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Zum Thema "Als Käufer muss man selbst auf das Gewicht achten":
Als wir (oder besser meine Eltern) ein Womo gekauft haben, hatten wir noch nie vorher eins von innen gesehen. Wir haben auch nur einen einzigen Grundriss uns angeguckt, für gut befunden und dann gekauft. Wir waren in keinem Womo-Forum, hatten noch nie eine Womo-Zeitschrift in der Hand gehabt oder uns irgendwie sonst mit dem Thema befasst. Es war der reine Spontankauf. Von etwaigen Gewichtsproblemen hatte ich noch nie vorher gehört. Wer kommt auch auf die Idee, dass ein Fahrzeug verkauft wird und dann kann man nichts mehr reinladen? Habe ich mir da beim normalen Autokauf jemals Gedanken drüber machen müssen? Nö. Der Händler hat es auf jeden Fall nicht erwähnt. Es wurde gekauft und... wir haben Glück gehabt. Es kommt gut hin. Ich schreibe das nur, um zu zeigen: Nicht jeder macht gleich ein Womo-Diplom nur weil er sich ein Womo kauft. Die meisten gehen doch (in meine Augen zu Recht!) blauäugig an die Sache ran und kommen gar nicht auf die Idee, dass die renommierten Hersteller etwas herstellen und der Händler ihnen etwas verkaufen könnte, was gar nicht zulässig ist! Vor allem, wo man doch tagtäglich Womos in Deutschland rumfahren sieht und man das Thema nun nicht gerade in der Tageszeitung liest. Ich bin der Meinung einen Erstkäufer als "dumm" zu bezeichnen, nur weil ihm das Gewichtsproblem der heutigen Womos nicht bewusst ist, ist ziemlich dreist. :daumen2: Richtig !
:razz: :razz: Ohne Worte, außer viel Spaß und berichte mal, wie es ausging LG Selbstschrauber PS: Du weißt doch was der nette Verkäufer auf dem CS sagte? : " Sie sehen das alles viel zu eng, das ist doch nur ein Wert auf dem Papier, das Fahrgestell kann wesentlich mehr"[/quote] Ich finde es wirklich schön und auch bemerkenswert, wenn sich hier 2 Kollegen nicht nur gut verstehen , sondern auch immer und immer wieder hervorragende Beiträge liefern ! Klasse ! So sollte es immer sein im Umgang miteinander ! :daumen2: :daumen2: :daumen2:
Seh ich auch so. Und genau diese Tatsache, dass eben manche sich über diesen Hintergrund, im Glauben, dass das Auto ja zweckgebunden einsetzbar sein müßte, nicht erkundigen, wir von manch einem Hersteller bewußt ausgenutzt. Ich würde als Neuling auch davon ausgehen, dass wenn ich frage, ob es ein Womo mit max. 3,5 To gibt, in dem 4 Leute hausen können, und eins präsentiert bekomme, es nicht nachher heißt: "Aber Gepäck dürfen sie keins mitnehmen." [ [/quote] Ich finde es wirklich schön und auch bemerkenswert, wenn sich hier 2 Kollegen nicht nur gut verstehen , sondern auch immer und immer wieder hervorragende Beiträge liefern ! Klasse ! So sollte es immer sein im Umgang miteinander ! :daumen2: :daumen2: :daumen2:[/quote] Auch dazu ist schon mal etwas geschrieben worden.
Der Abzug entspricht dem Verhältnis der geleisteten Fahrstrecke zur zu erwartenden Fahrstrecke auf die Lebensdauer. Also, 1800 km gefahren, zu erwarten 200.000 km ... Macht in meinen Augen in der Klasse 1% des Kaufpreises. Man könnte bei geringer Fahrleistung höchstens noch über die Nutzungszeit gehen. Dann kämen vielleicht ein halbes Jahr zu 10 Jahren also vielleicht 5% zusammen. Aber erst einmal hat er den Vertrag nicht erfüllt und das Womo ist nach geltender Rechtsprechung nicht im bestimmungsgemässen Gebrauch einsetzbar. Daher würde ich mir jeden Mehrkilometer sparen. Den zahle ich notfalls später über obige Formel dann selbst auf teuerste Art und Weise. Und er soll sich vorher im Klaren sein ob er das will und keine Monate dauernde Diskussion mit dem Händler anfangen. Fakt ist..... (Vertrag nicht eingehalten, Nach Rechtsprechung nich bestimmungsgemäß verwendbar) Ich will .... (Auflasten [Wenn es geht]; Wandeln) {Nur eines von beiden - nichts offen lassen} Punkt.Punkt Und wenn das nicht geht, es gibt geneigte RA's die dann passende Schreiben aufsetzen. Bon Voyage Nicole, ich muß dir absolut recht geben.
