vorne und hinten. Den Trollstiegen wäre ich damit kein zweites Mal runtergekommen. Bremsen ausgeglüht, war ne tolle Erfahrung....Brauch ich nicht wieder :D Hallo Shorty, das mit den 42% Vorderachslast habe iuch noch gar nicht gewusst. Aber wenn ich richtig rechne sind 42% von 4500 kg 1890Kg. Die VA Last ich habe ja gemessen mit 1800kg und bin somit schon drunter. :eek: Also dürfte ich ja jetzt schon nicht mehr fahren. Wobei wir jetzt wieder die Diskussion starten können ob das Fahrwerk bzw. das gesamte Fahrzeug sinnvoll ist. Aberich glaube das Thema ist durch... :P Lg Udo Hallo Udo,
Also bei diesen Gewichten ist der Anteil der VA- Last ~ 44% und somit OK. Viele Hallo Freisteher, ich antworte noch mal auf Deine Frage von Seite 51. Dort fragst Du, ob Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen wurden. Ich weiß es nicht, muß aber wohl mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen. Denn das COC weißt nicht nur ein falsches "Leergewicht" von 3.567 kg aus, das in der Realität bei 3.839 kg liegt, sondern beinhaltet auch andere Daten, die mit dem Fahrzeug überhaupt nichts zu tun haben. Also entweder sind das total falsche Papiere, die man mir mitgeliefert hat, oder ist das ein total falsches Fahrzeug. Jedenfalls steht im COC ein Radstand von 3.450 mm, in Wirklichkeit sind es 4.070 mm. Außerdem ist im COC eine max. zulässige Gesamtlänge von 6.468 mm eingetragen, tatsächlich ist der ALPA aber 7.376 mm lang, im COC ist auch ein max. zul. Ges.gewicht von 4.250 kg eingetragen, in den Papieren sind es dann 4.500 kg, sogar das Original-Typenschild mit der Gewichtsangabe von 4.250 kg ist noch im Motorraum des Fahrzeuges angebracht. Es ist jedoch auf diesem COC die Original Fahrgestellnummer drauf, die auch das Fahrzeug trägt, und die auch in den Papieren eingetragen ist, also eine reine "Papierverwechslung" ist das nicht, das gehört schon irgendwie zusammen, passt halt nicht wirklich ! Ich habe einen guten Bekannten beim TÜV, die haben Zugriff auf eine Datenbank, in der alle Fahrzeuge "dieser Welt" erfasst sind und über die Fahrgestellnummer zu identifizieren sind. Die benötigt man dort, wenn irgendwelche Veränderungen an Fahrzeugen vorgenommen werden sollen. In die hat er mal für mich reingesehen und konnte feststellen, daß dieses Fahrzeug ursprünglich kein einachsiges Wohnmobil-Führerhaus war an das dann üblicherweise ein ALKO-Rahmen angehängt wird, sondern möglicherweise ein ganz normales "Kleinlaster"-Fahrgestell, evtl. hat man das ja irgendwie zu dem umgebaut, was es jetzt ist - abgeschnitten - ALKO drangehängt oder so ähnlich - keine Ahnung ! Ich stelle mir das ganz genau vor, wie das so abgegangen sein kann: Es handelt sich ja um ein Messefahrzeug, das musste wohl irgendwie noch schnell fertig werden, also hat man wahrscheinlich irgend etwas verbaut, was gerade noch so auf dem Werkshof in der Ecke stand oder evtl. in irgend einer Variante vom Werk geliefert wurde, die halt anders war, wie das so üblich ist. Immerhin sollte ja Anfang Sept. 2011 auf dem Caravan-Salon