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Aus für Gastankflasche? 1 ... 4, 5, 6, 7, 8


AntonCoeln am 13 Mai 2016 10:09:11

Zu Deinen Fragen mal ganz nüchtern Stellungnehmen,

die Leute die die Gasprüfung in der Regel machen sind keine Sachverständige, sondern Sachkundige. Sachkundig kann jeder werden der eine Berufsausbildung in einem Metallgewerbe hat, und bereit ist ca. 450.-€ für einen Lehrgang an einem Wochenende zu zahlen.

Das dieses Merkblatt mal kritisch zu hinterfragen wäre sehe ich genau so. Zu einem schreibt dieser Verband das die Flasche zum befüllen befestigt sein muß, andersherum will der Verband einen sogar zwingen beim entleeren sie zu befestigen, ohne hierfür eine Begründung zu liefern.

Das die Versorgungstanks sowie die Treibstofftanks verkehrsrechtlich gleichgestellt sind, die ist bei der Befestigung von Bedeutung, das ist in den Ausführungsbestimmungen bzw. den Anlagen zur STVZO festgehalten, genauso wie die Art der Befestigung ausgeführt werden muß. Die Anlagen zur STVZO sind leider im Netz nirgends zu finden, liegen aber bei jeder Typprüfstelle des TÜV vor, man kann sich diese Anlagen auch selbst beschaffen z.b. als lose Blattsammlung vom Beckverlag, Kosten um die 150.-€ und diese werden im Abo monatlich ergänzt.

Wie ich zwischenzeitlich feststellen konnte, kann man diese Anlagen in manchen Büchereien einsehen, z.b. Universitätsbibliothek Köln, Bücherei des Verwaltungsgericht, sowie leider nur in Teilen beim Amtsgericht. In wie weit man dort Zugang bekommt wird jeder für sich selbst prüfen müßen.

Nachdem ich gestern einige Zeit beim TÜV war, der technische Kraftfahrsachverständige dort aber mit Papier sehr auf dem Kriegsfuß stand hat mir dies in dieser Sache nicht viel gebracht, außer der Auskunft das man mir dort keine Gastankflasche als Tank im Gaskasten eintragen würde welche nicht die Befestigung nach 20g hat, die Begründung war und ist für mich nachvollziehbar.
Ob Versorgungstank oder Treibgastank, beide würden das gleiche Medium transportieren und von beidem würde im Falle eines Falles die gleiche Gefahr ausgehen und es würde dabei keinen Unterschied machen das bei dem einen das Gas flüssig und bei dem anderen gasförmig entnommen würde.

Dieses wäre auch in den Anbauvorschriften so festgelegt und wenn er sich recht entsinne im deutschen Verkehrsblatt veröffentlicht worden.

Der Witz an dem ganzen für mich ist folgender, ich bin in Besitz eines Gefahrgutschein für Tankfahrzeuge, darf also Tankfahrzeuge fahren und auch abladen, bei Gas dies in Tanks an Tankstellen, aber ich soll nach diesem Verband nicht fähig sein eine Tankgasflasche zu befüllen.

Dieser Verband hat eine Macht weil er im Staatlichen Auftrag handelt. früher galt die Prüfung nach G607 erst ab dem Regler, weil die Flaschen und auch die Tanks von einer anderen Stelle geprüft werden müßen, nämlich von echten Sachverständigen meist vom TÜV, jetzt will man sich dort mit ihren Hilfssachverständigen auch noch breit machen.

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Inselmann am 13 Mai 2016 10:12:28

Wuerde sowas den Einbau nicht einfacher machen? --> Link

WomoTechnikService am 13 Mai 2016 21:09:18

mauimeyer hat geschrieben:Der Flüssiggasverband hat in seinem Merkblatt ja geschrieben: --> Link


