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Vermietung: Ärger b. Rückgabe. Kaution weg? Eure Erfahrungen 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 10


dieter2 am 01 Nov 2015 11:20:59

Wenn ein Vermieter um einen Euro so ein Aufriss macht kann man sehen was die von den Mietern halten.

Ein normal denkender Mensch hätte den Euro in drei Minuten überwiesen, ohne überhaupt nach zu forschen wer das war.
Ich würde mich schämen so eine Rechnung auszustellen an einen der gerade für ein paar Tausend Euro Umsatz bei mir gemacht hat.

Ich würde alle Mieter raten mal ein Jahr auszusetzen und die Vermieter mit ihren Womo auf den Hof verhungern lassen.
Damit sie mal wieder runterkommen und jeden Mieter schätzen lernen der ihren Betrieb am Leben hält.

Nur meine Meinung.

Dieter

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Alfrus am 01 Nov 2015 11:33:52

Sehe das genauso wie Dieter2.
Wegen einem Euro würde ich mir nicht diese Blöße geben. Aber ich bin ja kein Wohnmobilvermieter :(

Allsquare am 01 Nov 2015 11:59:24

Zur Ehrenrettung des Wormsers (für die nur-die-Hälfte-überfliegend-Leser):

DerWormser hat geschrieben:es gibt ... KEINE Moeglichkeit diese Zahlung nicht an den Halter senden zu lassen. Ich erklaere der Firma Nitzsche den Sachverhalt ausfuehrlich und haette den EINEN Euro auch gerne selbst per Ueberweisung bezahlt, aber man stellt sich voellig stur und haelt mir einfach vor, ich haette die Zahlung vermeiden koennen

Dazu schreibt

FWB Group hat geschrieben:Es betreibt jemand unter anderen eine kleine Womovermietung. Mitte September flattern aus dem Monat August die ... Mautgebühren ... von insgesamt 10 Mietern ein.

Wenn einer, der eine kleine Wohnmobilvermietung betreibt, sein Geschäft nicht kennt, könnte er auch etwas anderes betreiben.

FWB Group hat geschrieben:Leider waren mache Mieter auch Wiederholungstäter, es gab in der Spitze bis zu 3 Vergehen bei 2 Wochen Reisezeit in dieser Saison.

Der TE beschrieb einen unabänderlichen verwaltungstechnischen Aufwand, der kein Vergehen darstellt. Und nur darum geht es im ersten Beitrag. Meine Bemerkungen gelten nicht für verursachte Verkehrsverstöße.

FWB Group hat geschrieben:Die Schriftstücke kommen aus allen Herren Länder, an den Halter adressiert mit Fristsetzung, bei Nichtreaktion direkt angedrohter Strafe, das ganze sehr gern in Landessprache! Na toll, ein Teufelskreis!

Ein Geschäftsmodell mit allen Bestandteilen ist doch kein Teufelskreis, es ist ein Broterwerb.

FWB Group hat geschrieben:das bedeutet für die Vermietung zusätzliche Arbeit!

Nein, das gehört zum Geschäftsmodell "Wohnmobil vermieten". Für die verlangten Preise samt Nebenkosten könnte man locker jeden Tag in einem 5-Sterne-Hotel übernachten (zumindest in Spanien und Portugal).

FWB Group hat geschrieben:Post kommt, ich suche den Kunden raus, ... pro Kunde sind das minimum 30 Minuten meiner Arbeitszeit pro Tag im 1. Anlauf. Wie gesagt, das ist in der andere Seite der gleichen Medaille.

Noch mal, das ist nicht die andere Seite, sondern das freiwillig ausgewählte Geschäftsmodell.

Klar wäre es schöner in der Karibik am Strand zu liegen und Geld von Kunden überwiesen zu bekommen, die nichts von einem wollen ... wer träumt nicht davon ?

Anzeige vom Forum


pwglobe am 01 Nov 2015 12:29:22

Wir haben in der Vergangenheit auch Wohnmobile gemietet, der Unterschied zwischen den Vermietern in D und in anderen Ländern z.B. USA/ Kanada oder Neuseeland ist der Service.
Für den Mietpreis bekommt man im Ausland einen Rundumservice, der Vermieter erbringt eine Dienstleistung und versteht sich auch als Dienstleister. In Deutschland kommt man sich bei den Vermietern vor wie ein Bittsteller und wird auch oft so behandelt, leider ist die Nachfrage nach Mietmobilen trotz der überzogenen Preise immer noch hoch.
Ein Beispiel: Mietpreis in Kanada für ein 8,5m Mobil all inkl. 160,00€ pro Tag (unbegrenzte km)
In Deutschland 7m Glücksmobil 135,00€ plus Service Pauschale, plus usw. ergibt 220,00€ am Tag!
Zeitraum Juli
Deutschland ist und bleibt eine Servicewüste, man muss daraus seine Konsequenzen ziehen.
Wenn man sich nicht mehr über geldgierige und arrogante Vermieter ärgern will, muss man halt kaufen, ist zwar teurer aber es gibt weniger Ärger und Stress im Urlaub und danach.

FWB Group am 01 Nov 2015 13:13:15

Hi
Das sehe ich ähnlich, einfach ein Womo selber kaufen und Schäden selber tragen......
eigene Verantwortung tragen, unabänderliche verwaltungstechnische Dinge in Höhe von 1 € immer selber tragen - ein hartes Los :lol:
Ne, ne so war es nicht gemeint, ich vergass, mein Geschäftsmodell.

Es gibt in Deutschland Womovermieter, da gehen die Preise bei 49 € los, komplett ausgestattet, ohne Servicepauschale, km frei usw....,
wobei es natürlich auch den einen oder anderen Mieter gibt, der das Ganze rigoros ausnutzt,
weil von den ursprünglich angefragten 3000 km urplötzlich, rein zufällig 6000 km geworden sind.
Servicewüste Deutschland halt.......

