u.U. kommen die Anwälte dann ganz von allein.....
Aber woher will man Wissen ob der Anwalt sein Handwerk auch versteht und nicht nur selber schnell Kohle machen will :?: :roll:
Aber woher will man Wissen ob der Anwalt sein Handwerk auch versteht und nicht nur selber schnell Kohle machen will :?: :roll: Wenn man jetzt sein bisheriges WoMo jetzt als Sonder-KFZ Büromobil oder sowas anmelden würde, würde es doch (wieder bzw. weiterhin) nach Gewicht besteuert, oder ? (Da ja für die sonstigen Sonderfahrzeuge die Extrakonditionen wegfallen).
Nur mal so als Gedankenspiel... :wink: :roll:
... und dabei wird es bleiben! Geht nicht, soweit waren wir schon!
weil bestimmte Anwälte auch Referenzen haben. Prinz im Medienrecht, Bahr im Onlinerecht, Bossi im Strafrecht - und selbst wenn unser Anwalt nicht ganz so bekannt ist, so kann man trotzdem bei der Erstberatung schon feststellen, ob er/sie ein tauglicher Verwaltungsrechtler ist - oder nicht. Zumindest kenne ich jemand, der das feststellen kann :D Es gibt eine Reihe von Merkmalen dafür. Das beginnt bereits damit, daß dieser Anwalt ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht sein sollte. Fachanwälte müssen neben Lehrgängen auch jährlich eine bestimmte Anzahl von entsprechenden Verfahren bearbeiten, haben also Routine. Wir sollten erstmal den konkreten Gesetzestext abwarten, dann die Möglichkeiten prüfen - und erst dann die Sache angehen. Wenn jeder nur mit der Hälfte seiner pers. Steuererhöhung bei der Sache ist, kriegen wir Bossi, Prinz und Bahr noch als RENOs dazu :kuller: [mod="Dirk"] nein, kein Abschuß - aber diese Seite kriegt in diesem Forum keine Werbung. - ganz einfach -
Dort wird nur versucht, über die momentane Verärgerung der Womofahrer "Leute zu sammeln" - bewegen tun die auch nichts[/mod] Hallo,
leider ist die Sache im Bundesrat schon durch!!! Hier nachfolgend eine Kopie der Pressemitteilung des Bundesrates von heute (204/2005 v. 21.12.2005) zu diesem Thema = Drucksache 229/05 Zitat-/Kopie-Anfang: Wohnmobile sollen wie Pkw besteuert werden Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung beim Deutschen Bundestag eingebracht. Zukünftig sollen unter anderem Wohnmobile kraftfahrzeugsteuerlich generell als Personenkraftwagen behandelt werden. Um besondere Härten beim Übergang von der bisherigen Gewichtsbesteuerung zur hubraum- und emissionsbezogenen Besteuerung zu vermeiden, soll eine schrittweise Anpassung bis zum Jahr 2011 erfolgen. Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen sollen für das Jahr 2005 im Rahmen des Bestandsschutzes noch nach Gewicht besteuert werden. Ab dem Jahr 2006 erfolgt dann aber sukzessive der Übergang auf die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für Personenkraftwagen. Hierzu wird die Steuer, die sich auf Grund des jeweiligen Hubraums und Emissionsgehaltes bei Anwendung der Steuersätze für Personenkraftwagen ergibt, um bestimmte Vomhundertsätze ermäßigt. Die Höhe dieser Abschläge staffelt sich dabei je nach verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht wie folgt: zulässiges Gesamtgewicht Abschlag (in Prozent) über 2,8 t bis 3,5 t 2006 bis 2008: 40 2009 und 2010: 25 ab 2011 dauerhaft: 20 über 3,5 t 2006 bis 2008: 50 2009 und 2010: 30 ab 2011 dauerhaft: 20 Der besonderen Zweckbestimmung der Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen wird durch einen ab 2011 fortgeltenden dauerhaften Abschlag von 20 Prozent auf die hubraum- und emissionsbezogene Besteuerung als Personenkraftwagen Rechnung getragen. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung Drucksache 229/05 (Beschluss) Dieser Inhalt ist Teil des Internet-Angebotes des Bundesrates. © Bundesrat 2005 --> Link [bitte keine Mailadressen posten] => Zitat-/Kopie-Ende Wir müssen leider davon ausgehen, dass die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf - fast unverändert - an den Bundestag weiterleiten wird!?! Wer kann uns da noch helfen? Viele Gerd :twisted:
ich will hier keine werbung machen, das hattest du mir schon per pm das letzte mal klar zu verstehen gegeben, habe ich sogar verstanden, aber ich denke hier geht es um mehr. was soll es wenn hier ein paar leute gegen einen beschluß klagen, die tinte kannst du dir sparen meine meinung
Reicht nicht sogar ein einziger, der Recht bekommt? So verloren ist man garnicht damit. Man muss nur sehen, was im Text steht und jemand muss den auch "lesen" können, dann wird man sehen, ob es Aussicht auf Erfolg hat. Ob die Rechtsschutzversicherung sowas übernimmt?
nur wenn aussicht auf erfolg besteht. Wenn sich alle die hier geschrieben haben, sich zu einer Sammelklage bereitfinden, dann ist dann schon ein Schwung.
