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3,6t 1, 2


Gast am 17 Nov 2004 00:28:37

Tja, wenn ich mit dem Händler klar komme, will ich von ihm die Markise, die Hängerkupplung und die Heckstützen abgebaut haben. Das ist ein Anfang.

Dann halbiere ich mein Geschirr, baue die Drehvorrichtung für den Fahrersitz aus und schaue sonst noch, wo ich etwas einsparen kann. Die Sat-Anlage steht noch zur Disposition, die Alkovenleiter wandert in den Keller. Mittlerweile weiss ich ja auch schon, wie der Rollerträger abgebaut wird -- im Winter ist das Problem dadurch nicht so krass.

Alleine müsste ich so knapp klarkommen (auch mit Roller). Mit Freunden wird's schwierig -- wenn nicht gar unmöglich. Und genau deswegen will ich ja auch mindern.

Ein anderer Händler/Vermieter beruhigte mich neulich und meinte, dass das Ding technisch/mechanisch schon deutlich mehr als die 3,5t aushielte. Aber das muss ich noch mal überprüfen.

Letztlich ist aber verwunderlich, dass alle Voreigentümer (zwei) mit dem selben Teil unterwegs waren: Die davor zu zweit und mit Motorrad -- und sicher mehr Kram als ich (in deren neuen Mobil ist der Zwischenboden vollgestopft mit Weinflaschen!)

Ach, das ist einfach Mist!

-Frank

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Tipsel am 17 Nov 2004 00:40:02

Hallo Frank,

es hilft dir zwar nix, - nur dass wir mal drüber geredet haben - 8) aber bei uns in der Beschreibung steht bei Gewicht des Fahrzeuges, das tatsächliche, ohne Extras wie Markise oder 2. Batterie, Gasflaschen, Fernseher, - also so, wie das von-der-Stange-Fahrzeug-das Werk verlassen hat. Also leere Tanks, nur der Fahrer mit 70 kg.

Alle Zusatzpaketteile sind grammweise aufgelistet und müssen draufgerechnet werden.

Gast am 17 Nov 2004 00:50:03

Na, das wird bei meiner alten Schleuder dann sicher genauso sein.

Ändert das aber etwas? Wenn das Ding ohne all das Zubehör 2.900kg wog, mit Markise, Rollerträger etc. dann aber 3.300kg (oder so), der Händler auch genau weiss, dass ich einen ca. 100kg schweren Roller mitnehmen will, zwei Gasflaschen, Wasser, etc. -- wie kann der mir dann das Wohnmobil rechtens verkaufen, ohne mich auf diese Problematik hinzuweisen?

So aus dem Bauch raus, was wäre nach Eurer Ansicht eine angemessene Minderung für die Gebrauchseinschränkung, dass ich nur alleine mit Roller oder höchstens zu zweit ohne Roller unterwegs sein kann -- bei einem 6,90m langen Wohnmobil mit vier ausgewiesenen Sitz- und mindestens fünf Schlafplätzen?

Nochmal zur Erinnerung: Ich habe 19.000 Euro gezahlt, das Ding ist von Januar 1993 (Erstzulassung).

-Frank

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Tipsel am 17 Nov 2004 01:03:43

Hi Frank,
die Teile kriegst du vom Hersteller so verkauft, obwohl die wissen, dass du so gut wie nix zuladen kannst. Auflastung ist aber bauartmäßig locker möglich, aber er verkauft sich besser bei weniger als 3,5 t, weil alle schneller als 80 fahren wollen.

Wir haben 6 (x 70 kg) Sitzplätze und sind damit eigentlich schon fast ausgelastet. Dürfte wohl keiner ein Nachthemd mitnehmen, wenn wir Wasser bunkern :roll:

Beduin am 17 Nov 2004 10:00:42

Hey Frank

habe jetzt auch die ersten Seiten nochmals überflogen.
An deiner stelle würde ich zur Wertminderung wollen das der mir die Kiste auflastet.
Eintragen lassen musst du es ja nicht. Nur im Falle eines Falles beweisen können das der Wagen das Übergewicht ab kann.
Es ist auch Sicherheitstechnisch wichtig. Es sind, wegen dauernder Überlastung schon Blattfedern gebrochen und Luftfedern geplatz.

