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motorradtraeger
hallo
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KraftfahrzeugSteuerErhöhung für Wohnmobile 1 ... 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37 ... 54


dokabastler am 22 Dez 2005 14:03:01

@ BPHennek

ja, ich weiß............ist leicht dahergesagt.............

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

[Admin] am 22 Dez 2005 14:11:53

es bräuchte erstmal nur jeder in den Thread "Sammelklage" posten

achimHH am 22 Dez 2005 14:36:30

MAN hat geschrieben:
mit meinen 6,9ltr. hubraum stehe ich wohl ziemlich einsam da...



hallo Heiko...
Du bist nicht allein :-)

gibt noch mehrere die großen Hubraum haben :-)

und 6,9ltr.... pah!
11,970 ltr.. :-) = noch mehr Spaß für´s Finazamt....

bist Du jetzt in Euro 2 oder 3 mit Deinem MAN ?

wieviel Steuer zahlst Du jetzt?

vom achim

Anzeige vom Forum


Gast am 22 Dez 2005 14:43:03

wir zahlen jetzt 285,-€ im jahr. ich glaube der man ist euro3.

würde später bei 100% 1.859,80€ kosten.
nach abzug aller (persönlichen) möglichkeiten zunächst aber nur 464,95€.

später als dauerlösung dann 743,92€.

da würde ich überlegen, das Womo zeitweise still zu legen. wir nutzen es aufgrund der größe ausschließlich für urlaubsfahrten 4-6x pro jahr.
5x an und abmelden kostet nur 100€ (bis jetzt).
der zeitaufwand dafür ist gering. zulassungsstelle um die ecke. um 7:30 machen die auf, da wäre um 7:40 alles erledigt.

gruß heiko

suelzlaber am 22 Dez 2005 15:03:49

Hallo MAN,

so werde ich das wohl auch machen wenn die Horrorsteuer kommt. Bei mir ist die Zulassungsstelle ebenfalls um die Ecke. Von mir gibt es jedenfalls nicht den vollen Satz :bindagegen:

miwe am 22 Dez 2005 15:33:54

...fahre auch mit 4,2 l rum...

zum An-/Abmelden habe ich ne Frage:

Gibt´s ne "Mindestzeit", wie lange das WOMO angemeldet bleiben muss, oder kann ich für ein Wochenende anmelden und danach abmelden (wird da evtl. für einen ganzen Monat die Steuer eingezogen? Keine Ahnung?) - bei mir ist die Zulassungsstelle leider nicht um die Ecke...

...und trotzdem ein schönes Weihnachtsfest...

MiWe

BPHennek am 22 Dez 2005 16:07:27

Zur Sammelklage für 200 €uro:
Natürlich nimmt jeder RA einen solchen Auftrag gerne an,
er muss ja keinen Erfolg versprechen, schöpft aber das Geld ab.
Ihr müßt auch die Gutachten und die nächsten Instanzen
bezahlen, da kommt schon was zusammen und das dauert JAHRE!

Gast am 22 Dez 2005 16:11:20

Nun kann auf der Seite des Bundesrats auch der Beschluss nachgelesen werden. er entspricht selbstverständlicg dem, was mauimeyers Recherche ergeben hatte.

"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher
Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21. Dezember 2005 beschlossen, den beigefügten Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen."

Nachfolgend kommt dann der uns bereits bekannte Gesetzentwurf.

Jagstcamp-Widdern am 22 Dez 2005 16:12:29

an miwe:

steuer wird tagegenau abgerechnet, versicherer machens meines wissens nicht unter 5 tagen.
für schadensfreiheitsrabatt brauchst du im kalenderjahr min. 6 mon. zulassung.

grusz hartmut

tanjasteve am 22 Dez 2005 16:32:02

MAN hat geschrieben:
rs270550 hat geschrieben:... Und da der Großteil der User natürlich schon ganz schnell ausgerechnet hat, daß es "ihn" nicht sooo hart trifft, stehen hier eben nur noch 5 User, die weiter kämpfen wollen...


danke , da du ausgesprochen hast, was ich schon lange befürchte. mit meinen 6,9ltr. hubraum stehe ich wohl ziemlich einsam da...

aber auch genau diese frage würde eine solche von mir angeregte liste beantworten.

und wenn es "nur" noch ein witze forum ist... na ja dann ist es eben so. war doch bisweilen ganz unterhaltsam... (von einigen ausrutschern mal abgesehen :wink: )

dann wehre ich mich mit meinen eigenen möglichkeiten gegen den steuerwahnsinn. unser womo müssen wir deswegen nicht abschaffen - haben halt nur mehr aufwand...

gruß heiko


also so alleine bsit du hier nicht , ich freue mich wie ein Kid das ich nur 6,3 Liter habe - im gegensatz zu dir

Nur dafür zahlen wir ja schon die ganze Zeit mher Steuer - Mineralölsteuer, denn die Amys brauchen ja ein ein wenig mehr ! ! !

achimHH am 22 Dez 2005 16:37:09

katze-bruno hat geschrieben:an miwe:

steuer wird tagegenau abgerechnet, versicherer machens meines wissens nicht unter 5 tagen.

grusz hartmut



Hallo.....

bist Du sicher das die Steuer Tageweise/ genau, abgerechnet wird ?

geht das nicht Monatsweise?...
bin mir da nicht so sicher .

vom achim

tanjasteve am 22 Dez 2005 16:39:37

für Deutschland reicht auch das Kurzkennzeichen kostet für 65 Tage Euro 75.- und ist derzeit Steuerfrei, wenn ich die neue Steuer in 100 % rechne und die WoMoVersicherung mit einkalkuliere kann ich über 140 Tage Womo fahren und das Finazamt bekommt keinen Cent nur wer macht sich die Arbeit alle 5 Tage ein neues Kennzeichen anzuschrauben und ne Deckungskarte abzugeben, die Vers dreht dannsicher auch Rad :-)

Gast am 22 Dez 2005 16:41:11

Meine Meinung dazu:
Jedes Volk hat die Regierung die es verdient.
Es hat sie ja schließlich "gewählt".

mauimeyer am 22 Dez 2005 17:04:24

Meine Meinung dazu:
Jedes Volk hat die Regierung die es verdient.
Es hat sie ja schließlich "gewählt".