Wir würden auch Leute aus anderen Foren akzeptieren. :D Eddy jimmy,
ob das ein paar Leute sind, oder nicht - ist WURSCHT - und wenn es nur einer ist: wenn die Klage Erfolg hat, ist das egal. ganz objektiv betrachtet, gibt es jetzt 4 Möglichkeiten: 1.) jemand klagt - und gewinnt 2.) jemand klagt - und verliert 3.) niemand klagt - und alle nehmen es hin
lololol wer ist wir?? So Leute, genug diskutiert -> jetzt wird es Zeit die Argumente aufgelistet an die Verantwortlichen zu bringen : 1. Wissen Sie wieviel KM ein Wohnmobil im Jahr durchschnittlich bewegt wird ? 2. Warum sind andere Freizeitfahrzeuge wie Sportboote und Sportflieger steuerbefreit und mein Freizeitfahrzeug nicht ? 3. Warum wird bis heute auf Kerosin keine Steuer erhoben ? Da Flugzeuge nicht unerhebliche Emissionen hinterlassen ist mir schleierhaft warum Fluggesellschaften auf Kosten der Umwelt Flüge zu 1.- oder wie bei HLX sogar kostenlos anbieten können ? 4. Wie sollen ältere Nutzfahrzeuge nachgerüstet werden um die Schadstoffklasse zu verbessern wenn es keine Anbieter für Nachrüstsätze gibt ? 5. Wie können Sie von Wohnmobilbesitzer die im Jahr cirka 6000 km fahren deutlich mehr Steuer nehmen wie für 40 Tonnen LKW die 100 000 km im Jahr fahren ? Aktuelles Beispiel : Warum bezahle ich fast später 2600.- und ein Schwerlaster im täglichen Berufsverkehr der ein zig faches an Fahrleistung hat maximal 1789.- ? 6.Mit welcher Begründung können Sie Nutzfahrzeuge , und darauf basieren Wohnmobile zu 90 %, mit Pkw gleichsetzen ?? 7.Warum erheben sie keine Wohnmobil-Maut , oder legen die Steuer auf den Kraftstoff um- und verzichten auf die Besteuerung, das würde der Gerechtigkeit dienen und nicht nur das eventuelle Nutzen eines Wohnmobiles extrem hoch besteuern. 9. Eine Steuererhöhung von 300 bis 500 % erscheint mir "sittenwidrig" . die ist auch ein Punkt der zu klären sein wird. 10. Wie stellen Sie sich zur Frage das die Steuererhöhung einer Enteignung von Kapital gleichkommt, da die Wohnmobile nicht mehr verkauft werden können - und nicht erst mit dem Umsetzen des Gesetzes sondern bereits jetzt. In meinem Fall ist das ein Verlust von cirka 30 000.- Euro. 11. Der Gebrauchtwagenmarkt für Wohnmobile ist ebenfalls am zusammenbrechen ? Was werden Sie unternehmen ? 12. Der Neuwagenverkauf wird drastisch zurückgehen, da die gebrauchten Wohnmobile nicht mehr in Zahlung gegeben werden können . Damit vernichten Sie ganze Unternehmen. 13. Die Wohnmobile dank der hohen Steuer nicht mehr ganz- oder halbjährig angemeldet sind um mal am Wochenende im "Ländle" Kurzurlaub zu machen , dies wird die heimische Fremdenverkehrsverbände noch zu spüren bekommen. 14. Was ist aus den vollmundigen Versprechungen von Angela Merkel und anderen Politikern geworden? Mir geht auch die Phantasie durch:
Wäre nett, wenn die auf dem Rücken wären, ist beim Tanzen angenehmer. Nein im Ernst Dirk hat Recht, eine Klage sollte man durchaus in Betracht ziehen, bei einer Sammelklage werden die Kosten verteilt. Ich wäre dabei. Eddy Von meiner Rechtschutzversicherung weiß ich definitiv, dass sie keine steuerrechtlichen Fälle übernimmt. Es ging damals zwar um Anliegerkosten, aber die Aussage war pauschal.
Was anderes, sollten wir uns nicht mal bei unseren Landesregierungen per Mail für ihr "überlegtes" Handeln und ihr Abstimmverhalten "bedanken" :?: Weiter, wenn dieses Gesetz noch dem Bundestag vorgelegt wird, können auch unsere regionalen Bundestagsabgeordneten ein paar Mails vertragen. Vielleicht können die uns ja auch veraten, wie man einen bisherigen LKW mit Schlüsselnummer 00 in einen PKW nach euronorm umzaubert. :twisted: Wolf Hab ich dass jetzt richtig verstanden?
Alle die ein Womo Marke Nasa haben und deren Beifahrerin 3 Möpse hat, sind von der Steuer befreit :D :D :D Eddy,
können wir uns auf 6 einigen? 3 zum gucken und 3 zum festhalten? :D MODs oder Admin: bitte diesen Schmutzfink (mich) maßregeln! PS: too much is just enough
Ach .... MASO bist du auch noch ... ? kommt drauf an, wieviele *na-du-weißt-schon-was* Du hast - ab 4 wird´s kritisch :D Morgens,
ein schreiben an Bundesrat und Bundestag ist eventuell hilfreich, bei uns in Düsseldorf wissen die Ratsmittglieder nur das aus dem Rat was Ihnen erzählt wurde, externe Meinungen, fehlanzeige, da man ja nicht in der Sitzung sagen darf. Wir haben schon mal was gestoppt in dem wir alle persönlich angeschrieben haben und über unseren Lage informiert haben. Ich kann mir vorstellen wenn eineige an alle Mitglieder des Bundestags E-Mails schreiben und von Ihrer eigenen Betroffenheit erzählen, denkt der eine oder ander drüber nach. Einziges Problem, es gibt keine fertige Liste mit allen E-Mail Adressen soweit ich weis. Anbei mal ein Link zum Bundestag mit Mitgliederliste --> Link Hallo erstmal zusammen,bin gerade vom Spätdienst rein und versuche hier nun durchzublicken.