Was jetzt im einzelnen getan werden muss, das solltest du selber rausfinden. Da gibts Meinungen und aussagen die sehr verschieden und Pappnasen das es dem Teufel graust.

Nur so als Beispiel. Bei meinem alten Duc´89 hätte ich eine Auflastung auf 3,5 bekommen, wenn ich bei Goldschmitt 100€ für einen Zettel gezahlt hätte. Hätte auch der TÜV eingetragen, nur, die entscheidente Blattfeder mit 1,30 länge hat gefehlt!!!!!!!!!
Hat dann der DEKRA rausgefunden, habs dann auch lassen. unsere Luftfedern hängen eh schon schief.

alex am 17 Nov 2004 10:03:33

hallo

ab einer bestimmten groesse von mobil ist ein gewichtsproblem bis 3,5 tonnen vorprogramiert

das leergewicht der meisten womos ,ist wirklich das leergewicht ohne allem

dann kommt wasser, markise, zubehoer(kabel,schlauch usw)proviant,raeder/roller ,m4ist 4personen mit gewand und auf einmal ist man auf 3.6-3.7 tonnen

noch krasser wird es wenn das leergewicht im typenschein nicht *echt* ist
das problem habe ich auch,dass ich fuer 4 wochen reisefertig kaum unter 4 tonnen bin(4,2tonnen fahrgestell)
die gewichtskontrollen bei uns sind eher selten bei womos,ausser es faellt so auf dass es augenscheinlich zuschwer ist
die hauptfrage stellt sich im technischen bereich,wenn das fahrzeug bis zum beladenen gewicht oder darueber ausgelegt ist mit bremsen,federn usw ist die sicherheit aber gegeben
eine zuerwartende bestrafung eher gering
auflasten kostet einfach im laufe der zeit zuviel
maut,steuern,versicherungusw rechnet sich dann ueberhaupt nicht mehr

dann stellt sich die frage in waelchen laendern bin ich meist unterwegs?
ist es zb italien,so wie bei uns,pfeifft sich keiner drumm ob du zuschwer bist oder nicht,die italiener nehmens eher gelassen
spanien oder frankreich ,schweiz wuerde ich das risiko nicht eingehen,denn da wird drauf geschaut und auch gewogen

Nasenbär am 17 Nov 2004 10:37:10

Hallo
Habe es schon öfter gesehen, dass bei Strassenkontrollen ausgeladen werden muss. Hier in D. Das selten kontrolliert wird, kann ich nicht bestätigen. Passiert immer öfter. Wenn Du dann das Wasser abgelassen hast, was kommt dann raus? Die Mutti oder der Vati? Wer ist schwerer? Wohin mit dem Ausgeladenem? Gut. die Strafe kann man ev. verschmerzen. Ausserdem suchen die Versicherungen krampfhaft nach Gründen, nicht, oder nur eingeschränkt zahlen zu müssen.

Gast am 17 Nov 2004 10:41:49

Danke für alle Eure Antworten. Das Bild wird zumindest etwas geschärft. Ich versuch's mal:

Mein schweres Wohnmobil ist kein Einzelfall. Das Problem ist bekannt -- hätte somit also auch dem Händler bewusst sein müssen. Bei einem so grossen Teil mit diversem Zubehör hätte er mich als Laien meiner Ansicht nach zumindest darauf hinweisen müssen, dass schon bei "normaler" Nutzung eine Überladung eintreten könnte. Noch besser hätte er es gewogen (denn er hat ja dir Möglichkeit dazu!) und dann mit Fakten aufgewartet.

Ich hätte dann vor dem Kauf überlegen könne, ob ich nicht besser weitersuche und ein kleineres Wohnmobil nehme. Nachdem ich das jetzt allerdings genommen habe, und es gewichtsbedingt nur eingeschränkt einsetzbar ist, sollte das durch eine Minderung kompensiert werden.