Ah ja, na denn!!! :?

Gast am 22 Dez 2005 17:21:44

Es wird schon seit Ewigkeiten nach dem Motto "Teile und Herrsche" regiert.
Und immer wieder will es noch keiner gemerkt haben?

"Einigkeit macht stark", gab und gibt es leider in Deutschland nur in ganz wenigen Ausnahmen.

Da sollte man nun nicht so tun als wäre das völlig neu.

Gast am 22 Dez 2005 19:32:21

Wenn alles nichts hilft, ich habe heute in den "Gelben Seiten" die ultimative Hilfe gefunden:

Gast am 22 Dez 2005 20:19:28

Hier ist der Beschluss niedergeschieben :(

--> Link

[Admin] am 22 Dez 2005 22:50:55

ich habe unsere kleine Sammlung mal auf die Startseite getan - so finden sich secher noch ein paar Mitstreiter :wink:

--> Link

Oloeschi am 23 Dez 2005 12:14:36

@ Dirk
Sehr produktiv,deine Idee :klatschen: :respekt:

Frank-A521 am 23 Dez 2005 14:08:23

Köln (rpo). Besitzern von schweren Geländewagen, die seit dem Frühjahr mehr Kfz-Steuern zahlen müssen, dürfen wieder hoffen. Denn das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die zum 1. Mai 2005 eingeführte Besteuerung nach Hubraum nicht rechtmäßig ist. Allerdings hat das Urteil noch keine allgemeine Wirkung.

Hier der Link: --> Link


Frank


Ps wünsche euch allen schöne Weihnachten

mauimeyer am 23 Dez 2005 14:38:23

Sorry, aber haben wir vor etwa 10 Seiten ausführlich drüber diskutiert. Keine Auswirkungen auf uns Wohnmobilisten!

HaraldF am 23 Dez 2005 19:43:20

Dirk hat geschrieben:ich habe unsere kleine Sammlung mal auf die Startseite getan - so finden sich secher noch ein paar Mitstreiter :wink:

--> Link

Leider funktionier der Link über >hier< nicht !
Frohe Weihnachten
Harald

Gast am 23 Dez 2005 19:47:47

bei mir schon...

heiko

Oloeschi am 23 Dez 2005 20:08:23

@ HaraldF

ist aber nicht schlimm :wink:

Klick mal auf die HOME-Taste oben links. Das ist der Link!
Warums bei dir nicht klappt, :?:

Gast am 28 Dez 2005 00:07:50

Hi Camperfreunde,

ich lese hier über eine allgemeine Entrüstung im Hinblick auf die zukünftige Womo-Besteuerung. Ich lese allerdings nichts darüber, was der Einzelne bisher dagegen unternommen hat. Hat sich jemand bereits an seinen/seine Bundestagsabgeordneten gewandt? Ist jemand beim ADAC in der Rechtsschutzversicherung? Hier sind auch Steuerklagen abgedeckt.
Zur Information setze ich mal mein Schreiben an unsere Bundesratsmitglieder hier rein. Es ist sicherlich nicht optimal. Aber vielleicht bringt es den einen oder anderen auf den richtigen Gedanken.

Text:

"Adressat

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde im Jahre 2004 die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) dahingehend geändert, dass in § 23 StVZO der Absatz 6 a ersatzlos gestrichen wurde. Hintergrund war, schwere Geländewagen über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht (ZGG), die bis dahin der Besteuerung nach Gewicht unterlagen, als das zu versteuern, was sie ihrem Wesen nach sind, mithin als PKW.

Die Änderung sollte mit Wirkung vom 01.05.2005 in Kraft treten.

Das Bundesland Bayern erhielt nach meinem Wissen den Auftrag, für die Bundesländer, die die Einkünfte aus der KFZ.-Steuer erhalten, eine entsprechende Besteuerungsgrundlage zu erarbeiten. Dieses ist nach meinem Wissen bisher nicht geschehen. Bundesweit werden bisher, z.T per Erlass geregelt, Wohnmobile über 2,8 t weiterhin nach dem Gewicht versteuert.

Da in allernächster Zeit im Bundesrat eine Entscheidung über die Art der Besteuerung getroffen werden muß, möchte ich Ihnen die aus meiner Sicht vorliegenden objektiven Gründe, die gegen die Besteuerung von Wohnmobile als PKW sprechen, darlegen.

Ich bin Privatmann und gehöre keiner Lobby an, es sei denn, man stuft den im Wohnmobil urlaubenden Bürger als Lobbyisten ein.



Wohnmobile > 2,8 t ZGG werden in der Regeln auf Nutzfahrzeugfahrgestellen leichter und mittlerer Lastkraftwagen aufgebaut. Aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und Beschaffenheit, sind sie mit einem Personenkraftwagen nicht vergleichbar. Wohnmobile sind nach Anhang II A Nr.5.1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (Abl. EG Nr. L 42 S.1) der Fahrzeugklasse M zugeordnet. Sie gelten jedoch verkehrsrechtlich als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und nehmen von daher eine Sonderstellung ein. Diese Fahrzeuge sind in Bezug auf Aufbau, Größe, technische Dimensionierung, Motorisierung, Fahrgestell, Lenkbarkeit und Beherrschbarkeit vergleichbar mit den der Gewichtsbesteuerung unterliegenden leichten Nutzfahrzeugen.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BFH vom 01.08.2000 (BStBl II 2001,72) hinweisen, wonach die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind.

Demnach sind die vorgenannten Wohnmobile nicht als PKW einzustufen.

Wohnmobile dienen nicht primär der Personenbeförderung, sondern überwiegend der Beförderung von Gütern in Form von Einrichtungsgegenständen sowie Gegenständen des täglichen Verbrauchs.

