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Führerschein Änderungen Klasse B demnächst bis 4,25Tonnen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ... 12


pschlink am 26 Jan 2023 14:50:05

Es wäre eine Verbesserung, denn die 3,5 tonnen sind mit Zuladung schnell überschritten.
Alle mit dem beschränkten FS provitieren davon.
Allgemein bekannt sein dürfte für Anfänger und jene die schon eine längere Zeit nicht meht ein WM gefahren sind,
daß man sich zuerst mit dem Fahrzeug vertraut macht und das am besten auf einer vom öffentlichen Verkehr abgelegenen Strasse oder Platz!

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Tinduck am 26 Jan 2023 15:12:55

pschlink hat geschrieben:Es wäre eine Verbesserung, denn die 3,5 tonnen sind mit Zuladung schnell überschritten.


... genauso schnell bei einem schwereren Fahrzeug mit Elektroantrieb die 4,25 Tonnen.

Wie gesagt, bisher wurde das immer nur so gehandelt, dass das höhere zGG nur zulässig ist, wenn das Mehrgewicht durch ein alternatives Antriebskonzept verursacht wird.

Niemand hat vor, alle alten 3,5T Verbrenner bis 4,25 Tonnen freizugeben.

bis denn,

Uwe

MountainBiker am 26 Jan 2023 15:23:20

Hallo,

wenn das Mehrgewicht durch ein alternatives Antriebskonzept verursacht wird.

das steht hier anders:--> Link

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magheinz am 27 Jan 2023 11:08:08

Joachim260 hat geschrieben:Es gibt genügend die überladen rumfahren und es gar nicht wissen. Deren Fahrzeug hat also immer ein Gewicht für das es nicht ausgelegt ist und dadurch auch ein entsprechendes Fahrverhalten.

Ob das Fahrzeug dafür ausgelegt ist, kann man nicht am zulässigen Gesamtgewicht ablesen.
Selbst das Light-Fahrwerk von Fiat ist ja ohne technische Änderung auf 3,85t auflastbar. Das bedeutet, auch wenn die Leute mit 350Kg überladen sind, ist das Fahrzeug dafür noch ausgelegt.

Gast am 27 Jan 2023 11:47:23

magheinz hat geschrieben:Ob das Fahrzeug dafür ausgelegt ist, kann man nicht am zulässigen Gesamtgewicht ablesen.
Selbst das Light-Fahrwerk von Fiat ist ja ohne technische Änderung auf 3,85t auflastbar. Das bedeutet, auch wenn die Leute mit 350Kg überladen sind, ist das Fahrzeug dafür noch ausgelegt.


Die 3,85t lassen sich nur in den meisten Fällen gar nicht nutzen, weil dann die max. zulässige Achslast hinten überschritten wird.....

Gruß Dieter

Tinduck am 27 Jan 2023 12:00:35

Die Argumentation ist sowieso Käse.

Natürlich hat jedes technische System Reserven, auch Transporterfahrgestelle. Aber diese Reserven sind eben genau das - für schlecht absehbare, grenzwertige Betriebszustände.

Wenn man solche Reserven in die normale Nutzung einrechnet, lernt man die echten Grenzen irgendwann kennen. Ist meistens keine angenehme Erfahrung.

bis denn,

Uwe

jarom am 27 Jan 2023 18:43:49

Hallo,

ob Änderung oder nicht bringt nur dann was, wenn die Hersteller keine Fahrzeuge für 4 Personen mit einer Zuladung vomn 300 Kilo mehr bauen.

Trotzdem eine herrliche unterhaltsame Diskussion. Es bringt wohl nichts, dass die "Besserwisser" sich mal wieder lang und breit austoben und zum Teil auch sehr persönlich werden. Wir werden sehen was am Ende heraus kommt. Viel Spass!!!

Gruß Jan

fomo am 02 Feb 2023 14:56:36

fomo hat geschrieben:Dass man vorübergehend (mit Führerscheinen ausgestellt von den 1950er Jahren bis 1999) mit der Klasse drei 7,5t-Fahrzeuge führen durfte, beweist doch, dass die Politik eingesehen hat, dass das ein Fehler war.