Klingt nicht unvernünftig und nachvollziehbar, oder?

-Frank

dokabastler am 17 Nov 2004 10:46:49

Hi Heinz,

jetzt direkte Antwort:

Genau, das mit der versicherung ist für mich auch essentiell.....
jeder redet nur von den Strafen beim wiegen

aber was, wenn Du plötzlich (obwohl unschuldig) Teilschuld am Unfall kriegst wegen Überladung?? und was wenn sich die Versicherng dankend verabschiedet (nicht versichert....).......da kann man einpacken.......
da ist Auflasten oder 80 statt freie Fahrt schon angenehmer.


Mich würds mal interessieren, ob sich eine versicherung tatsächlich komplett rausnehmen kann, wenn man mit einem Mobil, sagen wir zGG 3.5 to, einen Auffahrunfall hat und vom Sachverständigen werden dann sagen wir 3,8 to festgestellt..........
gibts da rechtsprechungen die bekannt sind....

Cruiser müßte sowas wissen...



dokabastler

Nasenbär am 17 Nov 2004 10:52:23

Hallo Frank
Zumindest wäre es vieleicht mal eine gute Sache, sowas vor Gericht an die Öffentlichkeit zu bringen. Würde die Hersteller hoffentlich zum Handeln zwingen. Ein Mobil in der Grösse ist mit heutigen eingesetzten Materialien und Zubehör einfach zu schwer für 3,5t. Ich wollte mir letztens einen Hobby 650 TI kaufen. Leergewicht 3250 kg zGG 3500 mit 15 Fahrgestell, also nur bis max. 3520kg möglich :roll:

Gast am 17 Nov 2004 10:57:43

Tja, dokabastler, die Versicherungsproblematik nehme ich nicht auf die leichte Schulter. Ich habe allerdings auch nicht vor, mit 3,8t durch die Gegend zu fahren, wenn nur 3,5t zulässig sind.

Das das eine Nutzungseinschränkung ist, sollte auch der Händler verstehen, oder?

-Frank

Gast am 17 Nov 2004 11:04:31

Hei Heinz,

"vor Gericht bringen" -- dass möchte ich mir lieber ersparen. Ob das dann genügend "Öffentlichkeit" wäre, um bei den Herstellern ein Umdenken zu erwirken, dass bezweifle ich.

Letztlich kann jeder seine Entscheidung fällen, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen. "Nein, das kaufe ich nicht, denn die Zuladungsmöglichkeiten sind gering" ist ja eine zulässige Entscheidung, nicht wahr.

Und bei neuen Wohnmobilen dürfte das kein Problem sein, den dort liegt bestimmt alles an Informationen vor, oder? Bei einem Gebrauchten kann es aber anders aussehen. Ich liefere gerade das Beispiel dafür.

Gefragt ist eine gute Beratung durch Händler -- und die habe ich definitiv nicht bekommen. Den hat doch nur gekümmert, durch die Inzahlungnahme des alten ein anderes Wohnmobil zu verkaufen und das alte Teil möglichst schnell vom Hof zu bekommen.

-Frank

dokabastler am 17 Nov 2004 11:45:40

Hallo Frank,

mit "jeder" meinte ich nicht unbedingt dich - du beweist ja gerade, daß es dir nicht nur ums wiegen geht sondern u.a. auch um die versicherung...

dokabastler

Uli.F am 17 Nov 2004 11:51:00

Nasenbär hat geschrieben:... Ein Mobil in der Grösse ist mit heutigen eingesetzten Materialien und Zubehör einfach zu schwer für 3,5t ...


Für den Fall einer Neuanschaffung denke ich:

Die 3,5t sind nun mal eine gesetzliche Vorgabe, die Vorteile und Nachteile hat - aber nicht zu umgehen ist. Wer ein entsprechend großes und umfangreich ausgestattes Wohnmobil haben möchte, muß eben in den sauren Apfel beißen und dann mit den >3,5t-Beschränkungen leben. Oder sich eben in seinen Ansprüchen beschränken :wink: !

