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Das interessiert mich doch gar nicht. Da wird Flüssiggas eingefüllt. Das sind alles Druckbehälter für Flüssiggas.
Ja, dann ist wenigstens das geklärt. Liebe , Alf
Nur dumm, dass die UN ECE R122 für die Typgenehmigung von Heizungssystem der Fahrzeugklassen M, N und O gilt. Wenn man mit Abkürzungen rumschmeißt, wäre es von Vorteil, wenn man deren Bedeutung kennt: LPG, aus dem Englischen Liquefied Petroleum Gas zu Deutsch Flüssiggas.
Sind die bekannt? Dann mal raus mit den Erkennnissen aber Vorsicht, wenn du deine Aussagen nicht belegen kannst, gebe ich das weiter an unseren Justizar.
Bau nen ordentlichen Gastank ein, schmeiß die Tankflaschen raus und vertick die .. Ende Geländer :ja: :) Die Tankgasflasche kann legal in ein Fahrzeug verbaut werden. Die Befestigung ist ein Problem, dass sich nicht ohne großen Aufwand lösen lässt. Trotzdem kann die Tankflasche legal verwendet werden, wenn sie wie eine Tauschflasche ohne Werkzeug entnehmbar ist. Das heißt allerdings, dass ein Fernbetankungsanschluss tabu ist. Unter diesen Voraussetzungen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. Nur legal selbst füllen darf man dann die Tankflasche nicht. Wie hoch ist hierfür die Strafe? Im schlimmsten Fall wird man an der Tanke weggeschickt. Einzig das Risiko bleibt, dass es beim Selbstbetanken zu einem Unfall kommt. Dann dürfte der Versicherungsschutz ebenfalls in Rauch aufgehen. Diese Risikoeinschätzung muss dann jeder für sich selbst vornehmen.
Auszug aud DIN EN 1949 12 Installation von Flüssiggastanks zur Versorgung von Flüssiggasgeräten 12.1 Anforderungen an den Flüssiggastank und dessen Ausrüstungsteile Flüssiggastanks müssen den technischen Anforderungen der UNECE Richtlinie Nr. 67-01, Teil I, Anhang 10 entsprechen. Der Flüssiggasbehälter muss mindestens mit den nachfolgenden Ausrüstungsteilen ausgestattet sein und diese müssen den Anforderungen der UN/ECE Regulation Nr. 67-01, Teil I, Kapitel 6.3 entsprechen: Scout In UNECE Richtlinie Nr. 67-01, Teil I, Anhang 10 wird beschrieben wie eine Tankflasche gebaut werden muss. Völlig uninteressant in dieser Zusammenhang. In UN/ECE Regulation Nr. 67-01, Teil I, Kapitel 6.3 steht folgendes: 6.3 Vorschriften hinsichtlich der am Behälter angebrachten Ausrüstungsteile 6.3.1 Der Behälter muss mit folgenden einzelnen oder kombinierten (Mehrfachventil/e) Ausrüstungsteilen ausgestattet sein: 6.3.1.1 80%-Füllstoppventil, 6.3.1.2 Füllstandsanzeiger, 6.3.1.3 Überdruckventil (Ablassventil), 6.3.1.4 ferngesteuertes Versorgungsventil mit Überströmventil. 6.3.2 Falls erforderlich kann der Behälter mit einem gasdichten Gehäuse ausgestattet sein. 6.3.3 Der Behälter kann mit einer Stromversorgungsdurchführung für Stellmotoren/LPG-Kraftstoffpumpe ausgestattet sein. 6.3.4 Der Behälter kann mit einer eingebauten LPG-Kraftstoffpumpe ausgestattet sein. 6.3.5 Der Behälter kann mit einem Rückschlagventil ausgestattet sein. 6.3.6 Der Behälter ist mit einer Druckminderungseinrichtung auszustatten. Als Druckminderungseinrichtungen können Einrichtungen oder Funktionen genehmigt werden: (a) Ein Schmelzstift (mit Temperaturauslösung) (Sicherung), oder (b) ein Überdruckventil gem fl Absatz 6.14.8.3, oder (c) eine Kombination dieser beiden Einrichtungen, oder (d) eine entsprechende technische Lösung mit gleichwertiger Leistung. 