Ich muss meinen Fehler korrigieren:
mit Führerscheinen,die nach der StVZO Stand 06.12.1960 bis zur Umstellung auf FeV 1999 ausgestellt wurden.

andwein am 02 Feb 2023 17:01:57

fomo hat geschrieben:.....beweist doch, dass die Politik eingesehen hat, dass das ein Fehler war.

Nein, sie beweist dass die Lobby in Deutschland stark genug war die Europaregelung für einen gewissen Zeitraum unterlaufen und jetzt leider auf Druck der EU (EU Gerichtshof) gezwungen wurde sich der europaweiten Regelung anzuschließen.
Egal ob mir das passt oder nicht, das sind halt Teile unserer vertraglichen Verpflichtungen und unseres Rechtstaates.
Gruß Andreas

fomo am 03 Feb 2023 09:24:31

andwein hat geschrieben:die Europaregelung für einen gewissen Zeitraum unterlaufen und jetzt leider auf Druck der EU (EU Gerichtshof) gezwungen wurde sich der europaweiten Regelung anzuschließen.

Fast richtig.
Ganz richtig: jetzt zu recht

fomo am 03 Feb 2023 10:44:48

Vielleicht sollte man generell auch ein paar (ca. 10) Pflichtstunden auf einem Fahrzeug, dass ungefähr den maximalen Abmessungen eines Fahrzeuges mit 3,5 t (Kastenwagen, Länge über 6 m, Breite über 2,1 m, keine direkte Sicht nach hinten) entspricht, einführen.

Navigatore am 03 Feb 2023 11:33:27

fomo hat geschrieben:Vielleicht sollte man generell auch ein paar (ca. 10) Pflichtstunden auf einem Fahrzeug, dass ungefähr den maximalen Abmessungen eines Fahrzeuges mit 3,5 t (Kastenwagen, Länge über 6 m, Breite über 2,1 m, keine direkte Sicht nach hinten) entspricht, einführen.

Endlich mal wieder ein sinnvoller nachvollziehbarer und m.E. auch umsetzbarer Beitrag. Dafür ein :top:

Neu ist die Idee übrigens nicht. Das ist bei Behördenfahrerlaubnissen schon immer so. Ich musste schon vor als 44 Jahren als Wehrpflichtiger bei der Bundeswehr Fahrzeuge verschiedener Größen (damals auch noch mit Anhänger) bewegen als auch etwas später noch einmal bei einer Behörde für die innere Sicherheit, bevor mir der ersehnte "Dreier" ausgehändigt wurde bzw. bevor ich entsprechende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen durfte.

rkopka am 03 Feb 2023 12:35:12

fomo hat geschrieben:Vielleicht sollte man generell auch ein paar (ca. 10) Pflichtstunden auf einem Fahrzeug, dass ungefähr den maximalen Abmessungen eines Fahrzeuges mit 3,5 t (Kastenwagen, Länge über 6 m, Breite über 2,1 m, keine direkte Sicht nach hinten) entspricht, einführen.

Jein. Eine Einschulung wäre nicht schlecht, aber nicht SO lang. Eine Stunde (oder Doppelstunde) sollte für normale Fahrer mit etwas Erfahrung doch leicht reichen. Ich hatte für den ganzen FS 10 Pflichtstunden und praktisch dann 12.

RK

Tinduck am 03 Feb 2023 13:19:06

fomo hat geschrieben:Vielleicht sollte man generell auch ein paar (ca. 10) Pflichtstunden auf einem Fahrzeug, dass ungefähr den maximalen Abmessungen eines Fahrzeuges mit 3,5 t (Kastenwagen, Länge über 6 m, Breite über 2,1 m, keine direkte Sicht nach hinten) entspricht, einführen.


Hiess bei der BW 'Einweisungsfahrt', musste aber nur ein Stündchen oder so sein, und auch nicht mit dem Fahrlehrer, sondern nur mit einem, der schon durfte.

Galt da übrigens für alle Fahrzeuge - wenn man einen 10 to GL bewegen durfte, hiess das nicht, dass man den Standortverwaltungs-50-PS-Golf-Diesel auch fahren durfte - Einweisungsfahrt!