Auch die Laufleistung von Wohnmobilen ist nicht mit der von PKW vergleichbar, da sie in der Regel nicht täglich, sondern nur zu besonderen Gelegenheiten (Urlaub, verlängertes Wochenende u.s.w.) benutzt werden.



Die ständig wiederkehrende Behauptung, Wohnmobile würden nicht nach ihren Emissionen besteuert und dieses sei aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr hinzunehmen, ist sachlich falsch.

Auch Nutzfahrzeuge werden seit Jahren in Schadstoffklassen eingeteilt, die die Höhe der zu entrichtenden Steuer beeinflusst. Allerdings wird die Schadstoffklasse auf andere Art und Weise als beim PKW festgestellt und berechnet. Euro 3 bei Nutzfahrzeugen ist nicht gleich Euro 3 bei PKW.

Eine rechtliche Gleichstellung beider Euronormen als Grundlage einer Besteuerung bietet sich aus den Gründen des Umweltschutzes nicht an, da die Hersteller nach meiner Auffassung nicht so effektiv an der Konstruktion neuer Motoren arbeiten würden. Hier werden sowieso bei LKW-Motoren auf Grund ihrer Hubraumgrösse Schwierigkeiten bestehen. Da es sich bei LKW-Fahrgestellen um langlebige Wirtschaftsgüter, so auch bei Wohnmobilen, handelt, können nicht wie bei PKW üblich in kürzeren Abständen neue Motorgenerationen entwickelt werden.

Auch aus diesem Grund ist eine Einstufung der Wohnmobile als PKW nicht sachgerecht.

Die Motorisierung bei Wohnmobilen reicht, je nach Fahrgestell, bis über 7 l Hubraum. Wobei die überwiegende Anzahl der Fahrzeuge zwischen 2,5 l und 4 l Hubraum angesiedelt ist.

Sollte eine Besteuerung von Wohnmobilen als PKW erfolgen, ist eine Steuererhöhung bis zu 500 %, in Einzelfällen auch darüber, absehbar.



Bei den Eignern von Wohnmobilen handelt es sich überwiegend (ca. 50 %) um Rentner, die nach meinen Erfahrungen ihre Fahrzeuge mit der Auszahlung einer Lebensversicherung oder Ähnlichem zum Abschluß des Arbeitslebens finanziert haben, um nun noch etwas von Europa zu sehen. Ich habe in den letzten Monaten im Rahmen der Steuerinitiative ?????? eine Vielzahl an Unterschriften für eine Petition gegen die im Raum stehende Besteuerung von Wohnmobilen als PKW gesammelt. Dabei traf ich überwiegend auf Rentner, die mir nach Darstellung des Sachverhaltes in ihrer Mehrheit sagten, daß sie bei einer Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer bis zu 500 % diese Form des Urlaubes nicht mehr wahrnehmen könnten und ihr Fahrzeug verkaufen müssten.

Damit würde der Gebrauchtwagenmarkt für Wohnmobile zusammenbrechen, da die Fahrzeuge durch ein Überangebot massiv an Wert verlieren würden.


Bei einer weiteren recht grossen Zahl an Eignern handelt es sich um Familien mit 2 oder mehr Kindern, für die der Urlaub mit einem Wohnmobil nach Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges oder eines Selbstausbaus noch finanzierbar ist. Bei Gesprächen mit diesen Eignern wurde ich immer wieder auf die hohen Kosten bei Buchung eines herkömmlichen Urlaubes (Ferienwohnung u.s.w.) hingewiesen, die einen Familienurlaub in dieser Form nicht finanzierbar macht.



Im April 2004 wurde durch den „Deutscher Tourismusverband, Bonn" (DTV), die Studie „Wirtschaftsfaktor Campingtourismus in Deutschland" Diese Studie wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gefördert. Unterstützung kam vom ADAC München, dem Caravaning Industrieverband (CIVD) Frankfurt, dem Deutscher Caravaning Handels-Verband (DHCV) Stuttgart sowie der Messe Düsseldorf GmbH, Düsseldorf.


Aus dieser Studie ergeben sich mit freundlicher Genehmigung durch den DTV z.B. bezüglich der Reisemobile (Wohnmobile)

folgende Zahlen:


Verteilung der Übernachtungen/Aufenthaltstage nach Campingsegmenten in Deutschland (Quelle: dwif 2004)

11,7 Mio. Übernachtungen mit Reisemobil (ausserhalb von Campingplätzen)

und

14,7 Mio. Tagesreisen (vom Wohnort) mit Reisemobil (ausserhalb von Campingplätzen).


Tagesausgaben pro Kopf und Tag


26,90 € bei Touristikcampern auf Campingplätzen


37,20 € bei Reisemobilisten ausserhalb von Campingplätzen


16,90 € bei Dauercampern (inkl. Umgerechnete Gebühr für den Dauerstandplatz)
und

14,00 € bei Verwandten- und Bekanntenbesuchern auf Dauerstandplätzen

(Quelle: dwif 2004).


Insgesamt ergibt sich ein Bruttoumsatz von 3,47 Mrd. Euro im Jahr, an dem Reisemobilisten mit 982,1 Mio. Euro beteiligt sind (Quelle: dwif 2004).


Hinzu kommen die Umsätze durch Fahrtkosten. Hier ergibt sich insgesamt ein Bruttoumsatz von 3,10 Mrd. Euro im Jahr, an dem Reisemobilisten wie folgt beteiligt sind:

343 Mio. € durch Tagesausflüge der Reisemobilisten ausserhalb von Campingplätzen

390 Mio. € durch Übernachtungsreisen der Reisemobilisten ausserhalb von Campingplätzen.


Umsätze für Investitionen in die Ausrüstung (hierzu zählt u.a. auch die Fahrzeugbeschaffung)

1.903 Mio. € durch Reisemobilisten.


Diese Zahlen zeigen, daß der Reisemobiltourismus in Deutschland nicht nur von der Ausgaben- sondern im Rückschluss auch von der Einnahmenseite her einen erheblichen Wirtschaftsfaktor darstellt.