Na dann mal mein Kommentar zu der umstrittenen Geschichte... ich baue seit einiger Zeit auch Gastankflaschen ein, nun hatte Ende letzten Jahres einer meiner Kunden nichts besseres zu tun, als mit der von mir frisch eingebauten Gastankflasche zu seinem ortsansässigen Händler zu fahren und anzugeben "guck mal, ich habe meine Tankflasche viel billiger bekommen als Du sie mir angeboten hast", worauf ihm der Händler obiges Merkblatt vorhielt und erklärte, er würde nie wieder eine Gasprüfung bekommen... nach Anruf des Kunden bei mir habe ich dann etwas rumtelefoniert und folgendes herausgefunden:
Der DVFG war bis vor einigen Jahren der Gott aller Gasanlagen in Deutschland. Alles was Gas betraf, wurde durch den DVFG geregelt und geprüft, keiner kam an dem DVFD vorbei und der DVFG verdiente damit ungeheuer viel Geld. Lehrgänge für Sachverständige nach G607 waren nicht unter 1000 € zu bekommen. Nachdem Deutschland sich europäischen und internationalen Regeln angeschlossen hat, schwimmen den DVFG die Felle weg... so versuchen seine Mitglieder, mit falschen und veralteten Aussagen Kunden zu verunsichern und andere Anbieter schlecht zu machen. So ist ihnen unter anderem der EVAG --> Link ein Dorn im Auge, weil er Lehrgänge für den G607 für weniger als die Hälfte der Kosten anbietet. Dabei ist deren Chefin, Frau Dipl.Ing. Kerstin Richter eine Choriphäe, die europaweit als Sachverständige hinzugezogen wird bei Gasunfällen usw...
Der Händler meines Kunden monierte vor allem den Anschluss der Tankflasche mit einem Schlauch. Nun ist seit 2014 alles international --> Link geregelt, wo dann auch konkret drinsteht, dass der Anschluss with a hose or pipe, also einem Schlauch oder einem Rohr erlaubt ist. Nachdem ich dem Händler letzten Link zugeschickt hatte, meldete er sich nicht mehr, entweder hat er es eingesehen oder kann kein englisch... :-)

LG Peter

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FWB Group am 13 Mai 2016 21:42:09

Hi Womotechnikservice

Du hast mit vielem Recht, aber manchmal auch unrecht! :wink:
Punkt 1:
Der DVFG hat noch nie Sachverständige ausgebildet, sondern nur Sachkundige!

Punkt 2:
Wenn du selber Gastankflaschen einbaust, wie klärst du das mit der Bestätigung, das der Einbau die 20 g schafft ?
Normalerweise dürfen das nur Karosseriebetriebe etc.. so wie wir.
Darauf weist der DVFG ausdrücklich hin.

Punkt 3:
Wir sind als Fachbetrieb durch den DVFG gehalten, grundsätzlich Auffrischungsschulungen usw. nur durch den DVFG machen zu lassen,
sonst sind die Schulungen bzw. Nachschulungen nach Gesetz ungültig. Ich hab die Post diesbezüglich hier liegen.

Was ist, wenn die normale Tauschflasche ( mit Riemen gesichert) und die von dir verbaute Tankflasche ohne 20 g Nachweis im Falle eines Crash fliegen geht ?
Bei der Tauschflasche ist das normal, nur die Gastankflasche muß nach dt. Recht die 20g halten!
Das ist ohne zusätzliche Maßnahmen in einem normalen Gaskasten nicht zu machen!


Punkt 4:
Dem Händler geht das, mit Verlaub, am Popo vorbei.
Wenn dein Kunde seine Gasprüfung braucht, soll er halt zu dir kommen, insofern du die G 607 hast, wovon ich ausgehe.
Doch bedenke, bist du bereit, deine Unterschrift für die 20 g ins Feuer zu legen. :wink: :wink:

Im Falle eines Crah ist direkt die Tauschflasche, aber auch deine Gastankflasche unterwegs.
Das sollte so nicht sein, nach dt. Recht!
Das die Tauschflasche fliegen geht ist normal mit dem Riemen, die 20 g für eine Gastankflasche sind unter normalen Voraussetzungen,
ohne Zusatzmaßnahmen in einem normalen Gaskasten nicht zu realisieren.
Aber du hast die Gasabnahme gemacht.
Damit viel Vergnügen!!

