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Braucht man keine Gasprüfung mehr? 1, 2, 3, 4


Ganzalleinunterhalter am 02 Feb 2018 18:29:55

Canadier hat geschrieben:Hallo Horst,
sag mal bis du sicher das dieser Schaden von einer Gasexplosion herrührt?


Das Bild hatte mir letztes Jahr ein befreundeter Wohnmobilist geschickt, mit der entsprechenden Erklärung wie es zu der Verpuffung / Gasexplosion gekommen ist
--> Link

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Mover am 02 Feb 2018 21:25:43

Was ist, wenn in einem Womo während der Fahrt der Kühlschrank über Gas läuft und die Gasheizung mit Gas blubbert?

Es läuft aus zwei Rohren Gas.

Ich meine, man muss prüfen lassen.

villadsen am 02 Feb 2018 22:26:11

Hier in Dänemark gibt es keinerlei Gas Test Pflicht. Die dänische Sicherheitsbehörde hat auf deren Homepage lediglich eine unverbindliche Empfehlung das mann einen Gas Test jedes zweites Jahr machen lassen sollten. Wenn mann es nicht tut hat es keinerlei Konsequenzen.
MfG
Thomas V.
NB: Ab und zu ist Dänemark gar nicht so schlimm. Gastankflaschen kann mann auch ungestört auf der Tankstelle füllen egal ob sie mit Schnurschenkel oder Metallband befästigt sind.

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Dan-Hu am 02 Feb 2018 22:37:51

villadsen hat geschrieben:NB: Ab und zu ist Dänemark gar nicht so schlimm. Gastankflaschen kann mann auch ungestört auf der Tankstelle füllen egal ob sie mit Schnurschenkel oder Metallband befästigt sind.


Es gibt aber in DK sogt wir keine Gastankstellen. Ich habe da keine guten Erfahrungen gemacht und musste fast frieren, weil die, die unserer Nähe war nicht SB-bedienbar war und keiner da war, der hätte tanken können.

villadsen am 02 Feb 2018 22:43:28

Ja, das ist richtig. Autogas ist in Dänemark fast ausgestorben. Das letzte mal als ich es untersuchte gab es noch 4 Tankstellen. Deshalb kümmert sich ja auch Niemanden darum, ob ein Paar Tankflaschen getankt wird.
MfG
Thomas V.

Mover am 02 Feb 2018 22:46:04


Jagstcamp-Widdern am 04 Feb 2018 18:18:29

ich drücke meine anlage 2x im jahr selbst ab, gasprüfung (kein gelbes prüfbuch) war nur erforderlich für die umschreibung zum sonstigen kfz womo. noch nie ein kleber, und noch nie ein prob bei der hu!

allesbleibtgut
hartmut

berny2 am 04 Feb 2018 19:33:59

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:ich drücke meine anlage 2x im jahr selbst ab, gasprüfung (kein gelbes prüfbuch) war nur erforderlich für die umschreibung zum sonstigen kfz womo. noch nie ein kleber, und noch nie ein prob bei der hu!
allesbleibtgut
hartmut

Was, bitte, ist ein "kleber"? Tipp: Gross- bzw. Kleinschreibung könnte helfen.

Jagstcamp-Widdern am 04 Feb 2018 19:56:07

so ein rundes ding, was die bei der zulassung und bei der hu auf das kennzeichen kleben..
für gas sitzt der kleber hinten in kennzeichennähe!
im süddeutschen heiszen kleber übrigens "bäbber"!
heute schon geklebt?

allesbleibtgut
hartmut

rkopka am 04 Feb 2018 20:24:44

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:so ein rundes ding, was die bei der zulassung und bei der hu auf das kennzeichen kleben..
für gas sitzt der kleber hinten in kennzeichennähe!

Bei uns muß der Aufkleber neuerdings auf der Windschutzscheibe neben dem Pickerl sein (früher auch hinten).

