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ubruesch hat geschrieben:Wir werden wahrscheinlich einen möglichst großen Brenngastank einbauen lassen. Kommt preislich auch nicht viel teurer als zwei Gastankflaschen.
...und bekommst deinen Gaskasten zur freien Verfügung, kannst Flaschen reinstellen, musst es aber nicht!
Wundert mich auch, dass die Tankstellenbetreiber noch nichts sagen, wenn da die 3l-Nachtanker kommen, mit ihren 8m-Koffern+Anhänger 3 Säulen blockieren um 2,4€ in die Kasse zu spülen. :eek:
KudlWackerl hat geschrieben:Kann man also die Gastankflasche zuhause mit Brenngas füllen? Liebe , Alf
Können schon, dürfen - keine Ahnung Tatsache ist, es ist der gleiche Anschluss am Schlauch und der Gastank hat lt. Manometer den gleichen Betriebsdruck. Das Füllstopventil kann also ansprechen. Andreas
bernierapido am 12 Nov 2015 14:30:25
Ich habe meine GasTANKflasche (Alugas 14kg) im Gaskasten einbauen lassen. Sie ist mit einem Eisenring mit 6kantmutter festgeschraubt, der Befüllschlauch ist zur Außenwand geführt und das Befüllventil ist in der Außenwand festgeschraubt. Also ist meine GasTANKflasche nicht ortsbeweglich (außer mit dem ganzen Trailer). Ich kann die Flasche aus nicht mehr rausnehmen, denn das hieße, dass ich das Füllventil oder den Schlauch von der Flasche nehmen müsste und dann würde sich die Flasche sehr schnell leeren. Ich befülle, ohne den Gaskasten zu öffnen. Daher gibt es bisher keine Schwierigkeiten. Ich kann jetzt natürlich nicht mehr die Flasche herausnehmen, mitnehmen und befüllen. Ist also wie ein fest eingebauter Tank.
Als Reserve habe ich immer noch eine normale Tauschflasche dabei, mit Duocontrol CS angeschlossen.
Es gibt noch eine Möglichkeit, außerhalb von Gastankstellen Gas dort hinein zu bekommen. Brauchte im Winter reines Propan. Habe eine Leiflasche geholt und zwischen die Leihflasche und meiner Tankflasche an die Entnahmeventile einen "Füllschlauch" angeschlossen. Die Leiflasche auf den Kopf gehängt und dann die Ventile aufgedreht. Das Gas floss so von der Leiflasche in die Tankflasche (die 3kg mehr Volumen hat). Um die Spenderflasche leer zu bekommen habe ich heißes Wasser auf die Unterseite gegossen. Dabei sollte man den Umgang mit offenem Feuer vermeiden und auch nicht in geschlossenen Räumen nachfüllen.
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villadsen am 08 Mai 2016 21:58:00
Ein altes Thread hole ich hier wieder hoch. Ich fahre seit über ein Jahr mit zwei Alugas Gastankflaschen. Beide sind an einen Truma Duocontrol CS angeschlossen. Eingebaut habe ich das selbst und abgenommen wurde das ganze nie. Am Freitag was es dann soweit dass der zweijährige Gasprüfung anstand. Der erste "Gasfachmann" hätte gemeint meine Gastankflaschen währen in Deutschland illegal und deshalb wollte er mir natürlich keine neue Plakette geben. Was genau illegal sein sollte konnte er natürlich nicht erklären. Dann bin ich zu Dekra in Flensburg gefahren. Die haben dann ohne ein Work zu sagen das ganze auf Dichtkeit getestet und mir eine Plakette erteilt. Die beiden Flaschen sind mit die Easy-Way Halterungen von der Gasfachfrau befästigt und sitzen natürlich viel fester als normale Tauschflaschen aber 20g dass würden sie nie aushalten.
So viel dazu MfG Thomas V.
kintzi am 08 Mai 2016 22:48:26
Der Kavalier genießt u. schweigt! Denn , wie wieder festgestellt, gibt es bei den Prüfern 2 Lager: die, die der Meinung sind, daß sie solche Anlagen wegen der Vorschrift nicht abnehmen dürfen u. die, die meinen, daß er (der Gasspeicher) gehe sie nichts an, sie haben lediglich die Dichtheit der Anlage danach zu prüfen u. zu bescheinigen. Wie lange wird das gehen? Wahrscheinlich, bis es irgendwann irgendwo aus irgend einem Anlaß gerichtlich entschieden wird, sei es wirklich durch "G20-Mangel-Crash" oder auch Umsatzneid eines Tankflaschen ablehnenden Prüfers. Letzteres wird wohl das Wahrscheinlichere sein. Damit es nicht soweit kommt, möglichst nicht viel mehr drüber diskutieren, um nicht den Leu zu wecken. Vor allen Dingen keine Listen über die, die abnehmen,sowas weckt finanziellen Neid. WEnn's hart kommt, kann man zur Abnahme ja immer noch mit Pfandflaschen erscheinen u. dann wieder umbauen. Wenn aber dann bei polizeilichen Kontrollen ein Tankflaschenverbot Bestandteil der Kontrolle wird, ist m.M. nach der Tankfl.-wechsel eine vorsätzliche Straftat u. dann wohl ernst zu bewerten. Dann bleibt wirklich nur ein fester 20G-Tank-Einbau, was die Gas-Lobby aus pekuniären Gründen ja erreichen will; aus Sicherheitsgründen sicher nicht,sonst müßte man Tauschflaschen ja auch verbieten. Gr. Richi
AntonCoeln am 09 Mai 2016 07:31:26
Es gibt keine Vorschrift die besagt das die Tankflaschen im Fahrzeug verschraubt sein müssen bei der Gasentnahme, es gibt nur die Verordnung das diese beim Füllen verschraubt sein müßen, andernfalls darf nur ein Sachkundiger die Flaschen füllen, wer will mir sagen das ich mir die Flaschen nicht von einem Sachkundigen füllen lasse? Für die Stvzo gelten diese Flaschen solange sie nicht verschraubt sind als Ladegut, da kann auch der Herr von der Rennleitung nichts gegen sagen.
