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Moin, mir stellen sich da einige Fragen in diesem ganzen Zusammenhang. Ich entferne im Gaskasten das Flatterband für die normalen Tauschflaschen und ersetze sie durch stabile miteinander verschraubte Stahlbänder. Habe ich jetzt zwei Tanks in meinem Fahrzeug? Verliert mein Fzg. jetzt dadurch die ABE? Falle ich jetzt daher bei der Gasprüfung durch? Rolf
Gastankflaschen die fest verschraubt sind müssen dann so transportiert werden: TSV Wenn ich nun aber die Tauschflaschen nmit Flügelmuttern befestige????? Rolf PS:Hilsen til DK Lies mal die ganzen Beiträge in Ruhe und von ganz vorne nach ganz hinten, dann wird deine Frage eigentlich beantwortet. Ein Typ: das Schlüsselwort heißt "Werkzeug" Andreas Wenn man die Tankflasche wie eine Tauschflasche behandelt gibt es doch keine Probleme mit dem Tüv und der Befestigung.Dieses ist ja erlaubt. (Nutzen Sie die Tankflasche ortsbeweglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Befüllung von Gasflaschen. Diesen zufolge dürfen Sie die Flasche nicht selbst befüllen. Die Befüllung darf nur durch geschultes Personal erfolgen) Man darf dan offiziel nur nicht selber Tanken.! Jetzt kommt das "aber" viele LPG Tanken sind Automatentankstellen ohne Personal! Also ?
Wo steht denn das? Scout
Das ist ein Werbespruch einer Firma, die um ihr Geschäft fürchten muss. Nach den jüngsten Vorkommnissen in der Autobranche müsste doch eigentlich jedem bewusst werden, wie glaubwürdig Produktaussagen von Firmen einzuschätzen sind. Zu diesem Thema gibt es eine Stellungnahme vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht des Bundeslandes Rheinland Pfalz. Ich zitiere daraus. Ist das Betanken solcher Gasflaschen erlaubt? NEIN! Ein Selbstbetanken von Gasflaschen ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig. …… . . dürfen an Autogastankstellen nur Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug (z. B. Gabelstapler) oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden. Was muss der Tankstellenbetreiber beachten? Betreiber von Autogastankstellen dürfen ein Befüllen solcher Tankflaschen nicht zulassen. .. ………….. Zitat Ende. Der Übersichtlichkeit halber habe ich die Textauszüge gekürzt. Die vollständigen Texte kann man in diesem Dokument nachlesen. --> Link Scout Moin, ich spinne meinen Gedankengang mal zu Ende. Ich darf die Flasche nur befüllen, wenn sie fest eingebaut ist. Und zwar nur aus einem einzigen Grund. Die Flasche muss beim Befüllen senkrecht stehen und soll nicht gekippt werden können. Fest eingebaut ist sie, wenn sie nur mit Werkzeug ausgebaut werden kann. Also.... wenn ich vorm Befüllen meine handbewegliche Flügelmutter dorch eine Sechskantmutter austausche, müsste die Flasche per Definition fest eingebaut sein. Ich tanke jetzt meine Flasche voll. Anschließend befestige ich die Flasche wieder mit der Flügelmutter und habe somit keinen Tank, der ggf. irgendwelche Auflagen bezüglich der Befestigung erfüllen müsste. Rolf So sehe ich das auch . solange ich die Tankflasche wie eine Tauschflasche einfach mit einem Gurt befestige ist es Tüv konform ,ich darf sie nur nicht betanken. Und wenn ich sie trotzdem betanke kräht kein Hahn danach. Ich fahre seit über 15 Jahren PKW mit LPG und ich habe noch nie gesehen das ein Tankstellenbetreiber sich darum kümmert was man tut An den 24h Tankautomaten sowieso nicht. Das ist ein Werbespruch einer Firma, die um ihr Geschäft fürchten muss. Nach den jüngsten Vorkommnissen in der Autobranche müsste doch eigentlich jedem bewusst werden, wie glaubwürdig Produktaussagen von Firmen einzuschätzen sind. Wieso da steht doch genau das was Du eingefügt hat . Man darf eine Flasche die nicht fest verbaut ist nicht selber betanken.Man muss sie weggeben und dort wird sie wieder befüllt von geschultem Personal. Das ist genau die Aussage von der Alugasseite.
