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Jake,
wie ich schon geschrieben hatte: Sprit für die Leihfahrzeuge, Maut, Handy-/Telefonkosten in nicht unbeträchtlicher Höhe, "erhöhte Kosten für Leihfahrzeuge", auch wie erwähnt, was letzteres soll bin ich noch damit beschäftigt zu ergründen. Ferner Kleinbeträge wie Bankspesen der Auslandsüberweisung und Kreditkartenbenutzung im Ausland. Hai!
Mal ´ne Frage: Hattet ihr keinen Schutzbrief, also ohne Herstellerbezogenheit? CU Wolf Nochmal:
Während der Garantiezeit ist einzig und allein der Hersteller, in unserem Fall also FIAT der Ansprechpartner. Kein Schutzbrief-Versicherer, Autoclub oder ähnliches!!
hallo wieso? ich wuerde mich jedenfalls vom oeamtc (vgl. adac) zur naechsten fiat werkstaette schleppen lassen wenn das schneller geht der dekcungsumfang ist aber offenbar beim oematc schutzbrief ein anderer (kostet 36,- im jahr oder so) die decken nicht nur eine evt pannenhilfe sondern auch abschleppung bis zur naechsten geeigneten markenwerkstaette uebernachtung rueckfahrt mit mietwagen oder bahn wieder anreise zur fahrzuegabholung ect ect warum sollte ich mich mit einen popeligen marken assistance rumschlagen wenn die dort nicht spuren? das die reparatur dann in der markenwerkstaette erfolgen muss ist logisch aber schadensanalyse kann durch jeden pannendiesnt auch erfolgen die ODB II schnittstelle zum auslesen der wesentlichen hauptfehlerspeicher ist genormt, dass kann jede hinterhofwerkstatt und natuerlich auch der pannendienst die fiat werkstaette kann dann aber zusaetzlich noch tiefer ins menu rein und hat zugang zu zusaetzlichen werten aus den fehlerspeichern lg g Mein Schutzbrief-Versicherer hat jegliche Aktivitäten abgelehnt im Hinblick auf die Fiat-Garantie; dort hatte ich zu allererst angerufen. Mehr kann ich Dir dazu auch nicht sagen, außer daß ich hoffe, nie mehr in so eine Situation zu kommen.
hallo ich habe davon gehoert dass es da auch schlechtere anbieter gibt ich halte an sich nicht viel vom oematc, der ist halt auch nur so gut wie der mitarbeiter der dich gerade bedient, aber in der beziehung muss ich sagen: 1A ich habe nebenbei auch noch ein altes auto und eine nicht ganz so sorgfaeltige werkstatt, da kanns schon mal passieren das man von einer ausfahrt nicht problemlos zurueckkommt. in allen faellen immer tolle hilfe - toller helpdesk, analyse des genauen fahrzeugstandortes und info ueber fehlersymptomatik (geht inkl GPS position direkt per datenfunk an den pannenfahren) - telefonservice (anruf 5 minuten vor eintreffen des pannenfahrers um sich vom auto entfernen zu koennen) - pannenhilfe immer innerhalb von max. 90min (meist 40min, in dringenden faellen bei behinderten hauptstrecken oder heikler fahrzeugposition im immer innerhalb von 10 bis 15min) - meist ambitionierte fehleranalyse (abhaengig vom jeweiligen pannenfahrer) - bei erfolgloser fehlerbehebung einschleppung in eine beliebige gewuenschte werkstaette mit abschlepper immerbinnerhalb von max. drei stunden - ersatzfahrzeug (nur PKW, logisch ..) um die aktuelle fahrt fortsetzen zu koennen innerhalb von meist ca 90min (kostet im pannenfall fast nix fuer einen oder zwei tage) und und und und das bei allen arten von problemen, vom leerfahren des tanks bis zum kapitalen motorschaden oder unfall und selbstverstaenldich auch bei neuwaegen! ich habe das in den letzten sagen wir mal fuenf jahren vermutlich rund 20 mal genuetzt. fuer die 40,- die das im jahr (ohne jeden selbstbehalt) kostet kann ich mich echt nicht beschweren scheint aber nicht ueberall so gehandhabt zu werden was ich lese ... das ist uebel lg g Hallo Lira, mag stimmen. Nur mit Garantie u. Gewährleistung habe ich in diesem Falle in D meine Schwierigkeit. Bei Jakeomats Fahrzeug greift doch zunächst die gesetzliche Gewährleistung, u. die betrifft den Händler. Dieser hat über sein Vertragsverhältnis mit dem Womo-Hersteller Zugriff auf diesen, der wiederum auf den Basishersteller, also Fiat. Die Garantie ist doch eine Freiwilligkeitsleistung,meines Wissens nicht einklagbar u. auch nicht gesetzlich geregelt. Wird doch nur gegeben, um konkurrenzfähig zu bleiben. Erinnere noch, als die Gewährlstg. gesetzlich wurde, dass die meisten deutschen gr. Fahrzeughersteller zunächst die Garantie strichen u. erst, nachdem Kunden zu ausländ. Herstellern abwanderten, wieder Garantie gaben. Die Mobilitätsgarantie ist doch eine ähnliche Sache. Es handelt sich doch nur um ein Versprechen, hier liegt m. E. der Knackpunkt, nicht einklagbar. Die Gewährlstg. ist einklagbar u. falls es das Gesetz hergibt(?), alle damit verbundenen Kosten, notfalls per übrigem BGB. Nachdem das Fahrz. so jung ist, gibt es auch mit der Beweislast keine Probleme. Richi Heieiei, wie stellt man sich das vor?!