Wir hatten da auch ein bischen blindes Vertrauen und nun die A-Karte. Werde bei meinem nächsten Besuch ein erstes Wort mit unserem Händler reden und über Auflastung verhandeln. Seh es aber ganz entspannt, nutzt ja nix. Wie krieg ich eigenlich eure Beiträge in mein Fenster ? Das wär doch mal ein Thema, gab es aber bestimmt auch schon mal. Muß mal danach suchen, wenn ich vieeeellll Zeit habe. Silke, rechts oben im Beitrag ist der Knopf "Zitat". Wichtig ist, dass der Beitrag der zitiert werden soll immer vorne eine [ quote ] (ohne die Lücken!) und hinten ein [ /quote ] hat. Dann wird korrekt zitiert. Das kommt nicht immer automatisch so hin, daher solltest Du darauf achten. :? Was wirklich schon kurios ist an dem Hümer des TE, das Ding hatte ja gar nicht die 3,5t Grenze einzuhalten. Denn diese magische Grenze setzt die Dealer ja unter enormen Druck.
Klassische Familie mit zwei Kindern und Vierbeiner, Vati hat nur Klasse B und dem muss eine 150 monatige Finanzierung aufgeschwatzt werden. Dafür gibt es die vielen "6 Personen Light Womos" die CP oben schon mal ansprach. Und wer sich nicht intensiv mit technischen Daten beschäftigt, der fällt auch drauf rein. Nicht mal mehr bei schweren Nutzfahrzeugen rücken die Hersteller auf Messen die "Nutzlast" raus. Alles wird auf den Aufbauer möglichst abgewälzt um Klagen zu vermeiden. Und die beiden großen Hefte vom Kiosk, die testen immer fleissig und schreiben mal so gaaanz klein irgendwo, das die Kiste ja eigentlich so gar nicht fahrbar ist, aber... :( Der Hammer war letzt Jahr ein Dethleffsvollintegrierter, 8m, 3,5t und 100PS. Es wurde drauf hingewiesen, das man mindestens das 4t Fahrwerk und die 130PS Maschine zuordern sollte. Da ist mir das Heft in die Badewanne gefallen. Aber das ein 3,85t schon fast überladen aus dem Werk rollt, stimmt einen nachdenklich. War es eventuell ein "Messeblender"? Der schnelle Rücktritt oder eine Wandlung wäre die beste und einfachste Lösung. Wobei, das Ding rollt dann irgendwann mit jemand anderem am Steuer gesetzlich überladen über die Strasse. Verändert also nicht die Situation und im Grunde hat der Hersteller dann zwei Mobile verkauft. Ich in der Situation würde auf die garantierte Zuladung bestehen und mich nebenbei selber über die Möglichkeiten der maximalen Auflastung erkundigen. Bestimmt könnte man da einen 4 Tonner draus basteln und sich dies dann anteilig vom Dealer bezahlen lassen. Mit der Goldschmittlösung oben, das ist doch gar nicht so abwägig und es wird auch das Fahrverhalten des Wagens verbessern. Um diesem Unfug allgemein mal den Garaus zu machen, da müssten Zeitschriften, Camping, Wohnmobil und Autoclubs, sowie der Gesetzgeber selber mal mehr Druck machen. Man würde es sofort in den Griff bekommen, wenn jedes Sonder KFZ im Rahmen der Erstzulassung auf die Waage müsste und nicht wie momentan ein abgespecktes Musterderivat und dann wird das berühmte "Von, bis" in die Papiere geschrieben. Aber Zeitschriften und Clubs sind "Markentreu" und der Gesetzgeber verdient an überladenen Womos ordentlich mit und so ändert sich nicht viel. Wobei, doch es hat sich schon viel geändert. Vor 2005 fuhren die 2,8t in Scharen. Von der Hymer HP --> Link
Masse in fahrbereitem Zustand ca. kg 3240 Höchstzuladung ca. kg 260 / 610 (SA) Technisch zulässige Gesamtmasse kg 3500 / 3850 (SA) Angaben sind aber ohne Anbauteile wie TV, SAT, Fahrradträger, Markise Nachdem ich zunächst (vor 25Jahren) gebrauchte Wohnwagen aus den 70-ger Jahren gefahren habe, die leer das ZGG erreichten, kaufte ich 2001 in Frankreich, nach 15 Jahren Camping, meinen ersten neuen Wohnwagen.