Man sollte den Absatz schon zu Ende lesen.
Das ist korrekt. Dafür muss man die Flasche ausbauen, zu einem entfernten Abfüllwerk fahren und füllen lassen. Wo wäre dann der Vorteil einer Tankflasche gegenüber einer Tauschflasche? Die Tauschflasche kann man im Baumarkt oder sonstigen Tauschstationen in der Nähe tauschen.
Das ist irreführend. An der Tankstelle darf auch kein geschultes Personal, was immer das sein sollte, eine Tankflasche, die nicht regelkonform eingebaut ist befüllen.
Auch das ist irreführend. Nach DIN EN 1949 muss eine Tankflasche die als Tank fest eingebaut ist auch fest verrohrt sein, also keine Schläuche. Die feste Verrohrung kann ein Sachkundiger nach G 607 eventuell bestätigen. Ein Sachkundiger nach G 607 kann aber nicht den regelkonformen Einbau von Tank oder Tankflasche bestätigen. Der DVFG » Deutscher Verband Flüssiggas e. V. schreibt hierzu. Zitat: Hinweise für Sachkundige nach DVGW -Arbeitsblatt G 607: Sachkundige nach G 607 sind in der Regel nicht in der Lage zu beurteilen, ob ein Tank entsprechend DIN EN 12979 bzw. ECE R67.01, Teil II, Abschnitt 17 eingebaut ist. Nachlesen kann man das hier --> Link Die Infos der Firmen dienen mehr der Verschleierung als einer sachgerechten Aufklärung. Sie erwähnen wichtige Details einfach nicht. Scout Manchmal frage ich mich wirklich was da eigentlich nicht zu verstehen ist??? Zuerst mal gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen dürfen und machen! Wir reden hier von dürfen! Das was in den Vorschriften und Regelwerken als "dürfen" oder "nicht dürfen"steht kann man sicherlich manchmal auch anders auslegen. Aber diese freie Auslegung ist kein "dürfen" sondern müsste dann durch die Rechtssprechung in ein "dürfen oder Verboten" klargestellt werden. Fest steht und nicht zu diskutieren ist: 1. An einer Tankstelle wird Autogas, LPG oder Treibgas verkauft. Und zwar zu Antriebszwecken, das nicht für Koch- oder Heizzwecke getankt werden darf. Die Aufsicht darüber hat der Tankwart!. Für diejenigen, die den Unterschied nicht verstehen: Es wird auch Diesel zu Antriebszwecken verkauft, nicht zum Heizen oder zum Kochen. Das ist verboten! 2. An einer Tankstelle wird die "angeblich leere" Flasche nicht gewogen wie in einer Abfüllstation sondern nur "Volumensmässig" gefüllt. Ist der Tankstop defekt oder dejustiert oder wird die Flasche geneigt, wird sie, ohne dass es der Befüller merkt, überfüllt. Das Befüllen einer Gasflasche für Campinggas (und andere Flaschengase) setzt aber genau auf diese gewichtsmässige Füllung. Es nutzt auch nichts, immer nur Auszüge zu zitieren, die dann auch noch womöglich aus dem Zuzsammenhang gerissen sind. Die geltende Vorschriften sind publiziert und hier schon zu Genüge angeführt (scout, REtourer und viele anderen). Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Glaubt es oder glaubt es nicht. Sorry für diesen Ausbruch, aber mir geht manchmal schon der Hut hoch wenn zum 20.000 Mal im gleichen Threat die Frage gestellt wird "wo steht das". Zumindest einige der Antwortenden haben diese Dinge in langjähriger Berufsausbildung/Studium/Berufsalltag gelernt. Wenn Ihr den Antworten nicht glauben wollt, setzt euch an den PC, sucht im Internet und ihr werdet die Grundlagen dafür finden. Kurz gesagt: wenn ihr die gleiche Zeit für die Suche aufwendet