6.3.7 Die in den Absätzen 6.3.1 bis 6.3.6 genannten Ausrüstungsteile benötigen eine Typgenehmigung gem fl den Vorschriften von: - Anhang 3 dieser Regelung für Ausrüstungsteile, die in den Absätzen 6.3.1, 6.3.2, 6.3.3 und 6.3.6 genannt sind, - Anhang 4 dieser Regelung für Ausrüstungsteile, die in Absatz 6.3.4 genannt sind, - Anhang 7 dieser Regelung für Ausrüstungsteile, die in Absatz 6.3.5 genannt sind. Also nix mit 20/8 g.......... TSV
Laut meinen Informationen gehören Reisemobile zur Fahrzeugklasse M. Also UN ECE 122! Wer etwas anderes weiß, möge sich melden. Rolf Jetzt wird es aber richtig spannend hier:
D.h. doch: Wenn ich nur den Hochdruckschlauch zwischen Betankungsanschluss und Flasche entferne oder den Betankungsanschluss abschraube, mache ich aus der Tankflasche juristisch wieder eine "normale" Flasche. Wenn ich zur Gasprüfung fahre, müsste das ganze Konstrukt anstandslos abgenommen werden. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt nicht. Wenn ich vor der Betankung den Hochdruckschlauch wieder aufschraube, ist keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden, das Betanken ist dann "illegal", nach dem Tankvorgang wird der Hochdruckschlauch wieder entfernt und alles ist Okay! (Das ist zwar absolut hirnrissig, aber wenn die Vorschriftenersteller es so wollen?) Frank
Man sollte schon die ganze Überschrift lesen.
Ich gehe einmal davon aus, dass die Tankflasche nicht ohne Betankungsanschuss verwendet werden darf. Es gibt aber doch die Tankflasche, die einen Betankungsanschluss direkt an der Flasche hat. Und da bräuchte man zum Betanken nicht mal was umzubauen.
Lohnt sich bei uns nicht wirklich. Bsp. dieses Jahr 4 1/2 Monate Skandinavien. Gasverbrauch keine 22 kg, 2 * getankt (Falun und Alta). Kühlschrank (Kompressor) läuft nur über Strom. Und wir wir waren nicht einmal an einer externen Steckdose. Die Tankflasche ist reine Bequemlichkeit und Gewichtsersparnis (die dann mit Weinbags wieder kompensiert wird ;D :oops: .) Frank Zitat Daniela: " Ich gehe einmal davon aus, dass die Tankflasche nicht ohne Betankungsanschuss verwendet werden darf. Es gibt aber doch die Tankflasche, die einen Betankungsanschluss direkt an der Flasche hat. Und da bräuchte man zum Betanken nicht mal was umzubauen." Jetzt fühle ich mich langsam etwas ver..... Liebe Rolf
Das wäre halt zu klären.
Ist das nicht ein Widerspruch zu:
Oder ist die eigentliche juristische Spitzfindigkeit das Wort FERNBETANKUNGSANSCHLUSS? D.h. Nur der Tankanschluss + Hochdruckschlauch sind "illegal"? Frank
Die Tankflasche muss ohne Werkzeug zu entfernen sein. Der Fernbetankungsanschluss kann nur mit Werkzeug demontiert werden. Der kurze Betankungsanschluss bleibt an der Tankflasche und muss nicht demontiert werden, um die Tankflasche zu entnehmen. Das ist der Trick.