Bei einer Erhöhung der Kfz.-Steuer für Reisemobile wird es sicherlich zu einem noch nicht absehbaren Rückgang der Umsätze kommen. Davon werden auch Arbeitsplätze betroffen sein.



Aus den Gründen des Umweltschutzes wären nicht nur Wohnmobile nach ihrem Emissionsverhalten zu besteuern, sondern in erster Linie die Basisfahrzeuge. Dieses würde sich automatisch auch auf die Besteuerung von Wohnmobile auswirken mit einem großen Vorteil für den Umweltschutz.

Die Basisfahrzeuge der Wohnmobile haben bei ihrer Nutzung als LKW/Transporter eine um ein Vielfaches höhere Kilometerleistung als ein Wohnmobil. Hier wäre der Umweltschutz anzusetzen. Nur bei entsprechender Besteuerung der Basisfahrzeuge werden die Hersteller auch für Altfahrzeuge – siehe Ziff. 1 Langlebigkeit – Nachrüstsätze anbieten. Meine Nachfragen bei drei Herstellern bzw. Nachrüstern von Partikelfiltern bzw. Katalysatoren im Februar diesen Jahres führte z.B. zu dem Ergebnis, dass es für mein Basisfahrzeug -Iveco Bj. 1993- (noch) keine Nachrüstmöglichkeit gibt. Meine Nachfrage auf dem Campingsalon in Düsseldorf bei Iveco ergab, dass man dort angeblich Nachrüstsätze auch für Altfahrzeuge in der Schublade liegen habe. Es ist hier allerdings zu berücksichtigen, daß Nachrüstsätze typgeprüft werden müssen, bevor sie produziert und eingebaut werden können. Dieses bedeutet eine mehr oder weniger lange Vorlaufzeit.


Bei einer Änderung der Besteuerung von Wohnmobilen in der Art und Weise, wie sie zur Zeit im Gespräch ist besteht die Gefahr, daß kurzfristig zwar steuerliche Mehreinnahmen zu verzeichnen sind. Diese Mehreinnahmen werden sich allerdings mit größter Wahrscheinlichkeit in den folgenden Jahren relativieren, da viele Eigner ihr Reisemobil verkaufen oder aber nur von Fall zu Fall anmelden werden. Es besteht durchaus die Gefahr, daß der Campingtourismus was den Reisemobiltourismus angeht, wie auch die gesamte Campingbranche, soweit sie mit Reisemobilen zu tun hat, erheblichen Schaden nimmt.




Mit freundlichen n

Klaus Lockermann

Die Entscheidung ist im Bundesrat gefallen. Allerdings muß das Gesetz in drei Lesungen durch den Bundestag. Es gibt also viel zu schreiben.


Klaus aus Iserlohn

berni01 am 28 Dez 2005 12:56:32

Zitat aus dem pm-Newsletter:

Wenn wir den Blick mal von der leidigen Diskussion um den Steuerwucher
abwenden und ihn frei von Zorn und Eifer zum Beispiel auf die
Stellplatzlandschaft richten, dann können wir ohne Wenn und Aber von einem
ausgesprochen erfreulichen Jahr sprechen.


leidig = unnötig...langweilig... :?: :?: :?:


Und noch zum obigen Beitrag:

Zitat: Überwiegend Rentner (ca. 50%)...komische Rechnung... :?: :?: :?:

mauimeyer am 28 Dez 2005 13:25:42

Da in allernächster Zeit im Bundesrat eine Entscheidung über die Art der Besteuerung getroffen werden muß, möchte ich Ihnen die aus meiner Sicht vorliegenden objektiven Gründe, die gegen die Besteuerung von Wohnmobile als PKW sprechen, darlegen.


Also ich will ja nicht unken, aber wenn das "so" jemand liest, dann fragt der sich bestimmt, was ein Tollpatsch dort schreibt, denn das Thema ist im Bundesrat bereits durch, sprich es steht keine Entscheidung im Bundesrat an, denn die ist ja schon gefallen.

Hast Du ja auch geschrieben, also kann das Schreiben so schon mal nicht verwendet werden.


Ich darf in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BFH vom 01.08.2000 (BStBl II 2001,72) hinweisen, wonach die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind.

Demnach sind die vorgenannten Wohnmobile nicht als PKW einzustufen.


Doch sind sie, denn das hat die EU so festgelegt. Es sind definitiv PKW´s, und zwar mit besonderer Zweckbestimmung (M1SA). Das Argument kann also auch nicht ziehen.

M.E. muss der Text stark überarbeitet werden bevor man Ihn abschickt. Denn so sieht, glaube ich persönlich, es nach schlechter Recherche aus!

dokabastler am 28 Dez 2005 15:55:39

Ja, mauimeyer hat sicher recht....
aber macht den Schreiber doch nicht nieder!

Es ist tatsächlich nicht ganz sinnlos, unsere mails an so viele MdBs etc. wie möglich zu schicken......eine sehr sinnvolle Ergänzung zum fachsimpeln und informieren hier im Forum herinnen

Ich hab den Text von Dirk zur Steuererhöhung für mich überarbeitet und nochmal einigen MdBs geschickt.......ich bin allerdings nicht so zuversichtlich, daß die selber ihre mails lesen...ich fürchte, viele werden bereits im Sekretariat ausgesondert....ich hatte ja im Sommer auch schon mails geschickt......



günter

Gast am 28 Dez 2005 17:41:10

Hi mauimeyer,

ich denke aus dem Text geht eindeutig hervor, daß er vor der Bundesratssitzung geschrieben wurde. Das hast Du ja wohl nachträglich auch festgestellt. Also ist der "Tollpatsch" eigentlich überflüssig.

Ich habe auch nicht geschrieben, daß der Text so übernommen werden sollte. Es sollte den einen oder anderen auf den richtigen Gedanken bringen. Nämlich selbst etwas in dieser Hinsicht zu tun. Das ist bei Dir aber offenbsichtlich nicht der Fall gewesen.

