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Bei Flaschen die als ortsfester Tank eingebaut werden, gelten Anforderungen, die nur von qualifizierten Fachwerkstätten erfüllt werden können, insbesondere die DIN EN 1949, die DIN EN 12979 und das Regelwerk ECE R 67.01. Hier werden insbesondere an die Befestigung sehr hohe Ansprüche gestellt, und zwar muss sie Beschleunigungskräften von 20g in Längsrichtung und 7g in Querrichtung standhalten. Den ordnungsgemäß erfolgten Einbau hat letztlich ein Sachverständiger (TÜV) zu bestätigen. Oliver Noch so ein Thread. Langsam wird es "laaaangeweilig". Kann mal bitte jemand eine Link konkret zu den "Normen" einstellen. Ich konnte im Netz immer nur Merkblätter oder Zusammenfassungen finden? Hier --> Link steht zwar ein Merkblatt. Es ist aber auch nur ein Uplad von einem User. Vielleicht stimmt nicht mal das Logo. Denn beim DVFG konnte ich dazu nix finden. 20g? - Bei eine 22kg Falsche 440N. Ist das nun viel? - Bei mir würde die Flasche in Fahrtrichtung an die Wand zum Bad "drücken". Zusätzlich würde diese am Boden befestigt. Reicht dies für 440N. Wer prüft dies? Der TÜV? - Wo steht (genauer Link zur Regelung), dass man dies vom TÜV eintragen lassen muss? Sicher nicht in einer DIN, dies ja nur die "Norm"- also eine Vorgabe. Ich konnte im Netz nur finden, wo sich die Vorgaben auf Tanks für den Antrieb von KfZ bezogen. - Diese 20g scheinen ggf. das Einzige zu sein, was "für das Aus der Gastankflasche" spricht. Und wenn, irgendwie bekommt man das Teil schon "bombenfest" im Gaskasten.
Was willst du uns sagen - gäääääähhhhhhhn. vg gerald Was will uns der Künstler mit seinem Werk mitteilen? Das wurde schon mehrfach thematisiert, mehr als ausreichend diskutiert und wenn 5 Forumsmitglieder zusammen treffen gibt es geschätzte 6 - 7 Meinungen dazu, wie das alles auszulegen ist. Bitte nicht noch'n Thread zu dem Thema! Ist ja schlimmer als Auspuffthreads in Harley-Foren ... Hallo Leute, da die ja nu wohl wertlos sind, meldet euch bei mir, ich täte die kostenlos entsorgen :ja:
Wo ist hier der 'Like'-Button ;-) 20 kg bei 20 g sind wenigstens 4.400 N Ich mein ja bloß, Alf
Du hast bestimmt richtig gedacht, Dich aber vertippt ;-) 20kg>20g>4000N oder 40kN 22kg>20g>4400N oder 44kN (ganz korrekt 4312N)
4400N sind 4.4kN - ich mein ja bloß... bei 1g (Erdbeschleunigung) entspricht 1kg der Kraft von 9,81 N bei 20g (20 facher Erdbeschleunigung) etspricht 1kg = 196.2N, folglich entsprechen 22kg bei 20g der Kraft von 4316N oder 4.316kN
Und wofür braucht man das wenn das Womo steht ? zum Beispiel beim Tanken :roll: Denn unterwegs ist es eine normale 11 kg Gasflasche wenn sie mit den Gurt befestigt ist, da gelten andere Regeln :ja: Dieter
Und ich mich verrechnet. Naja, Physikunterricht ist doch schon zu lange her.
Die Rechnung war doch nur für die Theorie. Keine Ahnung wann beim Tanken Kräfte von 20g entstehen sollen. Vermutlich hält die KEINE Tankbefestigung aus. Und wenn es die Befestigung aushält, dann eben nicht das Bauteil an dem es befestigt ist.