At RETourer: Ich verstehe deine Argumentation nicht. Bei manchen Vorschriften liest du nicht die ganze Vorschrift. Z.B. ECE R67.01 ist nur für Antriebsysteme gedacht. Du meinst aber das er allgemein gültig ist und auch für Heizsysteme und Kühlschränke verwendbar ist. Bei andreren Vorschriften dann meinst du doch, das es sehr wichtig ist dass man sehr Textnah liest. Wenn man so liest dann kann man ja zu jedes beliebiges Ergebniss kommen. TSV
Du baust die Informationen nur falsch zusammen. 1. Es gibt keine spezielle Vorschrift zur Befestigung von Gastanks für Wohnzwecke. 2. Die StVZO fordert im §30 StVZO aber immer mindestens den "Stand der Technik" 3. Da es keine spezielle Vorschriften für die Befestigung von Gastanks für Wohnzwecke gibt, nimmt man als Stand der Technik die Befestigung von Gastanks für den Fahrzeugantrieb, quasi als Ersatzvorschrift. Genau, und den Stand der Technik bestimmt selbstverständlich unser lieber TÜV. Und die UN ECE 122 gilt nur in Island. Das ist die europäische Norm für Heizsysteme in Kraftfahrzeugen. Aberwie Daniela schon schrieb, gilt das halt nicht für Deutschland. Rolf
Verbleiben also für mich zwei Aktivitäten: 1.) Zu prüfen, ob ich die Alugastankflasche, die ich verbaut habe, ohne Hochdruckschlauch betreiben darf. 2,) Zu checken, wer eine Gastankflasche mit angebautem Betankungsanschluss anbietet. Und dann hätte ich einen Verbesserungsvorschlag für die Techniker: Einen Gasflaschenhalterung zu konstruieren, die mit Stahlbändern und Riegeln also ohne Verschraubung funktioniert und die Tankgasflaschen ordentlich fixiert. Frank
Nein! Fernbetankung oder Direktbetankung ist für Jedermann zulässig........soweit eine 20g-Zulassung vorhanden ist! Wenn keine 20g-Zulassung vorhanden ist, dürfen die Flaschen ausschliesslich nur von autorisierten Fachkräften befüllt werden! Was Daniela vorschlägt, habe ich doch schon vor 2 Seiten gesagt: Flasche ohne Befestigung= ganz normale Tauschflasche= Ladung = nicht zu bemängeln, Befüllen allerdings illegal= ist mir wurscht. Mit Bändel ohne zusätzliche Befestigung (letztere ist ja eigentlich nur gefordert wegen dem Gaspolsterabstellmechanismus/80%, der liegend nicht funktioniert, Schwimmermechanismus) ist sie ja auch sicherer befestigt ! :razz: Verkehrte Welt. Und bei einem 20/8g regelrecht befestigten hochgehenden Tank/flasche nützt mir die Befestigung auch nichts ! 2x :razz: Gr. Richi [/quote] Quatsch. Einfach die DIN EN 1949 lesen und gut! Im Übrigen, spezielle DIN - gibt es nicht, da hast du Recht, es gibt einfach eine DIN und gut! Letztlich ist alles geregelt und ich kann dazu nur sagen...... Ist es stabil und hält es offensichtlich was aus, so sollte ein Diplom Maschinenbau Ing., ala Alf (sorry - war nur ein Beispiel ohne persönlichen Angriff) was daraus machen können.
Solche Fragen werden z.B. im Bund-Länder-Fachausschuss beraten, in denen neben Vertretern des BMVI auch Ländervertreter also auch die technischen Leiter der Überwachungsorganisationen und der Technischen Prüfstellen vertreten sind. Im übrigen gilt: Der Stand der Technik ist eine Technikklausel und stellt die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, dar.
Deine Oberflächlichkeit ist langsam anstrengend. Die Halterung wurde geprüft und hält die 20g aus. Nur nützt dir das nichts, wenn du die Halterung an eine Sperrholzwand schraubst. Die Tankflaschenlieferanten betreiben hier ganz klar Augenwischerei. Nehmen wir ein S... ? :lol:
Gut gebrüllt, Löwe, doch eines wage ich anzuzweifeln. Der Mann, der ständig nur Theorie liest, als Fachabteilungsleiter Gas zum Beispiel beim TÜV, weiß ganz genau Bescheid im Bereich der Technik von heute? Ein Studium, abgeschlossen von vor 30 Jahren ? Da ist man doch direkt am Thema?? Ich weiß Weiterschulung etc. :lol:
Genau das war MEIN Einstiegsthema...keine 20g Zulassung vorhanden, nur die normalen Bänder einer Tauschflasche. Und es ging noch nicht um die Befüllung, sondern darum dass der "Gas-TÜV" verweigert wurde, s.o.: 20g, 8g, Festverrohrung. D.h. hinter meiner Fragestellung steckt, wie muss meine installierte ALU-Gastankflaschenanlage aussehen, dass der abnehmende Prüfer überhaupt bereit ist, sich mit meiner Anlage näher zu beschäftigen. Und mit Daniela´s Statements nähern wir uns rasant diesem Punkt. Frank Kopfschüttel ........ Es gibt keine 20 g Zulassung! Tank ist verbaut nach DIN und gut! Es würde doch ganz einfach gehen, oder ? Kauft die Gastankflaschen von den einschlägigen Quellen und gut. (ist nicht mein Ding, wir favorisieren richtige Gastanks). Baut das ein und fahrt zur HU (nicht zum TÜV, soviel Zeit sollte sein, sondern zur HU :wink: ) dahin, wo ihr die Gastankflaschen gekauft habt. Die sollten wissen, wie man sowas abnahmekonform bekommt und dann ist Ruhe! Das Ganze alle 2 Jahre und gut!
