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Änderung der StVZO Gasprüfung 1, 2, 3, 4


Rockerbox am 21 Jun 2024 17:51:35

Ich war heute nachmittag zur AU/HU, auf Nachfrage meinte der sehr nette GTÜ-Kollege „Gasprüfung ist zur Zeit nicht notwendig“. War mir egal, ich hab gesagt bitte trotzdem gleich mitmachen. Die Prüfung wurde „wie immer“, also inklusive der Druckprobe mit der nicht geeichten Pumpe durchgeführt.

War mir auch egal, alle Prüfungen ohne Mängel bestanden und wieder zwei Jahre Ruhe.

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mv4 am 21 Jun 2024 18:07:49

Adi...gab es dazu auch eine Eintragung ins gelbe Heft...und eine Gasplakette?

Rockerbox am 21 Jun 2024 18:32:33

mv4 hat geschrieben:Adi...gab es dazu auch eine Eintragung ins gelbe Heft...und eine Gasplakette?


Ja, beides.

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mv4 am 21 Jun 2024 18:45:05

Dann ist doch alles bestens...Danke für die Info

Netforce am 21 Jun 2024 18:51:39

Ich bin total im Stress. Habe jetzt unzählige male den Stellplatz gewechselt weil der Franzose, der Italiener, der Spanier und der Holländer neben mir KEINE Gasprüfung haben und ich Panik bekommen habe.
Ich habe zwar auch keine Gas Prüfung, unterliege aber der deutschen Gas Mafia

Lagerfeld am 21 Jun 2024 20:48:36

MilesandMore hat geschrieben:Die Druckprüfung ist deswegen wohl nicht mehr Bestandteil der Prüfung - für die Plakette.
Nur noch die Funktionsprüfung der Geräte.

ät - Luxmann: Wo steht das? Wer hat das angeordnet?
Oder ist das wieder eine Ihrer berühmt-berüchtigten Enten, die Sie so gerne in Umlauf bringen ?

andwein am 22 Jun 2024 11:32:28

UweHD hat geschrieben:.........Ich muss am 3. Juni zum TüV.
Bedeutet das jetzt, dass ich auch wieder eine aktuelle Gasprüfung benötige, um die HU zu bestehen?

Nein benötigst du nicht für die HU!
Falls deine Gasprüfung aber abgelaufen ist benötigst du nach Inkrafttreten der geänderten StVZO eine Gasprüfung und der damit sichtbar angebrachten Prüfplakette.
Die Polizei kann aufgrund der geänderten StVZO beide (TÜV & Gas) kontrollieren und bei abgelaufenen Fristen entsprechende Massnahmen einleiten.
Das ist jedenfalls mein heutiger Kenntnissstand, Gruß Andreas

ManfredK am 22 Jun 2024 12:40:11

andwein hat geschrieben:Nein benötigst du nicht für die HU!


Da sollten wir die HU Richtlinie abwarten - wenn sie den Status einer beigestellten Prüfung hat, muss im Rahmen der HU ein gültiger Prüfbericht vorgelegt werden. Natürlich erst nach in Kraft treten siehe §72 StVZO Nr. 15 --> § 60 ist ab dem 19. Juni 2025 anzuwenden.

UweHD am 22 Jun 2024 13:26:05

andwein hat geschrieben: ...Nein benötigst du nicht für die HU!...

Ich habe die Schüssel am 4. Juni für TüV + Dichtheitskontrolle im Rahmen der Garantie zum Händler gestellt, und der hat ohne nachzufragen auch gleich die Gasprüfung gemacht. Kostenpunkt 35,29€ + Steuer... lohnt also eigentlich keinen Heckmeck, auch wenn die Prüfung m.E. Unsinn ist bzw. ich die sowieso immer implizit selber mache: Wenn nach einer Woche bei geschlossener Gasflasche noch Druck im System ist, ist's wohl anscheinend dicht :)

Im Gegensatz dazu war die Gebühr für die Eintragung der Zusatz-Luftfeder mit 98€ + Steuer ziemlich happig.