Schönes Video :-)
OK - jetzt haben wir's aber ;-)
Genau wegen unterwegs... 11kg Flasche ist mit Schlauch angeschlossen und mit Schlauchbruchsicherung, fals sie offen transportiert werden soll. Tank darf nur mit festem Rohr angeschlossen werden. Wenn die 11kg Flasche den Abflug mach, passiert nicht viel, wenn der Tank den Abflug macht, bricht das Rohr und das Gas strömt aus. Also muss der Tank wegen der unflexiblen Verrohrung fest montiert sein und die Halterung die 20g aushalten. Ist doch einfach. Beim Betanken ist die Beschleunigung wurscht. Die "Schlauchbruchsicherung" ist in der Tankflaschenarmatur integriert. ciao Ludo Ich habe gestern eine Mail an den Vertreiber der Tankflaschen geschickt, um Klarheit zu bekommen. Die Antwort zusammengefasst*: - Anfang des Jahres wurden viele Dinge für die Zulassung verändert. - Die angebotenen Halterungen erfüllen zwar die Vorgabe der 20g, das Problem ist eher die Verschraubung am Fahrzeug. - Es darf KEIN Schlauch zum Anschließen verwendet werden!** - Ein Bescheinigung (z.B. TÜV oder Karosseriebau) muss vorliegen, wenn sich der Sachverständige*** nicht in der Lage sieht, die Befestigung als ausreichend zu beurteilen. *Kein Copy&Paste um rechtliche Problem zu vermeiden **Sicher wie oben vermutet, ist dies auch der Grund wegen der 20g. ***vermutlich Gasprüfer Also: Einfach die Tankflasche bestellen und selbst einbauen ist nicht mehr! Entweder macht man es selbst richtig oder lässt es richtig machen. Hallo, habe vor Kurzem mit der Werkstatt gesprochen, die meine Alugastankflasche Anfang 2013 eingebaut hat. Es ist richtig, die Vorschriften wurden Anfang dieses Jahres geändert. Es besteht aber keine Umrüstungspflicht für Installationen nach der älteren Regelung. Ich werde allerdings nach Ablauf von 5 Jahren, wenn der Schlauch zur Außenbetankung auszutauschen wäre, auf feste Verrohrung umrüsten lassen. gerhardo nachdem die Frage mit den kN geklärt ist, stellt sich die Frage was bedeutet das in der Praxis? gehen wir von einem Frontalaufprall aus, bei dem das Fahrzeug um 10 cm Meter kürzer wird, dann reichen die 20g genau für eine Aufprallgeschwindigkeit von 7 km/h es gilt: v = 3,6 x sqrt (g x s/0,5) v = Geschwindigkeit km/s g = Beschleunigung in g s= Weg in m sqrt = Quadratwurzel grüße klaus Stimmt die Rechnung? Ich wollte dies auch schon ausrechnen, aber meine Physikunterricht ist zu lange her... Rein logisch: "Wenn das Fahrzeug nicht 10cm kürzer wird", wie hoch darf dann die Geschwindigkeit für die 20g sein? Der Weg sollte hier keine Rolle spielen. In deinem Fall sind ja die 10cm, die das Fahrzeug an Energie aufnimmt, die genau nicht auf die Flasche wirken.
Die Verrohrung ist hier sicher das Geringste. Die Frage ist, wie bekomme ich die Flasche fest, damit sie 20g aushält?
Die Harleys oder die Tankgasflaschen? :-D Zum Glück ist meine Tankgasflasche eine ganz normale Gastauschflasche, jedenfalls nach der Handhabung meinerseits. Nur das unerklärliche Verschwinden immer kurz vor der Gasprüfung wirft noch einige Fragen auf... :gruebel: :wink: So wie ich das jetzt verstehe ist doch für Bestandsanlagen alles gut wenn es dann mal so abgenommen wurde. Oder nicht? :?: Und hat schon jemand eine Tankflasche im gelben Prüfbuch eingetragen? :lach: Markus, wenn FöniX drum herum ist das egal, da nehm ich alles :lach: Bei meinem Bedarf von ca 5 Flaschen a 11 kg pro Jahr erübrigt sich zum Glück die Frage der Tankflasche. Die wären nur für Abwesenheiten von Deutschland größer 8 Wochen eine Überlegung wert. Meist reicht aber ein Adapter und eine willige (Bakschisch, Flagellati, Tränendrüse, Euroschein, Überström Flasche mit Überstromschlauch) Zapfstelle, um den Aufenthalt auf 12 Wochen und mehr außerhalb der deutschen Baumärkte auszudehnen. Evtl. kann man die Reserveflasche mit 17 kg Gewicht einspren. Wer trotzdem eine Tankflasche braucht, wird seine Gründe haben. Ich habe sie nicht.
bei mir wurde die Tankgasflasche unter dem Punkt (Die Flüssiggasanlage wurde demgegeüber wie folgt geändert) von der Dekra im Jahr 2013 eingetragen.
