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Braucht man keine Gasprüfung mehr? 1, 2, 3, 4


bernie8 am 24 Apr 2018 12:35:23

Hallo,

Ah, mein Lieblingsthread :D

Aber hier wird mittlerweile soviel Unfug verzapft, das dass echt keinen Sinn mehr macht etwas zu schreiben.
Die Unbelehrbaren wissen es halt besser und erfinden solchen Unsinn wie "Rechtsnormen" oder die Geschichte
das Technische Regeln vom "Kaninchenzüchterverein" keine Rechtsgültigkeit hätten etc.

Leute, Leute!
In der täglichen Praxis solcher Dinge hättet ihr echt keine Chance.

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berny2 am 24 Apr 2018 13:56:26

"bernie8",
ich dachte schon, Du hättest etwas Sinnvolleres beizutragen... (z.B. --> Link ).

bernie8 am 24 Apr 2018 14:04:11

Hi Berny,

Und was schließt Du jetzt daraus ?
Braucht man eine Gasprüfung oder nicht ?

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berny2 am 24 Apr 2018 14:06:20

bernie8 hat geschrieben:Hi Berny,
Und was schließt Du jetzt daraus ?
Braucht man eine Gasprüfung oder nicht ?

Ja, natürlich.

bernie8 am 24 Apr 2018 14:37:16

Hi berny,

dann sind wir uns ja einig.

Meine Bemerkungen bezogen sich auf diese, "Was nicht im Gesetz explizit steht brauch ich nicht machen" Ausbrüche.
Und da wird halt abseits der eigentlichen Fragestellung in den letzten Beiträgen sehr viel Unsinn geschrieben.

Aber ich denke wir sollten es jetzt hier gut sein lassen.

Winzling am 24 Apr 2018 17:33:19

bernie8 hat geschrieben: "Was nicht im Gesetz explizit steht brauch ich nicht machen"


Wenn das mal nicht hineingelesen ist. Was nicht heißen soll es gäbe keine Leichtsinnigen, die genau das hinein lesen.

Ich erlaube mir einen entscheidenden Kern im Vergleich zu extrahieren:

Ein Loch im Zahn ist nicht so wichtig wie mehrere Menschenleben. Welchen Grund gibt es eine durchgerüttelte Gasführung seltener vom Fachmann kontrollieren zu lassen?

Oder:

Gesetze sind geduldiger als eine zündfähige Gaskonzentration.

Grüsse

andwein am 26 Apr 2018 14:51:19

Winzling hat geschrieben:....Gesetze sind geduldiger als eine zündfähige Gaskonzentration. Grüsse

Egal in welchem Zusammenhang, aber der Spruch ist echt gut!
Gruß Andreas

geralds am 26 Apr 2018 19:20:02

Hallo,

ich finde die ganze Situation der Gesetzeslage / Vorschriften gelinde gesagt bescheuert. Da haben ja selbst Fachleute unterschiedliche Ansichten.

Aber bevor ich mich lange mit TÜV oder sonstigen Prüfern herumreite, lasse ich halt die Gasprüfung machen.
Ich will schließlich meinen Ruhestand genießen und mich nicht ärgern oder streiten. So teuer ist es auch nicht und Zeit genug ist bei mir ja auch da.

Gruß Gerald

FulltimingFelines am 12 Jan 2019 22:32:58

Mein TÜV ist bis 2021 gültig, aber meine Gasprüfung läuft im mai 2019 aus. Muss ich meine gasprüfung im mai 2019 erneuern? Oder kann ich warten, bis ich den TÜV 2021 erneuern muss?

Vor kurzem hatte ich in Großbritannien ein nachfüllbares "GAS-IT" - LPG-System installiert, aber als ich die Gasprüfung in Deutschland durchführte, sagten sie, ich müsste das System umbauen, da sie keine von Deutschland zugelassenen Schläuche verwenden—nicht genau wissen, was sie wollen sagte. Ich denke, es ist sicher, weil es von Fachleuten in Großbritannien installiert wurde. Daher würde ich es vorziehen, bis 2021 zu warten, bevor ich die Kosten für den Wiederaufbau des Systems zahlen muss.

andwein am 13 Jan 2019 13:12:38

FulltimingFelines hat geschrieben:Mein TÜV ist bis 2021 gültig, aber meine Gasprüfung läuft im mai 2019 aus. Muss ich meine gasprüfung im mai 2019 erneuern? Oder kann ich warten, bis ich den TÜV 2021 erneuern muss?