Laut EU-Richtlinien sind Wohnmobile Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung. Diese Richtlinien haben keine Gesetzeskraft. Alle Richtlinien dienen lediglich der europäischen Vereinheitlichung. Sie haben mit dem Kraftfahrzeugsteuerrecht der Mitgliedsstaaten nichts zu tun.
Die höheren Gerichte der BRD sprechen in ihren Urteilen und Beschlüssen übrigens geltendes Recht. Sie können nicht einfach übergangen werden.

Ich habe übrigens seit Ostern auf den verschiedensten Stellplätzen - auch während der Sommerferien und in Wietzendorf über 200 Unterschriften für eine Petition an den Deutschen Bundestag gesammelt. Dazu mußte ich mit allen Womo-Eignern und z.T. deren Ehefrauen Gespräche führen. Dabei habe ich festgestellt, daß es sich bei ca. 50 % der Womo-Eigner durchaus um Rentner/Pensionäre handelt. Genauere Daten könnte nur eine Statistikanfrage an das KBA ergeben. Die ist nicht kostenlos, weil sie gesondert erhoben werden müßte.

Ich habe die drei ersten Seiten und ab Seite 146 bis zum Ende gelesen. Kaum jemand hat etwas darüber geschrieben, daß er sich gegen die Steuer wehrt. Wenn wir nur abwarten, werden wir überrollt. Auch von Dir
war auf diesen Seiten in dieser Hinsicht nichts zu lesen.

Wir sollten nicht Klagen und Überlegen, wie wir die Steuer umgehen können, sondern uns aktiv gegen sie wehren. Vielleicht gibt der eine oder andere bei google mal "500 Prozent mehr Kfz-Steuern für Wohnmobile?" ein und weiß dann mehr.

Klaus

Gast am 28 Dez 2005 18:03:41

Klaus aus Iserlohn hat geschrieben:.... Vielleicht gibt der eine oder andere bei google mal "500 Prozent mehr Kfz-Steuern für Wohnmobile?" ein und weiß dann mehr...


auf der von dir "versteckt" hingewiesenen seite lese ich schon seit wochen - NUR HEISSE LUFT - UND KALTER KAFFEE...(meine meinung)

die leute von cl sollten lieber an unserer sammelaktion teilnehmen - denn da wir was unternommen - sobald die zeit dafür reif ist. sprich ein verabschiedetes gesetz vorliegt und die womoeigner ein angreifbaren steuerbescheid in den händen halten.

:( heiko

Gast am 28 Dez 2005 22:12:53

Hi MAN,

auf jeden Fall ist dort in der Vergangenheit etwas gelaufen.

Klaus

achimHH am 29 Dez 2005 08:29:20

Hallo Klaus.

Respekt vor dem, was Du bisher unternommen und gemacht hast.
um die Steuer zu verhindern bzw. andere Wohnmobilbesitzer aufzuwecken bzw. aufzuklären.

für Quatsch, heiße Luft usw..... halte ich allerdings so einge Aktionen,
die mit Zank und Streit usw. an anderer Stelle,
heiß, diskutiert wurden / und werden....

und gelaufen, naja..... :D
lassen wir´s doch lieber uns über bereits gelegte und
kalt gewordene Eier zu unterhalten und schauen nach vorn......oder?

nun wenn Du so "Super-Ideen" hast...so zeige diese doch auf,
anstatt anderen vorzuhalten was sie getan und gemacht haben ,
oder auch nicht.... Ok ?

mich hat bisher kein Vorschlag, keine Idee
so richtig vom Hocker gehauen....
egal wo ich drüber gelesen habe....

daher denke ich, das die Steuer kommen wird...
es sei denn, das wirklich eine Super-Idee auf den Tisch kommt.

an Aktionen werde ich mich nur dann beteiligen, wenn ich einen
Sinn darin sehe und einen Erfolg verspreche.

in welcher Form z.B. ich bisher tätig geworden bin....
muss ich ja nun nicht unbedingt in den verschiedenen Foren an
die große Glocke hängen...oder.
es soll auch Menschen geben denen es nicht so liegt,
sich in den Vordergrund zu stellen..... :wink:


ansonsten brauche ich meine Zeit und Kraft dafür...
die Euros für die Steuer zu verdienen.
oder aber einen Weg zu suchen diese nicht .......
in der von den Politikern gewünschten Form zahlen zu müssen.....

denn derjenige der sich Mehreinnahmen in
zigfacher Millionenhöhe errechnet hat....
der hat sich verrechnet.....(hoffe ich jedenfalls)

und das tut mir aber ja sooooo leid... :D

vom achim

Pandatom am 29 Dez 2005 09:02:43

Bild

line am 29 Dez 2005 09:52:52

Persönlich denke ich auch, daß die Steuer kommen wird.

Aber wenn ich das einfach so hinnehme, dann werden die Politiker bei der nächsten Steuererhöhung noch weniger nachdenken und einfach gegen mich entscheiden.

Von daher sind mE alle Aktionen gegen die Steuer gut, denn sie zeigen, daß man sich nicht alles ang und klaglos gefallen läßt.

mauimeyer am 29 Dez 2005 11:26:47

Also ist der "Tollpatsch" eigentlich überflüssig.

Warum beziehst Du es auf Dich? Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass das Schreiben so nicht verwendet werden sollte.

Laut EU-Richtlinien sind Wohnmobile Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung. Diese Richtlinien haben keine Gesetzeskraft.

Meine Recherchen ergaben, dass sich die Bundesregierung daran halten muss, die Umlegung der Steuer allerdings wird nicht reglementiert, dort kann die Regierung machen was Sie will.


Dabei habe ich festgestellt, daß es sich bei ca. 50 % der Womo-Eigner durchaus um Rentner/Pensionäre handelt.

Wenn ich mit meinem Womo nach Rómó fahre und dann weiter nach Blavand und dann weiter nach Klitmóller treffe ich ca 90% junge Wohnmobilfahrer und nur 10% Pensionäre. Wie Du schon geschrieben hast, kann das nur durch eine kostenpflichtige Anfrage wirklich heraus gefunden werden. Ausserdem zieht dieses Argument wohl eher nicht, denn wir können gar nicht so dumm denken wie die Herrschaften in Berlin. "Was soviele Rentner können sich ein Womo leisten? Na dann...!"