Ich halte eine Klage auch für sinnvoll aber nur als Sammelklage.Einer alleine kann das weder finanzieren noch durchhalten. In Belgien bezahlt man fürs Womo keine Steuern weil es als Freizeitfahrzeug gilt,nur mal so. Aber wir sollten uns auch mal schlau machen wie es denn aussieht wenn unsere Fahrzeuge andere Schlüsselnr. bekommen. Ich habe im Aufbau eine Längstbank und Viererdinette,aber nur 4 Sitzplätze eingetragen,also kann doch auch nur diese Fläche berechnet werden und ist dann kleiner als die Hälfte der Gesamtfläche. Ist doch sicher bei vielen so bzw. so ähnlich,vorallem die Selbstausbauer und andere große Kisten hätten vielleicht die Möglichkeit darauf zu pochen bzw. sogar Sitzflächen erstmal auszubauen. Jetzt weiß ich nur nicht wie sich das genau auf die Steuern auswirkt,aber um als PKW eingestuft zu werden steht es doch mit dem befördern der Personen so im Gesetz. Ich habe einen guten Draht zu dem Ingenieur der meine beiden Ausbauten damals als Womo's abgenommen hat,ist zwar schon ein wenig her,aber den werde ich morgen mal anrufen. Oder habe ich da was falsch verstanden? Eine Beifahrerin mit 6 Möpsen .... :gruebel:
Ist das ne Kuh auf dem Sitz :? Die hat dann bestimmt auch nur ein Gen . Und das ist das Gen , damit die nicht auf den Sitz schei.. :D Aber vielleicht das ja ne Steuerkuh...und die kann Vater Staat melken :wink: :D :D :D
ich denke ja - zumindest habe ich das so gelesen: - Nach der Rechtsprechung des BFH sind die Finanzämter an die verkehrs-behördliche Einstufung von Fahrzeugen rechtlich nicht gebunden (BFH-Urteil vom 29. April 1997, BStBl II 1997, 627). Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich nach den objektiven Beschaffen-heitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BFH-Urteil vom 1. August 2000, BStBl II 2001, 72). Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 5. Mai 1998, BStBl II 1998, 489). - Die Rechtsprechung lässt erkennen, dass eine kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung als Personenkraftwagen auch davon abhängig ist, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs (BFH-Urteil vom 8. Februar 2001, BStBl II 2001, 368). bis hierher hätte man wohl hoffen können - aber : - Für Wohnmobile gelten Besonderheiten. Wohnmobile werden sowohl verkehrsrechtlich als auch nach der Richtlinie 70/156 EWG als Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M mit besonderer Zweckbestimmung angesehen. ...und schon sind wir außen vor... oder hab ich jetzt wieder was falsch verstanden? :? heiko Mein Vorschlag von vor ein paar Tagen, eine Sammelklage einzureichen, hat sich offensichtlich "weiterentwickelt". Sicherlich muss man erstens abwarten, bis der Gesetzestext "durch" ist, und warten wie er formuliert ist.
Klar, dass ich bei einer Sammelklage auch mit dabei bin. Interessant ist der 14-Punkte-Katalog von Jimmy; interessant ist auch, dass in Belgien Wohnmobile nicht besteuert werden !! Ist denn Belgien nicht in der EU. Ansonsten hat's die EU ja in sich. Wenn ich da an die neuen Bestimmung hinsichtlich "Amerikanischer Kunstwein" denke. Na denn, Prost ! Gerhard Hallo Leute,
ich wiederhole gerne nochmals meine Zeilen dazu: Warum "wachen" viele eigentlich jetzt erst auf, das Thema beschäftigt uns Womo-Eigner doch schon seit vielen Monaten !!! :< Die Masse der Womo-Besitzer glaubte ( und glaubt ) scheinbar immer nur dem ADAC ! Dieser tolle "Club" verharmloste das Thema ja leider auch immer wieder ! Wie einige von euch ja auch evtl. wissen, bin ich ein ( "unwichtiger" aber fleißiger ) Mitstreiter der Jungs und Mädels von [mod="Dirk"]entfernt![/mod] Ihr wißt wahrscheinlich wer gemeint ist, nur leider darf ich diesen Namen hier im Forum nicht nennen bzw. schreiben ! :stumm: Na ja, jedenfalls wäre es bestimmt nicht zum Nachteil gewesen, wenn noch mehr Womo-Eigner auch aus diesem Forum uns in Sachen "Womo-Wucher-Steuer" unterstützt hätten ! :yau: Doch viele viele Womo-Besitzer haben damals "abgewunken" ! Das sind jetzt die ERSTEN, die ganz laut "schreien".......!!!!!!!!! Will damit eigentlich sagen, nur in Foren "reden", bringt evtl. nicht viel. "Wer nicht "kämpft" hat schon sicher verloren, wer aber "kämpft" kann evtl. verlieren........" :bindafür: Ich höre viele der Womo-Besitzer schon sagen: "Puhhh Glück gehabt, doch nicht bis zu 500% Steuererhöhung, nur 200%, das ist dann ja nicht so schlimm" :flehan: Ich war ja vor einigen Tagen im Frankenländle, habe dort unseren "Neuen" abgeholt. Im Gespräch mit dem Händler über das Thema "Womo-Steuer" sagte dieser: "In Bad Waldsee ( Hymer-Sitz ) interessiert das doch keine S.. !!!!!!!! Die "kämpfen" bestimmt nicht gegen die drohende Steuer. Die glauben ja, das dann sogar noch mehr Neufahrzeuge gekauft werden !" :haendereib: Leute Leute, es müßte einfach mehr "passieren".....denn trotz ca. 380.000 zugel. "Wohnmobile" in Deutschland, haben wir einfach keine "LOBBY" ! Mit nachdenklichen n vom Jadebusen ( Nordsee ) Gast :?