Eigentlich ne super EInrichtung, um ein Fahrzeug kennenzulernen.

bis denn,

Uwe

fomo am 03 Feb 2023 13:28:51

Tinduck hat geschrieben:Hiess bei der BW 'Einweisungsfahrt', musste aber nur ein Stündchen oder so sein, und auch nicht mit dem Fahrlehrer, sondern nur mit einem, der schon durfte.
Galt da übrigens für alle Fahrzeuge - wenn man einen 10 to GL bewegen durfte, hiess das nicht, dass man den Standortverwaltungs-50-PS-Golf-Diesel auch fahren durfte - Einweisungsfahrt!

Soviel zur Theorie.
In der Realität war die Antwort auf die Frage nach einer Einweisung:
"Hast du einen Führerschein? Kannst du Auto fahren?" - "Erledigt, fahr los."
In meinem Fahrtennachweisheft sind (leider) nur der Fahrschul-LKW mit Anhänger und die Ausbildungsfahrten eingetragen.

Tinduck am 03 Feb 2023 13:50:53

fomo hat geschrieben:Soviel zur Theorie.
In der Realität war die Antwort auf die Frage nach einer Einweisung:
"Hast du einen Führerschein? Kannst du Auto fahren?" - "Erledigt, fahr los."
In meinem Fahrtennachweisheft sind (leider) nur der Fahrschul-LKW mit Anhänger und die Ausbildungsfahrten eingetragen.


Tja, Theorie und Praxis. Bei mir stand alles drin, was ich jemals gefahren habe, das wurde an unserem Standort sehr ernst genommen - auch, weil da auch Gefahrguttransporte, Sprit etc. pp. gefahren wurde. Wir haben damals sogar extern den alten GGVS-Schein gemacht... damit haben sich 10 Tonnen Panzergranaten oder Milan-Raketen hinten auf der Ladefläche gleich viel sicherer angefühlt :D

bis denn,

Uwe

fomo am 03 Feb 2023 14:25:59

Heute fände ich es auch gut, wenn ich damals alles eingetragen hätte. Dann könnte man das immer wieder mal nachsehen. So ist es relativ leer.

hampshire am 03 Feb 2023 14:46:37

fomo hat geschrieben:Vielleicht sollte man generell auch ein paar (ca. 10) Pflichtstunden auf einem Fahrzeug, dass ungefähr den maximalen Abmessungen eines Fahrzeuges mit 3,5 t (Kastenwagen, Länge über 6 m, Breite über 2,1 m, keine direkte Sicht nach hinten) entspricht, einführen.

Ich bin dagegen. Der Versuch Vernunft durch immer neue Regeln zu ersetzen ist prinzipiell zum Scheitern verurteilt.
Wenn jemand etwas Neues macht, dann bitte mit allen Sinnen und nicht nur nach "immer kleinteiliger werdendem Regelwerk" und "differenziertem Mindestzwang". Vielleicht ist das objektiv gesehen "riskanter", das finde ich aber in der Abwägung weniger schlimm und riskant als eine allgemeine Verblödung und Entfremdung vom eigenen Handeln. Beides birgt Gefahren.

Jagstcamp-Widdern am 03 Feb 2023 15:12:51

die, die mit einer groszen kiste nicht zurechtkommen, bleiben evt halt mal irgendwo hängen.... :roll:
das gibt dann arbeit für werkstätten, versicherer, anwälte. 8)
die fahren nicht verkehrtrum auf die autobahn :!:

so what...
hartmut

rkopka am 03 Feb 2023 15:14:10

hampshire hat geschrieben:Ich bin dagegen. Der Versuch Vernunft durch immer neue Regeln zu ersetzen ist prinzipiell zum Scheitern verurteilt.

Ein schlechter Autofahrer fährt vielleicht auch nachher schlecht. Aber zumindest gibts die Möglichkeit etwas zu lernen für alle, auch die, die das gar nicht am Schirm hatten oder sich für so toll halten oder es aus finanziellen Gründen vermieden hätten.

RK

Tinduck am 03 Feb 2023 16:51:10

hampshire hat geschrieben:Vielleicht ist das objektiv gesehen "riskanter", das finde ich aber in der Abwägung weniger schlimm und riskant als eine allgemeine Verblödung und Entfremdung vom eigenen Handeln. Beides birgt Gefahren.