RK

OstfrieslandBE am 15 Feb 2018 12:10:25

ChiliFFM hat geschrieben:Ich habe mal den hier bei mir ansässigen TÜV Süd mit Verweis auf den Artikel angeschrieben, auf welcher Grundlage er eigentlich behauptet:
"Für die Hauptuntersuchung Ihres Wohnmobils benötigen Sie eine gültige Gasprüfbescheinigung für die Gasanlage."
Quelle: --> Link

Ich bin ehrlich gespannt, was dabei herauskommt.


Hallo Hans,
hat sich der TÜV schon gemeldet?
Bin sehr neugierig. :D

berny2 am 15 Feb 2018 15:36:48

rkopka hat geschrieben:Bei uns muß der Aufkleber neuerdings auf der Windschutzscheibe neben dem Pickerl sein (früher auch hinten).
RK

Danke für die Aufklärung. :idea: :razz:

Oberlandcamper am 15 Feb 2018 18:41:02

und gerade das gefunden ...--> Link das weiss man nun echt nicht mehr :eek: :eek:

schneggenhaus am 15 Feb 2018 19:11:34

mir ist nicht bekannt, das man in der Schweiz keine Gasprüfung braucht ! Wir müssen unser Wohnmobil regelmässig prüfen lassen wegen dem Gas. Das erste Mobil verkauften wir vor der erneuten Gasprüfung und das neue Wohnmobil gekauft 2016 hat auch eine Plakette für die Gasprüfung und die nächste wird so ca 2019 fällig werden, meinte ich gesehen zu haben.
Das ist sicher nicht nur für die eigene Sicherheit gedacht sondern auch Pflicht in der Schweiz, oder sehe ich das falsch ??
Wer weiss da Bescheid ??

mit lieben Grüssen, Schneggenhaus

Flatus am 15 Feb 2018 19:14:30

berny2 hat geschrieben:Zynismus ist hier eigentlich nicht gefragt, hast offenbar noch nicht den Supergau erlebt. :evil:

Das hat mit Zynismus gar nichts zu tub, sondern entspricht Wort für Wort den Tatsachen.
Und es stellt die sinnhaftigkeit von manchen Vorschriften ernsthaft in Frage. Denn sonst gäbe es in der Schweiz wegen der fehlenden Gasprüfung erkennbar mehr Vorfälle als anderswo...

Gruss Flatus
.

Flatus am 15 Feb 2018 19:18:49

schneggenhaus hat geschrieben:mir ist nicht bekannt, das man in der Schweiz keine Gasprüfung braucht ! Wir müssen unser Wohnmobil regelmässig prüfen lassen wegen dem Gas.
...
Das ist sicher nicht nur für die eigene Sicherheit gedacht sondern auch Pflicht in der Schweiz, oder sehe ich das falsch ??
Wer weiss da Bescheid?

Nö. Es gibt keine gesetzliche Pflicht.

Gruss Flatus
.

Inselmann am 15 Feb 2018 19:38:32

Oberlandcamper hat geschrieben:und gerade das gefunden ...--> Link das weiss man nun echt nicht mehr :eek: :eek:


was meinst du denn genau? Das der Inhaber der Seite der Meinung ist das eine Pruefung einer Gasanlage die NICHT zum Vortrieb des Fahrzeuges dient Pflicht ist um eine HU Plakette zu bekommen oder der Link wo er auf die StVZO hinweist aber ich nichts finden kann was eine Pruefung einer Gasanlage die NICHT zum betreiben des Motors dient bei der HU vorliegen/gemacht werden muss?

