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ArminLinder hat geschrieben:Lieber Pipo, ich habe keine "Wahrheit" zu verschweigen, und wenn ich die "ganze Geschichte" von den Anfängen des Geschäfts bis zum Ende aufschreiben müsste würde das Seiten füllen,
Wir wollen ja helfen und Deine Geschichte ähnelt so vielen anderen, wo letztendlich am Ende der Geschichte der Schaden tatsächlich dem enstprach, was in der aufgenommenden Schadensmeldung dokumentiert war :wink:
Tinduck hat geschrieben:Dreh doch den Spiess einfach um, zahl gar nix und sag ihm ganz locker ‚Klagen sie doch!‘.
Exakt diese Vorgehensweise würde ich ebenfalls empfehlen. Zurücklehnen und aussitzen. Ich geben aber zu bedneken, dass was ich auf den Bildern sehe, kein unerheblicher Schaden ist. Selbstverständlich muss das tatsächliche Alter und Funktionsumfang des Fensterns bei der Schadensregulierung betrachtet werden.
FWB Group am 02 Sep 2018 11:26:08
Armin, eigentlich habe ich keine Zeit, weil es nächste Woche in den Urlaub geht, aber ich versuche dennoch kurz deine Fragen zu beantworten.
Vorab schon mal soviel: Ich bin nicht dein Vermieter, daher ist es irrelevant, was ich jemanden dafür abknöpfen würde........ :wink: Verstehe mich nicht falsch, wir haben auch einen Grossteil alter Fahrzeuge in der Vermietung laufen. Wir versuchen alle Vorschäden mit dem Kunden eindeutig vor Abfahrt fototechnisch zu dokumentieren.
Viele Mieter haben dafür keine Lust, wir machen es dennoch, weil wir um die Dinge wissen. Was mich dabei nervt, ist dann bei Rückgabe der Spruch des Mieters, das war aber schon vorher so! Nein war es nicht, der Tisch hatte vor Abfahrt keine grosse Macke, siehe mein Foto vom Tag der Übergabe Und dann ist meist Ruhe.
Mieter tanken selbstverständlich voll, manchmal auch 200 km von uns weg, so wie gestern. Auf meine Frage vollgetankt, kam als Antwort, sicher...... Auf meine 2. Frage, wo wurde getankt und nach dem Tankbeleg, war letzterer leider nicht mitgenommen worden. Sorry, kann ja mal vorkommen Kein Problem, ich verband die abschliessende Probefahrt mit nachtanken. Und siehe da, es passt genau 21 Liter Diesel rein........! Der Mieter konnte sich das irgend wie nicht erklären.... :wink: Noch Fragen ?
Daher zurück zu deinen Fragen! Auf meine Fragen aus dem letzten Posting hattest du leider nicht geantwortet........ Fakt ist, man hatte die Entscheidung vor Anmietung, einen 20 jahren alten Wohnwagen oder einen aus Baujahr 2018 zu mieten! Bei letzteren hättest du keine 20 Jahre alte, versprödete Plastik dran gehabt. Dies wäre aus heutiger Sicht ein Vorteil gewesen.
Selbstverständlich gibt es da einen Preisunterschied pro Tag zwischen dem alten und dem neuen Wohnwagen. Nun, wir wissen, man hat sich den günstigeren Mietpreis gesichert.
Frage an dich, hattest du bei Anmietung dir den Unterboden des Wohnwagens angeschaut ? Fotos von rund rum, alle Fenster, ebenso von Inneren des Wohnwagens, vom Dach, etc.... Mit Sicherheit nicht!
Hast du alles ausprobiert, auch Wasser, Abwasser, Kühlschrank in allen drei Betriebsarten, Toilette, inklusive Spülung, Herd mit Kontrolle Zündsicherung usw....... Probefahrt mit Kontrolle aller Leuchten, Rückwärts fahren mit dem Gespann, Kontrolle des richtigen Gewichtes nach Zuladung usw. usw. usw..
Nein, denn das kostet dich mindestens 10 h. Dazu hat ein Mieter keine Lust.
Ok. Nun zu den Schäden. Frage, Wie kommt man als Mieter an das Foto hinter der Rückleuchte ? Ich nehme mal an, das hat der Vermieter geschickt.
Wenn dem so ist, hättest man oben an der Kante den Riss bei Übergabe an den Mieter erkennen können. Gibt es dazu eventuell Fotos von dir? Steht davon was im Übergabeprotokoll ? Ebenso bei den Fenstern. Der Mieter ( du in dem Fall) gibt selber zu, einen Schaden (leider der Kopf der Frau gegen gestoßen etc. ) verursacht zu haben. Also, aus Sicht des Vermieters und dem Wissen, das du keine Fotos gemacht hast, war das selbstverständlich bei allen Fenstern so.
Der Schaden hinterm Rücklicht...... Ein Steinschlag auf einer zu schnell befahrenen Feld - oder Schotterstrasse genügt, um diesen Schaden zu verursachen. Dafür sorgt schon die Unerfahrenheit mancher Mieter.......
Beweise das Gegenteil, das es nicht dir passiert ist. Hier dem Vermieter zu unterstellen, das er das nun mit dir zum 2. Mal abrechnen will kann in die Hose gehen. Dein Vermieter braucht das hier nur zu lesen und an Hand der Fotos folglich richtig dich, als seinen Mieter, zu erkennen.
Merkst du, wie schwach deine Argumentation wird ?
Daher abschliessend, die ganze Dinge zwecks Betrugsversuch usw. sind nicht stichhaltig und könnten für dich teuer werden.
Ob der Vermieter in einem Kostenvoranschlag Mwst ausweist oder nicht ist völlig unerheblich. Das muss er erst bei Rechnungslegung tun. Und auch nur dann, wenn er Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist er das nicht, nach § 19 Umsatzsteuergesetz, ist dein Argument hinfällig. Das hat mit 5 jahren Vermieterpraxis nichts zu tun.....
Entschuldige Armin, ich wollte dir in keiner Weise zu nahe treten.
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andwein am 02 Sep 2018 12:13:53
FWB Group hat geschrieben:.....Entschuldige Armin, ich wollte dir in keiner Weise zu nahe treten.
Aber es dient der Klarheit!! Ich kann mir nicht vorstellen, dass es noch Kunden gibt, die Vorschäden an Wohnmobilen/Wohnwagen nicht dokumentieren. Vor allem wenn das Teil 18 Jahre alt ist und sie dieses Forum kennen und lesen. Vermietungstechnisch ist das Schrott, sowas mietet man nicht! Ist aber nur meine klar ausgedrückte Meinung, Gruß Andreas
babenhausen am 02 Sep 2018 13:07:05
Vermietungstechnisch ist das Schrott, sowas mietet man nicht!
Geiz ist halt geil, nicht jeder will/kann ein Neufahrzeug bezahlen.
Wer Leitungswasser bestellt und bezahlen will dem wird kein Schampus serviert
Pechvogel am 02 Sep 2018 13:29:37
Wenn ich mir überlege jemand würde auf meinen fünf Jahre alten PKW fahren und die Versicherung zahlt nur 50% der Stoßstange weil diese ja schon fünf Jahre alt war... ( ja ich weiß welche Rechnungen Versicherung aufmachen! Betrachten wir mal nur die Stoßstange )
Und Womos und Wowas werden meist deutlich älter als PKWs.