Bei mir war das so, daß ich mutterseelenallein in meinem allerersten alleinigen (der höchst unfreiwillig allein war) Urlaub früh um halb neun auf dem Lukmanierpass stand, im strömenden Regen, als der Motor flöten ging. Mir zumindest war es wirklich egal, ob es Garantie oder Gewährleistung heißt, wichtig war für mich, irgendwie wegzukommen und irgendwie weiterfahren zu können. Und ob ich nun, Monate später, wegen ein paar hundert Euro irgendwelche Gerichte bemühe und juristische Mühlen in Gang setze, die mich wiederum nur Zeit, Geld und Nerven kosten, wo ich mit der Regelung des gesamten Nachlasses meines Mannes schon im vergangenen Jahr derart überstrapaziert bin, das sei dahingestellt. Ich für mich hab unter die "Sache" wirklich den Haken gemacht und bin froh, wenn mein Fahrzeug fährt und werde beinahe hysterisch, wenn es irgendwelche komischen Geräusche von sich gibt. Denke mal, Jake mit zwei Kindern wird zunächst auch nur an ein Weg- und Weiterkommen gedacht haben, wobei sich dies in seinem Fall nun wirklich nicht ganz einfach organisieren ließ. Dafür war er auch nicht ganz allein auf sich gestellt.
hallo richi du hast voellig recht aber in der praxis wuensche ich jedem betroffenen damit viel glueck denn genau genommen haette jakeomat nicht die assistence sondern seinen haendler anruefen meussen im schadensfall. und den auffordern taetig zu werden da waere er aber wahrscheinlich heute noch da oben da das nicht passiert ist hat er aber nun kaum chancen allfaellig "uebrigbleibende" kosten an den haendler abzuwaelzen denn zum wesen der gesetzlichen gewaehrleistung gehoert ganz zentral der umstand dass DER HAENDLER die moeglichkeit erhaelt MIT SEINEN MITTELN den schaden zu beheben. erst wenn der handler - auch nach setzung von nachfristen - nicht taetig wird darf ersatzweise repariert und duerfen die kosten spaeter auf den haendler ueberwaelzt werden der richtige ablauf waere also gewesen den haendler zur hilfe aufzufordern und dessen (vermutlichen) verweis auf die fiat assistence abzuwarten. DANN geht auch wieder der rueckgriff mit den evt restkosten .. ist aber wohl alles ziemlich praxisfremd lg g lg g Hallo abo, richtig. Praxis ist jedoch, dass die meisten Händler sich der rechtlichen Lage nicht bewusst sind oder wollen. In solch einem Notfall hätte ich den Händler p. Fax benachrichtigt u. ihn unter Fristzwang gesetzt. Nach deren Verstreichen wäre ich zur Selbsthilfe berechtigt gewesen u. hätte damit freie Hand gehabt. Gleichzeitig nachrichtl. an Anwalt mit der Massgabe, mich vor Fehlern zurückzuhalten. Bei Schwierigkeiten beim Schadensersatz Klagen, 1.Händler, 2. Schtzbriefvers. Kostenrisiko eh über Rechtsschutz. Richi ... bloß ganz schön blöd, wenn man grad kein Faxgerät und die entsprechenden Kontaktadressen und -nummern nicht zur Hand hat.
hallo ja logisch, aber die frist ist ja wohl zwangslauefig eine laengere. unter zwei wochen wird das nix werden. was machst denn wenn der haendler (oder chef) auf urlaub ist? vermutlich wuerde ich versuchen per email ein indirektes ok zu bekommen so in der art wie ".. bitte um info ob ich mich mit diesem oder jenem problem direkt an die hersteller assistence wenden soll und bekanntgabe der telefonnummer der assistence" da wird es vermutlich antwort geben und das gilt wohl schon mal zumindestens als indiz dass der haendler die assistence als erfuellungsgehilfen akzeptiert was dann am ende rauskommt ist eh immer die frage, aber so wuerde ich es halt machen voraussetzung ist ein "ordentlicher" schutzbrief der auch hilft, denn auch diese antwort wird zb am wochenende nicht kommen und bis dahin braucht man wen der hilft lg g
...Jepp, und das ganze auch noch Sonntag mittag passiert (da habe ich zum ersten Mal die Fiat CA angrufen). Solange einem das in D in der Nähe des Wohnortes passiert, und man z.B. die Möglichkeit hat, von einem Freund/Verwandten abgeholt und heimgefahren zu werden, ist das sicher eine Möglichkeit. (Dann kann man zur Not bis zum nächsten Werktag warten). Aber ansonsten ist das Ganze wirklich praxisfremd und steht vom Aufwand her in keinem Verhältnis zum Ertrag. Allein für die abstrakten "entgangenen Urlaubsfreuden" könnte man einen jahrzehntelangen Gutachterprozess führen, um dann vielleicht ein- oder zweihundert Euro Entschädigung zu erhalten... Die Zeit, die man dafür verplempert, nutze ich lieber für einen neuen Urlaubs-Anlauf. Zum Glück war ich nicht mit Kindern unterwegs (habe auch keine) sondern mit Freunden, ansonsten wäre die Lage wirklich noch schlimmer gewesen... Viele Jake
das ist völlig verkehrt, in den unterlagen von fiat camper-assistance (ich habe sie hier vorliegen und die sind erst 1 monat alt) steht ganz klar, wie man sich zu verhalten hat und danach haben lira und auch jako alles richtig gemacht, zumindest für deutsche verhältnisse, in ösi-land mag das etwas anders sein, aber darüber erlaube ich mir kein urteil