Snip
3.1.1.2
Die Untersuchung der Gasanlagen für Antriebssysteme von Kraftfahrzeugen nach Nummer 1.2.1 in Verbindung mit Anlage VIIIa Nummer 6.8.5 kann als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung von einer dafür nach Anlage XVIIa anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt werden (wiederkehrende Gasanlagenprüfung). Die Durchführung der Untersuchung ist auf einem Nachweis nach Nummer 2.4 der Anlage XVII zu bescheinigen. Die Untersuchung darf höchstens zwölf Monate vor dem durch die Prüfplakette angegebenen Monat für die nächste vorgeschriebene Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Wurde innerhalb dieses Zeitraums eine Gassystemeinbauprüfung nach § 41a Absatz 5 oder eine Gasanlagenprüfung nach § 41a Absatz 6 durchgeführt, tritt diese an die Stelle der Untersuchung nach Satz 1. Der Nachweis über die durchgeführte Untersuchung oder Prüfung ist dem aaSoP oder PI auszuhändigen, der die Kontrollnummer der in Satz 1 genannten Kraftfahrzeugwerkstatt in den Untersuchungsbericht überträgt und die von ihr im Nachweis aufgeführten Mängel bei der Hauptuntersuchung berücksichtigt.
End Snip

Das waere ja echt der Hammer wenn da geprueft wird wenns gar keine Vorschrift ist.

Scout am 15 Feb 2018 20:12:31

schneggenhaus hat geschrieben:mir ist nicht bekannt, das man in der Schweiz keine Gasprüfung braucht ! Wir müssen unser Wohnmobil regelmässig prüfen lassen wegen dem Gas.
Das ist sicher nicht nur für die eigene Sicherheit gedacht sondern auch Pflicht in der Schweiz, oder sehe ich das falsch ??

Das siehst du nicht falsch.
Nach EKAS Richtlinie 6517 Flüssiggas (Schweiz) ist der Besitzer dafür verantwortlich, dass die Flüssiggasinstallation alle 3 Jahre durch einen Sachverständigen überprüft wird.

Gruß
Scout

Oberlandcamper am 15 Feb 2018 20:26:10

wirklich Zielführend wäre wohl nur ein Gerichtsurteil z.B. wenn der TÜV deswegen die Plakette verweigert. Auch der TÜV lebt nicht im Rechtsfreien Raum und kann nicht prüfen was gesetzlich nicht gefordert wird bzw. einem damit die Betriebserlaubnis entziehen oder nötigen eine Prüfung zu machen die nicht nötig ist. Falls jemand eine Sammelklage plant o.ä. ich bin dabei.

ZUR KLARSTELLUNG!!! Es geht mir nicht um die Einsparung von ein paar Kröten alle 2 Jahre oder weil ist gern einen "rocket Seat" fahre, aber verarschen geht gar nicht ist meine Meinung.

thomas56 am 15 Feb 2018 20:29:34

Oberlandcamper hat geschrieben:aber verarschen geht gar nicht ist meine Meinung.


und da ist dir in Deutschland speziell die Gasprüfung aufgefallen? :D

Scout am 15 Feb 2018 21:53:02

Oberlandcamper hat geschrieben:wirklich Zielführend wäre wohl nur ein Gerichtsurteil z.B. wenn der TÜV deswegen die Plakette verweigert.

Dann mache es doch einfach.
Zur nächsten HU deines WOMO gehst du ohne gültigen Nachweis der Gasprüfung. Der gewissenhafte Prüfer verweigert dir die Plakette. Wenn selbst deine so sinnvollen Argumente nicht zum Ziel führen verklagst du die Prüforganisation mit dem Argument, dass du keinen Gesetzestext gefunden hast, der das regelt. Konsequenterweise ziehst du das bis höchsten richterlichen Instanz durch.
Ergebnis, Prüforganisation erhält recht und du bist pleite.

Das ist so ähnlich mit der Rot Grün Regelung an Ampeln. Fahre doch mal bei Rot über eine Ampel, ohne dass du jemand gefährdest und wirst erwischt. Dann sagst Du dem Polizist, dass es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt.
Oder fahre besoffen im Auto, auch hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung. Der Richter wird dir dann schon beweisen was man ohne gesetzlichen Regelungen machen darf oder nicht.

Die Argumente mit den gesetzlichen Regelungen zu dem Thema sind doch recht naiv und einfallslos.

Gruß
Scout

Oberlandcamper am 15 Feb 2018 22:13:18

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Danke für Deine freundlich Antwort, lasse mich gern Arschloch heissen ... von einem der mich nicht kennt. Und Danke möchte Dich auch nicht kennen lernen. Servus

Scout am 16 Feb 2018 02:37:24

Scout hat geschrieben:Die Argumente mit den gesetzlichen Regelungen zu dem Thema sind doch recht naiv und einfallslos.

Nicht nur lesen, versuchen das Gelesene zu verstehen.

Kannst Du darin ein einziges Wort erkennen, das einen persönlichen Bezug auf irgend jemand hat?
Das Fäkalwort, mit dem du dich bezeichnest finde ich unpassend. Ich kenne dich nicht und kann dich daher nicht einschätzen.

Zu den Argumenten kann ich aber sehr wohl etwas kritisches sagen, denn die kann man einschätzen.

Ich würde mich freuen, wenn du zukünftig die Texte sorgfältiger lesen würdest.

Gruß
Scout

Inselmann am 16 Feb 2018 09:33:10

Scout hat geschrieben:
Die Argumente mit den gesetzlichen Regelungen zu dem Thema sind doch recht naiv und einfallslos.

Gruß
Scout


???
Was wird denn vor Gericht verwendet um für Recht und Ordnung zu sorgen? Seit wann wird in Deutschland frei nach der Nase wie es jedem Richter gefällt entschieden?

kapewo am 16 Feb 2018 11:08:32

Die Durchführung der HU beinhaltet in den Prüfpunkten " Fahrgestell, Rahmen, Aufbau, daran befestigte Teile" auch den Prüfpunkt : Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle). Hier die Untersuchungskriterien Zustand (Auffälligkeiten) und Ausführung, sowie ggf. ergänzend Zustand, Prüf- bzw. Austauschfristen und Funktion.

Nun gibt es zweierlei Möglichkeiten dies zu prüfen. Entweder es wird die Gasprüfung neben der HU bei der Prüforganisation durchgeführt oder es wird die mängelfreie Heizanlage über die Gasprüfbescheinigung nachgewiesen.

Nebenbei ist die Flüssiggasanlage zu Heizzwecken (Verbrennungsheizgerät) Bestandteil der EG-Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Eine defekte Flüssiggasanlage zu Heizzwecken kann ja auch ganz schnell zur Straßenverkehrsgefährdung führen, da sie sich mit dem Fahrzeugführer im selben "Raum" befindet.

villadsen am 17 Feb 2018 18:20:51

Scout hat geschrieben:Das ist so ähnlich mit der Rot Grün Regelung an Ampeln. Fahre doch mal bei Rot über eine Ampel, ohne dass du jemand gefährdest und wirst erwischt. Dann sagst Du dem Polizist, dass es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt.

Ich dachte dass die StVO § 37 das regelt. Dort steht: "Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.........
Scout hat geschrieben:Oder fahre besoffen im Auto, auch hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung. Der Richter wird dir dann schon beweisen was man ohne gesetzlichen Regelungen machen darf oder nicht.

In StVO § 24a steht: "(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
MfG
Thomas V.

Scout am 17 Feb 2018 19:09:26

Richtig, es ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung.
Ihr zieht doch diese Regelungen immer in Zweifel mit dem Argument Es ist kein Gesetz.

Es muss kein Gesetzt sein um Rechtscharakter zu haben.
Selbst Festlegungen von Vereinen,
schaut mal, was der "DVFG" eigentlich ist - nur ein eingetragener Verein! Nicht mehr als eine Laubenkolonie...
die noch nicht mal Ordnungscharakter haben bekommen vor Gericht plötzlich so etwas wie Gesetzescharakter.