Ansonsten hab ich herzhaft gelacht,
Danke Jungs.
:D :D :D :D :D :D

Dennoch kurz ein paar Anmerkungen.

"Kein Problem, es geht ja nur um einen Euro."
"Ich hätte den einen Euro bezahlt, ohne Aufhebens, weil " man verdient ja immerhin Tausende am Kunden".

Genau, doch bedenkt, mit einem Euro fängt das an und wo hört die Kulanz auf ?

Es geht hier auch nicht darum, um sich "die Blösse zu geben", sondern darum, das Dinge einfach korrekt laufen sollten.
Der Wormser macht hier ein Drama draus, was die arme Vermietung alles so macht, ist aber an den Dingen selber schuld!

Tausende verdient, das mag sein, hier wird kostentechnisch von den großen Vermietern, die bis zu 200 € den Tag für ein Womo nehmen, gesprochen,
davon sprach ich aber nicht!

Ausserdem wollte ich keinen Streit vom Zaun brechen,
sondern eher für eine ausgeglichenere Sicht der Dinge pro und contra Vermietung / Mieter sorgen.

Ein bisschen Akkuratess auf beiden Seiten, dazu gehört auch Pünktlichkeit und ähnliches beim Mieter.....
und schon klappten die Dinge zur beiderseitigen Zufriedenheit.......

Allsquare
Der Wormser sprach von einem unabänderlichen verwaltungstechnischen Aufwand, der kein Vergehen darstellt, das ist soweit richtig,
allerdings muß ein Vermieter ja nicht zu 100 Prozent die Reiseroute seiner Mieter wissen.

(Vorsicht Satire)
So ist es also logisch, das der arme Wormser, der einzige war, der wissen konnte, das es auf seiner Tour leider zu diesem
unabänderlichen verwaltungstechnischen Aufwand, der natürlich kein Vergehen darstellt, kam
und hätte somit zu mindestens die Möglichkeit gehabt, den Vermieter bei Rückgabe des Womos von diesem
unabänderlichen verwaltungstechnischen Aufwand, der natürlich kein Vergehen darstellt, in Kenntnis zu setzen.
(Satire ende)

Kurzum, wir sind alles Menschen. Er, der Wormser hätte also handeln können, hat er aber nicht.

Und daher, lieber Allsquare, gefällt mir dein letzter Satz am besten, den werde ich als erstes mit Nachdruck umsetzen. :lol:

Im Übrigen sind die hier aufgeführten Dinge selbstverständlich seit Jahren Bestandteil in unseren Mietverträgen,
Natürlich nicht mit einem Kostenaufwand von 40 €.

Allsquare am 01 Nov 2015 13:28:17

FWB Group hat geschrieben:(Vorsicht Satire)
... der arme Wormser ... hätte somit zu mindestens die Möglichkeit gehabt, den Vermieter bei Rückgabe des Womos von diesem unabänderlichen verwaltungstechnischen Aufwand, der natürlich kein Vergehen darstellt, in Kenntnis zu setzen.
(Satire ende)

In diesem Wortlaut verstehe ich den Hinweis auf Satiere nicht, denn ...

FWB Group hat geschrieben:Er, der Wormser hätte also handeln können, hat er aber nicht.

... doch hat er ! Du liest offenbar nicht gerne ...

DerWormser hat geschrieben:Ich erklaere der Firma Nitzsche den Sachverhalt ausfuehrlich und haette den EINEN Euro auch gerne selbst per Ueberweisung bezahlt, aber man stellt sich voellig stur und haelt mir einfach vor, ich haette die Zahlung vermeiden koennen

Jetzt ???

FWB Group am 01 Nov 2015 14:05:45

Hi
Jetzt hab ich noch mal nachgelesen ....... :wink:
Ergebnis:
Du hast leider nicht verstanden, um was es mir ging, da hilft auch mehrmaliges lesen nicht! :wink:

Der Wormser ist erst Wochen später, nach der Rückgabe des Womos mit dem Schriftsatz der Womovermietung konfrontiert worden.
Erst danach, also viel später als zum Rückgabetermin erklärte der Wormser der Vermietung, das das mit der Maut in Götebourg nicht anders ging!

Das war aber nicht mein Ansinnen.

Ich sprach eigentlich davon und diesmal konkret.....

Der Wormser hätte sich vor seiner Reise über die Dinge ( Maut) etc. im jeweiligen Urlaubsland (siehe seinen Link)
erkundigen können und bei Rückgabe des Womos schriftlich im Rückgabe Protokoll des Vermieters vermerken lassen können,
das noch ein Maut Ticket unterwegs sein muß.

Er hätte den 1 € daher gleich beim Vermieter lassen können und gut!

Wir handhaben das anders, wir befragen diesbezüglich unsere Kunden und vermerken das Ganze im Rückgabeprotokoll.

Anders rum lassen Kunden natürlich auch persönliche Dinge im Camper zurück, die sich erst nach unserer Reinigung finden.
Die im Übrigen eigentlich der Kunde machen sollte und dafür bei uns auch nichts bezahlt.

Da tauchen neben unorthodoxen Dingen wie Geld, ex. Festplatten, Campingkochern, Schuhen auch andere Sachen auf.
So zum Beispiel Unterwäsche, Entwürfe für einen Scheidungskrieg u. auch anderes.......
Immer wieder gern genommen - die Toilette nicht entleert.

Na ja, nicht weiter schlimm, kostet halt im nachträglichen Versand an den Kunden meine Zeit und Geld.
Ich meinte selbstverständlich nicht den Toiletteninhalt.

Die Sachen könnte man auch wegschmeissen, das widerspricht aber meiner Natur.