schon das 2012er Modell vorgestellt werden, möglich daß das so noch gar nicht lieferbar war und irgendwie improvisiert wurde. Egal - wichtig ist rechtzeitig fertig zu sein, die Messe wartet nicht ! --- und so passiert dann so was ! Jedenfalls glaube ich, ist es so, daß ein Fahrzeug, für welches eine Typzulassung vorliegt, auch ein Muster-COC hat, welches für die gesamte Serie Gültigkeit hat. Mir hat man bei Dethleffs erklärt, daß die Fahrzeuge beim Bauen im Werk eine Laufkarte haben, auf der das Grundgewicht und die vorzunehmenden Einbauten stehen. So brauchten sie am Ende nur die Einbauten zum Grundgewicht hinzuzuaddieren und haben dann das Individualgewicht für jedes Fahrzeug, und zwar so, wie es das Werk verlässt. Unserer allerdings hatte noch keine Typzulassung. An Papieren haben wir lediglich das COC und ein TÜV-Gutachten erhalten, auf deren Grundlage die Einzelzulassung genehmigt und durchgeführt wurde. Die Maße und Gewichte, die heute in den Fahrzeugpapieren stehen, wurden aus dem TÜV-Gutachten übernommen, das COC hat man offensichtlich gar nicht angeschaut, dann hätten nämlich die Differenzen auffallen müssen, mit einem Stempel hat man das COC allerdings versehen: Steht drauf: "Für dieses Dokument wurde eine Zulassungsbescheinigung Teil II Nr. xxxxxxxx ausgestellt". Der selbe Stempel ist auch auf dem TÜV-Gutachten. Mein TÜV meint, das Fahrzeug hätte auf Grund der Papiersituation nicht zugelassen werden dürfen, offensichtlich ist die Einzelzulassung unter Vorlage falscher Papiere entstanden und möglicherweise gar hinfällig ?! Es bleibt spannend. Schönen Abend hhhermann Das bleibt wirklich spannend! Vor allem würde mich jetzt interessieren ob der TÜV nicht hätte kontrollieren müssen! ob alles was in den COC Papieren steht seine Richtigkeit hat. Hammer ist es alle mal. Wenn Dethleffs jetzt schlau wäre. Dir einen Maulkorb und einen anderen Alpa Hallo Herman, ich würde mich den Worten von Ina anschließen. Damit das aber nun endlich auch zügig über die Bühne geht, würde ich, falls Du es nicht eh schon getan hast, den hier im Forum schon unzählige Male zitierten Anwalt einschalten, der Deinem Anliegen mit Hilfe eines Briefes an D. den entsprechenden Nachdruck verleihen würde, denn offenbar hat die Fa. D. keine Lust, Dein WOMO gegen ein den regulären Vorschriften entsprechendes Fahrzeug zu tauschen. Lieber hhhermann. Das hört sich echt eigenartig an. So hatte ich es bisher nicht verstanden anhand Deiner posts. Ich wünsche Dir auf jeden Fall, dass sich alles zum Guten für Dich löst und bin weiterhin sehr gespannt, wie sich der Fall entwickelt. Alles Gute! LG Rena Hallo Herrmann, danke für die Zusammenfassung des bisher Geschehenen. Es ist mir ein Rätsel, warum dafür in diesem Forum Prügel einstecken mußtest. Drück die Daumen für einen guten Ausgang
So ist das in einer "Sekte", die Jünger lassen es nicht zu das man schlecht über den Anführer redet! :lol: @ hhhermann Von welchem COC redest Du eigentlich immer ? Normal müsstest Du 3 Stück haben: 1x Fiat, 1x Al-Ko und 1x Aufbauhersteller.