Grisu1965 am 05 Jul 2024 11:45:31

Was ist denn bei der Neuregelung nun mit den Gasflaschen mit 80% Füllstop geworden? Ich schreibe absichtlich nicht Gasttankflaschen weil sie kein Tank sind. :mrgreen:
Gibt es da endlich eine verbindliche Regelung das ich die Flasche selber an der Tanke voll machen darf? Kann ich die Flasche jetzt bei der Gasprüfung drinnen lassen oder muss ich immer noch mit dem Prüfer diskutieren das es sich um eine Gasflasche und nicht um einen Tank handelt die mit der normalen Flaschenbefestigung ausreichend gesichert ist und auch nicht ins Prüfbuch eingetragen werden braucht?
Alles andere ist ja wohl der alte Käse nur das es jetzt vom Gesetzt her mit Bußgeld geahndet werden kann wenn die Gasprüfung überzogen wurde. Wenn ich schon höre das es keine amtlichen Plaketten gibt sondern jeder Gasprüfer die selber "entwerfen" kann. Ist das gleiche als wenn der TÜV, GTÜ oder die anderen Reorganisationen sich selber Plaketten macht um sie aufzukleben.

uli644 am 05 Jul 2024 11:54:30

Mal Erfahrungsbericht, klar Einzelfall,

Wir haben TÜV machen lassen, war durch längeren Auslandsaufenthalt schon etwas länger abgelaufen.
Prüfer hat alles normal abgewickelt.
Die ebenfalls länger abgelaufene Gasprüfung hat ihn nicht interessiert.

kunibertk am 05 Jul 2024 15:41:14

Grisu1965 hat geschrieben:Was ist denn bei der Neuregelung nun mit den Gasflaschen mit 80% Füllstop geworden? ... Gibt es da endlich eine verbindliche Regelung das ich die Flasche selber an der Tanke voll machen darf? Kann ich die Flasche jetzt bei der Gasprüfung drinnen lassen ...?


Ich habe zu dem Thema vor ein paar Wochen mal versucht verbindliche Informationen zu finden, ohne Erfolg. Das Bild, das sich mir zeigt und das vermutlich die aktuelle Situation wiedergibt ist, dass die Vorschriften von TÜV bzw. Gasprüfungsverband und Tankstellenverband jetzt diametral entgegengesetzte Anforderungen stellen, die sich nicht gleichzeitig erfüllen lassen. Jedenfalls nicht beim Kastenwagen (wo zum Betanken eine Tür zum Fahrgastraum geöffnet sein muss). Die Erkenntnisse die ich habe sind:
1. Mehrere fachlich berufene Quellen behaupten, dass für die Gasprüfung und für alles TÜV-relevante jetzt "wiederbefüllbare Gasflaschen" nicht mehr fest mit dem Fahrzeug verbunden sein dürfen und dass eine Aussenbetankung nicht mehr zulässig ist, d.h., dass diese Flaschen wie normale Gasflaschen im Gaskasten befestigt werden, und dass der Tankanschluss nicht fest in der Karosserie sein darf. Dies solle im Sommer 2024 veröffentlicht werden und sei seit Herbst 2023 die de-facto Anweisung. Es gibt zwei oder drei Youtube-Videos von einem Gasprüfer, der selber Wohnmobil fährt, zu dem Thema. Links habe ich mir leider nicht gemerkt
2. Unabhängig davon ist es wohl weiterhin an Tankstellen nur erlaubt, fest mit dem Fahrzeug verbundene Flaschen zu befüllen. Theoretisch kannst Du wohl eine wiederbefüllbare Gasflasche auf den Boden stellen und vom ausgebildeten Tankwart befüllen lassen, aber dazu muss es erstmal einen Tankwart geben, und der muss bereit sein, das zu tun. Die o.g. Videos sprechen davon, dass hier auch eine Änderung in Vorbereitung sei, ohne aber anzudeuten wie die Änderung aussieht.

Die derzeitige Situation lese ich so, dass eine regelkonform eingebaute "Tankflasche" nicht regelkonform gefüllt werden kann, außer von einem menschlichen Tankwart mit entsprechender Ausbildung für LPG.

WomoTechnikService am 07 Jul 2024 09:50:10

kunibertk hat geschrieben:...und dass eine Aussenbetankung nicht mehr zulässig ist, d.h., dass diese Flaschen wie normale Gasflaschen im Gaskasten befestigt werden, und dass der Tankanschluss nicht fest in der Karosserie sein darf.