Die Gasprüfung 2019 ist Vorschrift, das Fahrzeug kann aber bis zur HU deshalb nicht stillgelegt werden. Campingplatzbesitzer können dir allerdings die Zufahrt verweigern.
Ab Mai 2019, (Datum Brexit, ungeordnet) gelten deine Ein- und Umbauten mit englischen Teilen/Gutachten nicht mehr. Sorry
Was ich aber trotzdem nicht verstehe, sind die Termine. Nur wenn du dein Fahrzeug 2018 in D neu zugelassen hast ist der erste TÜV 2021. Der erste Gasprüftermin wäre aber dann erst 2020? Oder ist das Fahrzeug in England zugelassen, dann musst du eh nach Großbritannien zum nächsten TÜV (siehe Brexit Datum, ungeordneter Brexit). Selbst beim geordneten Brexit sind die Fragen von Anerkennung Mot durch den deutschen TÜV meines Wissens nach noch offen, auch hier sorry.
Gruß Andreas

FulltimingFelines am 13 Jan 2019 14:14:48

Danke für deine Antwort!

Das wohnmobil wurde immer in Deutschland registriert, niemals in UK.

Es hatte eine HU und eine Gasprüfung im Mai 2017, die im Mai 2019 abläuft. Ich hatte gerade die HU im Januar 2019 gemacht, was genehmigt wurde, da die Gasprüfung noch bis Mai 2019 gültig ist. Aber sie konnten die neue Gasprüfung nicht genehmigen, weil das neue LPG-System entspricht nicht den deutschen Anforderungen.

villadsen am 13 Jan 2019 15:14:30

So wie ich die Systeme von Gas-It kenne dann sind sie sehr ähnlich zu den Tankflaschen die Wynen verkaufen und hat sehr oft eine Direktbetankung. Wenn es so ist, dann nimmst du einfach deine Gas-It Tankflasche raus, stellst eine deutsche graue Tauschflasche rein und damit fährst du dann zum Gas Prüfer. Nachdem du deine Prüfplakette bekommen hast, dann stellst du wieder deine Gas-It Tankflasche rein und fährst damit die nächsten zwei Jahre.
MfG
Thomas V.

andwein am 13 Jan 2019 15:59:42

villadsen hat geschrieben:Wenn es so ist, dann nimmst du einfach deine Gas-It Tankflasche raus, stellst eine deutsche graue Tauschflasche rein und damit fährst du dann zum Gas Prüfer. Nachdem du deine Prüfplakette bekommen hast, dann stellst du wieder deine Gas-It Tankflasche rein und fährst damit die nächsten zwei Jahre. MfG Thomas V.

Genauso macht man das
Das mit den Terminen habe ich jetzt auch verstanden, sorry. Gruß Andreas

hafimann am 13 Jan 2019 16:40:38

Hallo, lese hier schon längere Zeit mit und möchte nun auch noch meine Gedanken zu diesem Thema kundtun.
Vorweg erstmal . Ich lasse an meinem Womo die Gasprüfung regelmäßig vor der HU durchführen. Aber dies nur um eventuelle Anmache von Mitmenschen über die absolute Notwendigkeit dieser Gasprüfung vorzubeugen.
Jedoch auf meine Frage an den DEKRA Prüfer ob er denn die Gasprüfung überhaupt berücksichtige kam die Antwort. Interessiert ihn nicht. Für ihn sei lediglich der Zustand des Fahrzeugs relevant.
Meiner Meinung nach ist doch so eine Gasprüfung lediglich eine Momentaufnahme meiner Gasanlage in meinem Fahrzeug.
Ob morgen, nächste Woche oder nächsten Monat die Gasanlage verrückt spinnt ist doch damit nicht verhindert oder nachgewiesen.
Kann der Campingplatzwart bei einem Aufkleber einer Gasprüfung vor 18 Monate eine intakte Gasanlage erkennen?