Hallo, sofern die bestehende Anlage schon in das Prüfbuch eingetragen ist, ist das kein Problem, wenn aber nicht, wird die Anlage behandelt, als wäre sie neu eingebaut. Also muss sie jetzt alle Vorschriften erfüllen. Oliver hallo: ohne den ganzen tröd zu lesen: meine Alu-Gastankflaschen wiegen je mit 22 litern befüllt je 17 kg und sind gegen verdrehen mit einer Halterung befestigt: Die Tauschflache bringt es je auf 22 kg und war nur mit einem Nylonspanngurt befestigt!!! Welche Flasche bringt bei einem Unfall die größere Masse,,,,,, mfG KH Das diese neue Vorschriften einfach Quatsch sind ist schon daran zu erkennen, dass in vielen Wohnwagen zwei normale 11kg Gasflaschen in Halterungen mit zwei Schrauben in der Sandwich-Bugwand des Wohnwagens verschraubt und mit Riemchen aus Plastik befestigt sind. Bei meinen bisherigen Wohnwagen war in der Sandwichwand auch an der Stelle keine Verstärkung, so dass die Schrauben in die Isolierung geschraubt waren. Der dünne Deckel aus Plastik, der den Gasflaschenkasten verschloss, hätte die auch nicht zurückgehalten. Das Gastanks in Flaschenform (außer die für Gabelstapler) nicht liegend benutzt werden dürfen, weder zum Füllen noch zur Gasentnahme sollte doch jedem klar sein (ist ja auch bei den Tauschflaschen der Fall). Demnach müsste konsequenter Weise auch das Hantieren mit Tauschflaschen verboten werden oder alle, die damit umgehen müssten zu Gasfachleuten ausgebildet werden. :wink: Ich schlage daher einen Führerschein zum Umgang mit Gasflaschen vor, Dauer 5 Tage, Kosten 500€, und das sollten nur TÜV oder DEKRA machen dürfen. Wäre doch ein neues Betätigungsfeld für deren Lobbyisten. :idea: :wink: Nunja, zugegeben: Es wäre von Vorteil, wenn jeder, der mit Gas hantiert, zumindest die physikalischen Eigenschaften kennen würde und die entsprechenden Verhaltensregeln. sehr richtig erkannt... :D deswegen sollte alle Gasflaschen-Transporte in Wohnmobilen und Wohnwagen verboten werden !! ;D
Problem ist hier zunächst nicht die Masse im Vergleich Tankflasche und Gasflasche. Eher das Problem, dass eine Tankflasche "starr" verrohrt werden muss. In diesem Fall muss die Tankflasche besser gegen verrutschen gesichert werden - eben diese 20g. Was aber sind 20g? Wir haben gerechnet...oben. Ich würde es mal kurz ausdrücken - es ist das 20fache des Eigengewichtes der Flasche, also rund 440kg. D.h. Stelle ich die Flasche einfach hin, so muss der Boden darunter 440kg aushalten. Um die Bremswirkung zu realisieren, müsste ich die Flasche waagerecht aufhängen - als mit dem Boden an die Wand (Den Hebelarm hier mal nicht beachtet). Wäre jetzt die Flasche 440kg schwer, so darf die Flasche nicht runterfallen. Finde ich jetzt nicht so viel... Etwas wenig als ein Trabant. :-) Ich habe mir überlegt, wenn man die Bodenhalterung von Wynen nimmt und durch den Gaskastenboden die Löcher bohrt. Dann von unten eine Metallplatte mindestens so große wie Gasflasche macht und dies dann verschraubt. Dann sollte der Boden die 20g aufnehmen können. Vielleicht ist dies auch gar nicht nötig. Wenn man die Gasflasche mit den Bodenhalterungen befestigt, so wirken ja in Fahrrichtung die Kräfte waagerecht - als parallel zum Boden. Hier halte ich es für unwahrscheinlich, dass sich die Schraube "durch" den Boden zieht - also die Löcher oval werden. Lasst Euch doch die Flasche von Wynen oder einem Alternativlieferanten montieren, die Halterung ist dann zugelassen