Quelle: Onlineschulung im Februar 2024: Es geht nur darum, dass nach den geplanten neuen Regeln die "Selbst befüllbaren Druckbehälter" ohne Werkzeug entnehmbar sein müssen... das original Spannband ist okay, wer Stahlbänder eingebaut hat, muss diese mit Flügelmutter versehen... der Füllschlauch geht ja nicht ohne Werkzeug ab, hier soll ein Schnellverschlußkommen wie bei Druckluftleitungen, dieser muss in den Füllschlauch, später auch bei Altanlagen nachgerüstet werden...

kunibertk hat geschrieben:Jedenfalls nicht beim Kastenwagen (wo zum Betanken eine Tür zum Fahrgastraum geöffnet sein muss)


Wenn es ein Ducato/Boxer usw. ist, dann setzte ich den Betankungsanschluß (HK flach) immer hinter den Rückstrahler... dann klappt man den Rückstrahler runter und hat dort den Anschluß, dahinter ist auch schon eine Öffnung zum Holm und von dort gibt es oft eine Öffnung zum Gaskasten, damit man an die Rückleuchten kommt... da die Leitung durchführen...

LG Peter

kunibertk am 07 Jul 2024 12:07:31

WomoTechnikService hat geschrieben:Wenn es ein Ducato/Boxer usw. ist, dann setzte ich den Betankungsanschluß (HK flach) immer hinter den Rückstrahler... dann klappt man den Rückstrahler runter und hat dort den Anschluß, dahinter ist auch schon eine Öffnung zum Holm und von dort gibt es oft eine Öffnung zum Gaskasten, damit man an die Rückleuchten kommt... da die Leitung durchführen...


Den genannten Videos zufolge (habe ich jetzt herausgekramt: --> Link sowie noch ein längeres auf demselben Kanal) darf allerdings auch kein Außenbetankungsanschluss in der Karosserie vorhanden sein. Deine Lösung hat den Vorteil, dass der Prüfer den Anschluss zumindest nicht auf den ersten Blick sieht. Allerdings sieht er ihn dann, wenn er den Gaskasten schaut und sich fragt wo die Leitung hingeht. Die müsste man im Zweifelsfall also auch abnehmen und z.B. in der D-Säule verstecken.

Gibt es einen Grund warum das bei Dir so eingebaut ist dass der Rückstrahler nach unten klappt und nicht nach oben?

Ich habe auch den Eindruck dass man das fast selbst bauen kann aber mir ist noch nicht eingefallen, wie man die Konstruktion auf Dichtigkeit prüfen kann ohne damit tatsächlich zur Tankstelle zu fahren und zu tanken. Und dabei sind dann Gaskasten und Hecktür zu und man bekommt u.U. viel zu spät mit, dass das nicht dicht ist. Da habt ihr Profis vermutlich Werkzeuge für.

WomoTechnikService am 07 Jul 2024 12:36:41

kunibertk hat geschrieben:...darf allerdings auch kein Außenbetankungsanschluss in der Karosserie vorhanden sein.


Laut unserem Seminar darf er, nur wegen der Regel "ohne Werkzeug entnehmbar" muss eine Schnellkupplung rein, die ist in Arbeit und soll demnächst lieferbar sein.

kunibertk hat geschrieben:Gibt es einen Grund warum das bei Dir so eingebaut ist dass der Rückstrahler nach unten klappt und nicht nach oben?


Weil die Stoßstange schräg ist und nach oben nicht so viel Platz zum Aufklappen.

kunibertk hat geschrieben:...mir ist noch nicht eingefallen, wie man die Konstruktion auf Dichtigkeit prüfen kann ohne damit tatsächlich zur Tankstelle zu fahren und zu tanken. Und dabei sind dann Gaskasten und Hecktür zu und man bekommt u.U. viel zu spät mit, dass das nicht dicht ist. Da habt ihr Profis vermutlich Werkzeuge für.


Ich fahre mit dem Kunden nach dem Einbau zur Gastankstelle und schaue beim Betanken in den Gaskasten, undicht würde man sehen und hören... ist mit der Tanke abgesprochen, war auch noch nie undicht...

LG Peter

Scout am 07 Jul 2024 13:49:56

kunibertk hat geschrieben:2. Unabhängig davon ist es wohl weiterhin an Tankstellen nur erlaubt, fest mit dem Fahrzeug verbundene Flaschen zu befüllen. Theoretisch kannst Du wohl eine wiederbefüllbare Gasflasche auf den Boden stellen und vom ausgebildeten Tankwart befüllen lassen,

