babenhausen am 01 Mär 2023 12:56:08 papagei hat geschrieben:Hallo, das Thema steht für morgen auf der Tagesordnung im Bundestag. --> LinkGerne mal den zugrundeliegenden Antrag lesen, dort wird auch das Gewichtsthema angesprochen, und auch die Beschlussempfehlung, wer ablehnen wird. Gruß
Was hat das mit der Änderung des Führerscheinrechts gemeinsam?... Nichts !
Kuddel56 am 01 Mär 2023 13:00:47 Moin, wenn ich den Link richtig gelesen habe, geht es bei dem Antrag nur um die schnellere Umsetzung von Stellplätzen. Von der Führerscheinerweiterung lese ich da nichts.
Gruß Frank
haeska am 01 Mär 2023 13:34:43 Kuddel56 hat geschrieben:Moin, Von der Führerscheinerweiterung lese ich da nichts.
Gruß Frank
Punkt II, Absatz 5: ...auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass bei der bis Ende 2022 anstehenden Revision der Dritten Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG das Gewichtslimit des Pkw-Führerscheins (Klasse-B) für das Fahren von Reisemobilen von 3,5 auf 4,25 t erhöht wird, um Fahrerinnen und Fahrern, die nach 1999 den Führerschein erworben haben und über mindestens drei Jahre Fahrpraxis verfügen, den Zugang zum Reisemobiltourismus zu erleichtern, Gruß Klaus
ninjabulli am 01 Mär 2023 13:37:34 Rico hat geschrieben:Somit wird sich bei all denen, welche nicht auflasten werden, nichts ändern. Rein rechtlich gesehen bleibt ihr Fahrzeug überlastet und sie werden bei einer Kontrolle zur Kasse gebeten.
Bei uns wäre dies trotzdem ein Vorteil: Unser Womo ist auf 4,5 t gelastet. Meine Frau hat bereits den neuen Führerschein, ich noch den alten. Wenn wir nach einer möglichen Anpassung also auf 4,25 t ablasten, könnte meine Frau ebenfalls fahren. Ist aber sicher ein Sonderfall. Wirklich interessant wäre ein Ablastung aber wegen der anderen Nachteile. Ich musste mich gerade das erste Mal auf der A9 um München an einen LKW Stau anstellen, die beiden linken Spuren waren frei. Das war schon irgendwie frustierend. Und wirklich wohl fühlt man sich im Stau zwischen den 40 Tonnern auch nicht.
purplenew am 01 Mär 2023 14:31:51 ninjabulli hat geschrieben:Wirklich interessant wäre ein Ablastung aber wegen der anderen Nachteile. Ich musste mich gerade das erste Mal auf der A9 um München an einen LKW Stau anstellen, die beiden linken Spuren waren frei. Das war schon irgendwie frustierend. Und wirklich wohl fühlt man sich im Stau zwischen den 40 Tonnern auch nicht.
Dann musst Du aber auf 3,5t runter, denn auch bei 4,25t gilt das Überholverbot. Und zu dem Lkw-Stau, da bin ich "frech" :-D. Thomas
Tinduck am 01 Mär 2023 14:37:55 ninjabulli hat geschrieben:Ich musste mich gerade das erste Mal auf der A9 um München an einen LKW Stau anstellen, die beiden linken Spuren waren frei. Das war schon irgendwie frustierend. Und wirklich wohl fühlt man sich im Stau zwischen den 40 Tonnern auch nicht.