Gruß
Scout

rtiker am 17 Feb 2018 19:48:07

kapewo hat geschrieben:Die Durchführung der HU beinhaltet......auch den Prüfpunkt : Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)..... oder es wird die mängelfreie Heizanlage über die Gasprüfbescheinigung nachgewiesen.
Nebenbei ist die Flüssiggasanlage zu Heizzwecken (Verbrennungsheizgerät) Bestandteil der EG-Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis des Fahrzeugs

Leider musste ich das Zitat stark kürzen. Ich habe eine Dieselheizung und keine Gasheizung. Ich habe nur einen Gaskocher der an einer 5kg Gasflasche angeschlossen ist. Benötige ich eine Gasprüfung?

Mover am 17 Feb 2018 19:59:25

Sicherheit geht für mich vor Gesetze und Verordnungen. :roll:

kapewo am 17 Feb 2018 21:03:38

rtiker hat geschrieben:Leider musste ich das Zitat stark kürzen. Ich habe eine Dieselheizung und keine Gasheizung. Ich habe nur einen Gaskocher der an einer 5kg Gasflasche angeschlossen ist. Benötige ich eine Gasprüfung?

Schau doch einfach mal ob deine Gasflasche und die Zuleitung zum Gaskocher Bestandteil der EG-Typenbescheinigung des Fahrzeugs sind.
Die Anlage ist dann bei der HU genau so ein Prüfpunkt wie Bremsen, Reifengröße, Anbauteile die nicht werksmäßig sind, etc..
Nur, dass die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Anlage entweder durch eine gültige Gasprüfbescheinigung nachgewiesen werden muß oder, dass dies die die HU durchführende Prüforganisation gesondert prüft.

rtiker am 17 Feb 2018 21:46:00

kapewo hat geschrieben:Schau doch einfach mal ob deine Gasflasche und die Zuleitung zum Gaskocher Bestandteil der EG-Typenbescheinigung des Fahrzeugs sind.

Das Fzg. habe ich vor 15 Monaten neu gekauft und bekam eine Hersteller-/Prüfbescheinigung nach DIN EN 1949 und Prüfbescheinigung nach G 607
Vor dem ersten TÜV werde ich aus Sicherheitsgründen die Gasprüfung durchführen lassen. Hätte mich nur interessiert ob es Pflicht gewesen wäre.

villadsen am 17 Feb 2018 23:28:59

Scout hat geschrieben:Richtig, es ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung.
Ihr zieht doch diese Regelungen immer in Zweifel mit dem Argument Es ist kein Gesetz.

Die Unterscheidung zwischen Gestz und Verordnung in einen Wohnmobil-hobby-forum ist doch eine alberne Wortspielerei. Beide sind Rechtsnormen und werden vom selben Gesetzgeber geschrieben und werden oft umgangssprachlich gleichgesetzt.
Festlegungen und Merkblätter werden von kaninchenzüchtervereine, Kesselprüferverbände und Gas- und Wärmemeister geschrieben und hat mit Rechtsnormen rein gar nichts zu tuen.
MfG
Thomas V.

Gast am 18 Feb 2018 09:13:21

villadsen hat geschrieben:Festlegungen und Merkblätter werden von kaninchenzüchtervereine, Kesselprüferverbände und Gas- und Wärmemeister geschrieben und hat mit Rechtsnormen rein gar nichts zu tuen.
MfG
Thomas V.


es sei denn, dass der Gesetzestext oder die Verordnung bezug nimmt auf Merkblätter oder Festlegungen. Dann können Merkblätter oder Festlegungen Verordnungscharakter annehmen.

KurtLund am 20 Feb 2018 16:53:09

RETourer hat geschrieben:es sei denn, dass der Gesetzestext oder die Verordnung bezug nimmt auf Merkblätter oder Festlegungen. Dann können Merkblätter oder Festlegungen Verordnungscharakter annehmen.