Ich denke es hat hier einen Schaden gegeben und nur die Höhe wird bestritten? Womo- und Wowa-Teile sind teilweise unverschämt teuer. Auch weil sie nicht in der Menge hergestellt und verkauft werden wie PKW-Teile!
So ein Schaden ist ärgerlich! Keine Frage! Aber da hilft nur zahlen und möglichst schnell vergessen. ( wie beim Knöllchen :lol: )
Grüße Dirk
mantishrimp am 02 Sep 2018 21:59:30
Hallo,
ein kleines Smartphonevideo mit dem Vermieter drauf hätte viel Ärger erspart, einfach bei Abholung einmal mit dem Smartphone ums und ins Womo / Wohnwagen und alle wichtigen Stellen festhalten. Bei Abgabe und evtl Unstimmigkeiten kann man sich dann gemeinsam das Video anschauen.
Tja und das ein Fenster 900,- € kosten soll könnte ja damit zusammenhängen das es immer schwieriger wird für 20 Jahre alte Campingfahrzeuge Teile zu bekommen. Wenn es das Fenster nicht mehr beim Hersteller gibt bleibt nur ein größeres Fenster einzubauen, dann natürlich mit neuem Fenstergummi, Aussteller, Rollo und sämtlichen Kleinteilen. Geht nicht in 30 Minuten und kostet entsprechend...
ArminLinder hat geschrieben:Normalerweise weicht das Fenster nach oben aus, außer der Mechnismus klemmt - wie immer, und wie auch an allen anderen Fenstern des Wohnwagens, die ich je geöffnet habe. 20 Jahre alt und keinerlei erkennbares Schmiermittel...
so ein Fenster kann nicht nach oben ausweichen, die Aussteller begrenzen bauartbedingt den Öffnungswinkel. Wäre dem nicht so hättest du die Scheibe in der Hand da sie aus der Scharnierleiste fällt.
jokerFG am 02 Sep 2018 22:35:01
Ich verstehe den ganzen Aufstand nicht so richtig. Habe das Ganze hier ab 2018 zweimal gelesen. Wir mieten schon eine ganze Weile ein Womo, also kein Wohnwagen. Aber der Vorgang Übergabe, Abnahme sollte wohl der selbe sein.... Ich bekomme mein Womo übergeben. Also gucke ich vorher, gemeinsam mit dem Übergabemenschen, wo Schäden sind. Diese werden in einem Protokoll festgehalten... Meist macht der Vermieter sogar noch Fotos, ich nebenbei auch. Wenn ich das Teil wieder abgebe, findet auch eine Kontrolle statt. Suche nach neuen Schäden... Wenn ich welche gemacht haben sollte, sage ich das auch! (kam aber bis heute noch nicht vor, neue Schäden). Also wird gemeinsam verglichen. Wird festgestellt, alles in Ordnung... keine neuen Kratzer, Beulen oder sonst etwas, wird das Rückgabeprotokoll von beiden Parteien gegengezeichnet. Das heißt, ich bekomme meine Kaution zurück. Fertig! Alle Protokolle habe ich in meinen Unterlagen. Für mich ist die Angelegenheit abgeschlossen. Und wir haben schon ganz andere Kautionen gehabt... Russland 3000€ und mehr. Unser Risiko, aber alles gut gegangen. Somit ist der Vorgang für mich abgeschlossen... So wie ich das jetzt verstehe, soll das im Nachgang weitergehen? Nö, Protokolle sagen doch was anderes! Hab ich was falsch verstanden???
Gast am 02 Sep 2018 23:14:52
DerWormser hat geschrieben:Vorab: mit dieser Firma werde ich NIE wieder eine Geschaeftsbeziehung eingehen und ich kann nur davor warnen, Kunde zu werden. Das Wohnmobil war so weit in Ordnung, wenn auch aeusserst sparsam ausgestattet. Die Erstausstattung fuer die Chemietoilette ist Fehlanzeige.
AUF KEINEN FALL DORT MIETEN
Sorry, aber da war nichts, was der Vermieter falsch gemacht hat.
DigiMik am 02 Sep 2018 23:15:54
Genau so Joker, schrieb ich Seiten vorher auch schon. Wenn bei der Rückgabe dann alles in Ordnung war und der Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt, gehts zum Anwalt.
Das Problem in diesem Fred ist, dass nicht alle Infos vorliegen. Wir wissen auch nach Rückfrage immer noch noch nicht, ob solche Protokolle überhaupt bestehen oder wie die Übergaben abliefen. Von daher ist das hier alles irgendwie :idea:
LG vom Mikesch
Gast am 02 Sep 2018 23:27:01
ArminLinder hat geschrieben: 20 Jahre alt und keinerlei erkennbares Schmiermittel...
Und wie gesagt, auf den Fotos die von ihm selbst bei der Übernahme gemacht wurden erkennt man solche Schäden an allen Fenstern, bei einem ist der Außenrahmen auf gut 25cm Länge bis an die Dichtung komplett abgesplittert. Armin.
Wieso hast Du denn so eine alte Kiste gemietet? Die mir bekannten Vermieter haben alle Neuwagen bis maximal 3 Jahre alte Fahrzeuge. Beim Fenster würde ich ihm 50 € anbieten und gut ist. Bei der Kiste hat er so oder so keine Chance, mehr raus zu holen.
ArminLinder am 03 Sep 2018 08:21:27
FWB Group hat geschrieben:Armin, eigentlich habe ich keine Zeit, weil es nächste Woche in den Urlaub geht, aber ich versuche dennoch kurz deine Fragen zu beantworten.
(...)
Entschuldige Armin, ich wollte dir in keiner Weise zu nahe treten.
Hi Frank, Du bist mir nicht zu Nahe getreten, entschuldige wenn das so rüber kam. Ich hätte nicht die persönliche Anrede benützen sollen.
In einigen Punkten hast Du Recht: es wurde kein vernünftiges Übergabeprotokoll erstellt. Der Wagen ist wie gesagt 20 Jahre gelaufen, er war, solopp gesagt, eine "abgerittete Hütte", gerade noch so verkehrstauglich (100 km/h Zulassung war bereits weg). Rundum mit Beulen und meterlangen Schrammen übersäht, die Fensterrahmen bereits mehrfach gebrochen (es fehlte z.B. am beanstandeten Fensterrahmen bereits ein ganzes Eck), angefahrene Ecken, weghängende Kantleisten, einen Schönheitspreis würde der nicht mehr gewinnen. Ich war ehrlich entsetzt, als ich ihn am Abholtag das erste Mal gesehen habe. Aber was willst Du machen? Du kannst ihn schlecht stehen lassen und heim fahren und Frau und Kindern eröffnen dass Der lang herbeigefieberte Wohnwagenurlaub leider ausfällt, was solls, wir campen auf der Terrasse? Immerhin war er innen leidlich sauber und auch rundum dicht und mit 80 km/h verkehrstauglich. Er hat also eine Hauptaufgabe durchaus erfüllt.