wie die, die antworten, dann braucht ihr auch nicht mehr auf die unliebsamen Antworten hören. Andreas Andreas erregt! Dafür ein PLUS! :D Wenn ich noch ein sachliches Statement beitragen darf: "Lieber Gras rauchen als Gas tanken" Volker ;-) Sorry, Volker: Forum sagt: Wir bitten Dich, Bewertungen mit der entsprechenden Sorgfalt abzuwägen und Dir ein wenig Zeit bei der Abgabe der Bewertungen zu lassen. AT andwein zu 2. Der Quatsch mit der Waage stirbt nicht aus! Das können nur die grossen Fuellwerke mit definierter Mischung der Gassorten und damit bekannter Dichte. Kleine Abfueller haben teils nur kleine Anlagen die nur volumetrisch füllen können. Diese Hoeker enttanken und füllen neu. Das geht auch an der Tanke mit Know How. Vor wenigen Tagen ein Camper panisch zu mir an der tanke wo es denn noch abends Flaschen gibt? Seine 1. sei leer und die Tanke könne nicht helfen (die Bedienung dort habe ich mal eingenordet was das sichere Notfalltanken von Flaschen betrifft). Da ich soeben meine 3 kg Alumini gefüllt hatte, war mein Satz " gib das Ding mal her", Adapter dran und ab die Maus. Nach 80% Füllmenge löste ich den Notstopp aus und schickte den Kollegen an die Kasse. Der bekam grosse Augen ob der Einfachheit des Tanken. Nur Gas verzeiht keine Bedienungsfehler! Ist das nun eine generelle Empfehlung oder ein Husarenstück, das in die Kategorie "geflickte Sicherung" gehört ? Gr. Richi
Na, da ist dir ja mal der Kragen geplatzt, aber bedenke ein Forum ist nicht das ganze Leben.....also beruhige dich. Bei deiner "Erregung" hast du leider noch etwas verwechselt. Selbstverständlich darf ich getankten Diesel, der für Antriebszwecke gedacht war, zum heizen des Fahrzeuges, zum Beispiel in einer Dieselstandheizung, benutzen. Das ist nicht verboten!!! Du meintest sicherlich........ Das benutzen von Heizöl zum Fahren in einem Diesel ist verboten......
Sorry, der Vergleich war nicht glücklich, Anyway Tanksteller Treibgas, kein Abfüllen in Flaschen zu Heiz/Kochzwecke zu "gespeert" ..Der Quatsch mit der Waage stirbt nicht aus! Kleine Abfueller haben teils nur kleine Anlagen die nur volumetrisch füllen können. Diese Hoeker enttanken und füllen neu. Das geht auch an der Tanke mit Know How. Sorry, das ist gerade der Unterschied zwischen "dürfen" und "können". Auf deiner eigenen Wiese darfst du das, auf einer Tankstelle ist es verboten brennbare Gase ohne besondere Absaugvorrichtung ins Freie zu entlassen. Deshalb ragen auch die Tankentlüftungsstutzen über der Gebäudehöhe, während an deinem Privathaus der Tankentlüftungsstutzen gerade mal einen Meter über Grund ragt. Aber was solls, ihr habt alle recht, denn wie sagt "FWBGroup "ein Forum ist nicht alles im Leben. In diesem Sinne Andreas Ja, das ist die Zwickmühle. Das Gas soll in die Flasche und nicht ins Freie. Aber zwischen Treibstoffdaempfen und Gas ist ein Unterschied. Td's sind gesundheitsschädlich, Gas ist nur brennbar. Aber beide sind explosiv. Deswegen auch die hochgelegene Entlüftung der Sprittanks. AT kintzi, nein, keine geflickte Sicherung. Die Bedienung der Tanke wurde von mir informiert, dass man ggf. Flaschen doch füllen kann, wenn man gewisse Sicherheitslimits einhält. Und im Notfall eben sicher handelt und es nicht übertreibt. Da ich regelmäßig mit Flaschen dort aufschlage, kennt man