Wäre die Grenze z.B. 3t oder 4t - ich bin mir ziemlich sicher, daß die Diskussion grundsätzlich genauso laufen würde.

@Frank:

für deinen "Fehlkauf" wünsche ich Dir natürlich, daß der Verkäufer einsichtig ist und ihr zu einem anständigen Vergleich kommt :knuddel:



Uli

Waldi am 17 Nov 2004 12:26:26

In der pm wurde mal ein Womo getestet (Hersteller weis ich nicht
mehr) da war dann tatsächlich noch 100 kg Zuladung.
Ich verstehe einfach nicht wie solche Sachen passieren können.
Diese Branche ist für mich nicht lernfähig oder der Provit geht vor.
Waldi

Uli.F am 17 Nov 2004 13:29:30

Waldi hat geschrieben: ... tatsächlich noch 100 kg Zuladung ...


Na klar - absolut lächerlich. Aber offensichtlich will der Kunde doch große WoMos mit allem PiPaPo unter 3,5t - warum also nicht anbieten. Muß man ja nicht nehmen! Wenn ich so einige 10 TEUR investiere, lese ich die Herstellerangaben schon mal etwas genauer durch. Brauche ich ein so großes WoMo, muß ich mich eben gleich oberhalb der 3,5t-Grenze umsehen. Oder ich specke bei meinen Ansprüchen ab.

Bei Gebraucht-Kauf ist das logischerweise nicht mehr so übersichtlich!

:lupe:

Uli

Gast am 17 Nov 2004 18:45:22

Das Ergebnis von heute:

Der Werkstattleiter/-inhaber ist ein ganz netter Kerl und scheint Verständnis für meine Situation zu haben. Aber er wird hier nicht über eine Regelung entscheiden, sondern der Händler. Der war aber heute nicht da. :roll:

Das Wiegen ergab 3.140kg ohne Personen. Selbst, wenn jetzt noch Kleinkram abgerechnet wird und der Rollerträger dazu: Eine Beladung mit Roller und einer Person ist kaum unter 3,5t zu halten, eine zweite Person kann in keinem Fall mit.

Morgen wird nachtelefoniert.

-Frank

[Admin] am 18 Nov 2004 16:15:09

ich könnte zum Thema folgendes beisteuern:

--> Link

Gast am 18 Nov 2004 17:01:39

Danke, Dirk,

Das heutige Telefonat hat ergeben, dass der Händler erstmal nicht zu einer Einigung bereit ist und "einer Klage gelassen entgegen sieht". Zuerst wollte er gar nicht in das Thema einsteigen -- das sei alles im Rahmen.

Zudem sei das alles "ein typisch deutsches Problem", wir nähmen das alle zu ernst. Ich sollte auflasten lassen, denn "wer fährt schon 80?". Wenn ich das eng betrachte, war das eine Aufforderung zum Rechtsbruch.

Der Händler machte allerdings dann doch den Vorschlag, dass ich das Fahrzeug zurückgebe und dort ein anderes kaufe. Das ist für mich nicht jedoch nicht interessant, denn ich habe viel Zeit, Arbeit und auch einiges an Geld investiert.

Ich erwartete zuviel, war die Aussage des Händlers. Ein so altes Fahrzeug mit dieser Ausstattung sei eben so schwer -- und mit 340kg Zuladung sei ich doch gut bedient. Als ich aufzählte (plus 80kg für mich, plus 60kg für den Rollerträger, plus 100kg für den Roller, plus 100kg für Frischwasser, plus eine rudimentäre Ausrüstung, plus 2 Gasflaschen) und dann nach der Möglichkeit fragte, dort noch eine weitere Person mitzunehmen, wurde er stiller.

Nach dem dann doch etwas längeren Gespräch ("Wir wollen ja schliesslich zufriedene Kunden.") wurde mein Vorschlag (Ausbau von Hängerkupplung, Heckstützen, Einstiegsstufe und Markise auf deren Kosten plus 20% Minderung) zumindest mal entgegen genommen. Witzig die Frage: "Und was passiert dann mit den Teilen?" Wollen die die haben?