Das Übergabeprotokoll besteht alsu aus einer Liste, wo überall "OK" drinnen steht, und einem Verweis auf vom Vermieter gemachte Fotos, die den Anfangszustand zeigen sollen. Ich habe die Fotos. Was die Fenster betrifft sieht man die angeblich von mir verursachten Schäden nicht, da dafür die Auflösung der Handy-Kamera nicht reicht. Man sieht aber deutlichst die Vorschäden. Was den Bruch der Stoßstange vetrifft, sieht man ihn ebenfalls nicht, da er von der Leuchte verdeckt wird.
Ein Rückgabeprotokoll habe ich nie unterschrieben.
Du hast allerdings zwei wesentliche Sachen bisher übergangen:
1) Siehst Du als professioneller Vermieter auch nur die geringste gesetzliche Grundlage, für vorgeschädigte Fenster und einen Bruch in einer 20 Jahre alten Stoßstange Neuteile zu erhalten, sogar höherwertige (Fenster) samt Raumen, Verdunkelung und Einbau? Wieso sollte das grundlege Rechtsprinzip, dass der "Geschädigte" nicht besser gestellt werden soll als vor dem Schaden, hier nicht gelten?
Wie gesagt, hätte der Vermieter nur ein wenig gemogelt, hätte ich es zähneknirschend hinnehmen müssen, das ist mir schon klar. Aber so? Ich hoffe, ihm aus seiner eigenen Dreistigkeit und Geldgier einen Strick drehen zu können.
2) Nehmen wir an, es kommt zu dem Prozess, auf den ich es ja ankommen lassen will. Nehmen wir weiter an, das Gericht folgt meinem Argument, und setzt als "Schaden" den Zeitwert einer Stoßstange und 50 Euro Schadenersatz für einen Bruch in einem vorgeschädigten Fenster an. Damit es runde Zahlen gibt, 250 Euro. Dann kommt es doch zu einer Kostenteilung im Verhältnis der eingeklagten Summen. Der Vermieter hat 2500 eingeklagt, und 250 erhalten. 90% der Prozesskosten landen bei ihm, 10% bei mir.
Wo ist mein Denkfehler?
Herzlichen Gruss in den Urlaub,
Armin
pipo am 03 Sep 2018 08:35:44
ArminLinder hat geschrieben:Wo ist mein Denkfehler?
Das nur DU die tatsächälichen Fakten und Begleitumstände kennst. Niemand wird Dir hier bis ins Detail einen Rat geben können.
Es wird wie immer ausgehen: Du schreibst hier Deinen Frust runter, bist von dem Spektum der Tipps eher verunsichert, gehst letztendlich zum RA oder akzeptierst die Forderung des Vermieters. Nachdem alles geklärt ist schreibst Du vielleicht noch einen schönen Bericht. Ansonsten wir bald der nächste User kommen und Hilfe suchen. Ihm wird es nicht anders .... ;D
babenhausen am 03 Sep 2018 08:53:57
Das Fahrzeug war ja Vollkasko versichert: Die Vorgehensweise hier als Beispiel eines Versicherers: --> Link
Der wichtigste Punkt es wird ein Sachverständiger eingeschaltet,deine Einschätzungen sind eher subjektiver Natur.
Auf die Aussage des Gutachters wird auch das Gericht Wert legen.
ArminLinder am 03 Sep 2018 09:38:28
mantishrimp hat geschrieben:Tja und das ein Fenster 900,- € kosten soll könnte ja damit zusammenhängen das es immer schwieriger wird für 20 Jahre alte Campingfahrzeuge Teile zu bekommen. (..)
Hab ich bereits geklärt. Für ein gängiges Modell wie den Hobby 540 von 1998 bekommt man massenweise gleichwertige Scheiben vom Gebrauchtteilemarkt im Bereich von etwa 300 Euro mit allem incl Rahmen und Verdunkelung, und komplette Stoßfänger um rund 180 Euro, beides jeweils Endkundenpreise incl. MwST und Versand (ja, ich weiß von dem Fensterrückruf von 2004).
"Mein" Schaden befindet sich an der Außenkante der Scheibe und erreicht nicht einmal die Dichtfläche, ich habe oben ja ein Bild gepostet, das der Vermieter aufgenommen hat, wohlweislich hat er einen Ausschnitt gemacht, so dass man den restlichen Zustand der Scheibe, also die abgebrochenen Ecken nicht sieht. Der Wechsel wäre daher in 10 Minuten gemacht, da man nur die Aussteller ab- und wieder anschrauben muss, der Rest ist nur eingehängt.
Aber das alles greift viel zu kurz. Er hat m.E. keinen Anspruch auf ein einwandfreies Teil, weder alt noch neu, ohne einen entsprechenden Abzug "neu für alt" anzusetzen, und das tut er nicht, und das bringt ihn bereits nahe an den Vorwurf des versuchten Betrugs, denn als gewerblicher Vermieter muss er das wissen. Was genau die juristische Bezeichnung dafür ist, wenn man versucht, jemanden übers Ohr zu hauen, weiß ich erst, wenn ich beim Anwalt war. Bisher habe ich nur den Termin, drum bin ich noch sehr Vorsichtig und bleibe - entschuldigt - vage bei den Details. Vielleicht liest er ja mit, wer weiß?
ArminLinder hat geschrieben:Normalerweise weicht das Fenster nach oben aus, außer der Mechnismus klemmt - wie immer, und wie auch an allen anderen Fenstern des Wohnwagens, die ich je geöffnet habe. 20 Jahre alt und keinerlei erkennbares Schmiermittel...
mantishrimp hat geschrieben:So ein Fenster kann nicht nach oben ausweichen, die Aussteller begrenzen bauartbedingt den Öffnungswinkel. Wäre dem nicht so hättest du die Scheibe in der Hand da sie aus der Scharnierleiste fällt.
Das Fenster war nur etwa halb offen. An allen Fenstern klemmten die Aussteller, man musste an ihnen zerren, wackeln und werkeln (am Besten von außen) um sie auf zu bekommen. Ich habe sie nie weiter als halb aufgemacht, sonst ist es mir hin und wieder passiert dass ich die obere Stellung erreicht habe, und dann fiel das Fenster natürlich wieder zu, und das Gewerkel begann von vorne. Bei intakten Ausstellern hätte das Fenster also noch ein gutes Stück nach oben ausweichen können. Die Aussteller waren sowieso irgendwie "verflucht": wollte man die Fenster nämlich bewusst schließen, fielen sie so gut wie nie von selbst zu. Ich sag ja, alles alt, ausgeleiert, schlecht gepflegt vermutlich auch.
Armin
ArminLinder am 03 Sep 2018 09:45:50
babenhausen hat geschrieben:Das Fahrzeug war ja Vollkasko versichert: Die Vorgehensweise hier als Beispiel eines Versicherers: --> Link
Der wichtigste Punkt es wird ein Sachverständiger eingeschaltet,deine Einschätzungen sind eher subjektiver Natur.
Auf die Aussage des Gutachters wird auch das Gericht Wert legen.
Theoretisch hast Du Recht, praktisch meiner noch laienhaften Meinung nach sicher nicht. Das Dingens ist 20 Jahre alt und abgenudelt, der Wiederbeschaffungswert für zwei gebrauchte Fenster und eine ebensolche Stoßstange - um den schlimmsten anzunehmenden Fall anzusetzen - liegt bei grob 800 Euro incl. Steuern und Versand --> er liegt auf jeden Fall im Selbsbehalt, der ja bekannt ist und 1500 Euro beträgt.