Ich glaubte, erfahren zu sein. In den Prospekten las ich dann den Wert der Zuladung und das ZGG und wusste, dass ich noch eine Markise als Zubehör hatte. Der Wohnwagen hätte also im fahrbereiten Zustand 800 kg wiegen dürfen bei 950kg ZGG. Da es ja 2001 schon die normen gab habe ich beim Händler nur nachgefragt, ob ich mich auf die Angaben im Prospekt verlassen könne. Ich habe dann die Angaben im Prospekt zur Grundlage des Vertrages Kaufvertrages gemacht. Ich war trotzdem noch zu blauäugig. Als ich ein Jahr später auf die Waage fuhr, stellte ich fest, dass der Wagen anstatt 150 kg nur 25kg Zuladung hatte. Der Händler sagte daraufhin, dass die Kassettentoilette, die Heizung und der Kühlschrank und die Gasflaschen ja nur "Option" wären. Außerdem hätte ich eigenmächtig ein Umluft-System eingebaut und damit damit die Zuladung noch reduziert. Außerdem: 25 kg seien ja wohl genug für meine Wäsche und die paar Pappbecher und Pappteller. Im Flugzeug dürfe man auch nicht mehr mitnehmen und ich hätte ja auch noch den Kofferraum vom Auto! Ich habe dann selbst die Initiative ergriffen und auf meine Kosten ein neues Fahrgestell, neue Achse, neue Räder, neue Auflaufvorrichtung von Alko unterbauen lassen (3000Euro) und habe eine Auflastung auf 1300kg erreicht = 300kg echte Zuladung Zwei Jahre habe ich mich mit Händler und Werk (Rapido in Mayenne) gestritten und schließlich gedroht, in einschlägigen Zeitungen der "Rennleitung" zu veröffentlichen, dass Wohnwagen (und Wohnmobile, wie ich aus französischen Foren wusste) der Fa. Rapido mit französischer Zulassung erheblich überladen seien. Daraufhin hat mich der General-Vertreter von Rapido gefragt, wass ich denn wolle und ich stimmte letztendlich einer Beteiligung von Rapido an den Kosten zu. 800 Euro hat man mir dann gezahlt. (Ich gab mich damit zufrieden, wissend, dass man als Deutscher in Frankreich gegen ein französisches Werk wenig gerichtliche Chancen hat.) Der Wohnwagen: --> Link Beim Kauf meines jetzigen Trailers habe ich den Wiegeschein des Fahrzeuges gesehen, bevor ich den Wagen bezahlt habe. Für mich ist dass die einzig reelle Möglichkeit, um die Angaben von Prospekten und Verkäufern vor dem Kauf zu "verifizieren".
Das glaube ich nicht. Das bisschen Geld, was durch die vereinzelten Gewichtskontrollen rein kommt wird doch bestimmt durch die Allgemeinkosten der Unfaelle getoppt...
0,5 % je 1.000 km vom Kaufpreis. Hat er z.B. 80.000,- € bezahlt, wären das somit 720,- €. Dafür muss der Verkäufer Zinsen auf den Kaufpreis (netto) zahlen, weil er den ja auch genutzt hat. Nutzungsentschädigung ist keine Einbahnstraße: --> Link Da steht nix nur vom Käufer, sondern das gilt wechselseitig für beide Parteien. Der eine nutzt das Auto, der andere nutzt das Geld.