Ist einen neuen Thread wert! z.B. wie bescheiss ich den Tüver am besten? Ich selber habe dank Tank mit 20g noch nie einen Gedanken an Flaschen verschwendet, aber die gesetzeskonforme Regelung mit Tankflaschen interessiert mich schon!
Genau das ist der Punkt, Wenn Du als Endverbraucher nämlich zu den Fachbetrieben kommst, sagen sie dir ganz klar: Wir bauen Dir sehr gerne die Halterung ein, aber eine Eintragung im "gelben Schein" geben wir Dir nicht. Und ohne Eintrag scheitert man dann wieder beim "TÜV". An die Kritiker von Daniela Wenn Daniela hier die geltenden Vorschriften darlegt, ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden. Dass man etwas gegen die Inhalte der Vorschriften hat, ist ein ganz anderes Bier! Also trennt bitte schön gedanklich VORSCHRIFTEN und PERSONEN, die erklären, was in den Vorschriften steht. Frank
Wissen sie auch, deswegen verweisen sie neuerdings auf Fachbetriebe für den 20g-Einbau!
Ich will den TÜVer gar nicht bescheissen! Das ist nicht mein Thema. Sonst wäre ich mit meinen Stahlflaschen hingefahren. Ich will, dass er sich mit meinem ALUgastankflaschen Einbau beschäftigt (Was er getan hat) und dass dieser legal (den er nach Beschäftigung für illegal hält) ist. Ob ich den Schlauch vor dem Betanken wieder anschraube und dann wieder abschraube oder eine Tankflasche mit Direktbetankung einbaue, ist dann eine mögliche Lösung. Frank Hi Es geht nicht um Daniela. Wo immer sie auch arbeitet, das ist mir egal. Selbst wenn sie beim TÜV arbeitet und einen Justiziar am Bändle hat, ist es mir egal. Die Frage ist eine andere, es geht bei der Frage um dauerhafte Rechtssicherheit. Konkrekt Wir bauen Tag täglich Autogastanks ein, die die vorgeschriebenen Momente vom Einbau her bringen müssen.... Jeder Umbau geht direkt nach Einbau zur Dekra zur Begutachtung und gut! Inklusive Maßhaltigkeit, Fotos, grundsätzliche Dinge (Schellenabstand) usw.. Wir sind Marburg Biedenkopf (Hessen konform) :wink: Da spielt es keine Rolle ob es Tanks sind, zum fahren oder zum kochen. Es sind inzwischen die gleichen Tanks, die gleiche gesetzliche Vorgabe nach DIN usw.. und das ist auch gut so.
Genau das war meine Aussage. Inhalte von Aussagen und Personen trennen
Die Idee ist gut. 2010 direkt beim Hersteller ALUGAS gekauft. Seitdem 2 mal "Gas-TÜV" anstandslos abgenommen, von derselben Stelle. Seit 2010 gibt es wohl etliche neue Vorschriften. Und kein Bestandsrecht.
Da stimme ich doch vorbehaltlos zu! von Frank an Frank Hi Kein Problem, gern geschehen. Ich hab tagtäglich damit zu tun, das Dinge, die seit mehr als 20 Jahren bei der HU Abnahme OK sind, immer wieder von jungen HU Prüfern angezweifelt werden. Somit gibt es meist eine negative HU. Das kann ich so nicht stehen lassen. Nach dem ich dann die HU nachträglich begleitet hab :wink: , funktioniert es meistens und gut. Wir sind alles Menschen, die machen bekanntlich Fehler. Auch HU Prüfer sind lernfähig! Ich mach das ganz einfach. Ich lese und lerne deren Vorgaben. Meist, weiß ich in den DIN oder anderen Vorgaben, seitengenau und wortwörtlich besser Bescheid, als der jeweilige Prüfer. Nicht weiter schlimm, meist hab ich das Schriftstück im Streitfall im Original auch noch einstecken. Ich weiß, das ist nicht in Ordnung, :D :D :D :D :D :D hilft aber auf dem Weg zur Rechtssicherheit.. Dem Prüfer das Prüfen beibringen? Meine Fahrz.