Das schlimmste was passieren kann ist, wenn ich die Flaschen selbst betanke und jemand von der Tanke das sieht, das der meckert und mich vom Gelände jagt.
Der Gasprüfer der sich weigert die Gasprüfung zu machen, weil die Flaschen nicht verschraubt sind bekommt keine Kohle, so einfach ist das.
kintzi am 09 Mai 2016 12:15:50
Bis jetzt hat mir noch keine Tanke was gemosert, ist doch Umsatz, Gas zwar 10€, aber nebenbei fast 110l Diesel ! Es ging doch oben nur um die Gas-Prüfung/Abnahme, wobei sich eine nicht zu kleine Anzahl bei Tankfl. weigert. Die werden es am Umsatz merken u. die Konkurrenz ab einer Schmerzschwelle einschlägig anschwärzen. Und das wird zu rechtl. Knatsch/Klärung/Verschärfung u. Konsequenzen führen, wahrscheinlich. Bis jetzt ist in den 2 Jahren aber zugegebenermaßen erstaunlich wenig passiert, die Prüfung ist aber auch nur alle 2 Jahre u. bis man's echt merkt..., warten wir's ab. Gr. Richi
kawo am 09 Mai 2016 18:47:38
Den Komfort der Tankflasche möchte ich nicht mehr missen. Im Vorgänger hatte ich 2x11 kg mit Außenbetankung (Schürze). Probleme Tankstelle? Keine.
Der Globebus möchte selbige Flaschen. Heute bestellt.
Wegen der Gasprüfung und der Eintragung ins 'Gelbe Heft' wandte ich mich vor Tagen an einen bekannten Installateur in Hamburg. Dieser meinte, die vorhandene Halterung (5 mm Stahl, relativ vertrauenswürdige Verbindung mit dem Fahrzeugboden) müsse raus. Und die mitgelieferte Halterung der AluGasTankflaschen wird mit der Rückwand verbunden. Oh! Klopf, klopf an die Rückwand - sie ist ein besserer Sichtschutz und eher nicht dazu geeignet, rund 35 kg Last mit Beschleunigung aufzunehmen.
Mein Plan > Die mitgelieferte Halterung an vorhandenem Stahlgestell befestigen. Wie sehen das erfahrene Selberbauer für diesen Flaschentyp?
AntonCoeln am 09 Mai 2016 19:00:40
Denke bitte daran, wenn die Flaschen fest verschraubt sind, müßen diese vom TÜV eingetragen werden, nicht vom Gas-Heini, dem fehlt dafür die Kompetenz
villadsen am 09 Mai 2016 19:03:08
Ich würde auch versuchen die Easy-Way Halterungen mit dein vorhandenes Stahlgesestell zu verbinden. Dass müsste gehen. Bei mir war der Gaskasten aus kraftiges Plastik gemacht. Auf der Rückseite (in einen Sitzkasten) habe ich eine Verstärkung aus Eiche gemacht so dass die zwei Easy-Way Halterungen sehr fest sitzten. Vieleicht ist das auch eine Mögligkeit bei dir? MfG Thomas V.
mauimeyer am 09 Mai 2016 21:06:20
Ich habe ja schon seit 2011 so eine Gasttankflasche. Und ich bin bei meinen letzten 2 Gasprüfungen freundlich darauf hingewiesen worden, dass diese, wenn man sie selber befüllen will, fest eingebaut werden müssen. Soweit so gut, vor 4 Wochen bin ich dann zum tanken damit und da gab es einen, meinen ersten, Anpfiff., dass ich nicht selber tanken darf, sondern die Flasche raus muss und nur bei einer entsprechenden Füllstation, von entsprechend geschulten Personal, betankt werden darf. Hintergrund ist wohl der, dass einige Klappskallis die Tankflasche zum Befüllen hingelegt haben um den 80% Füllstop zu umgehen. Unglaublich sofern es wahr ist, muss natürlich nicht stimmen. Ich hörte dies aber auch nicht zum ersten mal. Ich habe mich dann mal in der weiteren Umgebung umgehört und die dollsten Angebote für den Einbau der entsprechenden Halterung bekommen. Da war bis 300,- inkl. Halterung alles drin. Ich habe mir dann gedacht, in dem neuen Womo kann ich mir das ja mal gönnen um auch wirklich keine Probleme mehr zu bekommen. Am letzten Mittwoch war es dann soweit. Die Halterung (79,90 €) wurde eingabaut (35,- €) Dazu etwas Kleinmaterial, einmal volltanken und insgesamt waren es nachher inkl. Trinkgeld 140,- Doppel-D-Mark.