Man darf eine Tankgasflasche nicht herausnehmen und befüllen

Für die Tankstellen gelten die Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und diese werden in Technischen Regeln konkretisiert.
Konkret sind es die
TRGS 751 Technische Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe
TRBS 3151 Vermeidung von Brand-, Explosion - und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen".
In der (BetrSichV) wird an zwei Stellen auf das Verbot hingewiesen.
Unter 5.1.1 ist festgelegt worüber an der Tankstelle informiert werden muss.
5 Betrieb der Betankungsanlage
5.1 Normalbetrieb der Betankungsanlage
5.1.1 Betriebsanweisung und Unterweisung, besondere Weisungen, Alarm- und Einsatzpläne, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen
(3) Auf die für die sichere Betankung durch andere Personen erforderlichen Kennzeichnungen und Verbote, insbesondere auf
1. das Verbot der Betankung bei laufendem Motor und laufender Fremdheizung mit Brennkammer,
2. das Verbot von Rauchen und offenem Feuer sowie
3. auf das Verbot des Befüllens von Druckgasbehältern im Sinne der TRBS 3145/TRGS 745 (z. B. Gasflaschen) mit Flüssiggas

Das bezieht sich jetzt auf die Informationpflicht an der Tankstelle.

An anderer Stelle steht was an der Tankstelle nicht durchgeführt werden darf, auch nicht vom Tankstellenpersonal.
5.1.4 Betankung von Kraftfahrzeugen
(4) An Gasfüllanlagen für Flüssiggas und Erdgas dürfen Druckgasbehälter im Sinne der TRBS 3145/TRG 725 nicht befüllt werden.


Die TRBS 3145/TRG 725 befasst sich mit ortsbeweglichen Druckgasbehältern.
Ortsbewegliche Druckgasbehältern wären z.B. normale Gasflaschen. Gastanks wären dagegen ortsfeste Druckgasbehälter.

Damit lässt sich die Frage ganz einfach beantworten:
Man darf eine Tankgasflasche nicht herausnehmen und befüllen, auch nicht der Tankwart.

Zum Thema Außenbetankung.
Gaskästen, die von außen zugänglich sind brauchen keinen Füllanschluss an der Außenwand. Bei einer Leckage würde austretendes Gas nach außen, ins Freie, entweichen.
Bei Gaskästen, die nur von innen zugänglich sind, wie bei Kastenwagen, muss der Füllanschluss an der Außenwand sein. Beim Füllanschluss direkt an der Flasche wäre der Gaskasten während des Füllvorganges zum Innenraum geöffnet. Bei einer Leckage würde austretendes Gas in den Innenraum entweichen.

Wo steht das?
In der Ece-Regelung 67.1 Teil II Abschnitt 17.10.2. steht hierzu folgendes.
Bei Anordnung des LPG-Behälters im Fahrgastraum oder in einem abgetrennten Kofferraum ist die Fülleinrichtung außen am Fahrzeug anzubringen.

Danach ist ein Füllanschluss an der Außenwand nur dann erforderlich, wenn der LPG Behälter im Womo untergebracht ist. Ist der LPG-Behälter außerhalb, also im Gaskasten, untergebracht ist kein Betankungsschlauch erforderlich.

Gruß
Scout

Grisu1965 am 23 Aug 2024 11:16:55

Die Gesetzt und Regeln in diesem unserem Lande sind langsam echt nicht mehr normal da so umfangreich das man quasi immer irgendetwas übersehen kann und dann zur Rechenschaft gezogen wird.
Ok wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe wird die nachfüllbare Gasflasche normal im Gaskasten befestigt mit dem serienmäßig vorhandenen Befestigungspunkt. Der Füllschlauch bekommt einen Schnellverschluss so das er zum Tanken angesteckt werden kann. In meinen Augen ein klarer Rückschritt da diese Kupplungen sehr gerne Undichtigkeiten aufweisen. Lassen wir und überraschen wie es dann ausschaut.
Wenn das so verbaut ist bekomme ich keinen Stress mit dem Gasprüfer und auch keinen Stress an der Tanke beim Befüllen. Richtig?
Ein anderes Thema wo mir immer der Hut hoch geht sind unser Technischen Prüfvereine die ja schon wieder mit den Hufen scharren das sie die HU verweigern dürfen sollte keinen gültige Gasprüfung vorhanden sein. Im neuen Gesetzt steht aber eigentlich das die Gasprüfung außenvor zur HU steht. Ich freue mich schon auf die Diskussion mit dem Prüfer wenn die Gasprüfung einen Tag abgelaufen ist ich aber schon einen Termin zur neuen Prüfung habe. Ich wette die versuchen dann die HU zu verweigern.
man kann von der Gasprüfung halten was man will aber ich bin der Meinung auch wenn es eine Momentaufnahme darstellt macht es Sinn. Ich wäre sogar noch zusätzlich für eine VDE Prüfung denn was mir da schon an wilder Elektrikfummelei unter die Augen gekommen ist .........