AntonCoeln am 13 Mai 2016 22:33:40

FMW:

Hier wird immer wieder vergessen das die Reglung der Befestigung nur bei Befüllung der Gasflasche besteht nicht bei der Nutzung, die sieht der Gas-Verband nicht bzw. man will das nicht sehen. Und nach meinem Dafürhalten ist aus diesem Grund auch eine Prüfung nach G607 zulässig.

kintzi am 14 Mai 2016 06:44:46

Diese EVAG in Berlin vertreibt auch Tankflaschen und bietet Sachkundekurse f.d. Lizenz G607 an. In ihrer Werbebeschreibung (pdf) f. d.
Flaschen v.14.02. 2014 gibt es keine Einschränkung weder beim Gebrauch noch beim Betanken der Flaschen. Nachdem sie ausbilden darf,
müßte sie doch über die 20/8 g Geschichte u. die Betankung genau Bescheid wissen. Gilt das noch, was sie da schreiben u. ist das Ganze nur eine Spinnerei des DVFG oder ist das irreführende Werbung von EVAG, was ich mir eigentlich von einer seriösen Firma nicht vorstellen kann ? Wer schreibt die deswegen an ?
Übrigens: der lange engl. Artikel bezieht sich auf Tanksysteme von Fahrzeugen der Kat. M u. N mit Gasantrieb (propulsion system),
nicht auf Brenngastanks.

FWB Group am 14 Mai 2016 09:09:09

Hi
Hier kurz ein paar Infos zur Abnahme von Gastankflaschen nach G 607
und einen eventuellen Einbau ohne Fachqualifikation!

Für alle die, die sich rege an diesem fred beteiligt haben und auch für die, die der Meinung sind
das eine Prüfung nach G 607 so ohne weiteres möglich ist oder diejenigen, die einen Selbsteinbau wagen wollen. :wink: :wink:


AntonCoeln am 14 Mai 2016 09:21:38

Ja das ist ja Bekannt das dies die Meinung des DVFG ist, in den Bestimmungen steht aber nur das die Flaschen beim Selbstbefüllen befestigt sein müßen, und woher weiß der Sachkundige das der Fahrzeugbesitzer selbstbefüllt?
Nach den Vorschriften würde es reichen wenn die Flaschen zur Befüllung verschraubt sind, und danach darf die Befestigung wieder entfernt sein.

Der Auftrag bei der Prüfung nach G607 ist die Gasanlage zu Prüfen ob diese den Vorschriften entspricht, und solange die Anlage nur zur Entnahme genutzt wird interessiert es nicht das man was könnte.

Ich habe auch die Vorrichtung zur Vergewaltigung, und tue es doch nicht und solange werde ich nicht bestraft.

Gast am 14 Mai 2016 09:32:28

Frank,
was nun doch noch sehr interessant wäre ist die Anforderung bzw Vorschrift zur Umsetzung und Prüfung dieser Anweisung.

Sprich:
Was steht denn da unter Din En 12979 bzw ece 67.01 Abschnitt II Abschnitt 17 drin?
Hier sollte doch geregelt sein wer genau dies ausstellen kann und was er dabei beachten, berücksichtigen und prüfen muss.

Wenn dies jeder Karrosseriebauer darf ist das doch nix besonderes.

Gell?

FWB Group am 14 Mai 2016 10:23:24

Hi :D
Ich denke, das ich nicht jeden Zettel hier, ohne offizielle Zustimmung, einstellen darf. Daher tue ich es nicht!
Lesen werden die meisten ja können und unser Anton hat ja schon geschrieben, wo man an die Unterlagen rankommt,
ohne grosses Geld! :wink:

Anton!
Wer sollte den, deiner Meinung nach, eine Gastankflasche an einer dt. Autogastankstelle betanken, wenn nicht der Fahrzeugbesitzer ?
Das selber nachfüllen können, ist der Sinn der Sache!

Nicht den Fehler machen und von den dt. Gepflogenheiten ausgehen.
Rund um in Europa wird man im betankt, selber Tanken ist da passe!

In Italien zum Beispiel tankt dir kein Tankwart eine Gastankflasche.
Unerheblich dabei, ob mit Aussen - Füllanschluß oder direkt an der Flasche!

Hier mag es Ausnahmen geben, nach meinen langjährigen Erfahrungen sind die Tankwarte in Italien seit nunmehr
2 Jahren diesbezüglich mit harten Bandagen belegt. Bei Nichteinhalten drohen hohe Strafen bis hin zum Konzessionsentzug.

