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Führerschein Änderungen Klasse B demnächst bis 4,25Tonnen 1, 2, 3, 4, 5 ... 12


DonCarlos1962 am 20 Jan 2023 20:05:21

purplenew hat geschrieben:Ich hätte, ich möchte, ich wollte... ist doch überhaupt nicht zielführend. Der Gesetzgeber sagt, was wie dürfen. Daher kann ich die aktuelle Diskussion gar nicht so recht verstehen. :bindagegen: :bindafür: ?


Aber Thomas,

nur weil der Gesetzgeber irgendwann eine Regelung trifft, sollen wir uns keine Meinung - auch mit Hilfe weiterer Beiträge - bilden?

Vielleicht können wir auch etwas bewirken, wer weiß. Jeder kann ja irgendwo ein Kreuzchen machen.

LG Carsten

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Racerbuk am 20 Jan 2023 20:47:51

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Der ist nicht futsch, Du darfst nur nicht damit fahren. Du musst den Test machen bevor Du wieder fahren darfst.
Grüsse Günter

bert am 21 Jan 2023 12:18:23

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Naja, die Bugattis sind etwas dünner angesiedelt als die Wohnmobile und Transporter in der +/- 3.5t Klasse.
Habe ein einziges Mal live so ein Teil gesehen.

Aber wenn da keine EU Regelung kommt ist es ja wieder wertlos.
Ebenfalls mit der Maut. Da kocht ja auch jedes Land sein eigenes Süppchen.

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Elgeba am 21 Jan 2023 13:06:24

Hallo, Happi

Die "alte" Regelung hat durchaus ihre Vorteile,aber auch den Nachteil,dass völlig ungeübte Fahrer 7,5 to fahren dürfen,was nicht unbedingt zur Verkehrssicherheit beiträgt.Die neue Regelung EU ist da vielleicht besser,aber die "ideale" Lösung kann es wohl nicht geben,man kann es nicht jedem recht machen.
Nebenbei bemerkt: Ich habe auch alle FS incl.KOM ,was ich nicht habe ist der FS für schwere Motorräder,den werde ich mir aber noch eintragen lassen,dann ist die Sammlung voll.
So etwas könnte ich mir aber auch für den 3,5 to FS vorstellen,eine Art "Nachschulung" ohne die horrenden Kosten für den Neuerwerb eines FS mit der Berechtigung WOHNMOBILE bis 5 to zu fahren.

Gruß Bernd

bert am 21 Jan 2023 13:23:49

Das wäre auch denkbar und sicher eine gute Lösung.
Würde dann noch das Thema Maut einheitlich geregelt.
Hilft mir nicht viel wenn ich in A oder D als PKW gelte und woanders als LKW.
Betreffend die Maut und die verringerte Geschwindigkeit.

In Österreich musste man immer >3,5t den C-Schein machen.
Ausnahme gibt es da meines Wissens nach nur seit einiger Zeit für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge.
Die kämpfen ja auch mit der 3,5t Grenze.

Elgeba am 21 Jan 2023 13:36:05

Bei uns müssen die entsprechenden FS auch von Angehörigen der Rettungsdienste gemacht werden,die bekommen das zwar bezahlt,aber es ist ihre Freizeit,die bei der Ausbildung draufgeht,leider!


Gruß Bernd

Rockerbox am 21 Jan 2023 13:40:01

Ich finde die Diskussion schon etwas müßig, wo liegt denn dann die Grenze? 4,25t oder gleich 5t? Und dann kommen die nächsten, denen diese Grenze auch wieder nicht passt und dann 5 oder 5,5 t oder wasauchimmer haben wollen.

Man wird immer auf Grenzen stoßen, entweder man akzeptiert diese oder man muss Maßnahmen wie einen anderen Führerschein ergreifen.

bert am 21 Jan 2023 13:50:08

Das mag schon sein aber die Autos werden immer schwerer.
Grundsätzlich ging es ja wegen dem Mehrgewicht der E-Autos los.
Die paar Wohnmobile werden da kaum wem interessieren.

So ein dickes SUV mit Akkus hat ja kaum Zuladungsreserve.
Ob man es braucht oder nicht.
Es gibt auch Leute die müssen hinten 3,5t dran hängen können.

Das die Grenze dann wieder ausgelotet wird kann und wird sein.
Aber viele Mobile sind ja aber Werk kaum sinnvoll zu bewegen.
Die sind schon im Prospekt überladen.