sich. In diesem Fall hat der Camper eben Glück gehabt. An Deiner Qualifikation zweifele ich nicht. Bist Du aber berechtigt, außerhalb Deines Betriebes an einer LPG-Tanke so etwas zu tun oder dieses Tun auch anderen beizubringen u. zur Nachahmung zu empfehlen ? War ja nett, daß Du dem Kameraden geholfen hast. Meine Tochter Christine hat den Führersch. von 99, fuhr den Dethleffs mit 3,4to wie ne eins, für den Knaus mit 4 to mußte sie nochmal 1200 € f. d. C1 drauflegen, gekonnt hätte sie, aber bei Strafe nicht gedurft. M.E. ist die Tankflaschensache zwar ärgerlich, aber nachdem die Lage geklärt ist, pragmatisch anzugehen . Mitführen u. Zapf-Betrieb wie Tauschfl. erlaubt, befüllen nicht. Noch ist letzteres kaum ein Problem, je mehr aber drüber geredet wird oder evtl. passiert (unlängst ging doch einer an einer Tanke in die Luft,weiß aber nicht, wieso), umso mehr kann man den Leu wecken. Ich würde schweigen u. weiter die z.Zt. noch vorherrschende "Tankfreiheit" genießen. Wäre doch viel schlimmer, wenn wir die Tankflaschen zwangsverschrotten müßten. Ändern können wir eh nichts mehr. Ansonsten echten Tank einbauen wie schon mehrmals hier vorgeschlagen. Gr. Richi In einem obigen Beitrag habe ich mich zu einigen Aussagen der Firma in diesem Link geäußert. --> Link Ich habe dies Blatt nun mal vollständig durchgelesen und war erstaunt zu welchen zweifelhaften und getürkten Informationen sich eine Firma hinreisen lässt um ihr Produkt zu bewerben und die des Wettbewerbers schlecht zu reden. Zitat: Die Wärmeleitfähigkeit von Gasflaschen aus Aluminium ist rund sechs Mal höher ist als jene von solchen aus Stahl. Im T-Net findet man die Werte für die Wärmeleitfähigkeit, die führe ich jetzt nicht extra auf. Vergleicht man einfachen Stahl mit einfachem Aluminium, so kommt man auf den Faktor fünf, das wäre das höchste was man erreichen könnte. Die Flüssiggasflaschen sind Druckbehälter, da kann man kein einfaches Alu verwenden, sondern legiertes Alu mit einer höheren Festigkeit. Vermutlich ist es eine Legierung aus Aluminium/Magnesium. Da ist die Wärmeleitfähigkeit wesentlich geringer als bei reinem Alu, sodass sich nur noch ein Faktor von drei ergibt. Nun dürfte die Wandstärke der Aluflasche aus Gründen der Festigkeit des Materials um ca. 20 % dicker sein, was den Faktor nochmals verringert. Kurzum, die Wärmeleitfähigkeit von Gasflaschen aus Aluminium ist nicht rund sechs Mal, sondern höchstens dreimal höher als jene aus Stahl. Für den Gebrauch einer Aluflasche ist das nicht so wesentlich. Ich frage mich aber, was veranlasst eine Firma solche Werte auf das doppelte zu tunen? Zitat: Vermutlich weiß jeder Betreiber von Gasflaschen aus Stahl, dass das Ventil seiner Flasche relativ schnell vereist, wenn er längere Zeit Gas entnehmen möchte, der Gasfluss also zum Erliegen kommt. Dies gilt natürlich umso mehr, je niedriger die Umgebungstemperatur der Flasche ist, wovon mancher Winter-Camper sein Lied zu singen vermag. ALUGAS-Flaschen sind inzwischen mehr als 14 Jahre auf dem Markt. Haben Sie jemals von solch einem Problem gehört? Wir bis heute noch nicht! Der Gasfluss erliegt wenn der Regler innen vereist. Das geschieht dann, wenn das Flüssiggas zu viel Feuchtigkeit enthält. Der Regler vereist dann bei Temperaturen um die 0°C. Das hat nichts damit zu