Ich mache dann ganz entspannt an meinem Womo meine Motorhaube auf, zeige ihm die 5 Zündkabel und werde betankt! :wink:

AntonCoeln am 14 Mai 2016 10:42:31

Ja Frank,

ich lasse die Tankflasche nur von jemand befüllen der Sachkundig ist und zum Abfüllen berechtigt, kannst Du oder jemand anders mir das widerlegen?

so ist vieles unverständlich. Warum darf in Italien der Tankwart nicht befüllen, weil das Gas zu fahren steuerlich weniger belastet ist als das Heizgas, und wenn man nun in Italien das Auto bzw. das Fahrgas tankt zur Nutzung als Heizgas begeht man eine Steuerhinterziehung, und die Gardia-Finazia packt auch den Tankwart an die Hammelbeine wenn er bei der Hinterziehung hilft.

Besondere Vorsicht ist deshalb in Italien bei Wohnmobilen geboten da diese mit Diesel betrieben werden und der Tankwart sich nicht raus reden kann, hat er sich aber vergewissert, das das Fahrzeug kein Diesel ist, so nimmt er wohlwollend an das das Gas zum fahren genutzt wird.


Ich denke derzeit über eine Blockierung der Flaschen nach, die für die Tünnese vom Gasverband sowie TÜV konform sind. Denn die Vorgabe des Gasverbandes ist scheinbar eine Anlehnung an die TÜV-Vorschrift, und die Sachkundigen können beurteilen ob die Flasche befestigt ist, aber nicht was 20g ist.

FWB Group am 14 Mai 2016 11:05:25

Hi Anton
Na klar kann ich dir das belegen, ein Foto genügt, wenn du tanken fährst!
Ich meine, wenn man es darauf anlegt! :wink: :wink: :wink:

Viel einfacher ist es, das man argumentiert, das man das Gas auch im Winter braucht und in jedem Fall immer zu einem Füllwerk fährt, um reines Propan zu tanken.
Damit ist alles gesagt, der geneigte Leser wird sich schon zu helfen wissen! :wink:

Ich habe es im letzten Jahr in Italien und auch auf Sardinien selber mehrmals erlebt,
das der Tankwart, als er mich mit unserem Womo an der Einfahrt zur Tanke entdeckt hatte, schon von weitem gewunken hat!!!
"Du hier nix Gas!"
Ein Blick unter die Motorhaube klärte die Sache und ich wurde betankt.

Kein Sachkundiger ist so doof, das er nicht kontrolliert, ob die Halterung für die Gastankflasche nur ins Holz geschraubt ist oder noch zusätzlich befestigt ist.
Mit der Aktion "nur verschrauben im Holz" erreicht der Fahrzeughalter mit Sicherheit keine 20 g.

All das umgehe ich, mit einem richtigen Tank unterflur und gut!

villadsen am 14 Mai 2016 12:09:01

Na klar kann ich dir das belegen, ein Foto genügt, wenn du tanken fährst!

Ich sehe bereits vor mir wie die Polizisten sitzen und warten auf so einen Fall: Illegales betanken einer Gastankflasche. Vieleicht wird sogar eine Tatort Folge darüber gemacht.
MfG
Thomas V.

reisemobil.online.cx am 14 Mai 2016 13:27:50

FWB Group hat geschrieben:... ein Foto genügt, wenn du tanken fährst!

All das umgehe ich, mit einem richtigen Tank unterflur und gut!


Gast am 14 Mai 2016 15:47:02

Warum eigentlich stellt sich  FRANK SCHRÖDER, FWB-Group-Dresden hier nicht als gewerblicher User vor?

Dann könnte man seine Informationen besser sortieren. :roll:

Liebe Grüße, Alf

buschdie am 14 Mai 2016 16:12:41

All das umgehe ich, mit einem richtigen Tank unterflur und gut........

Und damit haste dann wieder das Problem mit dem Butananteil im LPG bei minus Grade. Wenn der Tank nicht im zwischenboden ist,oder nicht beheizt ist.

Lancelot am 14 Mai 2016 16:40:38

buschdie hat geschrieben: Und damit haste dann wieder das Problem mit dem Butananteil im LPG bei minus Grade.

Eigentlich NICHT .. :)

A. Du wählst den Unterflurtank groß genug. Damit kannst Du im blödesten Fall halt 40% Volumen bei Frost nicht nutzen, den Rest schon :idea:
B. Du tankst in der Frostperiode gezielt bei 95/5-Tanken ... damit kannst Du nur 5% bei Frost nicht nutzen
C. Du behältst zusätzlich zum LPG-Tank die Flaschen. Auf die schaltest Du um, wenn aus dem LPG-Tank wegen Frost nix mehr kommt.