hallo was verkehrt und was richtig ist haengt wahrscheinlich davon ab was du beanspruchen willst: - die garantie des HERSTELLERS im rahmen der garantiebestimmungen mit allen ihren einschraenkungen und ausschliessungsgruenden -> ASSISTENCE VERSTAENDIGEN oder - die gesetzliche gewaehrleistung des HAENDLERS welche innerhalb der fristen (6 monate) alle dir entstandenen kosten ohne wenn und aber uebernehmen muss -> HAENDLER VERSTAENDIGEN lg g PS: zwischen AT und DE gibt es da meiner meinung nach kaum unterschiede no comment, du weisst ja eh alles besser :wink: Hallo, alle haben recht, vor allem bezügl. der Praktibilität , wollte das Ganze formal klären. Erst nach anwaltlicher Kaufvertragsprüfung werde ich das nächste Womo kaufen, wie es in nächster Zeit aussieht, wird wieder der Kunde König. Ansonsten wird man ja für solche Fälle wohl nicht mehr ohne Internetkomm. by Satellit auskommen(iron.) . Ich wünsche jakeomat jedenfalls einen für Ihn guten Ausgang ohne weiteren Ärger u. hoffe, dass er bald sein Womo geniessen kann. Richi
hallo der :wink: taeuscht nicht darueber hinweg dass du hier deine meinung einstellst die du aber nicht zu begruenden in der lage oder willens bist das ist dein gutes recht, traegt aber zur klarheit in der sache nicht bei in manchen foren bezeichnet man user mit diesem verhalten als trolle .. die entsprechenden bestimmungen der gesetzlichen gewaehrleistung setze ich als bekannt voraus da sie sie hier schon viele dutzend mal zitiert und verlinkt wurden, sie sind ueber die suche zu finden und wer sie nicht findet fuer den stelle ich sie gerne auch noch ein 26igestes mal hier ein... wo sind die quellen fuer deine meinung zu der situation? lg g
lira und jakeo haben die handbücher von camper-assistence vorliegen, genauso wie ich und ich bin nicht bereit, für dich hier auszüge aus diesem handbuch zu veröffentlichen. ich dachte, die trolle gäbs nur in norwegen, dass sie jetzt in wien wohnen, wusste ich noch nicht, sorry Hallo Dieter, Hallo Abo.....
bitte sachlich bleiben. Die erste Frage ist doch wer ist mein Vertragspartner? Mein Händler, oder Fiat? Habe ich beim eine Zusätzliche GARANTIE abgeschlossen die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, oder nicht. Prinzipiell hat mal der Hersteller mit dem Endkunden nichts zu tun! Also ist der Händler mein Ansprechpartner, den der hat ja auch mein Geld kassiert!!!! Das es natürlich für den Händler besser, billiger und einfacher ist zu sagen "Da must du dich an den Hersteller wenden" ist logisch, jedoch nicht rechtens. Dies passiert oft beim Kauf in Habndelsketten, geht da was kaputt heist es oft man müsse das Ding an den Hersteller oder Support senden, was aber nicht Rechtens ist, und wenn man denen dan mit den entspprechenden § kommt (BGB §231 und FF) dann bekommt man als Kunde auch sein recht, aber erst nach langen und nervenaufreibenden Gesprächen. Hier in diesem Fall sieht es kompliziert aus, vor allem wegen dem ersten posting, von dem Jake hoffen muss das es nie sein Händler oder jemand von Fiat liest, den sonst bietet er denen einen wunderbaren Hebel zum ansetzten, wer trotz eindeutiger Warung weiterfährt verhält sich fahrlässig!!! Ich bin gespannt wie die sache ausgeht und wünsche Jake alles Glück das Ihm auf seiner ersten Tour ja leider verlassen hat zurück.
hallo du bellst den falschen baum an in mehrerlei hinsicht ... g
Hi Pilote, danke für die guten Wünsche. Für obigen Kommentar wiederhole ich mich aber gerne an dieser Stelle nochmal: Wenn nach Ölstandskontrolle (die ok war) und Wiederanlassen des Motors die Warnmeldung weg ist, kann man mein Verhalten wohl kaum als fahrlässig bezeichnen. Oder was meinst du, was eine Werkstatt macht, die zwar im Fehlerspeicher sehen kann, daß die Warnung mal kam, aber jetzt nach Überprüfung des Ölstands nicht mehr da ist... Den Motor trotzdem zerlegen, um zu sehen, ob die Ölpumpe nicht vielleicht einen Treffer hat? Wohl kaum... Die würden dir auch sagen, daß du weiterfahren sollst, weil offensichtlich eine Falschmeldung des Sensors vorlag. Ich bin echt erstaunt, wie viele auf diesem Punkt rumreiten :roll: Klar, im Nachinein wissen wir jetzt alle, daß tatsächlich was im Argen lag, und schon kann man böse anklagend auf den ignoranten Fahrer zeigen. Sorry Leute, aber das grenzt an Heuchelei :!: Da bitte ich doch mal alle, schön tief in eurem Gedächtnis zu kramen und mir zu erzählen, wer denn alles sein Fahrzeug wegen einer solchen (oder ähnlichen) Fehlermeldung in die Werkstatt geschoben hat, obwohl nach einem erneuten Start und der anschließenden Fahrt die Fehlermeldung nicht mehr kam :?: Bei der aktuellen Elektronikanhäufung in den Fahrzeugen gehören Falschmeldungen doch zur Tagesordnung und jeder Mechaniker, Pannenhelfer etc. wird dir sagen: "Mach mal den Motor aus, starte das Ding neu (auf Computerdeutsch: Boote den Fahrzeugcomputer mal neu, was anderes passiert da nämlich auch nicht!) und schau, ob die Fehlermeldung immer noch kommt. Falls ja -> Werkstatt, falls nein -> Weiterfahren. Habe fertig & Flasche leer. Jake Hallo Jake,
ich will dich nicht anklagen und mit 100% sicherheit hätte ich genau so gehandelt wie du. Und du hast vermutlich auch recht, nur gibt es leider zwischen Theorie und Praxis den unterschied. Richter sind nur Menschen und ich habe selbst erst vor kurzem die leidige Erfahrung gamacht das ein Richter einen Antrag des Anwaltes ruck zuck umkehren kanst, will ja nicht sagen dass der Richter bestochen war, aber er war sehr parteiisch. Nochmals ich hätte es 100% genau so gemacht wie du! Hallo Kintzi!