Das meinte ich mit beiderseitig (Vermietung ./. Mieter/ mit "akkurat" sein........

Deine Satire Frage im Sinnzusammenhang..... " der arme Wormser"

dieter2 am 01 Nov 2015 14:59:57

Ach Leute, es geht hier nur um 1 €, in Worten "einen Euro"

Egal wie der entstanden ist, es ist so was von kleingeistig eine derartige Rechnung einen Kunden hinterher zu schicken.
Da sieht man wie Vermieter noch den letzten Euro beim Kunden hinterher jagen :oops:

Sehr beschämend :tear:

Dieter

topolino666 am 01 Nov 2015 15:34:17

OT (!!!!!!)

Frage an "FWG-Group":

wieso kannst Du hier im Forum eigentlich als Privatperson angemeldet sein wenn doch vor einiger Zeit alle im wohnmobilbereich tätigen Firmen (und dazu scheinst Du nach diesen Posts klar zu gehören) als "gewerbliche User" gekennzeichnet werden müssen?? :?:

FWB Group am 01 Nov 2015 16:35:10

Hi
Das ist ne gute Frage und dennoch einfach zu beantworten.

Punkt 1

Muß sich auch ein Koch, der selbstständig sein Restaurant auf einem Stellplatz führt, hier im Womo Forum als Gewerblicher eintragen, obwohl er hier gar kein Essen verkauft ?

Punkt 2
Gewerblich kann man nur sein, wenn man selbstständig ist, oder ?
Ich war von 1977 bis Mitte 2013 selbstständig, das reicht, jetzt bin ich angestellt.
Heißt konkret, meine Äußerungen beziehen sich auf meine persönliche, private Sicht der Dinge und stellen
keinerlei Bezug zu meinem AG her.
Außer, was mir in der täglichen Arbeit so passiert. :wink:

Punkt 3
Ich habe in diesem Forum keinerlei Interesse an jemand irgend etwas aus dem Womobereich zu verkaufen.
Auch keine Dienstleistung (Womovermietung oder sonst etwas ).

Das habe ich weder vor dieser angeblichen Kennzeichnungspflicht, noch danach getan und das wird auch so bleiben......

Im Übrigen wurde auch ich von der Forenleitung gefragt, ob ich einen gewerblichen Account haben möchte, oder nicht.
Ich verneinte dies aus oben genannten Gründen ( siehe Punkt 2).

Abschließend:
Bei weiteren Fragen einfach fragen......
so jetzt muß ich aber weiter arbeiten....

a.miertsch am 01 Nov 2015 18:26:16

Welcher vernunftbegabte User (Jurastudenten ausgenommen, Zwecks Studien an der Praxis) wird nach der Lektüre dieses Tröts, noch ein Wohnmobil mieten ? Schämt euch, eine "Branche" so in Verruf zu bringen. :lach: :lach: :lach: Man sollte hier einen Themenkomplex "Wohnmobil mieten" aufmachen.
Albert

rolf51 am 01 Nov 2015 19:42:36

Hallo Albert,
die sogenannten Betrogenen sollten doch eine eigene Wohnmobilvermietung aufmachen! Wir fragen dann sie nach 1 Jahr was sie von den Mietern halten?

DigiMik am 01 Nov 2015 19:42:50

Moin,

DerWormser hat geschrieben:Wenige Wochen spaeter dann der Hammer: die Firma Nitzsche stellt mir fuer die Bezahlung einer elektronischen Citymaut in Goeteborg (Originalbetrag, problemlos per SEPA Ueberweisung zu erstatten: 1 (ein) Euro ) eine Rechnung von etwas ueber 40 Euro aus!

mich würde mal interessieren, was in der Rechnung steht. Dort muss genau aufgeführt sein, wofür der Betrag zu entrichten ist, sonst ist es IMHO keine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung.

Also Maut + Gebühr und was weiß ich...

Steht in Deinem Mietvertrag eine entsprechende Regelung über Kosten, bzw. Bearbeitungsgebühr und wurde die auch bekannt gegeben, dann sehe ich das erst mal als ok an, auch wenns weh tut. Steht in dem Mietvertrag nichts darüber, muss die auch nicht gezahlt werden.

Sollte in der Rechnung eine Mahngebühr der ParkTrade Europe aufgeführt sein, dann würde ich dies auch nicht zahlen, denn dann hat der Vermieter zurvor die Zahlfrist überschritten.
Aus S bekommt man als Zahlungsaufforderung zunächst nur die reine Maut.
Der Vermieter als Halter ist für die ordnungsgemäße Zahlung verantwortlich, nicht Du. Der darf sich dann seinen Euro bei Dir zurück holen. Aber die Mahnkosten der ParkTrade Europe z.B. wegen seiner Duseligkeit nicht.

LG vom Mikesch

Gast am 01 Nov 2015 19:49:03

FWB Group hat geschrieben:Hi
Kurz aus meiner Sicht als kleiner Vermieter.


... echt! :motz: :motz:



Deine Selbstdarstellung ist etwas verwirrend.

Liebe , Alf

FWB Group am 01 Nov 2015 20:55:43

Hallo Alf
nenne es halt Berufskrankheit, wenn man nach etlichen Jahren Selbstständigkeit immer noch so denkt.
( Kurz aus meiner Sicht als kleiner Vermieter ).

Fakt ist, das ich seit 2013 bei einer ganz normale KFZ Werkstatt angestellt bin und mich da
unter anderen um den Umbau von Kraftfahrzeugen auf Autogas kümmere.

Desweiteren bin ich Sachkundiger nach G 607 in diesem Unternehmen und dieses Unternehmen vermietet
4 alte Wohnmobile.

Was ist daran verwirrend?

Kleiner stimmt, Vermieter stimmt nicht ganz, mache aber die ganze Abwicklung, daher der Spruch
und nun sollte gut sein.