Tinduck am 23 Aug 2024 12:41:01

Grisu1965 hat geschrieben:man kann von der Gasprüfung halten was man will aber ich bin der Meinung auch wenn es eine Momentaufnahme darstellt macht es Sinn. Ich wäre sogar noch zusätzlich für eine VDE Prüfung denn was mir da schon an wilder Elektrikfummelei unter die Augen gekommen ist .........


Das gefährlichste am Fahrzeug ist immer noch der Fahrer. Also doch regelmäßige Fahr- und Gesundheitsprüfung? Wo hören wir auf, zu prüfen, ob ein Fahrzeug sicher bewegbar ist?

Mit Sicherheit kann man immer gut alle Argumente totschlagen. Hab allerdings noch keinen plausiblen Nachweis gesehen, dass in Ländern, wo so etwas laxer gehandhabt wird (nein, nicht Schwarzafrika, sondern z. B. die USA), mehr Verletzungen oder Todesfälle durch technische Defekte zu beklagen sind. Die haben gar keinen TÜV, und gesetzlich vorgeschrieben zur sicheren Funktion sind funktionierende Bremsen und Beleuchtung, fertig. Eine Gasprüfung würde man dort wahrscheinlich für Kommnunismus halten :)

Ich hab so das Gefühl, bei den Sicherheitsstandards schiessen wir allmählich übers Ziel hinaus, weil ja immer jemand anderes Schuld sein muss, wenn was passiert, nur man selber nicht.

bis denn,

Uwe

mv4 am 23 Aug 2024 15:36:37

Wer hat den schon einmal einen Fall gehabt das er wegen einer Sache die Gasprüfung nicht bestanden hätte? (10 Jahres Tauschfrist lassen wir jetzt mal außen vor...das ist eigene Dummheit ...so was kann und sollte man vorher tauschen.

Nicht falsch verstehen ..ich bin für eine regelmäßige Prüfung der Gasanlage, aber wie dieser Tage schon angemerkt...jeder sollte soviel Eigenverantwortung haben das er nicht mit Zeugs unterwegs ist wo er sich und andere Gefährdet..

Die meisten Gefahrquellen ist und bleibt immer noch das nicht richtige Anschließen von Schläuchen, und daraus resultierende Undichtigkeiten.

Erst dieser Tage stand ich neben einen etwas älteren Mobil mit einen Älteren Paar als Besitzer...ab und an dachte ich schon...das riecht aber komisch ...wie Gas...es stellte sich dann heraus das er einen Gasschlauch an der Flasche hatte der einen Riss hatte...und der Schlauch hatte schon mehr wie 10 Jahre auf der Uhr.

Berchumer am 23 Aug 2024 16:01:37

Habe eine sogenannte „Tankflasche“ an meinen normalen Bändchen befestigt. Als Backup habe ich eine Alu Leihflasche davorstehen. Mein Füllanschluss ist benutzerfreundlich hinter der Tür vom Gaskasten angebracht . All das hat den Vorteil wenn ein „Komiker“vom TÜV meint das ist nicht Tüv würdig kann ich das ohne Diskussion schnell demontieren.

Ach ja bin Gas Installateur Meister

HalbvetteVenus am 23 Aug 2024 16:12:04

Berchumer hat geschrieben:. All das hat den Vorteil wenn ein „Komiker“vom TÜV meint das ist nicht Tüv würdig kann ich das ohne Diskussion schnell demontieren.

Ach ja bin Gas Installateur Meister


Ich habe eigentlich noch nie "Komiker" beim TÜV erlebt. Ebenso wenig in anderen Berufsgruppen (bin selbst auch Handwerksmeister).

frankkk am 23 Aug 2024 21:48:07

Mich hat noch kein Campingplatz in den letzten 40 Jahren nach der Gasprüfung gefragt.(ausgenommen Dauerplätze)
Mich hat auch kein Tüv Prüfer in den letzten 40 Jahren nach meinen Luftdruck gefragt.
Mich hat auch kein Tüv Prüfer gefragt ob die Photovoltaik Module fest auf dem Dach sind.
........
Es gibt noch Luft nach oben!!!!
Frankkk

mv4 am 23 Aug 2024 22:25:13

Der " Komiker " hat im Gegensatz zu dir mindestens ein abgeschlossenes Studium.

Hoffentlich denken deine Kunden das nicht auch von dir? Und damit meine ich nicht das Studium.

WomoTechnikService am 24 Aug 2024 11:06:03

mv4 hat geschrieben:Die meisten Gefahrquellen ist und bleibt immer noch das nicht richtige Anschließen von Schläuchen, und daraus resultierende Undichtigkeiten.