Wenn Du vor Kauf schon einen Anwalt konsultieren willsit, nützt das bestimmt auch nichts. Kann Dir Dein Anwalt oder ein anderer sagen, wie in den ersten zwei Jahren, Mängelrügen abgewickelt werden müssten? Nein ich glaube nicht. Was meinst Du, welche Schwierigkeiten es gibt, ein Mobil in einer angemessenen Zeit, wieder mängelfrei zurückzubekommen. 10-14 Tagen, 2-3 Monaten? Solange es keine durchgefochtene Klage zu diesem Thema gibt, sind wir Händler und Hersteller wehrlos ausgeliefert. Warum sollen diese sich eilen? Ersatzfahrzeug, Nutzungsentschädigung, angemessene Kostenerstattung ( wer kann für 3o Cent ein WM bewegen?) alles Mangelware. WM hinstellen und froh sein, nach ein paar Monaten, es wieder abholen zu dürfen. Die allgemeine Garantie läuft selbstverständlich auch noch schön weiter. Solange in der richterlichen Entscheidung ein WM als Freizeit-Fahrzeug eingestuft wird, ändert sich hier nichts. Warum, verstehe ich auch nicht. Wir haben gutes Geld für gute Ware gezahlt. Ob Freizeit oder tägliches Leben. Ich will etwas nutzen, was-weil bezahlt ist, mir aber vorenthalten wird, nicht nutzen kann. Kann ich defekte Freizeitsocken, mit gekauften Löchern, auch nicht mängeln. Gibt es in der Geschäftswelt überhaupt noch so ein gebaren? Wo, kann man sich dieses noch leisten. Jawohl in der WM-Branche, was viele hier bestätigen könnten, sich aber nicht trauen, weil stillschweigen vereinbart wurde Ich bin vielleicht geladen! Was,Wo, steht etwas über eine angemessene Reparatur-Zeit? Hallo abo! Die gesetzlichen Bestimmungen eines Rechtsweges, kennen wir so einiger Maßen. Käufer an Verkäufer im Innenverhältnis dieser an den Hersteller. Nur, wie weit gehen die gesetzlichen Vorgaben im richtigen Weg, oder sind überhaupt im Ansatz richtig?. und tschüss ingemaus Men ähnliches Posting ist verschwunden, wollte nicht zweimal schreiben
hallo naja - fakt ist, dass das gesetz eben so ist und so judiziert wird oben ging es primaer um die "restkosten" die nach der garantiereparatur für den nutzer übrigbleiben werden. die garantie schliesst diese kosten ausdrucklich nicht ein beim hersteller wird daher wenig zu holen sein denke ich muesste ein gluecksfall sein dass das klappt der einzige weg waere den haendler im rahmen der gewaehrleistung in die pflicht zu nehmen. der kann da nicht raus, das ist sicher dazu bedarf es aber eben der richtigen vorgansgweise aber ich glaube jeder der will hat es schon verstanden ... lg g Hi,
durch den Kauf eines Womos bei einem Womohändler bin ich nur mit einem einzigen ein Rechtsverhältnis, aus dem ich Ansprüche, hier z.B. gesetzlich geregelte Gewährleistungsansprüche (oder Garantieansprüche bei regelmäßig Service sprich Einhaltung der Garantiebedingungen meinerseits) im Fall vorhandner Mängel herleiten kann, eingegangen, und das ist einzig der Womohändler. An den muss ich mich "in allen Fällen" wenden. Gegen hier z.B. Eura oder Fiat oder sonstwen habe ich aus diesem Rechtsgeschäft heraus keinerlei Ansprüche. Alle diese habe mit mir gar nichts zu tun. Sollte hier dennoch ein Dritter (Fiat mit dem Camperservice) eintreten und meine Ansprüche aus diesem Rechtsgeschäft erfüllen, so ist formaljuristisch zu unterstellen, dass dieser Dritte es in ausgesprochenem oder unausgesprochen unterstelltem Auftrag meines Rechtsgeschäftspartners, hier dem Womohändler tut und dieser offiziell oder stillschweigend unterstellt das so an den Dritten delegiert hat. Sollten aber Dinge dabei unerledigt offen bleiben, kann ich sie nicht bei diesen Dritten, sondern juristisch nur bei meinem Rechtsgeschäftspartner, dem Womohändler geltend machen. Wenn jakeomat "alle" seine Ansprüche erfüllt haben will, muss er diese bei seinem Rechtsgeschäfstpartner, und das ist nicht Eura od Fiat sondern sein Womohändler auch schritlich erst mal anmelden, am besten überbringen mit Bestätigung Eingang - und wenn aus der Not heraus umständehalber anders nicht möglich auch noch nachträglich in angemessenem Umfang so, so dass dieser dadurch nicht benachteiligt wird, höheren Aufwand/Folgekosten hat. An Fiat, Camaperservice und Co hat jakeomat gar keine Ansprüche. Fiat hat jakeomat gar kein Chassis verkauft sondern ein Rechtsgeschäft darüber incl Garantie und Camperservice nur mit Eura und sonst niemand. Eura wiederum hat zu dem Chassis als Wertschöpfung den Womoaufbau gesetzt und hat Chassis + Garantie + Camperservice + Aufbau im Rechtsgeschäft an den Womohändler abgegeben. Und einzig der hat alles, FiatChassis + Camperservice/incl Garantie + Aufbau an jakeomat per Rechtsgeschäft verkauft. Einzig und nur mit dem hat jekeomat in allen Fällen zu tun und sont gegen niemand Ansprüche. Und wenn ADAC und Co herausfinden, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, und das fragen sie wegen der Kosten gezeilt ab, dann tun sie halt nichts und irgenwo im Kleingedruckten des Schutzbrief wirds auch so stehen- der Kosten wegen. Jetzt will ich aber auch mal meinen Senf dazugeben:
Was die Gewährleistungsansprüche angeht, gebe ich euch recht: diese bestehen aufgrund des Kaufvertrages nur gegenüber meinem Händler. ABER Die Ansprüche aus der Garantie (heißt ja auch Herstellergarantie) habe ich gegenüber dem Hersteller, nicht dem Händler (lest euch mal eure Garantiehefte durch!). Deshalb kann ich ja auch für eine Garantiereparatur jeden beliebigen Vertragshändler des Herstellers aufsuchen (und zwar überall, wo die Garantie gilt, nicht nur in Deutschland) und die Beseitgung des Mangels verlangen und muß nicht zu meinem Händler. Man hat ja auch weiterhin einen Garantieanspruch, wenn der Händler pleite geht (da ggü dem Hersteller und nicht dem Händler). Ähnliches gilt für die FIAT Camper Assistance: Dies ist explizit ein Anspruch, den der Käufer gegenüber Fiat hat, das hat nix mit dem Händler oder der Gewährleistung zu tun. Auch das steht explizit im Camper Serviceheft so drin. Und auch deswegen kann ich überall, wo diese Camper Assistance gilt, verlangen, daß ich abgeschleppt werde, ggf. ein Hotelzimmer oder einen Mietwagen bekomme, das Fahrzeug instandgesetzt wird etc. Im Unterschied zur Gewährleistung wird bei dieser Garantie aber alles mögliche ausgeschlossen (z.B. Ersatz von Folgeschäden wie Einkommensausfall etc.), da eine freiwillige Leistung des Herstellers. Insofern ist es richtig, daß ich für einen vollständigen Schadensersatz nicht die Camping Assistance von Fiat sondern den Händler aus seiner Gewährleistungshaftung in Anspruch hätte nehmen müssen. Wie Lira und ich weiter oben ausgeführt haben, ist das aber im Ausland eine rein theoretische Lösung und nur umsetzbar, wenn man richtig viel Zeit hat. Jake
Genau so ist es, also ich habe von meinem VW Händler die AH Nummer und da geht auch am Wochenende oder am Feiertag einer ran, genau so war es auch bei Mitsubishi. Noch was zum Schaden, war heut gerade ein Bekannter da(Motorbauer), wenn der Öldruck abfällt und es ist noch Öl drauf, dann ist die Leitung zum Turbo geplatzt und der pumpt dann das Öl mit in den Verbrennungsraum, deshalb wahrscheinlich auch der Rauch. Anschließend kommt dann der Motor und Turbotot, weil Öl alle wird. Jake schreibt:
Ich bin echt erstaunt, wie viele auf diesem Punkt rumreiten icon_rolleyes.gif Klar, im Nachinein wissen wir jetzt alle, daß tatsächlich was im Argen lag, und schon kann man böse anklagend auf den ignoranten Fahrer zeigen. Sorry Leute, aber das grenzt an Heuchelei exclaim.gif Hallo Jake, erstmal meine tiefe Anteilnahme an Deinem versauten Urlaub!! Deswegen schreibe ich in diesem Forum nicht mehr rein, was mir passiert ist oder welche Probleme ich mit meinem Womi habe, denn es werden hier leider so viel Halbwahrheiten und Halbwissen verbreitet, dass man nachher noch weniger weiß als vorher. Ich wünsche Dir viel Glück beim durchsetzen Deiner Forderungen gegen die Hersteller. Eifelyeti @Waldtroll
Genau so ist es........... Noch was zum Schaden, war heut gerade ein Bekannter da(Motorbauer), wenn der Öldruck abfällt und es ist noch Öl drauf, dann ist die Leitung zum Turbo geplatzt und der pumpt dann das Öl mit in den Verbrennungsraum, deshalb wahrscheinlich auch der Rauch. Anschließend kommt dann der Motor und Turbotot, weil Öl alle wird.[/quote] Fragen???? wieso kann ein Turbo Öl in den Verbrennungsraum pumpen? welche Leitung ist zum Turbo geplatzt? Heiko Hallo, folgende Geschichte stand unlängst in einem der Foren: Druckleitung zum Lader geplatzt-Lager am Lader gefressen-Öldruckabfall wegen Ölverlust im Motor-Nockenwelle gefressen- Zahnriemen gerissen- Kolben einem Teil der Ventile Grüss Gott gesagt. Im Übrigen kann ein Motor sein eigenes Öl über den Lader saufen, wenn Dichtungspaket im Lader auf der Frischluftseite flöten geht. Hatten wir bei einer C210 vor 20 J. über den Alpen in 20 000ft, glückliche Segelflugnotlandung beim Bund in Memmingen. Richi Hi jakeomat,