Du kannst dich ja auch mal outen, was du so treibst!
Nur Mut, tut nicht weh! :wink:

DigiMik!
Genau so sehe ich das auch. Wormser bekam zur Antwort er hätte die hohen Kosten beeinflussen können ( 40 €)
Er hat das augenscheinlich aber nicht richtig verstanden, da er sich völlig auf den 1 Euro fokussierte.

rolf51
Das wäre mal ne gute Idee, da bin ich bei dir!

Albert: :D
Ich hab wahrscheinlich ein wenig überreagiert und hätte es lassen sollen.
Eigentlich wollte ich nur für Verständniss für beide Seiten " werben" :wink:

DerWormser am 05 Nov 2015 21:53:37

DerWormser hat geschrieben:Das Wohnmobil war so weit in Ordnung, wenn auch sparsam ausgestattet. Die Erstausstattung fuer die Chemietoilette ist Fehlanzeige, naja, kann ja sehr teuer bei der Firma Nietzsche erworben werden.



Nachdem die Firma nun mir juristischen Schritten droht (warum wundert mich das nicht), stelle ich folgendes klar:

Wenn man die mietvertragliche Erstausstattung als die Tablette im Schwarztank definiert: diese war vorhanden. Ich kenne es halt aus den USA so, dass man wenigstens zwei, drei Tabletten mitbekommt,damit man sich nicht gleich drum kuemmern muss. Gut, da gabs halt auch eine Rolle Klopapier und einen Handbesen im Wohnmobil. Bei uns hier in diesem Fall nicht. Hatte ich bei der Rueckgabe als Verbesserungsvorschlag gemacht, aber nur einen unfreundlichen Kommentar bekommen.

NItzsche behauptet weiter, dass man auch in Goeteborg sein Fahrzeug registrieren koennte. Komisch nur, dass sie mir vorher geschrieben haben:

"(...)natürlich verstehen wir die Problematik, die sich aus dem Abrechnungssystem in den genannten Gebieten und der Halterhaftung in Schweden ergibt.

Wie aus Ihrem Schreiben zu entnehmen ist, haben Sie sich auch, wie es richtig ist, im Vorfeld über die Abwicklung der Mautgebühren informiert.

Allerdings haben sie es dann versäumt, uns bei Rückgabe des Mietfahrzeuges von bevorstehenden Mautgebühren zu informieren.(...)"

Naja, gut. Letztendlich muessen die selbst entscheiden, wie sie mit mir Ex-Kunden umgehen. Ich aergere mich nur, dass ich versuche alles richtig zu machen,puenktlich bezahle, putze wie ein Depp, puenktlichst abgebe (ich musste an dem Tag erst mal warten, bis der Betrieb aufgenommen wurde) und dann sowas.

Kleine Geschichte noch am Rande: mein Fahrzeug hatte ich dort auf einem anliegenden Parkplatz in der Strasse geparkt, Natuerlich habe ich mich bei der Firma erkundigt, ob ich da stehen bleiben koennte. Ja klar, waere kein Problem. Ich will mein Auto nach drei Wochen abholen, setze mich ins Auto und werde erstmal von einer resoluten Dame angesprochen "WARUM ICH HIER PARKEN WUERDE". Ich erklaere freundlichst warum und wie, aber ich werde angemacht "nein, das habe ich denen doch schon staendig erklaert, nicht hier sondern irgendwo anders auf dem Parkplatz". Das ganze kostet mich mindestens 15 Minuten, bis ich endlich wegfahren darf. Auch klasse geloest vom Vermieter. :eek:

wolfherm am 05 Nov 2015 22:50:46

Ja, das Leben hält manchmal wirklich Ungerechtigkeiten bereit........

FWB Group am 15 Nov 2015 22:33:57

DerWormser hat geschrieben:
Allerdings haben sie es dann versäumt, uns bei Rückgabe des Mietfahrzeuges von bevorstehenden Mautgebühren zu informieren.(...)"

Naja, gut. Letztendlich muessen die selbst entscheiden, wie sie mit mir Ex-Kunden umgehen.


Nun, ich denke, das ist eine für dich betrachtet, günstige Lösung!
Ändert aber nichts daran, das ich genau das vermutet hab.

Es wäre ein Leichtes gewesen, dem Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeuges die 2 € in die Hand zu drücken mit dem Hinweis,
da kommt noch eine Mautabrechnung ( 2 € ist nur ein Beispiel).

Damit hättest du dir einiges an Kosten erspart.

Dein Spruch
" Naja, gut. Letztendlich muessen die selbst entscheiden, wie sie mit mir Ex-Kunden umgehen."

ist bezeichnend und nicht fair!

Konkret:
Das Verursacherprinzip gilt und damit trifft es leider dich!
Eine Ungerechtigkeit, so leid wie mir das persönlich tut, ist nicht erkennbar.

ArminLinder am 31 Aug 2018 19:37:43

Leider auch in 2018 noch ein Thema ...

Ich soll gerade über den Tisch gezogen werden. Nach der Rückgabe eines gemieteten Wohnwagens vor 2 Wochen (August 2018) ist der Vermieter der Meinung, ich hätte dem 20 Jahre alten Wagen Schäden im Wert von 2500 Euro "oder mehr" zugefügt. Ich bin wild entschlossen, dafür zu sorgen, dass er mit seinen Vorstellungen an die Wand fährt. Von mir bekommt er kampflos keinen Cent, auch Betrüger sollen meiner Meinung nach fürs Geld arbeiten müssen.

Sofern es genügend Interessenten gibt, schreibe ich hier über meine Erfahrungen, meine Fehler, und wie ich die Sache angehe um dem feinen Herrn die Sache nicht so leicht zu machen wie er es sich vorstellt.