Streng genommen ist es kein Überholen, wenn man an einer stationären Kolonne vorbeifährt... :) bis denn, Uwe
purplenew am 01 Mär 2023 15:02:56 Tinduck hat geschrieben:Streng genommen ist es kein Überholen, wenn man an einer stationären Kolonne vorbeifährt... :)
Streng genommen ist es Überholen. Warum auch sollten sich sonst nahezu alle Lkw-Fahrer daran halten? Deine Aussage ist leider nicht ganz richtig. Einschlägig sind hier die §§ 5, 6, 7 und 41 Abs. 2 (Zeichen 277) der StVO. Thomas
Tinduck am 01 Mär 2023 15:27:29 Wenn die Schlange rechts steht oder extrem langsam fährt, ist es kein Überholen, sondern ein Vorbeifahren... " Was gilt als Überholvorgang?Das Überholen findet dann statt, wenn ein Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen fährt und das andere Fahrzeug auf der linken Spur vorbeizieht. Das Vorbeifahren ist dem Überholen zwar ähnlich, doch die beiden Vorgänge sind nicht gleichzusetzen. Ein Vorbeifahren findet dann statt, wenn ein Fahrzeug am Straßenrand parkt oder hält und selbst nicht in Bewegung ist. Autos, die kurz vor einem Stillstand sind, sind ebenfalls einem haltenden PKW gleichzusetzen. Im mehrspurigen Verkehr ist das Vorbeifahren in einer Richtung erlaubt. Dies wird nicht als Überholvorgang gewertet." Quelle: --> LinkAus ähnlichem Grund ist auch Rechts-Vorbeifahren im Stau bis zu einer gewissen Geschwindigkeit erlaubt, obwohl ansonsten ausserorts rechts nicht überholt werden darf (ausser auf Beschleunigungsstreifen oder wenn der Überholte auf einem Linksabbiegerstreifen steht). Wenn der linke Fahrstreifen für ü3,5T gesperrt ist (gibts ja auch) hilft das natürlich nicht. Und vielleicht gibts auch noch irgendein Urteil, dass das im Stau auf der Autobahn für LKW nicht gilt. bis denn, Uwe
akany am 01 Mär 2023 15:57:01 Tinduck hat geschrieben:Streng genommen ist es kein Überholen, wenn man an einer stationären Kolonne vorbeifährt... :)
Genau purplenew hat geschrieben:Streng genommen ist es Überholen. Warum auch sollten sich sonst nahezu alle Lkw-Fahrer daran halten? Deine Aussage ist leider nicht ganz richtig. Einschlägig sind hier die §§ 5, 6, 7 und 41 Abs. 2 (Zeichen 277) der StVO. Thomas
Kann man durchaus auch als Kolonnenverkehr auslegen. Da darf dann auch mal rechts "überholt" werden. Und der Übergang von fliessendem Verkehr zu Kolonnenverkehr mit Stau (huch, auf der rechten Spur steht ja alles) ist fliessend. Wenn natürlich alle fahren und z.B. rechts 70, Mitte 90 und links 130, dann kann das anders sein. Aber es wurde ja von einer stehenden Kolonne gesprochen.
Navigatore am 01 Mär 2023 17:25:43 Tinduck hat geschrieben:Das Vorbeifahren ist dem Überholen zwar ähnlich, doch die beiden Vorgänge sind nicht gleichzusetzen. Ein Vorbeifahren findet dann statt, wenn ein Fahrzeug am Straßenrand parkt oder hält und selbst nicht in Bewegung ist. Autos, die kurz vor einem Stillstand sind, sind ebenfalls einem haltenden PKW gleichzusetzen.
Das hat der BGH schon 1968 anders gesehen und das "Überholen" rechtsverbindlich definiert: Danach ist Überholen ein rein tatsächlicher Vorgang, der vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält BGH Das bedeutet für diesen Fall, dass das Vorbeifahren an einem verkehrsbedingt entstandenen Stillstand (Stau) kein "Vorbeifahren" i.S.d. Par 6 StVO sondern ein "Überholen" i.S.d. Par 5 StVO ist. Und es erklärt, warum die Lkw-Fahrer sich bei Z. 277 auf der Autobahn brav hinten anstellen. Wohnmobilfahrende mit einem Fahrzeug mit einer zulässigen.GM von mehr als 3,5t natürlich auch.
ManfredK am 01 Mär 2023 23:15:42 Es gibt einen ersten Entwurf für die neue FS-Richtlinie FS Klasse B, ab 18 Jahre, max 3500kg Nach Besitz von 2 Jahren der Klasse B Erweiterung auf 4250kg Hier der Entwurf (bisher nur in Englisch) --> Link
purplenew am 02 Mär 2023 01:07:19 Ganz frisch auf t-online.de: Die EU plant neue Verkehrsgesetze: Größere Wohnmobile auch mit gewöhnlichem Führerschein fahren Mit dem herkömmlichen Pkw-Führerschein der Klasse B sollen laut Kommission künftig auch Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen Gewicht wie größere Wohnmobile gesteuert werden dürfen - vorausgesetzt, dass es sich um emissionsfreie Fahrzeuge handelt. Bisher liegt die Gewichtsgrenze für diese Klasse in Deutschland bei 3,5 Tonnen. Batteriebetriebene Autos seien schwerer, begründet die Kommission ihren Vorschlag. Thomas
Pechvogel am 02 Mär 2023 07:41:37 ninjabulli hat geschrieben:… Wenn wir nach einer möglichen Anpassung also auf 4,25 t ablasten, könnte meine Frau ebenfalls fahren...