Was wurde gemacht, die Halterung wurde eingebaut und fest mit der Gasgasten-Rückwand verschraubt (doppelter Boden, war auch recht einfach). Und dann gab es eine laaange Belehrung. Nein, das Ganze muss nicht beim TÜV eingetragen werden, aber man muss:
- die Einbaubestätigung "mit Zulassungsstempel" des Sachverständigen (diese enthält auch die Fahrzeugdaten) - die Einbauanleitung der Halterung - die TÜV-Zulassung der Halterung - die TÜV-Zulassung der Tankflasche
immer mit im Fahrzeug mitführen. Tanken im eingebauten Zustand nun völlig legal
So, warum das Ganze. 1. Fahre ich mit einem guten Gefühl, denn im unwahrscheinlich Fall, das was passiert, habe ich alles was ich machen konnte, gemacht. 2. Brauche ich mir keine Gedanken mehr machen, wenn ich das Teil selber Tanke. 3. Auch wenn ich es für Geldschneiderei halte, war es "mir" diese 140 Euro wert.
AntonCoeln am 09 Mai 2016 21:22:37
Mensch was doch für ein Müll erzählt wird, und das alles nur um ein paar Euro abzugreifen. Beim nächsten TÜV gibt es Ärger weil das Teil verschraubt ist aber nicht so wie Tanks verbaut sein müßen, damit fällt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges weg.
mauimeyer am 09 Mai 2016 21:40:16
Naja, damit stellst Du die Kompetenz einer Firma in Frage, die Gastanks, Gastankflaschen und Autogasanlagen immer und immer wieder einbaut. Hmm, wem soll ich trauen :?
mauimeyer am 09 Mai 2016 21:51:31
Ok, gerade Diskussion hier zu hause. Muss revidieren, meine Frau sagte gerade, dass ich nicht richtig zugehört hätte. Mit der Bescheinigung nun zum TüV und eintragen lassen. Sorry, steht auch auf der Einbaubescheinigung, hab gerade nochmal reingeschaut. Mal sehen was die sagen, werde morgen mal anrufen.
kintzi am 09 Mai 2016 23:13:25
Habe das Gefühl, daß hier etwas durcheinander geht: Tankflaschen müssen fest mit dem Fahrzeug stehend verbunden sein (Werkzeug zum Lösen notwendig), damit nicht umlegbar u. Füllstopp funktioniert. Ist die eine Bedingung u. leicht zu erfüllen. Die andere schon länger vom Gasverein (DVGW) gefordert u. seit 2 oder 3 Jahren nochmals eindringlich darauf hingewiesen u. von mir gemeint ist die feste Montage mit 20-g-Beschleunigungsfestigkeit in Fahrtrichtung u. 8-g in Querrichtung für G-Tanks, wobei diese für Tankflaschen auch gelten soll (oder nicht) u. prakt. in den Gaskästen nicht zu machen ist. Das Betanken nach der Tankstellenbetriebsordnung der Länder ist eine weitere Sache. Selbstbetankung bei Tank mit montiertem Anschluß wie bei Gasauto kein Problem, aber Tank-(Flaschen) ?
mauimeyer am 10 Mai 2016 15:28:39
Das ist eine Diskussion, die sich im Kreis dreht. und so lange keine klare Regelung da ist wird sich das auch nicht ändern. In der Einbaubestätigung steht nur, das diese auch nach einer Eintragung aufzubewahren ist.
Ich habe vorhin bei der Einbaufirma nochmal angerufen. Die sagen, ich brauche damit nicht zum TÜV um sie eintragen zu lassen. Dann habe ich den TÜV angerufen, die sagen, doch eintragen lassen, aaaaber... die Begründung ist eine ganz andere, nämlich, dass die Flasche nun nicht mehr als Ladung gilt, sondern fest ist und sich damit das Leergewicht erhöht. So die Meinung des TÜV´lers, am besten aber mal vorbei fahren und schaune lassen. Mal davon ab, das gilt für meinen Fahrradträger auch, der allerdings muss nicht eingetragen werden obwohl sich das Gesamtgewicht "und dazu noch" die Fahrzeuglänge ändert. Meine Satschüssel, erhöht die Fahrzeughöhe, auch kein Eintrag nötig. Das wiederum sagt mir, auch der wußte nicht, wovon er redet.
So und nun nervt mich das mächtig, ich werde nun alle möglichen Stellen anschreiben und mir mal die verschiedenen Meinungen zusammen holen und daraus meine Schlüsse ziehen. Wir werden sehen, ich werde berichten!
buschdie am 10 Mai 2016 15:58:46
Wer viel fragt bekommt viel dummes als Antwort.die Flaschen haben eine Abnahme vom TÜV die gibt es beim Kauf dazu und fertig.Während Ihr fragt fahren wir seit vier Jahre komfortabel mit den Flaschen und ärgern uns nicht mit dem Tauschen und den Preisen herum. Wenn nötig wird getankt überall da wo es Angeboten wird und fertig.
mauimeyer am 10 Mai 2016 16:21:58
Eigentlich hast Du recht, zumal man im Internet keinerlei Infos dazu findet! Ist zwar nun ein wenig hin und her von mir, aber so bin ich halt.
Ich habe nun insg. 5 Betriebe angerufen, die diese Dinger einbauen, alle haben gesagt, muss nicht beim TÜV eingebaut werden. Und genau dass werde ich nun zum Anlass nehmen es dabei zu belassen.
AntonCoeln am 10 Mai 2016 16:42:44
Bist Du wirklich so naiv, glaubst das was die sagen die die Teile einbauen, aber dem Kraftfahrstechnischen Beamten der ein ING.-Studium hat glaubst Du weniger als einem Blechschlosser der die Gesellenprüfung mit ach und Krach bestanden hat. So naiv oder gar bl.... kann ein einzelner kaum sein
popey46 am 10 Mai 2016 16:50:14
Das hat nichts mit Naiv zu tun, der eine ist der Theoretiker, der andere der Praktiker, so einfach ist das, vielleicht haben ja beide recht...LOL
buschdie am 10 Mai 2016 18:34:37
"
Mehr als Prüfberichte TÜV und Dekoration geht ja nun wirklich nicht.