Oder so was hier... Kunde kauft gebrauchten Wohnwagen, die letzte Gasprüfung ist viele Jahre her, und ruft mich an, weil die Heizung komisch klingt... so sah der Brenner der Truma 5000 aus:

IMAG1095.jpg


die eine Seite brannte normal, auf der anderen verpuffte es, wenn genug Gas da war, um von der brennenden Seite entzündet zu werden, dann ging es aus und dann verpuffte es wieder usw....

LG Peter

andwein am 24 Aug 2024 11:09:33

Berchumer hat geschrieben:..........Ach ja bin Gas Installateur Meister

Aha
stark verunsichert, Andreas

mv4 am 24 Aug 2024 13:50:35

WomoTechnikService hat geschrieben:

die eine Seite brannte normal, auf der anderen verpuffte es, wenn genug Gas da war, um von der brennenden Seite entzündet zu werden, dann ging es aus und dann verpuffte es wieder usw....

LG Peter


Die Frage ist ob der TÜV das bei der Prüfung auch festgestellt hätte ....ich kann mich nicht erinnern das der einmal die Heizung gestartet hätte. Kühli übrigens auch nicht. Kochfeld flammüberwachung ja.

Aus dem von dir gezeigten Bild geht auch hervor warum es früher eine 10 Jahresfrist zum Tausch der Brennkammer bei dieselheizungungen gab....und glaub 30 Jahre? bei Gasheizungen

Grisu1965 am 26 Aug 2024 11:20:02

Tinduck hat geschrieben:Ich hab so das Gefühl, bei den Sicherheitsstandards schiessen wir allmählich übers Ziel hinaus, weil ja immer jemand anderes Schuld sein muss, wenn was passiert, nur man selber nicht.
Uwe


Ich bin grundsätzlich ja deiner Meinung aber wenn man die jüngeren Generationen sieht ist da ja nicht mehr viel mit gesundem Menschenverstand. Vor kurzem ist wieder ein Haus in die Luft geflogen weil einer unsachgemäß an der Gasanlage rummanipuliert hat.
In anderen Ländern gibt es das alles nicht und es passieren trotzdem keine Unfälle. Da wird man aber auch noch gefördert selber mal seinen Hirn einzuschalten was bei uns ja leider vollkommen in Vergessenheit geraten ist bei den ganzen Vorschriften. Hauptsache man kann seinen Namen tanzen. Wenn in einer BDA heute schon geschrieben steht das man das Wischwasser bitte nicht trinken soll........... :wall:

rkopka am 26 Aug 2024 11:42:17

mv4 hat geschrieben:Die Frage ist ob der TÜV das bei der Prüfung auch festgestellt hätte ....ich kann mich nicht erinnern das der einmal die Heizung gestartet hätte. Kühli übrigens auch nicht. Kochfeld flammüberwachung ja.

Bei mir hat er mal festgestellt, daß das Magnetventil zum Boiler nicht mehr geht (wurde praktisch nie benutzt). War aber kein Problem, da ja kein Gas austritt, nur das Gerät geht nicht.

RK

huohler am 26 Aug 2024 11:45:59

mv4 hat geschrieben:Die Frage ist ob der TÜV das bei der Prüfung auch festgestellt hätte ....ich kann mich nicht erinnern das der einmal die Heizung gestartet hätte. Kühli übrigens auch nicht. Kochfeld flammüberwachung ja.

Bei mir hat der Prüfer die ALDE Heizung gestartet, die Funktion überprüft und nach einiger Zeit das Gas abgedreht um zu sehen ob sie ordnungsgemäß in Störung geht. Da wäre so etwas wie defekter Brenner oder Verpuffung garantiert aufgefallen. Bei dem Gasbackofen hat er angemerkt dass die Flammüberwachung zu lange (ich glaub 30 statt 20 Sekunden) benötigt. Den Kühli wollte er auch prüfen, fand aber den Einschaltknopf nicht :mrgreen: da ich inzwischen auf Kompressor Kühli umgebaut hatte. Dann hat er sich stattdessen den Blindstopfen zeigen lassen der statt des alten Kühlschranks an der Gasleitung hängt und eine entsprechende Bemerkung ins gelbe Heft gemacht.

Jetzt habe ich ein neues Womo das knapp 2 Jahre alt ist und muss im Oktober zum ersten mal zum TÜV. Ich bin gespannt ob den die Gasanlage interessiert.