FWB Group am 14 Mai 2016 17:20:47

Lancelot,

du warst mal wieder schneller als ich.... :lol:
Im Übrigen haben wir ein Womo, das leider nicht so ohne Weiteres Wintertauglich ist.
Wenn ich dann mal Rentner bin werd ich sehr wahrscheinlich auch nicht zum Wintercampen fahren,
ich hab so schon genug zu tun bei Kälte mit meinen Bandscheiben.

KudWackel! Alf......

Das ist ganz einfach!
Gewerbliche User müssen ein Gewerbe haben, das habe ich seit 2012 nicht mehr!
Nun bin ich in meinem ehemaligen Betrieb angestellt, ging nicht anders, 4 Bandscheibenvorfälle, 2 x operiert, der letzte gerade eben im Februar 2016.
Im Übrigen kann das der geneigte Leser ganz genau in meinem Profil nachlesen.

--> Link

Vielleicht füllst du dein Profil auch mal aus, das wissen wir auch mal was über dich! :lol: :wink: :wink:
Wenn Du weitere Fragen hast, so frag ruhig!

Gast am 14 Mai 2016 18:48:13

In deinem Profil steht "nun im Selben angestellt --> Aufgabenbereich - Vertrieb von Autogasumbauten u. KFZ Reparaturen / Sachkundiger G607 und einiges mehr."

Ich lese nicht bei jedem Post zur Info das Profil von Forenusern. Aber wenn du hier massiv Festtanks bewirbst und den Verfechtern der Tankflaschen virtuell Steine in deren Argumentationskette legst, finde ich schon, dass ein gewerblicher Hintergrund zum Verständnis wichtig ist. Hast du ja jetzt klargestellt. :P

Ich bin nicht im WoMo Bereich tätig und bewerbe hier keine Produkte. Also nicht ablenken. :lol:

Liebe Grüße, Alf

FWB Group am 14 Mai 2016 19:12:45

Einspruch euer Ehren!

Ich bewerbe keine Brenngastanks, das würde mir nie in den Sinn kommen.

Wenn, dann mußt du das Profil auch richtig lesen.
Autogasanlagen haben nichts mit Brenngastanks zu tun, da werden Fahrgastanks verbaut!

Der Inhalt ist der gleiche, die Technik und der Druckbereich unterscheiden sich!

Virtuell habe ich keinen User mit einer Gastankflasche irgendwelche Steine in deren Argumentationskette gelegt, das macht schon der Gesetzgeber! :wink:
Ich hab die Gesetze mit der Gleichstellung von Brenngastank und Gastankflasche im Bezug auf die notwendige Befestigung nicht gemacht.

Alternativ zu einer Gastankflasche geht auch ein Brenngastank unterflur, nur das das viele User gar nicht wissen.
Ich habe nur Interesse zur Schwarmintelligenz beizutragen, mehr nicht!

Ich vermute auch, das das Problem ein wenig an den Deutschen selber liegt. In den USA hat jedes Womo ab Werk ein Brenn Gastank unterflur,
da würde sich die Frage der Notwendigkeit eine Gastankflasche nie stellen.

Dennoch fände ich es nicht schlecht, wenn auch du ein klein wenig mehr von deinem beruflichen Hintergrund zum Besten gibst.
Da gibt es vielleicht ein paar weniger negative Bewertungen......denk mal drüber nach!

Schöne Pfingsten noch, ich muß jetzt ans Womo, der Urlaub naht ( Bier trinken) :P :P :oops:

FWB Group am 14 Mai 2016 19:16:36

Lancelot hat geschrieben:
C. Du behältst zusätzlich zum LPG-Tank die Flaschen. Auf die schaltest Du um, wenn aus dem LPG-Tank wegen Frost nix mehr kommt.


Das geht bei einem Gastank noch viel einfacher, ohne das man zusätzliche Flaschen mitnehmen muß,
Es gibt sogar einen Anschluß am festverrohrten Druckregler, zwar nicht ausgesprochen für diesen Fall, aber es geht!

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