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3,6t 1, 2


Gast am 15 Sep 2004 12:29:23

Neulich in Günzburg: Verfahren, Wendeplatz gesucht -- halt: Da ist ein Schrottplatz und dort ist eine Waage!

Gefragt, gedurft, gewundert: 3.660kg!

Mein Mobil ist laut Kfz-Schein aufgelastet auf 3.480kg bei einem Leergewicht von 2.900kg. Nun habe ich es erst seit fünf Wochen und in der letzten Zeit natürlich auch etwas eingerichtet: Kabeltrommel, Tresor, Schneeketten, Geschirr, Pott und Pann und der "übliche Kleinkram". Es lag auch noch etwas Werkzeug herum und ein paar Sachen, die ich normalerweise nicht dabei habe.

Aber ansonsten war es "Standard" mit vollem Wassertank (120kg), zwei Gasflaschen, einer Person (76kg), Motorroller (90kg) auf Träger(xxkg). Mit einer Begleitung und deren Gepäck wäre deutlich mehr herausgekommen -- von der Beladung mit den zulässigen vier Personen will ich gar nicht reden.

Mir ist schleierhaft, wie das Teil jemals mit 2.900kg Leergewicht eingestuft werden konnte. Aber das war wohl, bevor die Voreigentümer ihre Ein-/Umbauten vorgenommen haben.

Was tun?
1. Ignorieren --> was ist das Risiko?
2. Weiter auflasten --> wie hoch sind Aufwand und Kosten?
3. Schokoladenvorräte daheim lassen --> was, wenn ich verhungere? ;)

Frank

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Tipsel am 15 Sep 2004 13:26:16

Hi Frank,

fürs ablasten hab ich gerade 39 € bezahlt, dauert 10 Minuten. Auflasten dürfte der gleiche Preis sein, wenn das Fahrzeug dafür geeignet ist.

Irgendwo gabs hier schon mal ne Diskussion darüber, was 10 % Übergewicht beim Strafzettel ausmachen oder ob du nicht weiterfahren darfst und so. Versuchs doch mal über die Suche.
Aber da du eh über 3,5 t bist, gibts keinen Grund, nicht aufzulasten. Dann verhungerst du auch nicht :D

mabutz am 15 Sep 2004 18:20:21

8) Hallo Frank!
Ja, das geht schneller als man denkt...Und das wissen die Sherrifs auch. Wenn möglich auflasten auf 3850, sonst Tresor raus, Roller gegen Fahrrad tauschen etc. Überigens einer der Gründe warum ich mir bei 6600kg Abfahrgewicht noch keine Sorgen mache.....
Dieter

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Gast am 15 Sep 2004 18:33:21

hi!


ich habe mich in den letzten tage sehr mit dem übergewicht und seinen flogen beschäftigt. nun ist grundsätzlich dumm wenn es zu einer überladung kommt, zumal wie in deinem fall noch keine volle ausnutzung stattfindete. so wie es sich anhört ist es ein duc 14 der kann noch auf 3850 aufgelastet werden, goldschmitt hat dazu sehr gute blattfedern im angebot. das andere ist aber was passiert wenn ich gewogen werde. 2002 würde der bussgeldkatalog in dieser hinsicht geändert unud per zufall habe ich das vorgestern in die hände bekommen. bis 5% 10,-€, bis 10% 20.-€, bis 20% 40.-€, bis 30% 70,-€, ab 35% gibt es punkte, nur die habe ich nun nicht im kopf. wihtig ist nur, dass das fahrzeug technisch in der lage wäre das mehr gewicht tragen. das heisst genauer, ein 7,5To ist eigentlich ein 8,6to und somit ist er nur runter gestuft wegen dem führerschein. also gibt es nur ein bussgeld für überladung, bei einem unfall zahlt auch die versicherung. bei einem fahrzeug dass nun nur 3850 kg tragen kann und auch nicht mehr auf gelastet werden kann, sieht die sache etwas anders aus. auch hier gibt es nur das bussgeld, bei einem unfall, aber muss die versicherung nicht mehr zahlen, da die betriebserlaubnis erlöschen ist. also ist hier in deinem fall zu überlegen, ob du mit den 3850 kg hinkommst, sollte das nicht für dich reichen, wäre es besser nur das bussgeld zu riskieren, als das die versicherung sagt, halt stop, der wagen kann das nicht tragen. ich weiss das sich das verrückt anhört, aber ich habe es vor 2 tagen mit eigenen augen gelesen.
ich hoffe etwas licht in die sache gebracht zuhaben.

Gast am 15 Sep 2004 19:46:02

Tipsel hat geschrieben:Hi Frank,

fürs ablasten hab ich gerade 39 € bezahlt, dauert 10 Minuten. Auflasten dürfte der gleiche Preis sein, wenn das Fahrzeug dafür geeignet ist.

...


Hallo Christel,

das ist die eine Seite der Kosten (danke für die Angaben) -- die andere (technische Änderung) ist mir allerdings noch unklar.

Frank

Gast am 15 Sep 2004 19:53:29

mabutz hat geschrieben:...
Wenn möglich auflasten auf 3850, sonst Tresor raus, Roller gegen Fahrrad tauschen etc.
...


Tresor (und besserer Diebstahlschutz des Inhalts) sowie Roller sind mir zu wichtige Utensilien. Beides dabei zu haben gehörte zum Konzept meines Wohnmobilkaufs.

Eventuell habe ich einfach das falsche Modell erwischt?

Frank

Tipsel am 15 Sep 2004 20:05:23

Im Begleitheft zum Knaus stehen alle Modelle mit zul Ges.Gew. drin und dabei auch das Fahrgestell.
So gibts unseren mit 3,1t und 3,5 t auf dem gleichen Fahrgestell, d.h., dass der 3,1 t wohl auch ohne Änderung auf 3,5 t aufgelastet werden könnte.

Schau mal bei deinem nach, obs da auch eine Version mit 3,8 t gibt.

Der TÜV-Mensch hat uns gesagt, dass die fast alle so gebaut sind, dass sie aufgelastet werden können, deshalb würde der Knaus auch hinten so hoch stehen.

Gast am 15 Sep 2004 20:26:08

Danke für die ausführlichen Erläuterungen, Anke und Norbert!

Ja, es ist ein Ducato 14 -- und ich bin erfreut zu lesen, dass er sich noch weiter auflasten lässt. Ich habe bei Goldschmitt nachgeschaut und unter "Blattfedern" Teile für 300 Euro gefunden. Ob das die Richtigen sind, weiss ich allerdings nicht. Goldschmitt macht wohl keine Einbauten, ich habe jedenfalls nichts gefunden. Den Einbau muss also eine Fachwerkstatt vornehmen -- hat jemand eine Idee zu den Kosten?

3.850kg -- hat das Auswirkungen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit oder andere StVO/StVZO-Regelungen?

Die von Euch angeführten Strafen sind ja immer noch moderat. Auch könnte ich im Falle einer Kontrolle ja vielleicht noch schnell das Frischwasser ablassen. und die Schokolade an die Polizisten verschenken. ;)

Ernster ist der Sachverhalt im Falle eines Unfalls und dem erloschenen Versicherungsschutzt. Ob ich das mit der Obergrenze richtig verstanden habe, weiss ich allerdings nicht. Meint Ihr, dass, wenn das Fahrzeug theoretisch auf 3.850kg aufgelastet werden kann, es aber nur bis 3.500kg zugelassen ist, dass dann der Versicherungsschutz nicht erlischt, wenn im Falle eines Unfalles das Gewicht bei zwar über 3.500kg, aber auch nicht über 3.850kg lag? Und das in diesem Szenario eventuell nicht aufgelastet werden müsste, da das Bussgeld für die 10%-Stufe ja doch nicht untragbar hoch ist?

Etwas grübelnd

Frank

Gast am 15 Sep 2004 20:33:02

Tipsel hat geschrieben:Im Begleitheft zum Knaus stehen alle Modelle mit zul Ges.Gew. drin und dabei auch das Fahrgestell.
....


Ob das noch irgendwo ist und ich die Angabe dann auch noch finde? Ich verlasse mich erst mal hoffnungsvoll auf die Aussage von Anke und Norbert.

...
Der TÜV-Mensch hat uns gesagt, dass die fast alle so gebaut sind, dass sie aufgelastet werden können, deshalb würde der Knaus auch hinten so hoch stehen.


Meiner ist hinten eher "in den Knieen".

Ich frage mich, ob mich der Händler nicht darüber hätte aufklären können oder müssen, dass das Teil schon recht beladen ist. Ich habe mich deutlich als Anfänger geoutet.

Wäre ich nicht zufällig auf die Waage gestossen -- ich hätte das Problem nicht bemerkt.

Frank

achimHH am 15 Sep 2004 20:50:03

Hallo Frank,
so tun als ob Du es überhaupt nicht wüßtest,
solltest Du auf jeden Fall bei einer Kontrolle. :wink:

Auch ohne dem schlimmsten, einem Unfall, ist das Problem
auch nicht unbedingt in Deutschland zu finden.
Die Kontrollmenschen in anderen Ländern, wie z.B. Östereich oder die Schweiz, oder gar Spanien, verstehen dabei überhaupt keinen Spaß

Da musst Du ausladen, biss es passt, also das Gewicht stimmt! :?

Wie Du dann Deine Sachen, oder Personen dann nach Haus bekommst ist
ist Dein Problem.
Die Strafen in den Ländern sollen auch nicht so ohne sein.

Ach ja, die auswirkungen, Fahrzeuge über 3,5t dürfen nur 80 kmh. fahren. Und müssen wenn sie älter als 7 Jahre, jährlich zum Tüv.
Also auflasten, wenn möglich ist bestimmt nicht falsch.
achim

Gast am 15 Sep 2004 21:05:49

achimHH hat geschrieben:...

Ach ja, die auswirkungen, Fahrzeuge über 3,5t dürfen nur 80 kmh. fahren. Und müssen wenn sie älter als 7 Jahre, jährlich zum Tüv.
Also auflasten, wenn möglich ist bestimmt nicht falsch.
achim


Ich hab's befürchtet. Das klingt danach, als wenn irgendwas auf der Strecke bleibt. Von Tempo 100-110 runter auf 80 -- das klingt nicht akzeptabel für mich.

Muss ich wirklich zwei Gedecke rausräumen, auf ein Brotmesser verzichten, den Wasserschlauch um 5m kürzen, etc., etc.???

Frank

Gast am 15 Sep 2004 21:26:14

hi!


also, die 80 km/h sind nicht das sclimmste, den wer fährt den achtzig? wir auch nicht! immer gucken wer ist der schnellste ist und dran. dazu sieht man dem fahrzeug nicht von aussen sein gewicht an. auch sind die kontrolle hierfür ganz selten.
das ausland ist anders als wir hier. die schweiz wiegt oft bei der einreise und verweigter die die durchfahrt. in spanien weiss ich von freunden das sie ausladen mussten, bis das gewicht stimmt, nur da habe ich keine gesetze dafür.
die federn kann man bei vielen womo-händlern einbauen lassen. auch sawiko und fiedler in bremerhaven bauen eigene systeme ein. auch hier kann man mal nachschauen, die beiden habe homepage. die auflastung hat auch noch einen anderen pluspunkt, du wirst nach gewicht versteuert, das ist günstiger als nach hubraum.
wenn du adac mitglied bist, kannst du dich über die gesetze im ausland informieren. das ist kundenservice bei den.

mabutz am 15 Sep 2004 21:32:10

8) 80??? Ich wollte ich könnte mal 95 fahren, mehr als 90 gibt mein LKW nicht her. Aber wie schon geschildert, man muß bei 100-110 halt die Augen besser offen halten nach Radar etc, vor allen Dingen nach hinterherfahrern, die anhand des Nummernschildes sehr schnell Dein Gewicht haben. Nochmal, ich würd auflasten.
Dieter

Schnecke am 15 Sep 2004 21:41:15

Hallo Frank!
Die 80 km/h finde ich nicht störend ( wenn ich in den Urlaub fahre ,habe ich Zeit).
Zu bedenken ist allerdings, dass 3,850 t in Österreich als LKW eingstuft sind und Go - Maut kosten! Außerdem gibt es für "LKW" andere Parkvorschriften. Frag beim ADAC!
Uns ist der Roller jedoch so wichtig, dass wir das alles in Kauf nehmen.
,
Elke

Gast am 16 Sep 2004 12:02:35

hi!

ich habe es im web gefuden. das sind die kosten für übergewicht.


Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

a) bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt

lfd. Nr. Überschreitung
in v.H. Regelsatz in Euro
198.1 für Inbetriebnahme
198.1.1 2 bis 5 30 €
198.1.2 mehr als 5 50 €
198.1.3 mehr als 10 60 €
198.1.4 mehr als 15 75 €
198.1.5 mehr als 20 100 €
198.1.6 mehr als 25 150 €
198.1.7 mehr als 30 200 €
199.1 für Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme
199.1.1 2 bis 5 35 €
199.1.2 mehr als 5 75 €
199.1.3 mehr als 10 125 €
199.1.4 mehr als 15 150 €
199.1.5 mehr als 20 200 €
199.1.6 mehr als 25 225 €


b) bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme

lfd. Nr. Überschreitung
in v.H Regelsatz in Euro
198.2.1 oder 199.2.1 mehr als 5 bis 10 10 €
198.2.2 oder 199.2.2 mehr als 10 bis 15 30 €
198.2.3 oder 199.2.3 mehr als 15 bis 20 35 €
198.2.4 oder 199.2.4 mehr als 20 50 €
198.2.5 oder 199.2.5 mehr als 25 75 €
198.2.6 oder 199.2.6 mehr als 30 125 €

Pijpop am 16 Sep 2004 13:04:19

Nur mal so - wurde hier auch schon öfters diskutiert:

WER WURDE DENN SCHON MAL RAUSGEZOGEN UND VERWOGEN ???????

Klar - die Problematik mit den 3,5 Tonner Wohnmobilen ist fast jedem
Polizeibeamten bekannt. Wenn nicht gerade eine Schwerpunktkontrolle
Wohnmobile stattfindet - werdet Ihr wahrscheinlich nie gewogen werden.
Es sei denn die Kiste hängt optisch so in den Federn, daß die garnicht
ignorieren können. Es gibt Aufbauten auf 10er Ducs, mit Rollerträger usw.
die fahren wie ein Boot rum. Ein 14 bzw. 15 ( die Neueren ) Duk lässt
sich entweder mit einer Zusatzfeder oder mit Luftbälgen an der Hinterachse so umrüsten, daß optisch nix zu sehen ist auch wenn gerade
4 000 KG Ges. Gewicht haben sollte. Ob man damit mit 140 Km/H durch
die Gegend bügeln sollte - ist eine andere Frage.
Nicht vergessen - die Vorderachslast beim Dukato wird sehr oft über-
schritten. Das sieht man aber nicht.

Pijpop

Gast am 16 Sep 2004 13:12:18

ratgallery hat geschrieben:Danke für die ausführlichen Erläuterungen, Anke und Norbert!
...
Ernster ist der Sachverhalt im Falle eines Unfalls und dem erloschenen Versicherungsschutzt. Ob ich das mit der Obergrenze richtig verstanden habe, weiss ich allerdings nicht. Meint Ihr, dass, wenn das Fahrzeug theoretisch auf 3.850kg aufgelastet werden kann, es aber nur bis 3.500kg zugelassen ist, dass dann der Versicherungsschutz nicht erlischt, wenn im Falle eines Unfalles das Gewicht bei zwar über 3.500kg, aber auch nicht über 3.850kg lag? Und das in diesem Szenario eventuell nicht aufgelastet werden müsste, da das Bussgeld für die 10%-Stufe ja doch nicht untragbar hoch ist?

Etwas grübelnd

Frank


Könnt Ihr das bitte noch mal klarstellen?

Merci!

Frank

Gast am 16 Sep 2004 13:22:08

Schnecke hat geschrieben:Hallo Frank!
Die 80 km/h finde ich nicht störend ( wenn ich in den Urlaub fahre ,habe ich Zeit).
...


Hallo Elke,

generell gabe ich Dir völlig Recht -- ich mag das langsame Reisen genauso wie slow food. Aber meine Vorlieben und Zwänge in Bezug auf die Geschwindigkeit liegen etwas anders als bei Dir:

Mir bereitet es wirklich Vergnügen, auf Autobahnen 100-110 (laut Tacho) dahinzuzuckeln (mit Tempomat und etwas Musik ist das wenig stressend). Auf Landstrassen bin ich eher der 80-90er -- manchmal sicher zum Ärger der Nachfolgenden (aber ich mache immer mal wieder Platz).

Mich auf mehr als 3,5t und 80km/h einzulassen, da tue ich mich allerdings schwer. Mein Wohnmobil ist mittlerweile zudem auch mein Alltagsfahrzeug -- das heisst, es ist nicht immer Urlaub, wenn ich darin sitze. Was nicht heisst, dass ich dann mit 130km/h dahinheize ...

Frank

Gast am 16 Sep 2004 13:42:46

Pijpop hat geschrieben:...
Es sei denn die Kiste hängt optisch so in den Federn, daß die garnicht
ignorieren können. ...


Hängt der? Auf diesem Foto eher nicht, finde ich. Aber in anderen Situationen fiel mir das schon auf. Ich habe allerdings letztlich den Reifendruck erhöht -- und jetzt geht's besser.

Frank

Gast am 16 Sep 2004 14:01:42

hi!

also, dass mit der höheren zuladung und den geringerm zulassung, das stimmt so. die frage ist nur ob du immer sicher bist das du unter 3850kg. solltest du es aber überschreiten, dann ist der versicherungsschutz hinfällig. ich denke du solltest da mal das unverbindlich mit deinem versicherungsmann sprechen, wie sich deine versicherung in einem solchen fall verhält. ich habe da auch schon sehr unterschiedliche dinge gehört, nur noch keinerlei erfahrungen gemacht.es gibt bestimmt auch hierzu toleranzen bei den versicheren.

dokabastler am 16 Sep 2004 14:12:23

Hallo,

da bleibt nur:

Entweder korrekt sein und auflasten
oder
alles abrüsten, was nicht sein muß (Schneeketten? tresor? Roller mit Träger? voller Wassertank?) oder zumindest nicht alles auf einmal mitschleppen damit man nicht permanent überladen ist
oder
Augen zu und durch (die Chance, daß DU jemals gewogen wirst ist nicht groß, aber wenn, dann bestimmt, wenn Du mal zu 4. fährst mit 3900 kg!).


Bei mir habe ichs ziemlich genau dokumentiert.
Nach Ausbau Leergewicht mit vollem Tank und 75-kg-Fahrer: 2890 kg.
Das ist ohne nachträglichem Einbau von Schnickschnack und so!!


Dann vollgepackt für 4 Wochen urlaub mit allem Drum und dran (noch ohne Radlträger und Räder, kommt erst noch dran und nur mit halbvollem FW-Tank und mit 2 Erwachsenen und Notfallausrüstung, Werkzeug undso): 3300 kg.

Zu 4. und mit Räder und mit ziemlich Gepäck bin ich dann wohl auch bei 3500 kg und bei 600 kg Entfernung vom Leergewicht.

dokabastler

Gast am 16 Sep 2004 14:22:46

hi!

zum wiegen kann ich nur sagen das ich das vergüngen schon 4mal hatte. einmal in der schweiz, einmal bei der einreise in die schweiz und 2mal auf der deutschen autobahn.
in der schweiz war alles ok und auf der BAB auch, aber wie ich mit meinem damaligen womo, ein hymer camp 65 mit 3850kg, in die schweiz aus italien kommend einreisen wollte, haben sie mir das nicht erlaubt. wir hatten ein gesamtgewicht von 4456kg und da kann ich das gut verstehen. also kehrt marsch und über österreich zurück nach hause. danach haben wir uns ein Womo auf benz zugelegt mit 4,9To gesamtgewicht, aber auch hier war die zuladung immer ein thema. nun fahren wir einen iveco 65/15 der hat ein gesamtgewicht von 6500 kg und ein leergewicht von ca 4800 kg, damit hatten wir noch nie ein problem.
zuladung ist ein thema, dass wird immer bei uns womo fahrer aktuell sein.

Gast am 16 Sep 2004 14:56:14

:idea:

Wie wär's damit: Da ich meinen Alkoven nicht nutze, könnte ich eine Heliumblase einbauen. :?

Frank

Lothar May am 16 Sep 2004 15:01:09

Tolle Idee, nur womit lenkst du wenn die Vorderräder schweben?
Lothar :roll:

Gast am 16 Sep 2004 15:14:00

Vielleicht den Alkoven hinten dran dengeln? Nebeneffekt: Dann hätte ich ein Wohnmobil-Cabriolet im Fahrerbereich. :wink:

Frank

Schnecke am 16 Sep 2004 20:14:26

Hallo!
Tolle Idee, die Heliumblase. Wenn sie groß genug aufgeblasen wird, könnte man vielleicht auch mit dem WOMO Verkehrsstaus überfliegen!
Warum nicht gleich einen Propeller auf dem Hekifenster?
Es gibt doch schon Amphibienwomos - warum nicht auch Flugwomos? :D :D
,
Schnecke

peterhubertus am 17 Sep 2004 09:26:57

ratgallery hat geschrieben::idea:

Wie wär's damit: Da ich meinen Alkoven nicht nutze, könnte ich eine Heliumblase einbauen. :?

Frank


Nein nein, nicht so! Du befüllst dein GANZES womo mit Wasserstoff und atmest durch einen Frischluftstrohalm von aussen. NICHT RAUCHEN! Spart knapp 20 kg!

elinor am 17 Sep 2004 11:42:48

Hi Frank,
wenn Du mal wieder wiegen willst:
Das Müllheizkraftwerk der EAD hat eine Waage - geht ganz einfach:
reinfahren, freundlich winken, wiegen, U-Turn ums Häuschen, winken + raus. Kost nix.
Musst also nicht immer bis Günzburg fahren :D

Beduin am 17 Sep 2004 11:58:35

Hallo Elinor

bei uns geh ich auf die deponie zum wiegen, aber bekommen immer was in die Kaffekasse und freun sich dann auch.

zu den 80Km/h, das gilt nur für Laster, da wir/ihr ja ein Sonder Kfz Wohnmobil fahrt gilt das nicht!!!!!!!

War extra beim TÜV zum Nachfragen

Jagstcamp-Widdern am 17 Sep 2004 12:22:08

nenene!

die 80 kmh gelten für alle kfz> 3,5t, also auch sonstige kfz!
:!:

grusz hartmut

Pijpop am 17 Sep 2004 14:13:21

Leider - alles was über 3,5 T liegt = max: 80 KM/H in Deutschland

Dem Schröder sein gepanzeter DC wiegt wahrscheinlich mehr - nur
für die Herren gelten Sonderrechte. Aber leider nur für die!!!!!!!!!

Pijpop

Beduin am 17 Sep 2004 16:37:05

und was erzählt der mir dann ?????????????????????????

und wenn kann man noch fragen der sich auskennt???????????????????

TzTzTzTz, kann man nicht mal mehr dem TÜV trauen????????????????

Jagstcamp-Widdern am 17 Sep 2004 16:43:51

dem tüv trauen? - um gottes willen!
die wollen nur dein bestes:euroeuroeuro....

grusz hartmut

Gast am 17 Sep 2004 20:14:43

peterhubertus hat geschrieben:Nein nein, nicht so! Du befüllst dein GANZES womo mit Wasserstoff und atmest durch einen Frischluftstrohalm von aussen. NICHT RAUCHEN! Spart knapp 20 kg!


Und dann mache ich einen "Hindenburg"-Aufkleber dran ... :flamingdev:

Rauchen tue ich sowieso nicht. Aber wegen 20kg? Nee, ich habe beschlossen, meine Hängerkupplung abzubauen und die schweren Stützen hinten. Da bin ich sowieso zu morgenmuffelig, um die wieder einzufahren -- also fahre ich sie auch abends nicht aus.

Eventuell geht die Markise ebenfalls in den Keller. Das dürfte etwas bringen.

Frank

Gast am 17 Sep 2004 20:35:30

elinor hat geschrieben:Hi Frank,
wenn Du mal wieder wiegen willst:
Das Müllheizkraftwerk der EAD hat eine Waage - geht ganz einfach:
reinfahren, freundlich winken, wiegen, U-Turn ums Häuschen, winken + raus. Kost nix.
Musst also nicht immer bis Günzburg fahren :D


Danke für den Tip, elinor! Das Müllheizkraftwerk ist das an der Kasinostrasse? Ich bin Zugereister ...

Fragt

Frank

Gast am 17 Sep 2004 20:39:06

Beduin hat geschrieben:...
zu den 80Km/h, das gilt nur für Laster, da wir/ihr ja ein Sonder Kfz Wohnmobil fahrt gilt das nicht!!!!!!!

War extra beim TÜV zum Nachfragen


Das wäre zuuuuu schön gewesen -- aber die StVO-Vorschrift gibt nix her diesbezüglich. Schade.

TÜV? Ich war wegen meines Rollers dort und bin wieder weg, bevor die das Teil befingern konnten -- freundlich oder kommunikativ waren die nicht. Die Jungs von der DEKRA waren sehr viel hilfsbereiter.

Frank

elinor am 18 Sep 2004 17:48:11

Hi Frank,
g e e e nau. Das isses. Wir haben nur eins in DA :)

Gast am 16 Nov 2004 22:00:03

Auch in Bezug auf mein Gewichtsproblem geht's voran:

Ich habe vor ein paar Wochen dem Händler mitgeteilt, dass mein Wohnmobil zu schwer und somit nur eingeschränkt nutzbar ist. Er will das natürlich mit eigenen Augen sehen und so haben wir uns darauf geeinigt, dass ich morgen mit dem leergeräumten Fahrzeug zu ihm fahre und er es wiegt.

Das ist ein unangenehmer Aufwand -- aber was soll ich machen. Ich bin heute also noch mal aus Neugier fast ganz leer (aber mit fast vollem Tank --> 65 Liter) auf die Waage gefahren: 3230kg waren es mit mir (80kg inklusive Kleidung). Dazu kommt der mittlerweile abgebaute Rollerträger mit 60kg (schätzt der Händler). Abzuziehen sind noch zwei Gasflaschen, die nach jetzigem Füllstand vielleicht 20kg wiegen.

Das ergibt, wenn ich die Definition von Leergewicht in einem Thread hier richtig verstanden habe:

+3230kg -- gewogen
+0060kg -- Rollerträger
-0020kg -- Gasflaschen
----------------------------
3270kg -- Leergewicht

Das kann nicht sein, oder? Aber selbst, wenn ich das Zubehör rausrechne, welches wahrscheinlich nicht vom Hersteller beim Verkauf drin/dran war (keine Ahnung, wa das war -- ich bin kulant und nehme 150kg an), dann komme ich immer noch auf 3120kg.

Im Schein sind 2900kg Leergewicht eingetragen, zulässiges Gesamtgewicht sind 3480kg.

Was sagt mir das alles?

Wenn ich eine "normale" Ausrüstung mitführe, der 100l-Wassertank gefüllt ist und ich nur alleine unterwges bin, dann wiegt das Wohnmobil berits (ohne weitere Mitfahrer, mit Rollerträger und Roller) 3660kg. Das habe ich im Sommer ja so gewogen.

Eine Benutzung mit weiteren Mitfahrern ist ausgeschlossen.

Die Kardinalsfrage: Hätte mich der Händler auf die Problematik hinweisen müssen?

Ich meine: Ja, denn er wusste von meinem Roller, ich habe explizit nach dem Wassertank gefragt, da ich "wild" stehen will, zudem habe ich noch um ein Angebot für eine Solaranlage gebeten, die auch nicht wenig wiegen dürfte. Der Verkäufer hätte sich meiner Meinung nach also mit dem Thema Gewicht auseinandersetzen müssen -- und mich sachkundig beraten. Er wusste, dass es mein Erstkauf war und ich Laie.

Was wird er mir morgen entgegenhalten?

-Frank

Nasenbär am 16 Nov 2004 22:31:17

Hallo Frank
Hatte ja schon mal was dazu geschrieben. Meiner Meinung nach sind die Hersteller in die Pflicht zu nehmen. Ich habe schon von Fahrzeugen gelesen, die eine Zuladung von vieleicht 150kg haben. Das Problem ist, die Käufer wollen immer mehr Komfort, die Hersteller bieten das, um Fahrzeuge zu verkaufen, wir haben hier (und in anderen Ländern) die magische 3500 Grenze, die jeder Kunde nach Möglichkeit einhalten will, wegen der bekannten Nachteile wenn es darüber geht. Also müssten die Hersteller Materialen einbauen, die leicht sind. Habe von einem Mobil gelesen, wo das verwirklicht wurde. Allerdings ist das wieder aus Preisgründen nicht zu verkaufen. Ich habe mir jetzt ein kleineres Womo gekauft um Gewichtsmässig klar zu kommen. Ausserdem baut ja Dethleffs schon leichtere Materialien ein. Aber das wohl auch aus einen anderen Grund :wink:

Beduin am 16 Nov 2004 23:02:25

Hallo

so wie ich das bisher mitbekommen habe.
seit ´98 sollte! muss! das leergewicht "Die Masse im Fahrbereiten Zustand" sein.
Also mit Sprit, Wasser, 2 Gasflaschen, Kabeltrommel und 75kg Fahrer.

und ich meine mich auch zu erinnern das ich einen bericht gelesen habe in dem steht das ein händler ein fahrzeug hat zurücknehmen müssen! eben weil es nicht als womo zu nutzen war, eben wegen der zu geringen zuladung.
stand das nicht sogar hier bei den "News"

Mit dem neuen Cristall habe ich echt glück, das Alko fahrgestell ist ja auch um einiges leichter. zuladung bei zzG 3,5T um die 1000 Kilo :D Fahre dann zur sicherheit auch mal wiegen, bevor ich mein gedöns wieder einlade.
Masse in Fahrbereiten zustand, extra bei Cristall nachgefragt, wurde bei dennen schon ´97 so gemacht. 2400 Kilo, wurde auch so als leergewicht im brief eingetragen. :D

Gast am 16 Nov 2004 23:11:27

Beduin hat geschrieben:Hallo

so wie ich das bisher mitbekommen habe.
seit ´98 sollte! muss! das leergewicht "Die Masse im Fahrbereiten Zustand" sein.
Also mit Sprit, Wasser, 2 Gasflaschen, Kabeltrommel und 75kg Fahrer.
...


Ah, Gasflaschen auch noch. Das klingt gut, wenn diese Regelung auch für ein Wohnmobil gilt, dass vor 1998 zugelassen wurde.

Ist das so?

-Frank

Beduin am 16 Nov 2004 23:15:12

hallo Frank,

ob das bei deinem so ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Sondern nur das es so sein sollte!

Wobei ich nicht glaube das es wirklich viele Hersteller juckt, den wen man so rumliest, es wird nicht besser, bei den neu Wagen.

Kannst ja mal goggeln gehen, selber bin ich jetzt zu müde und gehe schlafen

Gast am 16 Nov 2004 23:38:58

hi!

grundsätzlich gilt in dieser sache, dass du dich kundig machst. nur wo soll dass stattfinden? hier ist der schwarze peter wieder beim händler, der dich kundig machen muss. die masse fahrbarer zustand ist erst vor ein paar jahren eingeführt worden. ob sie auch für womos gilt die davor zugelassen worden sind ist fraglich, aber in deinem fall erstmal zweirangig. den erst muss mal dein leergewicht ermittelt werden und das war früher immer mit vollem tank diesel und fahrer gleich 75KG. welche dinge an sonderzubehör eingebaut sind und wer sie eingebaut hat, bevor du das womo übernommen hast, ist sache des verkäufers, aber bitte nicht zu früh freuen, in deutschland gilt immer noch die beweispflicht. also erstmal schauen und hören was der händler morgen so alles von sich lässt. ehrlich meinung von mir ist, dass du das recht auf wandlung hast. mit glück wird das der händler auch einsehen. wenn nicht, dann brauchst du einen anwalt und der muss die sache dann ins laufen bringen, das heisst das ein gutachten gemacht werden muss, dass gespräche die zum verkauf des womos geführt worden sind aufgeschrieben werden müssen und alle die was damit zu tun hatten als zeuge benannt werden müssen. selbst eine auflastung bringt dir nichts, da das fahrgestell nicht viel hergibt. um roller und familie und wasser und kleinkram und futter und was nicht alles mitzunehmen, brauchst du gut 600 kg, da ist aber die sonderausstattung die jetzt schon im womo verbaut ist nicht mitgerechnet.
ich drücke dir fest die daumen und hoffe der händler weiss um seine bescheidene aussichten. nimm dir auf alle fälle einen zeugen mit!!!

Gast am 16 Nov 2004 23:50:44

Danke, Anke und Norbert.

Ich hoffe auch, dass der Händler es so sieht. Aber selbst dann ist das Thema nicht durch, denn wenn ich Wandeln kannn, dann darf ich meines Wissens auch Mindern. Wandeln möchte ich nicht, denn generell ist das Teil schon OK und ich habe viel Arbeit reingesteckt. Und wenn Mindern, dann um wieviel?

Der Händler hat das Wohnmobil für 15.000 Euro in Zahlung genommen und an mich für 19.000 Euro verkauft. Wenn er verträglich reagiert -- auf was mag der sich einlassen?

Ich werde morgen einfach nur mal hören. Zeugen werde ich nicht haben, aber beweispflichtige Äusserungen sollte er morgen ja kaum machen können. Ich kann mir zumindest nichts Kritisches vorstellen. Wenn es Probleme gibt, dann geht das eh nur noch schriftlich mit Aufforderungen und Fristsetzungen. Dazu habe ich allerdings überhaupt keine Lust ... :(

-Frank

Gast am 17 Nov 2004 00:01:45

mindern, hmmm das ist eine sache die meist von gutachtern festgelegt wird. oder macht es wie im basar, einfach aushandeln. nur bedenke, damit wird die sache nicht fahrbarer. denke auch an deinen versicherungsschutz. der erlischt im falle einer überladung die nicht mehr vom hersteller technisch abgedeckt ist. einfach erklärt, wenn das fahrzeug eigentlich ein 4 to ist, aber in den papieren nur 3,5to eingetragen hat, dann kann es trotzdem mit einer überladung zurecht kommen bis 4 to. wenn es aber nur 3,5 to max gibt und keinen mehrleistung möglich ist, dann sind die sicherheitsrelevante dinge auch nicht dafür ausgelegt und somit ein fressen für jede versicherung um nicht zuzahlen. das ist auf jedenfall eine überlegung wert.
ich habe irgendwo gelesen, dass es auch zutreffen kann das eine versicherung nicht zahlt, auch wenn man nicht schuld hat, nur ich weiss nicht mehr genau wie das zusammen hängt. es war so mit "wäre vermeidbar gewesen, wenn das gegenerische fahrzeug dem technischen stand entsprochen hätte usw...das sind dinge die man nie aus den augen lassen soll.

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