Von seiner Versicherung sieht er nirmals einen Cent. Es wird daher nie eine Meldung an seine Versicherung erfolgen, und es wird nie ein Sachverständiger den Wagen begutachten.
Das ist alles nur Teil der Drohkulisse.
Da wäre aber auch eine interessante Frage: nehmen wir an, er wäre so blöd, den Schaden zu melden, und die Versicherung würde tatsächlich einen Gutachter schicken, der dann statt einem behaupteten Schaden von 2500 Euro eine wilde Mischung aus x teilweise gröbsten Altschäden und einem minimalen neuen Bagatellschaden vorfindet, was genau würde eine Versicherung dazu sagen? Wäre das ein versuchter Versicherungsbetrug, und was wären die Folgen?
Ich wette, dass der Wagen nie von einem Gutachter in Augenschein genommen wird, und wenn doch, habe ich ihn geschickt.
Armin.
ArminLinder am 03 Sep 2018 10:04:34
Pechvogel hat geschrieben:Wenn ich mir überlege jemand würde auf meinen fünf Jahre alten PKW fahren und die Versicherung zahlt nur 50% der Stoßstange weil diese ja schon fünf Jahre alt war... ( ja ich weiß welche Rechnungen Versicherung aufmachen! Betrachten wir mal nur die Stoßstange )
Hi Dirk,
Ratschläge wie dieser machen betrügerischen Vermietern das Spiel leichter, deshalb möchte ich kurz Dein Beispiel richtigstellen, damit es zum gerade diskutierten Thema passt:
jemand fährt Dir glücklicherweise an Deine 5 Jahe alte Stoßstange, die bereits "nicht mehr ganz neu" aussieht, und einen Vorschaden hat. Toll, denkst Du Dir, kommt mir gelegen, und versuchst vom Schädiger eine nagelneue Stoßstange samt Montage herauszupressen, indem Du ihn mit allerlei absurden Beträgen die Du Dir gerade selber aus den Fingern gesogen hast, bedrohst.
So wird ein Schuh draus.
Und jetzt Du.
Armin
babenhausen am 03 Sep 2018 10:12:57
Melde doch einfach du der Versicherung den Schaden. Gehe mit deinen Unterlagen zu einem Anwalt und lasse dich beraten,objektiv beraten
Ich wette, dass der Wagen nie von einem Gutachter in Augenschein genommen wird, und wenn doch, habe ich ihn geschickt.
ja was den nun?Hast du ihn geschickt?
Das Dingens ist 20 Jahre alt und abgenudelt, der Wiederbeschaffungswert für zwei gebrauchte Fenster und eine ebensolche Stoßstange - um den schlimmsten anzunehmenden Fall anzusetzen - liegt bei grob 800 Euro incl. Steuern und Versand
Auf welcher Grundlage kommst du zu solchen Einschätzungen? hast du dazu das Fachwissen?? Genau das ist doch der Job vom SV Hoffentlich kennst du auch die Preise für Teile im Segment Wohnmobil denn die sprengen oft jede Vorstellung eines Laien
ArminLinder am 03 Sep 2018 10:34:38
babenhausen hat geschrieben:Melde doch einfach du der Versicherung den Schaden. Gehe mit deinen Unterlagen zu einem Anwalt und lasse dich beraten,objektiv beraten
Du hast keinen Kontakt zur Versicherung, kennst nicht einmal ihren Namen, lies bitte weiter oben wie das mit der Versicherung wirklich ist.
babenhausen hat geschrieben:ja was den nun? Hast du ihn geschickt?
Natürlich nicht. Der Vermieter hat den Wagen gleich am nächsten Tag wieder auf die nächste Tour geschickt, er war also schneller weg als irgendwer gutachten konnte.
Das Dingens ist 20 Jahre alt und abgenudelt, der Wiederbeschaffungswert für zwei gebrauchte Fenster und eine ebensolche Stoßstange - um den schlimmsten anzunehmenden Fall anzusetzen - liegt bei grob 800 Euro incl. Steuern und Versand
(..)
Auf welcher Grundlage kommst du zu solchen Einschätzungen? Hast du dazu das Fachwissen??
In dem Fall schon, bilde ich mir ein :-)
Was genau kaputt ist, hat der Vermieter ja penibel aufgelistet. Du weißt also, welche Erstzteile benötigt werden. Der Rest ist nur 2 Mausklicks entfernt:
und x andere Anbieter. Es ist schon richtig dass Hobby keine Ersatzteile mehr liefert, aber wie schon oft gesagt, der Vermieter hat keinen Anspruch auf ein Neuteil. Gleichwertige gebrauchte Ersatzteile gibt es haufenweise.
Ein Sachverständiger wäre nur erforderlich, wenn es jetzt darum ginge, wer den Schaden verursacht hat (was ich ja abstreite - bis auf den einen Schaden der tatsächlich von mir, bzw. meiner Frau, verursacht wurde) oder wie die Vorschäden angerechnet werden müssen, oder darum ob ein bestimmtes Gebrauchteeil tatsächlich ein adäquater Ersatz für ein bestimmtes beschädigtes Teil ist. Er braucht ggf einen, ich nicht. Er wird sich meiner Meinung nach hüten, einen Sachverständigen zu beauftragen. Möglicherweise het er einen Kumpel mit Reparaturwerkstatt, der ihm einen Gefallen tut mit einer Gefälligkeitsrechnung.
Entweder ist diese so vage dass er sie vergessen kann, oder der Kumpel bekommt eine Anzeige wegen Beihilfe.
Der Vermieter will die Vorschäden, die man auf seinen eigenen Beweisfotos deutlich sehen kann, überhaupt nicht anerkennen, er will ja Neuteile. Lächerlich. Ich sags ja, man kann im Rahmen der gesetzlichen Gauzonen eventuell schon betrügerische Geschäfte machen und damit durchkommen, aber er übertreibt es meiner Meinung nach so maßlos, dass er - wenn er tatsächlich vor Gericht geht - auf jeden Fall weit mehr verliert als er gewinnt.
Im Moment reicht also noch Laienwissen.
Armin
rtiker am 03 Sep 2018 10:47:40
ArminLinder hat geschrieben: ...Möglicherweise het er einen Kumpel mit Reparaturwerkstatt, der ihm einen Gefallen tut mit einer Gefälligkeitsrechnung.
.. .aber er übertreibt es meiner Meinung nach
Du aber auch, oder? :mrgreen:
babenhausen am 03 Sep 2018 10:47:49
Im Moment reicht also noch Laienwissen.
mit Laienwissen bist du vor Gericht sicher erfolgreich... Viel Erfolg
ollybär am 03 Sep 2018 11:11:35
ArminLinder hat geschrieben: Hab ich bereits geklärt. Für ein gängiges Modell wie den Hobby 540 von 1998 bekommt man massenweise gleichwertige Scheibenund komplette Stoßfänger um rund 180 Euro,
Armin
Wenn das so einfach ist, dann besorg die Teile und bring sie ihm, dann ist der grösste Teil der Forderung getilgt.
ArminLinder am 03 Sep 2018 11:27:18
Du aber auch, oder? :mrgreen:
Nein, Rob. Ich bin kein Trottel. Er versucht es tatsächlich auf genau die lächerliche Tour, wie ich sie beschreibe. Eine Horror-Rechnung aufzumachen um mich derart zu verunsichern, dass ich ihm die 500 Euro Kaution kampf- und grundlos überlasse. Das kann er vergessen.