Auch von Dir war auf diesen Seiten in dieser Hinsicht nichts zu lesen.

Ich habe auch nicht in einem Bauherren-Forum geschrieben, was ich getan habe, als das von mir beauftragte Vermessungsbüro plötzlich 20% mehr Geld haben wollte.

auf jeden Fall ist dort in der Vergangenheit etwas gelaufen.

Bitte erklär mir was!
Die Petition, die ich seinerzeit auch abgeschickt habe? (Ich habe bis heute keine Bestätigung über den Eingang bekommen. Auch nach mehrfacher Anfrage beim Petitionsausschuss nicht obwohl sie mir zusteht.)
Die Sternfahrt, die nicht wirklich viele Reisemobilisten mobilisiert hat?
Die endlos vielen Diskussionen, was in andere Foren so geschrieben wird?
Oder die Beschuldigungen gegen die Administration dieses Forums.

Lassen wir bitte diese Diskussion, sie führt zu nichts!

Besser würde ich finden, wenn wir alle an einem Strang ziehen, wenn sich noch mehr an unserer erfolgreichen Sammelaktion beteiligen (etwas über eine Woche und fast 10.000 €), wir uns einen kompetenten Anwalt suchen und feststellen lassen ob es Chancen gibt, dagegen anzugehen oder nicht.
Gegenseitige Vorwürfe sind kontraproduktiv, wir sitzen alle im selben Boot und sollten nicht gegeneinander rudern. Immer noch steht die Frage im Raum, welche Argumente können wir vorbringen.
M.E. zieht wenn überhaupt:
- die Ungleichbehandlung identischer Basisfahrzeuge!
- die ungeklärte Emissionsklassenzuweisung

und viel mehr fallen mir persönlich hier nicht ein!

Gast am 29 Dez 2005 15:28:46

Hi Camperfreunde,

zunächst einmal zu den Petitionen des anderen Forums. Z.Zt. liegt die Anzahl der eingereichten Petitionen bei 7883 (Endstand 30.10.05). Diese Zahl wird sich seitdem noch erhöht haben. Der Eingang der von mir an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages übersandten Petitionslisten wurde nach einer gewissen Zeit unter Angabe des Az., unter dem Sie geführt werden, bestätigt. In diesen Schreiben wurde auch bestätigt, daß die eingereichten Unterschriften registriert wurden. Allerdings hatte ich auch jedesmal um eine förmliche Eingangsbestätigung gebeten.

Über den Sinn und Zweck einer Sammelklage läßt sich trefflich streiten. Was ist das überhaupt, eine Sammelklage? Es handelt sich um eine neue Klagemöglichkeit mehrerer Personen in einer Sache, die der Vereinfachung und Bündelung derartiger Klagen dient. Wenn eine solche Klage für den/die Kläger positiv ausgeht, gilt das dann für alle anderen auch? Wieviel Womo-Eigner müssen in so einem Fall mindestens klagen und Erfolg haben? Wie sieht es mit den kalkulierbaren Kosten aus? Hat sich mal jemand die Mühe gemacht, sich bei bei einem für diese Rechtsmaterie kompetenten RA kundig zu machen.
Gültigkeit für alle hätte nur ein höchstrichterliches Grundsatzurteil. Da hätten alle etwas von. Kann ich dieses mit einer Sammelklage überhaupt erreichen?

Ist es nicht angebrachter, im Vorfeld den Versuch zu unternehmen, diese neue Steuer in der angedachten Form zu verhindern, als auf das Vabanquespiel einer nicht kalkulierbaren Klage hinzuarbeiten.

Da man im Vorfeld nie weiß (achimHH), ob eine Aktion Erfolg hat, ist es sinnlos auf eine Superidee zu warten - es sei denn, ich glaube sie selber zu haben. Machst Du bei der Sammelklage mit???

In dieser Sache bestand von Anfang an und auch heute noch die Schwierigkeit, die breite Masse von ca. 370000 Womo´s bzw. deren Eigner überhaupt zu erreichen und für das Thema zu sensibilisieren. Journale wie pm, Reisemobil International oder ADAC-Motorwelt waren da wenig hilfreich. Das haben wir Mitglieder von XXXX in all unseren Gesprächen immer wieder erfahren. Deshalb haben wir seit März durch das Verteilen von Fleyern überhaupt auf die Gefahr einer nicht gerechtfertigten neuen Womo-Besteuerung (>2,8 t ZGG) versucht hinzuweisen.
Die beabsichtigte Sternfahrt zur Messe Düsseldorf konnte, was die Anzahl der mitfahrenden Fahrzeuge anging, schon aus diesem Grunde kein Erfolg sein oder werden. Immerhin sind über 50 Fahrzeuge mit entsprechenden Hinweisen auf die Steuer geschmückt, am ersten Messewochenende in Düsseldorf gewesen. Wir haben dort in unseren roten T-Shirts am Eingang Nord D eine durch den Polizeipräsidenten Düsseldorf genehmigte Protestdemonstration durchgeführt. Am Samstagmorgen wurden in der Zeit von 09.00 h bis 13.00 h eine Unmenge an Fleyer an die dort anströmenden Besucher verteilt.

Das vorgenannte Forum hat zur Zeit 376 Mitglieder, unter denen es natürlich auch eine Vielzahl unterschiedlicher Meinungen gibt. Wo achimHH da jedoch Zank und Streit, der nicht beigelegt worden wäre gesehen haben will, weiß ich nicht. Natürlich kommt in verschiedenen Beiträgen auch heisse unqualifizierte (nach meiner Meinung) Luft hoch. Aber das ist hier auch nicht anders. Das wird mich nicht hindern, weiterhin gegen die aus meiner Sicht ungerechte Form der beabsichtigten neuen Besteuerung anzukämpfen.