-HU-Plakette >3,5to, 11J.alt wurde letztes Mal für 2 Jahre vom jungen TÜV Mitarbeiter geklebt. Na ja, ich wies ihn darauf hin, habe aber nur eine bezahlt.. Gr. Richi PS : Der Wagen kommt mit gemachter Gasprüfung zur HU, der Gaskastenschlüssel ist nicht dabei ! Noch was: Da sieht man mal, wie lange solche Institutionen brauchen, bis sich so etwas bei ihnen rumspricht bzw. bis sie mach dem neuesten Stand..... Wenn ich mich recht erinnere, wiesen die Gasheinis im Frühjahr 14 auf die 20/8g Tankfl.befest.-geschichte hin. die wohl schon länger galt. Und richtig ernst wird es im Herbst 2015... Zu Ausschuß: Hat in der deutschen Sprache 2 Bedeutungen, haben diese Bedeutungen doch etwas miteinander zu tun ? Wenn ich so an die Medizin denke: Verfahren/Medikamente von Bundesausschüssen hochranginger Spezialisten erst über den grünen Klee gelobt, nach einiger Zeit dann wegen Lebensgefährlichkeit verboten. Und die juristische Sackgasse bei Tauschflasche u. Tankflasche, Definition u. Folgen. Formale Hirngespinste, die viel Geld verschlingen, zum Nachweis mancher beruflicher Existenzberechtigung. Auf welche Unfallstatistk beruft sich eigentlich der Unterschied oder hat man hier der Tanklobby nachgegeben , um der Tankflaschenlobby das Geschäft zu vermiesen, vermute ich sehr stark. Wie hier allenthalben manipuliert wird, tritt immer mehr zu Tage : Finanzwirtschaft, Kartelle, Abgas, Fußball. Gr. Richi Jetzt dann bitte noch extra für mich. Mein Gaskasten in meinem Eura der ist sehr klein und eng, da passen gerade eben so die beiden Flaschen rein. Das sollte für das 20g dann doch eigentlich reichen, weil die eh nirgends hin können. Oder verstehe ich es mal wieder nicht.
Der Gedanke kam mir auch schon! Sehr gut! :lol: :lol: :lol: Macht mal ne Probe: (Aussage ist nicht ernst gemeint und stellt somit keine Handlungsaufforderung dar!!) Nehmt ein Fahrrad und fahrt damit mit ca. 20 km/h frontal gegen eine Wand. Ihr werdet erstaunt sein, was das für ein Rumms gibt. Und stellt euch das ganze bei 100 km/h vor und das mit 2 x 11 Kg Gaspuddels. Da sind nicht nur die Flaschen unterwegs, egal ob kleiner oder großer Gaskasten, da kommt der ganze Aufbau!!! Und daher favorisieren wir Gastanks, ordentlich befestigt, direkt am Rahmen und im Falle eines Unfalls bleiben die Tanks dann auch dort, wo diese befestigt wurden. mit 100km/h und mind. 3.5t da hörst du den evt. Rumbs von der Gasbuddel eh nicht mehr...
So sehe ich das auch Die Nylongurten dienen auch hier der Ladungssicherung, aber was fest verschraubt ist (und damit neigungssicher beim Betanken) kann halt nicht mehr als Ladung deklariert werden. Es hat halt nicht alles mit Gas zu tun sondern manchmal auch mit so banalen Dingen wie Crashsicherheit. Darunter fällt auch der aufgesetzte "Verschlusshut" der Tauschflasche wenn diese nicht angeschlossen ist. Hat auch nichts mit logischer Vergleichsbarkeit zu tun, ist halt so. Aber Auswandern in die Ukraine ist auch nicht immer die Lösung. Andreas
So ganz richtig ist das ja auch nicht.Die Tauschflasche ist nur dann Ladung wenn sie nicht angeschlossen ist. Und dann gehört die rote Kappe darauf und muß gesichert sein. Ist sie aber angeschlossen,ist es Betriebsstoff und darf unter bestimmten Bedingungen sogar benutzt werden. Und alles mit einem nur 2 cm breiten Gurt,der mit 1,5 cm langen Schrauben im Sperrholz gehalten wird. Ich frage mich daher ob mein Kasten die 20 G aushält wenn ich am ende eines Staus stehe und ein LKW ungebremst hinten hinein rauscht. Ganz abgesehen von den ganzen Joghurtbechern. :? Da ist mir eine fest eingebaute Tankflasche doch lieber. Jürgen
Frag Dich lieber, wie Du am schnellsten aus dem Pappkarton heraus kommst, bevor der LKW seine Stoßstange in deinem Armaturenbrett vergräbt, Volker ;-) |
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