Gruss aus Bayern

Armin.

babenhausen am 31 Aug 2018 19:55:39

Nach der Rückgabe eines gemieteten Wohnwagens vor 2 Wochen (August 2018) ist der Vermieter der Meinung, ich hätte dem 20 Jahre alten Wagen Schäden im Wert von 2500 Euro "oder mehr" zugefügt.



Ist doch ganz einfach:
Gutachter beauftragen und Schaden feststellen und beziffern lassen. Schon sind alle Zweifel ausgeräumt

ArminLinder am 31 Aug 2018 20:08:58

Ein ziemlich schlecht umsetzbarer Rat, der Wagen ist angeblich bereits einen Tag nach der Rückgabe wieder mit dem nächsten Kunden auf Tour gegangen, und angeblich weiß auch niemand, wo er sich gerade befindet. Es ist eben ein Wohnwagen, der Mieter kann damit hinfahren wo er will.

Keine Angst, ich weiß mich schon zu wehren. Ich suche hier keinen juristischen Rat, sondern Gleichgesinnte und Interessierte.

Juristisch beraten werde ich bereits. Die für mich günstigste Variante ist, mit Volldampf auf einen Prozess zuzuarbeiten.

Der Vermieter hat Regel 1 des erfolgreichen Betruges verletzt: Du sollst es nicht übertreiben.

Armin.

babenhausen am 31 Aug 2018 20:22:23

Die für mich günstigste Variante ist, mit Volldampf auf einen Prozess zuzuarbeiten.

Der Vermieter hat Regel 1 des erfolgreichen Betruges verletzt: Du sollst es nicht übertreiben.





Dann kennst du dich sicher aus mit den Kosten für Teile und Stundensätzen.
Beschreibe doch mal den Schaden ...

topolino666 am 31 Aug 2018 20:33:54

... wer (ver)mietet einen 20 Jahre alten Wohnwagen?????????

War das "privat"? :?:

rkopka am 31 Aug 2018 20:34:06

Gilt hier nicht auch, daß der Schaden erstmal von allen beteiligten gerichtsfest begutachtet werden muß, bevor etwas repariert wird oder anders der Wagen mit anderen Mietern auf neue Schadenssuche geht ? Wie soll nach der Fahrt festgestellt werden, wie der Schaden vorher aussah ? Man kann natürlich Bilder machen. Aber das zeigt halt nicht alles. Ich nehme nicht an, daß die sofort repariert haben. Oder es kann nur eine Kleinigkeit gewesen sein.

RK

babenhausen am 31 Aug 2018 21:01:46

Gilt hier nicht auch, daß der Schaden erstmal von allen beteiligten gerichtsfest begutachtet werden muß, bevor etwas repariert wird oder anders der Wagen mit anderen Mietern auf neue Schadenssuche geht ?



Wenn der Vermieter schlau war hat er es genau so gemacht,aber das hat er zumindest im Moment dem Mieter noch nicht auf die Nase gebunden,
Irgendwo her muss ja auch der Betrag von 2500 € kommen

DigiMik am 31 Aug 2018 21:12:43

Darum gibt es Übergabeprotokolle, im Nachhinein ankommen, es seien Schäden verusacht worden, wird IMHO nichts.
Gibt es kein Protokoll, schaut der Vermieter auch in die Röhre. Irgendwelche Schäden könnten von wer weiß wem verursacht worden.
Gerichtsfest sind IMHO zwei Protokolle, bei der Übernahme und bei der Abgabe. Bei der Abgabe werden dann die neuen Schäden dokumentiert und kann sich dann über die Höhe streiten.
Alles Andere geht m.E. wie das Hornberger Schießen aus, da es nichts beweiskräftiges gibt.

LG vom Mikesch

babenhausen am 31 Aug 2018 21:27:46

Dass ein Schaden vorhanden ist wird ja nicht bestritten, Übergabeprotokoll?
So verstehe ich es jedenfalls,der vorgeworfene Betrug soll in der Höhe des Schadens liegen.Und genau hier kommt der Gutachter zu tragen.

DigiMik am 31 Aug 2018 21:32:13

Im Posting steht, dass der Vermieter nach zwei Wochen kommt, es seien Schäden verursacht worden.

LG vom Mikesch

babenhausen am 31 Aug 2018 21:43:34

Nach der Rückgabe eines gemieteten Wohnwagens vor 2 Wochen (August 2018) ist der Vermieter der Meinung



Der Mieter hat das Fahrzeug vor zwei Wochen zurückgegeben...

Gast am 31 Aug 2018 21:59:21

Armin, ich würde vorschlagen, dass Du mal Klartext redest. Was für ein Schaden, was sagt der Vermieter, privat oder gewerblich, Protokoll...
Ansonsten schreibt hier jeder auf Verdacht und keiner weiß um was es eigentlich geht.
Für mich sind solche Beiträge kindisch :)

pipo am 01 Sep 2018 08:35:47

Wenn es sich um einen 20 Jahre alten Wohnwagen handelt und tatsächlich ein Schaden von 2500€ vorliegt, dann dürfte es sich wohl IMHO um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln. Aufschluss bringt das Übergabeprotokoll.
Hier im Forum kann man tolle Geschichten von Vermietern, aber auch Mietern lesen :mrgreen: Leg mal die Tatsachen auf den Tisch, wie es wirklich war :ja:

ArminLinder am 01 Sep 2018 17:45:04

"Wirklich" ist - wie Du selber anklingen lässt - eine Frage der Betrachtungsweise. Der Vermieter sieht eine andere "Wirklichkeit" als der Mieter. Das ist soweit natürlich, und nicht unüblich.