Und genau dass ist doch der Punkt: wenn Du an der Stelle ablastest hast Du 250kg weniger Zuladung. Es wird also bei jeder Gewichtsbeschränkung welche geben die „ohne legale Zuladung“ unterwegs sind. Und wenn heute die Womos teilweise 3,1t leer wiegen und mit 3,5t zugelassen werden dann wird nach einer Führerscheinanpassung auf 4,25t das Leergewicht der neuen Womos auf 3,85t anwachsen. „Früher“ kamen Womos teilweise mit 2,8t aus! Aber das ist im PKW-Bereich ja nicht anders: die werden auch immer schwerer. Wer sich ein Womo für 60.000€ kauft und noch überlegt hydraulische Stützen, Solar, Li-Akku,… nachrüsten zu lassen der kann auch über einen „richtigen“ Führerschein nachdenken! Grüße Dirk
akany am 02 Mär 2023 09:34:15 purplenew hat geschrieben:... Die EU plant ... Größere Wohnmobile auch mit gewöhnlichem Führerschein fahren Mit dem herkömmlichen Pkw-Führerschein der Klasse B sollen laut Kommission künftig auch Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen Gewicht wie größere Wohnmobile gesteuert werden dürfen - vorausgesetzt, dass es sich um emissionsfreie Fahrzeuge handelt.... Batteriebetriebene Autos seien schwerer, begründet die Kommission ihren Vorschlag.
Wenn ich schon lese "die EU plant"... :roll: Diese EU-Funktionäre, die anfangs aus aussortierten Lokalpolitikern bestanden und sich dann in einer Kaste selbstständig vermehrten, haben den Grundgedanken einer Europäischen Gemeinschaft pervertiert. Dieser "Plan" zeigt es wieder, dass dort ohne jeden Plan, ohne Vision, ohne Wissen gewurschtelt wird. Sind denn "emissionsfreie" Fahrzeuge mit 4,25 t anders zu fahren als herkömmlich angetriebene Fahrzeuge mit 4,25 t? Sicherlich nicht, aber da standen noch ein paar "grüne" Stiefel rum, die es ausgiebigst zu lecken galt in vorauseilendem Gehorsam.
wolfherm am 02 Mär 2023 09:54:01 :polit: :polit: :polit:
BOWO am 02 Mär 2023 09:59:14 Führerschein B bis 4,25t wird wohl nix, außer man kauft ein E-Mobil. :? Wer den EU-Entwurf der EU-Kommission genau anschaut liest den entsprechenden Zusatz: Mit dem herkömmlichen Pkw-Führerschein der Klasse B sollen laut Kommission künftig auch Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen Gewicht wie größere Wohnmobile gesteuert werden dürfen - vorausgesetzt, dass es sich um emissionsfreie Fahrzeuge handelt." :eek:
happi am 02 Mär 2023 10:00:57 ninjabulli hat geschrieben:...Wenn wir nach einer möglichen Anpassung also auf 4,25 t ablasten, könnte meine Frau ebenfalls fahren...
Ablasten alleine reicht nicht. Zusätzlich den Diesel ersetzen, dann klapt es :wink: Gruß HP
Tinduck am 02 Mär 2023 11:09:57 Also kommt über die Hintertür dann doch das, was ursprünglich geplant wurde. Höheres zul. GG mit Klasse B nur bei alternativem Antrieb.
Hätte mich sonst auch sehr gewundert. Für alles andere ist die Womo-Lobby viel zu schwach.
bis denn,
Uwe
Pechvogel am 02 Mär 2023 13:47:31 Tinduck hat geschrieben:Also kommt über die Hintertür dann doch das, was ursprünglich geplant wurde. Höheres zul. GG mit Klasse B nur bei alternativem Antrieb.