Ich bin nur vorsichtig mit Details, weil ich noch nicht beim Anwalt war (Termin ist übernächste Woche), und weil ich ihn - für den Fall dass er mitliest - nicht unnötig mit Informationen füttern will. Ich habe längst alles zusammen was ich brauche. Seine eigenen Fotos vor der Abfahrt und nach der Rückkehr - man sieht deutlich die Vorschäden. Siehe das Beispiel oben. Ich könnte die Rechnung fotografieren, wo er versucht, mir Neuteile zu selbst erfundenen Fantasiepreisen in Rechnung zu stellen.
Dass das alles meiner Meinung nach nur warme Luft ist, die mich wenig aus der Ruhe bringt, habe ich schon x Mal geschrieben, ihr glaubt es mir nur mehrheitlich nicht.
Lest bitte den ganzen Thread ab meinem Posting.
Hier besteht m.E. eine Gelegenheit, einen der es beim Betrug zu übertreiben versucht, in die eigene Grube fallen zu lassen.
Heute habe ich mir beim Gewerbeamt seiner Gemeinde einen Auszug aus dem Gewerberegister geordert. Kostet 13 Euro, kann man zwar nicht telefonisch, aber per E-Mail mit einer allgemeinen Begründung, wozu man das braucht, bekommen. Hat er kein Gewerbe angemeldet, hat er eine Anzeige deswegen am Hals, bevor er auch nur das Eröffnungsschreiben von meinem Anwalt bekommen hat. Hat er eins angemeldet, geht die Anzeige an die Gewerbeaufsicht. Deshalb war mir wichtig, dass er seine Luftzahlen als offizielle Rechnung schickt, was er unvorsichtiger Weise getan hat. E-Mail hätte er eventuell noch abstreiten können.
Ich habe außerdem mit dem Besitzer des Wohnwagenverleihs, der den selben Firmennamen wie "mein" Verleiher benützt, persönlich gesprochen und mit ihm abgesprochen, unter welchen Voraussetzungen ich diesen Namen posten darf, ohne dass er die Gefahr sieht, dass sein ehrlicher Name besudelt wird. Wir sind uns einig geworden.
Ich wollte ihn, zugegebener Maßen, auch ein wenig dazu verleiten, dem sauberen Herrn, mit dem ich mich herumplage, den Namen streitig zu machen, man sieht schon auf Grund der Webseite, dass die andere Firma die älteren Rechte hat. Er scheint ein grundehrlicher Typ zu sein, der Herr Schuck aus Wessling (nochmal - das ist der "gute" Vermieter, nicht der mit dem ich mich herumplage), bei dem hätte ich die Sache - meint er - mit einem geringen Betrag ("Was soll ich bei einem so alten Wagen lange rummachen, man einigt sich auf Fuffzig Euro oder so und es ist gut") aus der Welt schaffen können, wozu ich ja durchaus bereit war (100 Euro habe ich - kulanter Weise - angeboten).
Weiters besteht auch die Gelegenheit, hier alle Info zusammenzutragen die jemand braucht, um sich in einem ähnlich gelagerten Fall erfolgreich zu wehren, und ich bin bereit, jedes Detail genau zu beschreiben, sei es nun gut oder schlecht für mich, sobald es im Verfahren, das ja gerade anläuft, sowieso aktenkundig ist, ab dem Moment muss ich nicht mehr befürchten, entweder unwissentlich Falsches zu verbreiten oder meinem Gegner Informationen zu liefern - soweit er irgendwann auf diesen Thread stößt.
HG, Armin
ArminLinder am 03 Sep 2018 11:38:57
ollybär hat geschrieben: Wenn das so einfach ist, dann besorg die Teile und bring sie ihm, dann ist der grösste Teil der Forderung getilgt.
Auf gar keinen Fall! Bin ich blöd, er will ja - als Ersatz für eine gebrochene Scheibe - gleich zwei (!) komplett neue Fenster incl. Verdunkelung.
Glaubst Du wirklich, wenn ich jetzt mit einer neuen Scheibe ankomme und ihm anbiete, ich schraube sie ihm auch gleich an (10 Minuten Arbeit, wenn ich erst noch das Werkzeug suchen muss, und wenn wir nachher noch mit dem Kärcher draufhalten um zu sehen, ob sie dicht ist), dass er das einfach so akzeptiert? Wo er dachte, wenns gut läuft, kann er 2 Mal 900 Euro einsacken, und kriegt neue Fenster?
Niemals. Der will sich - so mein Eindruck - nicht einen Schaden ersetzen lassen, den er durch mich erlitten hat, der will die längst überfällige Komplettsanierung des Wagens auf meine Kosten machen, oder er will den abgewirtschafteten Wagen sowieso ausmustern und freut sich dann über das Geld.
Nein, wer einen Schaden von sagen wir mal 100 Euro erleidet, und dafür 2500 Euro verlangt, ist nicht für vernünftige Lösungen zu haben, bzw. erst, wenn er erkennt, dass er seine 2500 Euro niemals bekommt, und dass ich das weiß.
Seien einzige Chance, aus der Sache noch rauszukommen wäre, jetzt sofort die 400 zu überweisen, und zu erklären, dass die Sache damit erledigt ist. Er kann meinetwegen Kulanz heucheln doer was auch immer ihm einfällt.
Sobald er mir Kosten verursacht für Anwälte, Gutachter, Gerichte (gut, die 20 Euro für die Gewerbeauskunft und ein Einschreiben soll er haben), werde ich das Verfahren bis zum Ende durchziehen, und mir das Geld wiederholen. Sobald er das geschnallt hat, beginnen dann die "richtigen" verhandlungen, mal sehen, wie lang er braucht bis er draufkommt.
Wie gesagtr, ich berichte praktisch live, sobald ich denke dass ich mir damit nichts vermassle.
Armin.
ArminLinder am 03 Sep 2018 12:00:19
babenhausen hat geschrieben:mit Laienwissen bist du vor Gericht sicher erfolgreich... Viel Erfolg
Es reicht für das Vorgeplänkel. Den Anwaltstermin habe ich nächste Woche.
Armin.
babenhausen am 03 Sep 2018 12:12:08
babenhausen hat geschrieben:Hast du ohne Vollkasko angemietet? Natürlich nicht. Aber der Selbstbehalt liegt bei 1500 Euro.
warum so verschieden?
dass ich ihm die 500 Euro Kaution kampf- und grundlos überlasse. Das kann er vergessen.
Versicherung Sb 1500 und nur 500 Kaution ?
Ist das richtig? Ob du nach dem Anwaltstermin immer noch so zuversichtlich bist?
ArminLinder am 03 Sep 2018 12:18:30
babenhausen hat geschrieben:
babenhausen hat geschrieben:Hast du ohne Vollkasko angemietet? Natürlich nicht. Aber der Selbstbehalt liegt bei 1500 Euro.
warum so verschieden?
dass ich ihm die 500 Euro Kaution kampf- und grundlos überlasse. Das kann er vergessen.
Versicherung Sb 1500 und nur 500 Kaution ?
Ist das richtig?