Jetzt stelle ich vieleicht eine dumme Frage, aber welches Gesetzestext oder Verordnung nimmt bezug auf das "Merkblatt über Neuregelungen zur Installation von "Tankflaschen" in Freizeitfahrzeugen" von der DVFG?
Danke im vorraus
MfG
Kurt Lund

Gast am 20 Feb 2018 17:44:33

KurtLund hat geschrieben:Jetzt stelle ich vieleicht eine dumme Frage, aber welches Gesetzestext oder Verordnung nimmt bezug auf das "Merkblatt über Neuregelungen zur Installation von "Tankflaschen" in Freizeitfahrzeugen" von der DVFG?
Danke im vorraus
MfG
Kurt Lund


Was hat diese Fragestellung mit der Fragestellung des TE zu tuen?
Lies mal die Texte zu --> Link und --> Link

Plottiwerk am 21 Apr 2018 19:00:10

Bin gerade darüber gestolpert --> Link

Ich habe eine bauliche Trennung, und die ist auch noch dicht damit es im Winter nicht vom Fahrerhaus reinzieht.
Heißt das jetzt dass es beim KÜS kein erheblicher Mangel wäre, hat da jemand Erfahrung?

Grüße
Lothar

Plottiwerk am 22 Apr 2018 15:40:44

Hoppla, schwerer Denkfehler.

Ich hab ja zwei eingetragene Sitzplätze im Wohnraum, also dann doch alle zwei Jahre zur Gasprüfung

und jedes Jahr zur HU, das nervt am meisten :(

Elgeba am 22 Apr 2018 17:06:29

Ich war gerade beim TÜV (Dekra),der Prüfer hat mir erklärt das nur Wohnwagen keine Gasprüfung benötigen um die HU zu bestehen,für Wohnmobile ist sie zwingend erforderlich.


Gruß Bernd

Winzling am 22 Apr 2018 18:34:30

hallo,

als ich meinen ersten "Großen" 1979 kaufte war in aller Munde man benötige eine Gasprüfung. Nur allen Behörden schien das unbekannt zu sein. Als Beispiel mein letzter Großer

24254

Also keine Sorte Womo, die nie gründlich kontrolliert wird.

Bis heute habe ich nie eine Gasprüfung gemacht, nie einen Aufkleber bekommen, niemals wurde das bemäkelt. Da ich aber auf regelmäßige Prüfungen stehe, und der Vorbesitzer kein Interesse an Dichtheit zu haben schien, habe ich auf das spanische System umgemodelt, das kann auch der Laie leichter prüfen bzw. eine Fehlmontage ist wesentlich schwerer als mit den dt. Verschraubungen. Auch das hat kein TÜV-Prüfer je bemängelt, maximal den Gastresor mit Sollbruchstelle nach außen entdeckt, und den Aufwand gelobt.

Letzter deutscher TÜV 2008, schlagt mich bitte nicht, wenn die Regeln geändert wurden. Bei meinen Winzlingen (letzter TÜV 2017) war die Gasanlage logischerweise nicht fest eingebaut, lag aber mehr als offensichtlich in angeschlossener Form im Wagen. Mal Womo-, mal LKW-Zulassung.

Die Pflicht zu Gasprüfungen halte ich daher für eine Urban Legend, die man nicht ausgerottet bekommt, außer seit 2008 hat sich etwas geändert.
Grüsse

Winzling am 22 Apr 2018 18:47:30

Nachtrag - ich konnte den Beitrag nicht mehr ändern.

Es sollte natürlich heißen "ich habe noch nie eine offizielle/amtliche Gasprüfung machen lassen"

Winzling am 22 Apr 2018 19:45:32

Hallo,
Plottiwerk hat geschrieben:Bin gerade darüber gestolpert --> Link


Hallo!

"rät die Sachverständigenorganisation"

Sie rät es, kann aber keine Regel dafür vorweisen.