Hätte mich sonst auch sehr gewundert. Für alles andere ist die Womo-Lobby viel zu schwach.
bis denn,
Uwe
Das ist ja nicht die Womo-Lobby sondern die vielen Transporter im Paketdienst, Handwerker-Karren, ... die mit Batterie "im Bauch" keine Zuladung mehr hätten. Nur alleine für Womos würde sich da niemand Gedanken machen.... Grüße Dirk
HerrKalle am 02 Mär 2023 14:51:32 Tinduck hat geschrieben:Also kommt über die Hintertür dann doch das, was ursprünglich geplant wurde. Höheres zul. GG mit Klasse B nur bei alternativem Antrieb.
Macht ja im Grunde auch Sinn. Ist ja auch keine Problem den C1 zu machen.
Ahorne7500 am 02 Mär 2023 14:52:00 Tinduck hat geschrieben:Also kommt über die Hintertür dann doch das, was ursprünglich geplant wurde. Höheres zul. GG mit Klasse B nur bei alternativem Antrieb.
Hallo, ich weiß nicht mehr wo und wann ich es gelesen habe. Es war für mich eindeutig. Klasse B 3,5 t + AkkuGewicht ... BIS MAX 4,25 t. Bedeutet Wenn der Akku in Deinem Auto nur zB 300 kg wiegt, darfst du mit 'B' nur 3800 kg fahren (in DIESEM Auto). Wenn du also unbedingt 4,25 t fahren willst, muss der Akku dann 750 kg wiegen. .
Ahorne7500 am 02 Mär 2023 15:04:19 Ahorne7500 hat geschrieben:Klasse B 3,5 t + AkkuGewicht ... BIS MAX 4,25 t. .
Ich nochmal Bei dem erlaubten Anhänger ohne 'BE' also 3500kg + Anhänger 750kg schließt sich der Kreis dann auch bei 4,25t. Erlaubte oder überhaupt mögliche Anhängelasten bei E-Autos wurden bisher nicht erwähnt oder berücksichtigt. .
Jobelix am 02 Mär 2023 15:42:48 Stichwort: nur für alternative Antriebe. Ein mögliches, optimiertes vollelektrische Reisemobil braucht eine Kapazität von ca. 200KWh - was für realistische Reichweiten von ca. 600-700km passen sollte. Ausgerüstet mit ungefährlichen LiFePOs oder später vielleicht Natrium Akkus, würde so ein Akkupack im ersten Stepp min. 1200kg wiegen - in weiteren Entwicklungsstufen wahrscheinlich <1000kg. D.h. abzüglich 500-600kg Zuladung das so ein Fahrzeug ohne Akkus 2500kg wiegen dürfte. Das halte ich für durchaus machbar, wenn man endlich diese riesigen Akkus auch für das Wohnen, kochen und heizen (Wärmepumpe) nutzen würde und somit auf Gas und Diesel und dessen Gewicht ganz verzichten könnte. Aber leider gibt es noch nicht mal ein Studie, geschweige einen Prototyp. Ich hoffe das da bald Rechtssicherheit da ist und 2024 endlich mal was in der Richtung vorgestellt wird. Hoffentlich wird's kein Chinese...
volker57 am 02 Mär 2023 21:02:57 Wenn ihr den Entwurf ganz gelesen hätte würdet ihr feststellen das dem nicht so ist. Es wird den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit gegeben für Freizeitfahrzeuge einer Erweiterung des B Führerscheins in auf 4250kg vorzusehen,allerdings nur im jeweiligen Land. Also geht die Arbeit in den einzelnen Staaten weiter. Gruß. Volker
Navigatore am 02 Mär 2023 21:17:43 volker57 hat geschrieben:Es wird den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit gegeben für Freizeitfahrzeuge einer Erweiterung des B Führerscheins in auf 4250kg vorzusehen,allerdings nur im jeweiligen Land.