Ist doch wie bei einem Fahrzeugkauf mit „neuer HU“
Diese HU ist doch keinerlei Gewährleistung auf den tatsächlichen technischen Zustand des Fahrzeugs in den nächsten zwei Jahren..
Hier kann doch auch nach 4 Wochen die Bremsen versagen weil die Beläge herunter gefahren sind oder der Auspuff klappern weil die Aufhängung durch ist. Oder, oder, oder !!!!

Wenn man ehrlich ist dient doch so eine Gasprüfung lediglich der Beruhigung des eigenen Gewissens und somit legt doch der WoMo Fahrer automatisch mehr oder weniger die Verantwortung über diese Gasanlage in die Hände des Prüfers. Er bezahlt seine Prüfgebühr und schon ist alles im grünen Bereich.
Was die nächsten 2 Jahre mit dieser Anlage geschieht kann mir doch dieser Gasaufkleber auch nicht vorher sagen bzw. garantieren.
Ich z.B. kontrolliere meinen Gasmanometer regelmäßig bei geschlossenen Gasflaschen (vor Fahrtantritt) ob die Anlage den Druck hält oder ob dieser abfällt. (Hielt bisher immer bis zum Zielstellplatz)
Und ob der Gasschlauch und der Regler 5 oder 10 Jahre alt ist kann ich auch gerade noch am Aufdruck erkennen.
Ebenso merke ich ob ich den Reglerknopf am Gasherd oder Heizung zu früh losließ und dadurch die Flamme wieder erlischt und somit die Zündsicherung funktioniert.
Fazit. Der grossteil der Gasprüfung wurde somit von mir selbst durchgeführt. Und dies nicht nur alle 2 Jahre sondern regelmäßig.

Gruß vom

Hafimann

andwein am 14 Jan 2019 18:18:02

hafimann hat geschrieben:...Jedoch auf meine Frage an den DEKRA Prüfer ob er denn die Gasprüfung überhaupt berücksichtige kam die Antwort. Interessiert ihn nicht. Für ihn sei lediglich der Zustand des Fahrzeugs relevant. Hafimann

Die Antwort kommt aber seit 2010 nur noch wenn er vorher die gültige Plakette der vorhergegangenen Gasprüfung gesehen hat. Sieht er die nicht gibt es keine HU-Plakette!!!!!!
Nur zur Info, Gruß Andreas

Canadier am 14 Jan 2019 18:25:26

Ich war heute morgen mit einem anderen Fahrzeug bei der Dekra.
Hab da mal gefragt wie das denn nun mit der Gasprüfung sei.
Die Antwort war: Zum Zeitpunkt der HU muß eine noch gültige Gasprüfung vorzuweissen sein.
Ob ich Probleme mit "Abfangjägern" oder anderen bekommen könnte könne er nicht mit Bestimmtheit sagen.

Taunuscamper am 14 Jan 2019 20:22:03

Das Fahren eines Womos hat mit der Gasanlage des Aufbaus nichts zu tun, daher wird es die Rennleitung auch nicht interessieren. Wie es auf einem SP oder CP aussieht entscheidet die Platzordnung. Wenn es den TÜV- Onkel glücklich macht bekommt er sie, aber nicht vom TÜV!

andwein am 15 Jan 2019 16:20:48

Taunuscamper hat geschrieben:Das Fahren eines Womos hat mit der Gasanlage des Aufbaus nichts zu tun, daher wird es die Rennleitung auch nicht interessieren.