:razz: :razz: Ohne Worte, außer viel Spaß und berichte mal, wie es ausging LG Selbstschrauber [/quote] Das läuft fast immer so, dass plötzlich über alles aufgeklärt worden sein soll und der Verkäufer für den Händler aussagt, dass das stimme. Im Vertrag steht regelmäßig dazu gar nichts. Gut, wenn dann auf Käuferseite auch ein Zeuge vorhanden ist, der etwas anderes bekunden kann. Nerven kostet so ein Verfahren allemal, und Geld. Deshalb Rechtschutzversicherung abschließen! Für den Händler sind es Betriebsausgaben. Für den Privatmann neuerdings Werbungskosten: --> Link
Also publizieren die sogar Daten mit denen man nachrechnen kann, obdas Womo zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet ist. Super.... Weil: wieviel Sitzplätze hat das Womo ( x 75 kg je Platz) + 10 kg je Sitzplatz (150 kg für die 2. und 3, Person, 30 kg für 3 Mitfahrer sind 180 kg weg) + 10 kg je m Länge (7,45 m x 10 kg/m macht 70 kg = 70 kg) Sind 250 kg. Damit bleiben sie gerade noch im Bereich "bestimmungsgemässer Gebrauch. Was ich jetzt über die Ausnutzung der 5% Wiegegenauigkeit denke lass ich lieber im verborgenen :-) Deswegen hat mein Womo noch 515 kg theoretische Reserve und damit die hinkommen habe ich: - Alu-Gasflaschen (Wovon ich nur noch eine mitnehme) - Keine Fahrräder (und Träger) - Eine AHK wegen Boot (31 kg AHK + 75 kg Stützlast!) - Keine Markise sondern nur eine Kederschiene mit Sonnensegel - zzgl. 120 Liter - Tank - zzgl. Fahrerhausklima Ich hatte vorher den Typ geliehen, und der hatte 50 kg über 3,5 Tonnen (Fahradträger, Markise, Stahl-Gasflaschen, Diesel Voll, Wasser ca. 90 Liter, 4 Personen, zusammen ca. 250 kg). Also, wie gesagt: Wiegen und jonglieren tut Not - sonst zeigt die Waage (der Polizei oder der Asfinag) irgendwann einmal heftigste Summen (in der Einheit kg, umgerechnet in überladene %) an. Bon Voyage
Nein, das ist ja der Grund für meinen Anfangssatz im obigen Post. Die Kiste unterstand ja keinem Druck. Der TE hat ja einen offenen Führerschein, heisst das man die Kiste hätte ihm als LKW dahinstellen können, lässt ihn aber in die Wiegefalle tappen. Aber auch die 3,5t können problemlos technisch mehr. Die Unfallstatistik würde sich meiner Meinung nach nicht ändern, wenn Klasse B Fahrer meinetwegen 5 Tonner fahren dürften. Was ich früher immer kritisch fand, waren die 7,5t, da sie ein völlig anderes Bremssystem gegenüber einem Kleintransporter haben. Aber ob 3,5 oder 3,85t , das ist völlig egal. Spült dem Staat Geld ein, da die Rennleitung ganz bewusst geschult ist in Ferienzeiten fleissig Familienalkoven möglichst mit Vermietaufkleber auf die Waage zu zerren. Die Regelung baut ja auf EU Norm auf. Aber man hätte doch nachdenken können und mal mit den Herstellern sinniert, was für ein Familienalkoven ein sinnvolles Gewicht ist. Denn die Wohnmobile und ihr Zubehör ist doch seit vielen Jahren eigentlich immer gleich. Markise, Sat, Roller, Fahrräder, Dachklima. Geht nicht im 3,5t Alkoven mit 4 Personen. Also den Führerschein für Freizeitfahrzeuge auf 5 Tonnen geschraubt und fertig. Jetzt zur Zeit wo die Leute langsam wach werden und sich über das Gewicht beschweren geht nämlich wieder ein anderer Trend los. Die Leichtbauweise. Und mit dieser wird niemals eine Sicherheit im Wohnmobilbau erreicht werden. Schaut euch doch mal die Wohnmobile an, die einen Unfall hatten und vergleicht mit einem Kastenwagen, dem Gleiches widerfuhr. Beim Wohnwagenbau ist es egal. Da sitzt keiner drin. Aber wie will man jemals ein sicheres 3,5t Wohnmobil für 4 Personen bauen mit den gesetzlichen Einschränkungen? Das finde ich eher unfallkostenträchtig. Wobei Wohnmobile nur ein Bruchteil in der Unfallstatistik ausmachen. @spick
Es ist ja schon erstaunlich was alles in der modernen Rechtssprechung einem Käufer zugemutet wird, aber so ganz rechtlos ist man beim Kauf eines Wohnmobils dann schon nicht. Ein Fahrzeug muss (muss) der beim Kauf vereinbarten Eigenschaft zum Einsatzweck entsprechen. D.h. ein Wohnmobil für 4 Personen muss auch als Wohnmobil für 4 Personen einsetzbar sein ohne irgendwelche gesetzliche Bestimmungen zu verletzen. Und ein wohnmobil für 4 Personen hat auch alle Minimalanforderungen zu erfüllen, die für Wohnen, Schlafen und Fahren notwendig sind. D.h. Wasser, Diesel, Gepäck etc. Unterschiede bei Gerichtsentscheide sind meist derart, dass das eine Gericht einen vollen Wassertank voraussetzt, das andere wiederum sich mit einem halben als genügend festlegt. Aber ohne Wasser und Gepäck und Bordausrüstung... wird nie als genügend in der beim Kauf versprochenen Eigenschaft durchgehen. D.h. ein Anfänger darf ohne Prüfung auch davon ausgehen, dass ein neugekauftes Boot auch schwimmen soll. Ich empfinde es als äußerst schlimm, ja sogar kriminell, was in Deutschland so alles passiert seitens des Gesetzgebers, der Fahrzeughersteller und der Händler.