Lancelot am 21 Jan 2023 14:48:30

bert hat geschrieben: Aber viele Mobile sind ja aber Werk kaum sinnvoll zu bewegen.
Die sind schon im Prospekt überladen.

So lange der Gesetzgeber das zulässt .. :roll:
Es würde einen Federstrich von denen kosten, wenn die Hersteller verpflichtet wären die tatsächliche Restzuladung aus dem Praxisbetrieb in den Verkaufsunterlagen GROß und DEUTLICH anzugeben.

HerrKalle am 21 Jan 2023 15:47:58

Elgeba hat geschrieben:So etwas könnte ich mir aber auch für den 3,5 to FS vorstellen,eine Art "Nachschulung" ohne die horrenden Kosten für den Neuerwerb eines FS mit der Berechtigung WOHNMOBILE bis 5 to zu fahren.




Das wäre eine gute Lösung, eben wie die Erweiterung "E" beim Klasse B-Schein.

Konsul am 21 Jan 2023 17:34:21

Da würde ich mich dann aber fragen, welche Fahrschule stellt sich so ein grosses WoMo für Ausbildungszwecke auf den Hof?
Es haben ja heutzutage schon nicht sehr viele einen Anhänger zur Verfügung für die entsprechende Ausbildung. Einen Anhänger kann ich mir ja auf die schnelle immer mal irgendwo ausleihen, aber ein WoMo???
Das gibt dann das nächste Problem.

Lancelot am 21 Jan 2023 18:14:41

Konsul hat geschrieben:Da würde ich mich dann aber fragen, welche Fahrschule stellt sich so ein grosses WoMo für Ausbildungszwecke auf den Hof?

Google "Wohnmobil-Fahrschule" ... :idea:
oder DA : --> Link
:)

Olli2305 am 21 Jan 2023 18:20:10

Gibt auch Fahrschulen, die geben Übungsstunden auf dem eigenen Fahrzeug, wenn man sich nicht sicher ist.
Ist aber schon lustig, da profitieren die Älteren von ihren Klasse 3 Schein und sprechen den Jungen das Fahren mit größeren Fahrzeugen ohne Zusatzprüfung ab. Wenn ich sehe wie manche älteren mit ihren Womo's unterwegs sind, oder manche LKW Fahrer, oder PKW ,oder oder.
Es liegt alles nur an der Übung und den Willen, so ein Fahrzeug sicher zu führen, der Schein sagt erst mal garnichts aus, dazu sind die vorgeschriebenen Stunden zu wenig. Wer sich unsicher ist, sollte ein Fahrtraining besuchen.

Ginnes am 21 Jan 2023 18:24:00

Weiß jemand, ob nach der Änderung ein 4,25t Womo als PKW oder LKW gilt?
Wir haben einen 3,5 Tonner, beladen schaffen wir es grade so ...ein paar kg mehr Luft wären schon gut - aber LKW woll´mer nicht sein.

Olli2305 am 21 Jan 2023 18:54:02

Ginnes hat geschrieben:Weiß jemand, ob nach der Änderung ein 4,25t Womo als PKW oder LKW gilt?
Wir haben einen 3,5 Tonner, beladen schaffen wir es grade so ...ein paar kg mehr Luft wären schon gut - aber LKW woll´mer nicht sein.

Ein LKW mit Sonderrechten oder ein Wohnmobil mit Sonderpflichten :D
Einfach Mal hier auf der Seite suchen, gibt es genug zu lesen. Mich stören die Einschränkungen nicht.

huskimarc am 21 Jan 2023 20:08:34

Auch mit 4,25t ist unser Fahrzeug immer noch ein Wohnmobil

Lancelot am 21 Jan 2023 20:13:00

huskimarc hat geschrieben:Auch mit 4,25t ist unser Fahrzeug immer noch ein Wohnmobil

Ja - aber eins auf LKW Fahrgestell :)
> 3,5 to ist man in D als LKW unterwegs :!:

Joachim260 am 21 Jan 2023 21:38:10

Lancelot hat geschrieben:Ja - aber eins auf LKW Fahrgestell :)
> 3,5 to ist man in D als LKW unterwegs :!:


Nein, es ist als Womo größer 3,5t kleiner 7,5t unterwegs sonnst dürfte man auf der BAB nicht 100 und auf der Landstraße nicht 80 fahren.