Das ist natürlich immer abzuwägen. Mit dem Argument könnte man den Führerschein aber auch gleich komplett abschaffen.

Gegen solche Einweisungen spricht natürlich, dass offensichtlich Leute rumfahren, die schon jahrelang ein Womo haben und noch immer nicht damit umgehen können... man tut damit nur was gegen die anfängliche Unsicherheit, nicht gegen die prinzipielle Unfähigkeit, sozusagen.

bis denn,

Uwe

akany am 03 Feb 2023 17:10:09

Tinduck hat geschrieben:...

Gegen solche Einweisungen spricht natürlich, dass offensichtlich Leute rumfahren, die schon jahrelang ein Womo haben und noch immer nicht damit umgehen können... man tut damit nur was gegen die anfängliche Unsicherheit, nicht gegen die prinzipielle Unfähigkeit, sozusagen.

bis denn,

Uwe




Also wenn ich einige Kommentare in Foren lese, wo "Fahrer" angstvoll fragen, ob denn "da" rückwärts gefahren werden muss... dann ist hier eh jegliche Diskussion Makulatur.

Und selbst wenn jetzt wieder die Gleichen Anlauf nehmen, um mir auf die Mütze zu geben: Wer seinen Hobel nicht alleine ohne Winke-Winke rückwärts um eine Ecke bekommt, sollte seinen Lappen abgeben... müssen.
Und bevor mir einer kommt mit dem Kind auf dem Fahrrad hinter der Hausecke, ich spreche von einer Übung auf einem leeeeeeeren Parkplatz.

Aber es wird ja lieber nach unten nivelliert in diesem Lande. Nur was der Dümmste auch mit dem Finger in der Nase kann, das dürfen dann auch alle :roll:

Ein Volk von unselbstständigen und assistierten Idioten, die am Morgen ihre Tagesbefehle abholen, am Mittag fragen wie sie über was denken müssen und dann nach vorgegebenem Plan ohne Meinung abarbeiten. Dafür am Abend das Popöchen getätschelt bekommen und sich freuen über soooo viel Lob...

Suchet den Fehler...

cbra am 03 Feb 2023 17:18:28

fomo hat geschrieben:Vielleicht sollte man generell auch ein paar (ca. 10) Pflichtstunden auf einem Fahrzeug, dass ungefähr den maximalen Abmessungen eines Fahrzeuges mit 3,5 t (Kastenwagen, Länge über 6 m, Breite über 2,1 m, keine direkte Sicht nach hinten) entspricht, einführen.


hampshire hat geschrieben:Ich bin dagegen. Der Versuch Vernunft durch immer neue Regeln zu ersetzen ist prinzipiell zum Scheitern verurteilt.
.....


ich bin da auch skeptisch - weil wo hört das dann auf? für voiele iszt die umstellung von schalten auf automatik schwierig
breite und unübersichtliche SUV
wer kann schon auf anhieb mit einem 500 PS sportwagen umgehen
mit einem heckantrieb youngtimer
gespanne aller art
umstieg von verbrenner auf elektro
für "alte" gewöhnung an navi & assistenzsysteme

und vermütlich führt das dann zu haufenweise "zusatzmodulen" für alles mögliche, viele kurse, viel geschäft

Pechvogel am 03 Feb 2023 17:39:56

akany hat geschrieben:Also wenn ich einige Kommentare in Foren lese, wo "Fahrer" angstvoll fragen, ob denn "da" rückwärts gefahren werden muss... dann ist hier eh jegliche Diskussion Makulatur.
... Wer seinen Hobel nicht alleine ohne Winke-Winke rückwärts um eine Ecke bekommt, sollte seinen Lappen abgeben... müssen...