Das gibt es in einigen Ländern schon einige Zeit, z.B. in Spanien. Allerdings gilt die Erweiterung dann auch nur im Inland. So ist das zu verstehen, da geht dann auch nirgendwo Arbeit weiter. Für Wohnmobile eine ziemlich unnütze Erweiterung.
purplenew am 02 Mär 2023 21:49:47 volker57 hat geschrieben:Wenn ihr den Entwurf ganz gelesen hätte würdet ihr feststellen das dem nicht so ist. Es wird den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit gegeben für Freizeitfahrzeuge einer Erweiterung des B Führerscheins in auf 4250kg vorzusehen,allerdings nur im jeweiligen Land. Also geht die Arbeit in den einzelnen Staaten weiter. Gruß. Volker
Bei der Frage "Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B" sollte man die aktuelle Gesamtdiskusssion über Verbrennerverbot / Elektrofahrzeuge nicht vergessen. Die Motivation des Staates wird mit Sicherheit nicht sein, das individuelle Freizeitvergnügen Wohnmobil durch eine generelle Erweiterung der Fahrerlaubnis B auf 4.25t zu fördern. Wie bei allen anderen Fahrzeugen und den damit verbundenen Förderungen / Prämien wird es auch hier ausschließlich um den E-Antrieb gehen. Die Lösung für ein Wohnmobil über 3.5t liegt doch nicht in der Erweiterung der Fahrelaubnis B, denn dafür gibt es aktuell bereits eine Möglichkeit: Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis. Der Staat möchte die Elektrifizierung des Individualverkehrs, dazu gehören auch Wohnmobile, fördern. Und nur dafür scheint geplant zu sein, dass man die Fahrerlaubnis der Klasse B gewichtsmäßig auf 4.25t (beschränkt auf Wohnmobile mit E-Antrieb) erweitert. Durch das Mehrgewicht würde bei der bestehenden Gewichtsgrenze von 3.5t die Zuladungsmöglichkeit drastisch reduziert. Unter dieser Bedingung würde sich mit Sicherheit niemand ein E-Wohnmobil kaufen, der nur die FE B hat. Der Anreiz zum Kauf eines E-Wohnmobils ist eben die Erweiterung der FE Klasse B. auf 4.25t. Denkt der Gestzgeber nicht vielleicht eher: Wer sich für 80.000 - 100.000€ (oder mehr) ein Wohnmobil kaufen kann hat auch das Geld, um erforderlichenfalls seine Fahrerlaubnis zu erweitern. Ich möchte aber, dass er sich ein E-Wohnmobil kauft. Also schaffe ich einen entsprechenden Anreiz, hier 4.25t für E-Wohnmobile mit der FE B. Thomas
Pechvogel am 02 Mär 2023 22:30:43 purplenew hat geschrieben:…Ich möchte aber, dass er sich ein E-Wohnmobil kauft. Also schaffe ich einen entsprechenden Anreiz, hier 4.25t für E-Wohnmobile mit der FE B…
Und wieweit kommt ein 4,25t schweres Reisemobil, dass einen nur 750kg leichten Akku hat? :gruebel: Grüße Dirk
Tinduck am 03 Mär 2023 09:27:11 Pechvogel hat geschrieben:Und wieweit kommt ein 4,25t schweres Reisemobil, dass einen nur 750kg leichten Akku hat? :gruebel:
Grüße Dirk
Kein Problem, bis 2035 haben wir doch den Zauberakku mit 10facher Energiedichte, zum halben Preis und absolut sicher. Hört man ja so. Wenn das so ist, könnten die Elektrifizierungspläne aufgehen, sonst wird das eher schwierig, zumindest für schwerere Fahrzeuge. bis denn, Uwe
Tinduck am 03 Mär 2023 09:30:42
Pechvogel am 03 Mär 2023 09:35:19 Tinduck hat geschrieben:Kein Problem, bis 2035 haben wir doch den Zauberakku mit 10facher Energiedichte, zum halben Preis und absolut sicher. Hört man ja so. Wenn das so ist, könnten die Elektrifizierungspläne aufgehen, sonst wird das eher schwierig, zumindest für schwerere Fahrzeuge.
Wobei für "schwerere Fahrzeuge" die "2035er Regelung" ( also das Zulassungsverbot für Fahrzeuge die Co2 ausstoßen ) ja nicht gilt! Eigentlich beißt sich Katze ja in den Schwanz: ab 2035 dürfen keine Womos bis 3,5t mehr zugelassen werden die Kohlendioxid ausstoßen. Elektrische Womos, die in diese Klasse fallen, dürfen mit Akku aber 4,25t wiegen ( um noch mit "B" gefahren zu werden ). 4,25t ist aber nicht mehr die Klasse "bis 3,5t" und dürfte daher auch noch Kohlendioxid ausstoßen... :gruebel: :gruebel: Grüße Dirk
Birdman am 03 Mär 2023 11:08:39 purplenew hat geschrieben:... Der Staat möchte die Elektrifizierung des Individualverkehrs, dazu gehören auch Wohnmobile, fördern. ...