Gruß
Joachim

Lancelot am 21 Jan 2023 23:20:38

Falsch .. :D
Es ist ein LKW mit Wohnmobil-Aufbau ! Damit hat man Sonderrechte, beispielsweise die Gleichstellung mit den großen Reisebussen bezüglich der max Geschwindigkeit auf BAB auf 100 km/h.
Trotzdem unterliegt man dem LKW Überholverbot .. :( , weil man eben LKW ist.

7xy am 21 Jan 2023 23:37:36

Ginnes hat geschrieben:Weiß jemand, ob nach der Änderung ein 4,25t Womo als PKW oder LKW gilt?
Wir haben einen 3,5 Tonner, beladen schaffen wir es grade so ...ein paar kg mehr Luft wären schon gut - aber LKW woll´mer nicht sein.


Die Einstufung der Fahrzeuge als LKW oder bei der Maut hat erst Mal nichts mit den EU-weiten Führerscheinklassen zu tun.
Wie Lancelot schon richtig beschrieben hat, gilt man ab 3,5 Tonnen als LKW. Zu erkennen ist das auch am einzuhaltenden Überholverbot bei LKW-Überholverbot.

purplenew am 22 Jan 2023 00:00:39

7xy hat geschrieben:gilt man ab 3,5 Tonnen als LKW


Hallo Hannes,

das ist so nicht ganz richtig. Ein Wohnmobil ist kein Pkw und auch kein Lkw. Es ist ein Fahrzeug der Klasse M1 (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz). Ich habe ein Womo über 4t und in den Fahrzeugpapieren steht M1 Wohnmobil. Lkw gehören in eine andere Fahrzeugklasse und sind zur Güterbeförderung bestimmte Fahrzeuge.

Dass das Überholverbot aus Zeichen 277 der StVO auch für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t gilt, hat einen anderen Grund. Beim Zeichen 277 StVO gilt das Überholverbot - nach dem ausdrücklichen Wortlaut der StVO - für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen. Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Pkw und Kraftomnibusse (abschließende Aufzählung). Ein Wohnmobil fällt nicht unter die ausgenommenen Fahrzeugkategorien.

Thomas

purplenew am 22 Jan 2023 00:32:55

Lancelot hat geschrieben:beispielsweise die Gleichstellung mit den großen Reisebussen bezüglich der max Geschwindigkeit auf BAB auf 100 km/h.


Hallo Wolfgang,

Wohnmobile über 3,5t bis 7,5t dürfen aus einem anderen Grund auf der Autobahn 100km/h fahren. Gemäß den Bestimmungen der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO ist die Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile zwischen 3,5 t und 7,5 t auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h festgelegt. Das gilt aber nur, wenn sie im Fahrzeugschein als Wohnmobile eingetragen sind. Die Geschwindigkeit für Reisebusse auf Autobahnen ist in §18 Abs.5 Ziff.3 geregelt.

Thomas

Joachim260 am 22 Jan 2023 00:36:40

Danke Thomas, genau so ist es. Es gibt in Deutschland kein Überholverbot für LKW, genauso wenig wie es ein Durchfahrtsverbot für LKW gibt. In beiden Fällen ist es ein Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t. In anderen Ländern ist das zum Teil anderst geregelt, da gilt es wirklich nur für LKW. Einig Europa sei Dank.

Gruß
Joachim

bert am 22 Jan 2023 11:54:46

Lancelot hat geschrieben: So lange der Gesetzgeber das zulässt .. :roll:
Es würde einen Federstrich von denen kosten, wenn die Hersteller verpflichtet wären die tatsächliche Restzuladung aus dem Praxisbetrieb in den Verkaufsunterlagen GROß und DEUTLICH anzugeben.


Das wäre ja wünschenswert. Aber in der Praxis ist es doch anders.
Wenn man hier im Forum liest dann kommt die Realität auf.
Es werden Kawa mit Dieselheizung und Kompressorkühlschrank verkauft.
Verbaut ist ein 100Ah Akku. Sagt dem Laien mal wenig bis nix.
Dann werden Solar und vernünftige Akkus nachgerüstet.

Dann geht das Spiel von vorne los. Da rede ich aber noch nicht von Markise oder Vorzelt.

Lancelot am 22 Jan 2023 12:53:06

purplenew hat geschrieben:Hallo Wolfgang,

Wohnmobile über 3,5t bis 7,5t dürfen aus einem anderen Grund auf der Autobahn 100km/h fahren.