Bleiben wir bei dem, was bisher Fakt ist. Der Vermieter bringt sich, meiner Meinung nach, in Stellung, die noch ausstehende Kaution von 500 Euro zu vernaschen. Das gehört - mutmaßt mein Freund Fred, der als Paragleiter seit vielen Jahren mit Campern unterwegs ist, bei vielen Vermietern leider zum Geschäftsmodell. Man schickt einen 20 Jahre alten, gerade mal noch verkehrstüchtigen Wohnwagen mit unzähligen Vorschäden raus, macht bei der Übernahme eine vages Protokoll, und bei der Rückgabe macht man dem Kunden eine an den Haaren herbeigezogene Rechnung auf und sieht, wie er reagiert.

Ob das bei ihm so ist, oder ob er sich - trotz langjähriger Vermieterpraxis - selbst mit den simpelsten Vorschriften, wie man sein Geschäft abzuwickeln hat, nicht vertraut gemacht hat, mag ich auch nicht beurteilen. Jedenfalls läuft es darauf hinaus, dass er erst mal eine Rechung aufmacht, die sich auf 2500 Euro beläuft. Ich habe ihm - um mir das Rumgestreite zu sparen - ohne Anerkennnnung von irgendwas - 100 Euro aus der Kaution angeboten, ich habe meine Zeit auch nicht gestohlen. Er will aber wohl alles, und nach Möglichkeit noch mehr.

Kommunikation mit ihm ist reine Zeitverschwendung. Außer haltlosem Gewäsch ist aus ihm nichts herauszubekommen. Das gehört vermutlich ebenfalls zum Spiel. Aber damit werden sich innerhalb der nächsten Wochen Anwälte beschäftigen, heute ist das erste und letzte Einschreiben raus, dass er entweder seine "Schäden" belegt und eine konkrete Rechnung schickt, oder auf der Stelle die Kaution zurückzahlt. Für den Fall dass er nicht reagiert - wovon ich ausgehe - ist der Anwaltstermin bereits gebucht.

Ich hätte gerne, dass die Kosten, die solche Geschäftspraktiken nach sich ziehen, möglichst auf seiner Seite einschlagen. Dazu wird es nötig sein, einen Prozess anzustrengen, damit am Ende das Gericht auch diese Frage entscheidet, das ist aber Gesprächsgegenstand beim Anwalt - ich berichte ggf.

Was die geforderte Summe von 2500 Euro betrifft, ist diese derart abwegig, dass die vermutlich nach hinten los geht. Wie schon einer richtig geschrieben hat, könnte man dafür den von 20 Betriebsjahren gezeichneten Miet-Wohnwagen kaufen. Belegen kann er (was man auf seinen eigenen "Beweisfotos" deutlich sehen kann) gerade mal einen Bruch in einem 20 Jahre alten, verfärbten und ausgehärteten und bereits mehrfach vorher gebrochenen Fensterrahmen, und dafür möchte er haben:

- Ein nagelneues Fenster samt Mechanismus, Rahmen und Verdunkelung, es soll auch gleich eine hochwertigere Ausführung sein als er derzeit drinnen hatte. Und weils Spaß macht, gleich zwei Fenster. Samt Einbau und Steuer schlägt alleine dieser Posten mit (2 Mal) fast 900 Euro in der Rechnung ein. Selbstverständlich könnte man auch das beschädigte Teil alleine sowohl am Markt kaufen als auch einbauen, mit Kosten von rund 300 Euro. Aber selbst darauf hat er keinen Anspruch, er müsste die Vorschäden abziehen.

Ich sag ja, die ganze Rechnung ist hanebüchen, und ich sehe einem Prozess vor Gericht seelenruhig entgegen.

Ich würde aber gerne noch einen Schritt weiter gehen, und solchen Geschäftemachern das Leben ein wenig schwerer machen.

Also, worum gehts mir, wie möchte ich dem sauberen Herrn ins Handwerk pfuschen? Gehen wir das doch mal der Reihe nach an.

Gewerbeschein. Er betreibt eine Webseite und schaltet Inserate, und lässt wissen dass er "seit mehr als 5 Jahren" Wohnwagen vermietet, und hat mindestens 5 Stück laufen. Bei der Korrespondenz mit ihm fällt auf, dass er mal mit einem Firmennamen auftritt, (den übrigens identisch auch noch eine andere Wohnwagenverleih-Firma in Bayern verwendet, die mit ihm nichts zu tun hat, deshalb bin ich im Moment noch vorsichtig, den Firmernnamen zu nennen oder einen Link auf seine Webseite zu setzen), mal schreibt er unter seinem eigenen Namen, mal unter dem Namen seiner Frau.

Wer ist nun mein Geschäftspartner, und hat er eine Firma und eine Gewerbeberechtigung, oder hat er nicht?

Montag investiere ich die 15 Euro und werfe einen Blick ins Gewerberegister.

Armin.

babenhausen am 01 Sep 2018 19:32:21

Hast du ohne Vollkasko angemietet?

Gast am 01 Sep 2018 19:46:38

Hallo Armin,

Du bist auf dem richtigen Weg!

Lass uns gelegentlich wissen wie es ausgegangen ist.

Grüße, Alf

ArminLinder am 01 Sep 2018 20:04:54

babenhausen hat geschrieben:Hast du ohne Vollkasko angemietet?


Natürlich nicht. Aber der Selbstbehalt liegt bei 1500 Euro.

rolf51 am 01 Sep 2018 20:12:17

Hallo,
wie ging die Übergabe bzw. die Rückgabe von statten?

babenhausen am 01 Sep 2018 20:16:59

Daraus folgt :die Versicherung sollte demnach mit 1000€ belastet werden,und so wie ich Versicherungen einschätze zahlen sie auch nicht freiwillig zu viel.
Die zahlen nach Gutachten
Hat die Versicherung schon die Forderung des Vermieters anerkannt?