Wieso das denn? Den Käufer interessiert nur die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs in seiner Gesamtheit - also nur das COC des Fahrzeugherstellers. Fahrzeughersteller ist weder FIAT noch ALKO, sondern -in diesem Fall- Dethleffs. Der Käufer wird auch bei Reklamationen nicht zu Fiat oder Alko gehen, sondern zu seinem Vertragspartner: Dem Hersteller oder dessen Händler, je nachdem, von wem er das Fahrzeug erworben hat. Eventuelle COC zu Komponenten sind komplett uninteressant für den Fahrzeugkäufer, Volker :wink: Daher fragte ich ja, in welchem COC er seine Daten zum Beispiel wegen des Radstands abgelesen hat. Diese Daten werden nämlich durch das COC des Aufbauherstellers ungültig. @hhhermann Nachdem ich mich durch den offenbar endlosen Fred gelesen habe drängt sich bei mir der Eindruck auf das Du offensichtlich ein Vorserienmodel erwischt hast. Andere ALPA Besitzer beteuern Deine Probleme nicht zu haben. Dokumentationsprobleme (CoC, Gewichtsangabe etc. lassen sich sicherlich irgendwie klären) Aber ein wirklich ernstes Probleme sind die von Dir beschrieben Unzulänglichkeiten der Bremse. Vor allen Dingen kann ich nicht nachvollziehen das die Hinterräder auf dem Rollenprüfstand nicht bis zum Stillstand bzw ABS Eingriff abgebremst werden konnten. Du schriebst:
Hier könnte ich mir eine Erklärung vorstellen. Oben wurde irgendwo behauptet das Fahrzeug hätte ALB. Das kann ich mir aber nicht vorstellen. Zumindest weiß ich vom Sprinter das die ALB teilweise schon beim T1N raus geflogen ist. Der aktuelle NCV3 hat definitiv keine mehr. Und ich gehe davon aus das X250 auch keine ALB mehr hat. Das heißt die Bremsregelung an der Hinterachse übernimmt das ABS. Heutzutage reden wir ja nicht mehr nur von ABS sondern von ABS/ASR/ESP. Das alles übernimmt das ABS Steuergerät. Damit diese Funktionen gesichert arbeiten wird das ABS Steuergerät bei der Produktion mit einer individuellen Software programmiert die neben Gewicht, Schwerpunktlage usw. auch den Radstand enthält. Daher wäre es für mich eine Erklärung das die ABS-Software an Deinem Fahrzeug nicht zu dem Radstand passt. Die Folge wäre zu geringer Bremsdruck an der Hinterachse. Ob meine Theorie richtig ist kann eigentlich nur ein Kundendienst Mitarbeiter von Fiat machen der Zugang hat zu Produktionsinformationen hat. In einem früheren Posting beschriebst Du Schwierigkeiten beim Befahren von Griechenland Fähren. Die kann ich allerdings nicht ganz nachvollziehen. Hier ein Bild von meinem Womo mit nahezu identischem Radstand und Gesamtlänge. Das Fahrzeug steht ebenfalls auf einem Alkorahmen. Bei allen bisher benutzten Schiffen (Cruise Europa, Superfast VII, Helenic Sprit) hatte ich keine Probleme beim Befahren der Fähre in den Häfen Ancona, Igoumenitsa, Patras. Und mein Womo hängt schon ziemlich tief. ![]() Bei der ersten Serie waren ASR/ESP noch nicht lieferbar. Hallo hherrmann, das klingt ja alles supereigenartig an, allerdings ergibt das langsam Sinn. Meiner Ansicht hast Du irgendwas bekommen, wo Alpa draufsteht, die technischen Daten in irgendwelchen Papieren stimmen nicht mit der Realität überein, die Erklärung für die Zierbacken am Hinterrad (der Begriff Bremse wäre hier wohl etwas überstrapaziert) gibt es auch und der TüV sagt, dass Fahrzeug ganz anders aussehen sollte. Was sagt der Verkäufer/Händler mit dem Du den Vertrag gemacht hast dazu ? (Ich kann mich dunkel erinnern, dass Du da schon was geschrieben hast, ich find es nur nicht). Bei der Beweislast sollte der doch zusehen, das das in Ordnung kommt. der Freisteher Hallo, anfangs machte er es sich ganz einfach und hat uns ans Werk verwiesen. Dann habe ich ihm mal die Rechtslage erklärt, daß nämlich er unser Vertragspartner sei und sonst niemand, dann wurde er etwas flotter und hat Kontakt hergestellt. ...und dann ging das über Wochen, Dethleffs-Kundendienstleiter rief an, wusste keinen Rat, -ja schicken