Durch eingstirnige Vorschriften und Begrenzungen treibt ersterer schließlich die anderen dazu an, sich in sehr wagen Grenzbereichen zu bewegen, um die Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen. Diese tun das natürlich auch, da es der einzige Weg ist, ihren Daseinszweck zu erfüllen. Gekniffen ist auf jeden Fall der Kunde, Mensch, Bürger! Dass sowas auch anders geht und sehr gut funktioniert, zeigt die USA. Dort kann man nämlich mit dem "normalen" Führerschein alle Freizeitfahrzeuge jeglichen Gewichts und Größe bewegen. In einigen wenigen Bundesstaaten ist lediglich für Fahrzeuge mit Druckluftbremse eine kleine, sehr einfache Zusatzprüfung erforderlich. Das führt dazu, dass die Freizeitfahrzeuge dort wesentlich weniger technisch aus- oder übergereizt sind, mehr Sicherheitsreserven bieten, niemend einen Nachteil erleidet und weniger Schlimmes passiert als in Deutschland. Und zwei Dinge stehen fest: 1. Der Normalo-Ami ist keinesfalls ein besserer Autofahrer als der Normalo-Deutsche. 1. Es gibt in den USA sehr viel anspruchsvollere Straßenverhältnisse als in Deutschland. Mein persönliches Fazit dieser Misere lautet ganz klar: Die Ursache liegt beim Gesetzgeber. Mir ist schon klar, dass mein Geschreibsel dem TE nicht wirklich hilft, aber ich mußte das 'mal loswerden...... sorry dafür! Grüßli aus Mobile/Alabama (USA) spiti
Du irrst! Ein Prospekt ist juristisch gesehen eine "invitatio ad offerendum", als die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots eben auf dieser Grundlage. Tust Du dies, indem Du eine diesbezügliche Willenserklärung abgibst etwa nach dem Motto: "So oder so nach Prospekt", nimmt der Verkäufer irgendwann an und der Kaufvertrag ist rechtsgültig. Und wenn Du die ganz kleinen Sternchen bei der Angabe des fahrfertigen Gewichts überlesen hast und auch die Hinweise auf mehr Kilos bei Zusatzkäufen nicht ernst genommen hast, fällt Deine Sorglosigkeit in Deinen Verantwortungsbereich und führerscheintechnisch sowieso. :wink: Felix52
Wobei wir dann bei den beiden Seiten der Interpretationsversuche der Parteien über einen Sachverhalt wären... Zugegeben, es ist nicht ganz belanglos in Bezug auf den Kaufvertrag, Zeitpunkt etc. Grundsätzlich gilt sicher mal, wenn ich beim Händler ein Wohnmobil für 4 Personen kaufe und nach dem Kauf keine Änderungen vornehme, dann hat der Händler mir auch ein Wohnmobil für 4 Personen zu liefern. Es gibt genügend Beispiele von Gerichtsentscheide, die so manchem Händler aufzeigen sollten, dass er bestimmt an vorderster Front in der Pflicht steht und sich nicht einfach mit ein paar einfachen Sprüche aus der Verantwortung ziehen kann. Was ich damit meine ist, dass es eben doch ein Irrtum ist, wenn ein Händler grenzwertige Angaben macht und dabei meint er sei nun ein ganz schlauer gewesen - so einfach ist es dann aber auch wieder nicht. Aber dazu siehe die vielen einschlägigen Urteile und deren Bedingungen etc. Was die Führerscheinfrage anbetrifft, auch wenn das nicht das eigentliche Thema ist, ist es interessant, sich zu vergegenwärtigen, dass bei der Umschreibung der Führerscheine von vor 1989 in EU-Scheine aus einem einfachen PKW-Führerschein, ohne jegliche Nachschulung oder Prüfung, ohne jemals mit einem Anhänger gefahren zu sein, ein LKW-Führerschein der Klasse C1E geworden ist, ohne die Verpflichtung der regelmäßigen gesundheitlichen Tauglichkeitsuntersuchung.