hier stand zum Schluss irgendwo ".....schon kann man anklagend auf irgendwelche ignoranten Fahrer zeigen ..." Lass Dich nur nicht verrückt machen, denn das ist alles rein sachlich falsch. Gar nichts kann man. Denn Du hast Dich, was Deine Verbrauchermitwirkungspflichten zur Schadensminderung angeht, direkt vorbildlich verhalten. Du hast nach Aufleuchten der Ölmindermengenanzeige sofort angehalten, den tatsächlichen Ölstand gemessen in der Kälte aussen, mehrmals das wiederholend, und der Ölstand war o.k. und nach dem Neustart war die Warn-Meldung auch weg (und Deine Annahme Elektronikfehler berechtigt) und somit bist Du weiter gefahren und das war vollkommen o.k.. Alles andere ist mit Verlaub Käse und Käse ist vielleicht auch der Ansatz, aus Deiner ganzen liebenswerten und für uns so infromativ wie hilfreichen Vorgangsschilderung einen Strick zu drehen. Schade so was. Aber Deiner Denke in Garantiebelangen kann ich nicht zustimmen. Letzmalig sag ich dazu noch mal was. Die Herstellergarantie ist eine ans Chassis gebundene, mitverkaufte Sachleistung wie sagen wir ein rechter Aussenspiegel auch, nichts anderes. Wenn z.B. vergessen wurde, Dir auch einen rechten Aussenspiegel dran zu schrauben, dann gehst Du mit dem Neufahrzeug ja direkt zu Fiat, die bestätigen den Mangel und stellen ihn durch Nachlieferung des Spiegels direkt ab. Aber das macht Fiat mit Dir direkt ohne Umweg über den Womohändler nur, weil sie und der Womohändler dadurch bei Mängelberseitigung gewaltigen Verwaltungsaufwand und extrem hohe Kosten sparen. Denn streng genommen musst Du den Mangel bei dem einzigen Kauf-Rechtspartner, den es hierzu für Dich gibt, nämlich beim Womohänder anmelden, der meldet das dann an Fiat, die geben dem dann wieder Rückmeldung, wir machens/machens nicht und so ging das kostenverursachend hin und her und wäre extrem teuer. Nur deshalb läuft das direkt mit Fiat und Dir. Aber daraus zu folgern, dass Du mit Fiat ein Rechtsverhältnis hast, trifft nur dann zu, wenn Du das Womo direkt bei Fiat gekauft hättest. Ansonsten kannst Du, wenn es nicht so glatt liefe, ein Mangel unbeseitigt bliebe, rechtliche Schritte auf Mängelbeseitigung ""nicht"" bei Fiat auf dem Rechtsweg einklagen. Gleiches gilt für die Sachware Garantieleistungen, die zum Chassis dazu mitverkauft wurde sowie die mitv erkaufte CamperAssistanz. Gleiches gilt übertragen auch für Eurabelange, wenn die z.B. vergessen hätten, Dir am Womo eine Wasserpumpe einzubauen. Wenn es nicht auf kurzem Wege von Eura direkt beseitigen würde und Du es einklagen müsstest, kannst Du dazu nur gegen den Womohändler auf Nachrüstung Wasserpumpe klagen, niemals gegen Eura. Der muss das erfüllen (und kann Dritte, z.B. Eura dazu direkt oder stillschweigend unterstellt beauftragen). So liegen ""rechtlich"" die Dinge, wenns zum Klageweg kommt. So muss man alles verstehen (und das auch verstehen wollen), spätestens die Praxis holt einen sonst in einem so einem Fall böse, z.B. durch unterlassene Mängelmeldung an der "richtigen" Stelle oder Fristenversäumung dadurch usw. bitter ein. Ich wünswche Dir weiterhin das beste. ps. meine Bitte zur Defektursache kennst Du ja. Nochmal zum Platzen des Ölzuführungsrohres zum Turbo. Ist schon wahrscheinlich. Denn wer mal ein Öldruckmanometer dran hatte, weiss, dass der Öldruck nach dem Start/beim kalten Motor bis in und über 10 bar und höher geht und ganzer Ölkreislauf deshalb durch bypassventile, so Motor noch kalt, teilweise umgangen wird. Nun war es da oben ja etliche Minusgrade und wenn so ein Bypass-Kältedruckumgehungsventil, dass teilweise auch in den Ölfiltern sitzt, nicht geschaltet hätte, dann wäre so was ja dekbar (meine Laienspekulation). Bei Lira ists ja auch nach einem Kaltstart auf einem kalten Gebirgspass passiert. Es kann ja wegen der äußeren Verschmutzung nur etwas gebrochen sein, dass aussen am Motor sitzt und Öl führt. Deshalb halte ich auch Deine Überleung mit Platzen Rohre am/ des aussen sitzenden Ölkühlers auch für berechtigt, auch damit wäre die Ölverschmierung der ganzen Wagenunterseite erklärbar. Sicher alles Spekulationen, alber je mehr man sich als Verbraucher im Vorfeld auch technisch mit der Sache befasst, um so mehr versteht man später vieleicht auch das Kauderwelsch, dass einem die Werkstatt dann "auftischt" bzw nur so könnte man die "richtigen" Nachfragen stellen .