se mal die Papiere, machen se mal das und jenes, sie hören dann vom Händler. Nachfrage beim Händler, -ja hat sich denn der Werkskundendienst nicht ...., doch, aber nicht konkret, usw. usw. Das ging fast 4 Wochen so, dann bekam ich über Dethleffs und Fiat in Frankfurt einen Prüftermin in einer hier ansässigen Fiat-Nutzfahrzeuge-Werkstatt. Die wussten schon, was los ist: Original-Ton: "Sie brauchen mir gar nichts zu erzählen, ich seh schon, wo das Problem liegt, wenn ich das Fahrzeug nur ansehe !..wenn die bei Dethleffs auch glauben, daß sie auf unseren Ducato alles draufsetzen können, was sie so haben, brauchen sie sich nicht wundern !". Es wurde ein "Werksgutachten" angefertigt, Fotos gemacht, etc.. Übrigens auch dort auf dem Bremsenprüfstand kamen die hinteren Räder nicht zum Stillstand, obwohl das Fahrzeug bis auf Fahrer und Beifahrer absolut leer war. Nach weiteren knapp drei Wochen rief mich der Kundendienstleiter wieder an, ob ich denn schon das Werksgutachten hätte ? ...was ich verneinte, denn das sollte ausdrücklich über Frankfurt nach Isny geschickt werden, die hattens ja bestellt. Es liegt mir übrigens bis heute nicht vor ! Ich habe dann dem Kundendienstler gesagt, daß ich in allerspätestens 4 Wochen auf Reisen will und das Fahrzeug brauche, sie sollten endlich in die Puschen kommen. Er schlug mir vor, zur Besichtigung ins Werk zu kommen, anschließend bei ALKO vorzufahren und dann evtl. bei Goldschmitt Luftfederung einbauen zu lassen, damit wenigstens das Gewichtsproblem beseitigt wäre. Das habe ich abgelehnt, mit den Worten, daß das Gewichtsproblem zwar beseitigt wäre, das Bremsproblem sich damit aber evtl. noch verstärken würde und ich keine Lust auf einen zweiten "Ausritt" hätte. Nach einer weiteren Woche habe ich dann wieder den Händler angerufen, täglich !! - eine Woche lang, der Geschäftsführer war nie da, der seinerzeitige Verkäufer war mittlerweile nicht mehr dort beschäftigt, ich habe es dann noch mehrmals im Werk versucht, ohne Ergebnis. --- dann hats mir gereicht ! Zwei Wochen vor unserer geplanten Osterreise haben wir uns ein anderes, gebrauchtes WoMo gekauft und den ALPA habe ich dem Händler in den Hof gestellt, Mängelliste dazu, unterschreiben lassen, Zulassung und Schein mitgenommen, abgemeldet, und alles dem Anwalt übergeben ! Das war das Ende einer kurzen Freundschaft. Alles andere wird sich zeigen. Für mich jedenfalls nieeeee mehr wieder Dethleffs, - nein danke ! Schönen Abend hhhermann Ach, übrigens, letzten September, bei der ersten Gerichtsverhandlung wollte der Richter die Aktion vom Tisch haben und hat gleich gefragt, ob man sich nicht irgendwie einigen könnte. Der Händler ist sich seiner Sache offensichtlich sehr sicher ! Er hat 55.000 geboten, bei einem Neupreis von 80.000 und gelaufenen 4.600 km und 6 zugelassenen Monaten. Ich wäre bis auf 70.000 mitgegangen, habe ich auch so gesagt, das ist aber wirklich schon reichlich, und ein herber verlust für einen Mist, den nicht ich zu verschulden habe. - Nur um Ruhe zu haben, habe doch keine Lust, mich mit denen ewig rumzustreiten. Dazu hatte aber der Händler keine Lust. Also, warten wirs ab, derzeit werden Gutachten gefertigt - Kostenpunkt satte 6000 Euro ! Vom zeitweise größten Hersteller Deutschlands/Europas (?) hätte ich schon was anderes erwartet ! Schönen Abend hhhermann Das ist bitter! und vom Richter dreist ohne ende. Meine aufrichtige Anteilnahme. Als ich mit meinem vor Gericht war, in der zweiten Instanz meinte einer der Richter auch "wie ich es wagen könnte wegen so einem geringwertigen Fahrzeug in Revision zu gehen" :evil: Tja, wenn ich so einen Zahltag hätte wie die......... Und euch euch einen schönen mängelfreien Urlaub mit eurem Ersatzfluchtwomo :)
wünsche dir alles Gute und viel Erfolg,lass uns bitte teilhaben, gern auch nach Abschluss und lass dich nicht runtermachen hier im Forum von den Superschlauen ganz schlauen.