Ich denke, das betrifft nicht nur die ehemaligen DDR-Scheine, sondern auch die der alten Bundesrepublik Die Nutznieser dieser wundersamen Umwandlung, meine Frau und meine Kinder gehören dazu, sind meines Wissens nicht durch ein erhöhte Unfalquote aufgefallen, obwohl die Fahrschulausbildung vor 1990 auch nicht besser war, als heute. Das alleine ist ein Argument dafür, den PKW-Führerschein ohne weiteres für Freizeitfahrzeuge aller Art freizugeben und Beweis, dass das niemandem weh tut. Die Notwendigkeit, unbedingt ein Womo mit max. ZGG 3,5 t zu kaufen, würde damit für viele entfallen und es wären weniger überladene Womos unterwegs. Vielleicht hat die Lobby der Fahrschulen etwas dagegen. Werner
Habe ich dies richtig gelesen? Aufruf das Ganze mit dem Überladen nicht so eng zu sehen ... Die Reifen gut zu kontrollieren ... Dafür etwas Geld auf die Seite zu legen, für den Fall, dass man doch einmal in eine Kontrolle kommen sollte ... Unfallgefahr spielt hier wohl keine Rolle? - Gefährdung anderer Strassenbenutzer auch nicht? Weiter oben hat man sich ja geeinigt nicht von dummem Verhalten zu sprechen - aber dann halt vielleicht von kriminiellem!
Interpretationsversuche? Selbst nur Interpretation? Beides ist nicht notwendig, da der Gesetzteswortlaut eingehalten wurde. Also dürfte diese Ansicht Deinerseits nicht weiterhelfen. Ausserdem: Steht in Deinem Kaufvertrag, dass dieses und genau dieses Wohnmobil für 4 Personen gekauft wurde? Ich sehe das leider eher etwas negativ. Mein Tipp: Arrangiere Dich mit Deinem Händler oder spar beim Gewicht. Ich drücke Dir die Daumen. Sonst frag mal hier weiter, wenn Du mehr weißt. Dann kriegst Du auch weitergehende Hilfe, z.B. bei mückenstürmer. Liebe Felix52 hallo spick,
ich versuchs mal aufzudröseln: das Womo wiegt leer 3588 zusätzlich Fahrer etc 292 (wie ostwestfale errechnet hat) zusätzlich 300 kg zugesagte Zuladung macht 4180 kg die der Verkäufer zu erfüllen hat ich würde jetzt mit den technischen Daten zu Goldschmitt gehen und mir sagen lassen ob das Fahrgestell im Rahmen der technischen Grenzen aufzurüsten ist und was was das kostet - falls keine Aufrüstung möglich ist -> Rückgabe ohne wenn und aber - falls möglich dem Verkäufer diese Möglichkeit zur Nachbesserung auf seine Kosten geben - falls möglich und er weigert sich -> Rückgabe die 300 kg sind etwas niedriger (20 kg) als die Vorschriften eigentlich sagen, welche Zuladung jetzt gilt (Vorschrift oder Vertrag) weiß mückenstürmer generell sind auch die 300 kg viel zu niedrig angesetzt, zieht man davon 3 Personen ab bleiben gerade mal 75 kg für den großen Rest, als da wären - Töpfe, Geschirr, Besteck.... - Betten + Bettwäsche, Handtücher... - Kabel, Unterlegkeile, Kombizange und Schraubenzieher.... - Klappstühle, Tisch, Polster.... - Zucker, Kaffee, die Lebensmittel im Kühlschrank.. - Hemden, Hosen, Anorak...... - Campingführer, Reiseunterlagen sollen dann noch 2 Räder und eine Kiste Bier dazu bist Du schon wieder weit überm Limit grüße klaus
Das stimmt so nicht, es ist auch bei PKW und Kleintransportern/Busse gang und gebe und laut gerichtl. bestellen Gutachten kein Grund für Beanstandungen. Das Gutachten hat 1000 Euro gekostet und obiges kam heraus. Wenn ein VW T5 7 eingetragene Sitzplätze hat, dann heißt das noch lange nicht, das er damit überladen wird. Man kann eine Sitzbank heraus nehmen, dann paßt das Gewicht wieder. Der Thread nimmt den erwarteten Verlauf...