Auch das ist leider nicht richtig!! Die Gasanlage muss abgeschaltet sein oder ein Crashsensor muss im Falle eines Unfalls die Gaszufuhr sperren. Und das darf die Polizei oder ein Fährenbetreiber kontrollieren! Die Polizei darf auch eine Reifengröße kontrollieren! Was nicht passt kann dazu führen, dass die Weiterfahrt in diesem Zustand untersagt wird!
Gruß Andreas

berny2 am 15 Jan 2019 16:38:21

Taunuscamper hat geschrieben:Das Fahren eines Womos hat mit der Gasanlage des Aufbaus nichts zu tun, daher wird es die Rennleitung auch nicht interessieren. Wie es auf einem SP oder CP aussieht entscheidet die Platzordnung. Wenn es den TÜV- Onkel glücklich macht bekommt er sie, aber nicht vom TÜV!

Entscheidest Du (mit Ausrufezeichen...), wer/wie einen "TÜV-Onkel" glücklich "macht"?

Canadier am 15 Jan 2019 17:28:08

Taunuscamper hat geschrieben: Wenn es den TÜV- Onkel glücklich macht bekommt er sie, aber nicht vom TÜV!

Hat ja auch keiner gesagt das du sie dort machen mußt.
Du mußt nur eine noch gültige am Tag der HU haben.

Gast am 22 Jan 2019 16:28:07

hafimann hat geschrieben:Meiner Meinung nach ist doch so eine Gasprüfung lediglich eine Momentaufnahme meiner Gasanlage in meinem Fahrzeug.
Ich z.B. kontrolliere meinen Gasmanometer regelmäßig bei geschlossenen Gasflaschen (vor Fahrtantritt) ob die Anlage den Druck hält oder ob dieser abfällt. (Hielt bisher immer bis zum Zielstellplatz)

Servus
Genau das ist Fakt....ich hab es bei meinen Wohnwagen genauso gemacht, und im Hymer wird demnächst auch ein Manometer instaliert.
Hoff es schreibt jetzt keiner das die Manometer keiner Prüfung unterzogen sind!!
Wichtig ist nur....bleibt Druck auf der Leitung oder nicht, der Gasprüfer macht nichts Anderes...
Ich hab jahrelang mit an Gasheizungen, betriebsintern, geprüft und gearbeitet. Bei der DB gibt es immer noch Weichenheizungen, wo Gasbrenner an der Schiene die Weichen im Winter abtauen.
Da gabs jede Menge Druckwächter, Themperaturabschalter, und Sicherheitsventile.
Die einzige Möglichkeit, jeden Tag aufs Neue die Dichtigkeit der Anlage zu Prüfen, ist wie von ,,hafimann ,, beschrieben. Großen Respekt vor ihm....ich wollte genau seine Worte schon lange schreiben, dachte jedoch,, wer mich da wohl wieder Alles angreift.
Alles Andere ist dem deutschen Prüfwahn geschuldet, dient dazu den Prüfgesellschaften Geld in die Kassen zu spülen und die Benutzer zu beruhigen, die sich überhaupt nicht mit den Anlagen beschäftigen, oder beschäftigen wollen.
In diesem Sinn....jeder wie er will, aber euere Anlage kann morgen schon undicht sein, und ihr ihr merkt es erst bei der nächsten Prüfung
..außer ihr macht es wie von hafimann beschrieben.

Nix für unguad
Franzl

jodia am 22 Jan 2019 20:52:49

Jetzt mal kurz überlegt haben worden sein:
a) ich bekomme nur HU, wenn ich eine Gasprüfung habe - ist halt einfach mal so;
b) Gasprüfung macht der TÜV überwiegend auch gleich mit (jedenfalls mein Dorf-TÜV);
c) wenn nicht, macht's eben der teure Händler von nebenan - sinnvollerweise vor dem HU-Termin.

Warum fahre ich also nicht einfach alle 2 Jahre dahin, der macht beides mal eben weg, stempelt was es zu stempeln gibt und alles ist gut? Wie mit meinem Auto auch - wozu muss ich diesen simplen Vorgang hier totquatschen ...

Gast am 22 Jan 2019 21:28:24

jodia hat geschrieben: - wozu muss ich diesen simplen Vorgang hier totquatschen ...