Welche Möglichkeiten haben wir noch im Vorfeld?
1. Weiterhin versuchen, soviele Womo-Eigner wie möglich mit der
Steuerproblematik vertraut zu machen.
2.Schreiben an unsere Bundestagsabgeordneten, die
Ausschussvorsitzenden der tangierten Ausschüsse (Wirtschaft,
Finanzen, Umwelt), die Fraktionsvorsitzenden. EMail- und
Faxanschriften können über das Internet ohne grössere Mühen in
Erfahrung gebracht werden. Leider ist es in diesem Forum aus mir
unverständlichen Gründen nicht möglich, die infrage kommenden URL´s
einzubringen.
3. Anschreiben an Stellplatzbetreiber (Kommunen und Privat) die in den
letzten Jahren eine Menge Geld in den Ausbau gesteckt haben.
Wenn ich das Thema "Wer gibt das Womo-Fahren auf" lese, sehe ich 37
Antworten. Da ist doch von geringeren Anmeldezeiten ihrer Womo´s
und damit auch weniger Fahrten als bisher die Rede. Vereinzelt wird
auch offen gelassen, ob Womo-Urlaub noch gemacht werden wird.
Einige, ich denke jüngere Womofahrer ??? werden weiter wie bisher
fahren.
Überwiegend lese ich aber bei nur 37 Antworten eine Reduzierung der
Womo-Urlaube.
Wer glaubt, dass dieses ohne mehr oder weniger starke Folgen für die
Stellplatzinhaber und den gesamten Reisemobiltourismus bleiben wird,
lebt auf einem anderen Stern. Auch die Stellplatzbetreiber sollten ihre
wirtschaftlichen Belange, Schwierigkeiten und Gefahren der Zukunft
ihren Bundestagsabgeordneten mitteilen. Dazu müssen sie aber erst
mal aufgeklärt werden.

4. Welche Gründe sprechen gegen die neue Form der Besteuerung?
4.1 Es ist sicherlich keine objektive Begründung zu sagen, ich zahle
jetzt 199,50 € im Jahr und nach der neuen Steuer - ohne
Berücksichtigung des Abschlagen - bei Schadstoffnorm 00 938 € im
Jahr und das kann ich mir nicht leisten. Als Antwort würde mein
Gesprächspartner womöglich verständnislos auf mein Womo zeigen
und sagen: "Wer sich so etwas leisten kann, kann auch die Steuer
bezahhlen." Wer weiss schon vom anderen, wie er sein Fz.
finanziert hat.

Objektiv ist die Beschaffenheit unserer Fahrzeuge. Sie sind in aller
Regel auf Nutzfahrzeugfahrgestellen aufgebaut. Aber dazu habe ich
ja bereits in meinem ersten Thread geschrieben. Oder fährt MAN
etwa einen 6,9 l MAN-PKW?
Die Schadstoffnormen von LKW und PKW sind nicht vergleichbar,
da sie nicht den gleichen Tests entspringen. Es ist fraglich, ob der
Gesetzgeber Kraft seines Amtes beide Normen durch Gesetz gleich
stellen kann und will/wird.
Beide Gründe sind sicherlich auch bei einem Widerspruch gegen
einen neuen Steuerbescheid vorzubringen.

4.2 Wichtig ist auch die wirtschaftliche Seite der Angelegenheit.
Diese Aspekte gehen aus meinem ersten Thread hervor. Die
Angaben des DTV habe ich dort, allerdings nur auszugsweise, mit
deren Genehmigung wieder gegeben. Ob die Zahlen richtig sind,
weiß ich natürlich nicht. Sie sind von 2004 und offiziell.
[mod="Dirk"] Es ist nicht erwünscht, daß im Forum eMailadressen gepostet werden. eMailadresse entfernt.[/mod]


Aus einer ganzen Reihe von Antworten unserer Abgeordneten auf nicht nur meine Anfragen zur Sache ist ersichtlich, dass diese in der Regel gar nicht über diese Steuerproblematik informiert sind. Das sollten wir nachholen. Alle. Ohne Animositäten. Ohne uns zu kritisieren oder anzufeinden.

Zu mauimeyer: Wenn ich Dein Hobby lese - surfen - ist mir glaube ich klar, weshalb dort nur ca. 10 % Rentner/Pensionäre waren. Derartige Stellplätze habe ich auch kennengelernt. Ich hätte auch von Stellplätzen schreiben können, auf denen nur Rentner/Pensionäre standen. Und nicht nur eine Handvoll.

Sollen wir die beabsichtigte Womo-Steuer als eine Geißel Gottes hinnehmen? Nein. Wir müssen gemeinsam dagegen kämpfen, solange wir die Möglichkeit haben. Meine Rechtsschutzversicherung beim ADAC beinhaltet auch den Kraftfahrzeugsteuerrechtschutz. Sie wurde vor der
Gesetzesänderung abgeschlossen. Sobald ich meinen neuen Steuerbescheid erhalte, werde ich sie in Anspruch nehmen.

line am 29 Dez 2005 15:37:13

Auch wenn meine Meinung hier auf ne Menge Ablehnung stößt:

Ich finde es klasse, wenn es Leute gibt wie Klaus aus Iserlohn, die ganz offensichtlich ne Menge Zeit und Grips reinstecken um gegen diese unsinnige Steuererhöhung zu kämpfen. Ob das immer so erfolgreich ist, spielt für mich dabei erst einmal keine Rolle.

Und bitte Dirk verzeih: Egal in welchem Forum, für mich spielt das keine wirkliche Rolle. Hauptsache man findet sich nicht einfach mit einer Entscheidung wohlgenährter Politiker ab.

mauimeyer am 29 Dez 2005 16:38:50

So, nun sind wir doch fast auf einem Stand!
Meiner Meinung nach, werden wir (und damit meine ich alle Reisemobilisten) im Vorwege nichts mehr reißen können. Wir haben bislang kaum Gehör gefunden, warum sollte sich das nun ändern. Das soll aber nicht heißen, das wir hier nun aufgeben sollten!

Sobald ich meinen neuen Steuerbescheid erhalte, werde ich sie in Anspruch nehmen.