Moin, Du könntest ja was dagegen tun, wenn Du, wie Deine Vorredner, konstruktiv Vorschläge äußern würdest. So jedenfalls erinnerst Du mich an..... :gruebel: Und nu? Felix52
Hallo felix, warum sollte ich denn jetzt auch noch zusätzliche "konstruktive" Vorschläge einbringen? Es wurde doch auf den letzten 5 Seiten schon nahezu alles an möglichen "konstruktiven" Vorschlägen gebracht. Einige wenige gute Vorschläge und ein ganzer Haufen Quatsch so wie von Dir... Also warum sollte ich den guten Thread Starter noch mehr verwirren. Für mich ist die Sache klar. Mit dem Rest hier kann man doch bis zum Ende aller Tage hier weiterdiskutieren. Es geht doch dann meistens nicht mehr um die Sache sondern nur noch darum Recht zu haben. Bitte nicht aufregen... , ws
Ja nee, iss klar, Analysten stehen halt über dem "Tagesgeschäft". Sie analysieren über den Dingen stehend. Gut so, wenns hilft. Kenn ich von der Politik :wink: :) Aber das tut es nicht beim Threaderöffner. Er hat vielleicht Fehler gemacht, die uns irgendwo allen mal passiert sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er auf Deine lapidare Feststellung gewartet hat, wer nun recht hat oder nicht. Er braucht konstruktive Vorschläge. Wie wäre denn Dein Lösungsvorschlag, nachdem Du ja nun abschließend erkannt hast, diese seien endgültig erklärt? ohne Aufregung Felix52
Hmmmh, Du bist ja ein ganz nerviger Geslle felix Nr. 52. Also, ohne mir die 5 Seiten nochmal antun zu wollen, meine ich mich erinnern zu können, dass die einzige verbindliche Zusage diejenige des Händlers ist, der 300kg Zuladung garantiert (Anmerkung: Ich finde es sowieso schon schwachsinnig ein Womo mit einer max. Zuladung von 300kg zu kaufen, das nicht mehr aufgelastete werden kann aber das ist jetzt hier wohl nicht Gegenstand der Frage) Wenn ich jetzt nach dem Kauf vermute dass da irgendwas nicht stimmt, dann würde ich wie folgt vorgehen. Fahrzeuggewicht gemäß "Leergewicht" oder auch "Leergewicht in fahrbereitem Zustand" ermitteln und dann ausrechnen ob die vom Händler garantierten 300kg Zuladung möglich sind. Bezüglich der genauen Definition "Leergewicht in fahrbereitem Zustand" gibts diverse Möglichkeiten sich schlau zu machen. Wenn das Fahrzeug nach Ermittlung dieser Größen, die garantierte Zuladung von 300 kg nicht hat, würde ich den Händler damit konfrontiren und um Stellungnahme bitten - aber mit Nachdruck. Wenn da als Antwort vom Händler nur so ein Schmarrn wie von Dir käme, würde ich einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen. Das wars von meiner Seite. Wenn Du es anders machen würdest - wovon ich überzeugt bin, dann bitte langweile andere mit Deinem Geschreibsel aber nicht mehr mich, ich bin raus...ist ein schöner Abend, ich sitzer noch auf dem Balkon und der Rotwein und die Dunkelheit breiten mir Probleme beim Schreiben. Danke für die Mühe die Du mir gemacht hast felix Nr. 52. , Wolfgang Wolfgang, ich weiß nicht, was Du mit Felix so am laufen hast, aber nimms mir nicht übel - ich finde das ganz schön unverschämt.
Letztlich hat Felix sich sachlich zum Thema geäußert und Du hast hier überhaupt nicht hilfreich dazwischengequakt. :roll: Wo wirs grad davon haben: Ich fand Felix's postings nicht nervend. Wenn es so wäre und ich, so wie Du offensichtlich, keine Lust hätte, mich dazu zu äußern, hätte ich es einfach nicht getan. Und dass Du Dir Mühe gegeben hast, bei Deinen Postings, wie Du ausdrücklich feststellst, kann ich nicht erkennen.
Hallo Gast, Du hast mich ertappt - wahrscheinlich wars schon unverschämt und mit Felix hatte ich bis vor ein paar Minuten noch gar nichts laufen und will eigentlich auch gar nichts am Laufen haben.
Dann hätt ich's doch besser lassen sollen. Für mich war's nämlich wirklich anstrengend was schreiben zu "müssen" obwohl mir nicht danach war... Aber nein, was rede ich denn.....ich bleibe dabei, ein Grossteil der Antworten ist Quatsch und geht nicht um die Sache sondern ausschließlich um das Recht haben. Das hat dann aber auch gar nichts mit felix im Speziellen zu tun. Jetzt bin ich müde, mir fällt nichts mehr ein und ich bitte um Nachsicht.... , ws Moin liebe Foris,
mein Schrieb ist, auf das Eingangspost bezogen, auch OT. Wie bei vielen anderen Tröhts vorher, hat sich auch hier wieder eine spannende Eigendynamik entwickelt. Ich finde das viele Gute Ratschläge gekommen sind, wie bei solchen Themen immer auch, ich sage mal, weniger Gute. Mich würd mal interessieren ob spick, der sich zum letzten mal am 28ten auf Seite 2 geäußert hat, sich "da werden Sie geholfen" fühlt. knownix Männer - also doch wieder am streiten.