Jep. genau so stehts im Vertrag.
Und in seiner Rechnung steht:
Schaden 2500, minus 1000 von der Versicherung, minus 500 bereits einbehalte Kaution --> "Zu zahlender Bertrag": 1000 Euro.
Armin.
Trollo am 03 Sep 2018 16:30:48
Moin
Ich würde ihm die 500EUR Kaution überlassen, den Rest kann er einklagen. Dann würde ich gemütlich abwarten. Nach der Schilderung der Schäden sind die 500 Euro sicherlich angemessen.
So, wie die Infos hier immer so häppchenweise rüberkommen, macht es die Sache irgendwie unglaubwürdig, sorry.
Wenn Du den Händler verklagen willst, viel Spaß dabei. Nachvollziehen kann ich es nicht und ICH würde es bei dem geschilderten Sachverhalt auch nicht tun.
..... aber wir kennen nur eine Seite, vielleicht war es doch alles etwas anders?!
Gruß
Michael
Canadier am 03 Sep 2018 20:08:55
Hallo Armin, ohne dich jetzt angreifen zu wollen , einiges sticht mir bei deiner Berichterstattung ins Auge. Einmal, ziemlich am Anfang schreibst du das du juristische Beratung hast, dann, das du übernächste Woche nen Termin beim Anwalt hast, und in einen deiner letzten Beiträge, das der Termin nächste Woche sei. Vielleicht ist das ja auch nur deiner Aufregung geschuldet!
ArminLinder am 04 Sep 2018 08:57:26
Canadier hat geschrieben:Hallo Armin, ( ... ) und in einen deiner letzten Beiträge, das der Termin nächste Woche sei. Vielleicht ist das ja auch nur deiner Aufregung geschuldet!
Ich bin erstens ganz und gar nicht aufgeregt.
Zweitens habe ich mich bei einem sehr guten "Freund der Familie" (nein, das ist nicht der, dem immer diese unglaublichen Geschichten passieren, die dann als Urban Legend kursieren, weil sie angeblich vom Freund der Schwester vom Schwager seiner Mutter erzählt werden, den gibts wirklich, ausgebildeter Volljurist mit Examen, aber er ist nicht auf Schadenersatz bei Vermietungssachen spezialisiert, und er betreibt keine eigene Kanzlei) telefonisch über die gröbsten Vorgehensweisen informiert.
Wir haben den Fall kurz besprochen (ich stehle ihm nicht seine Urlaubszeit), und dann bin ich seinem Rat gefolgt, und habe mir einen Termin bei einem spezialisierten Anwalt in meiner Nähe geben lassen, und der ist nächste Woche. Damit nix vergammelt habe ich vorher vom Vermieter per Einschreiben die Rückzahlung der Kaution abzgl. 100 Euro "Kulanz" verlangt, er ist also "wirksam in Verzug gesetzt", und ich kann mir jetzt ein wenig Kampfpause leisten.
Das ist logisch, und jeder macht das meiner Meinung nach idealerweise so, wenn er sich gegen solche Machenschaften ernsthaft wehren möchte. Besprich Dich mit jemandem der mehr Ahnung hat als wie Du, und wenn der auch Deiner Meinung ist, dass man sich in Deutschland nicht alles gefallen lassen muss, geh zu einem richtigen Spezialisten, denn ab dann entstehen Kosten, die irgendwer tragen muss.
So weit, so logisch, so glaubwürdig?
Abgesehen davon habe ich mehrfach schon erwähnt, dass ich hier keinen juristischen Rat suche. Ich möchte in eine ganz andere Richtung. Ich möchte dokumentieren, wie man sich wehrt. Ich muss nur sehr aufpassen, was ich hier niederschreibe, damit ich mir nichts selbst ein Ei lege. Deshalb bin ich sehr vorsichtig mit Details. Lest meine Postings, da steht das mehrfach drin.
Jungs, was macht ihr eigentlich? Ihr ratet mir, auf die 500 Euro zu pfeifen, obwohl euch doch genauso wie mir klar sein muss, dass da jemand eine ganz üble Abzóckmasche versucht. Bei Rückgabe einer gebrauchten Sache alle möglichen Schäden finden, notfalls welche erfinden, um die Kaution zu vernaschen. Das wird von manchen Wohnungsvermietern gemacht, das war lange Zeit gängige Praxis, und eine Weile ging das gut. Dann hat irgendwer sich ein Herz genommen, und trotz der vergleichweise geringen Beträge dagegen geklagt, und siehe da, plötzlich ist es kein Grund mehr, die Kaution einzubehalten, nur weil jemand die Wohnung nicht auf neu renoviert und geschleckt sauber zurückgibt.
Der BGH hat genau festgelegt, was unter "besenrein" zu verstehen ist. Mein wackerer Vermieter lässt sich 110 Euro Reinigungspauschale schon mal vorab bezahlen, findet dann bei der Rückgabe ein paar Fussel und Haare auf Polstern und ein paar Sandreste in verborgenen Ecken (im Schrank und im Staufach unter dem Bett) und meint mir "zusätzliche Reinigungskosten" von 100 Euro verrechnen zu können, mit der Begründung dass 2 Personen 2 1/2 Stunden putzen mussten um das zu beseitigen. Besenrein heißt (--> BGH), "mit einem groben Besen einmal gekehrt", ich hab sogar einen Staubsauger und einen Wischmop benützt.
Von dem ganz am Anfang dieses Threads geäußerten Tipp, man solle Wohnmobile, wo der Vermieter eine Reinigungspauschale einbehält, prinzipiell ungereinigt zurückgeben, rate ich ganz ernsthaft ab. Ich stelle auch - bevor wieder jemand eilig auf den falschen Zug aufspringt - klar, dass ich den Wohnwagen gereinigt zurückgegeben habe, der gute Mann musste schon ordentlich suchen, bis er ein paar Fitzelchen gefunden hat. Demenstprechend skurril sind auch seine "Beweisfotos".
Ihr habe durchaus Recht, 500 Euro sind nicht die Welt, aber ein ehrlicher Durchschnittsdeutscher muss dafür eine Woche ehrliche Arbeit leisten. Hier versuchts einer mit einigen Stunden Aufwand und paar dreiste Mails schreiben. Und das stinkt mir.
Wie gesagt habe ich seine Gewerbeberechtigung angefordert. Das dauert ein paar Tage Postweg, ich sag Bescheid wenns da ist. Wenn er keine hat, bekommt er schon mal einen kleinen "Gruß aus der Küche" über die Gewerbeaufsicht. Wenn er einen hat, übrigens auch, er übt sein Gewerbe nicht ordungsgemäß aus. Mit ein bisschen Glück betreibt er seine Masche schon länger, und es haben sich schon vor mir Leute beschwert. Irgendwer muss den Tropfen liefern, der das Faß zum Überlaufen bringt.
Armin.
babenhausen am 04 Sep 2018 09:37:32
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl du nutzt das Forum für deinen privaten Feldzug .
Lasse uns das Ergebnis der Gerichtsverhandlung wissen....so es zu einer kommt
ArminLinder am 04 Sep 2018 09:53:11
babenhausen hat geschrieben:Irgendwie beschleicht mich das Gefühl du nutzt das Forum für deinen privaten Feldzug .