In einem anderen Thread wurdest Du bereits gefragt, weshalb Du Dich hier angemeldet hast??? Bisher in allen von Dir besuchten Threads stellst Du dieses Forum infrage. Wenn Du es hier soooo grässlich findest, warum spielst Du nicht einfach woanders :evil:

tweiner am 22 Jan 2019 22:56:48

Moinsen,

jodia hat geschrieben: - wozu muss ich diesen simplen Vorgang hier totquatschen ...

Recht hast du!

19grisu63 hat geschrieben:In einem anderen Thread wurdest Du bereits gefragt, weshalb Du Dich hier angemeldet hast??? Bisher in allen von Dir besuchten Threads stellst Du dieses Forum infrage. Wenn Du es hier soooo grässlich findest, warum spielst Du nicht einfach woanders :evil:


So wie du dich an der Aussage von "jodia" störst - so stören sich sicherlich auch welche über deine öffentliche Maßregelung. Akzeptiere das, oder überlasse es den Admins. Dies ist ein offenes Forum und: Wenn ich richtig überlege - dein Beitrag (genauso wie jetzt meiner) hat in diesem Thread überhaupt nichts zu suchen. Er müllt diesen Thread zu, macht es unübersichtlich und schlecht zu lesen!
Der Eintrag von "jodia" bringt das Thema aber weitgehend auf den Punkt.
Also machen wir hier keine Spielwiese und freuen uns über jedes neue Mitglied im Forum solange es sich benimmt!
Achso, wir können gerne weiterdiskutieren - dann aber bitte als KN!
gruß Thomas

Gast am 22 Jan 2019 23:01:35

tweiner hat geschrieben:...freuen uns über jedes neue Mitglied im Forum solange es sich benimmt!

Da genau liegt das Problem!

tweiner hat geschrieben:...Achso, wir können gerne weiterdiskutieren - dann aber bitte als KN!

Kein Bedarf 8)

jodia am 23 Jan 2019 09:18:20

Der Steffen gibt nicht auf - und zeigt einmal mehr, wo das Problem liegt. Schade, jetzt habe ich ihn auf mein Niveau heruntergezogen ...
:thema:

wolfherm am 23 Jan 2019 10:39:42

Moderation:Achtung: Die Kinderspielgruppe geht jetzt raus zum Spielen. Bleibt jetzt bitte beim Thema. Sinnfragen zu Themen führen immer wieder zu Emotionen.


geralds am 23 Jan 2019 10:50:36

Hallo,

hat denn schon mal jemand "TÜV" bekommen, obwohl er keine gültige Gasprüfung mehr hatte?
Nicht aus Versehen des Prüfers, sondern bewusst ignoriert vom Prüfer.

Eine Plakette braucht man übrigens nicht. Die Womo-Hersteller kleben (zumindest bei mir) keine drauf.
Wichtig ist das Gasprüfbuch bzw. die Erklärung des Herstellers, die in den ersten 2 Jahren auch gilt.

Gruß Gerald

jodia am 23 Jan 2019 11:24:03

geralds hat geschrieben:Hallo, hat denn schon mal jemand "TÜV" bekommen, obwohl er keine gültige Gasprüfung mehr hatte?

Keiner den ich kenne ... die Info würde mir aber auch nichts nutzen ...
geralds hat geschrieben:Nicht aus Versehen des Prüfers, sondern bewusst ignoriert vom Prüfer.

Wäre ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung und der Prüfer könnte sich warm anziehen ...
geralds hat geschrieben:Eine Plakette braucht man übrigens nicht.

Stimmt - Du brauchst übrigens auch keine HU-Plakette, dennoch aber gültigen TÜV, und dafür wiederum Gasprüfung ...
Es gibt auch keine ASU-Plaketten mehr, dennoch brauchst Du aber TÜV, und dafür wiederum ASU ...
Plaketten dienen nur zur besseren Übersicht, wenn sie fehlen, wirst Du halt evtl. angehalten und nervig überprüft. Wenn Du dann Deine Unterlagen parat hast, bekommst Du eine Verwarnung, wenn nicht, fährst Du eben nicht mehr weiter ... oder wirst an einer Landesgrenze zurückgewiesen ... oder am Tor des Lieblingstellplatzes ...

Im übrigen kannst Du tun und lassen, was Du möchtest - dies ist ein freies Land. Du musst lediglich mit den Folgen Deines Handelns leben. Und in diesem Zusammenhang verweise ich gerne auf den §1 der StVo: --> Link
Wenn Du also etwas unterlässt, was diesem Grundsatz (nämlich der Verkehrsicherheit) dient - wirst Du die Folgen dafür tragen. Abschließendes Beispiel:

Ich habe vor ein paar Tage HU für mein Auto machen lassen - mängelfrei! Aber: der Prüfer gibt meinen Bremsbelägen nur noch ein paar Monate. Jetzt könnte ich natürlich 2 Jahre sorgenfrei rumdüsen, ich hab ja TÜV. Aber wenn ich in dieser Zeit an einem Fußgängerüberweg aus eben diesem Grund einen Fußgänger erlege, werde ich die weitreichenden Folgen tragen müsse ...

(ich finde nicht, das dies "Spielkindjargon" ist (bernie8 durfte ähnliches in 4/18 ügens auch) - ich empfinde mich nur als Überbringer der für einige schlechten Nachrichten und dafür gesteinigt zu werden, ist wohl normal)

lonsome am 23 Jan 2019 11:26:27

bayernfranzl hat geschrieben:Wichtig ist nur....bleibt Druck auf der Leitung oder nicht, der Gasprüfer macht nichts Anderes...


Hallo,

na, da habe ich andere Erfahrungen gemacht: Es wird geprüft, ob die Zündsicherungen funtkionieren beim Gasherd, damit z. B. nach dem Verlöschen einer Flamme nicht noch weiter Gas in das Womo strömt, auch beim Kühli. Da hilft ein eingebautes Manometer wenig. Damit kann man Gasleitungen prüfen, aber nicht eine Gasanlage.

Man braucht in der Zwischenzeit auch kein Gasprüfbuch mehr, es wird vom TÜV der Wisch ausgstellt, den führt man eifnach mit.

Gruß
Klaus

kapewo am 23 Jan 2019 11:49:40

Nicht nur die Gasprüfung sondern auch eine TÜV-Prüfung bzw. die HU ist nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung. Wollen wir deswegen auch auf die HU verzichten? Dann haben wir noch mehr verkehrsuntüchtige "Seelenverkäufer" auf unseren Straßen. Man schaue sich mal nur die Verkehrssicherheit vieler osteuropäischer LKW´s an.
Die aktuelle Rechtslage zum Thema Gasprüfung wurde doch nun schon mehrfach in diversen Threads, diese Thematik betreffend, durch eine Insiderin u.a. auch am 01.12.18 in diesem Thread erläutert. --> Link

villadsen am 23 Jan 2019 11:52:12

jodia hat geschrieben:Aber: der Prüfer gibt meinen Bremsbelägen nur noch ein paar Monate.

Verstehe nicht wie er das machen kann. Der Prüfer muss ja Hellseher sein um das machen Zu können. Er kennt ja deine zukunftige Fahrleistung gar nicht.
MfG
Thomas V.

kapewo am 23 Jan 2019 11:59:10

Deswegen erfolgt ein Hinweis auf der Prüf-Bescheinigung zB: "Bremsbelagstärke beachten".
Dies zu beachten liegt dann in der Verantwortung des Halters.

jodia am 23 Jan 2019 12:55:46

kapewo hat geschrieben:Deswegen erfolgt ein Hinweis auf der Prüf-Bescheinigung zB: "Bremsbelagstärke beachten".
Dies zu beachten liegt dann in der Verantwortung des Halters.