Ich weiß, Thomas,
Fakt ist aber : die Busse, dürfen 100 km/h, wir auch :gut:
Vom Überholverbot sind die ausgenommen, wir nicht :(

Wollte mich da mal einbringen, zu Zeiten von VM Ramsauer, zu dem ich persönlich über 7 Ecken Zugang hatte. Aber bei dem Behörden Apparat läufst du gegen die Wand :?

Aber hier geht's ja um die evtl geplante Änderung der Gewichtsklassen !

hampshire am 22 Jan 2023 13:15:42

Rockerbox hat geschrieben:Man wird immer auf Grenzen stoßen, entweder man akzeptiert diese oder man muss Maßnahmen wie einen anderen Führerschein ergreifen.

Man wird auch immer Grenzen bewegen wen es dafür gute Gründe gibt wie beispielsweise schwerer werdende Fahrzeuge. Dann führt man die Diskussion, entscheidet und hinterher ist wieder eine Weile Ruhe.
Joachim260 hat geschrieben:Es gibt in Deutschland kein Überholverbot für LKW, genauso wenig wie es ein Durchfahrtsverbot für LKW gibt. In beiden Fällen ist es ein Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t.

Mit dem Zusatz, dass das Verkehrszeichen 277 Fahrzeugarten nicht für PKW und Omnibusse gilt. LKW unter 3,5t dürfen überholen, Limousinen über 3,5t ebenfalls. Wohnmobile über 3,5t nicht. --> Link.

Ascended am 22 Jan 2023 21:02:10

Was ist denn mit den anderen Nachteilen ab 3,5t?
Also zB maximal Speed 100/ 80 auf Lanstraßen, Überholverbote, Durchfahrverbote, hohe Mautkosten (Go Box) und sowas. Wird die Grenze dafür dann auch auf 4,25t angehoben?

Pechvogel am 22 Jan 2023 21:16:54

Ascended hat geschrieben:Was ist denn mit den anderen Nachteilen ab 3,5t?…

Es geht ja um die Führerscheinrichtlinie der EU und nicht um die deutsche STVO.




Grüße
Dirk

Ascended am 22 Jan 2023 21:21:15

Pechvogel hat geschrieben:Es geht ja um die Führerscheinrichtlinie der EU und nicht um die deutsche STVO.

ja, aber sind dort auch Änderungen geplant? Wäre dann ja irgendwie bisschen merkwürdig, das "LKW Regeln/Limitierungen" über 3,5t gelten aber der LKW-FS erst über 4,25t.

HerrKalle am 22 Jan 2023 21:34:22

Ascended hat geschrieben: das "LKW Regeln/Limitierungen" über 3,5t gelten aber der LKW-FS erst über 4,25t.



Es gibt keine "Lkw-Regel", es geht immer um Fahrzeuge >3,5t.

Ascended am 22 Jan 2023 21:41:51

HerrKalle hat geschrieben:Es gibt keine "Lkw-Regel", es geht immer um Fahrzeuge >3,5t.

Schon klar. Aber C1 und die schärferen Regeln beginnen ja nicht zufällig ab dem gleichen Gewicht.
Irgendwann wurde halt mal gesagt das normale PKW bei 3,5t enden und allesdarüber nen anderen FS und härtere Regeln braucht. Wenn man jetzt die Grenze beim FS verschiebt, wäre es ja nur logisch, wenn man dies auch für die Regeln tut.

Pechvogel am 22 Jan 2023 22:10:14

Ascended hat geschrieben:…wäre es ja nur logisch, wenn man dies auch für die Regeln tut.

Als vor Jahren der PKW-Führerschein ( Klasse 3 ) von 7,5t auf 3,5t „abgelastet“ wurde sind die anderen Regeln doch auch gleich geblieben.
Und wenn die Logik damals nicht angewandt wurde wäre es doch eigentlich logisch wenn das jetzt auch nicht gemacht würde?!? :mrgreen:



Grüße
Dirk

Gast am 23 Jan 2023 08:09:38

Wenn ich sehe, wieviele Womo-Fahrer, die vom Alter her bis 7,5t fahren dürften, bewusst nach Womos schauen, die max. 3,5t wiegen, dann frage ich mich, warum so viele plötzlich dafür sind, die FS-Regel auf 4,25t anzuheben.