Hubert

WomoTechnikService am 27 Aug 2024 15:38:38

Grisu1965 hat geschrieben:...wenn man die jüngeren Generationen sieht ist da ja nicht mehr viel mit gesundem Menschenverstand. Vor kurzem ist wieder ein Haus in die Luft geflogen weil einer unsachgemäß an der Gasanlage rummanipuliert hat.


Der war doch aber 95 Jahre alt:
--> Link

LG Peter

1stchoice am 01 Okt 2024 14:36:29

zur Info, heute dazu ein Bericht bei t-online:

--> Link

ulimm am 01 Okt 2024 14:48:24

Gibt's eine derartige Prüfpflicht auch anderswo in der EU, oder ist das rein der GERMAN ANGST und der Wirtschaftsunterstützung geschuldet?

mv4 am 01 Okt 2024 15:40:12

"Diese Unsicherheit hat nun ein Ende: Ab dem 19. Juni 2025 tritt der Paragraf 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Kraft. Wer bis dahin keine gültige Abgasuntersuchung für sein Reisemobil oder seinen Caravan hat, sollte sie rechtzeitig nachholen. Den Check führen anerkannte Sachkundige durch, darunter die gängigen Prüfanstalten und Automobilclubs. Deren Sachverständige sind vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) zertifiziert. Die Kosten liegen zwischen 40 und 80 Euro, die Prüfung dauert etwa 20 bis 45 Minuten."

das zum Thema wie seriös über das Thema geschrieben wird...

rkopka am 01 Okt 2024 15:56:52

ulimm hat geschrieben:Gibt's eine derartige Prüfpflicht auch anderswo in der EU, oder ist das rein der GERMAN ANGST und der Wirtschaftsunterstützung geschuldet?

In Österreich ist die Gasprüfung anscheinend ab 2021 zwingend für ein Pickerl.

RK

leverkusen3 am 01 Okt 2024 16:11:34

Hallo

Das ist doch völlig egal ob die Gasprüfung Bestandteil der HU ist oder nicht.

Ich stelle mein Auto Morgens bei denen ab und kann es Abends nach Entrichtung der Rechnung abholen.

Keine Ahnung, was die in der Zeit machen, so lange auf dem Prüfbericht „ohne Mängel“ steht.

Eine separate Gasprüfplakette habe ich die letzten beiden Male nicht bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

Luppo am 01 Okt 2024 16:16:42

Im vorauseilenden Gehorsam habe ich mal wieder eine Gasprüfung durchführen lassen, sogar mit Dichtigkeitsprüfung.
Meine befüllbare Flasche wurde dabei tatsächlich nicht abgelehnt.
Morgen geht´s zum TÜV, dann habe ich wieder 2 Jahre Ruhe.

ulimm am 01 Okt 2024 16:29:38

rkopka hat geschrieben:In Österreich ist die Gasprüfung anscheinend ab 2021 zwingend für ein Pickerl.

RK

Das habe ich hier --> Link gefunden, Stand 2/24:

Seit 2002 gibt es die EN 1949, eine Europäische Norm, welche die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen festlegt. Sie wurde daraufhin von den EU-Staaten in nationales Recht umgewandelt und gilt seit 2006 auch in Österreich.

aber:
Es gibt zur Zeit noch keine Durchführungsverordnung des Verkehrsministeriums. Das bedeutet, dass im Moment bei der §57a Überprüfung eine Gasprüfung nicht zwingend erforderlich ist. Weil aber die ÖNORM EN 1949 eine gültige Euro-Norm ist, kann die Prüfwerkstätte eine Gasprüfung sehr wohl verlangen.
------
Also tatsächlich EU-Weit, aber hat schon jemand Gasplaketten bei Campern aus F/S/P/I gesehen? Mich hat jedenfalls noch nie jemand danach gefragt, auch nicht vorher in den fast 20 Jahren WoWa.

rkopka am 01 Okt 2024 16:54:48

rkopka hat geschrieben:In Österreich ist die Gasprüfung anscheinend ab 2021 zwingend für ein Pickerl.
ulimm hat geschrieben:Das habe ich hier --> Link gefunden, Stand 2/24:

Seit 2002 gibt es die EN 1949, eine Europäische Norm,...

Den identen Text habe ich mit Datum 2008 gefunden.
Die --> Link sagen was anderes. Eine bessere Quelle habe ich noch nicht gefunden, außer das letzte Pickerl, wo mich der ÖAMTCler (der auch Gasprüfungen macht) drauf hingewiesen hat, daß ich im (damals) nächsten Jahr eine neue brauche.