Dann fang aber doch bitte mal mit den Fahrerinnen und mind. auch genauso vielen Fahrern an, die ihren ganz stink normalen PKW im Wohngebiet nicht mal eben 10m rückwärts fahren können! :eek:
Kannst Du hier bei uns immer wieder sehen:
da kommt jemand mit seinem "ollen" 3er-BMW und voll beladenem Anhänger und wenn dem dann jemand mit seinem fast neuen Golf, Mercedes, ... o.ä. entgegenkommt bleiben beide so lange stur bis der Gespannfahrer 30m rückwärts in die letzte Einfahrt schiebt weil das neue Auto bestimmt keinen Rückwärtsgang hat oder der FahrerInn erst in der Bedienungsanleitung suchen müsste!

Ganz offensichtlich nutzen die ganzen Fahrerassistenzsysteme nix wenn man sich nur noch darauf verlassen muss?!?
Oder willst Du da dann gleich mit dem Einkassieren von Führerscheinen anfangen?

Es hat hier, von mir selbst beobachtet, schon den Fall gegeben dass zwei "normale" PKWs sich "Schnautze an Schnautze" standen, den Verkehr in beide Richtungen blockiert haben, und beide Fahrer ( in dem Fall ein Fahrer, eine Fahrerin ) nicht in der Lage waren ihre Fahrzeuge rückwärts zu setzen.
Das hat dann die hinzugezogene Polizeistreife gemacht!! :eek: :mrgreen:




Grüße
Dirk

Jagstcamp-Widdern am 03 Feb 2023 17:59:57

anscheinend ist "richtiges" auto bzw. womofahren eine gnade, die nur wenigen zuteil wurde....
loide, laszt mal die kirche im dorf und erzählt die tollen "bund"-erfahrungen beim prekären frührentnerstammtisch in der vorstadt :!:

allesbleibtgut
hartmut

Tinduck am 03 Feb 2023 19:36:50

Frührentner wär prima, muss leider noch arbeiten :)

bis denn,

Uwe

andwein am 04 Feb 2023 12:22:34

Diese ganze Diskusiom um 3,5 oder 4,5t ist witzlos. Das ist keine Frage an den deutschen Gesetzgeber sondern ein EU Thema. Und die anderen EU Länder kommen damit klar. <3,5t = B-Erlaubnis, > 3,5- 7,5t = C1 Erlaubnis.
Für B-Besitzer gibt es eine Ausnahmeregelung, nämlich Nachschulung auf B96.
Wir müssen uns halt langsam auf diese Regelung einstellen, Polizei und Feuerwhr tun das schon lange.
Meine Meinung, Gruß Andreas

bert am 04 Feb 2023 21:11:57

Ist das in Deutschland unterschiedlich Andreas?
Bei uns in Österreich ist der B96 eine Erhöhung auf 4250kg gültig mit Anhänger.
Der ist relativ rasch gemacht.

Die nächste Stufe ist dann der E zu B mit 3,5tFahrzeug und 3,5t Anhänger.

Das hat aber beides nichts mit der Erhöhung des B Führerschein zu tun, oder?

WomoToureu am 04 Feb 2023 22:57:14

andwein hat geschrieben:Und die anderen EU Länder kommen damit klar. <3,5t = B-Erlaubnis,.....Meine Meinung, Gruß Andreas


Da bin ich dann anderer Ansicht. In Portugal und Spanien gilt schon lange bis 4,25 t mit B, da will man in Deutschland jetzt nachziehen.

Kuddel56 am 04 Feb 2023 23:50:33

Moin,
die Aussage über Portugal und Spanien ist falsch. Hier der gerade gefundene Text:

Für im spanischen Fahrregister eingeschriebene EU-Bürger steht es frei sich den spanischen Führerschein anzueignen. Ihr alter nationaler Führerschein bleibt weiterhin gültig. Wer jedoch den spanischen Führerschein annimmt, unterwirft sich automatisch dem nationalen spanischen Recht. Obwohl beide EU-Dokumente europäischen Richtlinien unterliegen ergeben sich Unterschiede, z.B. eine vor 1999 in Deutschland gemachte Fahrlizenz der Klasse B darf ein Gefährt bis 7,5 Tonnen lenken. Beim spanischen Führerschein geht die Begrenzung lediglich bis 3,5 Tonnen, da es sich um eine deutsche Ausnahmeregelung handelt.

Gruß
Frank

WomoToureu am 05 Feb 2023 08:46:11

Kuddel56 hat geschrieben:die Aussage über Portugal und Spanien ist falsch. Hier der gerade gefundene Text:
In Portugal war vor zehn Jahren schon Freizeitfahrzeuge mit Klasse B bis 4,25 t, Spanien ist vor kurzem nachgezogen, ein Bekannter mit spanischem Führerschein darf seinen Kastenwagen mit 4,25 t ganz offiziell mit Führerschein B fahren. --> Link

Nur weil Du es in Deutschland bzw. Deutsch nicht findest, ist meine Aussage nicht falsch.

rkopka am 05 Feb 2023 11:08:52

WomoToureu hat geschrieben:Nur weil Du es in Deutschland bzw. Deutsch nicht findest, ist meine Aussage nicht falsch.

Wie sieht das international aus ? Darf jemand aus P dann auch im Ausland mit dem B ein 4,2t Fahrzeug fahren, obwohl es dort nicht erlaubt ist ? Steht das so auch im Führerschein drin ?

RK

Tinduck am 05 Feb 2023 11:10:55

rkopka hat geschrieben:Wie sieht das international aus ? Darf jemand aus P dann auch im Ausland mit dem B ein 4,2t Fahrzeug fahren, obwohl es dort nicht erlaubt ist ? Steht das so auch im Führerschein drin ?

RK


Da gehe ich mal von aus, der alte 3er galt ja auch im Ausland bis 7,5 Tonnen.

bis denn,

Uwe

pwglobe am 05 Feb 2023 11:39:09

rkopka hat geschrieben:Wie sieht das international aus ? Darf jemand aus P dann auch im Ausland mit dem B ein 4,2t Fahrzeug fahren, obwohl es dort nicht erlaubt ist ? Steht das so auch im Führerschein drin ?
RK

Hallo, es kommt darauf an was im EU Führerschein steht.
Meine Frau hatte den alten 3er und jetzt im neuen EU Führerschein auch den C1.
In anderen Länden ist dies anders geregelt.

WomoToureu am 05 Feb 2023 12:14:53

rkopka hat geschrieben:Wie sieht das international aus ? Darf jemand aus P dann auch im Ausland mit dem B ein 4,2t Fahrzeug fahren, obwohl es dort nicht erlaubt ist ?


Das weiß ich nicht, weil mich das weiter nicht interessierte.
Ich weiß lediglich sicher, dass Spanien und Portugal ( mit Einschränkungen ) für die Führerscheinklasse B bis 4,25 t freigegeben hat.
Während in Portugal alle Freizeitfahrzeuge bis 4,25 t gefahren werden dürfen, darf man meines Wissens in Spanien nur Kastenwagen bis 4,25 t mit Klasse B fahren, so habe ich es mal gehört.

Mir ging es eigendlich darum zu sagen, dass Deutschland auf der Bremse steht und nicht EU bzw. andere Länder.

Pechvogel am 05 Feb 2023 13:28:20

rkopka hat geschrieben:Wie sieht das international aus ? Darf jemand aus P dann auch im Ausland mit dem B ein 4,2t Fahrzeug fahren, obwohl es dort nicht erlaubt ist ? Steht das so auch im Führerschein drin ..

Soweit ich weiß dürfen die Italiener mit ihrem „B“ auch Roller bis 150ccm fahren.
Allerdings nur bis zur Grenze! Danach gilt dann EU-Recht und damit dürfen sie das dann nicht mehr.
Ähnlich der „196“er Erweiterung ( Mopped bis 125ccm ) des deutschen „B“: gilt nur in Deutschland, nicht grundsätzlich in der EU.

Aber zugegeben: Roller ist kein Womo! :D


Grüße
Dirk

andwein am 05 Feb 2023 13:35:09

WomoToureu hat geschrieben:......Ich weiß lediglich sicher, dass Spanien und Portugal ( mit Einschränkungen ) für die Führerscheinklasse B bis 4,25 t freigegeben hat.

Sorry, das ich das jetzt so sage: Was du gehört hast oder weißt ist in diesem Stadium des Fadens nicht sooo interessant. Interesant wäre ein Beleg der spanischen Straßenverkehrsbehörde mit genau dieser Ausnahmeerlaubnis.
Meines Wissens liegst du falsch, ich finde nur Belege für B = 3,5t aber keine Ausnahmeregelung!! Aber vielleicht suche ich falsch.
Gruß Andreas

Kuddel56 am 05 Feb 2023 13:57:50

Moin,
in dem Link von WomoToureu von heute morgen ist ja der Hinweis, wie Portugal das Problem gelöst hat, und die sind ja auch in der EU.
Aber gilt es denn auch in den anderen Mitgliedsstaaten oder ist es national begrenzt ?

Gruß
Frank

HerrKalle am 05 Feb 2023 15:00:43

pwglobe hat geschrieben: Hallo, es kommt darauf an was im EU Führerschein steht.
Meine Frau hatte den alten 3er und jetzt im neuen EU Führerschein auch den C1.



Wenn deine Frau den alten Dreier hat, dann hatte sie schon immer den Führerschein der Klasse C1 bzw. C1E.

WomoToureu am 05 Feb 2023 15:12:09

Kuddel56 hat geschrieben:Aber gilt es denn auch in den anderen Mitgliedsstaaten oder ist es national begrenzt ?


Wissen darüber habe ich nicht, ich bin jedoch davon überzeugt, dass dies nur in den jeweiligen Ländern gilt.
Wie gesagt in Spanien gilt die Ausnahmegenehmigung auch nur für "Ritsch-Ratsch" Fahrzeuge, also Transporterfahrzeuge, für VI Sonderfahrzeuge gilt das nicht. Hatte ich mich mal drüber amüsiert, ist aber so.

Spanien will die überladenen 3,5 t Transporter nicht sondern erlaubt bis 4 oder 4,25 t mit Klasse B zu fahren.

Das wird man in Deutsch sicherlich nicht finden steht nur im Spanischen Recht unter einem Zusatzartikel.
Ebenfalls weiß ich nicht, ob diese Ausnahmereglung nun auch für Ausländer also z.B. für Deutsche gilt.

Inselmann am 05 Feb 2023 18:02:45

Solange nicht auch die Verkehrsbeschränkungen von 3.5t mit angepasst werden ist es doch sowieso nicht das wahre. Ich darf dann wohl 4.25t fahren, aber in die Ortschaft usw kann ich dann immer noch nicht (z. B. in F)

WomoToureu am 05 Feb 2023 18:25:20

Inselmann hat geschrieben:..aber in die Ortschaft usw kann ich dann immer noch nicht (z. B. in F)
Das kommt ganz drauf an, was dort für ein Schild steht.

Bisher durfte ich in Frankreich noch in fast jede Ortschaft fahren, mit unserem Wohnmobil 4,25 t.

ninjabulli am 01 Mär 2023 11:27:27

Ich hab mal eine Verständnisfrage an die Experten: Ich nehme an, die Änderungen betreffen ausschließlich den Führerschein? D.h. die Nachteile von Fahrzeugen über 3,5 t bleiben nach der Änderungen auch für Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 4,25 t erhalten?
Also LKW-Überholverbot, max. 100 km/h auf deutschen Autobahnen, nach 6 Jahren jährlich zur HU

Rico am 01 Mär 2023 11:57:14

ninjabulli hat geschrieben:Ich hab mal eine Verständnisfrage an die Experten: Ich nehme an, die Änderungen betreffen ausschließlich den Führerschein? D.h. die Nachteile von Fahrzeugen über 3,5 t bleiben nach der Änderungen auch für Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 4,25 t erhalten?
Also LKW-Überholverbot, max. 100 km/h auf deutschen Autobahnen, nach 6 Jahren jährlich zur HU

Sehe ich auch so, dafür ein +.
Somit wird sich bei all denen, welche nicht auflasten werden, nichts ändern. Rein rechtlich gesehen bleibt ihr Fahrzeug überlastet und sie werden bei einer Kontrolle zur Kasse gebeten.

papagei am 01 Mär 2023 12:46:21

Hallo,

das Thema steht für morgen auf der Tagesordnung im Bundestag.
--> Link
Gerne mal den zugrundeliegenden Antrag lesen, dort wird auch das Gewichtsthema angesprochen, und auch die Beschlussempfehlung, wer ablehnen wird.

Gruß

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