Die, die jetzt schon bis 7,5t fahren könnten, wollen doch gar nicht, weil sie dann den ganzen weiteren "LKW"-Beschränkungen unterliegen würden, also Überholverbote, Zufahrtsbeschränkungen, Mautboxen, jährlicher TÜV ab 7 Jahre, usw und natürlich nur 100km/h auf der BAB. Das alles würde doch bleiben.

Und wenn es um Fahrzeugpreise von 50.000,- und aufwärts geht, kann es an 1500 bis 2000 für eine FS-Aufstockung ja nicht liegen, um über 3,5t fahren zu dürfen. Da werden Extras von 20.000 bis 40.000 bestellt, aber am Geld für den Führerschein mangelt es dann?

Gruß Axel

fomo am 23 Jan 2023 09:32:49

Trikeflieger hat geschrieben:Und wenn es um Fahrzeugpreise von 50.000,- und aufwärts geht, kann es an 1500 bis 2000 für eine FS-Aufstockung ja nicht liegen, um über 3,5t fahren zu dürfen. Da werden Extras von 20.000 bis 40.000 bestellt, aber am Geld für den Führerschein mangelt es dann?
Gruß Axel

Die älteren Leute, die noch einen Führerschein der Klasse 3 haben, brauchen doch gar keine neue Ausbildung bzw. Prüfung machen. Die behalten doch die Erlaubnis Fahrzeuge bis 7,5t zu führen.

Gast am 23 Jan 2023 09:39:32

fomo hat geschrieben:Die älteren Leute, die noch einen Führerschein der Klasse 3 haben, brauchen doch gar keine neue Ausbildung bzw. Prüfung machen. Die behalten doch die Erlaubnis Fahrzeuge bis 7,5t zu führen.


Die nicht, habe ich auch nicht geschrieben. Aber auch die, die jetzt schon über 3,5t könnten, wollen zum großen Teil gar nicht, weil sie dann mit gewissen Einschränkungen (s.o.) leben müssten. Darum gehe ich davon aus, dass eine Erweiterung von Vielen gar nicht genutzt werden würde.

cbra am 23 Jan 2023 09:44:57

HerrKalle hat geschrieben:Es gibt keine "Lkw-Regel", es geht immer um Fahrzeuge >3,5t.

Ascended hat geschrieben:Schon klar. Aber C1 und die schärferen Regeln beginnen ja nicht zufällig ab dem gleichen Gewicht.
Irgendwann wurde halt mal gesagt das normale PKW bei 3,5t enden und allesdarüber nen anderen FS und härtere Regeln braucht. Wenn man jetzt die Grenze beim FS verschiebt, wäre es ja nur logisch, wenn man dies auch für die Regeln tut.


due meinst fahrverbote, überholverbote etc- ?

in dem fall sehe ich es ähnlich. wenn dann "alle" autos bis 4,25t fahren dürfen (e-transporter mit allem drum und dran, e-suv mit hänger ,...) macht das nur sinn wenn die dann auch überall und gleich fahren dürfen wie jetzt mit 3,5t

und bitte gesamte EU inkl. SUI

die autos werden ja immer schwerer

Tinduck am 23 Jan 2023 09:48:41

Wenn jetzt hier wünsch dir was ist, dann bitte gleich bis 5,2 Tonnen - ich will nicht schneller fahren, nur kein Überholverbot mehr :D

bis denn,

Uwe

cbra am 23 Jan 2023 09:50:14

wir haben ja bereits jetzt in AUT die regel dass mit E-Antrieb 4,25t gefahren werden dürfen - allerdings eine mmn etwas verwirrende insellösung

--> Link

beim link müsst ihr ein bundeslkand anklicken - vermutlich egal welches ;)

testauszug:

Beim Einsatz von LKW mit elektrischem Antrieb, mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht (hzG) zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen, sind folgende Punkte zu beachten:

Aufgrund einer Spezialregel dürfen in Österreich E-LKW über 3,5 und bis 4,25 Tonnen hzG noch mit B-Führerschein gefahren werden. Das österreichische Führerscheingesetz sieht für E-LKW zum Ausgleich für die schweren Akkus folgendes vor:

Die Lenkerberechtigungsklasse B gilt bei rein elektrisch angetriebenen LKW unter bestimmten Bedingungen bis zu einem hzG von 4,25 Tonnen (anstelle der normalen Grenze von 3,5 Tonnen).
Seit 1. März 2022 braucht man dafür auch keine zusätzliche Ausbildung zu absolvieren. Es reicht, wenn man seit zwei Jahren die Lenkerberechtigung der Klasse B besitzt.