Andere Quellen(2022) sagen: "Seit 2006 ist damit in Österreich auch eine regelmäßige Gasprüfung für Campingfahrzeuge haftungsrechtlich vorgeschrieben!" auch wenn sie noch nicht an das Pickerl gekoppelt ist.

oder

"Gemäß ÖNORM G107 ist ein Check alle zwei Jahre nötig – die Verantwortung hierfür liegt beim Fahrzeughalter. Bei der §57a-Überprüfung kann ein Nachweis verlangt werden. "

RK

ulimm am 01 Okt 2024 16:59:56

Also das Übliche, wenn die EU was beschliesst: Nichts genaues weiss man nicht, aber Hauptsache Abzocke der Bürger.

rkopka am 01 Okt 2024 20:26:43

ulimm hat geschrieben:Also das Übliche, wenn die EU was beschliesst: Nichts genaues weiss man nicht, aber Hauptsache Abzocke der Bürger.

Auch wenn man argumentieren kann, daß Länder ohne Überprüfung jetzt auch nicht haufenweise brennende Womos haben, ist es doch ein Sicherheitsaspekt, der nicht die Welt kostet. Die Kopplung an TÜV/Pickerl ist manchmal organisatorisch lästig, besonders wenn man was austauschen muß und dafür eine Werkstatt braucht.

RK

BURAN am 19 Mär 2025 19:04:30

Ich bin etwas verunsichert

Mein Womo von 3/24 steht zur dichtigkeitsprüfung beim händler
Dabei wollte ich auch eine Gasprüfung machen lassen ( vorher die tankflasche durch ne tauschflasche ersetzt)
Hat der abgelehnt , weil mein womo ja erst ein jahr alt ist , und das erst nach 2 jahren nötig wäre
Einen aufkleber habe ich nicht an board

Ist das ok so?

Kuhtreiber am 19 Mär 2025 19:13:18

Ist ok. Alle 2 Jahre, außer du willst es unbedingt vorher machen lassen. Einen Aufkleber würde ich mir aber besorgen. Beim Händler oder der Werkstatt?

topolino666 am 19 Mär 2025 20:39:14

Kuhtreiber hat geschrieben: Einen Aufkleber würde ich mir aber besorgen. Beim Händler oder der Werkstatt?


.... und für was braucht man den?

Wir fahren seit ca 25 Jahren mit Wohnmobilen und ich habe die Aufkleber entweder gebeten nicht draufzukleben oder sofort nach der Gasprüfung abgemacht. Kein Mensch (ausser übereifrige TÜV-Prüfer) hat sich je für den Aufkleber interessiert).

Tinduck am 20 Mär 2025 11:18:43

topolino666 hat geschrieben:
.... und für was braucht man den?

Wir fahren seit ca 25 Jahren mit Wohnmobilen und ich habe die Aufkleber entweder gebeten nicht draufzukleben oder sofort nach der Gasprüfung abgemacht. Kein Mensch (ausser übereifrige TÜV-Prüfer) hat sich je für den Aufkleber interessiert).



Jetzt kommt gleich wieder einer, der behauptet, dann kommt man auf keinen CP mehr drauf, weil das da in den AGB steht, dass das Fahrzeug eine gültige Gasprüfung haben muss.

Hab allerdings noch keinen CP gesehen, der alle Ausländer abweist, die nämlich keine Gasprüfung vorweisen können...

Ich brauch den Aufkleber, sonst vergess ich die nächste Prüfung... :)

bis denn,

Uwe

surfoldie11 am 20 Mär 2025 18:49:10

Naja eine nachweisbare Gas-Überprüfung ist schon sinnvoll, weil die Welt ja bekannterweise voll ist von technischen Deppen ( Idioten) die Gasverteiler an Flaschen montieren, die brüchige Gasschläuche über die 10 Jahre hinaus betreiben, die VOR der Gasprüfung Ihren Umschalter ausbauen und durch einen einfachen 30mBar Regler ersetzen - dann zurückbauen.
Alles nach dem Motte: Da kann ja nix passieren-Super
Solch Typen gefährden sich nicht nur sich alleine sondern andere!!!

Im gesamten Süden Europas stehen 10000de Anhänger seit Jahren auf den CP`s die maximal 1 x TÜV gesehen haben, nix Gasprüfung, deren Besitzer schmeißen 3-fach E-verteiler unters Auto, wieso nicht ?? Geht doch usw. Da kann man nur hoffen das solch Typen sich selbst in die Luft jagen oder einen satten E -Schlag erhalten.
Hatte mal im Aquarius gefragt ob alle Fahrzeuge nach Gasprüfungen beäugt werden------------Nix!

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