Die EU hat in ihren Richtlinien nur die Typisierung/Klassifizierung der einzelnen Fahrzeugarten/typen festgelegt. Steuerrechtlich ist jedes Mitgliedsland in seinen Entscheidungen frei..... Sicherlich wird ebenfalls abzuwarten sein wie die Fahrzeuge, Emissionstechnisch, eingestuft werden, um hier evtl. einen Ansatzpunkt zu finden. Eine reine Klage auf Basis "Sittenwidrig" , "Vergleichsfahrzeuge" halte ich persönlich - in anbetracht der aktuellen Rechtsprechung des BfH für aussichtslos.
Sorry lieber ADMIN, ich hatte das hier scheinbar so gehaßte Wort überhaupt nicht geschrieben :!: Natürlich beuge ich mich notgedrungen deiner "Hausordnung" ! :verweis: Soll nicht wieder vorkommen ! :flehan: Schande auf mein Haupt.....wie konnte mir das nur passieren....... :stupid: Mit freundlichen n vom Jadebusen ( Nordsee ) Gast :D :sky: Weiter vorne waren von ??? nun habe ich den nickname vergessen :( die nachstehende Argumente aufgeführt / Fragen aufgeworfen. Hier mal meine persönliche Bewertung.
1. Wissen Sie wieviel KM ein Wohnmobil im Jahr durchschnittlich bewegt wird ? Wahrscheinlich nicht, aber entsprechend der hier im Forum gemachten Ausführungen im Schnitt zwischen 10000 und 15000 km/Jahr 2. Warum sind andere Freizeitfahrzeuge wie Sportboote und Sportflieger steuerbefreit und mein Freizeitfahrzeug nicht ? Weil unsere Freizeitfahrzeuge Automobile sind ? 3. Warum wird bis heute auf Kerosin keine Steuer erhoben ? Da Flugzeuge nicht unerhebliche Emissionen hinterlassen ist mir schleierhaft warum Fluggesellschaften auf Kosten der Umwelt Flüge zu 1.- oder wie bei HLX sogar kostenlos anbieten können ? Gute Frage. Aber auch hier scheint es nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Seit 01.01.2004 habe die EU-Staaten das Recht, dass Kerosin von Inlandsflügen zu besteuern. Außerdem gibt es eine deutsch-französiche Initiative, die durch die Einnahmen aus einer Kerosinsteuer Entwicklungsprojekte in Afrika finanzieren will. Hervorzuheben ist jedoch, dass dieser Ansatzpunkt hinsichtlich unserer Wohnmobile sich auf das nationale Steuerrecht und nicht auf die Einstufung als Fahrzeug des Typs M1SA bezieht. 4. Wie sollen ältere Nutzfahrzeuge nachgerüstet werden um die Schadstoffklasse zu verbessern wenn es keine Anbieter für Nachrüstsätze gibt ? Hier ergibt sich m.E. kein Ansatzpunkt, da dies Thema auch bei der Besteuerung klassischer PKW keine Rolle spielt. 5. Wie können Sie von Wohnmobilbesitzer die im Jahr cirka 6000 km fahren deutlich mehr Steuer nehmen wie für 40 Tonnen LKW die 100 000 km im Jahr fahren ? Aktuelles Beispiel : Warum bezahle ich fast später 2600.- und ein Schwerlaster im täglichen Berufsverkehr der ein zig faches an Fahrleistung hat maximal 1789.- ? Hinsichtlich der Fahrleistung habe ich schon zu 1) etwas geschrieben. Grundsätzlich könnte die höhere Besteuerung von Wohnmobilen gegenüber LKW,s ein Ansatz sein, da die Kfz-Steuer bei Nutzfahrzeugen über 3,5 to gedeckelt ist. Allerdings dürfte das bezogen auf die rd. 300000 WoMo in Deutschland ein relativ geringer Anteil sein. Der der höchste Steuersatz für Diesel-PKW liegt bei 37,58 EUR je 100 ccm. Dies bedeutet einen Hubraum von mind. 5711 ccm (Benziner rd. 11000 ccm, da max. Steuersatz bei 25,36 EUR/100ccm liegt), um auf eine WoMo-Kfz-Steuer von 1789 EUR/Jahr zu kommen (20% „Rabatt“ berücksichtigt). Der mögliche Erfolg dieses Ansatzes dürfte sich dann aber wohl eher Richtung Gleichstellung zwischen WoMo und LKW bewegen. Solch eine „Gleichstellung“ gibt es ja beispielsweise auch in Österreich bei der Maut für u.a. Wohnmobile über 3,5 to. Allerdings wäre dies zumindest ein Teilerfolg. 6.Mit welcher Begründung können Sie Nutzfahrzeuge , und darauf basieren Wohnmobile zu 90 %, mit Pkw gleichsetzen ?? Die Begründung ergibt sich aus der EU-Richtlinie, wonach Wohnmobile Fahrzeuge der Klasse M1SA sind. Hieran gibt es auch nichts auszusetzen, da dies an sich keine Auswirkung hat. Auch in anderen europäischen Ländern sind Wohnmobile damit PKW. Folgen ergeben sich erst aus dem nationalen Recht. 7.Warum erheben sie keine Wohnmobil-Maut , oder legen die Steuer auf den Kraftstoff um- und verzichten auf die Besteuerung, das würde der Gerechtigkeit dienen und nicht nur das eventuelle Nutzen eines Wohnmobiles extrem hoch besteuern. Wieso würde eine WoMo-Maut der Gerechtigkeit dienen ? Eine Umlage der Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer wird bereits seit einiger Zeit diskutiert. Grundsätzlich halte ich diesen Weg für sinnvoll. Allerdings wird es wenn es hierzu kommt, sicherlich erhebliche Diskussionen darüber geben, wie viel Cent je Liter zusätzlich erhoben werden sollen. Hierzu wird man diskutieren müssen, wie viel Kfz-Steuer ein Kfz in Deutschland durchschnittlich zahlt und wie hoch die durchschnittliche Jahresfahrleistung ist. Außerdem müsste man ja auch noch berücksichtigen, dass ausländische Fahrzeuge in D tanken und Geld in die Kassen spülen, während viele Bewohner grenznaher Gebiete im günstigeren Ausland tanken (auch LKW) und sich damit der umgelegten Kfz-Steuer entziehen würden. Damit wird es auch hier „Gewinner und Verlierer“ geben, was zwangsläufig eine Diskussion vergleichbar der hier geführten nach sich ziehen dürfte. 9. Eine Steuererhöhung von 300 bis 500 % erscheint mir "sittenwidrig" . die ist auch ein Punkt der zu klären sein wird. Sittenwidrig ist etwas, das gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen verstößt. Das wird wohl schwer werden. Außerdem dürfte gegen diesen Ansatz die nunmehr vom Bundesrat vorgeschlagene stufenweise Angleichung unter endgültigem Beibehalt eines Abschlages iHv 20% ins Feld geführt werden. 10. Wie stellen Sie sich zur Frage das die Steuererhöhung einer Enteignung von Kapital gleichkommt, da die Wohnmobile nicht mehr verkauft werden können - und nicht erst mit dem Umsetzen des Gesetzes sondern bereits jetzt. In meinem Fall ist das ein Verlust von cirka 30 000.- Euro. Das die Wohnmobile nicht mehr verkauft werden können, ist m.E. falsch. Wenn überhaupt kommt es zu einem zusätzlichen Wertverlust. Allerdings haben wir einen nicht auf Deutschland begrenzten Markt, was bei der Ermittlung des Wertverlustes zu berücksichtigen wäre. Einen Wertverlust habe ich auch in anderen Fällen. So könnte man auch diskutieren, dass die Streichung der Eigenheimzulage zu einem Wertverlust bei einer Immobilie führt, da bestimmte Käuferschichten weg brechen. Und wenn ich jetzt mal den hier genannten Wertverlust von 30000 EUR mit der Steuer in Verbindung setze, ergibt sich folgende Rechnung: Künftige Kfz-Steuer/Jahr abzüglich bisherige Kfz-Steuer/Jahr = zusätzlich Steuerbelastung/Jahr Nun kenne ich die alte Kfz-Steuer/Jahr nicht. Aber selbst wenn ich eine alte Kfz-Steuer/Jahr von 0 EUR und eine neue Kfz-Steuer/Jahr von 2600 EUR/Jahr (wurde oben genannt) unterstelle, bedeutet dies, dass unter Vernachlässigung von Zinseffekten 30.000 EUR Wertverlust rechnerisch nur dann eintreten, wenn das Fahrzeug noch ca. 13 Jahre genutzt wird (staffelweise Anhebung der Steuer berücksichtigt). Das der psychologische Effekt wohl höher sein dürfte („Wie, ich soll 2600 EUR Steuer/Jahr bezahlen ?“) darf man sicherlich unterstellen. Auch das dieser psychologische Effekt zumindest vorübergehend seinen Einfluss auf die Preisfindung hat. Aber was wäre wohl für ein Gericht entscheidend ? 11. Der Gebrauchtwagenmarkt für Wohnmobile ist ebenfalls am zusammenbrechen ? Was werden Sie unternehmen ? vgl. Ausführungen zu 10) 12. Der Neuwagenverkauf wird drastisch zurückgehen, da die gebrauchten Wohnmobile nicht mehr in Zahlung gegeben werden können . Damit vernichten Sie ganze Unternehmen. vgl. zu 10). Außerdem haben es gerade viele Händler einfacher als Privatleute, die Fahrzeuge ins Ausland zu verkaufen. Wie verhält sich das eigentlich bei Auslandsverkäufen mit der Gewährleistung die deutsche Händler ? 13. Die Wohnmobile dank der hohen Steuer nicht mehr ganz- oder halbjährig angemeldet sind um mal am Wochenende im "Ländle" Kurzurlaub zu machen , dies wird die heimische Fremdenverkehrsverbände noch zu spüren bekommen. Gerade die vorübergehende Stilllegung wird noch ein interessantes Thema. Ich bin mal gespannt, wer wirklich auf Saisonkennzeichen umstellt. Ich wage mal die Prognose, dass dies nicht viele sein werden. Auswirkungen auf den Tourismus in Deutschland wird es sicherlich geben. Aber auch aus vielen anderen Gründen. Gerichtsverwertbar wird dieses Argument aber nicht sein. 14. Was ist aus den vollmundigen Versprechungen von Angela Merkel und anderen Politikern geworden? Wie du schon geschrieben hast: VERSPRECHUNGEN Was bleibt also übrig: Bei LKW gibt es eine Kfz-Steuer Deckelung, die es bei WoMo´s nicht gibt !!! Dies ist meine Bewertung der vorgebrachten Argumente. Sie mag nicht umfassend sein und vielleicht ist auch der ein oder andere Fehler drin. Aber ich hoffe hiermit zumindest zu einer weiteren Diskussion der verschiedenen Aspekte beitragen zu können. Also ich warte immer noch auf gute Argumente, die das Gesetz (falls es durchgeht - wovon man ausgehen kann) vor einem Gericht stürzen könnten (ob Sammelklage, Einzelklage spielt dabei absolut keine Rolle. Und auch ein Anwalt braucht ja genau diese guten Argumente - mal davon abgesehen, dass Anwälte dazu tendieren viele bis alle Klagen anzunehmen, da sie ja davon leben. Ein Anwalt würde also in diesem Fall immer zur Klage raten...).
Das Grundproblem ist: alle sinnvollen Argumente gehen in die Richtung: Wohnmobile sind anders als PKWs (KM Anzahl im Jahr, Freizeitchrakter etc etc etc), daher sollten diese anders (heißt: deutlich niedriger) besteuert werden. Was sagt der Richter dazu: Wohnmobile werden nach dem neuen Gesetz doch niedriger besteuert als PKWs nämlich 25-50% und ab 2011 immer 20%. Was bleibt dann noch als Argument: 20% sind zu wenig. Darüber lässt sich zwar streiten, aber der Grundtenor (das nämlich Womos anders sind und niedriger besteuert werden) bleibt bestehen. Wenn dann noch Kläger kommen, die nach neuem Gesetz 2360 Euro zahlen müssten und sich deshalb beschweren, sagt kein vernünftiger Richter in Deutschland (und ehrlich gesagt kein vernünftiger Mensch), dass man solche Motoren - mit entsprechendem Verbauch - steuerlich mit 172 Euro begünstigen sollte (übrigens: ich persönlich habe nichts gegen solche Fahrzeuge, nur als Argumente gegen ein solches Gesetz sind diese am Ende kontraproduktiv). Was bleibt: Argumente in Richtung Womos sind anders als PKWs werden wenig bis keine Erfolgsauassichten haben. Argumente in Richtung: ja, aber in anderen Ländern (besonders anderen EU Ländern) ist es so und so oder Flugzeuge werden auch steuerlich besser gestellt etc etc etc kommen erfahrungsgemäß vor Gericht gar nicht gut an wegen unterstelltem Sandkastenniveau. Kann mir jemand dennoch DAS Argument nennen? Ich bin gespannt ;-) :x :twisted: :evil: :cry: :roll: :wink: :( 8)
Ich bin ein ganz großes Ar......., warum habe ich mir so eine WoMo-Möbelkiste gekauft, nur um den Staat zu finanzieren !! Gut bei mir rechnet es sich vielleicht eher, da ich die Kiste auch auf dem Weg zur Arbeit nutze, so gesehen ist die Steuer pro Kilometer geringer. Aber was mach ich Depp wenn ich mal in eine Großstadt muß, die dann Feinstaubfahrverbot hat, ich muß dann außerhalb parken und per öffentliche Verkehrmittel fahren. Und wenn ich einen Rußfilter brauche ...................
hi Gast bin ich also nicht alleine mit meinen gedanken(äußerungen) so ne petition (hoffe das das wort nicht unter zensur steht) aus dem "befreundeten" forum zu unterschreiben, beim Womo händler auszulegen etc dürfte doch nicht soi schwer sein wenn hier alle knapp 10000 mitglieder losrennen, wird nicht soo viel passieren. aber bei 50000 kannst du ein volksbegehren anmelden, da werden dann auch die kleinen (wie wir) gehört. im gesetzestext wird uns ja unterstellt, ein womo dient zum personentransport. klar tut es das, aber nur bis zum urlaubsort. die meiste zeit dient es doch wohl zum wohnen?? oder woher komt der name wohnmobil??
Hallo Dirk, dazu hatte ich, ein paar Seiten vorher, schon aufgerufen! Schau Dir das ergebnis mal an. :cry: , Rolf Moin, meine Anfrage an den Bundesrat wie die Emissionseinstufung der Wohnmobile erfolgen wird, also ob vorhandene LKW-Einstufungen 1:1 übernommen werden, oder ob es hier anhand der Schlüsselnummern zu "PKW-Einstufungen" kommen wird, wurde mir wie folgt beantwortet :? Sehr geehrter Herr Hartmann, haben Sie vielen Dank für Ihre e-Mail vom 21. Dezember 2005. Beigefügt erhalten Sie den vom Bundesrat in seiner Sitzung beschlossenen Gesetzentwurf. Sollten Sie weitere inhaltliche Fragen haben, kann man Ihnen diese beim antragstellenden Land Nordrhein-Westfalen (--> Link) sicherlich beantworten. Mit freundlichen Gruessen im Auftrag Katrin Lixxxx Bundesrat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Besucherdienst, Eingaben 11055 Berlin Tel: 0 18 88/91xxxxx Fax: 0 18 88/91 xxxxx und ich hatte in dem zusammenhang gebeten eine liste zu erstellen, in die ich mich verbindlich mit meinem kostenbeteiligungsbeitrag eintragen kann.
wenn der admin das nicht schafft (zeitlich?) hat evtl. einer der mods berechtigung und möglichkeit dies zu tun? wir haben genug geredet - wir müssen uns vorbereiten. und ohne kohle läuft nix. heiko Hallo Heiko,
"wir müssen uns vorbereiten"??????? ich überlege gerade, ob ich nicht lieber zu den 9.995 Forum-Usern wechsele, die hier zwar lesen, aber unter "off topics" schreiben! Witze sind doch einfach schöner. Und da der Großteil der User natürlich schon ganz schnell ausgerechnet hat, daß es "ihn" nicht sooo hart trifft, stehen hier eben nur noch 5 User, die weiter kämpfen wollen! Falls es dann mit einer Klage klappt und diese 5 gewinnen sollten, so werden weiter 9.995 User begeistert sein, wie toll doch dieses Forum ist! , Rolf
danke , da du ausgesprochen hast, was ich schon lange befürchte. mit meinen 6,9ltr. hubraum stehe ich wohl ziemlich einsam da... aber auch genau diese frage würde eine solche von mir angeregte liste beantworten. und wenn es "nur" noch ein witze forum ist... na ja dann ist es eben so. war doch bisweilen ganz unterhaltsam... (von einigen ausrutschern mal abgesehen :wink: ) dann wehre ich mich mit meinen eigenen möglichkeiten gegen den steuerwahnsinn. unser womo müssen wir deswegen nicht abschaffen - haben halt nur mehr aufwand... gruß heiko Hallo Leute !
Ich habe den Wust der ganzen postings zu diesem Thema überflogen, alle habe ich nicht gelesen. Tatsache ist, wir sind alle ganz schön angeschmiert !!!! Mir stellt sich die Frage ob diese Erhöhung nicht 1. sittenwidrig (aufgrund der 400 prozentigen Erhöhung) und 2. unrechtmäßig ist ( hier wird mit zweierlei Maß gemessen, derjenige der Eismann oder Bofrost oder DHL oder sonst was auf seinem Auto stehen hat und 200000 km gewerbsmäßig pro Jahr unterwegs ist, ist nicht betroffen, aber uns wird dieser Batzen aufs Auge gedrückt, obwohl es sich um die gleichen Fahrzeuge mit den gleichen Abgaswerten handelt ). DAS KANN DOCH EIGENTLICH NICHT SEIN !! Das müßte doch ein Anwalt auch so sehen. Kurzum: Bei einer gut organisierten Klage o.ä. bin ich dabei. Über die Kosten kann man noch diskutieren. Jetzt fahre ich erst mal in den wohlverdiensten Urlaub ( Mit meinem WOMO, natürlich ). Da werde ich sicherlich viele Gleichdenkende treffen, man hat was zu erzählen. Also, bis zum nächsten Jahr ! :!: :!: :!: Ich habe zwar nur 1,9 Ltr. Hubraum, daher trifft es mich nicht so hart wie die Hubraumstarken Wohnmobileigner, aber trotzdem würde ich mich an der Aktion beteiligen. Es kann doch nicht sein, das wir immer mehr "gemolken" werden sollen und die "hohen" Herren sich die Taschen immer voller Packen, oder Politiker Geld zum Fenster rauswerfen für Sinnlose Projekte. Mal so am Rande bemerkt, gestern war in den Nachrichten die Rede vom Erfolg der Maut. Die Mautpreller machen nur 2% der Einnahmen aus. Ist nach Ansicht der Politik zu vernachlässigen. Das, was sie sich durch unser Thema unter dem Strich erhoffen, ist vieleicht in der Summe nicht viel mehr, aber ganz wichtig als Einahmequelle. :? wer kann mir in diesem zusammenhang sagen wieviel monate im jahr das kfz angemeldet sein muß um nicht im schaden-freiheits-rabatt aufgestuft zu werden? waren das 6?