Kaum kuck ich mal nicht nach euch, haben wir den Salat. :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: Und nun ? Spick sollte sich keinesfalls mehr hier äußern. Er verschlechtert damit seine Rechtsausgangsposition. Wenn das Verfahren, auf das es hier doch auf jeden Fall hinausläuft, beendet ist, wäre eine Information wünschenswert.
Bis dahin kann hier weiter kontrovers mit persönlichem Gehacke weiter gepostet werden. Georg350 Vieleicht ist Spick ja etwas cleverer als Elektro U.. :D :D Hallo und danke für die zahlreichen Antworten, von denen mit viele nicht weiter helfen, sondern nur, erlaubt mir die Kritik, dummes Gelaber sind.
Werde mich anderweitig schlau machen. Den habt ihr ja schön vergrault :twisted: :twisted: Hallo,
hätte Spick früher im Forum gelesen, wäre ihm das erspart geblieben. Es gab viele Antworten, was hat er erwartet? Fakt ist doch wenn ihm 300kg Zuladung schriftlich zugesichert worden ist, kann er darauf bestehen. In diesem Forum ist man auch als Womo-Anfänger gut aufgehoben, viele Tipps, Infos, Erfahrungen, Hilfe und das ohne Kosten...... :lol:
Moin Spick, hier haben sich einige Mitglieder die Zeit genommen, Dir ein paar Tipps zu geben. Das sollte man auch wertschätzen. Das es auch unsinnige Beiträge gibt, ist in einem Forum normal. Dein Reaktion kann ich nicht nachvollziehen und ist die typisch deutsche Mentalität, alle anderen sind schuld und ich nehme was ich kriegen kann. Du soltest wirklich mal über Dein Verhalten nachdenken. Deinen letzten Satz hättest Du Dir sparen können auch wenn, ich hoffe nicht das Du wirklich so bist, das wirklich Deine Meinung ist. LG, Fred Verzeihung - ich habe zwar keinen Tip in diesem Tread abgegeben aber ein Fragesteller darf doch bitte nicht erwarten das er in einem öffentlichen Forum eine "verbindliche , einzig richtige antwort" auf eine solche Frage bekommt. Er wird immer mindestens 2 verschiedene bekommen. In einem anderen Forum wird er nicht schlauer, es sei denn es hat nur 1 Mitglied, dann gibt's keine gegenteilige Meinung :D
Bei seinem problem kann er sich Tip's holen, die hat er auch bekommen und daraus muss er halt auswählen. Soll etwa der Admin hier die sache mit dem Händler regeln ? Manchmal bin ich hilflos wegen der hilflosigkeit die manche an den Tag legen. Der Tread gibt ganz klar den vorschlag. Zuerst mit dem Händler sprechen das die 300kg von seiner Seite erfüllt werden. Ob mit oder ohne auflastung kann nur der TE entscheiden ob er das will. Und wenn nicht eben Anwalt. Was soll denn sonst machbar sein ? Preisnachlass für zukünftige Strafzahlung wegen überladung ? Die eigendynamik des Treads bei so einem Thema ist absehbar. 8)
Machs jut :!: Dann können die Admins ja hier den Deckel zu machen :wink: peter Ok, der Thread ist in einigen Punkten etwas ausgeufert und die Diskussion ging teilweise an der Sache vorbei.
Ich möchte mich aber doch bei denjenigen bedanken, die mir Ideen und Zuversicht verschafft haben, wie ich die Sache angehen kann. Inzwischen hat der Händler den Wagen zurückgenommen und wir haben eine Nutzungsentschädigung für das Mobil gezahlt. Da wir ein teureres Womo erworben haben, diesmal mit einen 5,3-Tonner mit einer damit enormen Zuladung, konnten wir uns gütlich einigen. Also nochmals vielen Dank denen, die sachliche Tips gegeben haben und euch allzeit gute Fahrt.
Hoppla, Wandlung ohne 55 Seiten Diskussion? :D Glückwunsch zu dieser weisen Entscheidung. Was ist es denn geworden? peter Na also. Noch mal relativ Problemlos die Kurve gekreigt. Allzeit Gute Fahrt :)
tober |
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