Hi pilote600,
Du hast ja Recht, sorry, hatte ich als Ölmenge statt - Druck im Ohr. Ist im Ergebnis aber eh egal bezüglich beider Aspekte. Zu dem technischen ists so, dass heutige Kfz für Otto-Normalverbraucher gebaut sind und nicht für Kfz-Spezialisten. Und bei Öldruckwarnung ohne sonstige Fehlerhinweise, Geräusche oder Leistungsmangel fällt einem Laien unterwegs ""wenn überhaupt"" nur ein, den Ölstand am Peilstab zu kontrollieren. Das hat er gemacht, merhfach, mit guten Ölstandwerten. Mehr Verbrauchersorgfalt brauchts rechtlich nicht. Und von Elektronikstörfeuer sprechen sogar Profis in der Werkstatt. Zumal die Lampe danach aus war. und als es begleitende weitere Defekthinweise gab, hat er auch meher unternommen. Und für den Rest hat er sich an die offiziell gegebenen Ratschläge eines im Auftrag von Fiat handelnden Spezialisten gehalten. Also in Summe vorbildich. Ihm gebührt der Orden am Bande der vorbildlichen Kraftfahrer in gold. Zuerst, ich habe bereits geschrieben dass ich an jake stelle 100% genau so verfahren wäre wie er.
Nun zu deinem Posting, auch dem Laine sei zuzutrauen einen Blick ins Handbuch zu werfen. Und wenn die Anzeige sagt "Motor Stopp" dann hat man nun mal: 1. den Motor zu stoppen 2. wie du gesagt hast den Olstand zu Messen 3. Ist dieser Ok, dann mal einen Blick ins Handbuch zu werfen was den diese Meldung bedeuten könnte. 4. Wenn dann immer noch Fragen, die Hotline anrufen, den dort wird aufgezeichnet wann wer warum angerufen hat. Wie gesagt, ich wünsche jake das er zumindest seinen Materiellen Verlust (Schade) wiedererstattet bekommt, doch leider habe ich schon mehrfach am eigenen Leib den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen erfahren, und wenn es sich hier um mehr als 3Euro50 geht wird eventuell ein findiger Anwalt mal in den Raumwerfen der Fahrer habe sich fahrlässig verhalten, und dann!!!!! kommt es nur auf die Meinung des Richters an!!!!!!!! Mit deinen Ausführungen zu den Vertragspartnern hast du in soweit recht, bis auf das wenn ich mit der Fiat Camper Garantieversicherung einen Vertrag schließe (kann auch beim Händler, der in diesem Fall nichts weiter als ein Versicherungsmarkler ist) sein, dann habe ich schon direkte Ansprüche an diesen "Verein"!!!! Und somit beginnen die unwegbarkeiten die viel zu oft zum NAchteil des Kunden ausgehen. Hai!
Also das versteh ich nicht: Ich habe doch den Schutzbrief eines Autoclubs, oder wie ich von meiner Versicherung. Und da steht nichts drin, daß der bei einem Neufahrzeug nicht gilt! Da brauch ich doch so einen Schutzbrief überhaupt nicht!!! CU Wolf, der bisher von solchen Fällen verschont geblieben ist Tja, Wolf, so gesehen hast Du natürlich Recht.
Nachdem ich nun auf mich 5 Fahrzeuge laufen habe, von denen 3 mehr als 2 Jahre alt und somit aus jeglicher Gewährleistung/Garantie raus sind, bin ich diesem ADAC-Verein trotz früherer sehr schlechter Erfahrungen doch wieder beigetreten. Wenn man so "alte" Fahrzeuge nicht besitzt, denk ich, braucht man das aber nun wirklich nicht. Will aber keine Diskussion Für/Wider-ADAC lostreten - nicht auch noch ... Hi!
Das mit der Ölleitung zum Turbo klingt plausibel, allerdings müßte doch dann auch der ganze Motorraum ölverschmiert sein, oder? Ich werde auf jeden Fall hier reinschreiben, wenn ich den genauen Schadenshergang kenne (das wird spätestens sein, wenn ich das Womo bei der Werkstatt in S abhole... da werd ich dem Werkstattmeister Löcher in den Bauch fragen 8) @ Wolf Ich hab grad die Bedingungen des Schutzbriefs nicht da, aber ich denk mal, daß eine Herstellerseitige "Mobilitätsgarantie" (oder wie sie das auch immer nennen) zuerst in Anspruch genommen werden muß. Das ist in etwa so, wie wenn du 2 Privathaftpflichtversicherungen abschließt... im Zweifelsfall kloppen sich die beiden Versicherungen, wer denn jetzt leisten muß, aber beide leisten in keinem Fall :( Trotzdem ist der Schutzbrief wichtig, da er dir ja auch hilft, wenn nicht das Fahrzeug einen Schaden hat, sondern man z.B. einen Unfall hatte oder plötzlich krank geworden ist. Diese Fälle kratzen deine Mobilitätsgarantie"versicherung" nämlich kein Stück... Viele Jake Hi