Gast am 10 Mai 2016 19:13:44
mauimeyer hat geschrieben:Mal davon ab, das gilt für meinen Fahrradträger auch, der allerdings muss nicht eingetragen werden obwohl sich das Gesamtgewicht "und dazu noch" die Fahrzeuglänge ändert. Meine Satschüssel, erhöht die Fahrzeughöhe, auch kein Eintrag nötig. Das wiederum sagt mir, auch der wußte nicht, wovon er redet.
Solange Äpfel mit Birnen verglichen werden, ist das alles tatsächlich undurchsichtig.
Fahrradträger: Erhöht nicht das zul. Gesamtgewicht sondern wenn überhaupt das Leergewicht. Ist ohne Werkzeug zu entfernen und gilt damit als Ladung. Aus diesem Grund ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Sat-Antenne: Sofern fest montiert muss die Fahrzeughöhe korrigiert werden. Verantwortlich dafür ist der Fahrzeughalter. §13 FZV (1) Nr. 7
Fest eingebaute Tanks: Hier runter fallen dann auch die Tankflaschen, sind eintragungspflichtig. §19 StVZO (2) Nr. 2 Für den Einbau von Tanks gibt es eine ECE-Regelung, die die EG als verpflichtend eingeführt hat. Hierher kommt die Forderung nach der ausreichenden Befestigung. Die Gas-Verbände sind hier tatsächlich von dieser Forderung überrascht worden.
Es soll unter den amtlich anerkannten Sachverständigen auch Ingenieure geben, die ihren Beruf von der Picke auf gelernt haben und zuerst das Kfz-Mechaniker-Handwerk erlernt haben, bevor ein Studium folgte.
villadsen am 10 Mai 2016 20:16:20
RETourer hat geschrieben:Fest eingebaute Tanks: Hier runter fallen dann auch die Tankflaschen, sind eintragungspflichtig. §19 StVZO (2) Nr. 2 Für den Einbau von Tanks gibt es eine ECE-Regelung, die die EG als verpflichtend eingeführt hat. Hierher kommt die Forderung nach der ausreichenden Befestigung.
Wie lautet die Definition von "fest eingebaute Tanks" eigentlich? Und wo ist der Unterschied zwischen fest eingebaut und "Transportgut sicher verstaut"? Ich habe in mein Skoda Yeti im Kofferraum eine Halterung womit ich ein Fahrrad transportieren kann, ohne das er mir bei einen Unfall um die Ohren fliegt. Die Vordergabel wird an die Halterung mit einen Inbusschlüssel festgemacht. Aber niemand wird wohl behaupten dass mein Fahrrad dadurch fest eingebaut ist. Meine zwei Gastankflaschen werden auch mit einen Inbusschlüssel befästigt, aber die sind plötzlich fest eingebaut. Das verstehe ich einfach nicht.
MfG Thomas V.
mauimeyer am 10 Mai 2016 20:24:50
Alle auf einmal beantwortet, wie ich es sehe!
Fahrradträger: Erhöht nicht das zul. Gesamtgewicht sondern wenn überhaupt das Leergewicht.
Verzeiht mir meine falsche Ausdrucksweise, mea culpa, die meisten werden es verstanden haben, trotzdem ich den falschen Wert genannt habe.
Ist ohne Werkzeug zu entfernen und gilt damit als Ladung.
So anscheinden nicht korrekt, denn meiner war "nicht" ohne Werkzeug zu entfernen, bin 3 mal von verschiedenen TÜV-Stationen weg geschickt worden .Aber ich gebe Dir Recht, man sollte Äpfel mit Äpfeln vergleichen. Also fest eingebaute Tankflasche mit nicht fest eingebauter Tankflasche.
Fest eingebaute Tanks: Hier runter fallen dann auch die Tankflaschen, sind eintragungspflichtig. §19 StVZO (2) Nr. 2(2)
Moment, ich zitiere:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die ... 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist...
Die ist nicht gegeben, denn wo soll die Gefährung gegenüber der daneben stehenden Gasflasche selber Bauart liegen, die nicht fest angebändselt ist? Das konnte mir bislang niemand, auch nicht an den entsprechenden Stellen beantworten. Hier geht es um Tanks geht, bei denen das Gas aus der Flüssigphase entnommen wird (Gasanlage für den Antrieb).
Für den Einbau von Tanks gibt es eine ECE-Regelung, die die EG als verpflichtend eingeführt hat.
1. kleine Retourkutsche => Die EG ist seit 1993 Geschichte, nennt sich nun EU :D 2. Hier geht es wohl um die ECE-R 67-1 => Richtlinie für Flüssiggasfahrzeuge bzw. um die ECE-R 115 => Abnahmerichtlinie für Flüssiggas- und Erdgasfahrzeuge Hab ich nicht, würde ich aber gerne haben wollen.
Und zu guter letzt:
Bist Du wirklich so naiv, glaubst das was die sagen die die Teile einbauen, aber dem Kraftfahrstechnischen Beamten der ein ING.-Studium hat glaubst Du weniger als einem Blechschlosser der die Gesellenprüfung mit ach und Krach bestanden hat. So naiv oder gar bl.... kann ein einzelner kaum sein
Danke für die Einschätzung das ich blöd bzw. naiv sei. Aber soll ich wirklich glauben, dass mittlerweile 6 Firmen alle wie sie da sind, nicht informiert sind? Alle Firmen bewußt Ihre Kunden täuschen und das auch noch mit Ihrem Namen, Stempel und Unterschriften zu Papier bringen? Sorry, dafür fehlt mir einfach ein paar Synapsen. Aber vielleicht sind die genauso blöd und naiv wie ich und gefährden alle "vorsätzlich" die Gesundheit Ihrer Kunden, die Arbeitsplätze Ihrere Mitarbeiter und je nachdem Ihr Vermögen.