Lasse uns das Ergebnis der Gerichtsverhandlung wissen....so es zu einer kommt
Klar, genau so ist es, und ich habe nie daraus ein Geheimnis gemacht, und das ist auch das Thema dieses Threads.
Warum ich mich so verhalte wie ich mich verhalte hat zwei Gründe:
- ich möchte nicht nur meine 500 zurück, die m.E. unberechtigt einbehalten werden sollen, ich möchte den Vermieter in seine eigene Grube fallen sehen. Sollte das schief gehen, bin ich bereit, die Folgen zu tragen. Bisher bin ich zuversichtlich, dass er sich so unglaublich dreist bedienen möchte dass er fällt, und ich stehen bleibe.
- nehmen wir an, es klappt, dann kann jeder der nach mir in eine ähnliche Situation gerät nachlesen, wie es gelaufen ist. :!: Das soll keine Anleitung werden, wie man berechtigte Forderungen eines Vermieters mit irgendwelchen Drehs aus der Welt schafft. Er hat m.E. einen Schaden von (höchstens) 100 Euro erlitten, und er will 2500 Euro haben. :!:
- nehmen wir an, es klappt nicht, dann kann jeder der nach mir in eine ähnliche Situation gerät, und der diesen Thread findet, nachlesen, wieso es in Deutschland möglich ist, aus einem 100 Euro Schaden einen 2500 Euro Schadenersatz "herauszuholen" - und - warum ein Gericht, Sachverständige, Anwälte oder wer auch immer der Meinung war, dass der Schaden, den ich auf 100 Euro schätze, 2500 Euro hoch war, also wo ich mich derart grob verschätzt habe, und warum.
Ein Forum wie dieses zu nützen, um belastbare Informationen zu verbreiten, ist m.E. der Sinn dieses Forums, und kein "Feldzug" in dem Sinn, dass ich versuche, Stimmung gegen jemanden zu machen der das nicht auch verdient hat. Deshalb nenne ich (noch) keine Namen.
:!: Außerdem muss ich vorsichtig sein, und wer immer mit diesem Thema weiter mitgehen möchte sollte das bitte auch tun, sonst kann der Vermieter am Ende diesen Thread killen lassen, und in aller Ruhe sein Glück beim nächsten Miet-Anfänger versuchen. :!:
Armin
babenhausen am 04 Sep 2018 10:29:02
Ein Forum wie dieses zu nützen, um belastbare Informationen zu verbreiten, ist m.E. der Sinn dieses Forums
Als belastbar ist für mich wenig zu erkennen
ArminLinder am 04 Sep 2018 10:36:27
Ihr habt mich mehrmals gebeten, "Butter bei de Fische" zu machen und ich bin bereit dazu. Ich werde allerdings zuvor meinen Anwaltstermin wahrnehmen und diesen Punkt mit ihm besprechen.
Inzwischen zur Vorbereitung:
Es gibt in Deutschland seit Jahren ein unübersichtliches Gezerre im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes, so wie ein Weiteres um Persönlichkeitsrechte und Datenschutz, welches gerne dazu missbraucht wird (meiner Meinung nach), um lästige Informationen - gerade weil sie einem das Geschäft verderben wenn man es in der Grauzone der Legalität betreibt - aus dem Netz zu tilgen.
Wie ist das hier im Forum, wenn ich Bilder poste die der Vermieter mir zur Begründung seines angeblichen Anspruchs auf 2500 Euro Schadenersatz an einem 20 Jahre alten Fahrzeug übermittelt? Es sind ja seine Bilder, ich darf sie ohne seine Erlaubnis nicht "ohne weiteres" veröffentlichen. Er hat weiters ein Recht darauf, dass sein Name und der seiner Frau (die in seine Geschäfte irgendwie eingebunden ist - wie genau erschließt sich mir bisher nicht) sowie ggf. der Name seiner Firma (so er eine hat - wie gesagt, selbst das ist nicht klar, weil seine Webseite seinem Briefkopf und dem was auf seiner Rechnung steht widerspricht), nicht in Zusammenhang mit unwahren Behauptungen oder gar Beleidigungen genannt werden.
Ich versichere weiters, dass ich bereit bin, die Bilder - es mögen etwa 30 Stück zusammengekommen sein - unverändert und unbearbeitet ins Forum zu laden, keins dazuzuzufügen und keins wegzulassen. Ebenso verhält es sich mit seiner Rechung, dem Mail-Verkehr oder Auszügen daraus, ich kann sie kennzeichnen bzw. schwärzen, aber was ist mit einem Link auf seine Homepage? Damit stelle ich für jeden der auf "Kontakt" klicken kann eine Verbindung zu seinem Namen her.
:!: Nochmal, es geht mir nicht darum, den Vermieter unter Druck zu setzen, ode rgar zu verleumden um ihm zu schaden, das macht er schon selber, indem er sein Geschäft so führt wie er es führt, und mit seinen Kunden so umspringt wie er das tut :!:
Es geht mir nur darum, darüber zu berichten, und dabei keine Grenzen zu überschreiten, oder jemanden zu nerven, weil er dieses Forum missbraucht sieht.
Ich bitte einen Admin, sich dazu zu äußern, deshalb "melde" ich meinen eigenen Beitrag.
ArminLinder am 04 Sep 2018 10:58:28
babenhausen hat geschrieben:Als belastbar ist für mich wenig zu erkennen
Dann bleib doch bei dem "Wenig". Die "Gesamtsituation" ist sowieso unübersichtlich.
Ich habe ein Bild gepostet von einem Schaden an einem Fenster. Es ist genau der Schaden an diesem Fenster, den ich verursacht habe, und es ist der einzige Schaden an diesem Fenster, der nicht schon auf den Fotos des Vermieters von der Übergabe zu sehen ist. Das Fenster ist im Übrigen vorgeschädigt (Ecke oben links fehlt), der Mechnismus klemmt, Fliegengitter und Rollo halten nicht mehr sicher unten.
Warum genau möchte der angeblich geschädigte Vermieter für genau dieses Fenster einen nagelneuen Ersatz, samt Rahmen und Verdunkelung, Kosten €872,29 incl. Einbau? Was bringt ihn dazu, ein Neuteil für ein 15-20 Jahre altes vorgeschädigtes Teil zu beanspruchen - außer natürlich Betrugsabsicht? Warum führt er bei einer aus der Luft gegriffenen Zahl zwei Kommastellen an, außer um vorzuspiegeln, sie stamme aus einem Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten?
außer um vorzuspiegeln, sie stamme aus einem Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten?
Soll er doch die Unterlagen vorlegen und die Sache ist gegessen! Aber wie gesagt das sollte auch dein Spezl
den gibts wirklich, ausgebildeter Volljurist mit Examen
wissen.
TiborF am 04 Sep 2018 11:09:31
Jetzt habe ich tatsächlich alle 12 Seiten gelesen - und muss feststellen - sehr interessant und ich bin ja mal wirklich gespannt, wie die Sache enden wird.
Mein persönlicher Eindruck ist wohl auch, dass der Vermieter "etwas Kohle machen will". Und falls er es schon mit anderen Leuten getan hat, wäre es schön, ihm da mal einen Riegel vorzuschieben.