So, und das ist nun ein Punkt, wo ich nur sagen kann, genau das werde ich auch machen!

Gast am 29 Dez 2005 16:54:15

Hi mauimeyer,

Deine Meinung steht sicherlich nicht alleine da. Aber sie ist subjektiv. Jeder zumindestens direkt gewählte Bundestagsabgeordnete sollte in seinem Wahlkreis in dieser Sache seine Meinung kundtun, d.h. Rede und Antwort stehen. Dazu ist er nach meiner Meinung seinen Wählern gegenüber verpflichtet. Standardantworten, die ich in der Vergangenheit erhalten habe, lasse ich nicht gelten.

Im Übrigen, war wir noch im Vorfeld tun können, kostet im Vergleich zu einer Klage nichts. In beiden Fällen weiß ich auch nicht, was herauskommt.
Also, Versuch macht klug.


Klaus

Nasenbär am 29 Dez 2005 16:57:33

Mir wurde in dem Thread ja schon mal geantwortet, die Rechtschutzversicherung übernimmt keine Klagen gegen die Steuer. Deshalb haben wir doch den Sammelthread. Was ist denn nun?

line am 29 Dez 2005 17:04:13

@ Nasenbär

Die Chancen sind bei einer normalen Rechtschutzvers. nicht sehr groß. Aber fragen solltest Du in jedem Fall.

Meine zahlt nicht (habe ich schon bei der 4 x 4 Sache getestet)

Gast am 29 Dez 2005 17:17:12

hallo klaus,

zunächst möchte ich mich bei dir für meine bemerkung ein paar einträge weiter oben:

auf der von dir "versteckt" hingewiesenen seite lese ich schon seit wochen - NUR HEISSE LUFT - UND KALTER KAFFEE...(meine meinung)

in aller form entschuldigen.

offensichtlich gibt es dort doch einige vernünftig denkende menschen (nämlich solche wie du!)
deine ansätze und denkweisen kann ich in vielen punkten nachvollziehen und unterstütze sie auch.

allerdings kann ich nicht umhin doch kritik an den administratoren von XXXXX zu üben.
du wirst sicher wie viele hier meine beiden beiträge dort gelesen haben. der admin dort sprach nun von erpressung und ähnlichen beweggründen, die eine zusammenarbeit seinerzeit nicht möglich machten.

sorry - das ist für mich nicht nachvollziehbar.

wenn wirklich geplant war ein zeitlich befristetes forum ins leben zu rufen - noch dazu ganz ohne kommerzielle interessen - dann kann ich nicht erpressbar sein, sondern hänge mich an den stärksten partner an, den der markt zu bieten hat - und der wäre nun mal dieses forum hier gewesen.

nur so wäre gewährleistet mit minimalem aufwand den größtmöglichen erfolg "in der sache" zu erlangen.

die genauen umstände warum es mit der zusammenarbeit nicht geklappt hat kennen wohl nur wenige (ich gehöre nicht dazu!), aber es müssen bedingungen irgendwelcher art gewesen sein, die von der einen oder anderen seite nicht akzeptabel waren - und seien wir ehrlich in 98% solcher fälle gehts um geld.

ich bin gespannt ob XXXXX tatsächlich kurzfristig eingestellt wird, oder ob nicht doch "umgeschwenkt" wird...

:? heiko

p.s. @dirk entschuldige das ich hier einen beitrag schreibe, der eigentlich zu 85% in XXXXX gehört hätte - aber dort kann ich nicht auf die stellungnahme des dortigen admin antworten, weil er von seinem virtuellen hausrecht gebrauch gemacht hat und den thread geschlossen hat - eine machenschaft übrigens die man dir dort vorwirft - wenn du sie anwendest...

Nasenbär am 29 Dez 2005 17:29:59

So, nun habe ich bei meiner Versicherung angerufen. Die übernehmen ab Klageverfahren die Kosten.
Wenn der Bescheid kommt, muss man Einspruch erheben. Dann kommt die übergeordnete (Verwaltungs) Steuerbehörde und gegen deren negativen Bescheid muss auch Einspruch erheben. Bis hierher braucht man weder Anwalt noch Kosten. Danach geht es vors Finanzgericht. Ab hier greift meine Rechtschutzversicherung. Es wird geprüft, ob überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht. Deshalb auch die Übernahme erst ab Gericht. Man sollte schon beim Einspruch gute Argumente angeben. Deshalb ist unser Thread auch sehr hilfreich. Jeder muss einzeln diesen Weg gehen. Hier gibt es keine Sammelklagemöglichkeit. Es besteht die Möglichkeit einer Zusammenlegung (ich habe den Fachausdruck vergessen.) Dadurch kann das Urteil auf andere angewendet werden. Oder so ähnlich. Man kann mit mehreren Betroffenen einen Anwalt nehmen, der muss aber jeden einzelnen Fall vor Gericht bearbeiten.
Sehr nützlich wäre ein Mitglied hier, der sich in Rechtsdingen perfekt auskennt. Ein Fachanwalt unter uns wäre optimal :)
Prüft mal eure Rechtschutzversicherungen, ob die auch übernehmen. Das kann angeblich noch nicht einmal der Versicherungsvertreter. Denn mir wurde die Nummer vom Fachanwalt der Versicherung gegeben, der mir das eben am Telefon so erklärte.

Gast am 29 Dez 2005 18:14:50

Hi Admin,

dachte das bezieht sich nur auf URL´s. Habe unter Einstellungen ja auch eingetragen, daß meine eMail-Adresse immer angezeigt werden soll. Das ist aber nicht der Fall oder übersehe ich da etwas.


Klaus

[Admin] am 29 Dez 2005 18:41:36

Hallo Klaus,

Du brauchst garnicht so scheinheilig fragen, ich ziehe mir die Hosen nicht mit der Kneifzange an - Du wirst hier im Forum weder per URL noch via eMail oder Fax irgendwelche User rekrutieren.

Ich verwarne Dich hiermit und werde beim nächsten Versuch Deinen Zugang zum Forum unterbinden.

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