Fakt ist bei dieser Diskussion, es kann m.E. keiner, auch nicht der kraftfahrtechnische Beamte mit ING.-Studium und genauso wenig der KFZ-Mechatroniker mit anschließendem Ingenieurs-Studium und Beleg für staatlich anerkannter Sachverständigen-Tätigkeit, klar, und schwarz auf weiß, die entsprechenden Paragraphen mit den korrekten Begründungen liefern. Es gibt für diesen Fall einfach keine eindeutige Regelung, denn ansonsten würde niemand Ohne entsprechende Eintragung und Abnahme mit den Flaschen fahren (können).
Mal davon ab, ich habe täglich mit den sogenannten Studierten zu tun. Aber man sollte nicht meinen, dass alle die ein Studium haben auch wirklich wissen was sie machen. Brauchen sie auch nciht, sie müssen ja nur wissen wo es steht, nur hier weiß es auch keiner! In sofern nehmt es mir nicht krum, das ich so blöd bin und den Einbaufirmen, er Fa. Wynen, der Gasfachfrau, meinem Wohnmobilhändler und meinem Gasprüfer glaube.
Fahre jetzt tanken, ALLEIN!!!
FWB Group am 10 Mai 2016 20:45:28
Hallo Nun, um es zu verkürzen ein Fazit aus einem Gespräch von mir und einem befreundeten Truma Aussendienstler, der die Tage hier, weil mal wieder eine Heizung nicht das tun wollte, was diese sollte!
Wir beiden können uns nicht erklären, was befestigungstechnisch der Unterschied zwischen einer Tauschflasche und einer Gastankflasche sein soll? Darüber kann man da nur mit dem Kopf schütteln.
Als langjähriger Autogasumbaubetrieb wissen wir, wie Gastanks verbaut sein müssen. Warum dieses rechtliche Wissen nicht für die normalen 2 x 11 Kg Gaspullen im WoWa oder Womo gilt, ist uns schleierhaft. Warum das mit den 22 g dann bei Gastankflasche Vorschrift ist, ist einfach nur lächerlich!
Richtiger wäre es gewesen, wenn man generell die Gasflaschenhalterungen verstärkt hätte. Wir denken, das ließe sich nicht europaweit durchsetzen, obwohl der gesunde Menschenverstand was anderes sagt!
Daher denken wir, das diese Vorschrift zur Befestigung der Gastankflasche nur gegen die ungewollte Gastankflasche geht, die Wyhengas, oder deren Schwiegertochter, die Gasfachfrau, halt in Alu, anbieten.
Das ist deutsches Recht und eher ein Trauerspiel!! Da gab es doch mal solche Typen, die dachten, man könnte mit Säcken Licht ins Haus bringen. Wie hießen die noch mal?
Und bittschön, lasst die persönlichen Anfeindungen untereinander weg!
AntonCoeln am 10 Mai 2016 21:14:27
Beim Einbau von Teilen einer Gasanlage, und dazu zählen auch Tanks, ist der §41astvzo zu beachten, und dieser besagt in seinen Anlagen alles, auch das der Einbau von Gastanks durch den Kraftfahrstechnischen Beamten abgenommen werden muß.
Auch beim Einbau von Tanks für LPG als Betriebsstoff müssen die Befestigen der Tanks den Vorgaben mit 20g entsprechen.
villadsen am 10 Mai 2016 21:23:44
AntonCoeln hat geschrieben:Beim Einbau von Teilen einer Gasanlage, und dazu zählen auch Tanks, ist der §41astvzo zu beachten, und dieser besagt in seinen Anlagen alles, ......... Auch beim Einbau von Tanks für LPG als Betriebsstoff müssen die Befestigen der Tanks den Vorgaben mit 20g entsprechen.
Kann sein, aber wann handelt es sich um einen "Einbau" und wann ist es "nur einen gut gesicherten Transportgut"? MfG Thomas V.
AntonCoeln am 10 Mai 2016 21:43:19
Sobald man Werkzeug benutzen muß für den Ausbau ist es ein Fahrzeugbestandteil, wenn der Ausbau ohne Werkzeug geht ist es Ladung, aus diesem Grund brauchen die Bühnen die Goldschmitt/Sawiko und andere anbieten, immer nur mit Knebelschrauben und Splinte gesichert, und nicht fest verschraubt
mauimeyer am 10 Mai 2016 21:57:50
Sorry, wieder nicht! Hier steht aber ganz klar, das es um Anlagen für das Antriebssystem handelt und zwar in alle 3 Absätzen. Alle weiteren Absätze beziehen sich auf die ersten 3 Absätze!
KurtLund am 10 Mai 2016 22:02:36
mauimeyer hat geschrieben:Sorry, wieder nicht! Hier steht aber ganz klar, das es um Anlagen für das Antriebssystem handelt und zwar in alle 3 Absätzen. Alle weiteren Absätze beziehen sich auf die ersten 3 Absätze!
Genau, so siehe ich es auch.