(wußte gar nicht, dass man so alte "Dinger" überhaupt noch vermieten darf und wundere mich, dass so alte WW überhaupt noch TÜV bekommen)
ArminLinder am 04 Sep 2018 11:32:35
babenhausen hat geschrieben:Soll er doch die Unterlagen vorlegen und die Sache ist gegessen!
Der Vermieter wurde dazu aufgefordert, und hat bis jetzt geschickt: nichts.
Er behält einfach die Kaution von 500 Euro.
Ich musste ihn schon 3 Mal dazu auffordern (ein mal mündlich, 2 Mal schriftlich), seine Forderung von 2500 Euro überhaupt einmal ordentlich (in Form einer Rechnung) zu schicken, statt - und ich übertreibe nicht - die Zahl einfach per Telefon durchzugeben oder sie irgendwo auf der 4. Seite einer E-Mail zwischen Zitate zu schreiben, es war reiner Zufall dass ich sie überhaupt gefunden habe.
Und "gegessen" ist garnichts, und da wird der Thread nun langsam interessant. Das Fenster ist vorgeschädigt, er will ein Neues samt Einbau eines Rahmens und Verdunkelung, beide haben unbestritten nicht einmal einen Schaden von mir, und beide sind - ebenso unbestritten - alt, ausgeleiert und vorgeschädigt.
Ich habe endlich ein Foto das von mir stammt (wegen noch ungeklärter Copyright Frage bezgl. seiner Fotos) gefunden, wo man das ganze Fenster sehen kann - wie schon gesagt, der Wohnwagen war nicht in einem Zustand wo man ihn gerne auf seinen Urlaubsfotos abbildet. Du siehst den Vorschaden links oben, seine "Beweisfotos" bei der Übergabe hat er so gemacht dass man ihn gerade nicht gut sehen kann, aber Pech, man sieht ihn trotzem, wenn man weiß wo man suchen muss und ein wenig heranzoomt.
zum Vergleich, das was ich - und das ist der einzige unbestrittene Schaden - verursacht habe:
Wenn Du mein Foto ganz groß zoomst, kannst Du ihn finden, er ist in der Mitte, am unteren Scheibenrand. Und nun verstehst Du vielleicht, warum ich einem Gerichtstermin wo er 2500 Euro einklagt sehr, sehr zuversichtlich entgegen sehe, und warum ich mir sicher bin, dass er vorher noch mit kulanten "Angeboten" rüber rücken wird. Ich bin schon sehr gespannt, wann und in welcher Form er das macht.
Armin
andwein am 04 Sep 2018 12:00:54
Was für ein wildes Geschreibe, hoffentlich ist der Frust bald heraus. Andreas
teuchmc am 04 Sep 2018 12:02:38
Moin Loide! Ich bin da schon bei TiborF. Und Armin schreibt ja klipp und klar, daß er die Konsequenzen trägt, wenns doof läuft. Also lassen wir uns überraschen, wie das Janze so ausgeht. Zum Thema"Vermieten von alten WW etc.".Warum nicht? Wenn der technische Zustand es erlaubt, eine HU zu bestehen und der Gesamtzustand dem Mieter im Preis/Leistungsverhältniss paßt, ist doch allett jut. Allerdings ist der Aufwand, solch alte Schätzchen am Leben zu halten nicht zu unterschätzen. Um dann noch davon Leben zu können, bedarf es schon sehr viel Eigeninitiative,technisches Wissen und handwerklichen Könnens.Meine persönliche Meinung. Und der Aufwand ist bei jungen Fahrzeugen eben mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr gering.Deswegen sind halt überwiegend junge Fahrzeuge in der Vermietung. Sonnigen weiterhin. Uwe
ArminLinder am 04 Sep 2018 12:05:45
andwein hat geschrieben:Was für ein wildes Geschreibe, hoffentlich ist der Frust bald heraus. Andreas
Frust? Wildes Geschreibe? Das lasse ich mir ungern nachsagen, ich bin ganz ruhig, vbersuche bei der Sache zu bleiben, treffe aber eventuell nicht den richtigen Ton, so oft bin ich nicht aktiv in Foren.
Was sollte ich anders machen?
Armin.
rolfwam am 04 Sep 2018 12:08:31
TiborF hat geschrieben: und wundere mich, dass so alte WW überhaupt noch TÜV bekommen)
Stell dir vor mein 29Jahre altes Womo hat auch TÜV gekriegt, ohne Mängel. :roll:
Canadier am 04 Sep 2018 12:21:38
rolfwam hat geschrieben:Stell dir vor mein 29Jahre altes Womo hat auch TÜV gekriegt, ohne Mängel. :roll:
Wieviel guten Frankenwein musstest du dafür "opfern" :lach:
Tinduck am 04 Sep 2018 12:25:41
Das Problem bei solchen alten Schätzchen ist nicht der Tüv, den interessiert nur Fahrwerk und Beleuchtung, und dass keine grösseren Löcher im Aufbau sind, wo während der Fahrt was rausfallen könnte... :D
Das Problem ist, und das sieht man ja auch hier, dass solche alten Fahrzeuge zwangsläufig eine Fülle an Vorschäden (Kratzer, Dellen, sonstige Defekte) aufweisen, die man als Mieter kaum umfassend bei der Übernahme dokumentieren kann, wenn man dafür nicht einen ganzen Tag aufwenden will.
Nun gibts Vermieter, die sich über den 100. Kratzer, der neu dazugekommen ist, nicht aufregen. Und dann solche, wie den des TEs, die das für ‚Zusatzverdienste‘ ausnutzen.
Vorher weiss mans nicht, deshalb würd ich so altes Geraffel nicht mieten, auch nicht für fast geschenkt...
Unser Womo ist auch schon 16 Jahre alt und hat seine Kampfspuren, wird aber eben auch nicht vermietet!
bis denn,
Uwe
thomas56 am 04 Sep 2018 12:26:43
Hallo,
Anfang der Achtziger bekam ich mal eine Zeitung mit amerikanischen Geschäftsideen in die Hand und da stand Rent-A-Wreck-! Habe mir halt gedacht, machst ja eh den ganzen Tag nichts und wartest nur auf Käufer, dann kannst auch noch Autos vermieten. :mrgreen: Habe dann innerhalb ein paar Wochen 7 (Halden)Fahrzeuge zugelassen. Waren alte Golf, Käfer, Bulli, Transe und ein 508D. Kopmliziert war anfangs die Versicherung der Selbstfahrervermietfahrzeuge, der aufwendige Tüv. Aber die Vermietung lief und sollte ansich nur weitere Werbung für den Verkaufsplatz sein. Meine Idee war, wenn ich jemand 3x was vermietet habe, verkaufe ich ihm auch ein Auto! :lach:
Aber der Ärger hat mich das "Geschäft" schnell wieder einschlafen lassen. Jeder Golfmieter war überzeugt, dass ein Golf immer mit Diesel betankt wird - auch unsere Benziner -! :? Voll getankt ist, wenn die Tanknadel in den oberen Bereich kommt. Kleine Schäden sind am alten Auto egal und dürfen daher auch nichts kosten. Eine 24 Stunden Miete darf man nicht so wörtlich nehmen, 32 Stunden sollten noch im Rahmen sein. Wenn es keine Einwegmiete wie bei Interrent gibt, sagt man einfach 700km entfernt, der Wagen ist kaputt und müsste abgeholt werden. usw., usw., usw.. :lol: