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Hallo,
ich denke aber auch, es liegt an uns, an uns Deutschen ! Unsere Mentalität ist halt so, das wir uns kaum wehren, egal was und wer da kommt ! Und wenn die Womo-Steuer für jedes Wohnmobil, egal ob alt oder nagelneu, 1000 Euro jährlich betragen wird, die Mehrwertsteuer auf 25% gesetzt wird, der Liter Diesel 2 Euro kostet und die Energieversorger ihre Gas und Strompreise nochmals um 50% erhöhen werden........."auf die Straße" bekommt man unser Volk wohl auch dann noch nicht !!!!!!!!! Kein Wunder das unsere Politiker auch weiterhin schamlos versuchen, uns die zum Teil schwer verdiente "Kohle" aus der Tasche zu ziehen ! Wir sind doch "leichte Gegner".......und wir haben ( ja ja ich weiß, nicht alle ) uns diese Politiker ja auch selber "ausgesucht" ! Da lobe ich mir z.B. die Mentalität der Franzosen ! Zack.....Brummis und / oder Trecker oder sogar Obst und Gemüse auf die wichtigsten Autobahnen und Straßen..... Aber bei uns in "Good Old Germany" bleibt jeder relativ ruhig und gelassen. Wir haben es ja !!!!!!! Getreu dem Motto: Was interessiert mich das. Hauptsache ich komme klar ! Und darum verhungern bei uns in Deutschland auch schulpflichtige Kinder ! Traurig aber wahr ! Mit etwas zorningen n Gast :? @Gast
Das ist so und war schon immer so, und so leid es mir tut interresiert das mit der womosteuer so gut wie niemand da es auch fast niemand betrifft. und so ist es mit allem es trift immer die, die es trift und die andern lachen noch oder sagen ist mir doch egal ich fahre Fahrrad. :eek: @ pfeiffy
von wegen Geduld - warte doch einfach den Steuerbescheid im Jahr 2006 ab - dann wirst Du wieder einen Steuerbescheid erhalten - allerdings ( Zu 99,9 % ) mit anderer Zahllast. Pijpop
Hallo Dirk, Mit der Frage nach "wer macht mit und wer kennt einen Anwalt / wieviel seid Ihr bereit zu zahlen" geht es darum, heraus zu finden, ob ÜBERHAUPT ein wirkliches!!! Interesse besteht oder man nur jammern will. Falls ja, sollte man sich schon vorweg nach einem Anwalt erkundigen. Ich glaube nicht, daß man genau DEN an jeder Ecke finden wird. Ob ein zu erwartendes Gesetz gegen die Verfassung verstößt? Es gibt EU-Regeln, an die sich die Regierungen zu halten haben. Da wäre ein Angriffspunkt. , Rolf P.S. Ich persönlich habe vielleicht sehr wenig mit der Steuererhöhung zu tun, LKW mit Wechselpritsche, aber ich würde trotzdem mitmachen, da es mir um Prizipien geht. grundsätzlich wäre ich dabei, egal wie hoch es mich in der steuer betrifft. auch hier gilt, es geht mir da um die gleichstellung aller und die falschheit der der steuererhöhung.
wir sind auch bereit uns in der höhe, die eine steuererhöhung mit sich bringt, an den kosten zu beteiligen. in unserem fall wären das irgendwo im bereich von 400-500.-€ auch wenn es noch zu früh sein sollte... ich sehe es auch so, daß die finanzielle abdeckung gesichert sein sollte. in einem anderen forum war allerdings mal von mindestens 20.000€ die rede...
um solche summen zusammen zu bringen brauchen wir eine liste mit bankverbindung und allem drum und dran, in die sich dann jeder der will verbindlich mit seinem betrag eintragen kann. na und dann natürlich einen qualifizierten rechtsverdreher der auch was bewirkt und nicht nur blaa blaa und unsere kohle einsteckt... nur - wer nimmt es denn in die hand. mein beitrag zu dieser aktion würde sich auf finanzielle unterstützung beschränken müssen... :( :roll: heiko ich bin auf jeden Fall dabei!
Habe mich vorab bei meinem Versicherungsagenten der Rechtschutzversicherung mal angefragt.Die Kostenübernahme ist auch bei Steuerbescheiden möglich. Einen guten Rechtsanwalt mit Steuerrecht zu finden,der EU-Recht und KFZ-Recht kennt ist eine andere Sache.Hatte bisher noch nie den Fall,das ich gegen`s Finanzamt klage.
Moin, ich sehe das etwas differenzierter. Die geltenden EU-Richtlinien/Gestze - hier die Richtlinie EU-70/156/EWG- werden (wurden) ja gerade durch die Änderung der StVO/StVZO ( u.a. Wegfall §23) umgesetzt. Da hier für in der Klassifizierung "Fahrzeuge mit besonderer Zwegbestimmung" unter anderem auch Reisemobile (SA) auftauchen, wird kaum angreifbar sein. Ebenfalls durch EU-Recht, die Richtlinie 70/220/EWG wird festgelegt wie die Emisssionswerte für einzelne Fahrzeugklassen festzulegen sind. Die Steuerhoheit liegt allerdings bei den Mitgliedsstaaten. D.h. diese legen für die jeweiligen Fahrzeugklassen (M,M1,M2,N,O,T...etc). die Besteuerungsgrundlagen fest. Ich gehe daher davon aus das die Klassifizierung von Reise/Wohnmobilen in die Fahrzeuggruppe M1 nicht zu bemängeln ist, da sie dem EU-Recht entspricht. Und da EU-Recht, Länderrecht bricht...... :? Nach stundenlangen studieren der EU 70/156/EWG und anderer, u.a. auch mit einem Fachanwalt für Steuerrecht muss ich sagen das es nicht besonders rosig aussieht...... Den z.Z. einzigen Anhaltpunkt der evtl. vorhanden ist, ist der das unter dem Punkt 5 der Richtlinie, Fahrzeuge mit besonderer Zwegbestimmung, auch die Klasse "SE - Wohnanhänger" geführt wird. Diese sind nun Typbedingt nicht in eine Hubraumbesteuerung einzubringen. Hallo,
ich dachte im Momet zahle ich mit einem Womo unter 2,8 to den ganz normalen KFZ-Tarif, oder ist das nicht so ? in der neuen reisemobil kann man nachlesen, wer ab dem 1.1.2006 wieviel % mehjr an steuer zahlen muss
wir hören setzt es doch einfach mal hier rein D A N K E ALLE ZAHLEN MEHR. :explodieren:
Eddy Morgen zusammen
Also ich für meinen Teil warte bis aussagekräftige Gesetze da sind , ansonsten ist das alles Spekulation :D Einen schönen Tag zusammen :santa: Waldi
So sehe ich das auch :zustimm: Heute war doch der Tag X,
hat noch niemand etwas gehört???
ist heute der 21´te :wink: Laut Nachrichten um 12:00Uhr auf WDR2 war heute die letzte Sitzung der Regierung im alten Jahr.
Habe mich auch schon gewundert? Jepp, vom Bundestag!
Das Gesetz geht aber durch den Bundesrat! ......und muß dann erst noch von mir unterzeichnet werden :pfeif:
Jetzt bin ich schlauer. :daumen2: Thanks a lot!
Das wäre wirklich schön 8) , wenn das so wäre. Ich habe grade mit der Post meinen Steuerbescheid für Wohnmobil bekommen.
Fällig am 5.01.06: 185€ !! Da wird wohl noch ein Nachtrag kommen,oder nächstes JAhr im Januar die dicke Nachzahlung. :( auf jedenfall sind wir den nachrichten keine zeile wert. über eine ganze menge was heute abgestimmt wird, melden sie. wir sind aber nicht dabei. :cry:
Hey...... Kopf hoch! Natürlich sind "Wir" dabei :wink: , schließlich gehts um Kohle :D --> Link , siehe Punkt 54 :? Auszug:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung Drucksachen: 229/05 , 229/05 (Beschluss) Ausschussbeteiligung: Fz (fdf) - U - Vk - Wi Beschlusstenor: Einbringung einer Neufassung :D :D :D :D :D :D was sagt nun die neufassung bzw der nachtrag???
kann das mal einer einem dusseligen dipl. ing. vom beamtendeutsch in umgangssprache übersetzen? danke heiko Habe es auch grade gelesen.
UND WAS HEIßT DAS JETZT FÜR UNS :?: :?: Ich lese es so,
In der derzeitigen Fassung abgelehnt :kuller: , es muss eine neuer Gesetzentwurf eingebracht werden. Sozusagen vertagt! Das Dokument dazu, kommt leider erst in 2-3 Tagen. Dort steht es genau drin! Kanns mit der Stererhöhung ja noch dauern.
Können Steuern eigentlich nach einer Änderung rückwirkend geltend gemacht werden??? Kann ich mich nicht vorstellen. Julia Doch, definitiv, wenn was kommt, kann es rückwirkend kommen, dann ist nachzahlen angesagt! Aha,die PDF-Datei wollte ich auch schon downloaden.Dauert dann wohl noch.
Vielleicht sieht es für uns ja doch nicht so schwarz aus. DAUMEN DRÜCKEN: :P Moin,
die Tagung ist beendet. Leider werden sich die Ergebnisse erst in ein paar Tagen nachlesen lassen. Aber.... (in mir keimt die Hoffnung) es scheint KEINE Einigung über die Gesetzesvorlage gegeben zu haben, was die Besteuerung der Wohnmobile angeht! Zitat: "Beschlusstenor: Einbringung einer Neufassung" zu TOP 13 der Tagesordnung. @ Julia
stimmt definitiv.Ist mir beim PKW auch schon passiert.Kam dann ein halbes Jahr später die Nachforderung. seit ihr schnell :D :D wenn die in Berlin auch nur halb so flott wären :wink:
Stimmt, etwa eine ganze Seite schneller als Du!!! :D Und hier zeigt es sich mal wieder, bei den Jungs von der Initiative mit den ganzen Mechandise-Artikeln, hat sich diesbezüglich noch gar nichts getan. Wie sind hier halt die Besten und Schnellsten! Ich schätze, die Verantwortlichen haben hier im Forum gelesen und überlegen jetzt, wie sie einen Beschluss fassen, der vor Gericht bestand hat. :wink: Irgendwas wird den einfallen, um mit der Sache durchzukommen. :? Nun muss ich meinen Senf auch noch dazu geben.
a) Der TOP 54 im 4. Nachtrag zur TO (Drucksache 812/05 - Änderung StVZ=) bezieht sich auf das Thema Partikelfilter, hat also mit der "eigentlichen Kfz-Steuer Diskussion" erstmal nichts zu tun. b) Keine Einigung .... - ob das ein gutes Zeichen ist ? Sollte sich aus den Bundesratsinformationen nichts weiter ergeben, haben die Schleswig-Holsteiner die Chance, im Januar vielleicht zu erfahren, wo die Reise hingehen soll. Am 19.01.05 will der Schleswig-Holsteinische Finanzminister dem Finanzausschuss über den Stand der Kfz-Besteuerung der Wohnmobile berichten. Stephan Es geht um
Top 13: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung Beschlusstenor: Einbringung einer Neufassung Olaf Hallo zusammen,
also ich verstehe das so: In dieser Sitzung wurde über die Drucksache 229/05 entschieden und so nicht für gut befunden. Deshalb eine neue Einbringung. Hinter der Drucksache 229/05 verbirgt sich der Gesetzesantrag des Landes NRW, wo Wohnmobile weiter nach Gewicht besteuert werden sollten. Nachzulesen im linken Link auf der Bundesratseite von Mauimeyer. Sehe das richtig, oder stehe vollkommen im Dunkeln? Bei Top 13 lesen. --> Link habe mir die sendung angesehen und das anders verstanden.
war etwas verunsichert und habe das eben gefunden --> Link gruß peter Irgendetwas stimmt hier nicht! :?
Auf der Bundesratseite steht das o.a. und nun schaut mal hier: --> Link Wem glaubt man nun, ich denke doch eher den Jungs vom Bundesrat oder?
Da war jemand schneller. Welche Sendung, wie hast Du was verstanden? |
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