Die Erklärung mit Werkzeug kaufe ich auch nicht. Dann ist das Fahrad von Villadsen ja ein Fahrzeugbestandteil weil es mit einen Inbusschlüssel verschraubt wird. Das ergibt ja alles keinen Sinn. Gruss aus das EU freie Norwegen Kurt Lund
FWB Group am 11 Mai 2016 07:51:03
AntonCoeln hat geschrieben:Auch beim Einbau von Tanks für LPG als Betriebsstoff müssen die Befestigen der Tanks den Vorgaben mit 20g entsprechen.
Das ist richtig, wird auch so gemacht, allerdings sollte man doch mal nachdenken, was im Falle eines Unfalls mit den normalen Tauschflaschen passiert, die mit Riemen im Gaskasten befestigt sind. Die sind definitiv ungewollt Unterwegs!
Das gleiche passiert mit einer Gastankflasche, die entweder genau so gesichert ist wie die Tauschflasche ( Riemen) oder eben wirklich nur mit Werkzeug ausgebaut werden kann. Selbst bei letzterem garantiere ich, das der eigentliche Gaskasten ( die Halterung der Gastankflasche ohne weitere Maßnahmen nur ins Holz geschraubt) nichts hält!
Ein anderer Gedankenansatz wäre....... Es hat sich in den Jahren bewährt, das die Tausch Flaschen nur mit Riemen befestigt sind. Vielleicht hat aber bei den immer leistungsstärkeren Fahrzeugen nach Unfallauswertung ergeben, das die Riemen nicht mehr zeitgemäß sind und daher die 22g gefordert werden, wenn schon eine Gastankflasche eingebaut werden soll.
Dennoch ist ein Gastank teurer wie eine Gastankflasche, wobei man das auch wieder differenzieren sollte. Ein Gastank hat mehr Volumen als eine Gastankflasche somit relativiert sich der Preis! Und daher habe ich einen Gastank drunter und umgehe den ganzen Quark mit einer Gastankflasche!
AntonCoeln am 11 Mai 2016 09:22:00
Zu einem paßt nicht unter jedes Fahrzeug ein Gastank.
Es ist doch nicht verwunderlich das eine als Gastank geltende Gas-Tank-Flasche die gleichen Bedingungen erfüllen muß wie ein angebrachter Gastank.
Alles was fest mit dem Fahrzeug verbunden ist muß in Deutschland eingetragen werden oder eine ABE-besitzen
Befestige ich auf dem Kofferraumdeckel eines PKW eine Gummikante, muß der "Heckspoiler" eine ABE besitzen oder von TÜV angenommen und eingetragen werden.
So ist das bei allem was fest mit dem Fahrzeug verbunden wird. Aus diesem Grunde sind Zubehöre wie Fahrradträger und Motorradbühnen so gestaltet das diese ohne Werkzeug demontiert werden können.
Das sich jemand so uneinsichtig ist, und ihm die Auskunft einer Schrauberwerkstatt genügt, die Hinweise des TÜV in den Wind schlägt ist in meinen Augen Naiv, solche Verkehrsteilnehmer müßen auffallen, 3Punkte und 4Wochen Fahrrad, vielleicht könnte man so ein verantwortungsbewusstes Handel bei diese herbeiführen. Verkehrsteilnehmer mir solchen für mich Charakterlichen Mängel, haben nicht die nötige Reife am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ob alles Vorschriften sinnvoll sind will ich garnicht beurteilen, aber wir leben in einer Solidargemeinschaft, wo man sich an die Spielregeln halten muß.
andwein am 11 Mai 2016 10:38:01
RETourer hat geschrieben: Solange Äpfel mit Birnen verglichen werden, ist das alles tatsächlich undurchsichtig. Fahrradträger: ... Sat-Antenne: Sofern fest montiert muss die Fahrzeughöhe korrigiert werden. Fest eingebaute Tanks: Hier runter fallen dann auch die Tankflaschen, sind eintragungspflichtig. §19 StVZO (2) Nr. 2
Ich liebe diese fundierten Beiträge von "RETourer", kurz, klar und ohne Fransen. Akzeptiert doch mal die Tatsachen, auch wenn sie uns nicht gefallen. Die Erhöhung des leergewichtes zur eine fest eingebaute Tankflasche ist zumindest so schlüssig, dass man schon gute Argumente braucht um diesen Fakt weg zu diskutieren. Gruß Andreas
AntonCoeln am 11 Mai 2016 11:09:58
mauimeyer hat geschrieben:Sorry, wieder nicht! Hier steht aber ganz klar, das es um Anlagen für das Antriebssystem handelt und zwar in alle 3 Absätzen. Alle weiteren Absätze beziehen sich auf die ersten 3 Absätze!
Schon vor längerer Zeit hat der TÜV-Ludwigsburg in seinen Tips für den Ausbau von Wohnmobilen unter Punkt 6.3 vermerkt das für Flüssiggastanks die gleichen Vorschriften gelten wie für Treibstofftanks, siehe --> Link
AntonCoeln am 11 Mai 2016 11:34:25
Im VDTÜV-Merkblatt 750 ist unter 5332-4 vermerkt wie der Gas-Tankt befestigt werden muß.
Unter 536 ist der Umfang der Einbauprüfung genannt
unter 537 ist genannt in welcher Form der Tank eingetragen werden muß, Größe, Montageort usw.
FWB Group am 11 Mai 2016 12:16:29
Hi Anton aus Coeln
Was meinst du mit deiner Aussage, es passt nicht unter jedes Fahrzeug ein Gastank ? Insofern das Fahrzeug ein Reserverad hat, ist Platz für ein Gastank. Ausserdem gibt der Gesetzgeber auch Regelungen vor, wie Gastanks vorschriftsmässig auf dem Fahrzeugdach oder anders wo montiert werden könnten. (Siehe CNG betriebene Busse ).