@ jakeomat, ja noch mal danke vorab für Deine künftigen Infos zur Schadensursache. Bin gespannt drauf, was sie Dir auftischen (dürfen) @ pilote600, also wir diskutieren das ja hier, um aus all den eingebrachten Aspekten und wertvollen Gedanken so vieler kundiger user zu lernen, es in ähnlichen Fällen genau so gut wie jakeomat zu machen und in keine Fallen zu tappen. Und insofern geb ich Dir recht, vor Gericht ist man wie auf hoher See in Gottes Hand. Und was Du über die Öldrucklampe/Bordbuch und so alles geschrieben hast, ist ja auch alles schön richtig. Wenn sie denn nur mal AN gewesen, insbesondere aber an "geblieben" wäre nach den jeweils erfolgten Druchsichten. IST SIE ABER NICHT - für zwischendurch mal wieder viel Stunden nicht (und war es, so wie ich es verstanden habe, auch ganz zum Schluss nicht, als er letztlich den Camperservice noch mal angerufen hat, bevor er und dann abgeschleppt wurde). Was also soll das ganze? Also sind auch keine hierfür vorgesehenen Regelungspunkte zu beachten gewesen. Das im nachhinein natürlich alle, wir eingenommen, mehr wissen, ändert daran nichts. Die Öldrucklampe war (wieder) aus. Das zählt. Also: Ordensverleihung. Zumindest kann man daraus ein Verfahren ableiten, mit dem anderen die Probleme nicht bekommen. Kann ja auch sein, es ist ein gaaaanz simpler Schaden, den man, sofern man ihn kennt, einfach selber behoben bekommt. :roll: Schutzbrief ADAC + Mitgliedschaft
INFORMATIONEN vom 15.01.2009 Bisher habe ich nur!!!!! eine telefonische Auskunft erhalten, also alles mit Vorsicht zu geniesen!!!! Laut ADAC INFO Center habe ich als ADAC + Mitglied anspruch auf die Leistungen, egal was ich sonst noch für Schutzbriefe oder mobilitätsgarantien habe. Der ADAC bezahlt für mich, fragt aber dann bei mir nach eventuellen anderen Versicherungen (Mobilitätsgarantie) nach. Sind solche da versucht der ADAC das Geld sich bei denen zurückzuholen, es darf jedoch nie ein Nachteil für den Kunden entstehen. Dies gilt 100%ig solage das Fahrzeug in den Maßen und Gewichten den Bedingungen entspricht WOMO = L max 10m, B max 2,55m H max 3,20m Gewicht max 7500kg!!!! Ich habe noch kein def. Aussage wie es sich verhält wenn das Fahrzeug aus diesen Maßen ausscheidet! Ich habe auch noch nichts schriftlich! Hi,
vielen Dank für diese ADAC-Info. Ich dachte nach dem bisher geschriebenen, dass der ADAC bzw. ggf. der Strassenwachtfahrer dann die Verhältnisse bei ersichtlich neuen Fahrzeugen abfragt und so Garantiefall, dann leistungsmäßig nicht eintritt. Mal sehen, wies sich schriftlich bestätigt. Dahinter ist ja noch ein für uns Verbraucher ganz anderes Schmankerl versteckt. Was die jährliche Pannenstatisktik des ADAC angeht. Früher konnte man sich als Verbraucher auf die auch verlassen. Seitdem gerade u.a. in der ADAC-Pannenstatistik die Japaner bezüglich ihrer Fertigungsqualität aber so hervorragend über den Deutschen sogar Premium-Kfz abschneiden, Toyota vorneweg, haben einige Hersteller begonnen, über die neu geschaffene, an regelmäßigen Service (in dessen Kosten diese Versicherungskosten dafür eingerechnet werden) gebundene sogen. Mobilitätsgarantie im Pannenfall gleiche Leistungen anzubieten. Sprich, im Pannenfall läuft z.B. dann und somit die Panne eines z.B. "Sterne"-Fahrezeugs gar nicht in dieser ADAC-Statistik auf, da die Pannenmeldung direkt an den Sterne-Hersteller geht. Wenn man also heutige ADAC-Pannenstatisktiken liest und dabei oft auf "merkwürdige" Steigerungen gerade Deutscher Kfz trifft, muss der daraus abgeleitete Qualitätsgedanke gar nicht stimmen. Es kann auch wie heutzutage ja fast überall die Qualität sogar eher schlechter geworden sein für die Kundenbelange, statt dessen wurde aber die "Optik", die öffentliche Wahnehmung aufgehübscht, nur das wurde entscheidend optimiert (ist billiger). Nun habe ich in München mit der ADAC Vertragszentrale gesprochen.
Diese teilte mir für Fahrzeuge die in das ADAC Schema passen das gleiche mit. Auch für Fahrzeuge die nicht in das Schema passen gilt der Schutzbrief, nur können dann halt bestimmte Leistungen (PickUp Service etc) nicht in anspruch genommen werden. Ich bekomme von der netten Dame noch das Aktuelle Service Heft zugeschickt und darf auch auszüge hier einstellen. Mal sehen ob das in schriftform so eindeutig zu lesen ist wie am Telefon versprochen!?!? Hi @ all
es gibt Neuigkeiten! Der Turbolader ist heute früh angekommen & ist schon eingebaut. Und offensichtlich wurde hier in Ferndiagnose das Richtige diagnostiziert (ich glaub svenhedin war's): Der Werkstattknilch ließ mir durch die Hotline ausrichten, daß es anfangs noch immer blau aus dem Auspuff qualmen kann, weil in den Verbrennungsräumen noch Motoröl drin ist... Scheint also wirklich die Ölleitung zum Turbo schuld gewesen zu sein. Aber wie gesagt, ich werde den Werkstattmeister noch detailliert interviewen und dann eine fachlich gesicherte Schadensursache hier posten. Allerdings kann ich das Womo erst übernächste Woche holen :cry: Ich hab nächste Woche nämlich "einen ? voll Termine" (frei nach Häuptling Listiger Lurch) Jake Hi Jake!
Freut mich für Dich, daß Dein Womo wieder fit ist!
Auch wenn es noch ein bißchen dauert, aber dann kannst Du auch gleich nochmal Deine Alde ausführlich testen. Ich bin gerade beruflich in Schweden und frier mir den A.... ab! Bibbernde Christian |
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