Wie kommst Du denn da drauf ? In der Regel macht der Richter immer einen Vorschlag zur Güte nach Abwägung der Unterlagen. Das hat in vielen Fällen zur Folge, dass ein Verfahren schnell und ohne weitere Kosten beendet werden kann. Wenn beide Seiten damit leben können (es spart Zeit und vor allem Geld für Anwälte, Gutachten usw.), ist das eine sehr elegante Lösung. Und der Richter spart sich einen Urteilsspruch, eine Länge Verhandlung, eine Begründung und einen eventuellen Berufungsfall. Kein Richter macht Preisvorschläge vor Gericht, das wäre ja noch schöner.
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Er nennt es vielleicht "Vorschlag zum Vergleich." aber was ich da schon erlebt habe, da könnte ich mal endlich sinnvoll etliche Foren mit vollmüllen, es betraf bisher bei mir nie ein Wohnmobil. Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand. Hallo Chrisk, das ist so nicht ganz richtig, im Zivilrecht ist eine sogenannte Güteverhandlung vorgeschaltet und da muss der Richter so agieren, das für beide das Prozessrisiko bestehen bleibt. Er darf also nicht mit einem Vorschlag rausrücken, der zu einer Seite tangiert, auch wenn die Sachlage das hergeben würde. Er wird sich also immer irgendwas in der Mitte suchen. @hhermann: Wer hat denn die 55 Kiloeuronen geboten, der Händler oder der Richter ? der Freisteher Hallo, die 55 TEU hat der Händler angeboten, der Richter hat sich dezent zurückgehalten, er hat nur zu einer evtl. gütlichen Einigung aufgefordert und dann den Händler gefragt, ob er denn das Fahrzeug irgendwie "käuflich" zurücknehmen würde. hhhermann Ich habe einen Richter in der Familie. Seine Aussage ist klar: nennt er in einem solchen Fall einen Preis, ist er arbeitslos. Der Richter hat doch gar keinen Preis genannt!! Der Händler hat € 55.000,00 geboten, der hermann wollte was um die € 70.000,-- haben!
Ich weiß ja nicht, wo der Richter richtet. In meiner langjährigen Praxis, z. B. vor Arbeitsgerichten, habe ich das ständig erlebt. Ich kann dich ja mal mitnehmen. Wird eine Fahrzeugrücknahme vor dem Arbeitsgericht abgewickelt :wink:
Spaßvogel. Wo liegt der Unterschied zwischen einem Verfahren vor einem Arbeitsgericht oder vor einem Amts- oder Landgericht? Es streiten sich zwei Parteien und ein Richter muss zu einem Ergebnis kommen....... Wo ist denn dein Verwandter Richter? An einem OLG. An welchem würde zu sehr Rückschlüsse zulassen wer es ist. Ich hoffe, du verstehst ... Leute - das ist doch wurscht!!! Es wurden 55000 angeboten - von wem auch immer - und es wurde der Betrag nicht akzeptiert. Ist doch viel interessanter, die technische Seite weiter zu verfolgen! Bleibt locker Leute!! LG Rena Keine Bange - ich bin so locker, dass es schon schlackert. :D
Sollte eigentlich, bei genauem lesen, jeder verstehen. Mit tut hhhermann wirklich etwas leid dass er von seinem Händler und vom Hersteller überhaupt so behandelt wird. Was sagt den die Gemeknschaft um Fam. schl..... Oder bist du da ein Nestbeschmutzer hhermann? Lg MICHEL
Um nochmal auf das CoC zu kommen,es sieht so aus das jedes Fahrzeug sein eigenes Gewicht in der CoC eingetragen bekommt. Bei meheren Fahrzeugen gleichen Typs steht immer ein anders Gewicht drinn. Es passt immer mit den eingebauten Zubehör. Alle technischen Maße werden stimmen,aber die Fahrgestellnummer,Motorisierung und das errechnete Gewicht mit Zubehör ab Werk wird dann wohl immer extra eingetragen werden. Dieter |
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