Im Übrigen, du hast die Gesetzeslage richtig zitiert, ändert aber nichts an der Tatsache, das es eine Ungleichbehandlung von eigentlich identischen Gasflaschen im Bezug auf Gewicht in Deutschland nicht geben dürfte.
Da kannst du Gesetze zitieren, solange bis du schwarz wirst! :wink:
Daher stelle ich die Frage nochmals - diesmal direkt an dich........ :wink: Was ist der Unterschied zwischen einer Tauschflasche und einer Gastankflasche aus Sicht des Gewichtes und dem daraus resultierenden Beharrungsvermögen im Falle eines Crash?
Es gibt keinen Unterschied!
Ob da nun ein aaS oder jemand anderes etwas dazu sagt, ist letztlich egal. Fakt ist, der Gesetzgeber muss es festlegen!
Die Plicht nach Befestigung der Gastankflasche unter Berücksichtigung der Gesetzesvorgaben für Flüssiggastanks, in dem von dir zitierten VdTÜV Merkblatt 750 ist um so mehr verwunderlicher, wenn neben der Gastankflasche eine normale Tauschflasche, gesichert mit einem Riemen, steht!
Kopfschüttelnde Grüsse
AntonCoeln am 11 Mai 2016 12:29:14
Hallo Frank,
Du machst einen großen Fehler, Du suchst eine logische Erklärung in den Deutschen Vorschriften, es gib sie nicht. Aber das ist auch nicht relevant, es kommt auf die Vorschriften an, egal wie Sinnlos sie müßen erfüllt werden, ansonsten kann es Ärger geben.
Bei Wohnmobile mit dem Alko-Tiefrahmen past leider auch kein Ersatzrad drunter, von einem Gastank in einer brauchbaren Größe ganz zu schweigen.
Tanks auf dem Wohnmobildach geht auch nicht denn da ist eine Befestigung nach den Vorschriften genauso unmöglich wie im Gaskasten.
Aber noch einen kleinen anderen Hinweiß,
Verschaube ich die Tankflaschen und lasse sie nicht durch den TÜV eintragen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, kann Punkte und Bußgeld kosten wenn ich erwischt werde.
Verschraube ich die Flaschen nicht, ist Straßenverkehrsrechtlich alles im sauberen Bereich, es ist ja nur Ladung. Das schlimmste was geschehen kann a) ich fahre zur Gasprüfung mit einer grauen Flasche und b) mich kann die Tankstellenbetreiber rausschmeißen und das Tanken von Gas untersagen.
Und jetzt rate mal was ich mache, und wer mir ggf. den Buckel runter rutschen kann
Ich frage mich nur, ich habe einen Gefahrgutschein und darf Gas-Tankwagen fahren, auch darf ich an der Ladestelle abladen, darf ich jetzt die Flasche wenn nicht befestigt selber befüllen?
mauimeyer am 11 Mai 2016 13:34:20
Das sich jemand so uneinsichtig ist, und ihm die Auskunft einer Schrauberwerkstatt genügt, die Hinweise des TÜV in den Wind schlägt ist in meinen Augen Naiv, ... ...Verkehrsteilnehmer mir solchen für mich Charakterlichen Mängel, haben nicht die nötige Reife am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ich finde, hier gehst Du nun deutlich zu weit und ich fühle mich hier gerade direkt angesprochen! Nur weil andere Leute eine andere Meinung haben, sie als naiv und blöd zu bezeichnen und dann auch noch charakterliche Mängel mit Mangel an Reife zu unterstellen ist das wirklich das Niveau, auf dem Du hier diskutieren möchtest? Sorry, dann bist Du m.E. hier fehl am Platz. Ich möchte Dich an dieser Stelle bitten, Deine Wortwahl zukünftig vorher zu überdenken.
Hier im übrigen noch mein "amtliches Endergebnis", denn, ich komme gerade vom TÜV. Es ist laut TÜV-Prüfer kein Eintrag notwendig, da keine verkehrstechnische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde. Die Gasflaschen bzw. Tanks sind Bestandteil des Wohnmobils und müssen in Bezug auf die Gasanlage abgenommen und eingetragen werden. Dies geschieht in dem gelben Prüfbescheinigungsheft. Zusätzlich sind eine Einbaubescheinigung mit Stempel und Unterschrift, die TÜV-Zertifikate und die Prüfbescheinigungen mitzuführen und ggf. vorzulegen.
Damit habe ich all meine Mittel ausgenutzt um auf der sicheren Seite zu sein. Für mich abgeschlossen.
Gast am 11 Mai 2016 15:21:52
AntonCoeln hat geschrieben:.ist in meinen Augen Naiv, solche Verkehrsteilnehmer müßen auffallen, 3Punkte und 4Wochen Fahrrad, vielleicht könnte man so ein verantwortungsbewusstes Handel bei diese herbeiführen. Verkehrsteilnehmer mir solchen für mich Charakterlichen Mängel, haben nicht die nötige Reife am Straßenverkehr teilzunehmen.
Sorry ... bist du hier die Forumspolizei??