Wie, so einfach ist das? Erstaunlich 8)

Hab' noch einen Hinweis drin: "Haltbarkeitsdatum Verbandkasten abgelaufen" (und zwar schon 1999 - uiuiui, der Prüfer hat sich kaputt gelacht) ... bisher aber noch kein Forum gefunden, wo ich das mal thematisieren könnte :evil: Thema ist aber durch, hab' bei Lidl 'nen neuen gekauft ...

geralds am 23 Jan 2019 13:37:36

jodia hat geschrieben:Plaketten dienen nur zur besseren Übersicht, wenn sie fehlen, wirst Du halt evtl. angehalten und nervig überprüft. Wenn Du dann Deine Unterlagen parat hast, bekommst Du eine Verwarnung, wenn nicht, fährst Du eben nicht mehr weiter ... oder wirst an einer Landesgrenze zurückgewiesen ... oder am Tor des Lieblingstellplatzes ...


Hallo,

ich hatte bei meinen beiden neu gekauften Womo´s in den ersten beiden Jahren, jeweils bis zur ersten Gasprüfung, keine Plakette dran. Probleme, oder gar eine Verwarnung gab es nicht.
Auf eine Nachfrage bei einem HU-Termin habe ich den Prüfer mal nach der Bedeutung der Plakette gefragt. Seine Auskunft war eindeutig. Die Plakette ist für ihn nicht interessant, sie hat keine rechtliche Bedeutung und wörtlich: "Die könnte ja von sonst woher stammen". Nur die Bescheinigung der letzten Gasprüfung ist für ihm relevant.
Und selbst die wollte die Polizei bei einer Kontrolle nicht sehen. Vielleicht weil sie aus den Papieren gesehen haben, dass das Fahrzeug noch relativ neu war.
Wobei ich den Eindruck hatte, sie hatten mich nur angehalten um das Womo zu besichtigen. :mrgreen:
Einer der beiden Beamten interessierte sich jedenfalls sehr für alle Details, auch der eingebauten Technik. Warum auch nicht. Die Einladung zu Kaffee haben sie aber dann doch ausgeschlagen.

Gruß Gerald

jodia am 23 Jan 2019 14:03:38

geralds hat geschrieben:Wobei ich den Eindruck hatte, sie hatten mich nur angehalten um das Womo zu besichtigen. :mrgreen:
Einer der beiden Beamten interessierte sich jedenfalls sehr für alle Details, auch der eingebauten Technik. Warum auch nicht. Die Einladung zu Kaffee haben sie aber dann doch ausgeschlagen.

Jaaa, genau - sowas hatte ich auch mal, als ich noch Boot fuhr: die Wasserschutzpolizei fischte uns an der Moselmündung raus, weil wir als relativ kleines Boot ein UKW-Funkzeichen hatten. Dann wurden unsere Papiere überprüft und der Azubi der Waschupo bekam eine halbstündige Exklusiverläuterung zum Binnenfunkrecht am lebenden Objekt - dann durften wir wieder ablegen.

Man muss sich immer vorstellen, die Ordnungsmacht sucht sich bevorzugt möglichst eindeutige Kontrollsituationen - da können die in ihrem Bericht einfach leichter erklären, warum genau der jetzt. Und was könnte eindeutiger sein, als irgendwelche fehlende Plaketten, Markierungen und sonstwas ...

hafimann am 23 Jan 2019 16:02:07

Hallo lonsome

Ob die Zündsicherung funktioniert sagt mir beim zu frühen loslassen des Reglers beim Herd, Kühli oder Heizung das erlöschen der Flamme.

Gruß vom

Hafimann

Gast am 23 Jan 2019 18:20:39

jodia hat geschrieben:Stimmt - Du brauchst übrigens auch keine HU-Plakette, dennoch aber gültigen TÜV, und dafür wiederum Gasprüfung ...
Es gibt auch keine ASU-Plaketten mehr, dennoch brauchst Du aber TÜV, und dafür wiederum ASU ...


Die Hauptuntersuchungsplakette muss am Kennzeichen angebracht sein. §29 Abs. 2 StVZO.

Code: --> Link
 (2) Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur

1. Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem Kennzeichen nachzuweisen, es sei denn, es handelt sich um ein Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen,
2. Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nach Anlage IXb nachzuweisen.


Das fehlen stellt eine Ordnungswidrigkeiten nach §69a StVZO dar.

bayernfranzl hat geschrieben:
Wichtig ist nur....bleibt Druck auf der Leitung oder nicht, der Gasprüfer macht nichts Anderes...


Doch, er macht etwas anderes. Die Leitungen werden nicht mit 30 oder 50 mbar auf Dichtheit geprüft sondern mit 150 mbar also dem 5 bzw. 3 fachen Druck.

jodia am 23 Jan 2019 19:44:56

Irgendwie bekomme ich wirklich den Eindruck, erwachsene Menschen sind sich nicht wirklich darüber klar, was der TÜV macht: er stellt nur zum aktuellen Prüfzeitpunkt fest, ob das Fahrzeug betriebssicher ist oder nicht. Mein Auto wird z.B. immer im Winter geprüft, welche Räder ich im Sommer aufziehe, wird der TÜV nie sehen. Und wenn ich zwischendurch einen Rennauspuff einbaue, habe ich immer noch eine aktuelle HU, aber möglicherweise keine Betriebserlaubnis mehr. Wenn mir der Arzt heute ein großes Blutbild macht, ich deshalb den Pilotenschein kriege und ich morgen das Kiffen anfange - ist dann der Arzt schuld???

Diese Eigenart, die Verantwortung für sein eigenes Tun an Behörden oder andere Dritte delegieren zu wollen, finde ich echt bedenklich ...

jodia am 23 Jan 2019 19:56:19

RETourer hat geschrieben:Doch, er macht etwas anderes. Die Leitungen werden nicht mit 30 oder 50 mbar auf Dichtheit geprüft sondern mit 150 mbar also dem 5 bzw. 3 fachen Druck.


Nö, er macht nichts anderes - er macht genau, was der Bayernfranzl sagt: er schließt sein Messgerät an, lässt über eine definierte Zeit einen gegenüber den Normdrücken erhöhten Druck anstehen und prüft, ob dieser abfällt - was auf eine Undichtigkeit hindeuten würde.

Knaus650MEG am 23 Jan 2019 20:21:32

bayernfranzl hat geschrieben:Wichtig ist nur....bleibt Druck auf der Leitung oder nicht, der Gasprüfer macht nichts Anderes...
Nix für unguad
Franzl

Mein Gasprüfer prüft weiterhin noch die Zündsicherungen an Kocher, Heizung und Kühlschrank, das Herstellungsdatum auf den Druckregler und Gasschlauch, Sichtkontrolle Abgasschlauch der Heizung, Abgaskamin Kühlschrank und Absperrhähne.

Gast am 23 Jan 2019 21:30:30

jodia hat geschrieben:
Nö, er macht nichts anderes - er macht genau, was der Bayernfranzl sagt: er schließt sein Messgerät an, lässt über eine definierte Zeit einen gegenüber den Normdrücken erhöhten Druck anstehen und prüft, ob dieser abfällt - was auf eine Undichtigkeit hindeuten würde.


Du scheinst es ja wohl zu wissen.

Na belassen wir es dabei. Mit so einem "Spezialisten" muss ich nicht weiter diskutieren.

WillyWeinsberg am 24 Jan 2019 08:53:09

Ein richtiges Ergebnis kommt aus dieser Diskussionsrunde nicht heraus...
Es wird immer davon geredet, dass HU und Gasprüfung zusammen erledigt werden können - ach ja? Unser Wohnmobil ist Bj 2017, erste HU ist 2020, die erste Gasprüfung aber jetzt im März fällig, schon nach zwei Jahren. Also dackel ich jedes Jahr zum Freundlichen oder Tüv? Warum kann die erste Gasprüfung nicht mit der ersten HU zusammen erledigt werden? Danach passt es ja.

Grüße, Micha

thomas56 am 24 Jan 2019 10:50:03

WillyWeinsberg hat geschrieben:Warum kann die erste Gasprüfung nicht mit der ersten HU zusammen erledigt werden? Danach passt es ja.


Du kannst auch nach 2 Jahren zur HU fahren.....dann passt es auch!

kapewo am 24 Jan 2019 11:07:51

...oder die Gasprüfung erstmal mit den jährlichen Dichtheitsprüfungen verbinden.

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