Ich habe noch versucht, ihm das Prozessrisiko zu vermitteln, da nach meiner Einschätzung wohl ein Gutachten erstellt werden müsste.

Morgen erhalte ich Antwort auf meinen Vorschlag.

Fortsetzung folgt.

-Frank

Beduin am 18 Nov 2004 17:42:33

Dirk hat geschrieben:ich könnte zum Thema folgendes beisteuern:

--> Link


Danke Dirk

wusste ich doch ich es hier irgendwo gelesen habe :D

@Frank,

das lässt sich doch schon mal gut an.
Und mit den Sachen die er abbaut, bringe ihn nicht auf dumme gedanken.
Von wegen das der die Behalten kann. Die hast du gekauft und bezahlt.
Die nimmst du dann mit. Ist dein Eigentum
Die kannst locker hier anbieten???? Dirk?

oder eben dann nach *bay tun. Könnte dir dabei helfen.

Nasenbär am 18 Nov 2004 17:50:13

Hallo Dirk
Da lässt Du uns so lange Halbwissen diskutieren und kommst jetzt damit raus :D :wink: Ist ja sehr interessant.

[Admin] am 18 Nov 2004 17:54:42

Ihr werdet es nicht glauben, aber ich lese nicht bei jedem Thema mit.................

Beduin am 18 Nov 2004 18:00:40

und überhaupt

wir sind ja gross, wir können!!!! auch selber suchen, wenn wir wollen :D

oder soll Dirk jetzt unser sucher werden :D

Abenteuer am 19 Nov 2004 23:46:32

ist für neue Wohnmobile festgelegt worden wie das Leergewicht bestimmt werden muss. Hab hier gerade keine Unterlagen zu Hand bin mir aber sicher dass: Ausrüstung, Tanks (Diesel, Gas + Wasser) voll mit eingeschlossen sind.
Mein WoMo (1989) hat ein eingetragens LgW von 2690 Kg. Für den Tüv war es nicht überraschend, das es nicht stimmte. Das Lgw lag dort bei ca. 3000 kg. Die Frage ist wo kommen die 300 kg her? Viel Sonder- ausrüstung ist nicht drin.
Dir Problematik wiederholt sich hier aber immer wieder. Mein rat, wenn man beim Kauf eines WoMo sicher gehen will: Vorher auf die Waage (nicht die Insassen sondern das WoMo :-) )




Günter

Nasenbär am 20 Nov 2004 00:26:39

Hallo
Ich habe gerade mal nachgelesen: "Die EG-Richtlinien 92/21 EG und EN 1646-2 bringen uns neue bzgl. Fahrzeuggewichte. So wird da bisherige Leergewicht ( Eigengewicht des Fahrzeugs, Fahrer, und Kraftstoff zu 90% gefüllt) der Motorcaravans durch die neue Bezeichnung " Masse in fahrbereitem Zustand" ersetzt. Diese beinhaltet nun zusätzlich folgende Grundausstattung: Frischwassertank und zwei 11l Gasflaschen zu 100%gefüllt und eine Kabeltrommel. Identische Fahrzeuge werden dadurch je nach Wasservorat um ca. 120-150kg schwerer ausgewiesen. Die Angabe der zur Verfügung stehenden Zuladung für persönliche Ausrüstung und Sonderausstattung verringert sich auf dem Papier entsprechend. An der tatsächlich zur Verfügung stehenden Gesamt-Zuladungskapazität ändert sich jedoch nichts. Achtung: Die Masse in fahrbereitem Zustand liegt um ca. 265-300kg über dem Eigengewicht des Fahrzeugs (145kg für Fahrer und Kraftstoff bis zu 155kg für Grundausstattung). Der Begriff " zulässiges Gesamtgewicht" wird abgelöst von " Technisch zulässige Gesamtmasse"- bei gleicher Begriffsbedeutung. ( Dethleffs Prospekt 2002+05 )

Nasenbär am 20 Nov 2004 00:35:02

Abenteuer hat geschrieben:Die Frage ist wo kommen die 300 kg her?





Vieleicht vom Wasserschaden? :D :wink:

Gast am 26 Nov 2004 22:45:18

Fortsetzung:

Der Händler ist zu keinem entgegenkommen bereit. Er fand meinen Vorschlag (20% Minderung) völlig unangemessen. Ich solle Klage einreichen. Angeblich hätte mich der Verkäufer im Verkaufsgespräch darauf hingewiesen, dass ich auflasten müsse. Das ist unwahr und eine Schutzbehauptung. Glücklicherweise hatte ich einen Zeugen dabei.

So werde ich also nächste Woche versuchen, einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin zu finden -- und dann vor Gericht ziehen (müssen).

Auch zu einem Abbau einiger Teile (siehe oben) zum Zwecke der Gewichtsreduzierung war der Händler nicht bereit.

-Frank

Beduin am 27 Nov 2004 09:19:37

Hallo Frank,

willkommen im Club :(
Hast du wenigstens eine gute Rechtsschutzversicherung?
Bei mir zieht sich der Rechtsstreit jetzt schon 21!!!! Monate hin :(
In meinem alten war heftig Wasser drinn.

Mach ja nicht gerne Fremd-Foren-empfehlungen, aber bei pm ist ein "Rantanplan" angemeldet, der nimmt sich gerne, gut und ausführlich solcher Schiksale an.
Kannst im vorab dort auch mal die "Suche" bemühen.
Da wirst bestimmt auch fündig.

Zeuge bei dir wird wohl hoffentlich nicht Frau o Kind gewesen sein?

Versuche doch mal das Urteil s.o. im Original, zu bekommen und halte ihm das dann vor die Nase.
Meinem!!!! Rechtsempfinden nach begibt er sich heftig auf´s Glatteis. Den, wenn er verliert müsste er dir noch einen "Spassabzug" zahlen.
Sorry, fällt eben das Wort nicht ein, ist zu früh am morgen

Drücke dir heftig die Daumen
und tritt Hammerhart und Cool auf, vielleicht denkt er, er könne spielchen mit dir spielen, weil du so nett? warst.

Gast am 27 Nov 2004 11:38:50

Moin Ina!

Rechtsschutzversichert bin ich -- aber ob die das Risiko übernehmen, weiss ich erst nach dem ersten Besuch beim Rechtsanwalt.

Die Zeugin war eine Freundin. Mit Frau und Kind kann ich nicht aufwarten. ;)

Mit "Spassabzug" meinst Du Nutzungsausfall? Hmm, wenn ja: Daran hatte ich bisher nicht gedacht und weiss auch nicht, ob das hier zutreffen könnte. Mal sehen/hören, was der Anwalt sagt.

"Rantanplan" -- bist Du Dir wegen der Schreibweise sicher? Ich habe nichts gefunden. Aber das liegt vielleicht an meinem frühen Morgen? ;)

-Frank

Beduin am 27 Nov 2004 12:35:26

Hey Frank,

hast recht, ich habe ihn auch nicht mehr gefunden :(
hat sich wohl verabschiedet :(
ist schon so lange her das ich da rumgesurft bin, noch nicht mal meinen Benutzernamen wusste ich mehr genau :D

--> Link könntest auch noch versuchen, tummeln sich aber auch einige chaoten.
war eben noch schauen, das gibts noch :D

charly49 am 27 Nov 2004 19:00:11

@Frank
Das Forum ist nicht pm sondern von Reise-Mobil URL:
--> Link. Dort gibt es besagten "Rantanplan" Dieser gibt immer wieder sehr hilfreiche Rechtstips.

Güße aus Nördlingen im Ries mit kostenlosen Stellplatz

Karl Deffner

Beduin am 27 Nov 2004 19:15:24

Hallo Karl

da habe ich mich aber heftig verhauen :D
huch wat PEINLICH
da kann ich meinen Benutzernamen auch nicht finden :D

und ich dachte als ich mich anmeldete mein kühnster Traum wurde wahr, nämlich der das die ihr Forum aufpolierten.
Das ist soooooooo nervtötend langsam :(

Danke auf alle Fälle für die Berichtigung

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