danke heiko jepp,mindestens 6 Monate müssen sein. Aber da gibt es doch neuere Bestimmungen, die besagen, dass die Versicherung 6 oder 7 Jahre den Rabatt bei Abmeldung nicht runterstuft. Das wäre also wichtig, bei noch nicht erreichtem Höchstrabatt. Wichtig ist auch die Frage, ob die Versicherung Tagegenau abrechnet und nicht einen Aufschlag nimmt, der die Ersparnis der Steuer wieder schmälert. Ich werde es im Frühjahr sehen, wenn ich meines wieder anmelde. Wichtig auch die Unterbringung des Womos während der Abmeldephase. Durch die Ruheversicherung ist es nur versichert, wenn es auf einem umfriedeten Grundstück steht oder in einer KFZ-Anlage. Bei Scheunen oder ähnlichem, welche nicht für KFZ vorgesehen sind, greift der Versicherungsschutz nicht. Das muss vorher mit der Versicherung schriftlich abgeklärt werden. HI,
ich bin auch einer, die rel. hart betroffen ist (hab zwar nur 2,9 L Hubraum, dafür Schlüsselnr 00)......und ich fahr nur 5000 km/Jahr Meiner Einschätzung nach ist juristisch gegen eine Gleichstellung von Womos mit PKW , bzw. der Aufhebung der Gewichtsklasse 2,8 bis 3,5 to wohl kaum was zu machen.....wenn doch, dann wäre es schön..... die Argumente vom Sommer (geringe Kilometerleistung, Einkaufsverhalten im urlaub...) um die gesetzesvorlage zu verhindern waren doch eher ein Gewissensapell an die Entscheidungsträger das Ganze nicht durchzuziehen...... was soll z.B. das Argument mit der Fahrleistung eigentlich....da könnte mein Vater auch daherkommen und klagen, weil er mit seinem PKW nur 5000 km in Jahr fährt und ich 50000, aber wir beide zahlen gleich viel KFZ-Steuern.........außerdem hat ja eine Umfrage hier gezeigt, daß viele weit jenseits von 15000 km/jahr fahren... Oder das Argument mit den hohen Kosten: Man braucht ja bloß anschauen, was bei den PKWs ist: EIn ungereinigter, nicht nachgerüsteter Mercedes 250 D W 124 z.B. zahlt auch 25 x 37 €/100 ccm Steuer - quasi so wie ich, ist ja auch fast der selbe Motor.........der wird auch nicht geschont....(allerdings wurde er schrittweise an die höhere Steuer rangeführt) daran sieht man, auch bei PKWs wurde zugeschlagen und keiner konnte es verhindern. Wenn was an der ganzen Sache juristisch angreifbar ist, dann m.E. nach grundsätzlich die Schadstoff-Schlüsselung...bzw. die Übertragung von bisherigen LKW-Schlüsselungen auf die PKW-Schiene....... Darauf sollte man sich konzentrieren. Optimal wäre, wenn dieses Detail dazu führen würde, daß das Gesetz außer Kraft gesetzt werden müßte und alle bereits vor 01.01.2006 verkauften Womos dann aufgrund anderer Bemessung besteuert werden müßten (z.B. nach Gewicht) Ich persönlich fände die Einführung eines Wechselkennzeichens für sinnvoll und daruber hinaus noch für gerecht (gibts doch in Österreich und in der Schweiz - oder??): Die, die das Womo als Erstwagen nutzen, zahlen voll, aber eben ihr erstauto...alternativ müßten sie ja ein Auto zulassen.. und die die das Womo als Zusatzauto zum PKW haben oder als Urlaubsauto, die zahlen Steuer für das größte Auto/Womo (und nichts für die anderen) ......und können immer nur mit einem fahren..........und mit einem Schadstoffe ausstoßen etc.... Aber wie bei mir und vielen bei Euch, zahlen wir für ein Freizeitfahrzeug, das nur ab und zu bewegt wird...und zwar dann wird es bewegt , wenn der PKW in der garage bleibt (bei uns stehen dann sogar 2, meins und das meiner Frau.............) daß das Wechselkennzeichen kommt, glaub ich nicht, weil das würde unterm Strich Mindereinnahmen bringen...und sowas ist wohl für die Zukunft in D tubu.... Aber viellecht könnten sich ja pm und ADAC dafür einsetzen.....(ich träume mal wieder) P.S. wie wäre es denn mit einer pressewirksame Aktion.....also: z.B. 100 Womobesitzer melden ihre Autos ab.......tschüß Steuer, tschüß Wirtschaftsankurbelung durch Urlaubskonsum in D etc..... oder ein Womo wird symbolisch beerdigt..... was weiß ich...... nur Fernsehender müßten dabeisein... das könnte doch auch mal pm oder ADAC aufstacheln vielleicht sollten wir die beiden "Organe" (ADAVC und pm) auch mit Leserbriefen bombardieren, daß sie gefälligst nun, nachdem das Kind in den brunnen gefallen ist, endlich mal gescheit Partei ergreifen.... oder doch die Demo?? P.S: An einer sinnvollen Sammelklage würde ich mich finanziell beteiligen günter Praktischer Vorschlag Günter:
Nehme das mal in die Hand, gründe einen gemeinnützigen Verein, werbe Mitglieder für die Sache. Vielleicht machen viele aus diesem Thread bei diesem Verein mit? Vergese nicht einen Mitarbeiter mit Sekreterin und Büro in Berlin einzurichten und Geld für Lobbyarbeit einzuplanen und auch prominente Führsprecher zu werben sowie mehrere Pressekonferenzen und Gartenpyrtys für Entscheidungsträger auszurichten um Ideen des Vereines zu verankern. Man wird Dich ab sofort Ernst nehmen..., na ja so 300.000 Mitglieder solltest Du aber schon haben..., so funktioniert Politik! Wann ist es so weit um Mitglied in Deinem Verein werden zu können? Keine Theorie, nein, habe Erfahrung z.B. aus 12jähriger Sozialarbeit... |
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