Auch ich werde die charakterliche Schwäche zeigen und mir eine Gastankflasche einbauen und dein angegebenes VdTÜV-Merkblatt 750 lese ich nach der Überschrift gar nicht weiter Die Überschrift lautet: Anforderungen an Flüssiggasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen
Wir treiben hier alle kein Fahrzeug mit Flüssiggas an (wohl außer FWB Group :lach: )
LG fernweh
kintzi am 11 Mai 2016 15:23:39
Sturm im Wasserglas !So wie eben (von mauimeyer erkannt) fahren wir bisher doch alle! Darum ging es doch nicht. Es ging doch darum, daß ein Teil der Prüfer Tankflaschen-Anlagen wegen fehlendem Nachweis der 20g-Befestigung sich weigert, die Nachprüfung durchzuführen. Was dann hier diskutiert wurde, war nicht das Thema. Die Konsequenzen habe ich oben dargestellt. Dazu habe ich keine Meinungen registriert. Problem wohl nicht erkannt oder gibt es das nur noch vereinzelt ? Oder nur verdrängt ?
msfox am 11 Mai 2016 17:35:41
Endlich ist der Thread wieder offen :-)... Ich habe letztes Jahr auch eine Gastankflasche einbauen LASSEN. Dieses Jahr war dann Gasprüfung und TÜV bei einem anderen Händler. Beides ohne Problem bekommen. Soweit zu Praxis... Ob ich die Zertifikate immer mitführe, muss ich noch prüfen. Auf alle Fälle habe ich die Rechnung für den Einbau gut aufgehoben und immer dabei.
Zum Thema Festeinbau: Auch eine Markise habe ich nachträglich anbauen lassen. Diese ist, im Gegensatz zu einem Fahrradträger, nun wirklich einfach abbaubar und erhöht das Leergewicht. Hier fand auch keine Eintragung statt. In der Heckgarage habe ich Schränke (andere WoMo-Besitzer Regale) nachträglich FEST eingebaut. Auch hier keine Eintragung durch den TÜV. Also der Festeinbau besagt nichts darüber aus, ob es eintragungspflichtig ist.
kintzi am 11 Mai 2016 21:10:52
Ok, ordentliche Aussage zum Thema. Was wollt ihr immer vom Leergewicht? Interessiert doch nur den Betreiber für die theoretische (errechnete) mögliche Zuladung, z.B. zur Errechnung f. d. möglichen Haufen v. bestellbaren Extras bei der Planung. Bestellung geht dann 2 achsig mit GG 3,5 to los u. endet dann wegen dem Haufen Gruscht im Bereich Maxi mit 4,75 to :razz: . Die Behörde interessiert nur die zulässige Gesamtmasse (früher zGG), Schluß. Gr. Richi
FWB Group am 11 Mai 2016 22:33:14
AntonCoeln hat geschrieben:Hallo Frank,
Du machst einen großen Fehler, Du suchst eine logische Erklärung in den Deutschen Vorschriften, es gib sie nicht. ?
Das weis ich ich und nun soll ich das logische Denken einstellen ? Ich weiß was du machst und behalte es für mich! :wink:
Kurz noch mal zu den Tanks Der geneigte Leser weiß wahrscheinlich gar nicht, was alles geht und somit ist eine Gastankflasche Ende der Fahnenstange. Zum Beispiel Montage auf dem Dach: Es dafür extra geprüfte Halterungen, die bis in den Boden verankern. Zum Beispiel beim LKW direkt quer hinter dem Fahrerhaus, Alko Tiefrahmen - der Tank wird nicht am Rahmen, sondern im Rahmen versteckt! :wink: usw.
Und nun zurück zum Thema!
Nun Kintzi definitiv findet ein Berechtigter Prüfer einen einfachen Einbau bei einer Gastankflasche vor ( zum Beispiel einfach die Halterungen, die 20g aufnehmen sollen, ins Holz geschraubt), also konkret, der nicht den Vorschriften entspricht, gibt es keine Abnahme. Punkt!
Was sind die Vorschriften? Tja, und dann geht es ans Eingemachte!
Ich bin Sachkundiger nach G 607, also werde ich persönlich definitiv für nichts unterschreiben, was unklar ist! Auch wenn das nicht Kundenfreundlich ist.
Gott sei Dank muß ich damit nicht mein Brot verdienen, ich brauche es nur für betriebsinterne Dinge.
Inselmann am 11 Mai 2016 23:17:03
Manchmal bin ich schon froh das ich kein deutsche Kennzeichen auf dem Wohnmobil habe. Komplizierter gehts kaum noch.
mauimeyer am 13 Mai 2016 09:00:15
Hier scheint es ja den ein oder anderen Sachverständigen nach G607 zu geben. Daher mal eine Frage direkt an Euch und bitte seht es nicht als stänkern, sondern ich denke es ist wirklich von Interesse.
Der Flüssiggasverband hat in seinem Merkblatt ja geschrieben, dass eine Gasprüfung zu verweigern ist, sofern keine entsprechend den Richtlinen eingebaute Halterung vorhanden ist.
Da stehen diverse Regelungen drin, die, wie wir ja schon festgestellt haben, für Antriebsgasanlagen und nicht für Versorgungsgasanlagen gelten. Nun stellt sich ja die Frage, welche Grundlage legt denn der Flüssiggasverband zu grunde? Soll heißen, auf welches "Schriftstück" bezieht sich der Flüssiggasverband, in dem schwarz auf weiß steht, das die Versorgungsgastanks / Gastankflaschen genauso zu behandeln sind wie die Gastanks für Antriebsanlagen?
Ich denke schon, dass dies mal kritisch zu hinterfragen wäre, denn zum einen geht es ja um Euer Geld, sofern Ihr damit Euer Brot verdient und zum anderen darum, ob diese Grundlage denn überhaupt vorhanden ist. Denn wenn nicht, werden hier reihenweise Wohnmobilisten quasi bestraft und haben zusätzliche Kosten.