FWB Group am 01 Sep 2018 20:53:52

ArminLinder hat geschrieben:"Wirklich" ist - wie Du selber anklingen lässt - eine Frage der Betrachtungsweise. Der Vermieter sieht eine andere "Wirklichkeit" als der Mieter. Das ist soweit natürlich, und nicht unüblich.



Montag investiere ich die 15 Euro und werfe einen Blick ins Gewerberegister.

Armin.


Armin, viel Glück dabei.
Über manches kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Sowohl über deinen Vermieter, aber auch über dich.
Du kommst nur stückchenweise mit den Dingen heraus, die den Anspruch des Vermieters begründen könnten.
Wie soll denn da, für uns User, ein Bild entstehen, um dir richtig zu raten, ausser Glaskugel ?

Ich verstehe deinen Ärger, doch ich bin selber langjährig Vermieter von 9 Wohnmobilen und kenne somit auch die andere Seite!

Als nächstes geht bei dir alles über den Anwalt. Daher ein paar Fragen.......
Du hast Rechtsschutz..... Wenn ja, was sagt die Versicherung dazu ?

Du hast keinen Rechtsschutz und du fragst den Anwalt. Der will Geld verdienen und rät dir zum Anstrengen eines Prozesses ! Cool!
Das ist das Geschäftsmodell eines Anwaltes! Mehr aber auch nicht!

Es gibt ein Übergabe - und ein ausführliches Rückgabeprotokoll und wenn ja detailliert ?
Fotos, Mängelfeststellung etc.?

Mit dem schriftlichen Hinweis in den AGBs auf Handhabung bei verdeckten Mängeln bei einer zeitnahen Überprüfung,
mit deiner Unterschrift bei Übergabe, oder nicht ?

Gibt es ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen über den Schaden vom Vermieter, oder zumindest einen schriftlichen Kostenvoranschlag ?

Gab es die Möglichkeit für dich eine Selbstbehalt Reduzierungsversicherung abzuschließen. Und wenn ja, hast du die abgeschlossen?
Dann verringert sich der Streitwert auf, mal angenommen, 250 €.
Deshalb willst du klagen ?
Du weist selber, was dabei rauskommt.

usw. usw. usw...

Das ist mir, was du hier schreibst, alles zu vage ohne die vollständigen Fakten zu kennen.

Kurzum. Der Ablauf ist wie eigentlich folgt.

Dein Jurist schreibt einen Zettel per Einschreiben mit Fristsetzung.
Das interessiert deinen Vermieter nicht die Bohne!

Damit hast du den schwarzen Peter der Klageerhebung.
Gerichtstermin machen, in Vorkasse gehen nach Streitwert und gut.

Dann Termin bei Gericht ( wahrscheinlich in 2 Jahren ) und vorerst Güteverhandlung.......
Selbst, wenn es schlecht für deinen Vermieter läuft, kommt dabei weit mehr für deinen Vermieter raus, als dein 100 € Angebot.

Fazit:
Welches Risiko geht dein Vermieter wirklich ?

Mehr kann ich dazu nicht sagen, weil die harten Fakten unbekannt sind.
Im Übrigen, ist das von mir geschriebene keine unerlaubte Rechtsberatung, sondern gelebte Praxis und ausschliesslich meine persönliche Meinung.
Sagt der, der heute wieder ein Auto zurückgenommen hat, wo der Mieter mal wieder zu tricksen versucht hat.

Leider nahm ich mir Zeit...........

ArminLinder am 01 Sep 2018 22:36:04

Hi Frank,

na dann lass uns mal feilschen. Was würdest Du Deinem Kunden konkret für folgenden Schaden abknöpfen wollen:



... wenn er behauptet, der Schaden käme nicht von ihm. Gesucht ist nicht der Schaden, den Du denkst erlitten zu haben, sondern das was Dir der Kunde - sofern er den Schaden überhaupt anerkennt - bezahlen soll.

Paar Gedanken noch:

- Wie man deutlich sehen kann (Farbe!) hast Du erst neulich das Eckteil gewechselt. Du versuchst da nicht etwa, einen Vorschaden nochmal abzurechnen?

- Wie man ebenso deutlich sehen kann (Farbe!) ist die Stoßstange von 1998, und spröde wie China-Porzellan. Sicherheitskritisch ist es nicht. Das Loch ist bei montierter Leuchte nicht eimal sichtbar. Du hast den WW genau so bereits einen Tag nach Rückgabe wieder auf Tour geschickt - ohne jede Reparatur.

- Da wär doch ein Abschlag "neu für alt" angezeigt, oder?

- Auf dem Übergabeprotokoll ist der Schaden nicht verzeichnet, was Wunder, da man ihn bei moniterter Leuchte auch nicht sehen kann.

Und jetzt Du, was willste haben? Dein Branchenkollege denkt sich, 650 Euro für das Teil, plus 172 Euro für die Montage, plus MwST wäre angemessen.

Gruss Armin.

topolino666 am 02 Sep 2018 06:20:22

.... kannst Du das Teil günstiger besorgen, hast Du evtl. einen Link?
;-)

Er hat Dich mit dem Protokoll übers Ohr gehauen, Du hast aber auch nicht aufgepasst! :cry:

ICH würde da (scheibchenweise kommen ja jetzt die Infos) im Übrigen einem Prozess nicht so optimistisch entgegensehen :!:

pipo am 02 Sep 2018 09:14:52

Das Bild sagt leide rnichts aus, da es nur einen Bruchteil des Schadens zeigt. Zudem sehe ich ein Bild der Karosserie. Was ist mit dem Schaden am Fenster? Wie ist der Schaden überhaupt passiert?