Das hätten wir Wohnmobilfahrer wohl gerne. Kein Verantwortlicher in Brüssel oder Berlin hat bei diesen Neuregelungen ein Wohnmobil im Hinterkopf. Wer seinen Freizeit-Krempel gewichtsmäßig nicht reduzieren kann, soll halt den entsprechenden Führerschein machen. Es geht einzig und allein um die Kurier- und Auslieferungsdienste, die mit zukünftigem Verbrenner-Verbot auf E-Sprinter umsatteln müssen und deren Fahrer dann mit ihrem Führerschein weniger transportieren könnten = weitere Zusatzkosten. Hier geht es einzig und allein um wirtschaftliche Hintergünde der Transportbranche und nicht um ein paar übergewichtige Mobilisten.
fomo am 03 Mär 2023 13:24:09 Tinduck hat geschrieben:Wenn die Schlange rechts steht oder extrem langsam fährt, ist es kein Überholen, sondern ein Vorbeifahren...
"Was gilt als Überholvorgang? Das Vorbeifahren ist dem Überholen zwar ähnlich, doch die beiden Vorgänge sind nicht gleichzusetzen. Ein Vorbeifahren findet dann statt, wenn ein Fahrzeug am Straßenrand parkt oder hält und selbst nicht in Bewegung ist. Autos, die kurz vor einem Stillstand sind, sind ebenfalls einem haltenden PKW gleichzusetzen.
Nur ist es so, dass Fahrzeuge auf der Autobahn eben nicht "halten" oder "parken", sondern "warten". Und "Warten" ist ein "verkehrsbedingtes Halten".
mkiefer am 03 Mär 2023 13:35:31 Mir würde es schon genügen, wenn Wohnmobile über 3,5t, Bussen Gespannen beim Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5t, gleich gestellt würden. Das ist das einzige was mich etwas stört.
Michael
Navigatore am 04 Mär 2023 05:19:36 purplenew hat geschrieben: Der Staat möchte die Elektrifizierung des Individualverkehrs, dazu gehören auch Wohnmobile, fördern. Und nur dafür scheint geplant zu sein, dass man die Fahrerlaubnis der Klasse B gewichtsmäßig auf 4.25t (beschränkt auf Wohnmobile mit E-Antrieb) erweitert.
Mir scheint, die wenigsten haben den Entwurf der 4. EU-Führerscheinrichtlinie wirklich gelesen. Das was hier diskutiert wird, steht da gar nicht drin. Zugegeben, der Entwurf umfasst 65 Seiten und enthält viel mehr, als nur die Erweiterung der Klasse B auf 4,25t. Doch bleiben wir dabei, denn nur darum geht's ja in diesem Strang. Tatsächlich steht dort: Art. 9 (Altersbeschränkungen) Nr.2h Mit der Klasse B dürfen auch Kfz mit einer zGM von mehr als 3,5t bis 4,25t gefahren werden, wenn das Kfz mit einem "alternativen Antrieb" i.S.d. Art 2 der Rili 96/53 EG ausgerüstet ist und der Fahrerlaubnisinhaber die Klasse B seit mindestens 2 Jahren hat. Art. 2 Rili 96/53 EG M2 (geändert durch die RiLi 2015/719 EG) Kfz mit alternativen Antrieb sind Fahrzeuge, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, LPG oder Erdgas betrieben werden und entsprechend der Rili 2007/46 EG homologiert (Typgenehmigung) sind. Das ist geplant, nicht mehr und nicht weniger. Sollte die Rili so in Kraft gesetzt werden, müssen die Mitgliedstaaten sie noch in nationales Recht umsetzen. Das kann bekanntlich dauern. Dazu gibt es außer auf dem amerikanischen Markt noch keine Wohnmobile, die die Vorraussetzungen erfüllen würden. In den USA sind es hubraumstarke Benziner mit zusätzlichem Gasantrieb. Wer hier also hofft, demnächst mit seinem B ein Wohnmobil mit 4,25t fahren zu dürfen, muss wohl noch viiiiel Geduld mitbringen bis Gesetzgeber und Markt soweit sind.
Bergbewohner1 am 05 Mär 2023 16:39:44 Nicht zu vergessen, Fahrerlaubnis soll ja ab 65 oder 70 nur noch 5 Jahre gelten, dann wird sich für viele das Thema erledigt haben mit dem Gewicht. Für eine Augenärztlich Untersuchung für meinen LKW Schein, muß ich mich 1,5 Jahre vorher anmelden um Termin zu bekommen. Mal sehen wo die vielen Augenärzte und Fahrlehrer herkommen sollen, denn eine Art Prüfung soll ja auch geben, wenn ich das alles richtig überflogen habe. Das wird noch lustig werden, viellleicht bekommt dann ein Rentner, der sein ganzes Leben gerackert hat, einen Schauffeur oder er verhungert auf dem Lande :D
Tinduck am 06 Mär 2023 09:07:24 Bergbewohner1 hat geschrieben:Für eine Augenärztlich Untersuchung für meinen LKW Schein, muß ich mich 1,5 Jahre vorher anmelden um Termin zu bekommen.
Geh doch zur Dekra statt zum Augenarzt. Ich hab dort mit 2 Wochen Vorlauf nen Termin für die Untersuchung bekommen, und die machen gleich beides zusammen (Augen- und Allgemeinmed. Untersuchung). bis denn, Uwe
fomo am 06 Mär 2023 10:27:43 Bergbewohner1 hat geschrieben:Für eine Augenärztlich Untersuchung für meinen LKW Schein, muß ich mich 1,5 Jahre vorher anmelden um Termin zu bekommen.
Falscher Augenarzt. Ich habe keine 2 Wochen gewartet.
Elgeba am 06 Mär 2023 11:22:43 Ich bekomme bei meiner Augenärztin sogar Sonntag einen Termin,wenn ich ihn haben will.
Gruß Bernd
Bergbewohner1 am 06 Mär 2023 17:54:06 Elgeba hat geschrieben:Ich bekomme bei meiner Augenärztin sogar Sonntag einen Termin,wenn ich ihn haben will. Gruß Bernd
Da könnt ihr echt froh sein, davon träumen wir.
Gast am 06 Mär 2023 18:17:18 In Brüssel sitzen die Politiker die hierzulande überflüssig geworden sind, und die man am liebsten los hat, früher hat man gesagt, Strafversetzt heute heisst es ein Amt in Brüssel angeboten zu bekommen. Wenn die Umsetzung so lange dauert wie die geplante Zeitumstellung, dann kann man darauf noch lange warten. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Elgeba am 06 Mär 2023 19:30:52 Ich verstehe diese fruchtlosen Diskussionen in diesem und auch vielen anderen Foren nicht.Wer ein Wohnmobil über 3,5 to fahren will und nicht den passenden FS hat,kann doch problemlos den entsprechenden FS erwerben und fertig.Ist doch besser als immer wieder dieses Thema durchzukauen und auf "Entscheidungen" des EU Wasserkopfs zu warten, die ja doch nicht in absehbarer Zeit kommen werden.
Gruß Bernd
Bergbewohner1 am 07 Mär 2023 18:46:19 Elgeba hat geschrieben:Ich verstehe diese fruchtlosen Diskussionen in diesem und auch vielen anderen Foren nicht"Entscheidungen" des EU Wasserkopfs zu warten,
Gruß Bernd
Bernd da hast du recht, am besten alles über sich ergehen lassen und den Koppf in den Sand stecken, da passiert dann das was wir jetzt erleben dürfen :versteck:
Elgeba am 07 Mär 2023 19:22:35 Und davon ,das hier in ellenlangen Threats über das Thema geschwafelt wird, ändert sich erst recht nichts,also was soll`s.So wichtig ist dieses Thema angesichts der derzeitigen Probleme nun wirklich nicht,wer das nicht sieht,dem ist nicht zu helfen.
Gruß Bernd
bernds2 am 07 Mär 2023 23:40:57 Elgeba hat geschrieben:Wer ein Wohnmobil über 3,5 to fahren will und nicht den passenden FS hat,kann doch problemlos den entsprechenden FS erwerben und fertig.
Nun sei mal nicht so überheblich. Der Erwerb des C1 ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Nicht jeder kann das einfach so abdecken.
Jagstcamp-Widdern am 07 Mär 2023 23:43:51 die alternative ist ein 3,5 tonner + gewicht sparen! grusz hartmut
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