und geprüft, Ihr müsst doch sowieso hinterher zur Gasprüfung / Eintragung - warum das Risiko und der Aufwand - wegen vermutlich 100€ Montagekosten? Hallo, die Frage, wie der Tüv die Befestigung prüft kann ich beantworten. Bei meinem Land Rover hatte ich eine Gasanlage einbauen lassen. Der Prüfer hat sich gegenüber des Tanks auf die Bank gesetzt, seine Hände an den Tank und dann ruckel hin, ruckel her, Augenbrauen heben, Augenbrauen senken, noch mal ruckeln und dann das Testergebnis "Is fest". :D , Stephan nicht ohne Grund wird die Gasfachfrau für den Einbau einen Karosserie Fachbetrieb empfehlen. Hört sich fast an, als wenn da eine Art wie "Gurtbock" konstruiert und eingeschweisst werden muss. Wenn ich das so sehe kann ich mir auch gleich einen richtigen Tank unters Wohnmobil bauen lassen. Preislich sollte das kein unterschied sein. Außerdem kann die normale Flaschenanlage bestehen bleiben. Oder man lässt nur eine Flasche drin und der zweite ist dann für die lange Zeit im Ausland wenn der Tank leer und keine Tanke verfügbar. Kann man dann eine landesübliche Flasche reinsetzen. Denke mal das wir diesen Weg gehen werden. Aber wir haben noch Zeit und somit werde ich den ganzen Blödsinn erst mal beobachten. Udo Mein komplettes Gedöns ist eingetragen und gepfrüft. icl Flaschen, CS und Schläuche. Das komplette Programm. Sofern Bestandsschutz besteht können die mich mal! und als was wurde es eingetragen, als Tankflasche oder als Tank?
So sehe ich das auch, zumal ein Tank ab einer gewissen Größe günstiger ist, als Flaschen und die Befestigung am Rahmen erfolgt. ein 100l Tank (80l Gas oder 40kg = 4 Flaschen) kostet auch nicht mehr als 2 Tankflaschen und nimmt keinen Platz weg im WoMo. Ich bin noch hin und hergerissen, aber wenn ich mich für eine Betankungsvariante entscheiden müsste, dann wäre es der Tank. Und die neuen Tanks müssen auch nicht nach 10 Jahren getestet werden. Da war doch was, stimmts? Udo Stimmt Udo! Die haben die Nr. R67 01und brauchen die 10-jährige Druckprüfung nicht mehr. Nur wird sich sich Tüv oder Gasprüfer die Dinger weiterhin ansehen und wenn sie dann als Rostfetzen runter hängen........ :? Das will ich auch stark hoffen. Wenn man schon alle 2 Jahre zur Prüfung muss dann sollen die auch den Tank überprüfen. Udo wenn ich die Prüfer nicht darauf hingewiesen hätte, hätte sich von alleine keiner für den Tank interessiert. :eek: Viel anders schätze ich das bei den Tankflaschen auch nicht ein, zumindest noch nicht. :D Bei Wynen gibt es jetzt ein "flexibles Rohr" zugelassen nach 67R.01 zum Anschluss von Gastankflaschen an SecuMotion oder Truma CS Modellen. Ist ein flexibles Rohr so etwas ähnliches wie ein starrer Schlauch? Für die Tankflaschenbefestigung der Gasfachfrau hat der TÜV Rheinland eine Bestätigung der Aufprallfestigkeit ausgestellt. Dabei wurde aber der Tanklaschenhalter an einem starren Prüfgestell befestigt. Der Einbau im Fahrzeug wurde nicht geprüft. Das Thema Gas im Wohnmobil wird uns wohl noch lange beschäftigen. Vielleicht geht es wieder zu den Spirituskochern zurück, die lassen sich ja drucklos befüllen. :? Stefan die Tankflaschen sind ja eigentlich nichts anderes als die normalen Leihbuddeln aus dem Baumarkt der Aufwand der getrieben wird um die Überfüllung (durch Rausnehmen und Schräglegen) zu vermeiden grenzt schon an bürokratische Hysterie grüße klaus |
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