"unter Umständen ... erheblicher Mangel"

Ein Dachgepäckträger braucht auch keinerlei Prüfzeichen, aus Sicht eines TÜV-Prüfers handelt es sich um Ladung. Ist die Ladung nicht fachmännisch gesichert, ist das ein erheblicher Mangel. Selbst eine mit Spanngurten gesicherte Konstruktion auf dem Dach stört den TÜV nicht, solange die Regeln der Ladungssicherung fachmännisch eingehalten wurden. Siehe das Foto im letzten Beitrag, auf dem Dach liegt ein Dachgepäckträger aus den 40ern von einem anderen Fahrzeug ohne jeden Aufkleber, ist mit Spanngurten gesichert. Das Ganze wurde mit Umzugsgut beladen, vor Verlassen Deutschlands habe ich mir den TÜV erneuern lassen, keinerlei Beanstandungen.

Womit sich nicht nur der Verdacht einer Urban Legend erhärtet, es gibt sogar jemanden, der sie befeuert, um die Einnahmen seiner Mitglieder zu erhöhen.

Holzauge sei wachsam.

Grüsse

andwein am 23 Apr 2018 16:12:25

Winzling hat geschrieben:.....Womit sich nicht nur der Verdacht einer Urban Legend erhärtet, es gibt sogar jemanden, der sie befeuert, um die Einnahmen seiner Mitglieder zu erhöhen. Holzauge sei wachsam. Grüsse

Sei so nett und höre auf zu schreiben oder wende dich an ein anderes Publikum. Das ist nicht lustig, dass ist peinlich!
Lies einfach die einschlägigen Vorschriften/Bestimmungen der Prüforganisationen mit Gültigkeitsstand 1.1.2018
Ich ziehe hiermit übrigens meine Frage zu einem anderen deiner Beiträge zurück.
Gruß Andreas

Winzling am 24 Apr 2018 02:00:37

andwein hat geschrieben:
Lies einfach die einschlägigen Vorschriften/Bestimmungen der Prüforganisationen mit Gültigkeitsstand 1.1.2018


Also eine Urban Legend, die so lange wiederholt wurde, bis sie sich bewahrheitete.

Alle zwei Jahre seine Gasanlage prüfen zu lassen ist trotzdem ein nicht ungefährlich langer Zeitraum, und beim Textverständnis war dir ein Irrtum unterlaufen, den du anscheinend nicht klären möchtest.

Dan-Hu am 24 Apr 2018 07:49:30

Hat mal jemand einen Link zu den Vorschriften der HU-Prüfungen?
Ich kann nichts finden. :-(

Tdr01 am 24 Apr 2018 10:21:08

duesselman hat geschrieben:Sorry das ich mich jetzt auch mal melde :(
Der ganze Beitrag (Thread) hier ist eigentlich entstanden weil ich wissen wollte wie der zeitliche Zusammenhang zwischen HU und Gasprüfung steht.


Hallo,
Habe mir jetzt den Rest nicht mehr durchgelesen, da wie Du schon erwähnst am Thema vorbei.

Ich habe letztes Jahr im Oktober mein Womo abgeholt.
War 6 Monate alt.
Der Händler wollte noch frischen TÜV drauf machen und ist mit mir zur Dekra gefahren.
Beim Rundgang kommt der Prüfer und meinte, die Gasprüfung würde März 2018 auslaufen.
Erstaunte Blicke, Erstzulassung April 2017 und dann März 2018, passte alles nicht zusammen.
Hier hat wahrscheinlich bei der Zulassung irgendwer was falsch eingetragen.
So meine Erklärung für die Unterschiede.
Also zum TÜV auch schnell noch eine neue gasprüfung und damit wieder beide zum gleichen Zeitpunkt.
Bis ich dann in 5 Jahren jährlich zum tüv darf.
Gruß
Thomas

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