Also ich muss das meinen Vorschreibern leider recht geben, dass hier wohl ein erheblicher Teil der Wahrheit verschwiegen wird. Wenn Du Tipps haben willst, die Du IMHO dringend benötigst, weil Du einen falschen Blick auf juristische Abläufe und keine Ahnung von Reparaturaufwänden hast, dann lass die Katze aus dem Sack. Ansonsten wirst Du hier mehr Gegenwehr als Dir lieb ist erfahren.

ArminLinder am 02 Sep 2018 09:46:16

topolino666 hat geschrieben:.... kannst Du das Teil günstiger besorgen, hast Du evtl. einen Link?
;-)

Er hat Dich mit dem Protokoll übers Ohr gehauen, Du hast aber auch nicht aufgepasst! :cry:

ICH würde da (scheibchenweise kommen ja jetzt die Infos) im Übrigen einem Prozess nicht so optimistisch entgegensehen :!:


Beachte: das ist nur knapp 1/3 der angeblichen Schadenssumme von 2500 Euro. Ich wollte Franks Meinung dazu. Dieser verdeckte Schaden ist der einzige, wo man theoretisch drüber streiten kann, deshalb habe ich genau den gewählt. Die anderen "Schäden" sind noch dreister, siehe weiter oben, er will ja auch noch zwei nagelneue Fenster samt Einbau.

Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich immer in Gottes Hand.

Der Schaden ist so nur zu sehen, wenn man die Leuchten abschraubt. Ich habe ihn nie live gesehen.

Ich gehe also davon aus, dass, Protokoll hin oder her, die Urheberschaft des Schadens nicht festgestellt werden kann, zumal ich das Abnahmeprotokoll bei der Endabnahme nicht unterschrieben habe.

Er hat keinen Anspruch, sich ohne Weiteres ein 20 Jahre altes Teil gegen ein Neues tauschen zu lassen. Was er verlangt, ist meiner Meinung nach gesetzteswidrig, er muss einen Abzug "neu für alt" ansetzen, und darf keine MwST berechnen so lange er nicht eine Rechnung dafür vorlegen kann. Als professioneller Vermieter "mit 5 Jahren Erfahrung" weiß er das.

Wenn er es dennoch versucht, kommt er schnell in die Zone wo versuchter Betrug oder versuchte Nötigung im Raum steht. Jedenfalls übt er sein Gewerbe nicht ordnungsgemäß aus.

Das ist meine Sicht der Dinge, wo ist der Denkfehler?

Armin.

ArminLinder am 02 Sep 2018 10:13:32

Lieber Pipo, ich habe keine "Wahrheit" zu verschweigen, und wenn ich die "ganze Geschichte" von den Anfängen des Geschäfts bis zum Ende aufschreiben müsste würde das Seiten füllen, und wie ich schon weiter oben geschrieben habe, ist es nicht meine Absicht, hier einer allfälligen Geriuchtsverhandlung vorzugrteifen. Abgesehgen kommt der spannende Teil der Geschichte ja erst noch, wie sie genau ausgeht muss sich also erst noch zeigen.

Was den Schaden an der Stoßstange betrifft, ist das der ganze Schaden, mehr ist nicht.

Die Fensterschäden sind ähnlich gelagert, nur dass der Schaden noch wesentlich geringer ist, und ähnliche Vorschädigungen sowohl dieses Fensters als auch fast aller anderen Fenster rundherum sogar im Übernahmeprotokoll dokumentiert sind. Sie sind eben alt und brüchig.



Dennoch möchte er von mir nagelneue Fenster samt Rahmen, Verdunkelung, Fliegengitter und Einbau, und das obwohl unstrittig ist, dass diese gar nicht mehr funktioniert haben. Außerdem gleich höherwertige samt Umbausatz und Arbeit. SO kommt man pro Fenster auf gut 900 Euro. "Neu für alt" mag er auch hier nicht berechnen. Lächerlich.

Dieser kleine Bruch im Fensterrahmen ist übrigens der einzige Schaden, dessen Urheberschaft ich nicht abstreite. Das Fenster stand offen, meine Frau ist in der Dunkelheit mit dem Kopf dagegen gestoßen, als sie sich aufgerichtet hat. Normalerweise hält so ein Rahmen das locker aus, aber wenn er alt, hart und spröde ist bricht er. Normalerweise weicht das Fenster nach oben aus, außer der Mechnismus klemmt - wie immer, und wie auch an allen anderen Fenstern des Wohnwagens, die ich je geöffnet habe. 20 Jahre alt und keinerlei erkennbares Schmiermittel...

Und wie gesagt, auf den Fotos die von ihm selbst bei der Übernahme gemacht wurden erkennt man solche Schäden an allen Fenstern, bei einem ist der Außenrahmen auf gut 25cm Länge bis an die Dichtung komplett abgesplittert.

Was "Tipps" betrifft, wie man mit einem solchen Schadensbild legal 900 Euro einsacken kann bin ich ganz Ohr.

Armin.

topolino666 am 02 Sep 2018 10:18:02

Der Denkfehler ist dass Du nur Deine Sicht der Dinge siehst / sehen willst!

Er hat ein Abnahmeprotokoll, Kostenvoranschläge und Bilder über die Schäden, evtl. einen Vormieter der Stein und Bein schwört dass die Schäden bei seiner Abgabe - also einen Tag vor Deiner Übernahme nicht da waren, ......

Ich bin mit Sicherheit NICHT auf der Seite des Vermieters, merke aber dass Deine Infos hier sehr kanalisiert ankommen! ;-)

Tinduck am 02 Sep 2018 10:50:43

Dreh doch den Spiess einfach um, zahl gar nix und sag ihm ganz locker ‚Klagen sie doch!‘.

Dann muss zumindest der Händler in Vorleistung gehen und hat die Prozesskosten am Hals, falls es auf einen Vergleich hinausläuft.

bis denn,

Uwe

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