tun ob die Flasche aus Stahl oder Aluminium oder Kunststoff gefertigt ist. Der Regler befindet sich bekanntermaßen außerhalb der Flasche. Bei wesentlich tieferen Temperaturen gefriert die Feuchtigkeit, wenn vorhanden, in der Flasche zu Eis und gelangt nicht in den Regler. Außerdem, wenn bei tiefen Temperaturen das Ventil vereisen sollte, bildet sich das Eis außen durch die Luftfeuchtigkeit und nicht innen in der Flasche. Die Aussage der Firma zu diesem Punkt ist primitive Bauernfängerei. Zitat: Da unsere Flasche nach Ihrer Wahl ortbeweglich als Flasche oder ortsfest eingebaut als Tank genutzt werden kann, haben wir unsere Tankflasche auch den extremen Anforderungen des Crash-Tests nach ECE R67.01 Teil II, Nr.17.4.6 und dem Feuertest nach der Anforderung der ECE R 67.01, Anhang 10, Nr. 2.6 unterworfen und auch diese Tests eindrucksvoll bestanden. Die Firma schreibt wie ihre Flasche die Tests bestanden hat. Nur, das Problem ist nicht die Flasche, auch nicht die Befestigung der Flasche an der Halterung, die bei diesem Test vermutlich untersucht wurde. Die Halterung der Flasche muss auch am Fahrzeug befestigt werden. Der Käufer einer Halterung muss die Halterung regelkonform im Flaschenkasten befestigen und das ist an den Wänden der Gaskästen nicht möglich. Es war kein Test, bei dem die Halterung an der Sperrholzwand eines Gaskastens befestigt war und für die Tankflaschenuser wertlos. Der Verweis auf den Crashtest mit der Flasche ist eine Ablenkung von dem eigentlichen Problem, einer regelkonformen Befestigung de Halterung am Fahrzeug (Gaskasten). Die Infos dienen mehr der Verschleierung als einer Aufklärung. Scout
Danke für Deine detaillierte Stellungnahme. Aber, wenn die Aussagen -offensichtlich- keinen Betrug darstellen, dann ist es ganz einfach Werbung. Dein Fazit sagt nichts anderes:
Für mein Verständnis verdienen die "Infos" ganz klar die Anführungszeichen, 8) Volker ;-) AT Scott Nein, der Gasfluss versiegt, wenn aus der Flasche kein Gas nachverdampfen kann. Im Regler kann sich höchstens Eis bilden und so den Durchfluss blockieren Deshalb haben wir doch Eis-Ex ! Bei mir immer an. Gr Richi
Und wenn das Gas an den Tankstellen nur zum Antrieb gedacht ist, wo fülle ich dann meinen "richtigen" Gastank? Da ist doch extra der gleiche Betankungsanschluss wie an der Tankstelle dran. Hi Definiere " richtiger" Gastank! :wink: :wink: Ein richtiger Gastank, also ein festinstallierter Gastank, der auch die 20 g erfüllt, hat einen normalen ACME oder Dishanschluß. Selbstverständlich darfst du den an der Autogastanke betanken, jedenfalls in Deutschland. In Italien nicht, dort wird an den Tankstellen richtig Unterschied gemacht zwischen dem Gas zum fahren und Gas zum heizen. Hintergrund ist hier, in Deutschland tankst du selber, in Italien und in vielen anderen Ländern grundsätzlich der Tankwart. Ist mir dieses Jahr selber mehrmals mit unserem Womo passiert, das der Tankwart unser Womo nicht mit LPG betanken wollte. (Sardinien, Trento und auch kurz vor Venedig!). Lösung: Ich holte den Tankwart an mein Womo, öffnete die Haube, siehe da kein Dieselmotor vorn drin, sondern ein Benziner, großes Aha, also doch tanken. Das ich dennoch fahre, heize, koche und kühle aus der gleichen Tankanlage, werde ich den Tankstellenfritzen in Italien nicht auf die Nase binden. Unser Mitfahrer, ein Diesel mit festverbauter Tankflasche, Füllstopp etc. und Aussenbetankungskit hat der Tankstellenfritz nach Blick unter die Motorhaube wegtreten lassen, soll heissen, der wurde nicht betankt. Hier in dem Fred geht es darum, ob man mit einer "festinstallierten" Tankflasche, die durch den lapidaren Verbau im Holz Gaskasten nicht die 20 g schaffen kann, dennoch 1. legal unterwegs ist ( was passiert im Falle eines Unfalls?), 2. ob diese der Mann selber betanken darf an der Tanke, 3. legal die G 607 Prüfung schafft usw.. Heißt konkret, es geht hier nicht um das füllen von festinstallierten Gastanks, die die 20 g schaffen. Frank ...du solltest aber schon wissen das in Italien LPG Gas zum Kochen und Heizen (Flaschengas) sogar etwas günstiger ist wie das LPG an der Tankstelle. Man sollte halt die Flaschen nicht auf dem CP kaufen. ;D Es stimmt auch nicht das grundsätzlich der Tankwart betankt...Das ist sogar eher selten...weil die Tankstellen, die mit Personal besetzt sind immer weniger werden. Wenn doch Personal da ist, bin ich noch nie abgewiesen worden. Und den Heimvorteil sieht man mir nicht gleich an...weil ich mit deutschen Kennzeichen unterwegs bin. Aber so macht halt jeder so seine Erfahrungen. Hi weis ich schon, doch das bedeutet, ich muß mir bei leeren Flaschen ein Füllwerk suchen. Da hab ich gar kein Bock drauf. Lieber tanke ich selbst in der Nacht um halb 3 geschmeidig an der Autogastanke und bin ready. Ich hab in Italien über die Jahre nur eine Erfahrung mit Autogastanken gemacht und zwar die, das es durchaus sein kann, das es in dem Ort einige gibt, aber alle sind zu! Es ist Mittag, die sonst besetzten Tanken sind von 12.00 Uhr bis 16 oder gar 17.00 Uhr geschlossen. Benzin und Diesel kannst du per Karte tanken, Autogas nicht! Warum nicht, wenn man, so wie du schreibst selber in Italien Gas tanken darf ? Das Ganze ist auch nervig ab Samstag nachmittag. Autogas Tanken geht dann nur an den Autobahntanken, mit den von mir geschilderten Erfahrungen. Das ging soweit, das mir in Trento, neben der Autobahn und zu normalen italienischen Geschäftszeiten beim Anblick meines Womos der Tankfritz erklärt hat, Gas wäre alle. Weil meine Frau noch ne Cola wollte, ging ich in die Tanke und stellte fest, es war doch Gas da, ein PKW tanke nämlich gerade. 5 Minuten später dann auch wir, aber Pronto! Und nun husch husch wieder zurück zum Thema! :wink:
Einspruch: Auch ein fest installierter Gastank darf in Deutschland nicht offiziell betankt werden, wenn das Gas nur zum heizen und kochen benutzt wird. Der Tankstellenbetreiber will aber sein Gas verkaufen,daher ist es ihm wohl egal zu welchen Zweck das Gas benutzt wird. Ich hatte noch nie Probleme beim tanken,auch nicht bei einer abgeschlossenen Säule,wo der Schlüssel erst aus dem Verkaufsraum geholt werden mußte. Jürgen
Warum ist das so oder sollte so sein? Auf dem LPG liegt noch eine zusätzliche Steuer, die kann dem Fiskus doch nur freuen. Tanke ich Brenngas an der Füllstation bekomme ich den Liter billiger als an der Tankstelle! (Eigene Erfahrung)
Es wird kein Unterschied zwischen Tank und Flasche gemacht,nur zwischen Heiz und Antriebszwecken. So gesehen an der Autogastanksäule. Der Steueranteil scheint nicht der Grund zu sein,eher die Gaslobby für Flaschengas.
Kannst du das belegen? Liebe , Alf
Das kann ich mich auch nur sehr schwer vorstellen. Laut Energiesteuergesetz ist der Steuer auf Flüssiggas viel höher auf Gas das als Triebstoff verwendet wird, als Gas für andere Verwendungszwecke - insbesondere heizen. In Dänemark ist es übrigens genau das selbe. Italien scheint da womöglich die Ausnahme zu sein, die den Regel bestätigt. TSV Ist zwar immer noch "dürfen" und "können" als Unterschied, aber trotzdem. Ich bekomme meinen Heizgastank im Gartem mit Propan gefüllt und zahle brutto zur Zeit 0,35 Euro für den Liter. An der Tanke zahle ich für LPG (also Treibgas) zwischen 0,6 und 0,7 Euro. Der Unterschied ist der Steueranteil, aber der geht an den Staat, das kann dem Tankstellenbetreiber eigentlich egal sein. Aber egal wer die Steuer bekommt, er darf nur Gas zu Antriebszwecken verkaufen. Was er daraus macht, was ich mache, das ist aber laut Überschrift nicht das Thema, das Thema war und ist "Was darf man" und >"wie darf" man mit der Gastankflasche umgehen oder darf man sie gar nicht mehr benutzen! Nur meine Meinung, Andreas Kann man also die Gastankflasche zuhause mit Brenngas füllen? Ach, deshalb ist die so beliebt! Liebe , Alf
Moin, wenn du eine Verordnung oder ein Gesetz meinst,nein. Aber ich kann dir zeigen was an der Tanksäule bei mir um die Ecke steht. Ein Bild sagt oft mehr als Tausend Worte. ![]() Entscheidend ist wohl die oberste Zeile. ![]() Die Tanks hat man wohl vergessen, da man nicht mit den Herstellern von Tanks gerechnet hat,die Tanks herstellen wo das Gas aus der Gasphase entnommen werden kann. Auch ist die Formulierung der Aufkleber an den Tankstellen nicht immer die gleiche,denn an der Säule wo ich Sonntag getankt habe stand nur für Antriebszwecke und sonnst nix. Hab leider kein Foto davon gemacht. Jürgen
Zudem sollte man auch verstehen was die Bilder aussagen. Zu den Tauschflaschen braucht man nichts weiter zu erwähnen, das wurde schon zig-Mal abgehandelt. Aber zum Ballongas. Das hat überhaupt nichts mit Heiz- oder Treibgas oder Steuer zu tun. Bei Ballonbrennern wird aus der Flasche das Flüssiggas, also flüssig, entnommen und in einem Verdampferschlange im Brenner verdampft und dann verbrannt. Durch den Druck in der Flasche wird die Flüssigkeit in die Verdampferschlange gedrückt. Man möchte also einen hohen Druck in der Flasche und das erreicht man nur mit Propan. Bei Mischungen Propan/Butan sinkt der Druck in der Flasche, wodurch weniger Flüssiggas in die Verdampferschlange gedrückt wird. Beim Ballon darf nur Propan und keine Propan/Butanmischung verwendet werden. Das ist an der Tanke nicht gewährleistet, deshalb der Aufkleber. Das folgende Diagramm zeigt, wie beim Treibgas an der Tanke mit zunehmendem Butananteil der Druck in der Flasche sinkt und damit weniger Flüssiggas zu den Verdamperschlangen gedrückt wird. --> Link Scout scout ...ich sehe das etwas anders....du schreibst ja selber...flüssig entnommen und dann in der Verdampferschlange in die gasphase...die Verdampferschlange ist sehr nahe bei den Flammen...und das Flüssiggas wird dort stark erhitzt...somit dürfte es fast egal sein ob dort fast reines Propan verdampft, oder ein Butan Gemisch. Und der Druck in der Flasche ist gleich...egal wieviel % Butan da zugemischt ist. aber wir fahren ja nicht Heissluftballon sondern Wohnmobil. Okay.....zurück zur Gastankflasche. Abschreckend ist der Inhalt des Tankstellenfotos natürlich nicht, denn da steht: "Gasflaschen dürfen nicht befüllt werden. Überfüll- und Berstgefahr!" Dann zeigt man dem Tankwart a) dass es sich um eine GasTANKflasche handelt und b) die Erklärung mit dem automatischen Füllstopp bei 80%" und er dreht sich um und geht wieder. Weil wenn GTÜ, TÜV, etc. Prüfer mit dem Wirrwarr der Verordnungen und Prüfanweisungen kaum klar kommen, wie soll es dann der arme Tankwart am Ende der Lieferkette? Auch die weiter oben von Scout verlinkten Hinweise für Tankstellenbetreiber aus RLP: Verbot des Betankens von ortsbeweglichen Druckgasbehältern (Betankbare Gasflaschen) --> Link zeigen doch den Schwachpunkt. In den Hinweisen ist alles genau beschrieben (Dass Gastankflaschen auch ordnungsgemäß eingebaut sein könnten und wie das geprüft werden könnte - ???mit Blick in den gelben Schein - weiß ich nicht?? - , wird sinnigerweise auch verschwiegen - Da sind die Tankstelleninformierenden dann kaum besser als die Verschwiegenen von ALUGAS - das dem Informationsblatt beigelegte Betankungsverbotssschild für die Öffentlichkeit an den Tankstellen mit schräggestellten Gasflaschen redet dann schlauerweise am Ende auch nur von GASFLASCHEN - Also wirklich logisch nachvollziehbar ist das alles nicht. (Ausser dem Hinweis, dass offenbar auch Ballonfahrer ihre GasTANKflaschen füllen wollen. Und dann verstehe ich auch den Querverweis auf verbogene und beschädigte GasTANKflaschen bei diversen Bruchlandungen, die aber in einem Flaschenfach eines Wohnmobils möglichst selten vorkommen sollten. Selbst als wir mit dem Womo 1998 bei 90km von der Straße flogen, ist den Flaschen nichts passiert) (Und noch etwas sehe ich: Regelungswut, die unpraktikabel ist. So ähnlich wie quadratische Tomaten und gebogene Bananen.) Frank
Nachtrag: Eigentlich zeigt doch schon die Überschrift des Informationsblattes die Irritation auf: Ortsbeweglicher Druckgasbehälter (= Betankbare Gasflaschen). Wie soll der Tankwart erkennen, was ortsbeweglich und was regelkonform fest eingebaut ist? Der arme Mensch sieht doch nur Flaschen :lol: und keine ortsfesten, betankbaren Gasflaschen (=Tanks) ( :lol: = Eiertanz :lol: ) Frank
Moin Scout, scheinbar reicht ein Foto nicht wenn da auch ein Text drauf steht. Man muß auch des lesens mächtig sein. Bild eins soll zeigen das die Tanksäule für LPG in einer Reihe mit den Säulen für Diesel und Benzin steht, und nicht irgendwo am Rand der Tankstelle. Bild zwei zeigt einen der Aufkleber mit Text. Und da muß man alles lesen und nicht nur was einem gefällt. Aber danke für die Aufklärung,das meine Gasheizung ein Motor ist der den Kasten nach vorn bewegt. :? ,aber wahrscheinlich nur einmal. Da passt ja Ballongas noch besser,denn das treibt den Ballon ja nach oben. Auch eine Abhandlung über Ballongas ändert nichts an den Satz das Autogas nur für motorische Zwecke erlaubt ist an der Tankstelle zu tanken. Es geht nur um die Frage ist das Tanken von Autogas ( LPG ) für Heizung und Kocher erlaubt,und nicht über Sinn oder Unsinn mancher Verordnung zu Tanks,Tankflaschen und deren Befestigung. Jürgen Wenn ich das hier lese so ist das befüllen unserer Brenngastanks in Deutschland wohl erlaubt. Man kann sie bei einem Abfüller auch mit Brenngas günstiger befüllen lassen. Wer möchte kann aber auch LPG einfüllen obwohl es durch die Steuer teurer ist. Nach §2 Abs. 12 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRG 404 „Flüssiggastankstellen“ bzw. dem VdTÜV-Mbl. 513 „Anforderungen an den Betrieb von Flüssiggastankstellen“ dürfen an Autogastankstellen nur Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug (z. B. Gabelstapler) oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden. Mit einer Gastankflasche sitzt man im Moment rechtlich wohl oder übel noch zwischen den Stühlen. Ich für meinen Teil habe die Gastankflasche, solange dieses rechtlich nicht geklärt ist, erst mal ad acta gelegt. Wir werden wahrscheinlich einen möglichst großen Brenngastank einbauen lassen. Kommt preislich auch nicht viel teurer als zwei Gastankflaschen. Udo |
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