7xy am 23 Jan 2023 10:00:06

cbra hat geschrieben:wir haben ja bereits jetzt in AUT die regel dass mit E-Antrieb 4,25t gefahren werden dürfen - allerdings eine mmn etwas verwirrende insellösung

--> Link


Wieder mal ein Paradebeispiel der Harmonisierung in der EU, genau wie die rot-weißen Tafeln in Italien und die idiotischen "Angeles du Mort" Schilder in Frankreich. Wann endlich gelten einheitliche Regeln in der EU, diesem Bürokratie-Monster-Flickenteppich?

Tinduck am 23 Jan 2023 10:04:13

cbra hat geschrieben:LKW mit elektrischem Antrieb


Ahem, gelten Womos in Österreich als LKW?

Wenn nicht, gilt das wohl eher nicht für als Wohnmobil (M1) zugelassene Fahrzeuge?

bis denn,

Uwe

cbra am 23 Jan 2023 10:35:03

hier gehts ja um den zugang e-antrieb - der ist mmn wichtiger als die 3,5t

und e-transporter werden auch basis für womos werden

die vielen womos über 3,5t sind ja bislang eher ein thema in GER, kaum im rest europas

und ob ich das teil als Womo , lkw oder sonstwas anmelde wird mmn auch nur in GER so intensiv beachtet, im resteuropas sehe ich das lockerer - haufenweise transporter um - und ausbauten wo garnichts geändert wird. warum auch.

ich geh mal davon aus dass es der RU im wesentlichen darum geht das zunehmende gewicht der fahrzeuge zu berücksichtigen. und da ist die masse der gewerblichen nutzer mmn wesentlich grösser als die paar wohnmobilisten die gewichstprobleme haben - die gehen halt einfach mit - im besten fall

cbra am 23 Jan 2023 10:49:51

Tinduck hat geschrieben:Wenn jetzt hier wünsch dir was ist, dann bitte gleich bis 5,2 Tonnen - ich will nicht schneller fahren, nur kein Überholverbot mehr :D

bis denn,

Uwe


schaumamal

wie user ascended schreibt liest man nur von "führerscheinrichtlinie" - nichts vom drumherum.
das wäre dann mmn eher ein schuss in den ofen - denn jeder der irgendwas über 3,5 fahren will kann ja die führerscheinergänzung machen falls erforderlich.
wenn dann aber weiter alle fahrverbote, tempolimits etc gelten bringt eine reine führerscheinnovelle mmn wenig

rkopka am 23 Jan 2023 10:59:33

Tinduck hat geschrieben:Ahem, gelten Womos in Österreich als LKW?
Wenn nicht, gilt das wohl eher nicht für als Wohnmobil (M1) zugelassene Fahrzeuge?

Nein, ja.

RK

cbra am 23 Jan 2023 11:32:40

Tinduck hat geschrieben:Ahem, gelten Womos in Österreich als LKW?
Wenn nicht, gilt das wohl eher nicht für als Wohnmobil (M1) zugelassene Fahrzeuge?

rkopka hat geschrieben:Nein, ja.

RK


kommt auf die art des ausbaus / umbaus an

hat versicherungstechnische und steuerliche aspekte

ein artikel von vielen--> Link

und nicht vergessen - bei der führerscheinnovelle gehts ja auch um gespanne - beim feedback waren reiter und ähnliche interessensgruppen genauso vertreten wie wohnmobilisten

Pechvogel am 23 Jan 2023 18:15:05

cbra hat geschrieben:…wenn dann aber weiter alle fahrverbote, tempolimits etc gelten bringt eine reine führerscheinnovelle mmn wenig

Aber bei Tempolimits und Co. geht es ja auch ( oder vor allem ) darum das die physikalische Energie in einem bewegten Objekt AUCH von deren Gewicht bestimmt wird.

Von einem 3,5t Womo geht bei 100km/h eine niedrigere „Verformungsenergie“ aus als von einem 4,25t schweren Womo bei gleicher Geschwindigkeit.
Bzw die freigesetzte Energie eines 4,25t Womos ist bei 130km/h ungleich höher als bei 100km/h.




Grüße
Dirk

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